Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.5 Darlehen in den Fällen des § 43a GmbHG

Tz. 1059 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach § 43a GmbHG ist es für eine GmbH nicht zulässig, Darlehen an ihren GF oder einen anderen ges Vertreter aus dem zur Erhaltung des St-Kap erforderlichen Vermögen zu gewähren. Ein entgegen dieser Regelung gewährter Kredit ist ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren. Wird gegen dieses Kreditgewährungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 2 KStG stellt die Besteuerung von Erträgen aus bestimmten inl Eink-Quellen sicher, wenn der Empfänger nicht der unbeschr StPflicht nach § 1 KStG unterliegt. Im Gegensatz zur beschr StPflicht natürlicher Pers nach § 1 Abs 4 EStG enthält § 2 KStG zwei Gr der beschr StPflicht: Nr 1: Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die im Inl weder i...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Ablauf der Abwicklungsvollstreckung (Generalvollstreckung)

Rz. 152 Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Zu unterscheiden ist hierbei die Anordnung und der bloße Wunsch des Erblassers. Nur erstere ist vom Testamentsvollstrecker auf jeden Fall – auch gegen den Willen der Erben oder sonstiger Dritter – zu beachten. Demzufolge hat der Testamentsvollstrecker seine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Reine Nachlassverbindlichkeit

Rz. 29 Ob ein Vorbehaltsurteil außerdem nur dann ergehen darf, wenn der Erbe wegen einer reinen Nachlassverbindlichkeit verurteilt wird, und das Gericht dies folglich vor Erlass des Vorbehaltsurteils prüfen muss, wird unterschiedlich beurteilt. Die Frage ist richtiger Ansicht nach aber zu bejahen.[45] Hinweis Kommt das Gericht bei dieser vorzunehmenden Prüfung zu dem Schluss,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.3 Die Tilgungsvereinbarung

Tz. 1060 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Erleichterungen, die von der BFH-Rspr und der Fin-Verw für Darlehensvereinbarungen zwischen wirtsch voneinander unabhängigen Angehörigen zugestanden werden, sind uE nicht vollumfänglich auf das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter übertragbar. Die estliche Rspr verzichtet für diese Darlehen völlig auf die ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Testamentsvollstreckung

Rz. 233 Die mit der Testamentsvollstreckung[187] über Anteile von persönlich haftenden Gesellschaftern verbundenen Fragen sind bis heute außerordentlich umstritten.[188] Die grundsätzliche Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Anteilen persönlich haftender Gesellschafter ist mittlerweile jedoch anerkannt. Der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters unterliegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Zuführung des Geschäftsbetriebs zu einer anderen Zweckbestimmung; Branchenwechsel (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG)

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Unter dem in § 8d Abs 2 S 2 Nr 2 KStG enthaltenen Tatbestandsmerkmal der "Zuführung zu einer anderen Zweckbestimmung" ist uE in erster Linie ein Branchenwechsel zu verstehen. Ein solcher Wechsel der Branche ist nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 9) schädlich und führt zum Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags. Auch hierin kom...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / d) Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Überblick

Rz. 112 Der Gesetzgeber knüpft die Gewährung von Steuervergünstigungen an die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit lassen sich untergliedern in die Anforderungen an die Einkommens- oder Mittelverwendung ("subjektiv") und die Anforderungen an die Einkommenserzielung ("objektiv") der Körperschaft. Rz. 113 Die subjektive Steuerbegünstigun...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Anfechtung nach § 130 InsO (Rechtshandlungen mit kongruenter Deckung)

Rz. 114 Der Anwendungsbereich des § 130 InsO regelt die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung), welche diesem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Rz. 115 Beispiel: kongruente Deckung – Ausgangsfall Der Erblasser nahm einen Kredit bei der B Bank auf. Als Darl...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Beschlussfassung nach dem Erbfall

Rz. 21 Die Einordnung von Wohngeldforderungen aus Beschlüssen, die nach dem Erbfall gefasst wurden, wurden hingegen sehr kontrovers eingeordnet. Da die Schulden auf der Eigentümerstellung des Erben an der Eigentumswohnung beruhen, die dieser vom Erblasser geerbt hat,[60] und die im Rahmen der Verwaltung eines Nachlassgegenstandes entstehen,[61] könnte man annehmen, die Schuld...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bedeutung des § 3 Abs 1 KStG

