Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.11 Ende der AfA

Die AfA endet spätestens mit dem Verbrauch des AfA-Volumens. Sie endet darüber hinaus in dem Jahr, in dem das Gebäude nicht mehr zur Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen eingesetzt wird bzw. mit Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht.mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.9 AfA im Jahr der Veräußerung/Nutzungsänderung

Wird ein Gebäude (bzw. Gebäudeteil) im Laufe des Kalenderjahres veräußert, kann für dieses Jahr der AfA-Betrag nur zeitanteilig in Anspruch genommen werden.[1] Praxis-Beispiel AfA im Jahr der Veräußerung A veräußert in 2024 (Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahr am 15.11.2023) ein Mietwohngrundstück (Herstellungskosten 500.000 EUR, AfA-Satz 2 %). Für 2024 ist lediglich bis zum...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.4 AfA im Jahr des Erwerbs/der Fertigstellung

Die AfA beginnt mit der Herstellung oder Anschaffung des Gebäudes. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme der AfA bereits gezahlt hat.[1] Bei jedem Eigentumswechsel beginnt eine neue Abschreibung, die im Regelfall nach den in § 7 Abs. 4 EStG typisiert festgelegten Abschreibungssätzen vorzunehmen is...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1 Die lineare AfA

1.1 Abschreibungssätze nach § 7 Abs. 4 EStG Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG handelt es sich um eine Absetzung, bei der die Bemessungsgrundlage im Regelfall mit jährlich gleichen Beträgen auf die Nutzungsdauer des abnutzbaren Wirtschaftsgutes verteilt wird. Bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen ist die Höhe der linearen AfA durch § 7 Abs....mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.2 Beispiele zur Bestimmung des AfA-Satzes

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.11 Höhe der Sonderabschreibung und lineare Gebäude-AfA: Einhaltung der Nutzungsvoraussetzung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt jährlich bis zu 5 % der Bemessungsgrundlage einer begünstigten Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den darauffolgenden 3 Jahren. Es handelt sich dabei um eine Jahresabschreibung. Sie wird daher ohne zeitanteilige Aufteilung für jedes Jahr des Begünstigungszeitraumes vorgenommen. Die Sonderabschreibung nach § ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.7 AfA nach Baumaßnahmen, durch die ein anderes Gebäude entsteht

Sind nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wirtschaftsgut so umfassend, dass hierdurch ein anderes Wirtschaftsgut entsteht, beginnt eine neue AfA-Reihe. Ist durch Baumaßnahmen ein anderes Gebäude entstanden, das kein Neubau ist, ist die weitere AfA entweder nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG oder nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und der tatsächlichen Nutzungsdauer des entstandenen...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.10 AfA nach Sonderabschreibungen

Sind für ein Gebäude Sonderabschreibungen vorgenommen worden, bemisst sich nach Ablauf des entsprechenden Begünstigungszeitraums die AfA nach dem Restwert und dem nach § 7 Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer maßgebenden Prozentsatz.[1] Restnutzungsdauer bei Gebäuden ist die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG abzgl. des Begünstig...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.8 AfA bei Umwidmung oder Entnahme

Wird ein Gebäude des bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden Vermögens umgewidmet und nunmehr zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen. Dies hat zur Folge, dass als AfA nur der Teil der Anschaffungs- oder Herstell...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.3 Abschreibung auf die tatsächliche Nutzungsdauer

Die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG genannten Abschreibungssätze beruhen auf fiktiven Nutzungsdauern. Das Gesetz geht zudem typisierend davon aus, dass die in den Abschreibungssätzen unterstellte Nutzungsdauer von Gebäuden mit jedem Eigentümerwechsel neu beginnt. Da die Nutzungsdauer auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist, kann sich ein über der typisierten Nutzungsdauer li...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.1 Abschreibungssätze nach § 7 Abs. 4 EStG

Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG handelt es sich um eine Absetzung, bei der die Bemessungsgrundlage im Regelfall mit jährlich gleichen Beträgen auf die Nutzungsdauer des abnutzbaren Wirtschaftsgutes verteilt wird. Bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen ist die Höhe der linearen AfA durch § 7 Abs. 4 und Abs. 5bEStG gesondert geregelt. Die A...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / Zusammenfassung

Überblick Die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) findet Anwendung bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Räumen. § 7 Abs. 4 EStG stellt eine gesetzliche Typisierung der Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG dar. Die Abschreibung erfolgt nach typisierten AfA-Sätzen; dies ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.6 Nachträgliche Anschaffungs-/ Herstellungskosten

