Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Gläubiger des Zinsanspruchs

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gläubiger des Zinsanspruchs ist derjenige, der die zur Rechtshängigkeit führende Klage erhoben hat, in den Fällen des § 236 Abs. 2 Nr. 2 AO jeder von der Aufhebung bzw. Änderung des Grundlagenbescheids Betroffene, soweit demzufolge die ihm gegenüber festgesetzten Steuern herabgesetzt werden und er die Steuer gezahlt hat. Es ist nicht er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung ist das Korrelat zur Ermittlungspflicht der Finanzbehörde. Da sich die steuerlich relevanten Sachverhalte primär in der Sphäre des Beteiligten gestalten, ist dieser vor allem tatsächlich in der Lage, die Behörde bei den notwendigen Ermittlungen zu unterstützen. Er darf sich nicht unter Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Folgen

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der Informationen, die durch ein Auskunftsersuchen erlangt werden, kann die Finanzbehörde weitere Ermittlungen anstellen, da der Abruf keine Informationen über Kontendetails (Guthaben, Umsätze o. Ä.) enthält, sondern nur die Stammdaten übermittelt werden. Es besteht aber dann die Möglichkeit, die gewonnenen Erkenntnisse durch d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes v. 21.03.2013 (BGBl I S. 556 v. 28.03.2013) ist nach dessen Art. 12 ab 01.01.2014 anzuwenden. Sie zählt steuerlich unschädliche Betätigungen auf, wobei die oft schwierige Unterscheidung, ob es sich um eine Ausnahme vom Grundsatz der Ausschließlichkeit, der Unmittelbar...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / e) Ursache des nachträglichen Bekanntwerdens

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grund oder der Anlass des nachträglichen Bekanntwerdens der Tatsache oder des Beweismittels ist irrelevant und zwar auch hinsichtlich solcher Tatsachen oder Beweismittel, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Erkenntnisquelle kann demnach z. B. die Nacherklärung des Stpfl., die Auskunft eines Dritten, die Mitteilung einer Finanzbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens, indem sie die Möglichkeit eröffnet, Steuererklärungen ohne eingehendere Prüfung zu bearbeiten und die Überprüfung auf einen späteren Zeitpunkt aufzuschieben. Der Vorbehalt der Nachprüfung ermöglicht, innerhalb der normalen Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 1 Nr. 2 AO die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kuhsel/Kaeser, Bemerkungen zum BMF-Schreiben betr. den Datenzugriff der Finanzverwaltung; Trappmann, Archivierung von Geschäftsunterlagen, DB 89, 1482; Trappmann, Handelsrechtliche und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten und der Begriff des Handelsbriefs, DB 90, 2437; Hütt, Neues BMF-Schreiben zum Datenzugriff des Finanzamts, Wie sich Konfliktpotential vermeiden lässt, AO-S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Zuziehung eines Beistands

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 80 Abs. 6 AO kann ein Beteiligter zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Der Beistand unterscheidet sich vom Bevollmächtigten dadurch, dass er nicht wie dieser im eigenen Namen Verfahrenshandlungen vornimmt, die für und gegen den Beteiligten wirken, sondern den Beteiligten lediglich unterstützt. Das vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sonstige Abgaben

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geldstrafen und Geldbußen, z. B. die in den §§ 369ff. bzw. 377 ff. AO angedrohten Ahndungen von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, sind keine Steuern. Diese Geldleistungen dienen – auch nicht als Nebenzweck – nicht der Erzielung von Einnahmen. Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Dokumentationspflicht

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 93 Abs. 10 AO ist ein Abrufersuchen nach Abs. 7 oder Abs. 8 und dessen Ergebnis zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht dient behördenintern zur Kontrolle der erhobenen Daten, eröffnet aber auch die Möglichkeit, auf bereits vorhandene Informationen zurückzugreifen. In diesem Fall kann aber – je nach Zeitablauf – die Verwertba...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besteuerung des verdeckten Geschäfts

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Besteuerung wird nicht die Scheinhandlung, sondern – soweit ein solcher vorhanden ist – der wirklich gewollte und in seinen wirtschaftlichen Wirkungen eingetretene, jedoch verdeckte Tatbestand zugrunde gelegt. So wertete das FG Nds (FG Nds v. 23.10.1964, IV 32/64, EFG 1965, 181) einen aus preisrechtlichen Gründen vereinbarten Erbbau...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Klagefrist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erhebung der Sprungklage ist fristgebunden. Die Frist von einem Monat beginnt nach § 47 Abs. 1 FGO mit der (wirksamen) Bekanntgabe (§ 122 AO) des Verwaltungsakts. Bei unverschuldeter Versäumung der Frist kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§ 56 FGO; auch BFH v. 16.11.1984, VI R 176/82, BStBl II 1985, 266). Die Kl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erwerbe im Vollstreckungsverfahren

