Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Zeitpunkt der Auszahlung (Satz 5)

Rz. 144 [Autor/Stand] Inhalt der Regelung. Satz 5 (Satz 4 a.F.) regelt den Zeitpunkt der Auszahlung des Erstattungsbetrags. Hiernach wird der zu erstattende Betrag nach Bekanntgabe des Freistellungsbescheids ausgezahlt. Eine Ausnahme kann insoweit jedoch nach Satz 6 bestehen. Rz. 145 [Autor/Stand] Grundsatz der Nicht-Verzinsung und Ausnahmen. Der Erstattungsbetrag ist grundsä...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1.2 Hauptauswirkung: keine Gewerbesteuerpflicht

Tz. 1171 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der GewSt unterliegt jeder stehende Gew, soweit für ihn im Inl eine BetrSt unterhalten wird (s § 2 Abs 1 GewStG). Der Begriff der BetrSt ergibt sich aus § 12 AO. Ist ein Unternehmen nur über seinen ständigen Vertreter im Inl tätig, so hängt die Annahme einer BetrSt des Vertretenen von der weiteren Voraussetzung ab, dass die feste Geschäftsei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.2 Gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft

Tz. 1175 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Umstritten ist, ob der ges Vertreter einer Kap-Ges eine Vertreter-BetrSt begründen kann. Beispiel: Die C-Sp (nachfolgend C) ist eine Kap-Ges polnischen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung in Polen. Sie führt Werkverträge im Baugewerbe aus und hat in den Jahren 1–5 inl Werkverträge über zehn Mio EUR abgeschlossen. Die C unterhält im Inl kein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Rückforderung der Erstattung

Rz. 171 [Autor/Stand] Voraussetzungen der Rückforderung der Erstattung. Soll eine Erstattung zurückgefordert werden, erfordert dies eine Aufhebung bzw. Änderung des Freistellungsbescheids.[2] Folglich setzt dies das Bestehen eines Korrekturtatbestands gem. §§ 172 ff. AO voraus, der nach Ablauf der Festsetzungsfrist gem. §§ 169 AO nicht mehr zur Anwendung gelangt.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.2 Bauausführungen und Montagen

Tz. 1060 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum BetrSt-Staat ein DBA, ist zu beachten, dass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Abweichender Ermittlungszeitraum bei nicht nach HGB Buchführungspflichtigen

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die nicht nach hr-lichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, ist der Ermittlungszeitraum grds das Kj (zB bei sonstigen jur Pers des privaten Rechts, Vereinen, BgA). Eine stliche Buchführungspflicht besteht in diesen Fällen (zB bei beschr St-Pflicht, s Schr des BMF v 16.05.2011, BStBl I 2011, 530, Rn 1ff) nach § 141 Abs 1 AO fü...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.13.5 Nachweise

Tz. 1039 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die dt Anforderungen gehen in Rn 5.2 der Verw-Grds Umlagen wes über die OECD-Grundsätze hinaus. Rn 8.42 und 8.43 der OECD-GL 2010 machen ausdrücklich deutlich, dass es sich nicht um Mindesterfordernisse handelt, sondern nur um nützliche und vorteilhafte Informationen. Im Einzelnen enthält das BMF-Schr folgende Aussage: Zitat Der Umlagevertrag...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.1 Gebietsmäßige Abgrenzung

Tz. 1101 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der BetrSt-Definition der DBA fehlt wie in § 12 AO der Bezug auf einen bestimmten Ort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsstaaten. Bei den sog Vertreter-BetrSt (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht iSv Art 5 Abs 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung des v...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 51 [Autor/Stand] EuGH-Urteil vom 20.10.2011: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapita...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.1 Feste Geschäftseinrichtung

Tz. 1058 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine BetrSt iSd § 12 S 1 AO setzt eine örtlich fixierte Geschäftseinrichtung oder Anlagen voraus, die dem Gew unmittelbar dient und die der Unternehmer tats nutzt (s Urt des BFH v 28.03.1985, BStBl II 1985, 405; s Urt des BFH v 10.02.1988, BStBl II 1988, 653). Es kann sich hierbei um Räume, technische Ausrüstungen oder Maschinen handeln. Di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.5 Nachweisfragen