Tz. 9 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch § 3 Abs 1 KStG erfährt das Vorstehende eine Abgrenzung, nach weitergehender Ansicht sogar eine gewisse Einschränkung mit allerdings eher geringer praktischer Bedeutung (näher s § 3 KStG Tz 4 ff). Ist das der beschr StPflicht unterliegende Einkommen nämlich nach den leitenden Gedanken des dt ESt- und KStR den hinter dem ausl Gebilde steh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Betriebsstättengewinn

Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für den wichtigsten Fall der beschr KStPflicht, nämlich für die Ermittlung des inl BetrSt-Ergebnisses (dh insbes auch für die Abgrenzung des BetrSt-Ergebnisses vom Ergebnis anderer BetrSt; zum ständigen Vertreter s Tz 38a) iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen global betrachtet in Anknüpfung an das (frühere) DBA-Recht grds zwei Methoden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Vereinbarung von Nutzungsverboten

Tz. 791 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Tw wird versucht, den Ansatz sowohl eines lstpfl geldwerten Vorteils als auch einer vGA durch die Vereinbarung eines Nutzungsverbots für das Fahrzeug iRd Anstellungsvertrages zu verhindern. Beispiel: Zum BV der P-GmbH gehört ein Pkw. Die Nutzung des Pkw zu privaten Zwecken des Ges-GF P ist nach dem Anstellungsvertrag ausdrücklich nicht erlaub...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.3 Verrechnung des Gewinns eines Eigenbetriebs

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 16.11.2011, BStBl II 2013, 328) gelten die unter Tz 100g dargestellten Grundsätze zum zeitgleichen Beziehen des Gewinns des BgA iSd KStG und des Gewinns (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht für einen BgA, der als Eigenbetrieb geführt wird (ausdrückliche Abgrenzung zu dem Urt v ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) §§ 2104, 2105 BGB i.V.m. §§ 2065 Abs. 2, 2066, 2069, 2085, 2142 Abs. 2 BGB

Rz. 13 § 2104 BGB regelt die sog. konstruktive Nacherbfolge. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zwar eindeutig festgelegt hat, dass sein Erbe nur Vorerbe sein soll, es jedoch unterließ, einen Nacherben zu bestimmen. Hauptanwendungsbereich ist wohl der Fall, dass der Erblasser zu Lebzeiten im Testament den Nacherben ersatzlos streicht. Bei eigenhändigen Testamenten sind Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.1 Allgemeines

Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – also insbes vor Ausreic...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.4 Darlehen in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften

Tz. 1058 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Darlehensgewährung ist auch im Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern denkbar. Zur Vermeidung einer vGA müssen jedoch auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Klarheit und Ernsthaftigkeit der Vereinbarung, der tats Durchführung und der Angemessenheit der Verzinsung beachtet werden. Bei Vert...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen – Verbundvermögensaufstellung

Rz. 503 Für den Fall, dass zum begünstigungsfähigen Vermögen (unmittelbar oder mittelbar gehaltene Beteiligungen an (in- oder ausländischen) Personen- und/oder Kapitalgesellschaften gehören, ist das Verwaltungsvermögen gemäß § 13b Abs. 9 S. 1 ErbStG nicht für jede Gesellschaft einzeln zu ermitteln. Vielmehr sind zur Anwendung der Vorgaben von § 13b Abs. 2–8 ErbStG auf Ebene ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 11 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt[24] (für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ab Rdn 57). Der Begriff des gewöhnlichen Aufentha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 54d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Rechtsfolgen des Tatbestands gem § 22 Abs 1 S 1 (ggf iVm S 6) UmwStG sind die rückwirkende Ermittlung, die Festsetzung (s Tz 63ff) und Besteuerung (s Tz 59ff) eines Gewinns aus der Einbringung (sog Einbringungsgewinn I), der in § 22 Abs 1 S 3 UmwStG ges definiert ist:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.1 Grundsätze

