Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form.

Rn 8 Der Abtretungsvertrag ist grds formfrei. Er bedarf insb nicht der für das zugrunde liegende Kausalgeschäft oder der zur Begründung der abzutretenden Forderung notwendigen Form (BGHZ 89, 41, 46; NJW 94, 1344, 1346; 19, 1596, 1597). Alt- u Neugläubiger können jedoch im Kausalgeschäft eine bestimmte Form für die Zession vereinbaren (§ 125 2). Als Minus zu dem in § 399 Alt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorzugsrechte nach Abs 2.

Rn 7 Vorzugsrechte iSv II sind insb die in § 804 II ZPO, §§ 49–51 InsO aufgeführten Rechte. Einordnung u Rangfolge einer Forderung im Insolvenzverfahren gelten auch für den Zessionar. Bei Überleitung einer Forderung gem §§ 93, 94 SGB XII (früher §§ 90, 91 BSHG) geht das Vorzugsrecht aus § 850d ZPO mit über (BAG NJW 71, 2094; BGH NJW 86, 1688 [BGH 05.03.1986 - IVb ZR 25/85])....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Schießsport

Tz. 21 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schießsport bzw. das Sportschießen ist gemeinnützig (s. BFH vom 12.11.1986, BFH/NV 1987, 705). Schützenvereine können auch dann als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung neben dem Schießsport (Hauptzweck) auch das Schützenbrauchtum (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7 und 12, Anhang 2) fördern. Die Du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsatz: Wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers

Rn. 182d Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Erwirbt der Grundstückseigentümer zivilrechtliches Eigentum an einem Gebäude, das ein anderer auf seinem Grundstück errichtet hat (Regelfall, s Rn 182a), ist ihm das Gebäude nach allgemeinen Zurechnungsgrundsätzen zuzurechnen (§ 246 Abs 1 HGB, § 39 Abs 1 AO). Nach der gesetzlichen Grundwertung erwirbt der zivilrechtliche Eigentümer zugleic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Folgen einer falschen Einordnung.

Rn 23 Wird ein Arbeitsverhältnis fälschlich als freies Dienstverhältnis eingeordnet (Scheinselbstständigkeit), so können die Folgen erheblich sein (iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 18 ff). Arbeitsrechtlich gelten für den ArbN die besonderen Schutzvorschriften des Arbeitsrechts (Rn 38). Sozialversicherungsrechtlich trifft den ArbG auch die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1279 BGB – Pfandrecht an einer Forderung.

Gesetzestext 1Für das Pfandrecht an einer Forderung gelten die besonderen Vorschriften der §§ 1280 bis 1290. 2Soweit eine Forderung einen Börsen- oder Marktpreis hat, findet § 1259 entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschriften der §§ 1280–1290 ergänzen u modifizieren die §§ 1273 ff für Pfandrechte an Forderungen aller Art, auch durch Hypotheken gesicherte, nicht aber für so...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 22. Tanzsport

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung das Tanzen turnier- und sportmäßig betreiben, können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Die geselligen (gesellschaftlichen Veranstaltungen) dürfen aber nicht im Vordergrund stehen (s. Erlass des FinMin NRW vom 08.12.1972, DB 1973, 80). Balletts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Vollständigkeitsgrundsatz

Rn. 396 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 246 Abs 1 S 1 HGB bestimmt, dass der JA sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, RAP ebenso wie Aufwendungen und Erträge enthalten muss, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Liegt am Bilanzstichtag ein dem StPfl subjektiv zuzurechnender Vermögensgegenstand des BV vor, besteht (vorbehaltlich eines eingreifenden Aktivierungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Gewinnermittlung für den Zweckbetrieb "Sport"

