Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Allgemeines zur Abschreibun... / 4 Nutzungsdauer

Die Abschreibung von Gebäuden (bzw. selbstständigen Gebäudeteilen) erfolgt bei der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG und bei der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG ohne Rücksicht auf deren tatsächliche Nutzungsdauer mit festen Prozentsätzen.[1] Auch wenn die tatsächliche Nutzungsdauer gewöhnlich länger als die fiktive Nutzungsdauer sein wird, dürfen die g...mehr

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Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden

Zusammenfassung Überblick Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, verteilt über einen bestimmten Zeitraum, im Rahmen der AfA als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Ve...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.1 Gebäudeeinheit

Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA der Nutzungsdauer entsprechend vorzunehmen. AfA von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, soweit es sich nicht um ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 1 Abschreibungsberechtigung

Grundsätzlich ist derjenige befugt, AfA nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat oder dem sie zumindest steuerlich zuzurechnen sind.[1] Das wird regelmäßig der bürgerlich-rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer sein....mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 9.2 Fehlerberichtigung bis ins Fehlerjahr nicht möglich

Ist eine Änderung der Steuerbescheide unter Beachtung der AO-rechtlichen Bestimmungen nicht möglich, ist wie folgt vorzugehen[1]:mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / Zusammenfassung

Überblick Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, verteilt über einen bestimmten Zeitraum, im Rahmen der AfA als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung diene...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.3 Mietereinbauten

Mietereinbauten sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornehmen lässt. Es kann sich um selbstständige Gebäudeteile handeln, die eigenständig nach den Regeln der Gebäude-AfA abzuschreiben sind. Der Mieter ist wirtschaftlicher Eigentümer der Einbauten und als solcher zur AfA berec...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.6 Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Als AfA-Bemessungsgrundlage gelten die Gebäudeanschaffungskosten. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffung...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2 Abschreibungsgegenstand

2.1 Gebäudeeinheit Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA der Nutzungsdauer entsprechend vorzunehmen. AfA von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, soweit...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 11 Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Eine AfA ist nicht zu gewähren, wenn der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht wird. Auf den Zeitpunkt der Rückzahlung der Aufwendungen, die als Anschaffungskosten geltend gemacht worden sind, kommt es nicht an.[1] Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags hat das Bayerische Landesamt für Steuern[2] im Hi...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.5 Außenanlagen

Im Bewertungsrecht versteht man unter Außenanlagen die mit dem Grundstück körperlich verbundenen Sachen, die bürgerlich-rechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind[1], bewertungsrechtlich aber weder als Gebäude noch als Gebäudeteil qualifiziert werden. Einkommensteuerrechtlich ist von Bedeutung, ob die sog. "Außenanlage" der Bewertungseinheit Gebäude zuzurechnen ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.2 Gebäude und Gebäudeteile

Unselbstständige Gebäudeteile sind zusammen mit der Gebäudeeinheit abzuschreiben, zu der sie gehören. Die Unterscheidung zwischen unselbstständigen und selbstständigen Gebäudeteilen wird nach dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang getroffen. Unselbstständige Gebäudeteile sind solche Bestandteile des Gebäudes, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mi...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.4 Garagen

Garagen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern Teil des Wirtschaftsguts "Gebäude" und zusammen mit diesem abzuschreiben. Dies gilt auch für nachträglich errichtete Garagen[1] und für eine sog. Mehrfachparkanlage im Untergeschoss eines Gebäudes.[2] Anders als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind Garagen, die auf dem Gelände eines großen Mietwohnungskomplexes nachträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 242 Der Teilwert ist der alternative Bewertungsmaßstab neben denen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wirtschaftsgüter sind i. d. R. mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten – ggf. vermindert um die AfA – zu bewerten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden die Bewertungsobergrenze. Demgegenüber können Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.6 Durch die Fertigung veranlasster Wertverzehr des Anlagevermögens (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 220 Der Wertverzehr des Anlagevermögens i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB ist steuerrechtlich insoweit in die Herstellungskosten einzubeziehen, als er durch den Herstellungsprozess veranlasst und für die Herstellung notwendig ist.[1] Es besteht eine Einbeziehungspflicht nach Handels- und Steuerrecht.[2] Zweck der Einbeziehung ist es, die den einzelnen Produkten zuzurechnend...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.1 Bedeutung

Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut sind Werbungskosten, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden.[1] Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.2 Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3, § 256 S. 2 HGB)

Rz. 48 Das Festwertverfahren nach § 240 Abs. 3 S. 1 und § 256 S. 2 HGB (vgl. auch R 5.4 Abs. 3 EStR 2012 für das Anlagevermögen und H 6.8 EStH 2023 für das Vorratsvermögen)[1] ist ein besonderes Verfahren zur Vereinfachung der Inventur und der Bewertung. Gegenstand des Festwertverfahrens sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – mit Ausnahme von immateriellen Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.1 Grundlagen

