Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nettolohnvereinbarung

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grundsätzlich schuldet der ArbG seinem ArbN zivilrechtlich einen Bruttolohn, sodass die gesetzlichen Abgaben wie LSt sowie sonstige Annexsteuern – KiSt und SolZ – und die ArN-Anteile zu den Sozialversicherungen – Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – vom ArbN zu tragen sind. Ist der ArbG dagegen nach dem Arbeitsvertrag bz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Annahme des Schuldenbereinigungsplans (Abs. 1 Satz 1)

Rn 3 Der Schuldner hat mit seinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. § 305 dem Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ein Vertragsangebot über eine vergleichsweise Bereinigung seiner Schulden gegenüber allen Gläubigern enthält. Nur wenn alle Gläubiger mit dem Angebot einverstanden sind, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Festsetzung der Zulage (§ 90 Abs 4 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus der Ausgestaltung des Zulageverfahrens nach § 10a EStG und Abschnitt XI als unbürokratisches, aber auch weitestgehend vollautomatisiertes Verfahren folgt, dass die Kommunikation im einzelnen Steuerfall zwischen dem Anbieter und der zentralen Stelle durch Datensätze erfolgt. Der Zulageberechtigte wird über den Stand seines Altersvorsorgev...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vom ArbG abrufbare Daten des ArbN (§ 39e Abs 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das BZSt hält gemäß § 39e Abs 3 S 1 EStG für den jeweiligen ArbG (nur) die ID-Nr, den Tag der Geburt, Merkmale für den KiSt-Abzug (§ 39e Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) sowie die LSt-Abzugsmerkmale des ArbN nach § 39 Abs 4 EStG, also die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und ggf den Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Bekanntgabe und Sperrung der ELStAM (§ 39e Abs 6 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 6 S 1 EStG gelten die ELStAM (§ 39 Abs 4 EStG) gegenüber dem ArbG mit dem Abruf durch diesen als bekannt gegeben. Rn. 71 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 6 S 2 EStG braucht den nach § 39e Abs 6 S 1 bekanntgegebenen LSt-Abzugsmerkmalen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt zu werden. Aufgrund dessen ist ein Einspruch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. LSt-Abzugsverfahren für im Inland unbeschränkt estpfl ArbN ohne ID-Nr (§ 39e Abs 8 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ist einem nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt estpfl ArbN keine ID-Nr zugeteilt worden, können die ELStAM dem ArbG nicht zum elektronischen Abruf bereitgestellt werden (s Rn 40). Für diesen Fall sieht § 39e Abs 8 S 1 EStG vor, dass das Wohnsitz-FA dem ArbN auf Antrag eine Bescheinigung für den LSt-Abzug mit seinen LSt-Abzugsmerkmalen für die Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ab VZ 2004

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte hat zu Unrecht die Änderung des Erbschaftsteuerbescheides abgelehnt; der Kläger hat gem. § 164 Abs. 2 AO einen Anspruch auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides (§ 101 S. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Aufhebung des ihn betreffenden Bescheides vom 15.1.2020...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenmanagement: Antrag auf Änderung der Einspruchsentscheidung statthaft

In Honorargestaltung 1/2020 hatten wir darauf hingewiesen, dass beim BFH das Revisionsverfahren VIII R 30/17 zu der höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage anhängig sei, ob eine schlichte Änderung nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur erfolgen dürfe, wenn mit dem Änderungsantrag nicht erneut Tatsachen und Rechtsfragen geltend gemacht würden, über die in de...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 6 Ausblick: Mahnende Finanzverwaltung stellt Influencer-Leitfaden in Aussicht

Der vom BMF veröffentliche FAQ macht deutlich, dass die Einkünfteerzielung über die Sozialen Medien längst aus ihrem steuerlichen Schattendasein herausgetreten ist. Die Finanzverwaltung ist zunehmend für diese Berufsgruppe sensibilisiert [1] und bestrebt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Instrumentariums Zugriff auf steuerrelevante Information zu erhalten. Die Finanzverwal...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inla...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag (2021: 9.745 EUR (Einzelveranlagung), 19.490 EUR (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2021: 24.500 EUR) überschritten, unterliegt der Gew...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 3 Influencer: Gewinnermittlung: Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung?

