Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Österreich / 2.6 Kleinunternehmergrenze

35.000 EUR (bis 31.12.2019: 30.000 EUR) Jahresumsatz. Eine Option zur Regelbesteuerung ist möglich und bindet den Unternehmer 5 Jahre. Bei Jahresumsätzen bis 100.000 EUR können Voranmeldungen und Vorauszahlungen vierteljährlich geleistet werden. Ab 1.1.2025: 42.000 EUR Vorjahresumsatz.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Kleinunternehmer Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr einem Jahr nicht mehr als 30.000 EUR netto beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Die Sonderregelungen für Kleinunternehmer dürfen von Unternehmern die in Österreich keinen Sitz oder Wohnsitz haben, nicht angewendet werden. In Österreich ansässige Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz von 30.000 EU...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 8 Sicherheitsleistung

Ein Gläubiger kann vom Schuldner zum Teil eine Sicherheit verlangen. Eine sehr bekannte Sicherheit ist die Mietsicherheit ("Kaution"). Mietsicherheit Das BGB sagt nicht, dass der Mieter eine Mietsicherheit schuldet. Die Mietvertragsparteien können sie aber vereinbaren. Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese nach § ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2016 war die Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.7.2016 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Er kann sich für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ige Besteuerung, wobei bei dieser noch ein Abzugsbetrag ...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 8 Kleinunternehmergrenzen/Pauschalregelungen der EU-Mitgliedstaaten

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 § 27 Abs. 4 UStG: Übergangsregelung für § 13b UStG

Rz. 45 Das zum 1.1.2002 neu eingeführte Rechtsinstitut des Übergangs der Steuerschuldnerschaft in § 13b UStG (= Reverse-Charge-Verfahren) ersetzte die vormaligen Bestimmungen des Abzugsverfahrens; damit war insbesondere ein Übergang der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten verbunden, diese Umstellung konnte aber zu Steuerlüc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.13 § 27 Abs. 12 UStG: Erstmalige Anwendung von § 15a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2007

Rz. 74 Durch Art. 8. Nr. 1 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft[1] wurden die Abs. 3 und 4 des § 15a UStG hinsichtlich der Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Wirtschaftsgütern neu gefasst. In der durch Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes geschaffenen Übergangsregelung des § 27 Abs. 12 UStG wurde angeordnet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung der Heizungs... / 2 Heizungsmodernisierung

§ 555b Nr. 1a BGB: Heizung gemäß 65 %-EE-Vorgabe Aufgrund der Neuregelung des GEG wurde der Katalog des § 555b BGB erweitert. Als Modernisierungsmaßnahme gilt nach § 555b Nr. 1a BGB auch eine bauliche Veränderung, "durch die mittels Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden". Das be...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.3 Verfahren

Die Inanspruchnahme des Pauschbetrags setzt an sich keinen Antrag voraus. Das Finanzamt kann den Pauschbetrag aber grundsätzlich nur berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige entsprechende Angaben macht und dadurch sein Begehren erkennbar wird. Macht der Behinderte jedoch von seinem Wahlrecht Gebrauch und wählt er statt des Pauschbetrags den Abzug seiner einzeln nachgewiese...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Vorauszahlung

Bei besonders hohen Aufwendungen, z. B. für teure ärztliche Behandlungen, kann sich das Vorziehen einer Zahlung in das alte Kalenderjahr oder das Verschieben in das neue Jahr empfehlen, um die Hürde der zumutbaren Belastung durch die Kumulierung der Ausgaben in einem Kalenderjahr zu überschreiten. Allerdings liegt bei einer Vorauszahlung der Kosten einer sich über mehrere Ja...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vorauszahlungen

auf Miet-/Pachtzinsen sind abzugrenzen von einer Darlehenshingabe. Eine Verrechnungsabrede spricht i. d. R. gegen Darlehensvertrag.[1] Mietvorauszahlungen und verlorene Mieterzuschüsse sind im Regelfall als Einnahmen in dem Jahr zu erfassen, in dem sie zufließen. Sie können aber nach Wahl des Vermieters auch auf die Dauer des Mietverhältnisses gleichmäßig verteilt werden, we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Tatbestandsmerkmale des § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 38 Die objektive Tathandlung der Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG wird dadurch beschrieben, dass derjenige, der entgegen der Entrichtungsgebote des § 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4, § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG eine Vorauszahlung, einen Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 4 Bewertungsregeln