Tz. 2060 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Falls trotz Hinw auf die erweiterten Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs 2 AO kein Nachw einer Besteuerung durch den Stpfl erfolgt, stellt sich die Frage, ob in diesem Fall das FA von der beantragten Freistellung abweichen kann. Die VerwGrS-PG enthalten hierzu keine Aussage. Allein die Tatsache, dass der Stpfl seinen erhöhten Mitwirkungspflic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Verhältnis des Erstattungsverfahrens zu der Steuerfestsetzung durch die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners und Rechtsschutzmöglichkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Alternative Erstattung im Steuerfestsetzungsverfahren. Eine Steuererstattung kann – alternativ zu § 50d Abs. 1 Satz 2 – auch im Steuerfestsetzungsverfahren, also in dem die Steueranmeldung durch den Vergütungsschuldner betreffenden Verfahren, erwirkt werden. Rz. 99 [Autor/Stand] Verhältnis von Erstattungsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren. Das Erst...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7341)

Einzelbegründung – (Auszug) Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 20a (§ 50d) Allgemeines Durch Urteil vom 11.10.2000 – I R 34/99 – hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Bescheinigung nach § 50d Abs. 3 EStG, durch die das Bundesamt für Finanzen den Schuldner von Kapitalerträgen im Sinne des § 43d EStG und Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen Zeitraum (§ 7 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Während der VZ grds das Kj bleibt, ist der Ermittlungszeitraum veränderbar, wenn der Stpfl ein abw Wj haben kann (s Tz 28 ff). Hat der Stpfl sich urspr für ein vom Kj abw Wj entschieden und für diese Zeiträume regelmäßig Abschlüsse gemacht, so kann er zu einem kj-gleichen oder zu einem anderen abw Wj übergehen. Will er auf ein mit dem Kj übere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Zwischenschaltung einer Personengesellschaft

Rz. 124 [Autor/Stand] Unschädlichkeit der Zwischenschaltung einer Personengesellschaft für das Merkmal der Unmittelbarkeit. Bei Einschaltung einer Personengesellschaft im Rahmen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses ändert die Zwischenschaltung der Personengesellschaft nichts an der "Unmittelbarkeit" der Beteiligung der Muttergesellschaft i.S.d. § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG. Dies e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.5 Gestaltungsmissbrauch bei Auftragsverteilung auf verbundene Unternehmen, die jeweils unter zwölf Monate tätig sind

Tz. 1149 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit Aufteilungen der Tätigkeiten zur Vermeidung der BetrSt-Begr von der Fin-Verw akzeptiert werden. Beispiel: Der St-Ausländer Y ist Alleingesellschafter der Fa A (ausl Kap-Ges 1), die im Inl weder eine feste Geschäftseinrichtung noch einen ständigen Vertreter hat. Y hält außerdem alle Anteile an der inl B-Gmb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Ausnahmsweise analoge Anwendung von Abs. 1 Satz 2

Rz. 80 [Autor/Stand] Analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 2 gemäß BFH. Allerdings hat der BFH eine analoge Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 2 im Fall einer unionsrechtswidrig einbehaltenen Kapitalertragsteuer zugelassen.[2] Diesem Urteil liegt die besondere Konstellation zugrunde, dass eine französische S.A.S. (société par actions simplifiée) als Muttergesellschaft und Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist

Tz. 22 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 7 S 1 und 2 UmwStG werden den AE die offenen Rücklagen der Gesellschaft als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. UE werden bei AE, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen und deren Anteile daher zum stlichen Übertragungsstichtag entweder tats zum BV der Pers-Ges gehören bzw zu diesem Stichtag als in das BV d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.2 Klauseln, die das Besteuerungsrecht an den Ansässigkeitsstaat zurückverweisen

Tz. 2029 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eink, für die das Besteuerungsrecht lt DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Eink vereinbart sein oder nur für bestimmte Eink. Tz. 2030 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Bsp für DBA, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.5.2 Externer Preisvergleich