Fallen bei einem linear abgeschriebenen Gebäude (bzw. selbstständigen Gebäudeteil) nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten an, führt dies zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Wann im Laufe des Jahres die Aufwendungen entstehen, ist unerheblich, da die nachträglichen Aufwendungen so berücksichtigt werden können, als wären sie zu Beginn des Jahres aufgewendet worde...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.10 Begünstigungszeitraum

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden 3 Jahren nach dem Anschaffungs- oder Herstellungsjahr zusätzlich zur linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG oder zur neu eingeführten degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG [1] geltend gemacht werden. Zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG besteht ke...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.9 Bemessungsgrundlage

2.9.1 Ermittlung der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten Zu den förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7b EStG gehören entgegen § 2 Abs. 3 WoFlV neben den abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die neue Mietwohnung selbst auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die zu dieser Wohnung gehörenden Nebenräu...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau

Zusammenfassung Überblick Die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) findet Anwendung bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Räumen. § 7 Abs. 4 EStG stellt eine gesetzliche Typisierung der Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG dar. Die Abschreibung erfolgt nach typisierten AfA-Sätzen; dies ist verfassungsgemäß (BFH...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.5 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Wird ein teilfertiges Gebäude erworben und in der Folge fertiggestellt, gehören zu den Herstellungskosten die Anschaffungskosten des teilfertigen Gebäudes und die Herstellungskosten zur Fertigstellung des Gebäudes. Bei Gebäuden im Privatvermögen in den alten Bundesländern, die ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.6 Nutzungsvoraussetzung

Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG muss die begünstigte Wohnung der entgeltlichen Überlassung zu fremden Wohnzwecken dienen. 2.6.1 Entgeltliche Überlassung zu fremden Wohnzwecken Wird eine Wohnung selbstgenutzt oder unentgeltlich zu fremden Wohnzwecken überlassen, liegt keine entgeltliche Überlassung zu fremden Wohnzwecken i. S. d. § 7b EStG vor. Ist...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14 Beihilferechtliche Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung

2.14.1 Anwendung der DE-minimis-Verordnung Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann aufgrund von § 7b Abs. 5 EStG nur in Anspruch genommen werden, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission v. 18.12.2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen[1] (De-minimis-V...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2 Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

2.1 Gesetzeszweck Mit Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v. 4.8.2019 [1] hat der Gesetzgeber zeitlich befristet eine Sonderabschreibung – also keine erhöhten Absetzungen – in Form des § 7b EStG eingeführt. § 7b EStG gewährt für die Anschaffung oder Herstellung neuer vermieteter Wohnungen eine Sonderabschreibung von 4 × 5 % der auf 2.00...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.15 Prüfung der Beihilfehöchstbeträge

2.15.1 Grundsatz Die Prüfung, ob die Beihilfehöchstbeträge eingehalten werden, ist für jedes Jahr des Begünstigungszeitraums gesondert vorzunehmen. Im ersten Jahr des Begünstigungszeitraums werden 25 % des ermittelten Beihilfewerts der Sonderabschreibung nach § 7b EStG in die Berechnung einbezogen. Ist die Summe der erklärten anderen Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung fü...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen

2.3.1 Persönliche Voraussetzungen Zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG sind alle beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen i. S. d. Einkommensteuergesetzes und Körperschaftsteuergesetzes berechtigt, die auch die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei Mitunternehmerschaften oder Gemeinschaften ist nach § 7a Abs. 7 Satz 1 EStG der einzelne Be...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.5 Förderzeitraum und Bauantragsstellung

Förderzeitraum ist der Zeitraum, für den die Förderung nach § 7b EStG dem Grunde nach in Betracht kommt. Die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG können in Anspruch genommen werden, wenn 1. durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauan...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.13 Rückgängigmachung der Sonderabschreibung

Wird eine begünstigte Wohnung, für die die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch genommen wurde, innerhalb des 10-jährigen Nutzungszeitraums dem Mietwohnungsmarkt entzogen oder veräußert, ohne dass der Veräußerungsgewinn der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt, oder wird die Baukostenobergrenze nachträglich innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre nach Ablauf d...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.9.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ermittelt sich aus den förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Wohnung unter Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird für Wohnungen, - die aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantra...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.6.1 Entgeltliche Überlassung zu fremden Wohnzwecken

