Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF ). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Folgen für Praxis

Rn. 51 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Schon vor Erlass des Schreibens des BMF v 29.03.2018, BStBl I 2018, 588 wurde das Thema Steuerfreiheit von Sanierungserträgen als vom Gesetzgeber verschuldete "tiefe Krise" (Roth, FR 2018, 1) oder "unendliche Geschichte" (Uhländer, DB 2017, 2761) bezeichnet. Die Sequenz des offen ausgeführten Streits zwischen BMF und BFH reihte sich hier nah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anforderungen an die Datenübermittlung (§ 45c Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für das Datenübermittlungsverfahren verweist § 45c Abs 3 EStG auf den § 93c AO, wobei hier eine Übermittlung von Individualdaten zum einzelnen StPfl oder einer Firma nicht gefordert ist, da es sich bei den Daten nach § 45c Abs 1 EStG um aggregierte Daten handelt und bei den Daten nach § 45c Abs 2 EStG die Individualdaten bereits enthalten sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Grundsatz

Rn. 18 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die FinBeh konnten diese Bescheinigung grds weder rechtlich noch tatsächlich prüfen (R 7i Abs 2 S 2 EStR 2012 iVm R 7h Abs 4 S 2 EStR 2012). Es handelt sich nämlich um einen Grundlagenbescheid (iSd § 171 Abs 10 AO), an den die FinBeh iRd gesetzlich vorgegebenen Umfangs gebunden sind (BFH BStBl II 2004, 711; 2003, 916; 2003, 578; 2009, 960; B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Anzeigepflicht und vorzeitige Rückgängigmachung

Rn. 187 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 153 Abs 2 AO besteht eine Anzeigepflicht (nicht: Berichtigungspflicht, s Seer in Tipke/Kruse, AO § 153 Tz 27) des StPfl, wenn die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen. ME fällt der IAB unter das Tatbestandsmerkmal "sonstige Steuervergünst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Anzeigepflicht und vorzeitige Rückgängigmachung

Rn. 202 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 153 Abs 2 AO besteht eine Anzeigepflicht (nicht: Berichtigungspflicht, s Seer in Tipke/Kruse, AO § 153 Tz 27) des StPfl, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen. ME fällt der IAB unter das Tatbestandsmerkmal "sonstige Steuervergün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Mit § 45c EStG ergänzt der Gesetzgeber das Instrumentarium der FinVerw zur Analyse der steuerlichen Auswirkungen von Wertpapiergeschäften um zusätzliche Meldepflichten (Hörster, NWB 2021, 1586 [1592]). Diese sollen sowohl einer erhöhten Transparenz hinsichtlich einbehaltener und abgeführter KapSt dienen als auch auffällige Entwicklungen bei W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berichtigung der KapSt-Bescheinigung (§ 45a Abs 6 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Eine § 45a Abs 2–5 EStG nicht entsprechende Bescheinigung hat der Aussteller durch eine als solche gekennzeichnete berichtigte Bescheinigung zu ersetzen, um die von der nicht entsprechenden Bescheinigung ausgehende Gefahr der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile zu beseitigen; § 45a Abs 6 S 1 u 2 EStG. Handelte es sich um eine Beschein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Grundsatz

Rn. 13 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die FinBeh konnten diese Bescheinigung grds weder rechtlich noch tatsächlich prüfen (BFH BStBl II 2005, 171; 2007, 373; R 7h Abs 4 S 2 EStR 2012). Es handelt sich nämlich um einen Grundlagenbescheid (iSd §§ 171 Abs 10, 175 Abs 1 Nr 1 AO; BFH IX R 13/04, BStBl II 2007, 373; BFH v 22.10.2014, X R 15/13, BStBl II 2015, 367; BFH v 06.05.2014, IX...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sanktionen bei Verstoß gegen Anzeige-/Aufzeichnungs-/Mitwirkungspflichten (§ 4g Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 124 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Gewinnerhöhende Auflösung des Ausgleichspostens: § 4g Abs 5 S 2 EStG ordnet die gewinnerhöhende Auflösung des Ausgleichspostens an, wenn der StPfl gegen die Anzeigepflicht nach § 4g Abs 5 S 1 EStG verstößt (s Rn 120), gegen die besonderen Aufzeichnungspflichten in Fällen der Gewinnermittlung durch EÜR gemäß § 4g Abs 4 S 2–4 EStG verstößt (s R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Bilanzberichtigung