Je nach Umfang der Tätigkeit kann die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung (auch für gewerbliche Einkünfte in den Grenzen des § 241a HGB bzw. § 141 AO) oder mittels Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG) erfolgen. Unabhängig von der Ermittlungsart ist zunächst zu betrachten, was – berufsspezifisch – als Betriebsein...mehr

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Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil‐)Verjährung ei...mehr

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Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Leitsatz Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a ESt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung) und bilater...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ebenso wie § 117a AO wurde § 117b AO neu in die Abgabenordnung aufgenommen durch das Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.[1] Damit wurde der Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates v. 18.12.2006 (RbDatA)[2] in nationales Recht transformiert. § 117...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.2 Entsprechende Geltung der innerstaatlichen Vorschriften über die Datenübermittlung, Abs. 1 S. 2

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 117a Abs. 1 S. 2 AO auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich wird insbesondere auf § 30 AO verwiesen. Da nach der Intention des Rahmenbeschlusses der Informationsaustausch auf europäischer Ebene nicht mit höheren Hürden versehen sein soll als auf nationaler Ebene[1], muss die Steuerfahn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Abs. 1 S. 1

Rz. 4 § 117a Abs. 1 S. 1 AO erlaubt es den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden, auf Ersuchen einer für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Schengen-assoziierten Staates personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem in § 208 AO bestimmten Aufgabenbereich steh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Fakultative Ausschlussgründe, Abs. 6

Rz. 15 Bei den Ausschlussgründen nach § 117a Abs. 6 AO handelt es sich um fakultative Verweigerungsgründe. Liegt ein solcher Grund vor, so übt die Steuerfahndung das ihr zustehende Ermessen[1] pflichtgemäß aus. Nach § 117a Abs. 6 Nr. 1 AO kann die Steuerfahndung von der Übermittlung personenbezogener Daten Abstand nehmen, wenn ihr die Daten nicht vorliegen, sie diese aber oh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Verwendungsbegrenzung, Abs. 1 S. 1

Rz. 2 Nach § 117b Abs. 1 S. 1 AO darf die Steuerfahndung die ihr nach der RbDatA übermittelten personenbezogenen Daten nur für die Zwecke verwenden, für die sie übermittelt worden sind. Dadurch kommt der internationale Grundsatz des Spezialitätenvorbehalts[1] zum Ausdruck. Der ersuchte Staat kann die Verwendung der Auskunft an die Steuerfahndung mit Bedingungen versehen.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.5 Zwingende Ausschlussgründe, Abs. 5

Rz. 13 Nach § 117a Abs. 5 AO muss die Auskunftserteilung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.[1] Die zwingenden Ausschlussgründe sind gleichermaßen bei einer Antwort auf ein vorliegendes Ersuchen gem. § 117a Abs. 1 AO als auch bei einer Spontanauskunft i. S. d. § 117a Abs. 3 AO zu beachten. Rz. 14 Der Katalog der Übermittlungsverbote nach § 117a Abs. 5 AO umfasst vi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Einschränkung der Spontanauskunft, Abs. 4

Rz. 12 § 117a Abs. 4 S. 1 AO regelt für Spontanauskünfte nach Abs. 3 dieselben datenschutzrechtlichen Maßstäbe wie für Auskünfte nach Abs. 1. Es gelten die Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich entsprechend. Damit erfolgt ein Verweis auf § 30 AO. Nur in den dort angelegten Gründen ist eine Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterlieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Informationsrecht des Auskunft erteilenden Staates, Abs. 2

Rz. 5 Hat die Steuerfahndung aufgrund der RbDatA personenbezogene Daten erhalten, so erteilt sie nach § 117b Abs. 2 AO dem übermittelnden Staat auf dessen Verlangen hin Auskunft über die Verwendung.[1] Dies gilt sowohl für Erkenntnisse, die auf einem konkreten Ersuchen basieren, als auch für solche aus einer Spontanauskunft. Da die Spontanauskunft allerdings nicht auf Fiskal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Spontanauskunft, Abs. 3