Wird eine Wohnung selbstgenutzt oder unentgeltlich zu fremden Wohnzwecken überlassen, liegt keine entgeltliche Überlassung zu fremden Wohnzwecken i. S. d. § 7b EStG vor. Ist die Nutzungsüberlassung gem. § 21 Abs. 2 EStG in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, so ist auch die Sonderabschreibung nach § 7b EStG im gleichen Verhältnis aufzuteilen und ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.13.2 Überschreiten der Baukostenobergrenze bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Wird die Baukostenobergrenze i. H. v. 3.000 EUR je m² Wohnfläche innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre nach Ablauf des Jahres der Anschaffung oder Fertigstellung der begünstigten Wohnung durch nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten überschritten, ist die bisher in Anspruch genommene Sonderabschreibung nach § 7b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG in voller Höhe verzinslich ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14.1 Anwendung der DE-minimis-Verordnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann aufgrund von § 7b Abs. 5 EStG nur in Anspruch genommen werden, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission v. 18.12.2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen[1] (De-minimis-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassun...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2 Begünstigte Maßnahmen

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann in Anspruch genommen werden für eine neue Mietwohnung, die im entsprechenden Förderzeitraum angeschafft oder hergestellt wird, unter Erfüllung der Nutzungsvoraussetzung[1] und Einhaltung der Baukostenobergrenze.[2] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.[3]...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.15.1 Grundsatz

Die Prüfung, ob die Beihilfehöchstbeträge eingehalten werden, ist für jedes Jahr des Begünstigungszeitraums gesondert vorzunehmen. Im ersten Jahr des Begünstigungszeitraums werden 25 % des ermittelten Beihilfewerts der Sonderabschreibung nach § 7b EStG in die Berechnung einbezogen. Ist die Summe der erklärten anderen Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung für das laufende u...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.3.1 Persönliche Voraussetzungen

Zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG sind alle beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen i. S. d. Einkommensteuergesetzes und Körperschaftsteuergesetzes berechtigt, die auch die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei Mitunternehmerschaften oder Gemeinschaften ist nach § 7a Abs. 7 Satz 1 EStG der einzelne Beteiligte anspruchsberechtigt. Das...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.4 Fördergebiet

Die Regelung gilt zunächst für jede neue Mietwohnung im Inland. § 7b EStG findet auch Anwendung, wenn die neue ­Mietwohnung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat belegen ist, der aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-Amtshilfegesetz in einem Umfang leistet, der für die Überprüfung der Voraussetzungen dieser Vorschr...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.6.2 Wohnzwecke

Eine Wohnung dient Wohnzwecken, wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen. Eine entgeltlich überlassene Wohnung dient Wohnzwecken i. S. d. § 7b EStG, wenn die entgeltliche Überlassung unbefristet oder mindestens für einen Zeitraum von 1 Jahr mietvertraglich festgelegt ist. Wird eine kürzere Mietdauer vereinbart, kann ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.12 Einhaltung der Nutzungsvoraussetzung

Die begünstigte Wohnung muss nach § 7b Abs. 2 Nr. 3 EStG im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den folgenden 9 Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen (10-jähriger Nutzungszeitraum). Der Nachweis über die Einhaltung der mindestens 10-jährigen Nutzung zur entgeltlichen Überlassung zu fremden Wohnzwecken ist vom Steuerpflichtigen jährlich in gee...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.13.1 Veräußerung innerhalb des Nutzungszeitraums

Eine Veräußerung innerhalb des 10-jährigen Nutzungszeitraums, bei der der Veräußerungsgewinn nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt, führt in voller Höhe zu einer Rückgängigmachung der in Anspruch genommenen Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Dies gilt nicht nur im Fall der Erzielung eines Veräußerungsgewinns, sondern auch im Fall des Vorliegens eines Veräuß...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14.2 Beihilfehöchstbeträge

Werden Beihilfen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt, so darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen – unabhängig davon, aus welchen Förderprogrammen diese gewährt worden sind – in einem Zeitraum von 3 Kalenderjahren die folgenden Beihilfehöchstbeträge nicht übersteigen: nach der De-minimis-Verordnung: 200.000 EUR, nach d...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.15.3 Prüfungserfordernisse für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Für die Prüfung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG sind gewisse Angaben erforderlich. Diese sind vom Steuerpflichtigen nach einem einheitlichen Vordruck[1] an das örtlich zuständige Finanzamt zu übersenden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben hat der Steuerpflichtige mit seiner Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) zu bestätigen. Die Angaben sind spä...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.3.2 Sachliche Voraussetzungen

