Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.4 Schüler und Studenten

Rz. 32 Abs. 4 befreit Schüler an allgemein bildenden Schulen, Studenten und arbeitende Studenten von der Arbeitslosenversicherungspflicht. Entscheidend ist das Erscheinungsbild als Schüler bzw. Student oder als Arbeitnehmer. Beschäftigte, die außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit in eine Schule gehen oder studieren (z. B. Besuch einer Abendschule), bleiben in ihrer Beschäftig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.1 Bedeutung der beruflichen Weiterbildung

Rz. 11 Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentrales Instrument der aktiven Arbeitsförderung, weil es anders als die meisten anderen Instrumente die Eingliederungsprobleme von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern an der Wurzel beseitigt. Es wird weder die Eignung von Arbeitsuchenden durch Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / 5.1.2 Merkmale der erstmaligen Berufsausbildung

Die Berufsausbildung ist als erstmalige Berufsausbildung anzusehen, wenn ihr keine andere abgeschlossene Berufsausbildung bzw. kein abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium vorausgegangen ist.[1] Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind grundsätzlich abgeschlossen, wenn sie das Kind zur Aufnahme eines Berufs befähigen. Kriterien zum Abschluss ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VIII. Externe Prüfung

Rz. 221 Der Gesetzgeber verlangt, dass in bestimmten Fällen außen stehende sachverständige Dritte, namentlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Rechnungslegung überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Jahresabschlussprüfung, bei der Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang und ggf. Lagebericht einer externen Prüfung zu unterziehen sind. Dabei ist die Einhaltung de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Persönliche Voraussetzungen der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 968 Aufsichtsrat kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds ist nicht gesetzliche Voraussetzung, entspricht aber einer Empfehlung in Ziff. 5.4.2 DCGK. Die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder müssen bestimmte, i.E. in den §§ 100, 105 AktG genannte Voraussetzungen erfüllen. Aufsichtsrat kann z.B. nicht sei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 12 Weiterbildungsgeld/-prämie

Sofern Leistungsberechtigte an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, erhalten sie als Anreiz für die Teilnahme einen monatlichen Zuschuss ("Weiterbildungsgeld") i. H. v. 150 EUR, wenn sie zuvor arbeitslos waren oder als Beschäftigte aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen. Die gesetzliche Befristung der bestehenden Weiterbildungsprämien für den erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / 7 Beendigung

Die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses tritt automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungsdauer ein.[1] Achtung Verlängerung bei späterer Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich grundsätzlich nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, wenn diese erst s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 5 Wegfall des Schülerstatus

Sachverhalt Ein 20-jähriger Schüler eines Gymnasiums (bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert) arbeitet ab 1.2. am Nachmittag und samstags; insgesamt 22 Stunden wöchentlich. Das monatliche Entgelt beträgt 1.200 EUR. Im selben Jahr macht der Schüler das Abitur. Sein Abiturzeugnis weist den 30.6. als Ende des Schulbesuchs aus. Wie ist die Beschäftigung des Schüle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.1.2 Weiterbildungsprämie

Personen, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, erhalten bei Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 EUR und bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 EUR. Durch die Prämie sollen Maßnahmeabbrüche vermieden bzw. das Durchhaltevermögen und die Motivation der Teilnehmenden gesteigert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / 5.3.2 Werbungskostenabzug

Aufwendungen für die zweite Ausbildung sind (vorweggenommene) Werbungskosten[1], wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat. Allerdings muss eine geordnete Erstausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt worden sein.[2] [3]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 8. Achte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 156 Die Richtlinie (84/253/EWG) vom 10.4.1984 über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen[311] (Abschlussprüferrichtlinie) ergänzt die Vierte und die Siebte Richtlinie insoweit, als dort die Pflichtprüfung des Abschlusses vorgeschrieben ist. Sie regelt zudem die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Sorgfaltspfli...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 16 Internationales und eu... / VII. Rechnungslegung

Rz. 61 Die Qualifikation der Pflicht zur Rechnungslegung, der Führung der Handelsbücher, der Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Abschlussprüfung und Rechnungspublizität ist umstritten. Teilweise verweist man auf die öffentlichen Interessen, die diesen Vorschriften zugrunde lägen, und geht daher von einer öffentlich-rechtlichen Qualifikation aus. Die Folge se...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.2 Schulabgänger

Bei Schulentlassenen, die bis zur 1. Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder eines Ausbildungsverhältnisses eine befristete Beschäftigung ausüben, ist davon auszugehen, dass diese Beschäftigungen berufsmäßig ausgeübt werden und deshalb Versicherungspflicht begründen. Versicherungsfreiheit besteht nur, wenn eine kurzfristige Beschäftigung zwischen der Schulentlassung und dem B...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Jahresabschluss

Rz. 491 Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen (§ 242 HGB). Gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einhe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Begriff "Aufwandsentschädigung" nach § 3 Nr 12 S 1 und 2 EStG