Hier gilt es, für jede Messgröße die geeigneten "Kurveneinstellungen" für die Ermittlung der tatsächlichen variablen Ist-Vergütungen entsprechend der Zielerreichung festzulegen. Die erste Frage lautet: wo liegt die Einstiegshürde für die Zielerreichung, ab der überhaupt erst eine variable Vergütung gezahlt wird? Abgeleitet aus den Erfahrungen der Vorjahre und unter Berücksich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 50 Der Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG sowie der neu zum 1.7.2021 eingeführten § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG genannten Pflichten zur Entrichtung der geschuld...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 6 Säumniszuschläge bei Herabsetzung von Vorauszahlungen

Auch bei Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen hängt die Erhebung von Säumniszuschlägen davon ab, ob der Antrag vor oder nach Fälligkeit der Vorauszahlung gestellt wurde. Der Antrag auf Herabsetzung wird vor Fälligkeit gestellt und nach Fälligkeit ergeht der Bescheid: Wird ihm entsprochen, werden Säumniszuschläge nicht erhoben. Wird er abgelehnt, wird neue Zahlungsfri...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.3 Besonderheiten bei Einzelveranlagung

Die von der Rechtsprechung entwickelten und im Folgenden dargestellten Besonderheiten bei der getrennten Veranlagung sind entsprechend auf die Einzelveranlagung [1] übertragbar.[2] Die Aufteilungsregeln der Zusammenveranlagung[3] gelten grundsätzlich auch im Fall der Einzelveranlagung. Sie führten dabei in der Praxis einst oft dazu, dass sich für den einen Ehegatten eine Nachz...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen gem. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt. Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschlag nach Erlas...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.4 Korrektur von widerstreitenden Anrechnungsverfügungen und Abrechnungsbescheiden

Mit dem § 218 Abs. 3 AO gibt es eine spezielle Korrekturnorm, die den Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 1 2. Alt. i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 AO entbehrlich macht. Erreicht ein Ehegatte oder Lebenspartner mittels Einspruchs bzw. Antrags die Korrektur einer Anrechnungsverfügung oder eines Abrechnungsbescheids zu seinen Gunsten, soll diese Korrekturvorschrift es dem Finanzamt ermög...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Erbbaurecht

Der laufend gezahlte Erbbauzins ist bei einer Vermietung des Gebäudes im Zeitpunkt des Abflusses als Werbungskosten abzugsfähig. Das Gleiche gilt für Einmalzahlungen und Vorauszahlungen[1]; allerdings sind aufgrund des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG Vorauszahlungen über 5 Jahre hinaus nunmehr auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen. Ist der Erbbauberechtigte wirtschaftlicher...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 3 "Muss"-Regelung (Abs. 2) und Ausnahmen davon (Abs. 3)

In Fällen, in denen Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr (also u. a. ESt-Erklärungen) oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums oder bei Vorabanforderungen[1] nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurden, ist nach § 152 Abs. 2 AO ein Verspätungszuschlag (ohne Ermes...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 3 Disagio

Das Disagio (auch Damnum oder Abgeld genannt) ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungs- und dem Rückzahlungsbetrag eines Darlehens. Das Damnum ist regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen.[1] Das Disagio stellt wirtschaftlich ein Mittel zur Feineinstellung des Zinses ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Konkurs

Ein Bauherr kann Vorauszahlungen auf Herstellungskosten, für die er infolge Konkurses des Bauunternehmers keine Bauleistungen erhalten hat und die er auch nicht zurückerlangen kann, als Werbungskosten abziehen.mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.5 Mehrere Säumniszuschläge

Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge sind für jede Steuerschuld getrennt zu ermitteln Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbsts...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.1 Erbbauzinsen und AfA

Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude vom Erbbauberechtigten verm...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 4 Berechnung des Verspätungszuschlags

Ein Ermessen bezüglich der Höhe des Verspätungszuschlags gibt es in den meisten Fällen nicht.[1] Im Interesse eines leichten Vollzugs der Vorschrift ermöglichen die gesetzlichen Berechnungsgrößen eine rein automationsgestützte Ermittlung. Das Gesetz verzichtet auf die Festlegung eines relativen Höchstbetrags oder auf eine Differenzierung danach, ob eine Verzinsung des Steuera...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.3 Umfang der Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