Tz. 106c Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hierunter fallen sportliche Veranstaltungen mit unbezahlten Sportlern. Die sportlichen Veranstaltungen i. S. v. § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind immer als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, d. h., wenn keine bezahlten Sportler an den Veranstaltungen teilgenommen haben. Die Gewinne sind somit st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, Stuttgart 1962; Döllerer, Leasing – wirtschaftliches Eigentum oder Nutzungsrecht?, BB 1971, 535; Lorenz, Wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit im Bilanzrecht, Düsseldorf 2002; Wagner, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Fall der Einräumung von Ankaufs- und Andienungsrechten (Call- und Put-Optionen), DK...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abgrenzungskriterien

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft ist, dass der Sport ernsthaft betrieben wird. Er darf nicht ein Deckmantel für gesellige Veranstaltungen sein. Überwiegt die private Freizeitgestaltung, kann es sich ebenfalls nicht um die "Förderung des Sports" handeln. Wo d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) True and fair view

Rn. 404 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Dem in § 264 Abs 2 S 1 HGB, dh in den ergänzenden Vorschriften für KapGes formulierten True and fair view-Gebot wonach der JA einer KapGes ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln hat, hat keine GoB-Qualität und verdrängt insbesondere andere GoB nicht (Kru...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Vereinsgaststätte

Tz. 106d Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine getrennte Gewinnermittlung für die Vereinsgaststätte ist erforderlich, weil für diesen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Steuerpflicht gegeben ist. D.h., beim Überschreiten der Freibeträge bzw. -grenzen (Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR; s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) kann Ertragsteuerpflicht (Körperschaft- und G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 168. ESt-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV) v 08.01.2009, BGBl I 2009, 3

Rn. 188 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Basis der Verordnung ist § 19 Abs 6 S 2 AO. Danach kann das BMF zur Sicherstellung der Besteuerung von Personen, die nach § 1 Abs 4 EStG beschr stpfl sind u Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 7 u 10 EStG beziehen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer FinBeh die örtliche Zuständigkeit für den Geltungsbereich des Gesetzes übert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Satzungsergänzung bei Tod des Stifters (Abs 4).

Rn 10 Erfüllt das Stiftungsgeschäft nicht die Anforderungen der Abs 1 und 2 hat die zuständige Stiftungsbehörde das Stiftungsgeschäft um die Satzung oder fehlende Satzungsbestimmungen zu ergänzen, wenn der verstorbene Stifter wenigstens im Stiftungsgeschäft (der Wille eine rechtsfähige Stiftung zu errichten, ist also unabdingbar) den Zweck festgelegt und das Vermögen gewidme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

Rn. 117 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Allein der Umstand, dass das zu Unrecht gewährte und von der Familienkasse zurückgeforderte Kindergeld auf bezogene Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass hinsichtlich des Rückforderungsbetrags, BFH v 13.09.2018, III R 19/17, BStBl II 2019, 187; BFH v 13.09.2018, III R 48/17, BStB...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge, Spenden (Zuwendungen), Lotteriegewinne, Totogewinne, Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse, allgemeine Zuschüsse ohne Zweckbindung aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden) und dgl. lassen sich nicht unter eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (s. Anhang 10) genannten Einkunftsarten einordnen, sie sind steuerlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Abtretbarkeit.

Rn 20 Die Sicherungsabtretung ist nur bei Abtretbarkeit des Rechts (§§ 399, 400) wirksam (BGH WM WM 09, 1475 Rz 9). Zum Abtretungsausschluss u -verbot näher § 399 Rn 9 ff, § 400 Rn 1 ff, BGH WM 14, 1141, Rz 18. 11, 756 Rz 42. Bei einem Abtretungsverbot ist bei Kaufleuten (BGH NJW 11, 443 Rz 16 f; 06, 3486, Rz 10 ff) § 354a HGB zu beachten. Der Sicherungsnehmer kann ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Anordnung der Gesamtschuldnerschaft.

