Fachbeiträge & Kommentare zu Abzinsung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionsrückstellung / 2.2 Bewertung

Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz höchstens mit dem nach Maßgabe des § 6a EStG berechneten Teilwert der Pensionsverpflichtung anzusetzen. Ausgangswert ist der Barwert der künftigen Pensionsleistungen.[1] Bei der Abzinsung ist zwingend ein Rechenzinsfuß von 6 % zu berücksichtigen. Die Ermittlung hat nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu erfolgen...mehr

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Pensionsrückstellung / 1.2 Bewertung

Pensionsverpflichtungen sind in der Handelsbilanz mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bewertungsstichtag ist der Abschlussstichtag. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags richtet sich danach, ob eine nicht wertpapiergebundene oder eine wertpapiergebundene Verpflichtung vorliegt.[1] Wertpapiergebundene Pensionsverpflichtu...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.1 Verpflichtung zur Abzinsung

Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen; ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt und die verzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Eine verzinsliche Verbindlichkeit liegt vor, wenn ein Zinssatz von mehr als 0 % vereinbart wurde oder wirtschaft...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2 Abzinsung von Rückstellungen

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abzuzinsen. Dazu sind neben dem nominellen Verpflichtungsbetrag die beiden Parameter Abzinsungszinssatz und Restlaufzeit zu bestimmen. Mithilfe dieser Parameter ist der Barwert des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berechnen. Der so ermittelte, abgezinste nominelle Verpflichtungsbetrag...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Abzinsung von Rückstellungen

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auch die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz für die Steuerbilanz, jedoch nur so weit, wie das S...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.3 Abzinsungssatz

Der Abzinsung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG ein Zinssatz von 5,5 % zugrunde zu legen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Restlaufzeit (was bestimmte Berechnungen im Vergleich zur handelsrechtlichen Berechnung vereinfacht). Die Abzinsung reduziert die Höhe der Rückstellung. Da der steuerliche Zinssatz wesentlich höher ist als die aktuellen Marktzinssätze, die ...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung nach Handelsrecht Abzinsung nach Steuerrecht Bewertungsunterschiedemehr

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Rückstellung, Abzinsung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abzinsung einer Rückstellung (Handelsbilanz)

Die Huber GmbH schätzt die nominale Verpflichtung aus einem Rechtsstreit zum aktuellen Abschlussstichtag am 31.12.01 auf 100.000 EUR. Sie geht davon aus, dass der Rechtsstreit 2 Jahre dauert und sie zum 31.12.03 in Anspruch genommen wird. Da die Laufzeit der Verpflichtung mehr als ein Jahr beträgt, ermittelt die Huber GmbH den Erfüllungsbetrag der Rückstellung zum 31.12.01 fü...mehr

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Rückstellung, Abzinsung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung nach Handelsrecht Abzinsung nach Steuerrecht Bewertungsunterschiede 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.3 Änderung der Berechnungsparameter

Der bilanzielle Wertansatz von abgezinsten Rückstellungen ist jährlich allein schon deshalb neu zu berechnen, da der Barwert mit der um den Zeitfortschritt veränderten Restlaufzeit (neu) berechnet werden muss. Dabei sind Änderungen der Bewertungsparameter nomineller Verpflichtungsbetrag, Abzinsungssatz und Restlaufzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Die durch die Deutsche Bundesba...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.2 Restlaufzeit

Die Restlaufzeit ist eine wichtige Größe im Zuge der Wertermittlung einer Rückstellung, denn über die Dauer der Restlaufzeit sind Kostensteigerungen bei der Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berücksichtigen, entsprechend der Restlaufzeit ist der Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung als "restlaufzeitadäquater" Zinssatz zu bestimmen und über diesen Zeitrau...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellung, Abzinsung / 4.5 Abzinsungsfaktor bzw. Vervielfältiger

Die Abzinsung wird berechnet durch die Anwendung eines Abzinsungsfaktors auf den nominellen Verpflichtungsbetrag. Der Abzinsungsfaktor kann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden (Barwertformel, siehe oben) oder mithilfe der bereits berechneten Vervielfältiger der Tab. 2 des BMF, Schreibens v. 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05) vorgenommen werden. Dies...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.1 Abzinsungssatz

Die Abzinsung ist mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Rückstellung vorzunehmen.[1] Die Zinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) mit 2 Nachkommastellen ermittelt und auf ihrer Website bekannt gemacht.[2]mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.4 Restlaufzeit

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung für eine ungewisse Verpflichtung am Bilanzstichtag ist nach BMF, Schreiben v. 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05), Rz. 24 nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu schätzen. Abzinsungszeitraum ist bei Geldleistungsverpflichtungen der Zeitraum bis zur Fälligkeit. Ist die Zahlung in mehreren Teilbeträgen zu entrichten, ...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.2 Nomineller Verpflichtungsbetrag

