Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Beispiele

Tz. 21 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Beispiel 1: Der Verein "A" vermietet seine Sportanlagen einschließlich der Betriebsvorrichtungen langfristig an Mitglieder und Nichtmitglieder. Ergebnis 1: Die langfristige Vermietung von Sportstätten an Mitglieder und Nichtmitglieder ist dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen. Die hieraus erzielten Einkünfte sind ertragsteuerfre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wandervereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wandervereine sind steuerbegünstigten Zwecken dienende Einrichtungen, wenn sie der "Förderung des Sports" dienen, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b. Satzungszweck kann aber auch die Jugendförderung, die Förderung der Heimatpflege und -kunde oder die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sein (s. § 52 Abs. 2 Nr. 4, 8, 23 AO, Anhang 1b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.4 Exkurs: Veräußerung von Anteilen an einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) dürfen die Mitglieder bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten (s. AEAO Nr. 22 zu § 55 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Anhang 2). Auch vom BFH wurde im Beschluss vom 12.10.2010 (DStR 2011, 20) die Auffassung vertreten, d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überlassung an Mitglieder zum Zweck "Sport"

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Segel- oder Motorflugzeuge zu dem o. g. Zweck überlassen, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Zum Begriff "Sportliche Veranstaltung" s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 ( Anhang 2). Veranstaltungen dieser Art sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen und genießen Ertragsteuerfreiheit. Sind Nutzungsüberlas...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugtage

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Flugsportvereine (Segelsport- und Motorfliegervereine) veranstalten jährlich Flugtage, zu denen die Bevölkerung ebenfalls eingeladen wird. Die während eines Flugtages und eines mehrtägigen Hallenfestes in eigener Regie betriebene Restauration (Verkauf von Speisen und Getränken) ist ein steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Flugtage (Tag der offenen Tür)

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Nach Art der Durchführung handelt es sich bei Flugtagen im Regelfall um Massenveranstaltungen, weil der Bevölkerung in unbegrenztem Maße Zutritt gewährt wird. Im Übrigen überwiegen auch Elemente der Show und der Unterhaltung. Veranstaltungen dieser Art sind in den Tätigkeitsbereich "steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" i. S. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vereinszeitschriften mit Anzeigenteil

Tz. 5 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Vereinszeitschriften werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften häufig mit einem Anzeigenteil ausgestattet. Die jeweiligen Anzeigen werden in der Regel von Firmen und Verbänden beiden Vereinen beauftragt und dienen deren Werbung. Tz. 6 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH vom 0...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 33 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung von gemeinnützigen e. V. wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Praxisprobleme auf. Praxisproblem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim e. V. bereits aufgrund des § 99 Abs. 1 UmwG stellende – Frage, ob die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Vermietung von Sportstätten gegenüber Mitgliedern steuerbegünstigter Körperschaften ist, wie bereits ausgeführt, eine wirtschaftliche Betätigung eigener Art. Es handelt sich nach dem AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) bei dieser Vermietungsart um einen Zweckbetrieb eigener Art i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) . Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/20...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Paintball

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Beim Paintballspiel (auch Gotcha) versuchen zwei Mannschaften die gegnerische Fahne zu erobern und setzen dabei Schusswaffen ein, um den Gegner mit Farbkugeln zu treffen und ihn dadurch vom weiteren Spielgeschehen auszuschalten. Es handelt sich hierbei um ein Mannschaftsspiel, bei dem der Gebrauch von Schusswaffen unselbständiger Teil des eigentlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.5 Veränderte gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung einzelner Tätigkeitsbereiche aufgrund der Verschmelzung