Rn. 430 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl III 1965, 144 versteht darunter, dass der Empfänger für einen "Aufwand", den er im Interesse seines Dienstherrn gemacht hat, "entschädigt" wird. Daraus ergibt sich, dass sie in aller Regel bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) bedeutsam ist. Denkbar sind aber auch andere Einkunftsarten. Eine "Aufwandsentschädi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Funktion der Prognose

Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz rechnerischer Vermögens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld kostenlos zu errechnen, an den Arbeitnehmer auszuzahlen und unter Vorlage einer Abrechnungsliste bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.[1] Der Antrag ist für den jeweiligen Anspruchszeitraum innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellen.[2] Wichtig 3-stufiges Verfahren Der Betrieb oder die Betriebsvertretung zeigt gegenübe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 3.2 Auszahlung

Das Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich unbar durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und auf das im Antrag angegebene inländische Konto überwiesen.[1] In Ausnahmefällen kommt eine Barauszahlung an den Arbeitgeber in Betracht. Die Kurzarbeitergeldregelung geht davon aus, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zunächst verauslagt und anschließend beantragt. Die Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / II. Begriffe der Berufsausbildung bzw. des Studiums

Keine gesetzliche Definition: § 9 Abs. 6 S. 2 ff. bzw. § 4 Abs. 9 S. 2 EStG in der aktuellen Fassung legen Mindestanforderungen fest, was eine erste Berufsausbildung anbelangt. Der Begriff der Berufsausbildung selbst wird jedoch im Gesetz nicht näher definiert. Beraterhinweis Wann eine erste Berufsausbildung vorliegt, ist deshalb wichtig, weil erst nach einer abgeschossenen E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verlängerung von Berufsbildungsverhältnissen

Rz. 4 § 20 Abs. 1 Satz 2 enthält eine Sonderregelung für die Dauer von Berufsbildungsverhältnissen, die von einer Elternzeit des Beschäftigten betroffen werden. Da hier durch die von der Elternzeit verursachte Unterbrechung der Aus- oder Fortbildungszweck gefährdet ist, tritt nach § 20 Abs. 1 Satz 2 eine automatische Verlängerung der entsprechenden Rechtsverhältnisse ein.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufsichtsrat im öffentliche... / 4 Der Aufsichtsrat als wichtiges Kontrollorgan

Das Thema Corporate Governance betrifft vor allem auch den Aufsichtsrat und seine Überwachungstätigkeit. Dies gilt für Aufsichtsräte der Privatwirtschaft und Aufsichtsräte von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung gleichermaßen. Bereits 2010 hat die EU-Kommission klargestellt, dass dem Überwachungsorgan "Aufsichtsrat" im Corporate-Governance-Gefüge unter der Voraussetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fast Close / 6 Kritik am Fast-Close-Ansatz

Der häufigste Kritikpunkt am Fast-Close-Ansatz erfasst die Qualität und Verlässlichkeit der Jahresabschlüsse. Grundsätzlich ist eine zügige Bereitstellung und Übermittlung von Unternehmensdaten zu begrüßen – in keinem Fall darf es jedoch zur Veröffentlichung von ungenauen und minderwertigen Informationen kommen. Je kürzer der Zeitraum für die Abschlusserstellung ist, desto h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fast Close / 4 Beschleunigung der Jahresabschlusserstellung: Ansätze und Beispiele für die Praxis

Die Möglichkeiten und Ansatzpunkte zum Erreichen eines Fast Close sind vielfältig. In jedem Unternehmen gibt es individuelle Besonderheiten und Abläufe, die eine spezielle Herangehensweise an das Fast-Close-Projekt erfordern. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt: Vorgelagerte Abteilungen liefern abschlussrelevante Informationen und Unterlagen zu spät oder in schlechte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsfreibetrag / 2 Voraussetzung der Berufsausbildung

Entscheidende Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist die Berufsausbildung[1] des Kindes. Hierzu zählt der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen, z. B. Gymnasien, die praktische Berufsausbildung, eine Lehre oder Ausbildung an Fach(hoch)schulen und Universitäten. Ein freiwilliges soziales Jahr ist keine Berufsausbildung. Für Kinder, die ein freiwilliges soziales...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 1.4 Verfolgte Schüler

Verfolgte Schüler sind Personen, die in der Zeit vom 8.5.1945 bis 2.10.1990 infolge einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung, eines Gewahrsams oder aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidung nicht zu einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung zugelassen wurden, die Ausbildung an einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung nicht fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 5.2 Im Ausland erworbene Berufserfahrung

Sofern Kenntnisse und Fertigkeiten ausschließlich über eine Berufserfahrung im Ausland erworben wurden, können diese nicht durch ein Anerkennungsverfahren bestätigt werden. Für diesen Fall besteht ggf. die Möglichkeit, die Abschlussprüfung in dem jeweiligen Beruf durch eine externe Prüfung abzulegen. Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und berufliche Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 560 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens

Leitsatz Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen und führt daher zu Arbeitslohn. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1, § 13b Abs. 1 AFBG Sachverhalt Die Klägerin nahm in den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bedeutung des Prüfungsausschusses im Rahmen der Abschlussprüfung

I. Bestellung des Abschlussprüfers Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 318 Abs. 1 wird der AP von den Gesellschaftern gewählt (vgl. zum internationalen Vergleich Boecker (2010), S. 109f.). Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG obliegt es dem Prüfungsausschuss, den AP zu empfehlen. Der AR hat sich beim Vorschlag zur Wahl des AP auf diese Empfehlung zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Angaben zum Ergebnis der Abschlussprüfung der Originalfassung des Abschlusses

Rn. 72 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Obwohl bei einer vom Original abweichenden Darstellung der BV nicht hinzugefügt werden darf (vgl. HdR-E, HGB § 328, Rn. 70f.), soll der Leser der modifizierten Fassung über das Ergebnis der AP informiert werden. Daher ist nach § 328 Abs. 2 Satz 3 anzugeben, zu welcher der in § 322 Abs. 2 Satz 1 genannten zusammenfassenden Beurteilungen des Pr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rn. 74 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Freiwillige AP sind AP bei UN, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Hierbei handelt es sich z. B. um Kleinst-KapG i. S. v. § 267a Abs. 1f. sowie kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 24af.), nicht prüfungspflichtige Konzerne und Teilkonzerne, P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Ende der Ausbildung

Rz. 82 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Berufsausbildung iwS ist idR abgeschlossen, sobald das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung befähigt. Die Schulausbildung endet idR mit Ablauf des letzten Schuljahres. Für allgemein- und berufsbildende Schulen (Fach- und Berufsfachschulen) ist das offizielle Ende des Schuljahres in den meisten Bundesländern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 322

Rn. 103 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begeht der AP i. R.d. AP eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, indem er gegen die Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit sowie des Verwertungsverbots verstößt, und erteilt er aufgrund dessen einen pflichtwidrigen, unrichtigen BV, haftet er zivilrechtlich gegenüber dem geprüften UN sowie ggf. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestellung des Abschlussprüfers

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 318 Abs. 1 wird der AP von den Gesellschaftern gewählt (vgl. zum internationalen Vergleich Boecker (2010), S. 109f.). Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG obliegt es dem Prüfungsausschuss, den AP zu empfehlen. Der AR hat sich beim Vorschlag zur Wahl des AP auf diese Empfehlung zu stützen. Dies schließt nicht aus,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ansprechpartner für den Abschlussprüfer

Rn. 47 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Schnittstelle zwischen in- und externer Prüfung sowie als Kontrollorgan der AP stellt der Prüfungsausschuss den wichtigsten Ansprechpartner des AP dar (vgl. EG (2005), Anhang I, 4.3.4; HdR-E, HGB § 324, Rn. 46). Mit dem Prüfungsausschuss als direktem Ansprechpartner erhält der AP laut Röhrich (ZCG 2006, S. 148 (149)) "mehr Unabhängigkeit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festlegung der Prüfungsschwerpunkte

Rn. 46 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine wichtige Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht mitunter in der Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit der AP (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 103; Abschn. D.3 DCGK (2022); Art. 39 Abs. 6 (zuvor: Art. 41 Abs. 2) der AP-R (2006/2014)). Hiernach ist es sinnvoll, dem Prüfungsausschuss (bzw. dem AR, falls dieser auch als Prüfungsausschuss na...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinweis auf besondere Umstände

Rn. 45a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 hat der AP das Wahlrecht, einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte, ohne den BV einzuschränken. Der Hinweis auf besondere Umstände umfasst den Hinweis zur Herv. eines Sachverhalts wie auch den Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. IDW PS 400 (2021)

Rn. 21f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein BV nach IDW PS 400 (2021) inkl. Berücksichtigung der IDW PS 400er-Reihe sowie IDW PS 270 (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 1) ist in Aufbau und Formulierung weitgehend standardisiert, um zum einen ein einheitliches Verständnis durch die Adressaten und damit eine Vergleichbarkeit von BV sicherzustellen sowie zum anderen außergewöhnl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 2 Abs. 1 WPO haben WP die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von JA wirtschaftlicher UN, durchzuführen und BV über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Die gesetzlichen Regelungen zum BV sind in § 322 verankert und bilden die Grundlagen des BV sowohl für HGB-JA, IFRS-EA sow...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 37 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 de Weerth (1993), Die Bilanzordnungswidrigkeit nach § 334 unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge, Pfaffenweiler. WPK (2021), Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) vom 17.02.2021, Berlin. Ziegler (2021), Pressemitteilung der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit nicht positiver Gesamtaussage

Rn. 38 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Der BV ist zu versagen, wenn aufgrund der zu erhebenden Einwendungen ein Positivbefund zur RL insgesamt nicht mehr möglich ist ((nicht positive Gesamtaussage); vgl. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; Lück ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR-E, HGB § 324, Rn. 38a), der sich mit den ...mehr