Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Siebte Kapitel

Rz. 2a Das Siebte Kapitel fasst weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Nachdem die Arbeitsverwaltung durch Übertragung auf die Hauptzollämter von Aufgaben der Bekämpfung illegaler Beschäftigung entlastet worden ist, ist diese weitere Aufgabe entfallen. Auch das Arbeitsgenehmigungsverfahren steht unter dem Einfluss der Regelungen im Aufenthaltsgesetz. Einen w...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Korrektur formell bestandskräftiger Steuerbescheide

Rn. 24 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Korrespondenzprinzip kann nicht zur Korrektur eines formell bestandskräftigen ESt-Bescheids herangezogen werden. Wurden beispielsweise Bezüge im Rahmen eines Übergabevertrags gegen Versorgungsleistungen zu Unrecht gemäß § 22 Nr 1b EStG aF angesetzt, die iRd ESt-Veranlagung des Leistenden nicht zum SA-Abzug zugelassen werden, kann, falls k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 177 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 3c Abs 4 EStG ist parallel zu § 3a EStG zum 05.07.2017 in Kraft getreten (BT-Drucks 19/5595 v 07.11.2018, 85). Nach § 52 Abs 5 S 3 EStG ist das Abzugsverbot gemäß § 3c Abs 4 EStG auf BV-Minderungen oder BA anzuwenden, welche in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Schuldenerlassen nach dem 08.02.2017 (sog Neufälle) stehen und u...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie

Leitsatz Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, BMF, Schreiben v. 19.3.2020, IV A 3 – S 0336/19/10007 :002, BStBl 2020 I S. 262, betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" (BMF-Corona) gilt auch für Steuerrückstände aus der Zeit vor der Pandemie. Die Rückstände brauchen nicht die Folge der Pandemiebetro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bei der Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 495 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden Einnahmen aus einmaligen Leistungen in späteren Jahren zurückgezahlt, sind diese Zahlungen ebenfalls unter Durchbrechung des Abflussprinzips iSd § 11 Abs 2 S 1 EStG bereits im Zuflussjahr wieder in Abzug zu bringen. Ggf ist die Veranlagung gemäß § 175 Abs 1 Nr 2 AO zu ändern (BFH BStBl II 1992, 1017). Rn. 496 Stand: EL 147 – ET: 11/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Teil-/Unentgeltliche Nutzungsüberlassung mit Besserungsabrede

Rn. 127 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In der Krise der KapGes kann der Gesellschafter für die Nutzungsüberlassung des WG auf ein (Teil-)Entgelt verzichten. In diesem Fall kommt die Gestaltungsmöglichkeit in Betracht, den Verzicht auf die Miete/Pacht mit einer Besserungsabrede zu verbinden. Während der teil-/unentgeltlichen Nutzungsüberlassung ist das Teilabzugsverbot des § 3c Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bezüge von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (§ 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst a EStG)

Rn. 52 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abweichend von der Regelung in § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG, wonach die dort genannten Bezüge nicht steuerbar, sind Bezüge, die ein StPfl von einer Körperschaft, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse (iSd § 1 Abs 1 KStG) erhält, nach § 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst a EStG grds steuerbar. Dies gilt auch für freiwillig oder aufgrund freiwil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gegenleistung veranlasst durch erwerbsgerichtetes Verhalten

Rn. 421 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Leistung iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG setzt einen auf Einkommensmehrung gerichteten Leistungsaustausch voraus, der Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann. Nicht notwendig ist, dass ein derartiger Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde (BFH BStBl II 1973, 727). Entgegen früherer Rspr ist nicht mehr erforderlich, dass die Leistung...mehr

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Handyverkauf an Arbeitgeber: Steuerfreie Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte ist möglich

