Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.1 Übersicht

Rz. 33a Grundsätzlich richtet sich die Frage, welche Person erstattungsberechtigt ist, nach deutschem Steuerrecht. Erstattungsberechtigt ist nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Dabei geht das deutsche Steuerrecht davon aus, dass diese Person auch diejenige ist, die die entsprechenden Einkünfte zu versteuern hat (Rz. 30f.). Dabei wir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Besteuerungsrecht bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

Rz. 324 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 Einbehalt trotz Anspruchs auf Steuerentlastung

Rz. 19 § 50d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus besonderen Vorschriften ein niedriger Abzugssteuersatz oder sogar ein Abzugssteuersatz von 0 ergibt. Solche besonderen Vorschriften sind § 43b EStG, § 50g EStG und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 76 Die Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG definiert ihren sachlichen Geltungsbereich durch den Verweis auf die "völlige oder teilweise Entlastung" nach Abs. 1 und 2. "Entlastung" bedeutet danach Entlastung von der Abzugssteuer nach § 50a EStG oder der KapESt, die nach einem DBA oder nach § 43b EStG zu gewähren ist, sowie die Fälle des § 50g EStG. In sachlicher Hinsicht ist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 10 S. 5, 6)

Rz. 298 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Übernahmeerklärung des Arbeitgebers

Rz. 52 Nach § 40 Abs. 3 EStG ist Folge der Pauschalierung, dass der Arbeitgeber die pauschale LSt übernimmt (Rz. 55). Diese Übernahme hat der Arbeitgeber zu erklären (Übernahmeerklärung); sie gehört zu den Voraussetzungen der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 und 2 EStG sowie nach § 40a EStG und § 40b EStG. Die Übernahmeerklärung stellt die Erklärung des Arbeitgebers dar, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.3 Beteiligung nicht entlastungsberechtigter Personen

Rz. 79 Die Steuerentlastung (Erstattung, Freistellung) kann nach § 50d Abs. 3 S. 1 EStG entfallen, soweit an der ausl. Gesellschaft Personen beteiligt sind, denen die Entlastung nicht zustünde, wenn die Einkünfte (Einnahmen) ihnen unmittelbar zuzurechnen wären. Die Gesetzesformulierung ist ungenau. Die Zurechnung der "Einkünfte" ist als Zurechnung der "Einnahmen" zu verstehe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1.1 Übersicht

Rz. 62 Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" Gesellschaften die Steuerentlastung nicht gewährt werden muss; die Zwischenschaltung einer funktionslosen Gesellschaft aus steuerlichen Gründen, um eine Entlastung von der Abzugssteuer zu erreichen, stellt grundsätzlich einen Missbrauch (§ 42 AO) dar. Das Gesetz dient dazu, den Begriff "funkt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.1 Übersicht

Rz. 94 Besteht keine oder keine vollständige eigene Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft, weil die Bruttoerträge ganz oder teilweise nicht aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit stammen, wird diese Entlastungsberechtigung bei Vorliegen der in den § 50d Abs. 3 Nrn. 1 und 2 EStG (bis 31.12.2011: 1–3) aufgeführten Funktionsmerkmale erweitert. Der Wortla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.3 Pauschalierung bei Nacherhebung von LSt (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist die Pauschalierung zulässig, wenn in einer größeren Zahl von Fällen LSt nachzuerheben ist, weil der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dieser Pauschalierungstatbestand hat seinen wesentlichen Anwendungsbereich bei einer LSt-Außenprüfung, wenn Fehler im LSt-Abzug festgestellt werden. Die Anwendung der Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Steuerrecht / II. Lohnsteuererhebung durch den Arbeitgeber

Rz. 35 Nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich – eine Ausnahme besteht hinsichtlich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – nur ein inländischer Arbeitgeber zur Erhebung der Lohnsteuer verpflichtet. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, zu dem eine Person in einem Arbeitnehmerverhältnis gem. § 1 LStDV steht.[27] Inländischer Arbeitgeber ist der Arbeitgeber, de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Steuerrecht / 1. Arbeitsleistung am inländischen Wohnsitz

Rz. 48 Arbeitet der Telearbeiter von seinem inländischen Wohnsitz aus und befindet sich auch der ihn beschäftigende Arbeitgeber im Inland, so hat die Frage, ob der Telearbeiter eine Betriebsstätte nach § 12 AO bildet, in erster Linie gewerbesteuerliche Auswirkungen.[34] Liegen der Geschäftssitz des Arbeitgebers und der Wohnsitz des Telearbeiters in unterschiedlichen Gemeinde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Steuerrecht / 2. Beschränkt steuerpflichtiger Telearbeiter

Rz. 42 Hat ein Telearbeiter weder seinen Wohnsitz (§ 8 AO) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland, so ist er nach § 1 Abs. 4 EStG im Inland beschränkt steuerpflichtig, wenn er inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG hat. Besteht mit dem ausländischen Staat, in dem der Telearbeiter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein DBA, so liegt nach A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Steuerrecht / 1. Unbeschränkt steuerpflichtiger Telearbeiter