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erwerbe im Vollstreckungsverfahren führen ebenfalls nicht zur Haftung nach § 75 Abs. 1 AO. Das Vollstreckungsverfahren ist im 8. Buch der ZPO (s. §§ 704ff. ZPO) geregelt und wird durch die Vorschriften des ZVG ergänzt (s. § 869 ZPO). Das hat vor allem Bedeutung bei der Zwangsversteigerung umsatzsteuerpflichtig vermieteter Grundstücke (s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Keine Kassation in Schätzungsfällen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 100 Abs. 3 Satz 2 AO besteht die Kassationsmöglichkeit nach § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO nicht, soweit der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht nachgekommen ist und deshalb die Besteuerungsgrundlagen geschätzt worden sind (BFH v. 18.05.1999, I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492). Daraus ergibt sich, dass es auf die Verhältnisse im...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einspruchsverfahren

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Einspruchsverfahren nach § 347 AO überprüft die Einspruchsbehörde nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit der Ermessensentscheidung. Denn das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist Teil des Verwaltungsverfahrens. Im Einspruchsverfahren kann daher eine völlig neue Ermessensausübung stattfinden oder, falls e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Drittwirkung einer unanfechtbaren Steuerfestsetzung und ihre Folgen auf die Zulässigkeit von Einwendungen durch Dritte. Nach § 166 AO müssen die dort genannten Dritten die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegen sich gelten lassen, wenn sie – mit Ausnahme des Gesamtrechtsnachfolgers – in der Lage gewesen wä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zurückweisung von Bevollmächtigten oder Beiständen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Bevollmächtigte und Beistände zurückzuweisen sind oder zurückgewiesen werden können, dem Zurückweisungsverfahren und der Wirkung der Zurückweisung befasst sich § 80 Abs. 7 bis 10 AO. I. Allgemeine Voraussetzungen der Zurückweisung Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bevollmächtigte und Beist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anhängiges Rechtsbehelfsverfahren

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsverzicht ist nicht bei laufendem Einspruchsverfahren möglich. Ein bei Anhängigkeit erklärter Verzicht ist als Rücknahme des bereits eingelegten Einspruchs auszulegen. Wird jedoch durch die Rücknahme des eingelegten Verwaltungsakts (§ 362 AO) die Anhängigkeit beseitigt und ist die Einspruchsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Kappungsgrenze

Tz. 86 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 10 AO n. F. schreibt fest, dass der einzelne Verspätungszuschlag auf volle Euro abzurunden ist und 25 000 Euro (Kappungsgrenze) nicht überschreiten darf. Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Andere Anspruchsgrundlagen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufzählung der Grundlagen in § 218 Abs. 1 AO ist nicht vollständig. Unerwähnt lässt sie die Erstattungsansprüche, wobei Gläubiger des Erstattungsanspruchs wiederum (wie bei anderen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, s. Rz. 3) sowohl der Fiskus als auch der Stpfl. sein kann. I. Erstattungsansprüche i. S. des § 37 Abs. 2 AO Tz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA muss den Wegfall oder die Einschränkung der Vollstreckbarkeit von Amts wegen berücksichtigen. Der Stpfl. kann aber auch einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckung stellen (BFH v. 04.08.2006, VII B 251/05, BFH/NV 2006, 2227). Lehnt das FA diesen Antrag ab, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch und nach Ablehnung Anfechtun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rücknahme

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Prozesshandlungen sind ihrem Wesen nach grundsätzlich unwiderruflich und können nicht analog §§ 119ff. BGB angefochten werden (z. B. BFH v. 19.04.2016, IX B 110/15, BFH/NV 2016, 1060). Demnach ist z. B. ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO) nicht frei widerrufbar, sondern nur dann, wenn sich die Prozesslage nach Ab...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Spanner, Die Prüfung von Ermessensentscheidungen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, FS v. Wallis, 1985, 215; Lange, Ergänzung der Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2001, 2680; Wiese/Leingang-Ludolph, Kritische Anmerkungen zur Ergänzung des § 102 FGO im Gesetzentwurf zum StÄndG 2001, DB 2001, 2469; Müller, Anfechtung von Ermessensentscheidungen, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessensregelung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, ob das FA den Vorbehalt der Nachprüfung setzt, ist eine Ermessensentscheidung, bei der auch das Interesse des Stpfl. an einer baldigen endgültigen Veranlagung und das Interesse der Finanzbehörde an einer schnellen Durchführung der Veranlagung ohne intensivere Überprüfung berücksichtigt werden müssen. Einer Begründung d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Gebot der Rechtsicherheit (s. Art. 20 Abs. 3 GG) folgt, dass die Umsetzung des Gesetzes im Verwaltungsakt, der die Rechte und Pflichten des Bürgers konkretisiert, hinreichend bestimmt sein muss. Nur bestimmte Verwaltungsakte können befolgt und vollzogen werden und lassen die Grenzen der materiellen Bestandskraft erkennen. Aus dem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Arrestanspruch