Rn 10 § 427 enthält für die gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung eine Auslegungsregel zugunsten der Gesamtschuldnerschaft. Gesetzlich angeordnet wird sie bei Unteilbarkeit der Leistung (§ 431), für die gemeinsame deliktische Verantwortlichkeit (§§ 830, 840); ferner in §§ 42 II 2, 53, 54 II, 84 V, 89 II, 546 II (Celle NJW 53, 1474, 1475), 613a II, 650t, 651b II, 769, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuständigkeit für den Kinderleistungsausgleich

Rn. 121 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Kinderleistungsausgleich nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG wird durch die Bundes-FinVerw, vertreten durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), durchgeführt. Dieses bedient sich dazu im Wege der Organleihe (vgl BSG, SozR 3–1500 § 51 Nr 21) der Bundesagentur für Arbeit sowie der nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Rn. 122 Stand: EL 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 83 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der eingetragene und in der Vergangenheit als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannte Sportverein X mit Sitz in Y hat dem Finanzamt die nachfolgenden Unterlagen für das Jahr 2021 eingereicht:mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 4

Auf einen Blick Im Rahmen der pflichtteilsrechtlichen Bewertung ist der Wert der Geschäftsanteile an einer gGmbH bei zutreffender’Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in’Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen entsprechend der Regelung des § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich’des gemeinen Werts der ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Regeln des allgemeinen Schuldrechts gelten unmittelbar für die dort und im besonderen Schuldrecht aufgeführten sowie für die außerhalb des BGB geregelten Schuldverhältnisse, soweit sie sich mit den Besonderheiten der jeweiligen Regelung vereinbaren lassen. Das gilt auch für solche Schuldverhältnisse, welche sich aus Vorschriften des Sachen- (Bsp: §§ 987 ff), des Fa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zurechnung des Feststellungsgegenstandes (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG)

Rz. 10 [Autor/Stand] Dem Wortlaut des § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 folgend ("... zuzurechnen ist") ist bei Sachen und Grundstücken der jeweilige Eigentümer Beteiligter und Rechtsbehelfsbefugt, bei Forderungen und Rechten der jeweilige Gläubigerbzw. Rechtsinhaber, bei Gesellschaftsanteilen der jeweilige Gesellschafter/Anteilseigner [2], in Erbbaurechtsfällen der Erbbauberechtigte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ohne Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 64 [Autor/Stand] Bei einer Neuveranlagung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG, d.h. ohne Fortschreibung nach § 222 BewG (vgl. Rz. 30 ff.), ist der Neuveranlagungszeitpunkt gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 2 GrStG der Beginn des Kalenderjahres, auf den sich erstmals ein abweichender Grundsteuermessbetrag ergibt. Vgl. dazu auch das Schaubild zu Rz. 11. Rz. 65 [Autor/Stand] Wie bei einer Neuv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 1502 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einnahme-Überschussrechnung kommt für folgende Gruppen von StPfl in Betracht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unterrichtung der FinBeh über den Verfahrensausgang durch die Staatsanwaltschaft bzw Verwaltungsbehörde (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 4 EStG)

Rn. 2043 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die sich aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 4 EStG ergebende umgekehrte Pflicht der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde über den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens bzw des Verfahrens über die Ordnungswidrigkeit der FinBeh Auskunft zu erteilen, nimmt Rücksicht auf die steuerverfahrensrechtliche Situation. Danach können die FinBeh nac...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 24 KStG (Anhang 3) wird vom zu versteuernden Einkommen der rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereine/Verbände, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, ein Freibetrag abgesetzt. Soweit die Körperschaft steuerbefreit ist, gilt der Freibetrag uneingeschränkt für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b). Der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sitz

Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Sitz ist bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von Bedeutung. Das Steuerrecht lehnt sich hierbei an den zivilrechtlichen Begriff an. Wo sich der Sitz befindet, wird entweder durch Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder das Stiftungsgeschäft bestimmt (s. § 11 AO, Anhang 1b). Da die Verbände/Vereine i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Einkünfteermittlung bei Steuerbegünstigung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

