Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzung zu anderen Leistungsbereichen)

Zusammenfassung Begriff Die Pflegeleistungen sind gegenüber Entschädigungsleistungen nachrangig und Fürsorgeleistungen vorrangig von der Pflegekasse zu erbringen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Abgrenzung von Pflegeleistungen zu anderen Leistungsbereichen sind §§ 13 und 34 Abs. 1 Nr. 2 sowie Abs. 2 SGB XI. Weitere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Abgrenzung zu anderen Statuten

1. Statut des einzelnen Schuldverhältnisses Rz. 244 Einzelne Schuldverhältnisse der Ehegatten untereinander oder zu Dritten, insbesondere Schuldverträge, auch Gesellschaftsverhältnisse, werden grundsätzlich nicht vom allgemeinen Ehewirkungsstatut oder Güterrechtsstatut beherrscht, sondern der Rechtsordnung, die auf das einzelne Rechtsverhältnis Anwendung findet, also z.B. Sch...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Begriffe/Abgrenzung

1. Kommissionär Rz. 317 Zur Begriffsbestimmung wird auf die Ausführungen oben unter Rdn 23 verwiesen. 2. Kommissionsagent Rz. 318 Der Kommissionsagent hat in den letzten Monaten verstärkt an Bedeutung gewonnen; im Kfz-Bereich bestehen Tendenzen, Vertragshändlersysteme zukünftig in Kommissionsagentursysteme umzuwandeln. Teilweise werden letztere als attraktive Alternative zum kl...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen

Rz. 19 Die Abgrenzung des HV zu anderen selbstständigen Vertriebsformen ist in der Praxis nicht selten problematisch. Dies gilt insb. im Hinblick auf den Vertragshändler und den Franchisenehmer. Diese Vertriebspersonen sind gesetzlich nicht geregelt. a) Vertragshändler Rz. 20 Ein Vertragshändler (s. ausführlich Rdn 223 ff.; früher vom BGH auch "Eigenhändler" genannt) handelt i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbe) Abgrenzung zwischen Stellvertretung und Botenschaft

Rn. 1861 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es soll hier darauf ankommen, ob der ArbN als (offener oder verdeckter) Stellvertreter oder als Bote aufgetreten ist (von Bornhaupt, StuW 1990, 46, 54).mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen

Rz. 34 Die Abgrenzung der stillen Gesellschaft von ähnlichen Rechtsverhältnissen bereitet in der Theorie keine großen Probleme, in der Praxis ist sie allerdings oft deutlich schwieriger, da die von den Parteien gewählte Bezeichnung häufig nicht mit dem eigentlich Gewollten übereinstimmt und auch das eigentlich Gewollte nicht immer ganz leicht zu bestimmen ist. a) Personen- un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Abgrenzung nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten

Rn. 1860 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dieser Theorie soll es darauf ankommen, ob dem ArbN nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen – also ohne Berücksichtigung spezieller, ggf steuergestaltender vertraglicher Absprachen – ein Aufwendungsersatz zusteht (dann Auslagenersatz) oder nicht (dann WK-Ersatz) (Drenseck, FR 1989, 261). BFH BStBl II 2006, 473 neigt zu dieser ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Abgrenzung gegenüber § 3 Nr 13 EStG

Rn. 614 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Abgrenzung von § 3 Nr 16 EStG s Rn 497.mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3 Abgrenzung von gelegentlichen und kurzfristigen Jobs in der Rechtsprechung

Die Sozialgerichte haben sich in einer Vielzahl von Urteilen mit der Abgrenzung einer gelegentlichen und damit kurzfristigen von einer regelmäßigen Beschäftigung auseinandergesetzt. Viele dieser Urteile haben einen ausgesprochenen Einzelfallcharakter und eignen sich nicht, als Grundsatzentscheidung herangezogen zu werden. 2.3.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häuf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Abgrenzung Online-Teilnahme – Briefwahl