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zu sichernde Anspruch muss auf eine Geldleistung gerichtet sein, die aufgrund der Steuergesetze geschuldet wird. Der den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis begründende Tatbestand muss bereits in allen Teilen verwirklicht, aber nicht notwendig entstanden sein. Zahlenmäßig braucht der Anspruch nicht festzustehen (§ 324 Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erlöschen der Vollmacht

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht, die wirksam erteilt ist, erlischt weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch Verlust seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 86 ZPO; s. BFH v. 26.02.2002, X B 79/01, BFH/NV 2002, 1035; zur Aussetzung des Verfahrens nach § 246 ZPO s. § 74 FGO Rz. 19). Durch den Tod d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtssicherheit und Vertrauensschutz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Grundsätze der Rechtssicherheit (z. B. BVerfG v. 26.03.2014, 1 BvR 3185/09, NJW 2014, 1874) und des Vertrauensschutzes (z. B. BVerfG v. 20.02.2002, 1 BvL 19/97, 1 BvL 20/97, 1 BvL 21/97, 1 BvL 11/98, BVerfGE 105, 48) leiten sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ab und haben daher Verfassungsrang. Sie sind auch bei der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständige Behörde

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Erteilung der Zustimmung ist allein diejenige Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat. Dies folgt unmittelbar aus § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO. Bei einspruchsfähigen Verwaltungsakten ist das grundsätzlich die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zuständigkeit

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Erlass entscheiden die FA in eigener Zuständigkeit bei Beträgen bis zu 20 000 EUR einschließlich (bei Säumniszuschlägen, deren Entstehung nicht mit dem Sinn und Zweck des § 240 AO zu vereinbaren ist in unbegrenzter Höhe); bei Beträgen bis zu 100 000 EUR einschließlich ist die Zustimmung der OFD, im Übrigen die der obersten Land...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verzinsung von gestundeten (§ 222 AO) Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis soll den Liquiditätsvorteil ausgleichen, der dem Stpfl. daraus entsteht, dass er die geschuldeten Beträge während des Stundungszeitraums nicht entrichten muss. Die Zinsen entstehen kraft Gesetzes unabhängig davon, ob der Stpfl. die geschuldeten Beträge oh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mündlicher Steuerverwaltungsakt

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein mündlicher Verwaltungsakt ist nach § 119 Abs. 2 Satz 2 AO bei unverzüglicher Antragsstellung und Vorliegen eines berechtigten Interesses schriftlich zu bestätigen. Für das Wirksamwerden und den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist die Bekanntgabe des mündlichen Verwaltungsakts, nicht die spätere Bestätigung entscheidend.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entrichtungsschuldner

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat. Nach § 43 Satz 2 AO bestimmen die Steuergesetze, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat. Hierzu zählen z. B. der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer und die Kapitalgesellschaft bei der Kapitalertragsteuer....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Unterschriften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich ist das vollständige Urteil von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben (§ 105 Abs. 1 Satz 2 FGO letzter HS; Ausnahme: ehrenamtliche Richter, § 105 Abs. 1 Satz 4 FGO). Die Unterschrift muss sich nur auf dem Original der Entscheidung befinden; es ist nicht erforderlich, dass Abschriften oder...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Haftungsausschluss für natürliche Personen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 70 Abs. 2 Satz 1 AO haften natürliche Personen nicht für ihren gesetzlichen Vertreter, wenn sie aus der Tat des Vertreters keinen Vermögensvorteil erlangt haben. Dabei ist unter Vermögensvorteil nicht nur der steuerliche Vorteil aus der Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung zu verstehen, sondern jede durch die Tat erlangte Verbess...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt und Form des Leistungsgebots

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Leistungsgebot muss einen eindeutigen Inhalt haben ( § 119 Abs. 1 AO). Es muss den Schuldner, bei mehreren einen jeden von ihnen, sowie Gegenstand und Grund der Leistung bezeichnen und eine ausdrückliche Aufforderung enthalten, die Leistung zu bewirken. Soweit erforderlich und zweckmäßig, wird das Leistungsgebot auch eine Anweisung en...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Freie Beweiswürdigung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Würdigung der erhobenen Beweise ist die Finanzbehörde frei. Sie entscheidet aus der Gesamtheit der ihr verfügbaren oder von ihr eingesetzten Erkenntnismittel darüber, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht und welche Folgerungen aus dem Erwiesensein oder Nichterwiesensein einer Tatsache zu ziehen sind. Feste Beweisregeln gibt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Inhaltlich stellt sich der Anspruch auf rechtliches Gehör in der Verpflichtung der Behörde dar, den Beteiligten jederzeit hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das gilt vor allem für neu auftauchende – tatsächliche oder rechtliche – Gesichtspunkte. Dies gilt insbes., wenn die Behörde beabsichtigt, Ergebnisse ihrer Ermittlu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Keine Anhörung bei entgegenstehenden öffentlichen Interessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 91 Abs. 3 AO unterbleibt, d. h. der Finanzbehörde ist kein Ermessen eingeräumt, eine Anhörung, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht. Diese aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht stammende Einschränkung dürfte im steuerlichen Verwaltungsverfahren kaum eine Rolle spielen. Die amtliche Gesetzesbegründung nennt a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gebundene Verwaltungsakte und Ermessensentscheidungen

