Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.20 Abschlussprämie (§ 17 TVSöD)

Einen Anreiz, den in den dualen Studiengang integrierten Ausbildungsteil erfolgreich zu Ende zu bringen, bietet die Regelung des § 17 TVSöD. Danach erhalten Studierende bei Beendigung des Ausbildungsteils aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung i. H. v. 400 EUR. Wird der Ausbildungsteil erst aufgrun...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2.2 Exmatrikulation

Von § 16 Abs. 2 Buchst. b TVSöD werden sämtliche Fälle erfasst, in denen die/der Studierende durch die Hochschule exmatrikuliert wird. In Betracht kommen die Fälle, in denen die Exmatrikulation auf Antrag der/des Studierenden erfolgt, wenn diese z. B. die Hochschule wechseln wollen oder weil sie ihr Studium nicht weiter fortsetzen können, da sie eine notwendige Prüfung endgü...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.5 Studienentgelt bei verlängerter Ausbildungszeit des Ausbildungsteils (§ 8 Abs. 6 TVSöD)

Bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen mit einem Ausbildungsteil nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil – kann es aufgrund der auf den Ausbildungsteil anzuwendenden gesetzlichen Regelungen zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit des Ausbildungsteils kommen. Eine Verlängerung erfolgt im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.2 Entgelt nach Beendigung des Ausbildungsteils, § 8 Abs. 2 TVSöD

Nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wurde, steht dem Studierenden bis zur Beendigung des ausbildungsintegrierten Studiums ebenfalls ein monatliches Studienentgelt zu (Abs. 2). Wie beim Studienentgelt nach Abs. 1 haben die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Höhe des monatlichen Entgelts differenziert zwisch...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils

Von Beginn des dualen Studiums an bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wird, setzt sich das Studienentgelt zusammen aus einem monatlichen Entgelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVSöD) und einer monatlichen Zulage i. H. v. 150 EUR (§ 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD). Beide genannten Entgeltbestandteile sind statisch ausgestaltet, so...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1.2 Studienzulage nach § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD

Neben dem monatlichen Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 erhält der Studierende bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wurde, eine Zulage i. H. v. 150 EUR. Den Anspruch auf die Zulage haben die Tarifvertragsparteien von keinerlei Voraussetzungen abhängig gemacht. Vielmehr sind die Tarifvertragsparteien davo...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.2 Höhe der Jahressonderzahlung

Hinsichtlich der Höhe der Jahressonderzahlung enthielt § 14 Abs. 1 bis zum 31.10.2022 insoweit eine Differenzierung zwischen Studierenden im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost, als dass im Tarifgebiet Ost ein anderer (geringerer) Bemessungssatz (Prozentsatz) bezogen auf das den Studierenden für November zustehenden Studienentgelts zur Anwendung kam als im Tarifgebiet We...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.1.4 Anzuwendende Vorschriften

Bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen muss hinsichtlich der auf das Vertragsverhältnis anzuwendenden Vorschriften zwischen dem Ausbildungsteil einerseits und dem Studienteil andererseits unterschieden werden. Dies hängt damit zusammen, dass der Ausbildungsteil Gegenstand einer "normalen" beruflichen Ausbildung nach dem BBiG, dem PflBG oder anderen gesetzlichen Aus...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.13.2 Ausbildungsmittel (§ 11 Abs. 2 TVSöD)

§ 11 Abs. 2 TVSöD regelt wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Studierenden im Rahmen des Ausbildungsteils kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. der staatlichen Prüfung erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoff...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.13.3 Lernmittelzuschuss (§ 11 Abs. 3 TVSöD)

Im Gegensatz zu Ausbildungsmitteln, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind und die der Ausbildende dem Studierenden gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG kostenlos zur Verfügung zu stellen hat, sind Lernmittel, die in den Bereich der Berufsschule fallen (z. B. Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner etc.), grundsätzlich nicht ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.1.1 Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang

Ein ausbildungsintegrierter dualer Studiengang ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der Grundlage eines schriftlichen Ausbildungs- und Studienvertrags eine betriebliche Ausbildung, die ansonsten vom Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil – (TVAöD – Allgemeiner Teil –) erfasst werden würde, mit einem Studium, das in einem vom Ausbildenden ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.2 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. b

Nicht jede vorzeitige Beendigung des Ausbildungs- und Studienverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit hat eine Rückzahlungspflicht des Studierenden zur Folge. Vielmehr ist eine Differenzierung erforderlich, aus wessen Sphäre der Beendigungsgrund stammt. § 18 Abs. 2 Buchst. b knüpft die Rückzahlungspflicht an die vorzeitige Beendigung durch eine Kündigung des Ausbildende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.8 Unständige Entgeltbestandteile (§ 8a TVSöD)