Rz. 36 Soweit ein Telearbeiter seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat und im Ausland arbeitet, unterliegen seine Einkünfte gleichwohl nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG der deutschen Besteuerung. Der inländische Arbeitgeber wäre danach zur Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Rz. 37 Besteht wegen der Tätigkeit des Telearbeiters im Ausland...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Steuerrecht / III. Betriebsstättenproblematik

Rz. 47 Neben der zuvor behandelten Frage, wie der Telearbeiter einkommen- bzw. lohnsteuerrechtlich zu erfassen ist, kann die Beschäftigung von Telearbeitern auch beim Arbeitgeber unmittelbar steuerrechtliche Auswirkungen haben, und zwar insbesondere dann, wenn der Telearbeiter mit seinem Homeoffice selbst als Betriebsstätte gemäß § 12 AO bzw. in abkommensrechtlichem Sinne an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Steuerrecht / 2. Arbeitsleistung am ausländischen Wohnsitz

Rz. 52 Arbeitet der Telearbeiter von seinem ausländischen Wohnsitz aus für einen inländischen Arbeitgeber, so kann die Frage, ob er eine Betriebsstätte darstellt, gem. Art. 7 OECD-MA für die Besteuerung des Arbeitgebers Bedeutung erlangen. Nach Art. 7 OECD-MA können Unternehmensgewinne, die in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt werden, abweichend vom Wohnsitzprinzip ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zeitliche Voraussetzungen für Antrag auf Günstigerprüfung

Das unbefristete Wahlrecht auf Günstigerprüfung hat nach Eintritt der Bestandskraft nur Erfolg, wenn Korrekturvorschriften eingreifen. Ein Antrag auf Günstigerprüfung ist jedoch weder eine neue Tatsache i.S.d. § 173 AO noch ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. FG Düsseldorf v. 16.7.2020 – 15 K 279/19 E, EFG 2021 1552, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Berichtigungspflicht

Rz. 40 Gem. § 18b S. 5 und 6 UStG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die ursprünglichen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Jahreserklärungen zu berichtigen, wenn er nachträglich feststellt, dass seine Angaben zu seinen Umsätzen i. S. d. § 18b S. 1 UStG unzutreffend sind. Als "unverzüglich" kann hier wohl entsprechend § 18a Abs. 10 UStG ein Zeitraum von einem Monat nach Kenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / 4. Anwendungsbereich von § 19a EStG

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs von § 19a EStG ist zu unterscheiden: Zeitlicher Anwendungsbereich: § 19a EStG ist erstmals auf Vermögensbeteiligungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 übertragen werden (§ 52 Abs. 27 EStG). Eine Übertragung verlangt den Übergang zumindest des wirtschaftlichen Eigentums i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO an der Vermögensbeteiligung auf einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / 7. Verfahrensrechtliches

Gemäß § 19a Abs. 5 EStG [69] hat das Betriebsstättenfinanzamt nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer gebührenfreien [70] Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) den Vorteil i.S.d. § 19a Abs. 1 EStG zu bestätigen. Dabei darf das Betriebsstättenfinanzamt in Erfüllung seines allgemeinen Auftrags, die Besteuerungsgleichheit zu wahren (vgl. § 85 S. 1 AO), auch eigene...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und seiner Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärungen zur Feststellun... / 5.1 Grundsteuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG [Zeilen 3 bis 12]

Wenn der Grundbesitz einem begünstigten Rechtsträger zuzurechnen ist und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken genutzt wird, kann er von der Grundsteuer befreit werden. Die Zwecke, die von den Steuerbefreiungsvorschriften umfasst werden, dienen der Unterstützung des Gemeinwohls. Eine Steuerbefreiung nach § 3 GrStG kommt beispielsweise für Grundbesitz juristischer Personen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärungen zur Feststellun... / 5.2 Grundsteuervergünstigung § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG [Zeilen 13 bis 22]

Liegen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung für den gesamten Grundbesitz vor, ist [in der Zeile 13] die entsprechende Nummer der Vergünstigung einzutragen. Es wird dann ein prozentualer Abschlag von der Steuermesszahl vorgenommen. Steuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG kommen für bebaute Grundstücke, die der Wohnraumförderung unterliegen bei ausgewähl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, gewerblich geprägte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.[1] Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, sind nur dazu verpflichtet, wenn und soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und dieser 2021 einen Gewerbeertrag v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärungen zur Feststellun... / 3.6 Empfangsvollmacht [Zeilen 22 bis 29]

Wurde in der Vergangenheit für den Grundsteuerfall eine Empfangsvollmacht erteilt die weitergelten soll, wird eine neue Empfangsvollmacht angezeigt oder soll mit Abgabe der Feststellungserklärung für ein Grundstück, das sich im Eigentum von mehreren Personen befindet, ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne des § 183 AO benannt werden, sind die persönlichen Angaben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärungen zur Feststellun... / 2.1 Das kommt auf Grundbesitzer im Jahr 2022 zu

Auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland neu bewertet werden. Dies betrifft sowohl das Grundvermögen als auch das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Wegen des Ausmaßes der Erklärungspflicht werden die Finanzverwaltungen der Länder von Einzelaufforderungen zur Erklärungsabgabe absehen. Das Bundesministerium der Finanzen (B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärungen zur Feststellun... / 5 Angaben zur Grundsteuerbefreiung und Grundsteuervergünstigung [Vordruck GW-4]

Bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen kann Grundbesitz ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit oder die Steuermesszahl ermäßigt werden. Bei einer Abgabe der Feststellungserklärung über Elster sind die Angaben zur Steuerbefreiung in der Anlage Grundstück GW-2 zu machen. Sollte die Feststellungserklärung bei einem Härtefall gem. § 150 Abs. 8 AO in Papierform abgegebe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.2 Angaben bei Nichtwohngrundstücken die im Sachwertverfahren bewertet werden [Zeilen 20 bis 35]

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren[1] bewertet. Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Sachwertverfahren werden die gewöhnlichen Herstellungskosten eines Gebäudes ermittelt. Dabei kommen nicht die tatsächlichen Kosten zum Ansatz, sondern standardisiert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.1 Angaben bei Wohngrundstücken die im Ertragswertverfahren bewertet werden [Zeilen 7 bis 19 und Zeile 35]

Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.[1] Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Ertragswertverfahren soll der marktüblich erzielbare Ertrag des Gebäudes ermittelt werden. Hierbei kommen allerdings keine echten Mietpreise zum Ansatz, sondern standardisiert ermittelte stati...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Leerverkäufe Mit sog. Cum-Ex-Aktiengeschäften werden Profite aus der unberechtigten Geltendmachung nicht einbehaltener KapESt nebst SolZ generiert und über den Abschluss von Kurssicherungsgeschäften unter den Beteiligten verteilt. Dabei verkaufte der Veräußerer in zeitlicher Nähe zum Tag der Hauptversammlung, aber noch vor dessen Ablauf, Ak...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Verständigung (§ 257c StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Ein Angeklagter muss bereits bei der Unterbreitung eines gerichtlichen Verständigungsvorschlags vom Vorsitzenden über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehrt werden. Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Mitteilungspflicht (§ 243 Abs. 4 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Nach § 243 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO ist über Erörterungen zu berichten, die außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Rau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

1. Verkürzte Steuer als erlangtes Etwas Bei der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB darstellen, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese erspart (vgl. BGH v. 13.7.2010 – 1 StR 239/10, wistra 2010, 406; v. 23.5.2019 – 1 StR 479/18, AO-StB 2020, 12; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 73 Rz. 20; Eser / Schuster in Schönke/...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrtenbuch und Verschwiegenheitspflicht (AO-StB 2022, Heft 1, S. 27)

WP/StB Dipl.-Kfm. Dr. Bernd Langhein[*] I. Einleitung Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlungsverjährung (AO-StB 2022, Heft 1, S. 21)

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Im Steuerrecht ist zwischen Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung zu unterscheiden. Bei der Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) geht es um die Verjährung des noch nicht festgesetzten Steueranspruchs. Dagegen unterliegen der Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO) sämtliche Zahlungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO). T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Einspruch gegen Änderungsbescheide (AO-StB 2022, Heft 1, S. 26)

StB Dipl.-Fw. Karl Heinz Günther[*] I. Einleitung Erlässt das FA einen Steuerbescheid, führt ein hiergegen eingelegter Einspruch dazu, dass der Steuerfall für beide Seiten in vollem Umfang offen ist: der Steuerpflichtige kann im Einspruchsverfahren Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung ohne Einschränkungen vorbringen, das FA ist nach § 367 Abs. 2 AO zur Gesamtüberprüfung des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Ob der Richtervorbehalt bei der Überwachung einer Telekommunikation nach §§ 100a, 100e Abs. 1 StPO durch die Ermittlungsbehörden umgangen wird oder der Ermittlungsrichter seiner Funktion als Kontrollorgan der Strafverfolgungsorgane nicht ordnungsgemäß nachkommt, sondern ohne objektiv hinreichende richterliche Prüfung eine solche Maßnahme anordnet, kann wertmäßig nicht unters...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 2. Verjährungsfrist

Verlängerte Frist bei Steuerdelikten: Die Frist für die Zahlungsverjährung beträgt für alle Steuern einschließlich Vergütung sowohl für die Ansprüche des Staats als auch für die Ansprüche des Steuerpflichtigen einheitlich fünf Jahre (§ 228 S. 2 AO). Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017 (BStBl. I 2017, 865) wurde die Zahlungsverjährungsfrist in den Fällen der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlungsverjährung (AO-StB ... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Im Steuerrecht ist zwischen Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung zu unterscheiden. Bei der Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) geht es um die Verjährung des noch nicht festgesetzten Steueranspruchs. Dagegen unterliegen der Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO) sämtliche Zahlungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO). Tr...mehr