Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 1. Gegenstand der Zahlungsverjährung

Zahlungsverjährung ist das Erlöschen von fälligen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) durch Ablauf der Verjährungsfrist (§ 47 AO). Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch und die von ihm abhängigen Zinsen (§ 232 AO). Der Eintritt der Verjährung ist von Amts wegen zu prüfen (BFH v. 7.2.2002 – VII R 33/01, BStBl. II 2002, 447). Die Zahlungsverjährung umfasst...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / II. Der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Angaben in Fahrtenbüchern

Im Fahrtenbuch sind Informationen über Mandanten wie Namen und Anschrift enthalten. Diese Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht z.B. gem. § 43a Abs. 2 BRAO. Diese Verschwiegenheitspflicht sowie ein entsprechendes Auskunftsverweigerungsrecht gelten auch gegenüber Finanzämtern gem. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist gem. § 2...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Pflichtverteidigerbestellung (§ 141 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Es kann offenbleiben, ob eine rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers rechtlich möglich ist. Jedenfalls ist der Beschuldigte nicht mehr beschwert und eine entsprechende Beschwerde deshalb unzulässig, wenn zwar zunächst wegen des Verdachts eines Verbrechens ermittelt worden war, aber nunmehr nur noch der Tatverdacht eines Vergehens im Raum steht und die Staatsanwalt...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / a) Überblick

Erneuter Verjährungslauf: Bestimmte Ereignisse bewirken, dass der Lauf der Verjährungsfrist abgebrochen wird und sofort eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Da auch Ansprüche des Steuerpflichtigen (z.B. Steuererstattungsansprüche) verjähren, kann auch er durch Unterbrechungshandlungen die Verjährungsfrist unterbrechen. Die Unterbrechungstatbestände sind abschließend ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2022, Heft 1, S. 17)

BGH-, BFH- und LG-Entscheidungen VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 9/2021 (Tormöhlen, AO-StB 2021, 292) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steue...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 6. Wirkung der Zahlungsverjährung

Durch den Eintritt der Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängigen Zinsen (§§ 47, 232 AO). Das FA ist aufgrund dieser Rechtslage in jeder Lage des Verfahrens verpflichtet, von Amts wegen die Verjährung zu prüfen und zu beachten, ohne dass eine ausdrückliche Einrede der Verjährung seitens des Schuldners erforderlich ist. Nach Ab...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 5. Unterbrechungstatbestände

a) Überblick Erneuter Verjährungslauf: Bestimmte Ereignisse bewirken, dass der Lauf der Verjährungsfrist abgebrochen wird und sofort eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Da auch Ansprüche des Steuerpflichtigen (z.B. Steuererstattungsansprüche) verjähren, kann auch er durch Unterbrechungshandlungen die Verjährungsfrist unterbrechen. Die Unterbrechungstatbestände sind a...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schät...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 9/2021 (Tormöhlen, AO-StB 2021, 292) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter st...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / d) Dauer der Unterbrechung

Man unterscheidet zwischen Unterbrechungshandlungen mit und ohne Dauerwirkung. Bei den Unterbrechungstatbeständen dauert die Unterbrechung der Verjährung solange fort, bis die Wirkung der Unterbrechungshandlung abgelaufen ist. Das ist z.B. bei einem Zahlungsaufschub (bei Zöllen und Verbrauchsteuern, § 223 AO), der Stundung bzw. der Aussetzung der Vollziehung der Fall. Gleich...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Kompensationsverbot

Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 S. 3 AO gilt dann nicht, wenn die verschwiegenen steuererhöhenden Umstände in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit ebenfalls verschwiegenen steuermindernden Umständen stehen (vgl. hierzu BGH v. 13.9.2018 – 1 StR 642/17, BGHSt 63, 203 = NZWiSt 2019, 71 = wistra 2019, 109 = HFR 2019, 323; v. 13.9.2010 – 1 StR 220/09, BG...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 1. Zu welchem Ergebnis wird die Einspruchsbearbeitung des Wohnsitzfinanzamtes führen?