Tz. 953 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für diesen eher seltenen Fall können folgende Daten herangezogen werden: Hierzu kann im Einzelfall auch auf Datenbanken zurückgegriffen werden (s Vögele/Krüger, IStR 2000, 516). Es bestehen allerdings Zweifel hinsichtlich der Vergle...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2 Abführung der Abzugsteuer im Zeitraum zwischen Antragstellung und der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Vergütungsschuldner hat den Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen, sofern Vergütungen geleistet werden, für die (noch) keine Freistellungsbescheinigung nach § 50d Abs. 2 EStG erteilt worden ist. In Fällen, in denen im Zeitraum zwischen Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und der tatsächlichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2 Abführung der Abzugsteuer im Zeitraum zwischen Antragstellung und der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Vergütungsschuldner hat den Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen, sofern Vergütungen geleistet werden, für die (noch) keine Freistellungsbescheinigung nach§ 50d Abs. 2 EStG erteilt worden ist. In Fällen, in denen im Zeitraum zwischen Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und der tatsächlichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.2 Überführung von Wirtschaftsgütern an (nachgeschaltete) Personengesellschaften

Tz. 1729 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Für die BetrSt-Besteuerung gelten allgemein die Grundsätze der sog aufgeschobenen Gewinnverwirklichung, dh stille Reserven sind erst mit "Außenrealisierung" zu erfassen (s Tz 1186). Gewinnchancen aus Geschäftschancen können damit ohne sofortige stliche Belastung (unzulässige Lizenz) verlagert werden. Die BetrSt-Verw-Grds – Rn 2.6.4 – (dazu a...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Zuständigkeiten für Erstattungen in besonderen Fällen

In Fällen, bei denen Steuerabzugsbeträge zu Unrecht festgesetzt und abgeführt worden sind, kann der Vergütungsschuldner die Anmeldung über den Steuerabzug nach § 164 Abs. 2 AO berichtigen. Hierbei gelten folgende Zuständigkeiten: Bei Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, ist das Betriebsstättenfinanzamt des Vergütungsschuldners zuständi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.4 Überblick der Preisermittlung bei der Einzelabrechnung

Tz. 650 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Entspr allgemeiner Grundsätze bei der Verrechnungspreisprüfung nach § 1 AStG und § 90 Abs 3 AO sind hierbei sowohl nachfolgende "materielle" als auch "formelle" Entsch (die Dokumentation) zu treffen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (bb) Bereits erfolgte Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuern und noch keine Erstattung oder Festsetzung auf 0 Euro durch das Finanzamt

Rz. 278 [Autor/Stand] Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung, aber noch keine Erstattung oder Festsetzung auf 0 Euro. Das Rechtsschutzbedürfnis ist auch gegeben, wenn die Abzugsteuern einbehalten und abgeführt wurden, aber noch nicht von den Finanzämtern auf 0,- Euro festgesetzt oder erstattet wurden. In den Fällen, in denen die Abzugsteuern bereits einbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.9 Zusammenrechnung von Baustellen nach Art 5 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1155 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Ein erhebliches Gestaltungspotential kann sich insbes für ausl Werkvertragsunternehmen ungeachtet einer andauernden Betätigung in D durch die Aufteilung der Tätigkeit in vd Aufträge ergeben. Weitgehend ungeklärt ist bisher die Frage, ob und insbes unter welchen Voraussetzungen mehrere Baustellen iSd Art 5 Abs 3 OECD-MA zusammenzurechnen sind...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.11 Reparaturen

Tz. 1162 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Diese begründen regelmäßig keine BetrSt, da es sich um keine Bauausführung handelt. Reparaturleistungen begründen auch nach Durchführung einer Montage für sich allein keine BetrSt, s Urt des BFH v 21.04.1999 (BStBl II 1999, 694). Unter den Begriff der Montage iSd § 12 S 2 Nr 8 AO und der DBA fallen nur das Zusammenfügen oder der Umbau von v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.1 Nationales Recht – Betriebsstättenbegründung durch den ständigen Vertreter