Tz. 1455 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung gegen Einlage stellt eine offene Einlage dar; grds zur Abgrenzung s § 8 Abs 3 Teil B Tz 11ff; zu den stlichen Rechtsfolgen s § 28 Tz 1ff. Der Gedanke an eine vGA erscheint dabei eher fernliegend; das Vorliegen einer vGA ist aber auch in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen. Dies gilt inbes dann, wenn es sich bei den AE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.7 Unfallkosten und andere Sonderaufwendungen bei Privatfahrten

Tz. 798 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Wird ein Fahrzeug der Kap-Ges einem Ges-GF überlassen, stellt sich oftmals die Frage der stlichen Behandlung der Aufwendungen für einen Unfall, der sich auf einer Privatfahrt ereignet hat. Ist im Anstellungsvertrag ausdrücklich geregelt, dass die Gesellschaft derartige Unfallkosten übernimmt, ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Rückzahlung von Nennkapital im Anschluss an eine vorangegangene Kapitalerhöhung aus Rücklagen (§ 27 Abs 1 S 3 iVm § 28 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Dieser Fall des Direktzugriffs ist in § 27 Abs 1 S 3 KStG geregelt. Es geht um eine Nenn-Kap-Herabsetzung unter Auskehrung an die AE, wobei entweder ein Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG nicht vorhanden ist oder der Rückzahlungsbetrag diesen übersteigt. Nach § 28 Abs 2 S 1 Hs 2 KStG ist der Betrag, um den das Nenn-Kap herabgesetzt wird, ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Überblick

Rz. 167 Liegt bei einer steuerbegünstigten Körperschaft die subjektive Steuerfreiheit aufgrund der Gemeinnützigkeit im engeren Sinne vor, weil ihre Tätigkeit nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, so muss die Körperschaft ins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.1 Grundproblem

Tz. 741 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für Pensionszusagen haben BFH und Fin-Verw zahlreiche Anerkennungsvoraussetzungen aufgestellt (Ernsthaftigkeit, Finanzierbarkeit, Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit usw; s Tz 550ff). Die damit verbundenen Rechtsfragen sind zwar nicht vollständig, aber doch in weiten Teilen geklärt. Demggü bestanden für die übrigen Formen der betrieblic...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / V. Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

Rz. 74 § 2100 BGB erlaubt die Anordnung einer zeitlichen Aufeinanderfolge verschiedener Erben nach einem Erblasser. Dies bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben berufenen Erben herauszugeben hat. Vorerbe und Nacherbe werden beide Erben des Erblassers. Jeder ist auf Zeit Alleinerbe und beide sind jeweils Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 171 Steuerfrei sind sämtliche Einnahmen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung.[283] Vermögensverwaltung i.S.d. Abgabenordnung liegt i.d.R. vor, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. durch verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, vgl. § 14 S. 3 AO. Relevant wird eine Definition insbesondere hinsichtlich der Abgrenzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 7. Sittenwidrigkeit und Angemessenheit

Rz. 62 Die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung im zivilrechtlichen Sinne nach § 138 BGB ist von der Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung im Sinne von § 3a Abs. 2 RVG abzugrenzen. Führt die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung zu deren Nichtigkeit, kommt es bei einer unangemessenen Vergütung lediglich zu deren Herabsetzung.[157] Die Abgrenzung kann anh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Höchstens 50 % des Jahresüberschusses

Tz. 462 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei dem Grundsatz des BFH, dass Tantiemen über 50 % des Jahresüberschusses zu einer vGA führen, handelt es sich um einen Anscheinsbeweis, der auch für Tantiemen an nicht beherrschende Gesellschafter anwendbar ist. Allerdings wurden in der Rspr bisher nur wenige Fälle mit derart hohen Tantiemesätzen anerkannt; die Grenze wird restriktiv gehan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.7 Steuerfreiheit eines späteren Wertaufholungsgewinns (§ 8b Abs 3 S 9 KStG)

Tz. 266 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 9 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 8) KStG ist ein später entstehender Wertaufholungsgewinn auf die (Rückgriffs-)Forderung gegen die Kö insoweit stfrei, als die vorangegangene Gewinnminderung nach § 8b Abs 3 S 3 KStG stlich nicht anerkannt worden ist. Dabei geht der Ges-Geber offensichtlich davon aus, dass unter die Ge...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / b) Nachlasskosten- bzw. Nachlassverwaltungsschulden