Rz. 9 Ohne ein konkretes Ersuchen kann die Steuerfahndung eigeninitiativ Spontanauskünfte an einen Mitgliedstaat erteilen. Die Auskunft darf sich beziehen auf die in Abs. 1 genannten personenbezogenen Daten. Die Übermittlung darf sowohl zum Zweck der Strafverfolgung als auch zur Verhütung von Straftaten erfolgen.[1] Voraussetzung ist, dass eine Spontanauskunft nach dem Inlan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 18 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem Finanzgericht geltend zu machen.[2] Rz. 19 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Dat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Formale Anforderungen, Abs. 2

Rz. 8 Voraussetzung für die Mitteilung personenbezogener Daten an die ersuchende Stelle ist nach § 117a Abs. 2 AO, dass die in dieser Vorschrift benannten Angaben vollständig in dem Ersuchen enthalten sind. Durch diese formalen Anforderungen wird sichergestellt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Beantwortung der eingehenden Ersuchen beachtet wird.[1] Die erforderli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Bedingungen des übermittelnden Staates, Abs. 1 S. 3

Rz. 4a Der übermittelnde Staat kann die Verwendung der übermittelten Daten gem. § 117b Abs. 1 S. 3 AO an Bedingungen knüpfen. Dies sieht Art. 8 Abs. 4 RbDatA ausdrücklich vor. Diese Bedingungen müssen sich aus dem nationalen Recht des übermittelnden Staates ergeben oder sich auf die Mitteilung des empfangenden Staates der Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen oder der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.8 Anwendung auf Schengen-assoziierte Staaten, Abs. 8

Rz. 17 Die Regelung des § 117a Abs. 8 AO stellt klar, dass die Abs. 1 bis 7 dieser Vorschrift nicht nur für die Staaten der Europäischen Union, sondern auch für die Schengen-assoziierten Staaten anwendbar sind. Damit wird eine gleichlautende Anwendung mit der Rechtshilfe hergestellt. Bei den Schengen-assoziierten Staaten handelt es sich derzeit um Norwegen, Island, Schweiz u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Verwendung erhaltener Daten, Abs. 1

2.1 Verwendungsbegrenzung, Abs. 1 S. 1 Rz. 2 Nach § 117b Abs. 1 S. 1 AO darf die Steuerfahndung die ihr nach der RbDatA übermittelten personenbezogenen Daten nur für die Zwecke verwenden, für die sie übermittelt worden sind. Dadurch kommt der internationale Grundsatz des Spezialitätenvorbehalts[1] zum Ausdruck. Der ersuchte Staat kann die Verwendung der Auskunft an die Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Voraussetzungen

2.1 Übermittlung personenbezogener Daten, Abs. 1 2.1.1 Abs. 1 S. 1 Rz. 4 § 117a Abs. 1 S. 1 AO erlaubt es den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden, auf Ersuchen einer für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Schengen-assoziierten Staates personenbezogene Daten, die im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Verwendung bei Zustimmung des anderen Staates, Abs. 1 S. 2

Rz. 4 Soll eine über den mitgeteilten Verwendungszweck hinausgehende Verwendung erfolgen, z. B. für ein Strafverfahren oder für einen Strafprozess, so muss nach § 117b Abs. 1 S. 2 AO der übermittelnde Staat dem vorab zustimmen. Die Zustimmung kann entweder nach Erhalt der Daten und vor beabsichtigter Nutzung eingeholt werden oder der übermittelnde Staat kann diese bereits mi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

1 Allgemeines Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117b Datenverwendung von den nach Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten

1 Allgemeines Rz. 1 Ebenso wie § 117a AO wurde § 117b AO neu in die Abgabenordnung aufgenommen durch das Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.[1] Damit wurde der Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates v. 18.12.2006 (RbDatA)[2] in nationales Recht transfo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Übermittlung personenbezogener Daten, Abs. 1