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ergehen und Inhalt eines gebundenen Verwaltungsakts folgen einer zwingenden gesetzlichen Regelung (z. B. Steuerbescheid, Feststellung). Bei Ermessensentscheidungen räumt das Gesetz der Behörde einen Ermessensspielraum ein, innerhalb dessen mehrere, dem Gesetz entsprechende Maßnahmen in pflichtgemäßer Ermessensausübung getroffen werden k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen für die Zuständigkeitsvereinbarung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Vereinbarung ist zulässig, wenn die Finanzbehörde, die an sich örtlich zuständig ist, dazu ihr Einvernehmen erklärt und der Betroffene zustimmt. Für die Zustimmung ist keine Form vorgeschrieben; sie muss jedoch ausdrücklich erklärt werden. Schweigen oder fehlender Widerspruch können grds. nicht als Zustimmung gewertet werden, wenn n...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beratungs- und Auskunftspflicht soll auch dem Dienstleistungsgedanken Rechnung tragen, auch wenn die Steuerverwaltung schon aus ihrer Natur heraus her Eingriffsverwaltung ist. Die Vorschrift beinhaltet zwei verschiedene Formen der Auskunft bzw. Beratung des Stpfl. durch die FinVerw. Abs. 1 regelt nur eine allgemeine Auskunfts- und Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Begriff des Ermessens und der Ermessensentscheidungen siehe § 5 AO und die dort gegebenen Erläuterungen; dort auch zur Unterscheidung zwischen Ermessensübung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe. Entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) und in mit Rücksicht ihrer auf Gewährung von Rechtsschutz bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Einführung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte werden mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist formell bestandskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt worden ist (s. § 118 AO Rz. 35). Im Unterschied zu Urteilen, die in Rechtskraft erwachsen und nach ihrem Wirksamwerden mit Ausnahme des Falles der Wiederaufnahme nicht mehr geändert werden können, sind Steuerverwaltung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Person des Anzeigepflichtigen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anzeigepflichtig ist diejenige Person, der die Tätigkeit, bzw. der verwirklichte Sachverhalt steuerlich zuzurechnen ist. Hierbei ist eine Orientierung an der ertragsteuerlichen Handhabung geboten. Allerdings ist nach h. M. bei Personenvereinigungen die Gesellschaft und nicht der einzelne Gesellschafter anzeigepflichtig. Entsprechend Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Außersteuerrechtliche Haftungstatbestände

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zivilrecht enthält eine große Zahl von Haftungstatbeständen, die sich ganz oder teilweise mit steuerrechtlichen Tatbeständen decken können. Die Geltendmachung erfolgt in jedem Fall durch Haftungsbescheid nach § 191 AO (BFH v. 21.01.1986, VII R 179/83, BStBl II 1986, 383; Blesinger, Haftung und Duldung im Steuerrecht, 2005, S. 163 ff....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 AO ist zum einen Definitionsnorm, in der die Begriffe "Steuer" (s. Rz. 5 ff.), "Realsteuer" (s. Rz. 46), "steuerliche Nebenleistung" (s. Rz. 47) definiert werden. Außerdem wird klargestellt, dass die europarechtlich geregelten Ein- und Ausfuhrabgaben Steuern i. S. v. § 3 Abs. 1 AO sind (s. Rz. 41). Diese Definitionen gelten für das g...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Herausgabeansprüche können schuldrechtlicher oder dinglicher Natur sein, schuldrechtlich z. B. Herausgabeansprüche nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, dinglich z. B. der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer der Sache. Ansprüche auf Leistung von Sachen sind stets schuldrechtlich b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Korrektur im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beruht ein Steuerverwaltungsakt auf einer Norm, die im Widerspruch zum Europarecht steht, gibt es keine europarechtliche Ermächtigungsnorm für die Änderung des betroffenen Verwaltungsakts. Nach der Rechtsprechung des EuGH richtet sich die Änderung vielmehr nach dem jeweiligen nationalen Verwaltungsrecht der EU-Mitgliedstaaten (EuGH v. 1...mehr