Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Der Bußgeldrahmen des § 26a Abs. 3 UStG

Rz. 207 Gem. der seit dem 1.7.2021 geltenden Fassung des § 26a Abs. 3 UStG (Rz. 16) kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 1 UStG mit bis zu 30.000 EUR, nach § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG bis zu 1.000 EUR und in den übrigen Fällen des Abs. 2 mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.[1] Damit wird der in § 17 Abs. 1 OWiG vorgegebene allgemeine Rahmen einer Geld...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.13 Rückgängigmachung der Sonderabschreibung

Wird eine begünstigte Wohnung, für die die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch genommen wurde, innerhalb des 10-jährigen Nutzungszeitraums dem Mietwohnungsmarkt entzogen oder veräußert, ohne dass der Veräußerungsgewinn der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt, oder wird die Baukostenobergrenze nachträglich innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre nach Ablauf d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.3 Aufzeichnungsvorschriften

Die im Folgenden dargestellten Aufzeichnungsvorschriften gelten i. d. R. sowohl für Bilanzierer wie für Einnahmen-Überschussrechner. Umsatzsteuer Auch ein Einnahmen-Überschussrechner ist zur Führung und Aufbewahrung von Einzelaufzeichnungen verpflichtet.[1] Dies gilt für alle aufzeichnungspflichtigen Vorgänge. Für Zwecke der Umsatzsteuer müssen von Bilanzierern wie von Einnahme...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3.3 Schätzung

Liegen gravierende formelle oder materielle Mängel in der Buchführung oder den Aufzeichnungen vor, ist das Finanzamt zur Schätzung befugt.[1] Nach derzeitiger Rechtsprechung[2] werden bestimmte Mängel wie folgt bewertet:mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.2 Buchführungsvorschriften

Folgende Vorschriften sind von Buchführungspflichtigen im Gastronomiegewerbe speziell zu beachten: Inventur In der Inventur zu erfassen sind verderbliche und nicht verderbliche Waren sowie auch Verpackungen (z. B. für Pizzen etc.). Hierbei handelt es sich um Umlaufvermögen[1] (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Kasse Die Besonderheiten für den Bereich "Kasse" sind unter Tz. 2.1. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von Rechnungsdoppeln (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 120 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG genannten Fällen, auch i. V. m. S. 4 dieser Regelung, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird. Die diesen Tatbestand ausfüllende Vorschrift des § 14b Abs. 1 UStG hat folgenden Wor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Verhältnis zu § 25f UStG

Rz. 90 Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (Rz. 16)[1] wurde zugleich die wichtige Bezugnahme in § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) auf die §§ 26a, 26c UStG an den Wegfall des § 26b UStG angepasst. In der Vorschrift des § 25f UStG ist geregelt, dass Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen zu versagen sind,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Eingrenzung des Tatbestandes durch das allgemeine Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 76 Ausweislich der Gesetzesbegründung des § 26a Abs. 1 UStG kommt dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsgrundsatz im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine besondere Bedeutung zu[1], nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll damit also der (weite) Anwendungsbereich im konkreten Fall eingegrenzt werden können. Dieser Grundsatz hat es nun zum Inhalt,...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 5 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Der Gewerbesteuer-Messbescheid hat Bindungswirkung für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG; werden Messbescheide, z. B. wegen Umqualifizierung der bislang als gewerblich angesehenen Einkünfte in solche aus selbstständiger Arbeit, aufgehoben, sind in den Einkommensteuer-Bescheiden für die betroffenen Veranlagungszeiträume die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.[1] Das bede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Hintergrund der Regelung des § 26a Abs. 1 UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 43 Zum besseren Verständnis des Tatbestandes des § 26a Abs. 1 UStG bedarf es eines Blicks auf die Hintergründe der Schaffung dieses Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Die zum 30.6.2021 aufgehobene Vorgängerregelung des § 26a Abs. 1 UStG in § 26b UStG erforderte als weiteres Tatbestandsmerkmal der "in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer". Der Hintergrund dieses Tatbe...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.7 Sonstige Verprobungen

Im Bereich des Gastronomiegewerbes gibt es noch sonstige Verprobungen, die im Rahmen einer Außenprüfung angewendet werden können. Diese werden im Folgenden näher erläutert. Abstimmen mit Events Der Betriebsprüfer wird bei seiner Prüfung z. B. auf Zeitungsinserate oder Facebook-Beiträge zu veranstalteten Events zurückgreifen um mögliche starke Umsatztage zu ermitteln und mit de...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Übereinstimmende steuerliche Behandlung ist nicht geboten