Tz. 1165 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der ständige Vertreter iSd § 13 AO hat die Geschäfte des Unternehmers nachhaltig zu besorgen und unterliegt dessen Sachanweisungen; er muss nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sein, sondern nur an Stelle des Unternehmers tätig werden. Häufig handelt es sich um Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte. Ist der ständige Vertreter ein Kommiss...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.2 Die Prüfungsstufen bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu Betriebsstätten

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4.2 Verbot der Ausfuhr der Betriebsstättenbuchführung durch den Sitzstaat

Tz. 1230 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Dürfen die im Ausl geführten Bücher einer BetrSt aufgrund ges Bestimmungen nicht aus dem Hoheitsgebiet des anderen Staates herausgebracht werden, so reichen durch Behörden dieses Staates oder durch dt oder ausl Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschlüsse nicht aus, um der Vorlagepflicht zu genügen. Bestehen derartige Verbote, muss neben de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Widerrufsvorbehalt, Auflagen, Bedingungen (Satz 2)

Rz. 294 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Freistellung kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und von Auflagen oder Bedingungen abhängig gemacht werden (Satz 2). Dies kommt z.B. in Betracht, wenn besondere Nachweiserfordernisse zu erbringen sind, die in der Regel im Zeitpunkt des Freistellungsantrags wegen des noch ausstehenden Vergütungszuflusses noch nicht vorgele...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.4 Die Prüfungsstufen bei Liefer- und Leistungsbeziehungen zu einer verbundenen Kapitalgesellschaft

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / IX. Die erbschaftsteuerliche Situation

Das Finanzamt kann den Testamentsvollstrecker zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung auffordern, soweit der Testamentsvollstrecker die Verwaltung und somit die Verfügungsbefugnis über den Nachlass hat. Ihn treffen nach § 34 Abs. 3 AO die steuerlichen Pflichten, soweit seine zivilrechtlichen Befugnisse reichen. Ist der Testamentsvollstrecker zur Abgabe der Erbschaftsteuererk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 89 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage und Rechtsgedanke des Erstattungsanspruchs. Satz 2 bildet damit die Rechtsgrundlage für den Erstattungsanspruch nach erfolgtem Steuerabzug. Aus dieser Regelung ergibt sich, dass der Steuerabzug grundsätzlich ohne Rechtsgrund vorgenommen wird und nur infolge der anschließenden Erstattungsmöglichkeiten gerechtfertigt ist.[2] Die Regelung en...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.1 Grundsätze

Tz. 752 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung verursacht keine (verdeckte) Einlage (s Urt des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348). Sie stellt auch keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten iSd § 42 AO dar (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Von einer echten Nutzungsüberlassung im nachfolgenden Sinn ist nur auszugehen, we...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Widerruf

Rz. 261 [Autor/Stand] Widerrufbarkeit der Freistellungsbescheinigung und deren Voraussetzungen. Die Freistellungsbescheinigung kann unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO widerrufen werden. Bei Widerruf trifft den Vergütungsschuldner kein Haftungsrisiko, da er auf die Freistellungsbescheinigung vertrauen konnte.[2] Dies gilt allerdings nur, wenn das Vertrauen schutzwür...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.6.3 Indirekte Methode

Tz. 1247 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der hilfsweise zugelassenen indirekten Methode (s Tz 1220) kann das Ergebnis des Unternehmens aufgrund eines Schlüssels zwischen Stammhaus und BetrSt aufgeteilt werden. Ist der Gesamtgewinn nicht ordnungsgem erfasst, ist der BetrSt-Gewinn zu schätzen (s § 162 AO). Fehlt es an geeigneten Aufteilungsschlüsseln, erkennt die Fin-Verw die i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Sonderfall des Steuereinbehalts trotz Vorliegens eines Freistellungsbescheids

Rz. 105 [Autor/Stand] Steuereinbehalt trotz Vorliegens eines Freistellungsbescheids. Einen Sonderfall bildet die Konstellation, dass der Vergütungsschuldner – versehentlich – einen Steuereinbehalt vorgenommen hat, obwohl bereits ein Freistellungsbescheid vorgelegen hat. In diesem Fall kann der Freistellungsbescheid nicht mehr die Rechtsgrundlage für eine Erstattung bilden, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2 Rechtsfolgen