Der Umfang der Aussetzung richtet sich zunächst nach dem Umfang des Rechtsbehelfs, aber auch nach dem Umfang der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte. Deshalb ist auch eine teilweise Aussetzung der Vollziehung möglich. Die Höhe der auszusetzenden Steuer ist in jedem Fall zu berechnen; eine pauschale Bestimmung (z. B. ausgesetzte Steuer = Abschlusszahlung) ist nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.2.2 Erstattungszinsen

Erstattungszinsen berechnen sich wie die Nachzahlungszinsen, jedoch mit dem Unterschied, dass nicht entrichtete Vorauszahlungen bei der Berechnung der Zinsen unberücksichtigt bleiben, die Verzinsung sich also auf den tatsächlich zu erstattenden Betrag beschränkt (sog. Istverzinsung). Praxis-Beispiel Berechnung von Erstattungszinsen Die Einkommensteuer wird auf 7.500 EUR festge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / Zusammenfassung

Überblick Weder ein Einspruch noch eine Klage oder Revision haben – von Ausnahmen abgesehen (§ 284 Abs. 6 AO, § 361 Abs. 4 AO, § 69 Abs. 5 FGO) – aufschiebende Wirkung. Trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ist der angefochtene Verwaltungsakt vollziehbar, muss also z. B. der Steuerpflichtige die streitige Steuer zum fälligen Zeitpunkt zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 3.2 Festsetzung und Erhebung der Zinsen

Die Stundungszinsen werden regelmäßig zusammen mit der Stundungsverfügung durch schriftlichen Zinsbescheid festgesetzt. I. d. R. sind die Stundungszinsen zusammen mit der letzten Rate zu zahlen. Bei einer Aufhebung der Stundungsverfügung (Rücknahme oder Widerruf) sind auch die auf ihr beruhenden Zinsbescheide aufzuheben oder zu ändern.[1] Praxis-Beispiel Änderung des Zinsbesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.5 Beginn und Ende der Vollziehungsaussetzung

Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit der strittigen Steuerforderung bei der Finanzbehörde eingereicht und begründet, wird die Aussetzung der Vollziehung regelmäßig ab Fälligkeitstag der strittigen Steuerbeträge ausgesprochen. Ein späterer Zeitpunkt kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige – z. B. in Schätzungsfällen – die Begründung des Rechtsbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.3 Aufteilungsmaßstäbe

Der Aufteilungsantrag ist durch den Zeitpunkt seines Eingangs bestimmend für die Höhe der aufzuteilenden Steuer. Wird er vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist nach § 276 Abs. 1 AO die im Zeitpunkt seines Eingangs geschuldete Steuer aufzuteilen. Wird er danach gestellt, ist gem. § 276 Abs. 2 AO die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind auch auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.[1] So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.5 Höhe und Zeitpunkt des Abzugs

Rz. 74 Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR. Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Vz die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kj. der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG). Regelmäßig wiederkehrend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Verfahren

Rz. 103 Die Steuerermäßigung sowohl nach § 35a Abs. 1 als auch nach Abs. 2 und Abs. 3 EStG wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird regelmäßig zusammen mit der Steuererklärung gestellt, er kann jedoch bis zur Bestandskraft des Bescheids nachgeholt werden.[1] Rz. 104 Die Steuerermäßigung kann als Freibetrag auf Antrag des Stpfl. als LSt-Abzugsmerkmal berücksichtigt werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.1 Sachliche Härtegründe

Bei den sachlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den objektiven Umständen, unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass die zu zahlende Steuer demnächst wieder zu erstatten sein wird, z. B. wenn ein Antrag auf Herabsetzung einer Steuer Erfolg haben wird, oder das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.6 Abzug nur für Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG)

Rz. 93 § 35a Abs. 5 S. 2 EStG schließt für den Abzug nach den Abs. 2 und 3 explizit den Ansatz von Materialaufwendungen vom Abzug aus. Die Begünstigung ist auf die Arbeitskosten beschränkt.[1] Soweit im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung oder Handwerkerleistung auch Waren in Rechnung gestellt werden (Material, Pflanzen bei Gärtnerarbeiten), ist nur der Dienstleistungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.2 Persönliche Härtegründe

Bei den persönlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zeit der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs. Der Steuerpflichtige muss sich in einem derartigen (vorübergehenden) wirtschaftlichen Engpass befinden, dass die Zahlung der Schuld zu ernsthaften Schwierigkeiten oder gar zur Existenzgefährdung führen würde (sog. Stundungsbedü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Die Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bei den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich in der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG geregelt. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die betrieblichen Versorgungsbezüge aus einer kapitalgedeckten oder ...mehr