Lt. BFH soll die Belastung nicht vom Vertriebsweg abhängen: Der XI. Senat führt in seinem Vorlagebeschluss zwar, wie oben (s. III.1.) dargestellt, aus, dass (nur) mit einer identischen Behandlung beider Umsätze sichergestellt werde, dass die steuerliche Belastung einer Leistung (Steuerbarkeit in einem MS, Steuerpflicht bzw. -freiheit) nicht vom Vertriebsweg abhinge. Aus dem M...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 1 Aufbau des § 152 AO

Nach § 152 AO erfolgt die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in vielen Fällen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf. Zudem wird die Bemessung des Verspätungszuschlags in der überwiegenden Zahl der Fälle gesetzlich festgelegt und so geregelt, dass die Berechnung ausschließlich automationsgestützt erfolgen kann. Der § 1...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gehört gem. § 37 Abs. 1 AO neben dem Steueranspruch des Fiskus gegen den Steuerschuldner (z. B. Einkommensteuer), dem Steuervergütungsanspruch (z. B. Kindergeld), dem Haftungsanspruch (z. B. nach § 69 AO gegen den Geschäftsführer einer GmbH) und dem Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO) auc...mehr

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Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

Zusammenfassung Überblick Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gehört gem. § 37 Abs. 1 AO neben dem Steueranspruch des Fiskus gegen den Steuerschuldner (z. B. Einkommensteuer), dem Steuervergütungsanspruch (z. B. Kindergeld), dem Haftungsanspruch (z. B. nach § 69 AO gegen den Geschäftsführer einer GmbH) und dem Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.4 Korrektur von widerstreitenden Anrechnungsverfügungen und Abrechnungsbescheiden

Mit dem § 218 Abs. 3 AO gibt es eine spezielle Korrekturnorm, die den Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 1 2. Alt. i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 AO entbehrlich macht. Erreicht ein Ehegatte oder Lebenspartner mittels Einspruchs bzw. Antrags die Korrektur einer Anrechnungsverfügung oder eines Abrechnungsbescheids zu seinen Gunsten, soll diese Korrekturvorschrift es dem Finanzamt ermög...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2.2 Schuldner der Rückforderung

Hauptstreitpunkt in der Praxis ist vielfach die Frage, gegen wen sich der Rückforderungsanspruch richtet. Dies gilt insbesondere bei sog. Dreiecksverhältnissen, d. h. in Fällen, bei denen mehrere Personen in den – den Rückforderungsanspruch auslösenden – Zahlungsvorgang eingeschaltet waren. Der Anspruch des Fiskus richtet sich gegen den Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2.1 Definition

Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts (bzw. der Familienkasse beim Kindergeld) setzt nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO voraus, dass eine Steuererstattung oder Steuervergütung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt wurde oder der rechtliche Grund später weggefallen ist. Es gelten also die gleichen Voraussetzungen wie hinsichtlich des Erstattungsanspruchs des St...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1 Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen

1.1 Definition Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet,...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2 Rückforderungsanspruch des Fiskus

2.1 Definition Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts (bzw. der Familienkasse beim Kindergeld) setzt nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO voraus, dass eine Steuererstattung oder Steuervergütung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt wurde oder der rechtliche Grund später weggefallen ist. Es gelten also die gleichen Voraussetzungen wie hinsichtlich des Erstattungsan...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 4 Berechnung des Verspätungszuschlags

Ein Ermessen bezüglich der Höhe des Verspätungszuschlags gibt es in den meisten Fällen nicht.[1] Im Interesse eines leichten Vollzugs der Vorschrift ermöglichen die gesetzlichen Berechnungsgrößen eine rein automationsgestützte Ermittlung. Das Gesetz verzichtet auf die Festlegung eines relativen Höchstbetrags oder auf eine Differenzierung danach, ob eine Verzinsung des Steuera...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 3 "Muss"-Regelung (Abs. 2) und Ausnahmen davon (Abs. 3)

In Fällen, in denen Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr (also u. a. ESt-Erklärungen) oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums oder bei Vorabanforderungen[1] nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurden, ist nach § 152 Abs. 2 AO ein Verspätungszuschlag (ohne Ermes...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / Zusammenfassung