Rz. 8 Ferner zählen zu den Erbfallschulden die Nachlasskostenschulden. Das sind solche, die ursächlich durch den Erbfall, aber erst zeitlich nach dessen Eintritt entstanden sind. In Abgrenzung zu Eigenschulden bzw. Nachlasserbenschulden müssen sie ohne Zutun des Erben entstanden sein.[29] Dann kann der Erbe seine Haftung auf den Nachlass beschränken. Zu den Nachlasskosten- bz...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / VI. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 182 Ein viel zu seltenes Mittel, um Zahlungsansprüche im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Berechnungen "zu steuern", ist das Konstrukt der Ehegatteninnengesellschaft. Aus einer Ehegatteninnengesellschaft kann ein Auseinandersetzungsguthaben entstehen, das erbrechtlich als Verbindlichkeit oder Forderung Einfluss auf die Nachlassmasse haben kann. Hintergrund dieses von der R...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Hauptanwendungsfälle des § 27 Abs 6 KStG

Tz. 241 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Hauptanwendungsfälle des § 27 Abs 6 KStG sind (s Dötsch/Witt, DK 2007, 190 und s Dötsch/Pung, DK 2008, 150ff): Fall 1: Während der Laufzeit des GAV stellt die OG Teile ihres Jahresüberschusses zulässigerweise (s § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG) in eine Gewinnrücklage ein. Diese Rücklage wird zwei Jahre später, weil im Nachhinein nicht benötigt,...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 312 Der Ausschluss der Auseinandersetzung[600] kann bloße negative Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis i.S.v. § 2150 BGB oder Auflage gem. § 1940 BGB sein.[601] Maßgebend ist hier der Wille des Erblassers, der sich im Idealfall aus der letztwilligen Verfügung erkennen lässt, andernfalls durch Auslegung zu ermitteln ist. Von der konkreten Ausgestaltung der Anordnung häng...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 11 Die Testamentsvollstreckung steht der Nachlasspflegschaft zwar nicht grundsätzlich entgegen, ein Bedürfnis für die Nachlasspflegschaft wird aber meist fehlen. Dem Nachlasspfleger steht dabei das Verwaltungsrecht soweit nicht zu, als es der Testamentsvollstrecker hat. Den Testamentsvollstrecker als Nachlasspfleger zu bestellen, ist wegen Interessenswiderstreits unzuläs...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Pflegschaft für die Leibesfrucht gem. § 1912 BGB

Rz. 10 Eine Nachlasspflegschaft ist neben der Pflegschaft für die Leibesfrucht möglich. Es bestehen i.d.R. keine Bedenken, den Leibesfruchtpfleger zugleich als Nachlasspfleger zu bestellen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Abwesenheitspflegschaft gem. § 1911 BGB

Rz. 12 Bei der Abwesenheitspflegschaft ist der Vertretene bekannt, während bei der Nachlasspflegschaft die Person des Vertretenen unbekannt ist.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Nacherbenpflegschaft

Rz. 13 Eine Nacherbenpflegschaft ist, solange die Nacherbfolge nicht eingetreten ist, nicht allein deshalb schon anzuordnen, weil der Nacherbe unbekannt ist, da bis zum Eintritt des Nacherbfalls der Vorerbe Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Vor dem Nacherbfall kann nur eine Pflegschaft nach § 1913 S. 2 BGB angeordnet werden. Sind Elternteil und Kinder Vor- und Nacherben, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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FF 12/2023, Auslegung und V... / 1 Gründe:

I. [1] In dem auf Anregung der Mutter vom 20.1.2023 eingeleiteten Umgangsverfahren 155A F 1049/23 schlossen die Eltern in Bezug auf ihren 10-jährigen Sohn M. im Termin am 26.1.2023 folgenden Umgangsvergleich: [2] “1. Der Kindesvater ist berechtigt, am 5.2.2023 und an einem Tag des Wochenendes vom 11./12.2.2023 mit M. bis zu sechs Stunden zusammen zu sein. Der Umgang wird von ...mehr