Rz. 1418 Die Abgrenzung zwischen einer Online-Teilnahme und einer Briefwahl kann anhand der zeitlichen Komponente erfolgen. "Briefwahl" i.S.d. Gesetzes bezeichnet die Stimmabgabe vor der Hauptversammlung, während die "Online-Teilnahme" die Stimmabgabe nach Eröffnung der Hauptversammlung meint.[3921] Als Briefwahl wird es dann noch zu bezeichnen sein, wenn die Stimmabgabe per...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / IV. Abgrenzung zum Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 23 Vom Auftrag unterscheidet sich das Arbeitsverhältnis bereits deutlich dadurch, dass ein Entgelt für die Leistung der versprochenen Dienste versprochen wird (§ 611 Abs. 1 BGB). Der Auftragnehmer verpflichtet sich dagegen zur unentgeltlichen Besorgung des ihm übertragenen Geschäfts (§ 662 BGB). Rz. 24 Als Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag zu qua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Abgrenzung nach der Veranlassung bzw danach, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht

Rn. 1856 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ständige Rspr des BFH (BFH BStBl II 1969, 45; 1976, 231; BFH/NV 1994, 371 mwN) bejaht Auslagenersatz, wenn dem ArbN vom ArbG auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich oder überwiegend durch die Belange des ArbG bedingt und von diesem veranlasst oder (gegen diese Alternative Offerhaus, BB 1990, 2017, 2019) gebilligt s...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / I. Abgrenzung zum "freien" Dienstvertrag

Rz. 4 In der Situation des "freien" Dienstvertrags verpflichtet sich der Dienstnehmer ebenso wie der Arbeitnehmer zur Erbringung vertraglich näher definierter Leistungen gegen Zahlung einer Vergütung (§ 611 BGB). Gerade unter dem Aspekt einer möglichen Scheinselbstständigkeit stellt sich daher praktisch nicht selten die Frage der Abgrenzung zwischen Arbeits- und freiem Diens...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen

a) Stille Gesellschaft Rz. 224 Die Abgrenzung der Unterbeteiligung von der stillen Gesellschaft erfolgt nach den bereits oben (vgl. Rdn 37) dargelegten Kriterien. b) Partiarische Rechtsverhältnisse Rz. 225 Die Unterbeteiligung unterscheidet sich von den partiarischen Rechtsverhältnissen einerseits durch die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, andererseits durch die Beteiligung...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen

a) Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung Rz. 389 Die Abgrenzung der Treuhand von der stillen Gesellschaft und der Unterbeteiligungsgesellschaft wurde bereits oben genauer erläutert (s.o. Rdn 25 ff.; Rdn 224 ff.). b) Mittelbare Stellvertretung Rz. 390 Unproblematisch ist die Abgrenzung der Treuhand zur mittelbaren Stellvertretung, da beide Rechtsinstitute unterschiedliche Fun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Abgrenzung zu anderen Rechtsfiguren

aa) Abgrenzung zur Bruchteilsgemeinschaft Rz. 85 Entscheidender Unterschied zwischen der Gesellschaft und der im Gesetz direkt nachfolgend unter den §§ 741 ff. BGB geregelten Gemeinschaft ist das Fehlen eines gemeinsam verfolgten Zwecks bei letzterer. Zwar mögen parallele Interessen vorliegen, die gemeinsame Verwirklichung eines bestimmten Zwecks ist aber nicht Gegenstand der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Rz. 23 Der Bestimmtheitsgrundsatz zwingt zur genauen Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum und zwischen den Sondereigentumsbereichen der einzelnen Wohnungseigentümer. Sie erfolgt durch Gesetz (§§ 1 Abs. 5; 5 Abs. 1–3 WEG), den zum Grundbuchinhalt gemachten Vereinbarungen i.V.m. Aufteilungsplan (§§ 3; 7 Abs. 3; 4 Abs. 1 WEG), bauliche Abgeschlossenheit der Rau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung zu Pensionszusagen

Rn. 27 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ein Unternehmen kann aus unterschiedlichen Gründen zu Leistungen verpflichtet sein, in denen Elemente der betrieblichen Altersversorgung enthalten sind, wie zB durch die Bindung der Zahlung an das Leben des Begünstigten, und denen dennoch keine Pensionszusage zu Grunde liegt. Die Abgrenzung erfolgt grds nach denselben Kriterien, nach denen L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines, Abgrenzung gegenüber § 3 Nr 16 EStG