Überblick Säumniszuschläge dienen als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie haben auch Zinscharakter. Sie entstehen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 3 Abs. 4, 37 AO). Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen bei nicht rechtzeitige...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 1 Erzwingbare Verwaltungsakte

Die Festsetzung von Zwangsgeld kommt für die Durchsetzung von Verwaltungsakten im gesamten Besteuerungsverfahren in Betracht, also insbesondere im Ermittlungs-, Außenprüfungs-, Erhebungs-, Vollstreckungs- und Einspruchsverfahren. Als durch Zwangsgeld erzwingbare Verwaltungsakte kommen insbesondere in Betracht die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung[1]; die Aufforderu...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.2 Verwitwete Steuerpflichtige

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können auch verwitwete Alleinerziehende abziehen, die zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners nicht dauernd getrennt gelebt haben. Die Anwendung des Splittingtarifs im VZ des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners und des sog. "Witwen-Splittings" nach § 32a Abs. 6 EStG im folgenden VZ schließen den Abzug des Entla...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen sie von dem Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen (Handlung) verlangen, durch Auferlegung eines Zwangsgelds nach § 328 AO durchsetzen. Gemeint sind alle Verwaltungsakte im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Ausgenommen sind Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind. Sie werden durch V...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Zur Sicherung eines kontinuierlichen Erklärungseingangs und ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens steht den Finanzämtern mit dem Verspätungszuschlag ein besonderes Instrument zur Verfügung. Er hat präventiven Charakter und kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige eine erforderliche Steuererklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt. Mit dem StModernG v. 18.7.2...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben[1] werden.[2] Das Entstehen von Säumniszuschlägen setzt ein Verschulde...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 5 Gesetzliche Billigkeitsregelung – "Rentnerfälle"

§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO sieht eine Billigkeitsregelung für solche Fälle vor, in denen Steuerpflichtige bis zum Zugang einer nach Ablauf der allgemeinen Erklärungsfrist versandten Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung davon ausgehen durften, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein. In diesen Fällen soll der Verspätungszuschlag erst vom Ablauf der in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler in den Jahren 2015 bis 2017

Leitsatz 1. Eine Hinzuschätzung wegen Verstoßes gegen Aufzeichnungspflichten kommt nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige darauf vertrauen durfte, dass er von einer ihm durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingeräumten Aufzeichnungserleichterung Gebrauch gemacht hat. 2. Für die Auslegung von an bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen adressierte Regelungen d...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 6 Weitere verfahrensrechtliche Regelungen

§ 152 AO trifft verfahrensrechtliche Regelungen, die sowohl für die "Kann"- als auch die "Muss"-Regelung gelten. Nach Abs. 11 soll – wie bisher – die Festsetzung des Verspätungszuschlags in der Regel mit dem Steuerbescheid verbunden werden. Gleichwohl bleibt der Verspätungszuschlag ein eigenständiger Verwaltungsakt. Daher muss er aber auch von der Steuerfestsetzung getrennt ...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.3 Besonderheiten bei Einzelveranlagung

Die von der Rechtsprechung entwickelten und im Folgenden dargestellten Besonderheiten bei der getrennten Veranlagung sind entsprechend auf die Einzelveranlagung [1] übertragbar.[2] Die Aufteilungsregeln der Zusammenveranlagung[3] gelten grundsätzlich auch im Fall der Einzelveranlagung. Sie führten dabei in der Praxis einst oft dazu, dass sich für den einen Ehegatten eine Nachz...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.3 Höhe des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, der auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abzurunden ist. Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitstags. Praxis-Beispiel Berechnung der Säumniszuschläge Eine Steuerschuld wird am 15.1. fällig und am 20.12. entrichtet. Die Säumnis besteht 11 volle Monate und 1...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 2 "Kann"-Regelung (Abs. 1)

Sie gilt als Grundregel für die Fälle, in denen die "Muss-Regelung" des § 152 Abs. 2 AO nicht anzuwenden ist. "Kann-Fälle" betreffen demnach zum einen Steuererklärungen, u. a. ESt-Erklärungen, wenn diese zwar verspätet, aber vor dem 1.3. des Zweitfolgejahres abgegeben wurden. Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, wenn eine gesetzliche oder behördliche Frist für di...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 1.3 Bescheinigungsverfahren

