Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 2 Abs. 1 AO soll klarstellen, dass "völkerrechtliche Vereinbarungen, soweit sie innerstaatliches Recht geworden sind, Vorrang vor den innerstaatlichen Steuergesetzen haben und deshalb allein durch spätere innerstaatliche Gesetze nicht abgeändert werden können" (BT-Drs. 7/4292, 15). Dieses Ziel kann durch § 2 Abs. 1 AO indessen nicht er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Wirkung des Widerrufs

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf eines sonstigen Verwaltungsakts wirkt nur für die Zukunft (§ 131 Abs. 3 AO). Der widerrufene Verwaltungsakt wird mit dem Wirksamwerden des Widerrufs unwirksam (§ 124 Abs. 2 AO). Die Behörde kann nach ihrem Ermessen für das Unwirksamwerden auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen (§ 131 Abs. 3 AO). Auf die Ausführungen zur Rü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rechtsschutz

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fertigung von Kontrollmitteilungen ist kein Verwaltungsakt und kann deshalb nicht angefochten werden. Gegen die Fertigung von Kontrollmitteilungen kann sich der Stpfl. mit der allgemeinen Leistungs- oder Unterlassungsklage und ggf. im vorläufigen Rechtsschutz mit der einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO wenden (BFH v. 12.09.2017, I...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Einführung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 375 Abs. 1 AO vorgesehenen Ehrenstrafen setzen – wie sich aus der Hauptstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug ergibt – eine Steuerstraftat voraus, die im Unrechtsgehalt einem Verbrechen gleichkommt (s. § 12 Abs. 1 StGB), ohne dass es sich um ein Verbrechen handeln muss. Betroffen werden die schwereren Fälle der in § 37...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Umdeutung von Verwaltungsakten hat im Steuerrecht nur geringe praktische Bedeutung. Steuerverwaltungsakte sind in der Regel nach Art, Inhalt, Form und Verfahren in eindeutiger Weise gesetzlich vorgeschrieben, sodass allenfalls auf dem Gebiet der Ermessensentscheidungen eine Umdeutung i. S. des § 128 Abs. 1 AO infrage kommt (s. Rz. 3)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37; Bilsdorfe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Falsche Begründung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine falsche Begründung führt grundsätzlich nicht zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, denn die materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestimmt sich allein nach der im Ausspruch (Tenor) des Verwaltungsakts getroffenen Regelung (s. § 119 AO Rz. 4). Die Rechtmäßigkeit der Begründung ist keine Voraussetzung für die Re...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unanfechtbare Steuerfestsetzung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Drittwirkung üben nur unanfechtbare Steuerbescheide usw. aus. Ein Bescheid ist unanfechtbar, wenn die Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder wenn über einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel unanfechtbar entschieden worden ist. Der Drittwirkung steht nicht entgegen, dass der Steuerbescheid änderbar ist (§§ 164, 165 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen § 295 AO bewirken keine Nichtigkeit der Vollstreckungshandlung, jedoch ihre Anfechtbarkeit mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO; Wiese in Beermann/Gosch, § 295 AO Rz. 48). Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Pfändung ist auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bzw. auf den Zeitpunkt der let...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Form des Steuerverwaltungsakts

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich besteht nach § 119 Abs. 2 AO Formfreiheit. Ein Verwaltungsakt kann, soweit nicht eine bestimmte Form vorgesehen ist (z. B. in § 157 Abs. 1 AO; § 191 Abs. 1 Satz 2 AO; § 332 Abs. 1 AO) schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. I. Mündlicher Steuerverwaltungsakt Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Arrestanordnung kann Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO) eingelegt werden. Wahlweise ist daneben die Anfechtungsklage zum FG gegeben, die nach § 45 Abs. 4 FGO ohne Vorschaltung des Einspruchsverfahrens statthaft ist. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Rücksicht auf § 325 AO ist im Verfahren vor dem FG für die Überprüfung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Änderung der Steuerfestsetzung

Tz. 92 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 12 AO n. F. enthält eine spezielle Änderungsvorschrift, die den §§ 130, 131 AO vorgeht ("lex specialis", vgl. Jansen, DStR 2017, 1135, 1140) und eine Änderung des Verspätungszuschlags zwingend vorschreibt, wenn sich die Steuerfestsetzung, die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder der Anrechnung von Vorauszahlungen oder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt der Erklärungsvordrucke

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Welche Fragen der Stpfl. mit seiner Steuererklärung zu beantworten hat, ergibt sich aus dem amtlichen Vordruck. Die Antworten müssen für die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. – nicht Dritter (ebenso: Schindler in Gosch, § 150 AO Rz. 15) – von Bedeutung sein können. Es darf allerdings auch nach Vorgängen oder Umständen g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rücknahme

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrektur eines gewährten Erlasses richtet sich nach § 130 AO . Zulässig ist die (teilweise) Rücknahme eines rechtswidrig gewährten Erlasses aber nur, wenn einer der in § 130 Abs. 2 AO aufgezählten Fälle vorliegt. Ein Widerruf gem. § 131 AO scheidet demgegenüber regelmäßig aus, da ein solcher nur Wirkungen für die Zukunft haben kann,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die AO auf Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO) Anwendung findet und nicht durch Gemeinschaftsrecht verdrängt wird, entstehen Stundungszinsen bei Stundung aller dieser Ansprüche mit Ausnahme der steuerlichen Nebenleistungen (§ 233 Satz 2 AO). Stundungszinsen entstehen außer bei der Stundung von Steueransprüche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sachentscheidungsvoraussetzung für ein Einspruchsverfahren ist die Einspruchsfähigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes. Verwaltungsakte der Finanzbehörden in den in § 347 Abs. 1 AO aufgezählten Angelegenheiten sind grundsätzlich mit dem Einspruch anfechtbar, sofern der Einspruch nicht durch Gesetz ausgeschlossen wird. Dieser Systemati...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Steuerklauseln

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schuldrechtliche Verträge haben selbst dann keine steuerliche Rückwirkung, wenn sie nach dem Willen der Beteiligten rückwirkende Kraft haben sollen oder zulässigerweise zurückdatiert sind. Fraglich ist, ob dies auch für Steuerklauseln oder Satzungsklauseln gilt. Darunter versteht man vertragliche Vereinbarungen, die geschäftliche Maßnah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Ahndung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 17 OWiG bestimmte Regelrahmen der Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 1 000 Euro ist für die Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten wegen der mit diesen vielfach verbundenen beträchtlichen Größenordnungen nicht ausreichend. Der genannte Höchstbetrag gilt nur, wenn die maßgebende Bußgeldvorschrift "nichts anderes bestim...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kraft Allgemeinverfügung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Zustimmung der obersten Finanzbehörde kann durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügung für bestimmte Gruppen gleichgelagerter Fälle angeordnet werden, dass Einspruchsverfahren auch in anderen als den in § 363 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO genannten Fällen ruhen zu lassen. Die Anordnung des Ruhens erfolgt hier in Form einer öffentl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriffe und Beispiele

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Scheingeschäften und anderen Scheinhandlungen im Sinne des § 41 Abs. 2 AO ist eigentümlich, dass sie nicht ernstlich gemeint sind und einen Tatbestand vortäuschen sollen, der in Wirklichkeit weder gewollt ist noch tatsächlich besteht (BFH v. 07.11.2006, IX R 4/06, BStBl II 2007, 372: Scheindarlehen; BFH v. 10.09.2015, V R 17/14, BFH/NV ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wirkung des Erlasses

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Bekanntgabe des Erlasses erlischt der Steueranspruch (§§ 47, 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Erlöschenswirkung betrifft den abstrakten Steueranspruch sowie einen ihn etwa übersteigenden Steuerzahlungsanspruch kraft überhöhter Steuerfestsetzung. Im Fall der Gesamtschuldnerschaft wirkt der Erlass nur gegenüber demjenigen Gesamtschuldner, d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmung des Prüfungsumfangs

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung muss den sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfang angeben, d. h. die zu prüfenden Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie ggf. den bestimmten Sachverhalt (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO; zur Verwaltungsaktsqualität s. Rz. 2). Zur Erweiterung des Prüfungszeitraums s. § 194 AO Rz. 13. Der Wechsel von einer abgekürzten Auß...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erklärungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht zur Berichtigung betrifft nur frühere Erklärungen. Trotz seiner Stellung im Unterabschnitt "Steuererklärungen" erfasst § 153 AO nicht nur Steuererklärungen i. S. der §§ 149ff. AO, sondern jegliche im Rahmen eines Steuerschuldverhältnisses abgegebene Erklärung (Seer in Tipke/Kruse, § 153 AO Rz. 10; a. A. Dißars in Schwarz/Pahl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Anzeige

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 Abs. 1 Satz 1 AO ordnet an, dass die Gemeinde der zuständigen Finanzbehörde unverzüglich, soll heißen, innerhalb von zwei Wochen, den Inhalt der Anzeige zu übermitteln hat; erhalten die Finanzbehörden von Abmeldungen Kenntnis, sind umgekehrt die Gemeinden zu informieren (s. insgesamt: OFD Münster v. 19.08.2002, S 7030–46/10 – St 11...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Fristsetzung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fristsetzung ist ein Verwaltungsakt (§ 118 AO) und steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (Seer in Tipke/Kruse, § 364b AO Rz. 17; Dumke in Schwarz/Pahlke, § 364b AO Rz. 18; a. A. FG Sa v. 21.02.1997, 1 K 166/96, EFG 1997, 651). Dem Steuerpflichtigen kann aufgegeben werden, innerhalb einer gesetzten Frist Tatsachen anzugeben, dur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

Tz. 9b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der Mitwirkungspflicht kann Zwangsmittel (§ 328 AO) zur Folge haben, sofern das Mitwirkungsverlangen ein Verwaltungsakt ist, und zur Beweismaßreduzierung beim FA und ggf. zur Schätzung führen (AEAO zu § 200, Nr. 1 Abs. 3 Satz 2; s. § 162 AO Rz. 2 und 33). Nach § 146 Abs. 2b AO kann außerdem ein Verzögerungsgeld in Höhe vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 328 bis 335 AO betreffen die Vollstreckung aus Verwaltungsakten, die nicht auf eine Geldleistung gerichtet sind. Zwangsmittel sind das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und der unmittelbare Zwang (§ 331 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihrer Rechtsnatur nach handelt es sich bei den Zwangsmitteln um Beug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldnern, DStZ 1999, 591; Kamps/Wulf, Neue Rechtsprechung zur Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im Verfahrensrecht der AO, DStR 2003, 2045; Pump Der Großhändler als Haftungsschuldner, StBp 2005, 356; Pflaum, Zu den Voraussetzungen der Haftung des Steuerhinterziehers, § 71 AO, wis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nebenbestimmungen ergänzen den Hauptausspruch des Verwaltungsakts. Durch ihre enge Beziehung zum Regelungsgehalt des Verwaltungsakts unterscheiden sich Nebenbestimmungen von selbstständigen Verwaltungsakten (z. B. Verspätungszuschlag, Solidaritätszuschlag, s. § 118 AO Rz. 17), die nur äußerlich in einem Formular mit einem anderen Verwalt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a Satz 1 AO läuft die Festsetzungsfrist ab, wenn über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden worden ist. Zur Unanfechtbarkeit, s. Rz. 28. Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Ansicht des BFH findet § 171 Abs. 3a Satz 1 AO auch Anwendung, wenn die Finanzbehörde während eines finanzgerichtlichen Verfa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerpflichtige

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigungspflicht trifft den Stpfl. (s. § 33 AO). Es ist in Bezug auf abgegebene Erklärungen unabhängig davon zur Berichtigung verpflichtet, ob die Erklärung von ihm selbst oder – in Erfüllung seiner (des Stpfl.) Erklärungspflicht – von einem Dritten für ihn abgegeben worden ist. Beruht die Kenntnis der Finanzbehörde über den steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirksamwerden der Stundung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie jeder Verwaltungsakt, wird auch die Stundungsentscheidung in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Betroffenen bekannt gegeben wird (§ 124 AO; BFH v. 08.07.2004, VII R 55/03, BStBl II 2005, 7). Anerkannt ist auch eine rückwirkende Stundungsgewährung. Eine solche führt allerdings nicht dazu, dass die bis zum Erlass des Stundungs-VA b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Korrektur wegen verfassungswidriger Norm

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG bleiben nicht mehr anfechtbare Entscheidungen – dazu zählen auch Verwaltungsakte (Lechner/Zuck, § 79 BVerfGG Rz. 12) –, die auf einer für nichtig erklärten Norm (§ 78 BVerfGG) beruhen, unberührt. Daher kann ein bestandskräftiger Verwaltungsakt allein wegen Feststellung der Nichtigkeit eines Gesetzes durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kontingentierungsverfahren

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 149 Abs. 6 Satz 1 AO n. F. eröffnet den obersten Landesfinanzbehörden erstmals gesetzlich abgesichert (vgl. aber Rz. 10 a. E.) die Möglichkeit, nach ihrem Ermessen (§ 149 Abs. 6 Satz 3 AO n. F.) ein Verfahren anzuwenden, bei dem Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden und Körperschaften i. S. der §§ 3 und 4 StBerG ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Sonstige Einschränkungen der Amtsermittlungspflicht

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch eine Schätzung (§ 162 AO) stellt eine Grenze der Amtsermittlungspflicht dar. Dabei können bei Grundlagenbescheiden die Besteuerungsgrundlagen – nicht nur der Höhe, sondern auch dem Grunde nach geschätzt werden (BFH v. 20.07.2010, X B 70/10, BFH/NV 2010, 2007; BFH v. 19.01.2017, III R 28/14, BStBl II 2017, 743). Innerhalb des der Fi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unterlassene bzw. verspätete Steuerfestsetzung oder -entrichtung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis muss nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet worden sein. Die Gesetzesfassung berücksichtigt, dass im Regelfall bei einer unterbliebenen Festsetzung keine Fälligkeit eintritt (s. § 220 Abs. 2 AO) und deshalb die Entrichtung insoweit zu Recht unterbleibt. In diesem Fall ist der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Frist

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anzeige nach § 138 Abs. 1 und 1a AO ist innerhalb eines Monats nach dem anzeigepflichtigen Ereignis zu erstatten (§ 138 Abs. 4 AO); nach § 138 Abs. 2 AO zusammen mit der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung für den Besteuerungszeitraum, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wurde, spätestens jedoch mit Ablau...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Aufbewahrungsfristen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 147 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO aufgeführten Unterlagen sind 10 Jahre, die in § 147 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 AO aufgeführten Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind (bspw. § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG für Lohnkonten, § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG: zwei Jahre). ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Brete/Thomsen, Anspruch auf Beendigung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wistra 2008, 367 Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erweist sich der Verdacht, aufgrund dessen das Strafverfahren eingeleitet worden ist, als unbegründet, stellt die Finanzbehörde das Verfahren mangels Tatverdachts ein (s. § 170 Abs. 2 StPO). Der Beschuldigte ist in Kenntnis zu setzen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Mitteilung über die Buchführungspflicht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 141 Abs. 2 AO stellt für den Beginn der Buchführungspflicht nicht auf das objektive Überschreiten der Betragsgrenzen des § 141 Abs. 1 AO ab, sondern auf eine förmliche Mitteilung der Finanzbehörde, mit der der Stpfl. auf den Beginn der Verpflichtung hingewiesen wird (auch wenn bereits zuvor freiwillig Bücher geführt wurden, s. BFH v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Zusammentreffen mit Straftaten