Tz. 39 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Hieraus ergeben sich folgende Auswirkungen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.9.1 Ermittlung der Aufwendungen

Tz. 1012 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Verw-Grds Umlagen enthalten im Abschn 2 folgende Eckwerte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.2 Grundsatz der Einzelbetrachtung

Tz. 1102 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Wird ein Stpfl in einem bestimmten Land in unterschiedlicher Weise gew tätig, so können die einzelnen Tätigkeiten nicht zus-gefasst werden. Sie sind vielmehr getrennt zu beurteilen (Einzelbetrachtung). Nur Tätigkeiten, die in einem wirtsch Zusammenhang stehen, sich also ergänzen oder gegenseitig fördern, bilden auch für die BetrSt-Frage ein...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.6 Verfahrensrechtliche Risiken

Tz. 50 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Infolge der zunehmenden nationalen Regelungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen können sich finanzielle Belastungen für die betroffenen Unternehmen neben den vorgenannten St-Belastungen und den entspr (Voll)Verzinsungen zunehmend auch aus "formellen" Fehlern ergeben. Ausführlich hierzu s Tz 1800ff. Verfahrensrechtliche Probleme bei der...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.1 Holding-Vorschaltmodelle unter Ausnutzung der DBA-Möglichkeiten

Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch die Zwischenschaltung einer Holding in einem EU-Staat könnte versucht werden, die KapSt-Belastung zu vermindern, soweit das DBA des anderen EU-Staates mit dem Staat der MG eine Durchleitung ohne St-Belastung ermöglicht. Beispiel: Die USMG X-Corp hält 70 % der Anteile an der dt Y-GmbH. Für oGA als auch vGA ergibt sich eine KapSt-Belastung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.3.5 Kein Verzicht auf die Gesamtdokumentation

Tz. 648 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Möglichkeit, nach § 1 Abs 3 S 10 AStG auf die Transferpaketbetrachtung zu verzichten, ändert nichts daran, dass der Tatbestand einer Funktionsverlagerung erfüllt ist. Insbes sind weiterhin die Aufzeichnungspflichten zu beachten, dh es sind die Unterlagen vorzulegen, aus denen sich quantifiziert die wirtsch Gründe für die Funktionsverlage...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Entscheidung durch Freistellungsbescheid

Rz. 133 [Autor/Stand] Entscheidung durch Freistellungsbescheid als Steuerbescheid. Über den Erstattungsantrag wird durch den Freistellungsbescheid entschieden. Hierbei handelt es sich um einen Steuerbescheid i.S.d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO.[2] In ihm wird der Erstattungsanspruch festgesetzt. Der Erstattungsanspruch entspricht dem Differenzbetrag zwischen der einbehaltenen Steu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

Tz. 0 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Dieser Abschnitt rundet den Themenbereich des Kommentars ab, indem er die Gewinnabgrenzung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erläutert. Die in dieser Kommentierung behandelten Themenschwerpunkte sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.7 Floating Income

Tz. 1645 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Meretzki (IStR 2009, 217) weist ergänzend auf das Problem der sog Floating income hin. Er stellt die Frage, ob bei einer fehlenden inl MU-BetrSt § 50d Abs 10 EStG "ins Leere läuft". UE ist dies nicht der Fall. Besteht keine ausl BetriebSt des MU (zB wegen einer fehlenden Verwaltung im Wohnsitzstaat) ist davon auszugehen, dass entspr dem nat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 134 [Autor/Stand] Bei Ablehnung der Erstattung. Lehnt das Bundeszentralamt für Steuern den Erstattungsantrag vollständig oder teilweise ab, so kann der Vergütungsgläubiger Rechtsschutz geltend machen, indem er zunächst ein Einspruchsverfahren führt und – soweit dies erfolglos ist – im Anschluss hieran eine Verpflichtungsklage erhebt. Vorläufiger Rechtsschutz ist insoweit...mehr