Rn. 101 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Fall einer Bilanzberichtigung (§ 4 Abs 2 S 1 EStG, dh Bilanzänderung mangels GoB-Konformität) konnte das Größenmerkmal überschritten werden. § 7g Abs 3 EStG aF erfasste nur die Folgen einer Nichtinvestition, Abs 4 die Folgen des Verstoßes gegen die Verbleibens- und Nutzungsbedingungen. Eine Änderung des Steuerbescheids für den VZ, in dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 112 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Rn. 113 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber spricht von der "Rückgängi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Fallübersicht

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wegen einer tabellarischen Übersicht ebenfalls s § 3 UmwStG Tz 119.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Grundsätzliches

Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 4 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Verknüpfung zwischen den in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö ausgewiesenen Werten und den Werten, mit denen die Übernehmerin das auf sie übergegangene Vermögen zu übernehmen hat (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Die Übernehmerin hat die übernommenen WG zwingend mit den Werten zu übernehmen, mit denen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anmeldung der KapSt (§ 45a Abs 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Innerhalb der Fristen des § 44 Abs 1 EStG (10. des Folgemonats (§ 44 Abs 1 S 5 EStG) und Folgetag bei ausgeschütteten Dividenden) und des § 44 Abs 7 EStG (erster Werktag nach dem Entstehungstag) hat der Entrichtungspflichtige (Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder auszahlende Stelle) die einbehaltene KapSt nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensvorschriften (§ 3a Abs 4 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Falle des Sanierungsertrages bei einer Mitunternehmerschaft oder bei Gewinneinkünften eines Einzelunternehmers regelt § 3a Abs 4 S 1 EStG, dass der Sanierungsertrag sowie die mindernden Beträge nach § 3a Abs 3 S 2 Nr 1–6 u 13 EStG für den Einzelunternehmer gesondert und für den Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen sind. ...mehr

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Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

Leitsatz 1. Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. 2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Eintritt der Unanfechtbarkeit

Rn. 166 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diese IAB-Sperre betrifft nur die Zeit nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der erstmaligen Steuerfestsetzung oder erstmaligen gesonderten Feststellung (s § 7g Abs 7 EStG). Eine solche Unanfechtbarkeit tritt zB ein nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 355 Abs 1 S 1 AO) iR eines Änderungsantrags nach § 164 Abs 2 S 2 AO (BT-Drucks 19/22850, 80).mehr

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Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

Leitsatz 1. Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. 2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unternehmerbezogene Sanierung nach InsO (§ 3a Abs 5 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ist die Sanierung nach § 3a Abs 2 EStG nicht unternehmensbezogen, sondern unternehmerbezogen (vor allem bei Mitunternehmerschaften), kann es zu einer entsprechenden Steuerbefreiung kommen bei: Restschuldbefreiungen nach §§ 286 ff InsO, hier ist eine Rückwirkungsproblematik iVm § 175 Abs 1 S 2 AO zu antizipieren (Uhländer, DB 2017, 1224, 1229)...mehr

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zfs 12/2021, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen:

