Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsätze

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 31.12.2017 beginnende Besteuerungszeiträume wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 die in § 149 Abs. 2 AO genannten Erklärungsfristen um zwei Monate verlängert. Daneben wurden Sonderregelungen für Erklärungen gesetzlich verankert, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Berichtigung von Steuererklärungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. kann als fehlerhaft erkannte Wissenserklärungen jederzeit richtigstellen, wobei sich die Folgen nach den Vorschriften im Übrigen richten (z. B. die Änderung der Steuerfestsetzung nach den §§ 164, 172 ff. AO). Er muss die Erklärung berichtigen, wenn die Voraussetzungen des § 153 AO vorliegen. Eine Anfechtung entspr. § 119 BGB i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkung der Bereitstellung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt gem. § 122a Abs. 3 Satz 1 AO am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten an die abrufberechtigte Person als bekannt gegeben. Es handelt sich um eine gesetzliche Fiktion des Bekanntgabezeitpunkts der zum Datenabruf bereitgestellten S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 208 Abs. 1 Satz 1 AO regelt die Aufgabenzuweisung, § 208 Abs. 1 Satz 2 AO die zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnisse der Steuerfahndung und Zollfahndung (BFH v. 15.06.2001, VII B 11/00, BStBl II 2001, 624 m. w. N.). Die Fahndung erfüllt im Rahmen der Ermittlungsaufgaben der Finanzbehörden besondere Aufgaben und hat dabei ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Anwendung der Rechtsprechung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weiterhin ist erforderlich, dass das FA die Rspr. bei der bisherigen Steuerfestsetzung angewandt hat (BFH v. 14.02.2007, XI R 30/05, BStBl II 2007, 524; BFH v. 30.01.1991, IX B 208/89, BFH/NV 1992, 464). Auf § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO kann sich der Stpfl. nur berufen, wenn die Änderung des Steuerbescheides darauf beruht (vgl. BFH v. 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einspruchsbehörde hat auch im Rechtsbehelfsverfahren den Sachverhalt im vollen Umfang zu überprüfen (§ 367 Abs. 2 Satz 1 AO, Untersuchungsgrundsatz). § 364b AO schränkt diesen Grundsatz wesentlich ein, indem er der Finanzbehörde das Recht einräumt, den Einspruchsführer mit bestimmten Erklärungen und Beweismitteln auszuschließen, wenn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Lesbarmachung von Unterlagen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 5 AO ergänzt § 147 Abs. 2 AO: hiernach ist derjenige, der aufzubewahrende Unterlagen in der Form einer Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern vorlegt, verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen. Erst auf Verla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Erleichterung der Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Beteiligte ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Inland. Bei Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO muss grundsätzlich die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen (§ 122 AO Rz. 20). § 123 AO führt zur Umkehr der Beweislast, wenn kein inländi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenweiterleitung, Abs. 4

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das BZSt und die zentrale Stelle i. S. des § 81 EStG (ZfA) sind zunehmend zu Datensammelstellen geworden. Sie sind in einer Vielzahl von Fällen gesetzlich verpflichtet, die ihnen für Besteuerungszwecke übermittelten Daten an die Landesfinanzbehörden weiterzuleiten. § 88 Abs. 4 AO soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die dem BZSt oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Erzielung von Einnahmen

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzliches Ziel der Steuererhebung ist die Erzielung von Einnahmen zur allgemeinen Finanzierung des Staatswesens, also die Verfolgung eines Fiskalzwecks zur Deckung des notwendigen staatlichen Finanzbedarfs bzw. des Finanzbedarfs des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens (s. Rz. 12 f.). Die Steuererhebung muss zu endgültig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Heranziehung zur Haftung

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frage, ob die von § 69 AO betroffenen Personen im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen zur persönlichen Haftung mit eigenem Vermögen heranzuziehen sind, unterliegt nach § 191 Abs. 1 AO dem Ermessen der Behörde. Im Einzelnen wird auf die Erläuterungen zu § 191 AO verwiesen. Ist ein Haftungsbescheid ergangen, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsverweigerungsrecht nur der in § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO genannten Personen endet, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind (§ 102 Abs. 3 Satz 1 AO). Für die anderen Personengruppen besteht die Möglichkeit einer Entbindung nicht. Die Entbindung kann nicht nur uneingeschränkt, sondern auch für gesondert a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag i. S. des § 2 AO bedeutet entsprechende Steuerfestsetzung durch die zuständige (hier deutsche) Finanzbehörde. Dies erfolgt durch erstmalige Festsetzung oder durch Änderung bzw. Aufhebung einer bereits erfolgten Steuerfestsetzung gem. der zwischenstaat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Festsetzung durch Zinsbescheid

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 233a Abs. 4 AO soll die Festsetzung der Zinsen mit der Steuerfestsetzung verbunden werden. Das gilt sowohl für die Zinsfestsetzung zur erstmaligen Steuerfestsetzung als auch für die geänderte Zinsfestsetzung des § 233a Abs. 5 AO. Zur Abhängigkeit des Zinslaufs von der Bekanntgabe des Bescheides s. Rz. 10. Unterbleibt die Festsetz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung ist der Finanzbehörde gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Person des Sachverständigen, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen unter Glaubhaftmachung der Ablehnungsgründe geltend zu machen (§ 96 Abs. 2 Satz 2 AO). Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist eine Ablehnung nur noch zulässig, wenn der Ablehnungsgrund vorhe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Finanzbehörde als Staatsanwaltschaft

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der ihr durch § 386 Abs. 2 AO eingeräumten Ermittlungskompetenz hat die Finanzbehörde die Rechte und Pflichten, die der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zustehen. Das heißt, dass die Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahrnimmt. Damit ist i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Charakter der Rechtsbeziehungen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu unterscheiden ist zwischen der Rechtsbeziehung zwischen dem Stpfl. und dem Fiskus einerseits sowie zwischen dem Bürgen und dem Fiskus andererseits. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenüber dem Stpfl. entscheidet das FA über die Annahme der Sicherheit durch Verwaltungsakt. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerrechtliche Haftungstatbestände

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerrechtliche Haftungstatbestände finden sich nicht nur in der AO (s. §§ 69 bis 76 AO), sondern auch in den Einzelsteuergesetzen. Letztere gehen in ihrer praktischen Bedeutung zum Teil über die §§ 69ff. AO hinaus. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer (s. § 42d EStG), die Haftung für d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 173 AO stellt die zentrale Norm für die Änderung von Steuerbescheiden dar. Sie stellt die materielle Rechtsrichtigkeit über den Vertrauensschutz. Die Vorschrift regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden aufgrund nachträglich bekannt werdender Tatsachen oder Beweismittel. § 173 AO ist ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den Gegenstand der Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 Satz 1 AO) und grenzt ihren sachlichen und zeitlichen Umfang ab (§ 194 Abs. 1 Sätze 2 ff., Absatz 2 AO). – Daneben ist § 4 BpO zu beachten (s. Anh. 3). Darüber hinaus weitet § 194 Abs. 3 AO die Zulässigkeit der Auswertung von Prüfungsfeststellungen, die Dritte betreffen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die der Finanzbehörde eröffnete Möglichkeit, von sich aus für die Vertretung eines Beteiligten zu sorgen, dient der Durchführung des Verfahrens und damit primär dem Allgemeininteresse (Drüen in Tipke/Kruse, § 81 AO Rz. 2; Söhn in HHSp, § 81 AO Rz. 18). Das verdeutlicht auch der sich aus § 81 Abs. 4 AO ergebende Vergütungs- und Regressans...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Erfordernis, dass die Erhebung von Steuern durch ein förmliches Gesetz legitimiert sein muss (s. Rz. 10 f.), steht der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) der Besteuerung im Zusammenhang. Damit ist ausgesagt, dass die Festsetzung und Erhebung einer Steuer zwingend voraussetzt, dass ein gesetzlicher Tatbestand er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Fehlen einer Gegenleistung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 3 Abs. 1 AO sind Steuern Abgaben, die keine Gegenleistung darstellen. Steuern sollen zur allgemeinen Deckung des Finanzbedarfs des Staates erhoben werden. Sie sind eine "Abgabe, die den Staat finanziell ausstattet, ohne im Abgabentatbestand bereits eine Ausgabenentscheidung festzusetzen" (Kirchhof in Isensee/Kirchhof, Bd. 4, § 88...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vertretung und persönliches Erscheinen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligten könne sich zwar durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 364a Abs. 3 Satz 1 AO), die Finanzbehörde kann diese dann aber auch persönlich laden, wenn es ihr sachdienlich erscheint (§ 364a Abs. 3 Satz 2 AO). Das ist wohl immer dann der Fall, wenn der Termin insbes. der Erörterung von Sachverhaltsfragen dienen soll, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam. Wirksamkeit bedeutet, dass die Regelung existent wird und in Kraft tritt, d. h. Rechte und Pflichten begründet, ändert oder aufhebt. Wirksamkeit bedeutet weiter, dass die Rechtswirkungen des Verwaltungsaktes für die Finanzverwaltung bindend sind und nicht ohne Weiteres geändert werd...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Teilrücknahme

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine teilweise Rücknahme eines Einspruchs ist grundsätzlich unzulässig und demgemäß wirkungslos (Brandis in Tipke/Kruse, § 362 AO Rz. 6; Keß in Schwarz/Pahlke, § 362 AO Rz. 17; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 362 AO Rz. 107, für den die teilweise Rücknahme eines Einspruchs möglich ist, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist). Die Finanzb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt zugunsten der Stpfl. einen Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsbeträgen. Bei allen in Frage kommenden Tatbeständen handelt es sich um die Rückzahlung von Abgabenschulden nach Herabsetzung oder Aufhebung der dem Leistungsgebot zugrundeliegenden Festsetzung bzw. um die verspätete Gewährung früher entstandener Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abrufbare Kontoinformationen

Tz. 1a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der verschiedenen Fassungen von § 93b Abs. 1a und Abs. 2 AO bis zum 31.12.2019 bzw. ab 01.01.2020 s. Art. 97 § 26 Abs. 3 EGAO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93b Abs. 1 AO stellt eine Verknüpfung mit den Stammdaten der Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) her, die von diesen auf der Grundlage des § 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zinsbegriff und -tatbestände

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zinsen sind laufzeitabhängiges Entgelt für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen oder vorenthaltenen Geldkapitals (BFH v. 20.05.1987, II R 44/84, BStBl II 1988, 229; BFH v. 25.03.1992, I R 159/90, BStBl II 1992, 997). Ihrem Charakter nach sind sie abhängig vom Bestehen einer (Haupt)Schuld (Grundsatz der Akzessorietät), d. h. im Steuer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frage, ob die Nebenbestimmung isoliert oder nur gemeinsam mit dem Verwaltungsakt, dessen Hauptausspruch sie ergänzt, angefochten werden kann, beantwortet die Rechtsprechung danach, ob die Nebenbestimmung eine vom Hauptausspruch unabhängige selbstständige Regelung enthält. Dies bejaht der BFH nur hinsichtlich der Auflage, wenn der Ha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verletzung der örtlichen Zuständigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler in der örtlichen Zuständigkeit führen nicht zur Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 AO). Ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit bewirkt zwar eine Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts, jedoch kann gem. § 127 AO nicht allein aus diesem Grund die Aufhebung des Verwaltungsakts beansprucht werden, wenn keine an...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ladung von Beteiligten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann, soweit es sachdienlich ist, auch weitere Beteiligte zur Erörterung laden (§ 364a Abs. 1 Satz 2 AO). Sachdienlich ist eine Ladung, wenn sie der Sachaufklärung oder Rechtserhellung dient und somit zu erwarten ist, das Verfahren einvernehmlich zu beenden. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Beteiligten bekannterma...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Form der Aufbewahrung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich wird der Stpfl. die Originale der Unterlagen aufbewahren. Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der in § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO genannten Unterlagen können alle in § 147 Abs. 1 AO aufgeführten Unterlagen jedoch auch als Wiedergabe auf einem Bildträger (z. B. Fotokopien, Mikrokopien) oder auf anderen Dat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Maßgeblicher Regelungsinhalt

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 124 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Verwaltungsakt mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. Es ist also der bekannt gegebene Regelungsinhalt des Verwaltungsakts auch dann allein maßgebend, wenn er mit dem Akteninhalt, d. h. mit den Vorstufen, die sich im Laufe des Prozesses der Entstehung des Verwaltungsakts behördeninte...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Beginn der Aufbewahrungsfrist

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnungen vorgenom...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gegenstand und Dauer der Zahlungsverjährung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Zahlungsverjährung sind alle in § 37 AO genannten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, gleichgültig, ob sie der Finanzbehörde oder dem Stpfl. zustehen. Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 228 Satz 2 AO betrug die Zahlungsverjährungsfrist in allen Fällen einheitlich fünf Jahre. Um eine Angleichung an die Dauer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Einspruchsverfahren

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide – Steuerbescheide wie Feststellungsbescheide – können mit dem Einspruch angefochten werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies gilt auch, wenn der Schätzungsbescheid nichtig ist. In der Abgabe der Steuererklärung, die zu einer niedrigeren Steuer führt, innerhalb der Einspruchsfrist ist ein Einspruch und kein Antrag auf sch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Regelungszweck