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind bei der Bewertung einer Rückstellung die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, d. h. künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Dementsprechend ist der nominelle Verpflichtungsbetrag nach Preis- und Kostenverhältnissen am jeweiligen Bilanzstichtag zu ermitteln. Zukünftig erwartete Preissteiger...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3 Bewertung nach Handelsrecht

3.1 Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags Die Bewertung von Rückstellungen ist in § 253 Abs. 1 und 2 HGB geregelt. Zweifelsfragen hat das IDW im RS HFA 34 konkretisiert. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der Verpflichtung anzusetzen. Die Höhe der Rückstellungen rich...mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 3.1 Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags

Die Bewertung von Rückstellungen ist in § 253 Abs. 1 und 2 HGB geregelt. Zweifelsfragen hat das IDW im RS HFA 34 konkretisiert. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der Verpflichtung anzusetzen. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile musstennicht konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Rückstellungen die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten; dadurch kommt zum Ausdruck, dass auch den Rückstellungen (ungewisse) Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen in Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.11 Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für mehrere Wirtschaftsgüter

Rz. 152 Werden mehrere Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Vertrags zu einem Gesamtkaufpreis erworben – z. B. ein Betrieb oder ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude oder eine Eigentumswohnung –, so zwingt der Grundsatz der Einzelbewertung (s. Rz. 41ff.) dazu, den Gesamtkaufpreis nach den Wertverhältnissen im Anschaffungszeitpunkt auf die einzelnen Wirtschaftsgüt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Patent, buchhalterische Beh... / 6.2 Bewertung der Rückstellung für Patentverletzung

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bewertung einer Rückstellung der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. Vor diesem Hintergrund bemisst sich die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 5.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält, die zu einer niedrigeren Bewertung führen. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen.[1] In Bezug auf eine Rückstellung aufgrund einer gegen den...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anhängige Klage

Hans Groß ist Inhaber eines Installateurgeschäfts. In Folge von Installationsarbeiten bei Firma Wolfgang Müller wurde eine elektrische Leitung beschädigt, was einen eintägigen Stromausfall zur Folge hatte. Fa. Müller erlitt durch den verursachten Produktionsausfall einen Schaden von 150.000 EUR. Da Hans Groß die Zahlung des Schadensersatzes verweigerte, hat Fa. Müller Hans G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 5.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet nach mehrheitlicher Meinung den bereits abgezinsten Verpflichtungsbetrag und entspricht damit dem Buchwert der Rückstellung. [1] Im Fall einer gegen den bilanzierenden Kaufman...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 5,5 % bei Abzinsung von betrieblichen Verbindlichkeiten und Bildung von Rückstellungen

Die Höhe des Zinssatzes von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 und Nr. 3a Buchst. e S. 1 EStG begegnet jedenfalls im Streitjahr 2013 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die in Rspr. und Literatur erhobenen verfassungsrechtlichen Zweifel an der gesetzlichen Zinssatzhöhe gem. § 238 Abs. 1 S. 1 AO können nicht auf die verfassungsrechtliche Beurteilung des Abzinsungszinssatzes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 40 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[81] gehören.[82] Rz. 41 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegenüb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 8 Berücksichtigung von Preissteigerungen und Abzinsung von Drohverlustrückstellungen

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bewertung einer Rückstellung der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag): Die Höhe einer Drohverlustrückstellungen richtet sich nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Demnach sind künftige Preis- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Urlaubsrückstellung / 3 Abzinsung der Urlaubsrückstellungen

Im Allgemeinen müssen die Arbeitnehmer ihren Alturlaub bis zum 31.3. des auf den Bilanzstichtag (hier 31.12.) folgenden Kalenderjahrs angetreten haben. Eine Abzinsung der Urlaubsrückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a – e EStG kommt somit zumeist nicht in Betracht, da die Laufzeit der Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht mehr als 12 Monate beträgt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.3 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6 Unterschiedliche Abbildung in Handel- und Steuerbilanz

Die Einordnung als Rückstellung oder Verbindlichkeit hat unmittelbare Auswirkungen auf die bilanzielle Abbildung in der Handels- und Steuerbilanz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz die Verpflichtung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz weggefallen ist (Verkündung am 23.6.2022). § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wurde dahingehend ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6.2 Ausweis als Rückstellung

Ist die Verpflichtung im Einzelfall nicht als Verbindlichkeit, sondern als Rückstellung einzuordnen, so ist handelsrechtlich eine Abzinsung des Erfüllungsrückstands vorzunehmen. Denn nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Dazu ist der ihrer jeweiligen Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzins...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.2 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die bis zum 31.12.2022 enden