Für die berufspraktischen Abschnitte des Studienteils einschließlich der praktischen Ausbildung des Ausbildungsteils an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVSöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 6 Bruttomethode bei Zinsaufwendungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 101 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde in § 4h EStG sowie § 8a KStG eine allgemeine Regelung zur Beschränkung des Abzugs von Zinsen (Zinsschranke) und in § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG eine besondere Regelung hierzu für die Organschaft eingeführt. Diese Regelung ist, wie auch die Zinsschranke selbst[2], erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 beginnen un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 87a Weiter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Weiterbildungsprämien und einem Weiterbildungsgeld. Weiterbildungsprämien waren bis zum Inkrafttreten des § 87a am 1.7.2023 in § 131a Abs. 3 geregelt. Diese Vorschrift ist zu demselben Zeitpunkt aufgehoben worden. Das Weiterbildungsgeld ist eine neue Leistung der Arbeitsförderung, en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 87a Weiter... / 2.1 Weiterbildungsprämien

Rz. 3 Die Überführung der Prämienregelungen aus § 131a Abs. 3 unbefristet nach § 87a wurde im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens positiv beurteilt. Ein Berufsabschluss ist demnach im Hinblick auf die Aufgabe der Fachkräftesicherung ein zunehmend wichtigerer Faktor. Darüber stellen Berufsabschlüsse den wirksamsten Schutz vor Arbeitslosigkeit dar. Die Bundesagentur für Arbeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 3.2 Fristen für den Beschluss über die Ergebnisverwendung

Eine GmbH ist verpflichtet, jährlich den Jahresabschluss festzustellen und einen Beschluss über die Ergebnisverwendung zu treffen. Diese Fristen gelten dafür: kleine GmbHs: innerhalb von 11 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres mittelgroße und große GmbHs: innerhalb von 8 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres. Wichtig: Die Frist für die Feststellung des Jahresabschlusses da...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 105 § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB verlangt, dass im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss solcher Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Diese Angabepflichten müssen von allen zur Aufstellung eines Anhangs verpflichteten Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaf...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.5 Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld (Abs. 3b)

Rz. 97f Abs. 3b wird mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Übertragung der Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung beruflicher Weiterbildung von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit. Die Zahlung von Weiterbildungsgeld für beschäftigte erwerbsfähige Leistungsberechtigte wird in § 87a Abs. 3 SGB III neu geregelt ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Recht der Arbeitsförderung, die nach (bis 30.6.2023: § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 auch in die Eingliederungsvereinbarung) § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 auch in den Kooperationsplan (ab 1.7.2023) zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsbe...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und v...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

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Ausbildung / 2.3.2.2.1 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

§ 12a Abs. 1 TVAöD sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Auszubildende vor den in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung auf die Prüfung vorbereiten kann. Der Freistellungsanspruch erhöht sich auf 6 Ausbildungstage bei einer 6-Tage-Woche. Die Tarifnorm meint mit der...mehr

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Ausbildung / 2.4.1.1 Durch Zeitablauf oder Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16 Abs. 1 TVAöD regelt übereinstimmend mit § 21 BBiG, dass das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer[1] endet. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Abschlussprüfung erst nach diesem Zeitpunkt bestanden wird.[2] Ist die Ausbildungsdauer gem. § 8 Abs. 1, 2 BBiG zulässig verlängert oder verkürzt worden, gilt § 16 Abs. 1 TVAöD entsprechend. Ei...mehr

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Ausbildung / 2.3.1.2 Sonderfälle der Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

Über die von § 8 Abs. 2 BBiG erfassten Fallgestaltungen hinaus kann sich eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auch aus anderen Vorschriften ergeben. Sonderfall: Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung führt für sich genommen noch nicht zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. Allerdings kann de...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.4 Geltendmachung des Anspruchs

§ 16a enthält keinen Hinweis darauf, ob und in welcher Weise der Auszubildende den Anspruch geltend machen muss. Allerdings empfiehlt es sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen. Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ...mehr

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Ausbildung / 2.4.3.2 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung

Gem. § 24 BBiG, § 16 Abs. 5 TVAöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Fiktion. Diese Fiktion tr...mehr

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Ausbildung / 3.3.6 Ausbildungsentgelt nach beendeter Ausbildungszeit

Kann der Auszubildende ohne eigenes Verschulden die Abschlussprüfung erst nach beendeter Ausbildungszeit ablegen, erhält er bis zur Ablegung der Abschlussprüfung das Ausbildungsentgelt des letzten regelmäßigen Ausbildungsabschnitts, bei Bestehen der Prüfung darüber hinaus rückwirkend von dem Zeitpunkt an, an dem das Ausbildungsverhältnis geendet hat, den Unterschiedsbetrag z...mehr

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Ausbildung / 2.4.4 Abschlussprämie