Leitsatz Das FG München entschied, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn ein Arbeitnehmer sein Handy für einen symbolischen Preis (zwischen einem und sechs Euro) an seinen Arbeitgeber veräußert, letzterer das Gerät dem Arbeitnehmer dann zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt und fortan die kompletten laufenden Handykosten übernimmt. Die Kostenübernahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sachlicher Anwendungsbereich und Rechtsfolgen

Rn. 178 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Erforderlich für die Anwendung des Abzugsverbots ist, dass die BV-Minderung oder BA nach ihrer Entstehung und Zweckbestimmung durch dasselbe Ereignis wie die Sanierungserträge veranlasst sind. Diese müssen somit in Zusammenhang mit dem Schuldenerlass stehen, welcher steuerfreie Sanierungserträge zur Folge hatte (Desens in H/H/R, § 3c EStG R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verfahrensrechtliches/rückwirkende Korrektur

Rn. 410 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ist zunächst zu Recht eine Leistung iSd § 22 Nr 3 EStG angenommen worden und ist das Entgelt durch ein später eintretendes Ereignis rückwirkend einem nicht steuerbaren Veräußerungsvorgang zuzuordnen, ist die ursprüngliche Veranlagung gemäß § 175 Abs 1 Nr 2 AO zu korrigieren und die ESt entsprechend niedriger festzusetzen (BFH BStBl II 1995,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bei Werbungskosten

Rn. 491 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei einmaligen Einnahmen aus Leistungen wird in Anlehnung an die Rspr zum WK-Abzug bei privaten Veräußerungsgeschäften (vgl BFH BStBl 1991, 916) unter Durchbrechung des Abflussprinzips der Abzug von WK zeitraumübergreifend in dem Jahr zugelassen, in dem die Einnahmen zufließen. Die Durchbrechung des Abflussprinzips führt dazu, dass WK, die e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsgestaltende Wirkung von Antrag und Zustimmung

Rn. 314 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Antrag und Zustimmung iSd § 10 Abs 1a Nr 1 u 3 EStG wirken rechtsgestaltend. Erst durch die Antragstellung des Leistenden unter Zustimmung des Empfängers werden die Unterhalts-/Ausgleichsleistungen v privaten (vgl § 12 Nr 2 EStG) in den steuerlich relevanten Bereich überführt und ändern dadurch ihren Rechtscharakter. Einerseits werden sie d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 302 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des GewStG, des UStG und anderer Gesetze v 30.11.1978 (StÄndG 1979, BGBl I 1978, 1849) wurde die Nr 1a in § 22 EStG eingefügt, wonach zu den sonstigen Einkünften auch Unterhaltsleistungen gehören, soweit sie nach § 10 Abs 1 Nr 1 EStG vom Geber abgezogen werden können. Insofern wurde das Korrespondenzp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige Bezüge in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit

Rn. 591 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bezüge, die nicht aufgrund der AbgeordnetenG geleistet werden, unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr 4 EStG. Insoweit sind die allgemeinen steuerlichen Regeln anwendbar (R 22.9 S 2 EStR 2012). Hierzu zählen beispielsweise Vergütungen, die Abgeordnete von den Fraktionen für die Wahrnehmung besonderer Funktionen erhalten (vgl § 52 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rechtsschutz

Rn. 170 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Aufgrund zahlreich eingelegter Verfassungsbeschwerden gegen die Rspr des BFH hat das BMF die FA mit Schreiben v 11.05.2011 angewiesen, die ESt-Veranlagungen ua im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3, 4, 4a EStG) für die VZ 2005–2009, der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Im Ausland lebende Rentner

Rn. 108 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch die Neufassung des § 49 Abs 1 Nr 7 EStG ab 2005 aufgrund des AltEinkG wurde sichergestellt, dass auch im Ausland lebende Rentner, die Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG von inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern usw beziehen, der inländischen beschränkten StPfl unterliegen (vgl FG Köln EFG 2012, 1675 zu Rentenbeziehe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 3 Arten von Leasingverträgen