2.1.1 Abs. 1 S. 1 Rz. 4 § 117a Abs. 1 S. 1 AO erlaubt es den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden, auf Ersuchen einer für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Schengen-assoziierten Staates personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem in § 208 AO bestimmten Auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.7 Für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige Behörden, Abs. 7

Rz. 16 § 117a Abs. 7 AO verweist für die Definition, wer eine für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, auf die gemäß Art. 2 lit. a RbDatA gegenüber der Europäischen Union benannten Behörden. Die Mitgliedstaaten und die Schengen-assoziierten Staaten haben dem Generalsekretariat des Rates di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Rechtsschutz

Rz. 6 Werden personenbezogene Daten entgegen den im Ersuchen genannten Bedingungen verwendet, so führt dies im Inland zu einem Verwertungsverbot.[1] Das gilt auch für das Besteuerungsverfahren.[2]mehr

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Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.08.2020 – VIII R 39/18, BFHE 270, 81, sowie vom 25.11.2020 – II R 3/18, BFHE 272, 1). 2. In den sog. Bauträgerfällen führt ein Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablau...mehr

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Bestätigungsverfahren bei steuerfreien Unterrichtsleistungen

Leitsatz 1. Ist der selbständige Lehrer nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG an einer Einrichtung tätig, die die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllt, muss dieser Einrichtung die dort bezeichnete Bescheinigung erteilt worden sein. 2. Für einen selbständig tätigen Lehrer kommt die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchs...mehr

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Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

Leitsatz 1. Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichti...mehr

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§ 39 Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 39 Steuerrecht / e) Widerstreitende Steuerfestsetzungen, § 174 AO

Rz. 23 § 174 AO ist eine der kompliziertesten Vorschriften des Steuerverfahrensrechts. Sie versucht, das Problem sich widerstreitender Steuerfestsetzungen in allen denkbaren Konstellationen zu lösen.[43] Hauptanwendungsfall ist die mehrfache Berücksichtigung ein und desselben tatsächlichen Sachverhalts in mehreren Bescheiden, z.B. wenn das Finanzamt dieselben Werbungskosten ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Unselbstständige Berichtigung von Rechtsfehlern, § 177 AO

Rz. 26 Das Finanzamt hat – soweit die Änderung reicht – auch gegenläufige Rechtsfehler, die an sich nicht mehr selbstständig berichtigt werden könnten, gem. § 177 AO zugunsten bzw. zu Ungunsten des Steuerpflichtigen gegenzurechnen, wenn es punktuell nach den §§ 172 ff. AO berichtigt.[51] Werden nachträglich sowohl steuererhöhende Tatsachen als auch steuermindernde Tatsachen ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Vertrauensschutz, § 176 AO

Rz. 27 Der Vertrauensschutz kann eine Einschränkung des Berichtigungsumfangs erforderlich machen. § 176 AO normiert den Grundsatz ausdrücklich. Er schützt das Vertrauen in eine dem Steuerpflichtigen günstige Gesetzgebung, Verwaltungsvorschrift und Rechtsprechung, auf der die ursprüngliche Steuerfestsetzung beruht.[53] In der Praxis häufigster Fall ist die dem Steuerpflichtig...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Berücksichtigung neuer Tatsachen, § 173 AO

Rz. 29 Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide berichtigt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Wenn eine niedrigere Steuer festzusetzen ist, ist zudem erforderlich, dass den Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Sind die Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen, ist eine Beri...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Änderung von Folgebescheiden, § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 24 Soweit ein Grundlagenbescheid gem. § 171 Abs. 10 AO (z.B. ein Feststellungsbescheid oder ein Steuermessbescheid) geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu ändern. Wird ein Grundlagenbescheid übersehen, kommt statt einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO auch eine Änderung nach § 129 AO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Betracht.[45] Dies kann im Hinblick auf die ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Zur weitgehenden Ausschöpfung der Steuerquellen sieht § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Falle der Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.[123] Durch das in Anlehnung an die Rechtsprechungsänderung des BGH[124] erlassene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.2011 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu...mehr