Einen Anreiz, die Ausbildung im öffentlichen Dienst erfolgreich zu Ende zu bringen, bietet die Regelung des § 17 TVAöD. Nach § 17 Abs. 1 TVAöD erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung i. H. v. 400 EUR. Diese Abschlussprämie stellt kei...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an folgende Voraussetzungen geknüpft: Die/der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Wurden von dem bisher in § 16a Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – a. F. geregelten Übernahmeanspruch nur Auszubildende erfasst, die ihre Abschl...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.2 Auswahlentscheidung

Für den Fall, dass eine über einen vom Arbeitgeber festgestellten dienstlichen bzw. betrieblichen Dauerbedarf hinausgehende Anzahl von Auszubildenden die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat, muss der Arbeitgeber eine Auswahlentscheidung treffen. Da i. d. R. nicht alle Auszubildenden eines Ausbildungsjahrgangs ihre Ausbildung am selben Tag beenden, gibt es nicht einen k...mehr

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Ausbildung / 2.3.2.1 Freistellung gem. § 15 BBiG

§ 15 BBiG ist im Zuge der BBiG-Novelle (siehe Ziffer 1.2.1) neu gefasst worden. In seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sah § 15 Satz 1 BBiG die Freistellung Auszubildender (ohne Differenzierung nach ihrem Alter) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen vor. Regelungen zur Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit fanden sich im BBiG b...mehr

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Ausbildung / 3.8.3 Lernmittelzuschuss

Im Gegensatz zu Ausbildungsmitteln, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind und die der Ausbildende dem Auszubildenden gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG kostenlos zur Verfügung zu stellen hat, sind Lernmittel, die in den Bereich der Berufsschule fallen (z. B. Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner etc.), grundsätzlich nich...mehr

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Ausbildung / 2.3.1.1.2 Verlängerung der Berufsausbildung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern. Voraussetzung hierfür ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BBiG, dass die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Die zuständige Stelle hat vor ihrer Entscheidung den Ausbildenden anzuhören (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BBiG). Zur Beschleunigung des Verfahrens em...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.5.1 Befristetes Arbeitsverhältnis

Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlich rechtfertigenden Grundes. Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes is...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 29 Mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu erhöhen, wird die bisherige Ausnahmeregelung für die Inhalte der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts gestrichen, nach der diese gem. § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB bislang nicht Gegenstand der gesetzlichen Lageberichts- bzw...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

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Ausbildung / 2.3.1 Ausbildungsdauer

§ 2 Abs. 1 Buchstabe b TVAöD sieht vor, dass im Ausbildungsvertrag Angaben über Beginn und Dauer der Ausbildung enthalten sein müssen. Im Normalfall sind diese Pflichtangaben problemlos möglich: Der Ausbildungsbeginn kann grundsätzlich an jedem Tag im Jahr erfolgen, i. d. R. beginnt die Ausbildung aber am 1.8. oder 1.9. eines Jahres. Die Ausbildungsdauer ergibt sich aus der j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2 Tariflicher Anspruch auf Übernahme

Weder der Allgemeine Teil des TVAöD noch der Besondere Teil BBiG sahen bis zum 31.12.2009 eine Übernahmeverpflichtung vor. Im Besonderen Teil BBiG (§ 16a) war lediglich geregelt, dass die Tarifvertragsparteien auf eine Übernahme "hinwirken". Im Rahmen der Tarifrunde 2010 hatten sich die Tarifvertragsparteien erstmals auf eine tarifvertragliche Verpflichtung zur Übernahme von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.8.2 Ausbildungsmittel

§ 11 Abs. 2 regelt zudem wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoffe und Werkzeuge. Aus dem System der dualen Berufsausbildun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.1.3 Teilzeitberufsausbildung

§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG regelte in seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung, dass Ausbildende und Auszubildende auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen können, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden nachgewiesen wurde. Durch ihre Positionierung in § 8 Abs. 1 stellte die Ausbildung in Teilzeit einen Unterfall der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.3.1 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme des Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Allerdings kann sich eine im Zeitpunkt der Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses erstellte Prognose des Arbeitgebers, im Zeitpunkt des erfolgreichen Absc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.1.1 Berufsausbildung

Die grundlegenden Pflichten Ausbildender gegenüber Auszubildenden sind in § 14 BBiG niedergelegt. Abs. 1 Nr. 1 stellt klar, dass Auszubildenden grundsätzlich die volle berufliche Handlungsfähigkeit in Bezug auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zu vermitteln ist. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG hat der Ausbildende entweder selbst auszubilden oder einen Ausbilder/eine Ausbilderin a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.4 Schüler und Studenten

Rz. 32 Abs. 4 befreit Schüler an allgemein bildenden Schulen, Studenten und arbeitende Studenten von der Arbeitslosenversicherungspflicht. Entscheidend ist das Erscheinungsbild als Schüler bzw. Student oder als Arbeitnehmer. Beschäftigte, die außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit in eine Schule gehen oder studieren (z. B. Besuch einer Abendschule), bleiben in ihrer Beschäftig...mehr