Rn. 497 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Abgrenzung von § 3 Nr 16 EStG aF gegenüber Nr 13 des § 3 EStG aF war logisch nicht exakt:mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 1 Abgrenzung nichtselbstständige Tätigkeit

Bei Künstlern ist nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden, ob eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit vorliegt. Für steuerliche Zwecke ist der sog. Künstlererlass maßgebend.[1] Im Übrigen gelten für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit sowohl bei beschränkt als auch bei unbeschränkt steuerpflichtigen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Abgrenzung Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch

Rz. 1 Je nachdem, ob sich das mit dem Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum auf eine Wohnung oder auf nicht zu Wohnzwecken dienende Räume bezieht, ist das Blatt in der Aufschrift als "Wohnungsgrundbuch" oder "Teileigentumsgrundbuch" zu bezeichnen. Sind mit dem Miteigentumsanteil Räumlichkeiten beider Art verbunden, so entscheidet diejenige Nutzungsart, die wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Abgrenzung nach Geschäftskreisen

Rn. 1859 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dieser Ansicht ist darauf abzustellen, wessen Geschäft der ArbN geführt hat. Führt er ein Geschäft seines ArbG aus, so handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG (dh, der ArbN hat kein eigenes unmittelbares Interesse an diesem Geschäft; ob er als offener oder verdeckter Stellvertreter tätig wird, is...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Abgrenzung zur Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 85 Entscheidender Unterschied zwischen der Gesellschaft und der im Gesetz direkt nachfolgend unter den §§ 741 ff. BGB geregelten Gemeinschaft ist das Fehlen eines gemeinsam verfolgten Zwecks bei letzterer. Zwar mögen parallele Interessen vorliegen, die gemeinsame Verwirklichung eines bestimmten Zwecks ist aber nicht Gegenstand der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft entsteht ...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / II. Abgrenzung zum Werkvertrag

Rz. 16 Da der Arbeitsvertrag eine Unterform des Dienstvertrags ist, unterscheidet auch er sich zunächst von einem Werkvertrag nach § 631 BGB dadurch, dass der Arbeitnehmer im Gegensatz zu einem Werkunternehmer lediglich eine Tätigkeit als solche, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs schuldet. Der Dienstnehmer bzw. Arbeitnehmer ist nach § 611 Abs. 1 BGB zur...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / B. Bezeichnung des Vertrags – Der Arbeitsvertrag und seine Abgrenzung zu anderen Vertragsarten

Rz. 2 Wie bereits die systematische Einordnung von speziell auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Normen wie §§ 611a, 612a, 613a, 619a, 620 Abs. 3, 622, 623 BGB deutlich zeigt, ist der Arbeitsvertrag eine Unterform des Dienstvertrages. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in diesem Vertrag zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung gegen Zahlung eines diese Arbeitsleistung ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / d) Abgrenzung zu anderen Formen der Funktionstrennung

aa) Betriebsaufspaltung als Trennung von Vermögen zur Einkommensverlagerung Rz. 15 Die Idee der Betriebsaufspaltung beruht darauf, durch die Trennung operativ genutzten Vermögens und dessen entgeltlicher Nutzungsüberlassung die Gesamtsteuerlast im Hinblick auf die Gewerbesteuerlast zu senken und (aus zivilrechtlicher Sicht) wertvolles Vermögen dem Haftungszugriff der Gläubige...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Abgrenzung zwischen horizontalen und vertikalen Betriebsaufspaltungen

aa) Vorgaben der Entscheidung des Großen Senats vom 8.11.1971 Rz. 24 Für den Großen Senat war in seinem Beschl. v. 8.11.1971 der einheitliche geschäftliche Betätigungswille zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen das entscheidende Merkmal, um beim Besitzunternehmen eine originäre gewerbliche Betätigung anzunehmen, da sich die Tätigkeit des Besitzunternehmens von der Tätigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 2 Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen

Der arbeitnehmerähnliche Selbstständige unterscheidet sich vom echten Selbstständigen durch die wirtschaftliche Abhängigkeit und die soziale Schutzbedürftigkeit. Er ist zwar arbeitsrechtlich selbstständig, aber häufig als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen.[1] Der Scheinselbstständige unterliegt zusätzlich den Weisungen des Auftraggebers und/oder ist in dessen Arbeitsorga...mehr

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§ 6 Franchiserecht / II. Abgrenzung Franchise-Vertrag zu anderen Vertriebsverträgen

1. Lizenz-/Know-how-Überlassungsvertrag Rz. 30 Von einem Lizenzvertrag spricht man, wenn der Inhaber eines Patents oder einer Marke (Lizenzgeber) dem Lizenznehmer die Erlaubnis erteilt, diese Schutzrechte in bestimmter Weise, in bestimmtem Umfang und einem bestimmten räumlichen Gebiet zu nutzen.[62] Dabei ist der Begriff der Lizenz weder im Zivilrecht, noch im PatG oder Marke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zur Abgrenzung zum WK-Ersatz

ca) Allgemeines Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStB...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Zulässige Arten der Online-Teilnahme bei der Präsenz-Hauptversammlung, Abgrenzung

Rz. 1370 Im Rahmen des § 118 AktG gibt es jedoch vielfältige Möglichkeiten, dass die Aktionäre ihre Hauptversammlungsrechte online außerhalb der Hauptversammlung ausüben. Dabei kann aber das Recht der Aktionäre auf physische Präsenz in der Hauptversammlung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daneben gewährt § 118a AktG nunmehr die Möglichkeit, eine Hauptversammlung auch vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeine Abgrenzung gegenüber § 3 Nr 16 EStG

Rn. 558 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 497–497b gilt entsprechend.mehr

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§ 3 Firmenrecht / 5. Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten

a) Geschäftsbezeichnung Rz. 24 Nur der Kaufmann hat nach § 17 Abs. 1 HGB eine Firma. Daneben kann er eine Geschäftsbezeichnung oder mehrere Geschäftsbezeichnungen (früher Etablissementbezeichnungen) gebrauchen. Wurden diese Bestandteil der Firma, handelte es sich bereits nach altem Firmenrecht um unselbstständige Geschäftsbezeichnungen ("Richard Kaub, Möbelfundgrube"), die al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1 Abgrenzung Haupt- und Nebentätigkeit

Ein Steuerpflichtiger kann grundsätzlich mehreren selbstständigen und/oder nichtselbstständigen Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Die Tätigkeit, die nach dem Gesamtbild der Umstände des jeweiligen Einzelfalls überwiegt, ist als Haupttätigkeit anzusehen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgrenzung der Grundstücksfläche (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Sowohl beim Sachwertverfahren als auch beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Grund und Bodens gesondert zu ermitteln und fließt anschließend in den Grundbesitzwert ein. Ausschlaggebend sind dabei die Größe der Fläche und der Bodenrichtwert. Rz. 21 [Autor/Stand] Über § 167 Abs. 2 BewG ist die Größe der Fläche bei Wohnteil und Betriebswohnungen begrenz...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Abgrenzung zum Dienstvertrag des Organmitglieds

Rz. 19 Das der Organstellung etwa eines Geschäftsführers oder Vorstands zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern materiell-rechtlich als freier Dienstvertrag zu qualifizieren.[31] Eine persönliche Abhängigkeit i.S.d. oben bereits beschriebenen Verständnisses des Arbeitnehmerbegriffs lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das jeweilige Orga...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Abgrenzung zum Zugewinn

Rz. 10 Nicht in den Zugewinnausgleich fallen diejenigen Haushaltsgegenstände, die nach § 1568b BGB verteilt werden. Eine Sonderregelung stellt § 1568b BGB nur für Haushaltsgegenstände in gemeinsamem Eigentum dar. In einem solchen Fall kann der überlassende Ehegatte von dem anderen Ehegatten eine angemessene Ausgleichszahlung nach dem aktuellen Verkehrswert der jeweils überno...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Abgrenzung zu §§ 13, 39 GBO

Rz. 41 Mit dem "betroffen werden" in §§ 13 Abs. 1 S. 2, 39 GBO ist nicht immer dasselbe gemeint wie in § 19 GBO:mehr