Das für A zuständige Wohnsitz-FA hat innerhalb der Ablaufhemmung (Zweijahresfrist) des § 171 Abs. 10 AO den Folgebescheid (Einkommensteuerbescheid 2014) an den geänderten Grundlagenbescheid bezüglich der Beteiligung an der B-KG zutreffend nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO angepasst und damit die erforderliche Bindungswirkung (§ 182 Abs. 1 AO) hergestellt. Der fristgerecht einge...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / b) Unterbrechungshandlungen

Die Zahlungsverjährung wird durch eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs unterbrochen. Hierunter fällt die schriftliche Zahlungsaufforderung, die schriftliche Mahnung (§ 259 AO), wobei auch ein Postnachnahmeauftrag als Mahnung gilt (§ 259 S. 2 AO) sowie jedes andere wirksam bekannt gegebene Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung an den Steuerpflichtigen (BFH v. 27.4.19...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 3. Beginn der Verjährung

Erstmalige Fälligkeit: Die Frist der Zahlungsverjährung beginnt grundsätzlich mit dem Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist (§ 229 Abs. 1 AO). Die erstmalige Fälligkeit der Ansprüche richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Einzelsteuergesetze. Ist ein Anspruch einmal fällig geworden, so berühren spätere Entscheidungen über die F...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 4. Ablaufhemmung

Hemmung wegen höherer Gewalt: Die Zahlungsverjährung wird gehemmt, solange der Anspruch wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist nicht verfolgt werden kann (§ 230 AO). Diese Ablaufhemmung hat nur in Ausnahmezeiten, bei Brandschäden und Naturkatastrophen Bedeutung. Sie hat zur Folge, dass der Ablauf der Verjährungsfrist bis zu dem Eintritt ...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 7. Fazit

Während zivilrechtlich nach § 214 BGB nur ein Leistungsverweigerungsrecht besteht, die Forderung aber erfüllbar bleibt und im gerichtlichen Verfahren die Verjährung nur auf ausdrückliche Einrede des Schuldners zu beachten ist, muss das FA den Eintritt der Verjährung von Amts wegen beachten, ohne dass es eines entsprechenden Antrags des Steuerpflichtigen bedarf. Steuerrechtli...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / c) Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung

Um die Zahlungsverjährung zu unterbrechen, muss die Unterbrechungshandlung innerhalb der Verjährungsfrist geschehen. Für die Finanzbehörde genügt es z.B., wenn das die Verjährungsfrist unterbrechende Schriftstück vor deren Ablauf die Finanzbehörde verlassen hat oder bei öffentlicher Zustellung bis zu diesem Zeitpunkt der Aushang erfolgt ist (entsprechende Anwendung von § 169...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Konkurrenz zwischen Steuerhinterziehung und Betrug

Die Vorschrift des § 263 Abs. 5 StGB wird von § 370 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO verdrängt. Es entspricht dem historischen Willen des Gesetzgebers, dass vom Vorrang der Steuerhinterziehung auszugehen ist (vgl. BGH v. 1.2.1989 – 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100 = NJW 1989, 1619; v. 3.11.1989 – 3 StR 245/89, wistra 1990, 58; v. 23.3.1994 – 5 StR 91/94, wistra 1994, 194). Auch die E...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Verlust der Amtsfähigkeit (§ 45 Abs. 2 StGB)

Ein ehrenamtlicher Richter an einem FG, gegen welchen Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben worden ist und die gerichtliche Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden in Betracht kommt (§ 375 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB), ist auch dann von seinem Amt zu entbinden, wenn über die Eröffnung des Hauptverfahrens fast zweieinhalb Jahre nach Anklageer...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Erlangtes Etwas durch den Steuerhehler

Zwar kann ein Täter auch dadurch etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB erlangen, dass er sich Aufwendungen erspart. Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen. Der Steuerhehler nach § 374 AO erlangt jedoch weder durch die Tat noch für diese die von den Lie...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 261 StPO)

Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (vgl. BGH v. 28.10.2020 – 1 StR 158/20, AO-StB 2021, 293; 20.12.2016 – 1 StR 505/16, HFR 2016, 970 = StraFo 2017, 254; v. 6.4.2016 – 1 StR...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / I. Einleitung

Erlässt das FA einen Steuerbescheid, führt ein hiergegen eingelegter Einspruch dazu, dass der Steuerfall für beide Seiten in vollem Umfang offen ist: der Steuerpflichtige kann im Einspruchsverfahren Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung ohne Einschränkungen vorbringen, das FA ist nach § 367 Abs. 2 AO zur Gesamtüberprüfung des Steuerfalles berechtigt. Anders ist dies dagegen,...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Leerverkäufe