Tz. 14 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Insbes. bei der Verschmelzung durch Aufnahme kann es dazu kommen, dass sich die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung einzelner Tätigkeitsbereiche verändert. Diese Veränderungen können alle vier möglichen Tätigkeitsfelder – sowohl bei der Übertragerin als auch bei der Übernehmerin – betreffen. Dies sind folgende gemeinnützigkeitsrechtliche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reservistenvereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) nennt als gemeinnützigen Zweck unter anderem die Soldaten- und Reservistenbetreuung. Der AEAO in Nr. 14 zu § 52 AO (Anhang 2) führt aus, dass Soldaten- und Reservistenvereine in der Regel gemeinnützige Zwecke verfolgen, wenn sie aktive und ehemalige wehrdienstleistende Zeit- und Berufssoldaten betreuen. Die Betreuu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Tz. 8 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Es stellt sich die Frage, ob ein Vermögensübergang i. R.d. Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung anzusehen ist. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung durch die übernehmende Körperschaft Verstößt nach einer Verschmelzung die übernehmende Körperschaft gegen di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rosenmontagszüge

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Durchführung von Rosenmontagszügen bildet insbes. im Rheinland häufig den Höhepunkt des Straßenkarnevals. Sie gehören bei einem gemeinnützigen Karnevalsverein zum steuerbegünstigten Tätigkeitsbereich (ideelle Tätigkeit bzw. Zweckbetrieb nach § 65 AO), weil mit der Durchführung des Rosenmontagszugs das karnevalistische Brauchtum gefördert und ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 82 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Von der Finanzverwaltung werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen teilweise folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds. auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Ertragsteuern

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen bzw. andere Anlagen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder bzw. Gastmitglieder überlassen, sind diese Entgelte im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen (s. §§ 14, 64 AO, Anhang 1b). Mit dieser Art der Überlassung tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 In der Vergangenheit haben die Vereine (insbesondere die Sportvereine) ihre an sich steuerpflichtigen Einnahmen aus der Werbetätigkeit (Inseraten-, Anzeigen- und Bandenwerbung) an Werbeunternehmen oder andere Unternehmen verpachtet, mit der Folge, dass die Einnahmen aus den Werberechten steuerfrei belassen wurden. D.h., die mit der Werbetätig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rockkonzerte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wird von einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ein Rockkonzert organisiert, kann es sich dabei um einen steuerbefreiten Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 7 AO (kulturelle Veranstaltung, Anhang 1b) handeln. Voraussetzung für die Annahme eines Zweckbetriebs ist, dass die Körperschaft auch einen entsprechenden steuerbegünstigten Satzungszweck...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erteilung von Flugunterricht

Tz. 14 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Erteilen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Motor- und Segelflugsportvereine entgeltlich Flugunterricht an Mitglieder bzw. Nichtmitglieder, sind derartige Einnahmen im Zweckbetrieb Sport zu erfassen. Die Zweckbetriebsgrenze "Sport" (Bruttoeinnahmen unter 45 000 EUR s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) ist zu beachten. Auf die Mög...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Preisschießen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Preisschießen fallen regelmäßig unter die Geschicklichkeitsspiele. Diese unterscheiden sich von den Glücksspielen dadurch, dass der Ausgang des Spieles, d. h. die Entscheidung über das den Gewinn oder Nichtgewinn begründende Ereignis, durch körperliche oder geistige Fähigkeiten der Spieler entschieden wird. Preisschießen stellen bei steuerbefreiten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Formwechsel in eine AG oder eine Genossenschaft

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Der Formwechsel einer gGmbH in eine AG oder eine Genossenschaft führt m. E. dazu, dass ihre bisherige Steuerbefreiung, da sie in der neuen Rechtsform weiterbesteht (s. § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG), grds. fortgilt (Wahrung der Identität des Rechtsträgers; s. Meister/Klöcker, in Kallmeyer, § 190 UmwG Rn. 6; S/H/S, Rn. 2 zu § 202 UmwG und s. UmwSt-...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Zwecke

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien und dgl.) zählen grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b). Eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung schließt jedoch die Gemeinnützigkeit nicht aus (s. BFH-Urteil vom 29.08.1984, BStBl II 1984, 844)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuern

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im AEAO zu § 67a AO TZ 11 (Anhang 2) wird lediglich die Unterscheidung zwischen der lang- und kurzfristigen Vermietung getroffen. Eine Spezifizierung auf bestimmte Zeiträume erfolgt nicht. Längere Dauer in diesem Sinn liegt vor, wenn das Mietobjekt während der gesamten Dauer der Mietzeit für den ausschließlichen Gebrauch durch einen Mieter zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Werbung als Vermögensverwaltung

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Zu der Frage, wie die Einkünfte steuerlich zu behandeln sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) aus der Übertragung von Werberechten erzielt, ist nach dem AEAO zu § 67a AO TZ 9 (Anhang 2) folgende Rechtsauffassung zu vertreten: Tz. 5 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die entgeltliche Übertragung des Rec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Exkurs: Formwechsel eines e. V. in eine gGmbH

Tz. 84 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Sofern die wirtschaftlichen Aktivitäten eines e. V. den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Registergericht drohen. Vgl. hierzu die Entscheidung des KG Berlin aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begrün...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Radsportvereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Radsportvereine verfolgen im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke und können als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften wegen der "Förderung des Sports" anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Daneben kann auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52. Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) umfasst sein. Die Zwecke werden im...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Förderung der Volksbildung

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Derartige Vereine können seit 01.01.2000 unmittelbar Zuwendungs-/Spendenbestätigungen ausstellen, weil sie in der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4 EStDV a. F. genannt sind. Mitgliederbeiträge, die diese Vereine ab diesem Zeitpunkt vereinnahmen, werden ebenfalls wie Zuwendungen/Spenden behandelt. Für sie ist somit ebenfalls der Abzug als Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunterricht

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Einnahmen aus der Erteilung von Reitunterricht gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind in den Tätigkeitsbereich "steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" (Zweckbetrieb) i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) einzuordnen, weil es sich um "sportliche Veranstaltungen" handelt. Dies hängt auch nicht davon ab, ob der Unterricht durch Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 79 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kapitalgesellschaft ist grds. steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO, Anhang 1b). Sie stellt jedoch dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar, wenn mit der Beteiligung ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Überlassung an Nichtmitglieder

Tz. 9 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Motor- und Segelflugzeuge können an Nichtmitglieder zu folgenden Zwecken und in folgenden Varianten überlassen werden: Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied ist eigener Pilot des Flugzeugs); Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied fliegt bei einem Vereinsmitglied mit). Ertragsteuerlich kann § 65 AO (Anhang 1b) nicht greifen, weil d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Platzverein

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei Sportveranstaltungen auf eigenem Sportplatz ist der Platzverein als Unternehmer anzusehen und mit den gesamten Einnahmen zur Umsatzsteuer heranzuziehen. Überlässt der Platzverein bei Durchführung sportlicher Veranstaltungen (z. B. Pokalspielen, Freundschaftsspielen usw.) einen Teil der Einnahmen der bzw. den beteiligten Mannschaft(en), so liege...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pool-Billard

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Pool-Billard kann Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) sein, wenn die Satzung auf die sportliche Betätigung ausgerichtet ist. Pool-Billard ist daher nicht anders zu beurteilen als Carambole-Billard, das bereits in der Vergangenheit als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt worden ist. Voraussetzung ist aber, dass derartige "Pool-Bill...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Parteien, politische Vereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Unter den Begriff "Förderung der Allgemeinheit" fällt auch die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Es sollten aber nach den Worten des Gesetzgebers nicht die Vereine hinzugehören, die bestrebt sind, nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art zu verfolgen oder deren Bestrebungen aussc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten/-einrichtungen und Betriebsvorrichtungen für sportliche Zwecke vermietet, ist aus ertragsteuerlichen Gründen zwischen der langfristigen und der kurzfristigen Vermietung (stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt werden) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verkehrssicherheitsvereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Verkehrssicherheitsvereine können wegen der Förderung der Verkehrssicherheit den Status der Gemeinnützigkeit erhalten (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Fahrsicherheitstraining ist aber nach Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 27.01.2012, EFG 2012, 1196) keine steuerbegünstigte Fortbildung. Einnahmen/Entgelte, die ein derartig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Antragsfristen und sonstige steuerliche Hinweise

Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Die Beantragung muss innerhalb der regelmäßigen Festsetzungsfrist erfolgen (s. § 13 InvZulG 2007 bzw. § 14 InvZulG 2010 i. V. m. §§ 169ff. AO, Anhang 1b). Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungkosten (s. § 12 InvZul...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 81 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO (Anhang 1b) nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des steuerbegünstigten Zweckes willen erfolgt. D.h. sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung an Mitglieder zu anderen Zwecken (Rundflüge und dgl.)