Betriebsmittel können gekauft, gemietet oder geleast werden. Beim Kauf erfolgt eine Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand auf den Käufer und anschließend die Bilanzierung beim Käufer. Dagegen haben Mietverträge die Nutzungsüberlassung zum Gegenstand und die Betriebsmittel werden in der Bilanz des Vermieters ausgewiesen. Mietverhältnissen haben ihre rechtliche Grundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligung von mehr als 25 %

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für den Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung ist, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der darlehensnehmenden Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Der Wortlaut der Vorschrift stellt auf die nominelle Beteiligung am Grund- oder Stammkapital ab. Gemäß § 39 AO ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1.2 Abgabenordnung

Rz. 14 Die Vorschrift des § 404 S. 1 AO stellt zunächst klar, dass die Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten hat wie die Polizei aufgrund der StPO. Mit Rechte der Polizei ist zunächst die allgemeine Ermittlungsbefugnis gemeint; die meisten Eingriffsbefugnisse stehen demgegenüber nach der StPO nur den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1.1 Strafprozessordnung (§ 404 S. 1 AO)

Rz. 13 Gemäß § 385 Abs. 1 AO gelten für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten neben der AO die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich u. a. die StPO. Sie enthält in §§ 158ff. StPO zahlreiche Vorschriften über die Durchführung des Ermittlungsverfahrens, die auf dem Weg zu einer verfahrensabschließenden Entscheidung[1] zu beachten sind.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3 Kompetenzen aufgrund spezieller Regelungen in der AO (§ 404 S. 2 AO)

3.3.1 Notmaßnahmen Rz. 53 § 404 S. 2 AO gibt der Steuerfahndung die in § 399 Abs. 2 S. 2 AO aufgeführten Notrechte. Da die Beamten der Steuerfahndung aber schon aufgrund § 404 S. 2 a. E. AO Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind (vgl. Rz. 17), hat diese Verweisung lediglich klarstellende Wirkung. Darüber hinaus bewirkt sie aber, dass der Steuerfahndungsstelle selbst ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.1 Notmaßnahmen

Rz. 53 § 404 S. 2 AO gibt der Steuerfahndung die in § 399 Abs. 2 S. 2 AO aufgeführten Notrechte. Da die Beamten der Steuerfahndung aber schon aufgrund § 404 S. 2 a. E. AO Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind (vgl. Rz. 17), hat diese Verweisung lediglich klarstellende Wirkung. Darüber hinaus bewirkt sie aber, dass der Steuerfahndungsstelle selbst allgemein die Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Strafprozessuale Kompetenzen

Rz. 16 Keine strafprozessualen Befugnisse kann die Steuerfahndung in Anspruch nehmen, sofern ein absolutes Verfahrenshindernis besteht (Tod des Beschuldigten, Strafklageverbrauch, strafrechtliche Verfolgungsverjährung gem. §§ 78ff. StGB). Ein entsprechendes Verfahren ist gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Durchsuchungen oder Beschlagnahmen sind insoweit unzulässig.[1] Zulä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Befugnisse der Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren

Rz. 55 Zu den Befugnissen der Steuerfahndung, sofern sie lediglich im Besteuerungsverfahren ermittelt, vgl. § 208 AO Rz. 34ff. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 85ff. AO. Zu den Modifikationen dieser Rechte vgl. § 208 AO Rz. 54ff.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.14 Kompetenzen bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Steuer- und Nichtsteuerdelikten

Rz. 52 Steuerhinterziehungen können immer wieder im Zusammenhang stehen mit nichtsteuerlichen Delikten. In Betracht kommen vor allem Urkundenfälschungen[1], Betrug[2] oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.[3] Nach allgemeiner Auffassung geht die Ermittlungszuständigkeit in diesen Fällen insgesamt auf die Staatsanwaltschaft über.[4] Da nicht nur eine Steuerstra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 404 AO regelt die Rechtsstellung und Befugnisse der Steuerfahndung und der Behörden des Zollfahndungsdienstes. Die letzte Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019.[1] Die Ersetzung des Wortes "Zollfahndungsämter" in den S. 1 und 2 erfolgte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Organisation