Rz. 274 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Im Gegensatz dazu sind andere Wirtschaftsgüter, insbesondere das Umlaufvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Rz. 27...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 3 Einkunftserzielung

Das Gebäude und die selbstständigen Gebäudeteile können nur dann steuerlich abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften dienen. Sie dürfen also nicht jahrelang leer stehen.[1] Aufwendungen für eine Immobilie nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung sind als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung im Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 2 Zweck und systematischer Zusammenhang

Rz. 17 Die Einleitung zu § 6 Abs. 1 EStG ("Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:") stellt heraus, dass die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen sind, während sie n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.3 Das Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG)

Rz. 257g Nach § 253 Abs. 2 bis 4 HGB i. d. F. vor dem Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009[1] durfte ein angesetzter niedrigerer Wert beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[2] Für Kapitalgesellschaften sah demgegenüber § 280 Abs. 1 HGB a. F. ein Wertaufholungsgebot vor. Von einer Zuschreibung konnte jedoch nach § 280 Abs. 2 HGB abgesehen werden,...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 3 Zuschüsse

Die Bemessungsgrundlage für steuerrechtliche Abschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts. Die Bemessungsgrundlage kann aber auch durch einen Zuschuss aus öffentlichen oder privaten Mitteln gemindert werden. Entscheidend ist, ob es sich um Investitionszuschüsse oder um Aufwands- und Ertragszuschüsse handelt. Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 250 Eine Teilwertabschreibung setzt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" nicht näher umschrieben. Laut Gesetzesbegründung[1] ist der Begriff der dauernden Wertminderung dem § 253 Abs. 3 S. 3 HGB i. d. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.5 Bewertung fiktiver Einlagen in Fällen der Begründung der Steuerverstrickung (§ 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG)

Rz. 434a Wird ein Wirtschaftsgut durch Begründung des deutschen Besteuerungsrechts erstmals steuerverstrickt, so ist diese fiktive Einlage i. S. von § 4 Abs. 1 S. 7 (jetzt: S. 8) EStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006 (Rz. 410b ff.)[1] nach § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Dies entspricht der Bewertung einer Entnahme in Fällen der Steuerentstrickung n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.3 Begrenzung des Einlagewerts auf die niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 426 Anstelle des Teilwerts sind Wirtschaftsgüter bei ihrer Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 EStG höchstens mit den niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn das eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist oder wenn das eingelegt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 20 Bewertung von Wirtschaftsgütern bei Betriebseröffnung (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 435 Eine Betriebseröffnung i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG liegt vor, wenn ein Unternehmen neu gegründet wird, ein aufgegebener Betrieb wiedereröffnet wird oder ein Stpfl. von einer privaten Vermögensverwaltung zu einem gewerblichen Grundstückshandel übergeht (§ 15 EStG Rz. 140ff.). Keine Eröffnung eines Gewerbebetriebs ist die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 6 Nominalwertprinzip

Rz. 37 Das EStG beruht auf dem Grundsatz Euro = Euro (Nominalwertprinzip). Dass der Wert einer Geldsumme sich nach dem jeweiligen Nennbetrag richtet, bildet eine der tragenden Grundlagen der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung.[1] Infolgedessen werden Wertverschlechterungen des investierten Kapitals nicht berücksichtigt. Da das Einkommensteuerrecht von verhältnismäßig s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.2 Aufwandseinlage

Rz. 423 An die Stelle des Teilwerts tritt der tatsächliche Aufwand – auch Aufwandseinlage genannt – bei der betrieblichen Nutzung von betriebsfremdem Vermögen des Stpfl. Dieser Aufwand ist als Betriebsausgabe abziehbar. Innerhalb des Betriebsvermögensvergleichs lassen sich diese Aufwendungen als Betriebsausgaben nur berücksichtigen, indem hierfür eine Einlage gebucht und vom...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.6.1 Aufteilung auf Gebäude und Grund und Boden

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungs...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 3.3 Öffentliche Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Gegenleistungen für die zeitliche Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung von unbeweglichem Vermögen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Unerheblich ist dabei, ob der Mieter selbst oder ein Dritter die Gegenleistung erbringt. Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenh...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 3.1 Investitionszuschuss

Bei einem Investitionszuschuss dient der Zuschuss nicht der Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts; vielmehr besteht das Interesse des Zuschussgebers regelmäßig darin, dass bestimmte Investitionen vorgenommen und die bezuschussten Wirtschaftsgüter während einer bestimmten Zeit für den geförderten Zweck vorgehalten und eingesetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 31 Anschaffungskosten eines Überschussrechners in den Fällen von § 6 Abs. 3 bis 6 (§ 6 Abs. 7 EStG)