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten AfA ist das Vorliegen einer Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass die in § 7h Abs. 1 EStG aufgeführten Tatbestandsmerkmale vorliegen. Die Bescheinigung ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung des § 7h EStG und Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Die Bin...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2 Androhung des Zwangsgelds

Das Zwangsgeld muss nach § 332 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO schriftlich angedroht werden. Die Androhung muss enthalten den Adressaten, die Angabe der zu erzwingenden Handlung, die Setzung einer (nochmaligen) angemessenen Frist zur Befolgung der Anordnung[1], die Höhe des angedrohten Zwangsgelds [2], eine Begründung.[3] Dazu ist mindestens die Angabe der Vorschriften erforderlich, aus de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung und Erhebung von... / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können nach § 240 Abs. 4 Satz 1 AO Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann, z. B. wenn der Zusammenveranlagungsbescheid gegenüber den Ehegatten zu unter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung und Erhebung von... / 4 Säumniszuschlag bei Stundung

Bei der Stundung von Steuerforderungen nach § 222 AO sind folgende Fälle zu unterscheiden[1]: Die Stundung wird vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt: Die Finanzbehörden stunden hier rückwirkend ab dem Fälligkeitstag. Die Schonfrist von 3 Tagen läuft vom neuen Fälligkeitstag (Ende der Stundungsfrist) an. Der entstandene Säumniszuschlag ist zwar "verwir...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 3 Festsetzung des Zwangsgelds

Führt der Steuerpflichtige die zu erzwingende Handlung innerhalb der in der Androhung bestimmten Frist nicht durch, setzt die Finanzbehörde nach § 333 AO das Zwangsmittel fest. Sie braucht nicht zu warten, bis die Einspruchsfrist gegen die Androhung des Zwangsgelds abgelaufen oder bis über einen Einspruch gegen die Androhung entschieden ist. Die Fälligkeit ergibt sich i. d. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.2 Unternehmerische Beteiligungen im Inland (§ 2 Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 280 § 2 Abs. 3 Nr. 1 AStG definiert das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Inlandsinteressen aufgrund unternehmerischer Aktivitäten im Inland. Maßgeblich ist der Beginn des Vz, mithin jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres innerhalb des Zehnjahreszeitraums. Veräußerungen und Hinzuerwerbe haben somit stets erst ab dem Folgejahr Bedeutung.[1] Dies gilt gleichermaßen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 3 Verfahren

Rz. 370 § 2 AStG auferlegt dem Stpfl. keine besonderen Erklärungspflichten. Es bleibt insoweit bei den allg. Erklärungspflichten gem. § 25 Abs. 3 EStG.[1] Rz. 371 Die Besteuerung im Rahmen des § 2 AStG erfolgt grds. durch Veranlagung (§ 25, § 50 Abs. 1 EStG). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn ausschließlich Einkünfte erzielt werden, die einem abgeltenden Steuerabzug un...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.5 Wechselseitige Vermietung

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. d. § 42 AO bei einem wechselseitigen Mietverhältnis[1] zwischen Eltern und Sohn kann vorliegen, wenn die bürgerlich-rechtlichen Vertragsbeziehungen der Parteien untereinander nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe zu rechtfertigen sind, sondern lediglich eine rein formale Anknüpfung zum Zwe...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 7 Erhebung der Säumniszuschläge

Entstandene Säumniszuschläge werden nicht durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern nach § 218 Abs. 1 AO ohne Festsetzung erhoben. Sie werden mit ihrer Entstehung fällig.[1] Es bedarf nicht einmal eines besonderen Leistungsgebots, wenn die Säumniszuschläge zusammen mit der Steuer beigetrieben werden.[2] Nur wenn die Vollstreckung gesondert von der Steuer erfolgt, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 § 2 AStG ist nicht als sog. Treaty Override ausgestaltet.[1] Die Rechtsfolgen der Norm stehen folglich unter dem Vorbehalt der Schrankenwirkung von DBA (§ 2 Abs. 1 AO).[2] Nur insoweit, als DBA-Vorschriften den Rechtsfolgen des § 2 AStG nicht entgegenstehen, können die Rechtsfolgen auch zur Anwendung kommen. Kein Abkommensschutz kann eintreten, wenn der Steuerpflichtig...mehr