Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 1 Mutterschutz

Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist[1], mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Fehlgeburt. Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für den Antrag

Rz. 2 Die Kündigung oder Versetzung eines Arbeitnehmers kann in 2 Fällen verlangt werden. Der Arbeitnehmer muss sich gesetzwidrig verhalten haben. Gesetzwidrig ist ein Verhalten, das gegen eine Rechtsvorschrift verstößt. Nicht notwendig ist, dass sie auf einem formellen Gesetz beruht. In Betracht kommen insb. Vorschriften des StGB, das AGG und Arbeitsschutzvorschriften, aber a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend mach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sanktionen gegen den Arbeitgeber

Rz. 24 § 23 Abs. 3 BetrVG stellt als Gegenstück zu § 23 Abs. 1 und 2 BetrVG Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei groben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung. Es kann die Unterlassung einer Handlung, die Duldung einer Handlung oder die Vornahme einer Handlung mithilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden. Dabei gibt die Vorschrift einen entsprechende...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.2.2 Herkunft/Nationalität

Nach § 19 Abs. 1 und 3 AGG ist bezüglich der Rasse, der ethnischen Herkunft und der Religion bei der Vermietung von Wohnraum eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohner- und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zwar zulässig. Es fehlt jedoch rege...mehr

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Anfechtung des Mietvertrags / 1.2 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung

Ist der Vermieter durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung zum Vertragsschluss bestimmt worden, so können die Anfechtungsvoraussetzungen nach § 123 Abs. 1 BGB vorliegen. Wichtig Täuschung über verkehrswesentliche Eigenschaften Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Vermieter über verkehrswesentliche Eigenschaften des Mieters getäuscht worden ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Unwirksamkeit

Rz. 3 Der fehlenden Einbeziehung gleichgestellt ist, dass einzelne Arbeitsvertragsklauseln nach §§ 305c, 307, 308 oder 309 BGB unwirksam sind. Nach Streichung des unwirksamen Teils einer Klausel kann der übrige Teil der Klausel u. U. weiterhin Bestand haben, sofern die Klausel teilbar ist. Die Teilbarkeit hängt davon ab, inwiefern die verbleibenden Regelungen noch verständli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Work-Life-Balance: Wesentli... / 4 Der Weg zur Work-Life-Balance in Unternehmen

Wer eine ausgeglichene Balance zwischen Beruf und Freizeit herstellen will, muss seine Zeit sinnvoll nutzen. Dabei können Unternehmen ihre Mitarbeiter unterstützen, indem sie Freiräume schaffen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbieten. Dabei gibt es viele Maßnahmen, mit denen Unternehmen eine ausgeglichene Work-Life-Balance fördern können. Wesentlich hierbei ist jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.1 Beweislast

Die Beweislast bestimmt, welche der Parteien den Beweis für Tatsachenbehauptungen antreten muss (sog. subjektive Beweislast) und zu wessen Nachteil es sich auswirkt, wenn die behauptete Tatsache nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden kann oder unklar geblieben ist (sog. objektive Beweislast). Die Beweislast entspricht in der Regel der Darlegungslast, die Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 207 Der Arbeitnehmer trägt als Gläubiger des Teilzeitanspruchs nach allgemeinen Grundsätzen[1] die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen und damit dafür, dass sein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, der Arbeitgeber i. d. R.[2] mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt – in diesem Zusammenhang ist der Grundsatz der abgestuften Dar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichstellungsbeauftragte / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Gleichstellungsbeauftragten erfährt in der Gesetzgebung keine Legaldefinition. Er ist vielmehr anhand des gesetzlich dargelegten Aufgabenbereichs der Gleichstellungsbeauftragten zu definieren. Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gewählte bzw. bestellte Person innerhalb einer Behörde, Gemeinde, sozialen Einrichtung oder eines Unternehmens, die mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sozialversicherungspfli... / b) Abgrenzung zur arbeitsrechtlichen Beurteilung

Zu beachten ist, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der weisungsgebundenen Beschäftigung i.S.d. § 7 SGB IV nicht identisch ist mit der arbeitsrechtlichen Beurteilung. In arbeitsrechtlicher Hinsicht übt der GF – unabhängig von seiner gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und etwaigen Sonderrechten – aufgrund seiner Organstellung gegenüber den Beschäftigten der G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Wirksamk... / Zusammenfassung

Überblick Als Ausschlussfrist (Verfallfrist oder Verwirkungsfrist) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht einer Vertragspartei erlischt, wenn es nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab Fälligkeit und unter Wahrung einer vorgeschriebenen Form von ihr (dem Gläubiger) gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Schuldner) geltend gemacht wird. Sin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / Zusammenfassung

Überblick Während im vorigen Kapitel die Grundsätze des Umgangs mit Ausschlussfristen dargestellt wurden, werden nunmehr Sonderfragen im Hinblick auf einzelne mögliche Ansprüche behandelt, bei denen häufig rechtliche Probleme entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Abgesehen von gesetzlichen Ausschlussfristen (z. B. § 15 Abs. 4 AGG), die hier nicht behandelt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

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zfs 04/2023, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in DAR 2021, 332 veröffentlicht ist, steht der Klägerin für das durch den Unfalltod ihres Vaters erlittene seelische Leid eine angemessene Entschädigung aus § 10 Abs. 3 StVG zu. Maßstab für die Bemessung der geschuldeten Entschädigung sei die konkrete Beeinträchtigung. Durch den Verlust naher Angehörig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / 1. Privatautonomie – Art. 2 GG

Bei seiner Fokussierung auf die Privatautonomie verkennt der Reformgesetzgeber durchaus nicht, dass "die möglichst umfassende Gewährung von Selbstbestimmung immer auch mit einer Gefährdung vulnerabler Personen verbunden ist."[170] Jedoch hält er eine solche Gefährdung zur Rechtfertigung legislatorischer Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht grundsätzlich für nicht ausreich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Für alle Arbeitgeber folgt die Pflicht zur Glei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.1 Begriff und Arten der Zusatzvergütung

Neben der für die geschuldete Arbeitsleistung in Geld oder als Sachleistung gezahlten Vergütung gehören zum Arbeitsentgelt weitere Zusatzvergütungen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Zusatzvergütungen kann aufgrund gesetzlicher Vorschrift, Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag bestehen bzw. entstehen. Auch für die Gewährung von ...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.2.3.2 Ein Mietverhältnis wurde nicht begründet und es besteht auch kein Interesse mehr an der Anmietung einer anderen Wohnung

Grundsätzlich sind in diesem Fall die Daten aus dem Bewerbungsverfahren zu löschen. Dem stehen auch keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten z. B. aus § 257 HGB oder § 147 AO entgegen, weil Geschäftsbriefe nur unter diese Aufbewahrungspflichten fallen, wenn es zum Vertragsabschluss gekommen ist. Die Löschung hat aber nicht sofort zu erfolgen. Der Vermieter darf die Unterlage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschäftigtendatenschutz / 2 Anbahnung und Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird regelmäßig eine Vielzahl personenbezogener Daten erhoben. Es steht in der Verantwortung des Wohnungsunternehmens, deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Zugang zu diesen Daten dürfen nur Personen haben, die am Bewerbungs- und Auswahlverfahren direkt beteiligt sind. Bereits bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Löschkonzepte und Archivier... / 6 Standardlöschfristen

Bei der Formulierung von Löschregeln für einzelne Datenarten kann ein hoher Analyseaufwand entstehen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten und die begrenzten Kapazitäten zu schonen, empfiehlt es sich, Standardlöschfristen festzulegen. Die Zahl der Standardlöschfristen sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Dies trägt zur Verringerung der Komplexität des Löschkonzepts u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 1.1.6 Religion, Rasse, ethnische Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit

Eine pauschale Abfrage dieser Merkmale soll unzulässig sein. Nach § 19 Abs. 1 und 3 AGG ist bezüglich der Rasse, der ethnischen Herkunft und der Religion bei der Vermietung von Wohnraum eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, soz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.3 Mitteilungspflichten und Benachteiligung gem. §§ 1, 7 AGG

Rz. 45 Eine Kündigung kann auch wegen Verstoßes gegen das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) normierte Benachteiligungsgebot unwirksam sein. Zwar bestimmt § 2 Abs. 4 AGG, dass für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten. Abgesehen davon, dass diese Vorschrift bereits widersprüchlich zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 46 Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und deren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer sowie die unternehmerische Organisationsentscheidung mitzuteilen. Pauschale Begründungen wie "hohe Verluste", "Umsatzrückgang", "schwierige wirtschaftliche Lage" genügen nicht. Erforde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Im Rahmen der Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer regeln die §§ 84-86 BetrVG das Beschwerderecht des einzelnen Arbeitnehmers. Sie ergänzen die in den §§ 81-83 BetrVG geregelten Informations-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Die in §§ 84 ff. BetrVG geregelten Verfahren stellen sicher, dass die Anliegen der Arbeitnehmer im Betrieb Gehör finden. Dabei reg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Wirkung der Beschwerde

Rz. 21 Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich nicht um ein außergerichtliches Vorverfahren. Der Arbeitnehmer kann unmittelbar Klage beim Arbeitsgericht erheben, ohne zuvor gezwungen zu sein, sich zunächst bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren oder den Betriebsrat einzuschalten.[1] Rz. 22 Die Beschwerde über Anordnungen des Arbeitgebers hat keine aufschieben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Benachteiligungsverbot (§ 84 Abs. 3)

Rz. 30 Gemäß § 84 Abs. 3 BetrVG dürfen dem Arbeitnehmer wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen (vgl. auch § 16 Abs. 1 AGG). Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber, geht aber über das allgemeine Maßregelungsverbot des § 612a BGB hinaus, da es auch die Zufügung von Nachteilen durch andere Personen verbietet.[1] § 84 Abs. 3 BetrVG is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.1 Überblick

Rz. 7 Ziel des § 44j ist es, das Ziel weiter zu verfolgen, nach der formalen Gleichberechtigung auch die faktische Gleichstellung herzustellen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern wird in allen arbeitsplatzbezogenen Bereichen angestrebt, angefangen bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bis hin zur Personalentwicklung im Erwerbsleben. Grundl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.1 Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das allgemeine AGG-rechtliche Benachteiligungsverbot des § 7 AGG trifft den Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 AGG bereits bei der Stellenausschreibung. Um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzforderungen abgelehnter Bewerber zu vermeiden, müssen Stellenausschreibungen hinsichtlich der in § 1 AGG genannten Merkmale strikt neutral gefasst werden. Dies i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 4 Externe Stellenanzeigen

Die Stelle kann auch durch Anzeigen in Tageszeitungen, Zeitschriften, Rundfunk usw. angeboten werden. Solche Anzeigen dürfen ebenso wie die Angaben in einer innerbetrieblichen Ausschreibung nicht irreführend sein. Sie dürfen keine Erwartungen wecken, die der Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Schließlich ist streng auf eine Fassung zu achten, die den Vorgaben des Allgemeinen G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 5 Pflichten bei Einstellungsverhandlungen

Bereits mit Aufnahme mündlicher oder schriftlicher Vorverhandlungen zwischen Arbeitgeber und künftigem Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag entstehen für beide Seiten bestimmte vorvertragliche Pflichten.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag später zustande kommt oder nicht. Aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis der "culpa in contrahendo"[2] resultie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.2 Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

Besondere AGG-rechtliche Probleme stellen sich im Hinblick auf das verfassungs- und arbeitsrechtliche Privileg der Kirchen, die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes bei Fragen der Einstellung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigen zu dürfen. § 9 AGG enthält einen besonderen Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen, die im Zusammenhang mit der in Art. 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Begriff Die Einstellung von Arbeitnehmern bezeichnet die Schritte von der Stellenausschreibung, der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis zum endgültigen Vertragsschluss und der Aufnahme der Beschäftigung. Betriebsverfassungsrechtlich meint Einstellung (§ 99 BetrVG) die Begründung des Arbeitsvertrags und die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb. Gesetze, Vorschriften u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 8 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 7 Pflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist nur ausnahmsweise verpflichtet, Eigenschaften zu offenbaren, die der aufzunehmenden Tätigkeit entgegenstehen. Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass er zur Erfüllung der Arbeitspflichten völlig ungeeignet und aus diesem Grund die Leistungserfüllung unmöglich ist.[1] Gleiches gilt, wenn die fragliche Tatsache für die Eignung für den Arbeitsplatz v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten. Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 11 Personalfragebogen

In einem sog. Personalfragebogen kann der Arbeitgeber alle Fragen auflisten, die dem Bewerber zulässigerweise gestellt werden dürfen. Da die Zulässigkeit oft von der Art der vorgesehenen Tätigkeit abhängt, darf nicht ein Fragebogen unverändert für alle Einstellungen verwendet werden. Personalfragebögen bedürfen in Betrieben mit Betriebsrat der Zustimmung des Betriebsrats.[1]...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.1 Voraussetzungen

Nach geltender Rechtslage sind ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Einstellung nur auf freiwilliger Basis, also nur mit Einwilligung des Bewerbers zulässig. Für die Einwilligung gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze des BDSG und der DSGVO (siehe Abschnitt 3.2). Der Arbeitgeber darf eine Einstellungsuntersuchung nur verlangen, wenn gesundheitliche Voraussetzungen ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.6 Rechtsfolgen

Eine Pflicht zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Einstellung besteht nicht. Mit der Verweigerung an der Teilnahme oder der Nichtvorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die Untersuchung kann der Arbeitgeber jedoch von der Einstellung absehen. Auch wenn der Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Bewerber nicht für die Besetzung der Stelle geeignet ist, wird...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.4 Fortsetzungsanspruch wegen Rechtsmissbrauchs

Rz. 73 Ob die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam ist bzw. sich ein Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs ergeben kann, ist bereits seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG aus dem Jahre 1960 umstritten. Der Große Senat des BAG hat sich im Beschluss vom 12.10.1960 (BAG, Beschluss v. 12.10.1960, GS 1/59 [1]) mit der Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.2 Fehlende mittelbare Sanktionen

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 7 Abs. 1 TzBfG ist auch nicht mittelbar sanktioniert. Rz. 12 Keine individualrechtliche Sanktion Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion.[1] Daran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] nichts geändert. Zwar k...mehr

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Antidiskriminierung / 1 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

1.1 Entstehung des AGG Die BRD hatte durch die nicht ausreichende Umsetzung der Antirassismusrichtlinie RL 2000/43/EG [1] (v. 29.6.2000), der Rahmenrichtlinie Beschäftigung 2000/78/EG [2] (v. 27.11.2000), der Genderrichtlinie 2002/73/EG[3] (v. 23.9.2002, Überarbeitung der RL 76/207/EWG) und der Dienstleistungsrichtlinie 2004/113/EG [4] (v. 13.12.2004) Vertragsverletzungen begang...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 1.1 Entstehung des AGG

Die BRD hatte durch die nicht ausreichende Umsetzung der Antirassismusrichtlinie RL 2000/43/EG [1] (v. 29.6.2000), der Rahmenrichtlinie Beschäftigung 2000/78/EG [2] (v. 27.11.2000), der Genderrichtlinie 2002/73/EG[3] (v. 23.9.2002, Überarbeitung der RL 76/207/EWG) und der Dienstleistungsrichtlinie 2004/113/EG [4] (v. 13.12.2004) Vertragsverletzungen begangen. Die Umsetzung in b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.1 Anwendungsbereich des AGG

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (zu diesen Begriffen siehe sogleich unter 2.2) sind nach § 2 AGG unzulässig bei: dem Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit und dem beruflichen Aufstieg, den Beschäfti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.3 Klagen von sog. "AGG-Hoppern"

Nach Inkrafttreten des AGG sahen sich Arbeitgeber unter anderem auch Klagen von professionellen Diskriminierungsklägern (sog. "AGG-Hoppern") ausgesetzt, d. h. Personen, die systematisch Stellenanzeigen durchgeforstet haben und sich auf solche Anzeigen mit einem diskriminierenden Inhalt beworben haben. Bei diesen Bewerbern stand nicht der Wunsch nach Arbeit im Vordergrund, so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2 Anwendungsbereich und Diskriminierungsverbot des AGG

2.1 Anwendungsbereich des AGG Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (zu diesen Begriffen siehe sogleich unter 2.2) sind nach § 2 AGG unzulässig bei: dem Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit und dem beruf...mehr