Rz. 2 §§ 208, 404 AO regeln Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung und der Behörden des Zollfahndungsdienstes. Was die Organisation derselben anbelangt, macht die AO keine weitergehenden Vorgaben; § 404 AO spricht – wie § 208 AO – lediglich von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sowie von den "Behörden des Zollfahndungsdienstes"...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2 Maßnahmen auf dem Gebiet des Strafrechts

Rz. 58 Wird die Steuerfahndung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren tätig[1], so ist gegen ihre Maßnahmen der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs unzulässig; auch der Weg zum FG ist dem Betroffenen versperrt.[2] Dies gilt auch dann, wenn die Fahndung die Besteuerungsgrundlagen "in den vorgenannten Fällen" ermittelt.[3] Hier steht eindeutig die strafrechtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt (vgl. Rz. 6). Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 10a Die sachliche Zuständigkeit für Ermittlungen der Behörden des Zollfahndungsdienstes und der Steuerfahndung ergibt sich nach § 387 Abs. 1 AO aus ihrer jeweiligen Aufgabenkompetenz. Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes ergibt sich diese aus § 12 Abs. 2 FVG sowie aus weiteren Einzelgesetzen, die regelmäßig durch weitere Aufgaben ergänzt werden.[1] Die sachliche Zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.1 Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts

Rz. 57 Führt die Steuerfahndung aufgrund von § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO (Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle) sog. Vorfeldermittlungen durch, handelt es sich unstreitig um Abgabenangelegenheiten i. S. v. § 347 AO bzw. § 33 FGO. Hiergegen ist der Finanzrechtsweg eröffnet.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1 Rechtsquellen

Rz. 12 Aus § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO ergibt sich, dass die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten die originäre Aufgabe der Steuerfahndung ist. Sie ist die "Steuerpolizei" oder "Kriminalpolizei in Steuersachen".[1] Ihre Befugnisse dazu werden in der StPO und AO konkretisiert; daneben existieren in den meisten Bundesländern noch interne Verwaltungsvorschriften...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.6 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Befugnisse der Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren

Rz. 11 Die Befugnisse der Steuerfahndung hängen ab von der jeweiligen Aufgabenerfüllung.[1] § 404 AO regelt die Befugnisse im Rahmen der strafprozessualen Aufgabe ("im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten"). Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes sind in § 52 Abs. 1 ZFdG diese strafprozessualen Befugnisse der Zollfahndungsämter und des ZKA teilweise wortgleich aufgenomm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.2 Durchsicht der Papiere

Rz. 54 Im selbstständigen Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde hat die Bußgeld- und Strafsachenstelle als "Steuerstaatsanwaltschaft" das Recht zur Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien des von der Durchsuchung Betroffenen.[1] § 404 S. 2 AO erstreckt dieses Recht auf die Behörden des Zollfahndungsdienstes und die Steuerfahndungsstellen, und zwar sowohl i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.5 Postbeschlagnahme und Telefonüberwachung

Rz. 32 Im Steuerstrafverfahren kann eine Postbeschlagnahme (§§ 99, 100 StPO) erfolgen; zuständig hierfür ist grundsätzlich der Richter (§ 100 Abs. 1 StPO). Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle (nicht die Fahndung) eine solche Verfügung treffen, die aber dann binnen drei Tagen vom Richter bestätigt werden muss (§ 100 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.11 Verfahrensbegleitende Entscheidungen

Rz. 49 Die mit denselben Rechten wie die Beamten des Polizeidienstes ausgestatteten Fahnder und als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft stehen diesen nach der StPO noch eine Reihe von Befugnissen zu, so z. B. das Recht zur Identitätsfeststellung [1], das Recht zur erkennungsdienstlichen Behandlung [2], die Ausschreibung zur Festnahme [3], die Anordnung einer Sicherheitsleist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5 Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steuerfahndung

