Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Die verschiedenen Möglichkeiten des Verfahrensabschlusses

Rz. 551 [Autor/Stand] Sind die Ermittlungen abgeschlossen, muss sich die Ermittlungsbehörde schlüssig werden, was sie zu tun gedenkt. Ist die StA als Ermittlungsbehörde tätig geworden, bestehen folgende Möglichkeiten: Klageerhebung gem. § 170 Abs. 1 StPO durch Einreichung einer Anklageschrift; Antrag auf Erlass eines Strafbefehls in bestimmten Fällen (§ 407 Abs. 1 StPO); Einste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Finanzbehörde

a) Begriff Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Monopolstraftaten

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach Streichung der besonderen Strafvorschriften des BranntwMonG (§§ 119–125 BranntwMonG a.F.) im Jahr 1987[2] gelten für Branntweinabgaben, die Verbrauchsteuern i.S.d. AO sind, die materiellen Strafbestimmungen der §§ 369–376 AO unmittelbar. Eines besonderen Hinweises auf die §§ 385 ff. AO bedurfte es daher nicht. Das Erschleichen eines überhöhten Übern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Ergänzender Hinweis: Nr. 70–72 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: S. dazu die Nachw. bei § 399 vor Rz. 53; ferner: weil zitiert und aktueller Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Wilk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Flankenschutz

Rz. 97 [Autor/Stand] Gängige Praxis der Finanzverwaltung ist es mittlerweile, unter Beteiligung der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung "Kombiprüfungen" durchzuführen bzw. die Steuerfahndung als "Flankenschutz" der Betriebsprüfung heranzuziehen (s. auch Rz. 291, 1111, 1112)[2]. Dabei wird auf den Effekt der Überraschung und des Zufalls gesetzt. Die Aufgabe eines Flankensc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Staatsanwaltschaft (StA)

Ergänzender Hinweis: Nr. 17 ff., 23 ff., 140 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17 ff, 23 ff., 140), Schrifttum: Ambos, Staatsanwaltschaftliche Kontrolle der Polizei, Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens und organisierte Kriminalität, Jura 2003, 674; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 28...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erstinstanzliches ordentliches Erkenntnisverfahren

Rz. 32 [Autor/Stand] Das im ordentlichen Verfahren (2.–4. Buch der StPO) durchgeführte erstinstanzliche Erkenntnisverfahren unterscheidet wiederum drei Abschnitte: Das Strafverfahren wird eingeleitet mit dem Ermittlungsverfahren (§§ 158–177 StPO; §§ 397–405 AO), in dem die Strafverfolgungsbehörden (i.d.R. die StA, im Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO grd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beteiligung der Finanzbehörde

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht, bevor es eine Entscheidung fällt, die FinB anhören (s. Rz. 640 f.). Diese Anhörungspflicht besteht nicht nur im Haupt-, sondern auch im Zwischenverfahren (s. § 407 Rz. 11)[2]. Als "Entscheidung" i.S.d. § 407 Abs. 1 AO kommen sowohl die Zwischenbeschlüsse gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 und § 202 StPO als auch die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 176 [Autor/Stand] Bereits im Ermittlungsverfahren können StA oder die selbständig ermittelnde FinB zur Klärung einer steuerlichen Vorfrage von ihrer Aussetzungsbefugnis nach § 396 Abs. 2 AO Gebrauch machen (vgl. dazu eingehend die Erl. zu § 396 AO ). Bei der Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens im Falle einer offenen Rechtslage wird man der Ermittlungsbehörde ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Befugnisse als Ermittlungspersonen der StA

Rz. 94 [Autor/Stand] Die Fahndungsstellen sind gem. § 404 Satz 2 AO darüber hinaus mit den strafprozessualen Zwangsbefugnissen nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO ausgestattet (s. Rz. 72, 76). Daneben steht ihnen das Recht zur Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen zu (§ 404 Satz 2 AO, § 110 Abs. 1 StPO). Ihre Beamten haben gem. § 404 Satz 2 Halbs. 2 AO den Stat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Ergänzender Hinweis: Nr. 56–69 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56 ff.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestim...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einstellung des Verfahrens

Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer Verfolgung i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Geltung der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren

Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 1). Rz. 23 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO besagt im Grundsatz, dass, soweit nicht die §§ 385–408 AO Sonderbestimmungen für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten treffen, die "allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren" subsidiäre Anwendung finden. Als Beispiele führt die Vorschrift die StPO , das GVG und das J...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Entsprechende Anwendung formellen Steuerstrafrechts