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann in Anspruch genommen werden für eine neue Mietwohnung, die im entsprechenden Förderzeitraum angeschafft oder hergestellt wird – unter Erfüllung der Nutzungsvoraussetzung und Einhaltung der Baukostenobergrenze. Beschränkt Steuerpflichtige, die im Inland eine neue Mietwohnung herstellen oder anschaffen und mit den aus deren entgeltlich...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.15.2 Überschreiten der Beihilfehöchstbeträge

Ergibt die Prüfung der Einhaltung der Beihilfehöchstbeträge nach der De-minimis-Verordnung und der DAWI-de-minimis-Verordnung, dass mit der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG der Beihilfehöchstbetrag von 200.000 EUR nach der De-minimis-Verordnung bzw. von 500.000 EUR nach der DAWI-de-minimis-Verordnung überschritten wird, ist die Sonderabschreibung nach § ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.1 Wohnung

Gegenstand der Sonderabschreibung ist die einzelne neue Mietwohnung einschließlich der zu ihr gehörenden Nebenräume. Die Sonderabschreibung wird nicht – wie nach den üblichen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen – für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen Gebäudes oder selbstständigen Gebäudeteils gewährt. So ist bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG Gegenstand der...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14.4 Ermittlung des Beihilfewertes der Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Sind im Kalenderjahr der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG und in den 2 vorausgegangenen Kalenderjahren die Beihilfehöchstbeträge durch weitere De-minimis-Beihilfen nicht erreicht worden oder wurden in diesem Zeitraum bisher keine De-minimis-Beihilfen bezogen, muss der Beihilfewert der Sonderabschreibung nach § 7b EStG ermittelt werden. Bei der Ermittlung...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.1 Gesetzeszweck

Mit Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v. 4.8.2019 [1] hat der Gesetzgeber zeitlich befristet eine Sonderabschreibung – also keine erhöhten Absetzungen – in Form des § 7b EStG eingeführt. § 7b EStG gewährt für die Anschaffung oder Herstellung neuer vermieteter Wohnungen eine Sonderabschreibung von 4 × 5 % der auf 2.000 EUR je qm Wohnf...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14.3 Erklärung zu anderen De-minimis-Beihilfen

Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG muss der Steuerpflichtige nach § 7b Abs. 5 Satz 4 EStG für jedes Jahr des Begünstigungszeitraums Angaben zu den von ihm im jeweiligen Kalenderjahr der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG und in den jeweils 2 vorausgegangenen Kalenderjahren erhaltenen anderen Beihilfen auf der Basis der De-minimis...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.7 Abschreibungsfähige Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die im Rahmen der Anschaffung oder der Herstellung einer begünstigten Wohnung entstehen und für die Prüfung der Baukostenobergrenze und die Ermittlung der Bemessungsgrundlage heranzuziehen sind, werden gem. § 255 HGB und den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen ermittelt. Danach sind Anschaffungs...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.2 Definition der neuen Wohnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt nur in Betracht, wenn eine neue Wohnung geschaffen wird, die bisher nicht vorhanden war. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG kann entstehen durch den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, den Aus- oder Umbau von bestehenden Gebäudeflächen (insbesondere Dachgeschossausbauten, aber auch Teilung bestehender Wohnflächen) oder d...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.8 Baukostenobergrenze

Nach § 7b Abs. 2 Satz 2 EStG ist die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG nur zulässig, wenn die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten - für Wohnungen, die aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1. 1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt wurden, nicht mehr als 3.000 EUR je m² Woh...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.9.1 Ermittlung der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Zu den förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7b EStG gehören entgegen § 2 Abs. 3 WoFlV neben den abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die neue Mietwohnung selbst auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die zu dieser Wohnung gehörenden Nebenräume, wie Bodenräume, Waschküchen, Kellerräume, Trockenräume, Speicherräum...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.36 Gebäude

Haasmann/Drießen, Energetische Sanierungen nach IDW ERS IFA 1...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.1 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen. Auf weitere Spezifikationen von Restaurants mit ausländischer Küche wird an dieser Stelle noch nicht eingegangen. 2023betragen die Werte lt. amtlicher Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums[1] für Gaststätten:mehr