[5] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin der geltend gemachte Zahlungsanspruch nach Ziff. 3 des Tenors des im Vorprozess ergangenen Urteils zu. Danach habe die Beklagte der Klägerin den Steuerbetrag zu ersetzen, der bei der von den Eheleuten gewählten Zusammenveranlagung auf die Nettoentschädigung tatsächlich entfalle. Entgegen der Rechtsprechung des Sena...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anzeigepflicht (§ 4g Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der StPfl wird mit § 4g Abs 5 S 1 EStG unabhängig von der Gewinnermittlungsart verpflichtet, der zuständigen FinBeh Entnahmen sowie schädliche Ereignisse iS des § 4g Abs 2 EStG unverzüglich mitzuteilen. Anzeigepflichtige Entnahme ist ungeachtet des undifferenzierten Wortlauts der Norm nicht jede Entnahme iS des § 4 Abs 1 S 2, 3 EStG. Anzeige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.14 Umwandlungskosten

Tz. 152 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die stliche Behandlung der Umwandlungskosten ist ges nur für die Übernehmerin (s § 4 Abs 4 S 1 UmwStG) geregelt, wobei auch § 4 Abs 4 S 1 UmwStG keine Aussage hinsichtlich der Zuordnung der Umwandlungskosten enthält. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 15.10.1997, BStBl II 1998, 168 und v 22.04.1998, BStBl II 1998, 698) gilt hinsichtlich der Zuo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Ersetzungshindernisse (Abs. 1 Satz 2)

Rn 22 Die Gründe, die eine Zustimmungsersetzung ausschließen, sind in § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 u. 2, Abs. 3 abschließend geregelt. Da es sich um Ausnahmetatbestände handelt, ist eine enge Auslegung geboten. Die Zustimmungsersetzung darf nicht vom Vorliegen anderer Voraussetzungen abhängig gemacht werden.[53] § 309 Abs. 1 Satz 2 schützt die Gläubiger, die ihre Zustimmung zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 neu eingeführten § 45b EStG eröffnet der Gesetzgeber eine neue Runde in dem Bemühen, die Erhebung der KapSt so auszugestalten, dass gestalterische Steuervermeidungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Überschreiten der Größenmerkmale

Rn. 88 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der StPfl konnte dieses Größenmerkmal überschreiten: von Anfang an: dann konnte er erst gar keinen IAB bilden. nachträglich (etwa Nachaktivierung im Rahmen einer Bp): Rechtsfolge ist die Rückgängigmachung des IAB (FG Nds 9 K 253/18, BB 2020, 2736 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 31, 40. Aufl. 2021), mE nachträgliches Ereignis iSd § 175 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unternehmensbezogene Sanierung (§ 3a Abs 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Schuldenerlass muss zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung erfolgen. Was unter einer unternehmensbezogenen Sanierung zu verstehen ist, bestimmt § 3a Abs 2 EStG. Mit der Aufnahme der Legaldefinition in Abs 2 knüpft der Gesetzgeber an die zu § 3 Nr 66 EStG aF entwickelte Rspr an (BFH v 27.11.2020, X B 63/20, EStB 2021, 203). Demn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der entscheidende Zeitpunkt für die Gewinngrenze

Rn. 133 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hierzu s Rn 126. Rn. 134 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betriebseröffnung: Soll ein IAB im Jahr der Betriebseröffnung gebildet werden, so darf der Gewinn in diesem – neutralisiert nach s Rn 129 – ebenfalls nicht TEUR 200 überschreiten. Rn. 135 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nachträgliche Überschreitung: Wird die Gewinngrenze im Wj der Bildung des IAB...mehr

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Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

Leitsatz 1. Ein inländisches Grundstück "gehört" einer Gesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlaufhemmung (§ 7b Abs 4 S 3 Hs 2 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 S 3 Hs 2 EStG sieht vor, dass die Festsetzungsfristen für das Jahr der Anschaffung/Herstellung und für die folgenden 3 Kj erst mit Ablauf des Kj beginnen, in dem das schädliche Ereignis iSd Abs 4 eingetreten ist. Es handelt sich somit um eine sog Anlaufhemmung (s § 170 Abs 2ff AO; BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 77). Rn. 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Änderung der Ansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Tz. 156 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Ändern sich die Ansätze in der stlichen Übertragungs-Bil, so ergeben sich daraus zwangsläufig Folgeänderungen bei der übernehmenden Pers-Ges oder bei der übernehmenden natürlichen Person nach § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 4 UmwStG Tz 8). GlA s Birkemeier (in R/H/vL, 2. Aufl, § 3 UmwStG, Rn 146), s Schnitter (in F/M, § 3 UmwStG, Rn 218) und s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Pflicht zur Rückgängigmachung

Rn. 200 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wird gegen die Verbleibens- und/oder (s Rn 69ff) Nutzungsumfangsregelungen verstoßen, steht die Rückgängigmachung nicht etwa im Ermessen des FA ("sind…rückgängig zu machen"). Es handelt sich hier um eine spezielle Korrekturvorschrift iSd § 172 Abs 1 Nr 2 Buchst d AO (FG Mchn 7 K (1ß71/2ß)1071/20, rkr, BB (2020)2021, 1008).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Elektronische Übermittlung der Bescheinigungen an das BZSt (§ 45b Abs 4 EStG)

Rn. 40 Stand: Mit dem Abs 4 des § 45b EStG wird klargestellt, welchem Zweck die vielfältigen zusätzlichen Angaben auf der Steuerbescheinigung dienen sollen. Mit der Meldung an das BZSt auf elektronischem Wege erhält die FinVerw einen umfassenden Datenbestand zu Wertpapiergeschäften und den daraus resultierenden Erträgen. Die dadurch entstehende Datenbank wird es erlauben, Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermächtigung zur Datenverarbeitung (§ 45c Abs 4 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Abs 4 des § 45c EStG präzisiert die schon nach § 29b AO bestehende Befugnis, aus Gründen des erheblichen öffentlichen Interesses auch personenbezogene Daten zu verarbeiten. Nach den bisherigen Erfahrungen mit Steuergestaltungsmodellen bei der KapSt ist ein solches öffentliches Interesse anzunehmen. Fraglich könnte allenfalls sein, ob die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entscheidung des GrS

Rn. 3 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der GrS des BFH entschied per Beschluss, dass der Sanierungserlass tatsächlich gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Er sei insb nicht durch § 163 AO gedeckt gewesen (BFH GrS 1/15, BStBl II 2017, 393). Der Sanierungserlass beurteile nicht zusammenfassend gleichgelagerte Einzelfälle, sondern enthalte selbst konstitut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Gesellschafterbezogene Ermittlung und Verteilung des Übernahmegewinns/-verlusts bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach der – uE zutr – Ansicht der Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.19) sind die Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (1. und 2. Stufe) idR gesellschafter- und nicht gesellschaftsbezogen vorzunehmen. MaW: Das nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG übergehende BV der übertragenden Kö ist nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 161 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) fügte in § 7g Abs 2 einen neuen S 2 ein, so dass der bisherige S 2 zu S 3 wurde (s Rn 5, 167). Rn. 162 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum zeitlichen Anwendungszeitraum s Rn 5. Rn. 163 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/22850, 79) will damit ungewo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Das Fördergebiet (§ 7b Abs 1 S 1, 4 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber beachtet die europarechtlichen Vorgaben (s Rn 7, 8 sowie BR-Drucks 470/18, 9) und weist als Fördergebiet aus: sämtliche EU-Mitgliedstaaten (§ 7b Abs 1 S 1 EStG) sowie den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellte Staaten, dh solche, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-AmtshilfeG (v 26.06.2013, BGBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Minderung des Sanierungsertrags nach § 3a Abs 3 S 1 EStG

Rn. 38 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Ermittlung des Untergangs von Verlustpotenzial ist in einem 1. Schritt der Sanierungsertrag um die nicht abziehbaren Beträge des § 3c Abs 4 EStG zu kürzen, vorausgesetzt, der steuerfreie Sanierungsertrag und die BV-Minderung oder BA stehen im unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang (sog Sanierungskosten). Ergebnis ist der sog gemin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verfahrensrechtliches

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Veräußert zB ein Bauträger in einem Baudenkmal mehrere Wohnungen an verschiedene Erwerber und führt er anschließend Baumaßnahmen am Gesamtobjekt durch, werden die durch § 7i EStG begünstigten AK/HK einheitlich und gesondert festgestellt (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO; Ronig, NWB F 3, 13 489; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 13).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerneutrale Auflösung bei Rücküberführung (§ 4g Abs 3 EStG aF)

Rn. 100 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach der bis zur Verabschiedung des ATADUmsG v 25.06.2021 geltenden Fassung des § 4g Abs 3 EStG war ein Ausgleichsposten vorzeitig erfolgsneutral ("ohne Auswirkungen auf den Gewinn") aufzulösen, wenn das WG aus der EU-Betriebsstätte im Regelauflösungszeitraum und innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer, spätestens aber vor Ablauf von fünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Minderung von Verrechnungspotenzial nahestehender Personen (§ 3a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ist beim zu sanierenden (Mit-)Unternehmer noch ein Restbetrag vorhanden, so gehen nachrangig die Positionen des § 3a Abs 3 Nr 1–13 EStG, die einer dem (Mit-)Unternehmer nahestehenden Person zuzurechnen sind, unter. Die Vorschrift dient im Grunde der Verhinderung einer missbräuchlichen Steuergestaltung. Denkbar wäre sonst, dass das zu saniere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie etwa auch in § 7c Abs 4 EStG gibt es eine Härtefallregelung. Danach kann auf Antrag die FinBeh zur "Vermeidung unbilliger Härten" auf eine elektronische Übermittlung verzichten und verweist dazu auf § 150 Abs 8 AO.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 3. Kein Rechtsanwalt als Verteidiger

Nach § 138 Abs. 1 StPO können auch Hochschullehrer als Verteidiger gewählt werden. Die Rspr. geht davon aus, dass bei fehlender Vereinbarung die Vergütung nach dem RVG als übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 BGB gilt.[41] Daher sind auch die Gebühren und Auslagen des Hochschullehrers bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts als notwendige Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 11a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der sachliche Anwendungsbereich des § 3a EStG umfasst BV-Mehrungen oder BE, die aus einem Schuldenerlass stammen. Dies gilt nach der Gesetzesbegründung für jedes Unternehmen (BT-Drucks 18/12128, 31). Der Anwendungsbereich des § 3a EStG ist also auf Gewinneinkünfte beschränkt, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels BV-Vergleich oder E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung der Rspr

Rn. 2 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nachdem zunächst einige Finanzgerichte der Auffassung waren, dass es für den Sanierungserlass als pauschalisierende Billigkeitsentscheidung keine Rechtsgrundlage gäbe und er gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und somit gegen die Verfassung Art 20 Abs 3, Art 28 Abs 1 GG verstoße, sah der X. Senat den Erlass zunächst als ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Elektronische Übermittlung der Daten des Zuflusses auf Verlangen beschränkt StPfl (§ 45b Abs 5 EStG)

Rn. 45 Stand: Wenn der Gläubiger der KapErtr beschränkt stpfl ist, so erhält er keine Steuerbescheinigung mehr (§ 45a Abs 2a EStG), sondern muss bei der auszahlenden Stelle eine Übermittlung der Bescheinigungsdaten an das BZSt nach § 45b Abs 2 u 3 S 2 EStG veranlassen. Außerdem ist die Ordnungsnummer gemäß § 45b Abs 1 EStG sowie das Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage für nach dem 31.12.2015 endende Wj

Rn. 227 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5 ff ist seitdem nicht mehr zulässig (§ 13a Abs 3 S 2 EStG, sKulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 1, 40. Aufl 2021); dies betrifft erstmals die nach dem 31.12.2015 endenden Wj (Art 5 Nr 12, 23b des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v ...mehr