Tz. 98 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Verein hat die Einkünfte aus seinen gewerblichen Betätigungen (gesellige Veranstaltungen und Vereinsgaststätte) zulässigerweise durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, s. Anhang 10) ermittelt. Die ermittelten Gewinne sind auch der Besteuerung zugrunde zu legen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 21 Trifft der Schuldner keine Bestimmung und liegt auch keine Vereinbarung der Parteien vor, so geht das Bestimmungsrecht nicht auf den Gläubiger über (Brandbg NJW-RR 07, 1310 [OLG Brandenburg 15.01.2007 - 3 W 2/07]). Vielmehr gilt die Tilgungsreihenfolge nach II. Sie enthält eine Leiter von Merkmalen, nach der die Tilgungswirkung zu bestimmen ist. Die Kriterien sind mith...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 192. Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) – vorher Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – v 21.03.2013, BGBl I 2013, 556

Rn. 212 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Enthält neben Änderungen im EStG umfangreiche Änderungen im BGB u vor allem in der AO, weiter dem SGB II u XII und dem GmbHG (gGmbH zulässig). § 3 Nr 26 u Nr 26a EStG (§ 9 Abs 3 KStG; § 9 Nr 5 GewStG): Erhöhung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mitteilung der Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden an die FinBeh (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 2 EStG)

Rn. 2038 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte sind nach § 4 Abs 5 Nr 10 S 2 EStG verpflichtet, den FinBeh Tatsachen über entsprechende Straftaten bzw Ordnungswidrigkeiten mitzuteilen. Diese Pflicht ergänzt die Informationspflicht nach § 116 AO (Weyand, BBK Fach 10, 790). Damit sind sie nicht verpflichtet, Rechtsansichten oder Mutmaß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischen 1. der Rechtslage vor der Einführung des § 97 Abs. 1a BewG a.F., der dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 16. Motorsport

Tz. 19 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Motorsport in all seinen Erscheinungsformen (zu Wasser, zu Lande und in der Luft) zählt zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken. Der BFH hat im Urteil vom 29.10.1997, BStBl II 1998, 9 ausgeführt, dass im Motorsport der körperliche Einsatz über das für menschliche Tätigkeiten heute im allgemeinen übliche Maß hinausgeht, auch we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl, 1987; Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, 2003; Schulze-Osterloh, Handelsrechtliche GoB und steuerrechtliche Gewinnermittlung, DStR 2011, 534; Gräbe, Das Maßgeblichkeitsprinzip vor dem Hintergrund des BilMoG, 2012; Hennrichs, GoB im Spannungsfeld von BilMoG und IFRS, WPg 2012, 861; Marx, Bedeutung der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz 1971/2010 in der Freistellungsphase eines Arbeitsverhältnisses

Leitsatz Während des Zeitraums, in dem ein bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowohl im Ansässigkeitsstaat Bundesrepublik Deutschland als auch in der Schweizerischen Eidgenossenschaft tätiger Arbeitnehmer unwiderruflich von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt wird, steht das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unselb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausnahme: Wirtschaftliches Eigentum des Erbauers

Rn. 182e Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Abweichend von der zivilrechtlichen Eigentumslage kann der Bauherr wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes sein, wenn er in der Lage ist, den Grundstückseigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Gebäude auszuschließen (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO), wovon auszugehen ist, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse seiten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Besteuerungsgrundlagen, werden für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt, weil die Körperschaftsteuer eine Jahressteuer ist (s. § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, Anhang 3). Die Veranlagung der Körperschaftsteuer erfolgt für das Kalenderjahr der Körperschaftsteuerpflicht. Ermittlungszeitraum für das Einkommen ist das Kalenderjahr, soweit die Körpers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Lasten

Rn. 170i Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Dem zivilrechtlichen Eigentümer stehen nicht nur die Rechte am Grundbesitz originär zu, ihm obliegt auch die Pflicht, mit dem Grundbesitz verbundene Lasten zu tragen. Lasten eines Grundstücks können öffentlich-rechtlicher oder privater Natur sein. Öffentliche Grundstückslasten, dh Leistungen, die kraft öffentlichen Rechts auf dem Grundstüc...mehr