Mit sog. Cum-Ex-Aktiengeschäften werden Profite aus der unberechtigten Geltendmachung nicht einbehaltener KapESt nebst SolZ generiert und über den Abschluss von Kurssicherungsgeschäften unter den Beteiligten verteilt. Dabei verkaufte der Veräußerer in zeitlicher Nähe zum Tag der Hauptversammlung, aber noch vor dessen Ablauf, Aktien mit Dividendenanspruch ("Cum-Aktie"), die e...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 2. Welche Änderungen würden sich ergeben, wenn A den Einspruch verspätet eingelegt hätte?

Wenn A den Einspruch verspätet eingelegt hätte, wäre dieser als unzulässig zu verwerfen und es würde bei der Bescheidänderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO durch Ansatz des geänderten Gewinnanteils i.H.v. 50.000 EUR verbleiben. Die von A geltend gemachten Instandsetzungsaufwendungen waren dem FA bei Durchführung der Bescheidänderung zwar nicht bekannt, sie berechtigen jedoc...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 3. Welche Rechtsfolgen würden sich ergeben, wenn das FA die Auswertung der geänderten ESt4B-Mitteilung erst am 23.2.2021 durchgeführt hätte und A gegen den Änderungsbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt hätte?

Erlässt das FA den auf § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO gestützten Änderungsbescheid bezüglich des Gewinnanteils der B-KG erst am 23.2.2021 und legt A hiergegen fristgerecht Einspruch ein, ist der Änderungsbescheid aufgrund des Einspruchs ersatzlos aufzuheben. Denn er ist nach Ablauf der zweijährigen Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 AO ergangen, die mit Bekanntgabe des geänderten F...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / IV. Ergebnis und Ausblick

Wenn der Privatanteil der Pkw-Nutzung eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Steuerbürgers nicht nach der pauschalen Regelung (1-%-Regelung), sondern nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden soll, muss zunächst ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Bereits das Verlangen des FA, ein nicht neutralisiertes Fahrtenbuch vorzulegen, ist ein nichtiger Verwalt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Verkürzte Steuer als erlangtes Etwas

Bei der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB darstellen, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese erspart (vgl. BGH v. 13.7.2010 – 1 StR 239/10, wistra 2010, 406; v. 23.5.2019 – 1 StR 479/18, AO-StB 2020, 12; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 73 Rz. 20; Eser / Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 73 St...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / [Ohne Titel]

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Praxisfall: Einspruch gegen... / [Ohne Titel]

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Umsatzsteuerhinterziehung durch unberechtigten Vorsteuerabzug

Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die in einer Eingangsrechnung ausgewiesene Vorsteuer abziehen, die ihm ein anderer Unternehmer für Lieferungen oder sonstige Leistungen erteilt hat. Leistungsempfänger i.S.d. Umsatzsteuerrechts ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpfli...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / III. Rechtliche Lösung

1. Zu welchem Ergebnis wird die Einspruchsbearbeitung des Wohnsitzfinanzamtes führen? Das für A zuständige Wohnsitz-FA hat innerhalb der Ablaufhemmung (Zweijahresfrist) des § 171 Abs. 10 AO den Folgebescheid (Einkommensteuerbescheid 2014) an den geänderten Grundlagenbescheid bezüglich der Beteiligung an der B-KG zutreffend nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO angepasst und damit d...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Strafverfahrensrecht

1. Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO) Ob der Richtervorbehalt bei der Überwachung einer Telekommunikation nach §§ 100a, 100e Abs. 1 StPO durch die Ermittlungsbehörden umgangen wird oder der Ermittlungsrichter seiner Funktion als Kontrollorgan der Strafverfolgungsorgane nicht ordnungsgemäß nachkommt, sondern ohne objektiv hinreichende richterlic...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / II. Sachverhalt

Freiberufler A ist als Kommanditist an der B-KG und an der C-KG beteiligt. In seiner Einkommensteuererklärung 2014, die er im Juni 2015 abgegeben hat, erklärte er den Gewinnanteil an der B-KG mit 20.000 EUR und den Gewinnanteil an der C-KG mit 30.000 EUR. Das FA veranlagte erklärungsgemäß. Bei Durchführung der Veranlagung lagen dem FA ESt4B-Mitteilungen über einen Gewinnante...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / I. Einleitung

Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jedem Schweigen zu bewahren. Ein Verstoß gegen die Versc...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Gerichtsverfassungsrecht – Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer

Wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nach § 154a Abs. 1 StPO beschränkt hat und die insoweit ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen an sich die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nach § 74c GVG begründet hätten, besteht keine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer (vgl. hierzu Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO/GVG, 26. Aufl. 2010, § 74c GVG Rz. 3; Mavany in Löw...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Frist zur Stellung von Beweisanträgen

Nach § 244 Abs. 6 S. 3 StPO i.d.F. des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 (BGBl. I 2017,. 3202, 3209) kann der Vorsitzende nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme eine angemessene Frist zur Stellung von Beweisanträgen bestimmen. Nach Fristablauf gestellte Beweisanträge können grds. im Urteil ...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrtenbuch und Verschwiege... / III. Zur Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil der Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Führung eines Fahrtenbuchs hat (vgl. BFH v. 20.3.2014 – VI R 35/12, BStBl. II 2014, 643; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entsch. angenommen, vgl. BVerfG v. 27.5.2006 – 2 BvR 524/04, n.v.; zuletzt auch BFH v. 15.5.2018 – X R 28/15, BStBl. II 2018, 712, Az....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerdienstliches Verhalten / 1 Kündigung

Interessen des Arbeitgebers können durch das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers so stark berührt werden, dass darin ein Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zu sehen ist. Das kann jedoch nur ausnahmsweise der Fall sein, etwa wenn dieses den Betriebsfrieden empfindlich stört, das Ansehen des Arbeitgebers massiv beeinträchtigt, im Kundenkreis des A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.1999, die die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten Bundesländern sowie die Gesamtvollstreckungsordnung der neuen Bundesländer ablöste, wurden auch die Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz neu geregelt. Ein Bedürfnis für eine Reform des Insolvenzrechts bestand insbesondere, da das bis dahin geltende...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerfreiheit von Vergütungen für Vorträge zur Fachanwaltsfortbildung

Leitsatz Die Vorschriften des § 3 Nr. 26 EStG und des § 3 Nr. 26a EStG verlangen als Leistungsempfänger entweder bestimmte privatrechtliche steuerbegünstigte Körperschaften oder eine Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Es steht einer Steuerfreiheit nach den genannten Vorschriften entgegen, wenn Fortbildungsveranstaltungen nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Leitsatz 1. Die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge gemäß § 10a EStG steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden. 2. Die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2021 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Außenprüfung

Leitsatz Eine gemeinsame koordinierte steuerliche Außenprüfung ist zulässig, wenn eine solche voraussichtlich erforderlich ist. Sachverhalt Antragsteller sind deutsche Tochtergesellschaften einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe. Die Konzernleitung befindet sich in Luxemburg. Dorthin werden unter anderem aufgrund vertraglicher Beziehungen im Rahmen eines Franchisevertrag...mehr

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Keine Zurechnung eines Anteils am Gesamthandsvermögen aufgrund einer Treuhandabrede

Leitsatz 1. Ein Anteil am Vermögen der Gesamthand i.S. des § 6 GrEStG kann auch über eine mehrstöckige Beteiligung vermittelt werden. 2. Bei Treuhandverhältnissen ist der Anteil am Vermögen der Gesamthand dem Treuhänder zuzurechnen. Normenkette § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GrEStG, § 39 Abs. 1 Nr. 1 AO Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, erwarb von der C-KG (Verkäu...mehr

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Verminderung des Anteils am Vermögen einer KG

Leitsatz Eine Anteilsminderung i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG liegt vor, wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird. Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst bewirkt werden oder auch durch anderweitige Vereinbarungen erfolgen, wenn es dadurch bei im Übrigen unveränderter bürgerlich-rechtlicher Beteiligung am Gesamthandsvermögen wirtsc...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 5 Aufzeichnungspflichten

Rz. 42 Sowohl bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als auch bei der Einnahmenüberschussrechnung sind Betriebseinnahmen grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen.[1] Aus Zumutbarkeitskriterien besteht beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von unbekannten Kunden gegen Barzahlung keine Einzelaufzeichnungspflicht, es sei denn, es wird ein elektronisches Aufzeichn...mehr