Auch in der Steuerbilanz ist für den Erfüllungsrückstand eine Verbindlichkeit auszuweisen. Nach der bis zur Änderung durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz geltenden Fassung des § 6 EStG sind Verbindlichkeiten abzuzinsen. Ausgenommen sind Verpflichtungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag wenige als 12 Monate beträgt, die unverzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.3 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden

Durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurde § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG dahingehend geändert, dass Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen sind. Die Verpflichtung zur Abzinsung wurde gestrichen. Als Folgeänderung, wurde auch § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG geändert, der klarstellt, dass Rückstellungen weiterhin mit einem Zinssatz von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten

Streitjahr 2013: Der Zinssatz von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten bzw. von Rückstellungen für Verpflichtungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG ist verfassungsgemäß. Die Wertungen der BVerfG-Entscheidung (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB 2021, 272 [Brinkmeier]) zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hauptfeststellung der Grund... / b) Selbständig nutzbare Teilflächen

Ist das Grundstück wesentlich größer, als es einer den Gebäuden angemessenen Nutzung entspricht, und ist eine zusätzliche Nutzung oder Verwertung einer Teilfläche (selbständig nutzbare Teilfläche) zulässig und möglich, ohne dass mehrere wirtschaftliche Einheiten i.S.d. § 2 BewG vorliegen, ist diese Teilfläche bei der Abzinsung des Bodenwerts nicht zu berücksichtigen (§ 257 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Bewertung ein... / 13. Abzinsung des Bodenwerts nach Anlage 41 zu § 257 BewG

Der Abzinsungsfaktor bestimmt sich nach dem Liegenschaftszinssatz nach § 256 BewG und der Restnutzungsdauer des Gebäudes nach § 253 Abs. 2 S. 3-6 BewG.mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis zu erfassen sind,[1] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets im ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 15 Zur Erlangung günstigerer Freibeträge mittels Adoption vgl. die Ausführungen zu § 15 ErbStG Rz. 17, 19 und 45 ff. Rz. 16 Da die Freibeträge erwerbsbezogen sind, bietet es sich an, möglichst mehrere Erwerbsvorgänge zu generieren. Deshalb kann durch eine rechtzeitige Schenkung an bestimmte Personen in 10-Jahreszeiträumen immer wieder ein neuer Freibetrag genutzt werden. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 3 Abzinsung des Bodenwerts (Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 257 Abs. 2 S. 1 BewG ist der nach § 257 Abs. 1 i. V. m. 247 BewG ermittelte Bodenwert (Rz. 9-13) mit Ausnahme des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen i. S. d. § 257 Abs. 3 BewG mit dem sich aus der Anlage 41 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktor abzuzinsen. Der jeweilige Abzinsungsfaktor bestimmt sich gem. § 257 Abs. 2 S. 2 BewG nach dem Liegenschaftsz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.5.3 Finanzmathematische Grundlagen des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 22 Finanzmathematisch lässt sich die Formel für das vereinfachte Ertragswertverfahren (Rz. 21), die sowohl Elemente der Kapitalisierung als auch der Abzinsung enthält, wie folgt erklären: Abzinsung des Bodenwerts (BW x AF): Im Wege der Abzinsung oder auch Diskontierung genannt, wird ermittelt, welchen Wert ein zukünftiges Kapital (Kn = Endwert des Kapitals) durch Abzug all...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 4 Selbstständig nutzbare Teilflächen (Abs. 3)

Rz. 18 Ist das Grundstück wesentlich größer, als es einer den Gebäuden angemessenen Nutzung entspricht, und ist eine zusätzliche Nutzung oder Verwertung einer Teilfläche zulässig und möglich (selbstständig nutzbare Teilflächen), ohne dass mehrere wirtschaftliche Einheiten i. S. d. § 2 BewG vorliegen, ist diese Teilfläche gemäß § 257 Abs. 2 S. 1 BewG nicht in die Abzinsung de...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.2.2 Systematik des Ertragswertverfahrens

Rz. 26 Das Ertragswertverfahren nach den §§ 252ff. BewG wurde in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt.[2] Das vereinfachte Ertragswertverfahren gehört zu den Standardverfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts (Ertragswerts) von bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren (Rz. 16). Infolgedessen wird in § 252 S. 1 Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In § 257 wird die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstücks i. S. d. § 247 BewG bestimmt.[1] In Abs. 1 S. 1 der Vorschrift wird zunächst der Bodenwert nach § 247 BewG , respektive der Wert des unbebauten Grundstücks i. S. d. des § 247 BewG, zur Ausgangsgröße für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts bestimmt (Rz....mehr