Rz. 56 Wegen der Doppelfunktion der Fahndung, einerseits steuerlich und andererseits strafrechtlich ermitteln zu können, hängt von dem jeweiligen tatsächlichen Tätigwerden der Fahndung auch der jeweilige Rechtsschutz ab. Handelt die Fahndung allein auf dem Gebiet des Steuerrechts, richtet sich der Rechtsschutz nach den Vorschriften der AO. Führt sie Ermittlungen in einem Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 404 AO regelt die Rechtsstellung und Befugnisse der Steuerfahndung und der Behörden des Zollfahndungsdienstes. Die letzte Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019.[1] Die Ersetzung des Wortes "Zollfahndu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2 Steuerfahndung

Rz. 5 Die Steuerfahndungsstellen sind keine selbstständigen Behörden, sondern Teil der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.[1] Da §§ 208, 404 AO nur von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sprechen, bleibt es den Ländern überlassen, welche Dienststellen sie mit der Fahndung betrauen. Dementsprechend finden sich in den Ländern derzeit z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.9 Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 29 In einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten kann sich sehr häufig die Notwendigkeit ergeben, bei einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater gem. § 103 StPO zu durchsuchen, weil sich nach Aktenlage dort beweiserhebliche Buchführungsunterlagen befinden. Die Tätigkeit der vorgenannten Berufsträger ist jedoch geprägt von einem engen Vertrauensverhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.3 Ermittlungsmaßnahmen – Allgemeines

Rz. 19 Aus § 161 StPO ergibt sich der Grundsatz der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens, der auch für Polizei und Steuerfahndung gilt.[1] Es sind alle zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, zur Aufklärung der Straftat beizutragen. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz lediglich durch die mit Gesetz v. 21.12.2007[2] eingeführte Vorschrift...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1.3 AStBV (St)

Rz. 15 Ähnlich den für das allgemeine Strafverfahren geltenden "Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren"[1], gelten in den Bundesländern die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St). [2] Sie sollen der einheitlichen Handhabung des Gesetzes dienen und praktische Hinweise geben (Einf. zu den AStBV). Ihre Einführung im Jahr 1982 w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.1 Behörden des Zollfahndungsdienstes

Rz. 9 Die örtliche Zuständigkeit der Behörden des Zollfahndungsdienstes ist durch Erlass des BMF aufgrund der Ermächtigung des § 12 Abs. 1 FVG geregelt. Dessen ungeachtet dürfen die Zollfahnder unstreitig im gesamten Bundesgebiet Ermittlungen vornehmen, weil sie einer Bundesbehörde angehören.[1] Ermittlungshandlungen sind nur im Inland innerhalb der Grenzen der Bundesrepubli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.12 Verfahrensabschließende Entscheidungen

Rz. 50 Verfahrensabschließende Entscheidungen darf die Steuerfahndung nicht treffen.[1] Diese Befugnis steht im selbstständigen Verfahren der Finanzbehörde ausschließlich der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. in der Organisation von "Einheitssachgebieten" (vgl. Rz. 6a) den mit den Rechten der Finanzbehörde nach §§ 386 Abs. 2, 399 Abs. 1 AO ausgestatteten Beamten zu. Nur si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.1 Steuer- und Zollfahnder als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Rz. 17 Die Beamten der Steuerfahndung sind nach § 404 S. 2 a. E. AO Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Der bisherige Begriff des Hilfsbeamten ist durch Gesetz v. 24.8.2004[1] durch den der Ermittlungsperson ersetzt worden, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung eingetreten ist. § 152 GVG konkretisiert diesen Begriff und verpflichtet alle Ermittlungspersonen dazu,...mehr