Rz. 541 § 6 Abs. 7 Nr. 1 EStG enthält die Regelung des früheren § 7 Abs. 3 EStDV. Er regelt für Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, die Bemessungsgrundlage für die AfA und die AfS in den Fällen des § 6 Abs. 3 bis 6 EStG. Ein Überschussrechner hat die nach Abs. 3 bis 6 anzusetzenden Werte als echte oder fiktive Anschaffungskosten bei der Bemessung der AfA...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.4 Anschaffung, Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskostenzeitraum

Der Zeitpunkt der Anschaffung unterscheidet sich ertragssteuerrechtlich von dem bei der Herstellung maßgebenden Begriff der Fertigstellung, der auf die Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsguts abstellt. Die Anschaffung setzt den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht voraus. Nach der Rechtsprechung des BFH ist dies der Zeitpunkt, zu dem (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzen und L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.1 Allgemeines

Rz. 209 § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB führt alle Elemente der Herstellungskosten auf. Außerhalb dessen dürfen keine weiteren Kostenbestandteile in die Herstellungskosten einbezogen werden.[1] Einzelkosten sind den herzustellenden Wirtschaftsgütern unmittelbar aufgrund eines eindeutigen und nachweisbaren quantitativen Zusammenhangs zurechenbar, während Gemeinkosten nicht unmitte...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2 Abgrenzung

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind die Gebäudeherstellungskosten von den folgenden Kosten abzugrenzen[1]: Anschaffungskosten des Grund und Bodens; Anschaffungs-/Herstellungskosten von Betriebsvorrichtungen; Anschaffungs-/Herstellungskosten von Scheinbestandteilen; Anschaffungs-/Herstellungskosten von Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.1 Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 336 Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird vermutet, dass der Teilwert den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der linearen AfA entspricht.[1] Die degressiven AfA entsprechen nur in wenigen Fällen dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Hauptgründe für Teilwertabschreibungen sind Fehlmaßnahmen (Rz. 268) und nachhaltige Unrentabilität von Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21 Bewertung von Wirtschaftsgütern bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 441 Bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs sind die Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der Eröffnungsbilanz des Erwerbers mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Gegenstand des Erwerbs ist dabei ein bereits bestehender Betrieb als wirtschaftliche Einheit. Es kann sich um einen Betrieb, einen Teilbetri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 3 Verhältnis von handels- und steuerrechtlicher Bewertung

Rz. 25 Nach dem "Bewertungsvorbehalt" des § 5 Abs. 6 EStG sind bei der steuerrechtlichen Bilanzierung "die Vorschriften über die Bewertung" zu befolgen. Demgemäß haben die steuerrechtlichen Vorschriften Vorrang vor den handelsrechtlichen. Soweit eine steuerrechtliche Regelung jedoch fehlt oder lückenhaft ist, gelten aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nach § 5 Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23 Pool- oder Sammelbewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (§ 6 Abs. 2a EStG)

Rz. 460a Nach dem 31.12.2007 angeschaffte, hergestellte oder eingelegte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, unterlagen nach § 6 Abs. 2a EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] einer Sammelbewertung, sofern ihre Anschaffungs-, Herstellungs- oder Einlagewerte mehr als 150 EUR, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.7 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl.. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.2 Teilwertabschreibung auf Vorratsvermögen

Rz. 337 Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, insbesondere bei Waren, wird vermutet, dass ihr Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und an späteren Bilanzstichtagen den Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten entspricht (Rz. 258ff.).[1] Eine bloße vorübergehende Wertminderung erlaubt noch keine Teilwer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.6 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Rz. 81 Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB beibehalten werden. Dieser Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt für alle Kaufleute und über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Steuerbilanz. Das Stetigkeitsgebot ist durch § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB i. d. F. des BilMoG von einer Soll- in eine Mussvorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.5 Zu aktivierende Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 215 Nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB zählen zu den Herstellungskosten auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Diese Gemeinkosten unterscheiden sich von den Einzelkosten dadurch, dass sie nicht unmittelbar dem Produkt zugerechnet, s...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.1 Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen als Herstellungskosten

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bilden unabhängig von ihrer Höhe Herstellungskosten, wenn sie für eine Erweiterung i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB entstehen. Eine Erweiterung liegt vor: bei der Aufstockung eines Gebäudes[1]; bei der Errichtung eines Anbaus[2]; bei der Vergrößerung der nutzbaren Fläche[3]; bei der Vermehrung der Substanz des Gebäudes.[4] Nach der...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr