Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.2 Entnahme des Stroms

Entnahmewert Wie oben bereits erwähnt, liegt hinsichtlich des für eigene private Zwecke verbrauchten Stroms eine Entnahme vor. Der Wert der Entnahmen berechnet sich aus dem Teilwert.[1] Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, den Entnahmewert zu ermitteln. Grundsätzlich bestimmt sich der Teilwert der Entnahme nach den anteiligen Herstellungskosten des selbstproduzierten Stroms ab...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 4.2 Fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Totalgewinn Bei den Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit mehr als 30 kW (peak) sowie auf gemischt genutzten Gebäuden mit mehr als 15 kW (peak), prüft das Finanzamt regelmäßig auch die ertragsteuerliche Gewinnerzielungsabsicht. Kommt das Finanzamt zur der Entscheidung, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, liegen kein...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.5 Aufwendungen für das Gebäude

Keine Betriebsausgabe Der Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage – Stromerzeugung hat im Prinzip nichts mit dem eigentlichen Gebäude zu tun. Aus diesem Grund können die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen, nicht als Betriebsausgabe bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung abgezogen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Kosten: Abschreibungen des...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 3.3 Was passiert mit den Ausgaben einer steuerbegünstigten Fotovoltaikanlage

Betriebsausgaben In § 3 Nr. 72 EStG wird nur eine Steuerbefreiung für die Einnahmen und Entnahmen geregelt. Man könnte sich also fragen, ob die Ausgaben nicht von der Steuerbefreiung erfasst und somit dem Finanzamt erklärt werden müssen bzw. können. Hierzu bedurfte es seitens des Gesetzgebers keiner weiteren Regelung, da es bereits den § 3c EStG gibt. Hier ist geregelt, dass ...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 8.1 Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Betriebsvermögensvergleich

60.000 EUR Der Gewinn oder Verlust wird bei den meisten Fotovoltaikanlagen anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Eine Umstellung zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 EStG ist erst erforderlich, wenn der Gewinn mehr als 60.000 EUR im Jahr oder der jährliche Stromumsatz mehr als 600.000 EUR beträgt. Zu- und Abflu...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 1 Problematik

Bezieht ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung, muss er entscheiden, ob er diese Leistung für sein Unternehmen oder für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht. Eine Zuordnung der Leistung zu seinem Unternehmen ist nur dann möglich, wenn er beabsichtigt, diese Leistung für unternehmerische Zwecke zu nutzen und sie nicht unmittelbar und ausschließlic...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) TW-AfA auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft

Als wesentliche Beteiligung i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gilt eine unmittelbare wie auch eine mittelbare Beteiligung von mindestens 25 %. Keine Fremdüblichkeit bei nicht werthaltiger Besicherung: Die Konditionen eines für ein Bauprojekt hingegebenen Darlehens sind nicht fremdüblich, wenn nicht – wie im Regelfall – Grundpfandrechte in Form einer Hypothek oder Grundschuld – und damit...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Vororganschaftliche Mehrabführung bei unterlassener TW-Abschreibung

Eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, kann eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben. Für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, darf eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden. FG Hamburg v. 30.6.2022 – 6 K 40/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 27/22mehr

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Investmentfonds / 2.2.6 Übergangsfragen

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Zum einen werden die laufenden Erträge bis zum Jahresende 2017 noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage versteuert. Es erfolgt eine "Zwangsthesaurierung" mit Ansatz der ausschüttungsgleichen Erträge, wenn die Erträge nicht bis Ende 2017 ausgeschüttet werden. Fonds mit einem vom Kalenderjahr abweichende...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Nießbrauch

Rz. 17 Bei dem Nießbrauch an einem Grundstück kann von dem jährlichen Reinertrag ausgegangen werden, der der Differenz zwischen den marktüblich erzielbaren Erträgen und marktüblich entstehenden Bewirtschaftungskosten entspricht (vgl. §§ 31 f. ImmoWertV 2021). Allerdings spricht viel dafür, den Reinertrag nach den §§ 185 ff. BewG zu berechnen, damit der Bewertung des Grundstü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses ist von dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auszugehen (Ausgangswert); dabei bleiben bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt. Der Ausgangswert ist noch wie folgt zu korrigieren:mehr

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Programmkurzbeschreibung / 5 Steuerberechnung für Gewerbetreibende

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können z.B. die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem geschlossenen ...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 8 Steuerberechnung für gewerbliche Personengesellschaften

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts. Bei Bedarf ist eine alternative Situation durch nochmaligen Programmdurchlauf zu berechnen (Änderung der BWA-Hochrechnung, Änderung der Einkünfte des zu analysierenden Gesellschafters). Durch die Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise d...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 9 Steuerberechnung für Freiberufler-Gesellschaften

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem gesc...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 6 Steuerberechnung für Freiberufler

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem gesc...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 7 Steuerberechnung für GmbH und Gesellschafter

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder einer Gewinnausschüttung/-thesaur...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Bewertung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 16 Gemäß § 200 Abs. 4 BewG sind auch Gegenstände des notwendigen Betriebsvermögens[36] gesondert zu bewerten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag in das Betriebsvermögen eingelegt wurden; mit solchen Gegenständen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Schulden werden hierbei mindernd berücksichtigt.[37] Die Regelung dient der Missbrauchsverhi...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 10 Betriebswirtschaftliche Rentabilitätsanalyse

Mit Hilfe der Rentabilitätsanalyse werden die Planwerte und die Vorjahreswerte übersichtlich dargestellt und analysiert. Das Programm ermittelt automatisch u.a. folgende Kennzahlen: Umsatzrentabilität I und II Handelsspanne Betriebsbedingter Cash-flow EBIT (Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern) EBITDA (Jahresüberschuss vor Zinsen, Steuern und Abschreibung) Aus eventuellen Abwei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 2 Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen. Sie umfassen die Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis. Zu den Verwaltungskosten gehören die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, di...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Abs. 1 Nr. 2: Gegenstände des öffentlichen Interesses

Rz. 11 Die sachliche Steuerbefreiung von Vermögensgegenständen des öffentlichen Interesses in § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nimmt auf die verminderte Leistungsfähigkeit des Erwerbers Rücksicht und soll verhindern, dass Kulturgüter allein zum Zwecke der Steuerzahlung ins Ausland verkauft werden müssen. Dementsprechend sieht die Norm unabhängig von der Stellung des Erwerbers eine F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Erbanfall und Unternehmensvermögen

Rz. 22 Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Bereicherung des Erwerbers ist zu differenzieren zwischen Vermögensgegenständen des Privatvermögens und des Betriebsvermögens. Lag beim Erblasser Betriebsvermögen vor, so wird dies auch als Betriebsvermögen beim Erwerber behandelt, sofern er den Betrieb unverändert fortführt. Möchte der Erwerber also d...mehr

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Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.1 Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nur möglich, wenn der Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert ist (dies würde nach IAS 36 der vorgeschaltete Indikatortest abfangen). Bei Finanzanlagevermögen besteht diesbezüglich ein Wahlrecht. Die Dauerhaftigkeit der Wertminderung wird im HGB nicht konkretisiert. In den Grundsätzen ordnungsmäß...mehr

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Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.4.4 Finanzanlagen

Wurde wegen einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung von Finanzanlagen von einer außerplanmäßigen Abschreibung abgesehen, sind im Anhang die Gründe für das Unterlassen der Abschreibung sowie die Anhaltspunkte dafür zu nennen, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist (§ 285 Nr. 18 Buchst. b HGB).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.2 Umlaufvermögen

Sicherlich ein deutlich höheres Abschreibungspotenzial besteht bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens, insb. bei Vorräten und Forderungen. Aufgrund des hier geltenden strengen Niederstwertprinzips ist jede Wertminderung unabhängig von der Dauerhaftigkeit zu berücksichtigen. Dabei ist der Buchwert zu vergleichen mit dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag. Ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.3.1 Ansatz

Rückstellungen sind künftige Ausgaben, die abgelaufene Geschäftsjahre betreffen, aber der Höhe nach – ausnahmsweise auch dem Grunde nach (z.B. Garantierückstellung) – am Bilanzstichtag nicht sicher bekannt sind. Sie ergänzen die Verbindlichkeiten, die genau bestimmbare Schulden darstellen. Mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen muss zu rechnen sein, was mit einer ca. 5...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 12–15 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 33. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Eigenkapital / 2.2 Weitere steuerliche Besonderheiten

Durch die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergibt sich auch beim Umfang des Eigenkapitals einer Personengesellschaft eine Abweichung zur Handelsbilanz. Zum steuerlichen Eigenkapital des Gesellschafters rechnet nämlich auch das Kapital in den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen.[1] So gehören insbesondere der Gesellschaft überla...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / 3. Auswirkungen auf die Abschreibung (AfA)

Höhe des AfA-Satzes: Zu beachten ist, dass in vielen Fällen der AfA-Satz ab dem Zeitpunkt, zu dem die Einlage hätte vollzogen werden müssen, nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG jährlich 3 % beträgt. Die steuerpflichtige Person dürfte jedoch mangels der Behandlung als BV nur 2 % AfA geltend gemacht haben. Nachholung der AfA: Die Nachholung der AfA für zurückliegende VZ ist nur mög...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / 1. Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordneter Bedeutung

Grundsatz: Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als BV behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt[13]. Beachten Sie: Dabei ist auf den Wert des Gebäudeteiles zzgl. des dazugehörenden Grund und Bodens abzustellen. Bei der Prüfung, ob der Wert eines Grundstück...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / V. Auswirkungen bei Betriebsaufgabe/-veräußerung

Umfang des notwendigen BV prüfen: Insbesondere in Fällen des § 16 EStG – nämlich bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns – ist zu prüfen, ob die aufgrund der Regelungen des § 8 EStDV nicht als BV erfassten Grundstücksteile doch zu berücksichtigen waren. Schließlich ist notwendiges BV unabhängig von seiner bilanziellen Behandlung zu berücksichtigen. Gewerblich...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / 2. Prüfung der Wertgrenzen

Ausgangswert: Für die Frage, ob ein Grundstücksteil nach § 8 EStDV von untergeordneter Bedeutung ist, ist vom Wert des ganzen Grundstücks – und zwar des Bodenwerts und des Gebäudewerts – auszugehen. Zu prüfen sind dabei eine relative Grenze und die Wertgrenze. Relative Grenze: Der Wert des Grundstücksteils beträgt nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Gru...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 6.3 Können Abschreibungen bei der Bestimmung der ungedeckten Fixkosten berücksichtigt werden?

Ja. Abschreibungen bis zur Höhe der steuer- bzw. handelsrechtlichen Abschreibungen können als regulärer Teil der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung bei der Bestimmung der ungedeckten Fixkosten berücksichtigt werden (vgl. auch Tz. 5.12).[1] Die Bundesregelung Fixkostenhilfe schließt lediglich die Berücksichtigung einmaliger Verluste durch Wertminderung aus. Alle Abschre...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 7.2 Wie berechnet sich der Schaden im Rahmen der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)?

Das Betriebsergebnis ist die Summe aus Umsatzerlösen, Nettobestandsänderungen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Es soll über die monatliche handelsübliche Ausweisung der Gewinne und Verluste, die nach Maßgabe von Handels- und Steuergesetzen erm...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 4.3 Beihilfefähiger Zeitraum im Sinne der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)

Wie bei der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 unterscheiden sich der Leistungszeitraum und der "beihilfefähige Zeitraum" eines Programms auch im Sinne der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich): Der Leistungszeitraum ist jener Zeitraum, für den eine Förderung aufgrund einer Schließungsanordnung im November oder Dezember beantragt werden kann. Das heiß...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 8.2 Wie berechnet sich der Schaden im Rahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich?

Wie bei der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) ist das Betriebsergebnis die Summe aus Umsatzerlösen, Nettobestandsänderungen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Es soll über die monatliche handelsübliche Ausweisung der...mehr

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Allgemeine kaufmännische Gr... / 3.2 Die Unternehmensbuchhaltung

Die Unternehmensbuchhaltung wird betriebswirtschaftlich als externes Rechnungswesen bezeichnet und nimmt den bedeutendsten Anteil innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens (siehe Ausführungen unter Kap. 4) ein. Wie zuvor in Kap. 2.1 zur Buchführungspflicht erläutert, besteht für Firmen/Unternehmen, die handelsrechtlich als Kaufmann eingestuft werden und steuerrechtlich buc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 3.2 Bestandsverzeichnis

§ 3 WGV regelt die erforderlichen Angaben im Bestandsverzeichnis. Nach § 3 Abs. 1 WGV sind im Bestandsverzeichnis in Spalte 3 einzutragen der in einem zahlenmäßigen Bruchteil ausgedrückte Miteigentumsanteil an dem Grundstück; die Bezeichnung des Grundstücks; das mit dem Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum und die Beschränkung des Miteigentums durch die Einräumung der z...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Positiver Nachhaltigkeitskr... / 1.1 Der positive Nachhaltigkeitskreislauf

Nachhaltigkeitsrisiken bedrohen profitable Geschäftsmodelle Während des Wirtschaftsstudiums wurde den Studierenden beigebracht, dass ein Unternehmen nur überleben kann, wenn es ökonomisch geführt wird. Vereinfacht zusammengefasst muss das Geschäftsmodell also profitabel sein, sohin der Umsatz die Kosten des Unternehmens übersteigen, damit unter dem Strich Gewinn erzielt wird....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 3 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem um planmäßige Abschreibungen geminderten Restbuchwert liegt.[1] Die verbleibende Nutzungsdauer ist für Gebäude nach den Gebäude-AfA...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 1.1 Niederstwertprinzip

In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebewertung von Vermögensge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / I. Gesetzgebung (Auswahl)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff

Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Ansch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 1.2 Wertaufholung

Einzelkaufleute und Personengesellschaften, die in ihrer Handelsbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert vorgenommen haben, durften nach früherer Rechtslage den niedrigeren Wertansatz auch beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (sog. Beibehaltungswahlrecht). Bis 2009 war die Wertaufholung nur bei Kapitalgesellschaften zwingend.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind Wirtschaftsgüter, die angeschafft oder hergestellt wurden, mit den aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedoch vermindert um die AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 5 Denkmalschutz

Der Denkmalschutz in Deutschland ist Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenständiges Denkmalschutzrecht und eine eigenständige Denkmalschutzbehörde. Diese entscheiden, welche Immobilien in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Denkmalschutz gestellt werden und haben die Aufgabe, solche Baudenkmäler zu erhalten. Begriff Baudenkmal Eine bauliche Anlage ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Segmentberichterstattung / 1.4 Umfang der offenzulegenden Informationen

Gemäß DRS 28.28 f. sind die berichtspflichtigen Segmente zunächst verbal zu beschreiben. Für die berichtspflichtigen operativen Segmente und die zusammengefassten sonstigen Segmente sind jeweils folgende Angaben zu machen (DRS 28.35): Umsatzerlöse oder vergleichbare Erträge unterteilt nach Umsatzerlösen oder vergleichbaren Erträgen mit Dritten und mit anderen Segmenten, Zinser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.3.2 Prognose

Von einem "nachhaltigen" Sinken des Teilwerts ist auszugehen, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss. Für die Beantwortung der Frage, ob mit einem langfristigen Anhalten der Wertveränderung zu rechnen sein wird, bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsguts ...mehr