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erfüllt eine Handlung zugleich den Tatbestand einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit, wie z. B. eine leichtfertige Steuerverkürzung (s. § 378 AO), die mittels Einreichung gefälschter Belege (s. § 267 StGB) begangen wird, so ist – von etwaigen Nebenfolgen abgesehen – gem. § 21 Abs. 1 OWiG nur das Strafgesetz anzuwenden. Die Bußgeldv...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 65 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der Ablaufhemmung wird einerseits durch die Prüfungsanordnung (§ 196 AO) bestimmt, maßgeblich aber durch die tatsächlichen (qualifizierten) Prüfungshandlungen (s. Rz. 43). Die Prüfungsanordnung gibt nur den äußeren Rahmen vor, innerhalb dessen die Ablaufhemmung eintreten kann. Beweisschwierigkeiten am Umfang der tatsächlichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verkürzung von Steuern

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff ist identisch mit dem in § 370 Abs. 4 AO (dazu s. § 370 AO Rz. 22 ff.). Folglich ist § 153 AO für "Erklärungen", die nicht im Steuerermittlungsverfahren abgegeben wurden, sondern das Steuererhebungsverfahren (z. B. im Rahmen der Stundung oder des Erlasses von Steuern) betreffen, mangels einer Verkürzung von Steuern nicht anwe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag des FA an das Amtsgericht ist kein Verwaltungsakt, mithin als zwischenbehördlicher Akt ohne Regelungscharakter und Außenwirkung nicht anfechtbar (BFH v. 18.11.1986, VII S 16/86, BFH/NV 1987, 669; Hohrmann in HHSp, § 334 AO Rz. 16; Drüen in Tipke/Kruse, § 334 AO Rz. 8; a. A. Werth in Klein, § 334 AO Rz. 7). Tz. 10 Stand: 22. Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Form

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Form der Rücknahmeerklärung ergibt sich aus der in § 362 Abs. 1 Satz 2 AO enthaltenen Verweisung auf § 357 Abs. 1 und 2 AO. Sie kann nur schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Die telegrafische Rücknahme ist zulässig (§ 362 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 Satz 3 AO). Vergleiche im Übrigen Bemerkungen zu § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Weidemann, § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO im funktionalen Zusammenhang mit dem Erklärungsdelikt des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, wistra 2017, 13620 Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als dritte Begehungsform der Steuerhinterziehung nennt § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO das pflichtwidrige Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern. Steuerzeichen sind Wertzeichen, die bei ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 175 AO wird der materiellen Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids der Vorrang vor der Bestandskraft des Folgenbescheids eingeräumt (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO) und zudem auch die Bestandskraftdurchbrechung bei rückwirkenden Ereignissen ermöglicht (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO). Die Vorschrift enthält zwei spezielle, voneinander unabhängi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Erstattung des Gutachtens

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gutachten ist aufgrund des von der Finanzbehörde mitgeteilten Sachverhalts unter Berücksichtigung des Gutachtenauftrags zu erstatten. Der Sachverständige ist grundsätzlich nicht zu eigenen Sachverhaltsermittlung befugt. Oft kann es jedoch sachgerecht sein, wenn die Finanzbehörde dem Gutachter auch mit Sachermittlungsbefugnissen auss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für das Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes ist neben seiner inhaltlichen Bestimmtheit (s. § 119 Abs. 1 AO), dass er demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist, bekannt gegeben wird (s. §§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO, 124 Abs. 1 AO). Mit der Bekanntgabe beginnt die Rechtsbehelfsfrist (s. § 355 Abs. 1 AO), ...mehr