Tz. 7 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 M.E. muss die Beurteilung dieser Nutzungsüberlassung gegen Entgelt in Anlehnung an die Ausführung der Verwaltung im AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) erfolgen (Vermietung von Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen). Eine Vermietung auf längere Dauer scheidet m. E. aus. Somit stellt sich die Frage der Einordnung in den Tätigkeitsber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Würdigung

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Soweit die Privatschulen in freier Trägerschaft als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, unterhalten sie mit ihrem Bildungsbetrieb im Regelfall einen Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 8 AO. Soweit die Schüler in der Schule auch verpflegt werden, rechnet diese Verpflegung zum Zweckbetrieb dazu.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Ertragsteuern

Tz. 13 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch die Einordnung der Entgelte aus Vermietungsleistungen gegenüber Mitgliedern in den Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb eigener Art" i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) ergeben sich keine ertragsteuerlichen Auswirkungen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.4 Erforderliche Satzungsänderungen bei der Übernehmerin hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 12 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei der Übernehmerin ist – ggf. zusätzlich zu u. U. notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung – zu prüfen, ob aufgrund der Verschmelzung ihre Satzung im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen ist. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s. § 2 Nr. 1 UmwG) werden derartige ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Religiöse Zwecke

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Der Begriff der "religiösen Zwecke" ist umfassender als der der "kirchlichen Zwecke" (s. "Kirchliche Zwecke"). Religiöse Zwecke sind nicht auf die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. Religiöse Zwecke werden verfolgt, wenn sie sich mit dem Verhältnis des Menschen zu der Idee der Gottheit befassen, ohne dass hier eine Beschrän...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rudolf-Steiner-Schulvereine e. V.

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Rudolf-Steiner-Schulvereine an Waldorfschulen sowie vergleichbare Schulfördervereine können nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO (§ 52 AO, Anhang 1b) gemeinnützig sein und entsprechende steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. S. hierzu auch Erlass des FinMin Mecklenburg-Vorpommern vom 07.10.1999, DStR 1999, 1813. Zuwendungen – Beiträge, Spenden, Patengel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsgaststätte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei Vereinsgaststätten ist zunächst zu unterscheiden, ob der Verein diese selbst betreibt oder verpachtet. Betreibt der Verein die Gaststätte selbst, wird hierdurch ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer 35 000 EUR, unterliegen die dem steuerlichen Geschäftsbetrieb zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wald in Not

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben eine Anerkennung der Stiftung "Wald in Not" nach § 48 Abs. 4 EStDV a. F. (Anhang 11) befürwortet. Seit 01.01.2000 sind derartige Stiftungen nach der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV a. F. Abschn. A TZ 5 (Anhang 11) besonders förderungswürdig. Stiftungen, die diesen Zweck fördern, können seit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft – ist für gGmbH grds. möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft in Betracht (nicht dagegen auf einen e. V.; s. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Die Verschmelzung von gGmbH wirft vielfältige gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin? Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr. 2 AO (Anhang 1b)? Zulässiges Ausmaß der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin? Erfordernis von S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Fachzeitschriften

Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Gelegentlich erlangen Vereinspublikationen solche Bedeutung, dass sie als Fachzeitschriften gelten und deshalb auch im freien Handel erhältlich sind, Ertragsteuerlich ist sowohl bei der entgeltlichen als auch bei der unentgeltlichen Abgabe einer solchen Fachzeitschrift eine Einordnung in den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft wäre für den gemeinnützigen e. V., wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Hinweis: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine prak...mehr