Ergänzender Hinweis: Nr. 19 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 19). 1. Gleichgestellte andere Straftaten Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Verständigungen im Strafverfahren und Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Beyer, Prozessprobleme beim steuerstrafrechtlichen Deal – Die Bedeutung der Neuregelung des § 257c StPO, AO-StB 2012, 185; Beyer, Verfassungsbeschwerde betreffend den strafprozessualen Deal, AO-StB 2013, 127; Beyer, Beratungsrisiken beim steuerstrafrechtlichen Deal, NWB 2013, 625; Bilsdorfer, Die tatsächliche Verständigung – ein Mittel zur Streitvermeidung, INF 19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verständigung im Ermittlungsverfahren

Rz. 1285 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren mit seinem Grundsatz der freien Gestaltung sind Verständigungen unter den vorbezeichneten Kautelen – ausgenommen die im Rahmen der Hauptverhandlung zu beachtenden Prozessmaximen – in noch weitergehendem Maße zulässig und im Sinne einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten auch geboten[2]. Grenzen sind in diesem Verfahrensst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Auswirkungen

Rz. 1315 [Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 37...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zugriff auf (DATEV-)Datenbanken

Schrifttum: Bernwald, Buchen elektronischer Belege – Mehr Effizienz durch Übernahme und Weiterverarbeitung elektronischer Kontoauszüge, DSWR 2005, 269; Buch, Elektronische Datenübermittlung über die Datendrehscheibe DATEV-Rechenzentrum, DSWR 2005, 372; Cornelius, Das Non-Legal-Outsourcing für Berufsgeheimnisträger, NJW 2017, 3751; Günther, Aufbewahrung und Archivierung von el...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tateinheit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, soweit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungen gegen Kunden

Rz. 1013 [Autor/Stand] Beschlagnahme- und Durchsuchungshandlungen bei Banken in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihre Kunden sind zulässig. Das sog. Bankgeheimnis (vgl. § 30a AO) ist seit dem 25.7.2017[2] aufgehoben (s. Rz. 189 m.w.N.) und war im Strafverfahren sowieso unbeachtlich (s. dazu § 404 Rz. 242 ff.). Zu den steuerlichen Möglichkeiten von Sammelausku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Marktordnungsvergehen

Rz. 18 [Autor/Stand] Für Abgaben zu Marktordnungszwecken aller Art finden zwar gem. § 12 Abs. 1 MOG die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 370–376 AO entsprechende Anwendung (s. § 369 Rz. 25), für das Straf-(und Bußgeld-)verfahren gelten jedoch die Sondervorschriften der §§ 37, 38 MOG i.V.m. der StPO, d.h. die StA ist Herrin des Verfahrens. Den Zollbehörden sind jedoc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Hauptverfahren

Schrifttum: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl. 2019; Claus, Zur Modernisierung des Strafverfahrens, NStZ 2020, 57; Deiters, Kritik an der gegenwärtigen Deutung des § 219 StPO, in FS Dencker, 2012, S. 53; Duttge, Zur missbräuchlichen Benutzung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung, JZ 2005, 1012; Gössel, Über die Ablehnung prozessverschle...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erfordernis der Gegenseitigkeit

Rz. 50 [Autor/Stand] Durch das JStG 2010 wurden die Sätze 3 und 4 des § 370 Abs. 6 AO gestrichen, die die Verfolgung der Hinterziehung von Steuern i.S.v. § 370 Abs. 6 Satz 2 AO (Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten) von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig machten. Nach hier vertretener (s. § 370 Rz. 557) und herrschender Meinung[2] ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Fahndungsermittlungen

Rz. 1028 [Autor/Stand] Während der Auswertung von Erkenntnissen aus CpD-Konten in strafprozessualer Hinsicht durch das Erfordernis eines konkreten Anfangsverdachts Beschränkungen auferlegt sind, kann die Steufa im Rahmen sog. Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (s. § 404 Rz. 80 ff.)[2] nach den Grundsätzen der BFH-Rspr. bereits dann tätig werden, wenn aufgr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vorlage an die StA zur Anklageerhebung

Rz. 591 [Autor/Stand] Die BuStra hat die Akten der StA vorzulegen, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben, aber eine Behandlung der Strafsache im Strafbefehlsverfahren nicht geeignet erscheint, § 400 Halbs. 2 AO (s. dazu eingehend § 400 Rz. 129 ff.; s. auch Nr. 89 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 89). Die Ermittlungskompetenz u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerstrafverfahren als "gewöhnlicher" Strafprozess

Rz. 31 [Autor/Stand] Aus § 385 Abs. 1 AO ergibt sich, dass das Steuerstrafverfahren – abgesehen von den Sonderregelungen der AO – ein normaler Strafprozess ist. Dieser gliedert sich entsprechend seiner Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch festzustellen und im gegebenen Fall durchzusetzen, in das Erkenntnisverfahren, in dem ermittelt, geprüft und entschieden wird, ob ein bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige

Ergänzender Hinweis: Nr. 11 Abs. 1 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 11). Rz. 53 [Autor/Stand] Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige (§ 371 AO) stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Sie schützt damit vor Strafe, aber nicht vor Ermittlungen der Steuer(fahndungs)behörden. Die FinB leitet bei einer Selbstanzeige regelmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–8 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff. So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Entschädigung

Rz. 1029 [Autor/Stand] Die Banken können für den Aufwand, der ihnen infolge des Auskunftsersuchens der Steuerbehörde im Besteuerungsverfahren gegen einen Bankkunden entstanden ist, gem. § 107 AO Entschädigung entsprechend dem JVEG verlangen[2]. Wird das Kreditinstitut im Steuerstrafverfahren gegen einen Kunden um Auskunft ersucht, hat die Bank wie ein Zeuge Anspruch auf Entsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Belehrung des Beschuldigten

Rz. 146 [Autor/Stand] Spätestens mit Bekanntgabe der Einleitung des Verfahrens (§ 397 Abs. 3 AO) ist der Beschuldigte über sein Recht zur Aussageverweigerung und zur Verteidigerkonsultation (§ 163a Abs. 3 Satz 4, § 136 Abs. 1 StPO; s. auch Nr. 49 Abs. 1 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 49) sowie darüber zu belehren, dass seine Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 35). Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2013, 374; K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Herrschende Meinung in der Rspr.

Rz. 966 [Autor/Stand] Nach überwiegender Rspr. und Teilen der Literatur sind die dem Steuerberater überlassenen Geschäfts- und Buchführungsunterlagen grds. beschlagnahmefähig [2]. Rz. 967 [Autor/Stand] Dieser Auffassung zufolge handelt es sich bei den Buchführungsunterlagen nicht um Gegenstände i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 1–3 StPO . Die Begründungen hierfür sind unterschiedlich. Rz....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Prozessmaximen

Rz. 30 [Autor/Stand] Speziell für das Strafverfahren gelten folgende Prozessmaximen: die Grundsätze der Verfahrenseinleitung Offizialprinzip (§ 152 Abs. 1 StPO); s. Rz. 62; Akkusationsprinzip (§§ 151, 155 Abs. 1 StPO); s. Rz. 61, 592; Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO); s. Rz. 62, 124 ff.; Nr. 14, 15 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14 f.). die Grundsätze der Verfahrensdurchführu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Rz. 590 [Autor/Stand] Die BuStra kann ferner nach pflichtgemäßem Ermessen den Antrag stellen, die Einziehung (§§ 73–76b StGB, § 29a OWiG) selbständig anzuordnen oder eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung (§ 30 OWiG) selbständig festzusetzen (§ 401 AO). Nähere Einzelheiten hierzu sind bei § 401 AO dargestellt (s. auch Nr. 90 AStBV (St) 2020...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz

Rz. 1030 [Autor/Stand] Beim Rechtsschutz gegen Bankermittlungen ist zu differenzieren: Bei strafrechtlichen Ermittlungen, insb. gegen Durchsuchung und Beschlagnahme, kann die Bank, auch wenn sie Dritte im Verfahren gegen Kunden ist, die strafprozessualen Rechtsbehelfe der Beschwerde (§§ 304 ff. StPO) in Anspruch nehmen (s. Rz. 372 ff.). Die Erfolgsaussichten sind allerdings ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Formerfordernisse

Rz. 133 [Autor/Stand] Zu den formellen Erfordernissen des § 397 Abs. 2 AO (Aktenvermerk) und § 397 Abs. 3 AO (Mitteilung an den Beschuldigten) s. § 397 Rz. 37 und 38 sowie Nr. 28, 29, 30 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 28 ff.). Rz. 134 [Autor/Stand] Die formell fehlerhafte oder verspätete Einleitung führt dazu, dass die unter Hinweis auf die steuerlichen Mitwirkungspflichten un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Verbotene Vernehmungsmethoden

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 4, Nr. 149 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 49, 149). Rz. 214 [Autor/Stand] Selbstbelastende Aussagen des Beschuldigten dürfen nicht durch unrechtmäßigen Zwang oder Täuschung erlangt worden sein. Diese "prozessuale Selbstverständlichkeit"[2] hat ihren Ausdruck gefunden in der Vorschrift des § 136a StPO, die als Ergänzung zu § 136 StPO zu sehen is...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussageverweigerungsrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 16, 46 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 16, 46). Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, allerdings mit der Einschränku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafklageverbrauch

Rz. 47 [Autor/Stand] Der Verbrauch der Strafklage und damit unbeschränkte Rechtskraftverzehrwirkung tritt dabei durch ein in der Sache ergangenes Strafurteil ein[2] (s. Rz. 748 ff.). In gewissem Umfang entfalten aber auch der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 153 Abs. 2 StPO (nicht hingegen Einstellungsverfügungen der StA/FinB nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 398 AO ode...mehr