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 AO bildete ursprünglich das Gegenstück zu dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) aufgehobenen § 136 AO für nicht natürliche Personen. Warum der Gesetzgeber in § 137 AO nicht wie in § 136 AO auf öffentliche Register (bspw. Handelsregister, Vereinsregister) zurückgegriffe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Entschließungsermessen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ob die Finanzbehörde überhaupt einen Verspätungszuschlag festsetzt, liegt in ihrem Ermessen, von dem sie dem Zweck der Ermächtigung (dazu s. Rz. 1) entsprechend und damit auch unter Berücksichtigung der in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO vorgegebenen Kriterien (dazu s. Rz. 16 ff.) Gebrauch zu machen hat (BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft und gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist der Einspruch und nachfolgend die Anfechtungsklage gegeben (§§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, 40 Abs. 1 FGO). Für die gerichtliche Überprüfung ist wegen des Ermessenscharakters der Anordnungen die Sach- und Rechtlage im Zeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Objektiver Geltungsbereich

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Angehörigen des Beteiligten können mit den sich aus Rz. 5 ergebenden Einschränkungen die von der Finanzbehörde geforderten Auskünfte über die steuerlichen Verhältnisse des Beteiligten bzw. die für seine Besteuerung maßgeblichen Sachverhalte ebenso verweigern wie die Beeidigung einer trotz des bestehenden Auskunftsverweigerungsrechts ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsmittelverfahren beinhaltet mehrere Stadien. Befolgt der Pflichtige ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen nicht, wird zunächst ein bestimmtes Zwangsmittel verbunden mit einer angemessenen Erfüllungsfrist angedroht, sodann nach Ablauf der Frist das Zwangsmittel festgesetzt und schließlich vollstreckt. Das Zwangsmittelverfah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ort der Urkundsvorlage

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist das Vorlageverlangen nach den § 97 Abs. 1 AO zulässig, sind die Urkunden grundsätzlich an Amtsstelle vorzulegen (§ 97 Abs. 2 Satz 1 AO). Die Vorlage kann durch Übergabe der Unterlagen oder durch deren Übersendung erfolgen. Der Stpfl. hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Prüfung der vorgelegten Unterlagen in seinem Beisein erfol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die primäre Bedeutung von § 90 AO liegt in der Begründung einer allgemeinen Mitwirkungspflicht der Beteiligten. Dabei stellt § 90 Abs. 1 AO den Grundsatz auf, dass die für die Besteuerung maßgebenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen sind. Allerdings enthält die Vorschrift keine Ermächtigungsgrundlage, mit der die Mit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Pflicht zur Abhaltung der Schlussbesprechung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 201 Abs. 1 Satz 1 AO schreibt die Abhaltung einer Schlussbesprechung vor. Es besteht ein Rechtsanspruch des Stpfl. auf ihre Abhaltung. Die Ablehnung einer Schlussbesprechung ist Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch angefochten werden kann. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Durchführung der Schlussbesprechung kann nur abgese...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Frist für Untätigkeitseinspruch

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 355 Abs. 2 AO gemeinte Untätigkeitseinspruch ist immer dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, über einen von ihm gestellten Antrag sei binnen angemessener Frist nicht entschieden worden (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO). Der Untätigkeitseinspruch kann unbefristet erhoben werden. Vertreten wird die Ansicht, dass ein still...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Verfahrensbeteiligte (§ 5 VO)

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 5 VO erweitert den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten über § 78 AO hinaus um die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO genannten Personen, also z. B. Betreuungsunternehmer, Treuhänder, Initiatoren, Verwalter u. Ä. Das hat zur Folge, dass auch diese Personen unmittelbar auskunftspflichtig sind, also § 93 Abs. 1 Satz 3 AO insoweit ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Ablehnung des FA, den geänderten, erlassenen oder aufgehobenen Grundlagenbescheid zu berücksichtigen ist ein Einspruch nach § 347 Abs. 1 AO möglich. Gegen die negative Einspruchsentscheidung ist eine Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) zu erheben (BFH v. 24.05.2006, I R 93/05, BStBl II 2007, 76). Der Korrekturbescheid ist eb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehungsaussetzung durch die Finanzbehörde (§ 69 Abs. 2 FGO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. fällt die Gewährung von Vollziehungsaussetzung auch während des gerichtlichen Verfahrens in die Kompetenz der (zuständigen) Finanzbehörde (§ 69 Abs. 2 FGO). AdV setzt voraus, dass ein der Vollziehung zugänglicher Verwaltungsakt angefochten ist. Zu den vollziehbaren Verwaltungsakten sowie zum Begriff der Vollziehung s. § 361 AO Rz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Benennungsverlangen nach § 123 Satz 1 AO ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt, sodass der Einspruch nach § 347 AO gegeben ist. Dieser kann auf einen Ermessensfehlgebrauch gestützt werden (s. § 5 AO Rz. 31 ff.). Eine Feststellungsklage mit dem Ziel festzustellen, dass die "Zugangsfiktion" in § 123 Satz 2 AO nicht gilt, ist unzulässig, ...mehr