Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Voraussetzungen für Zuschüsse der BA

Rz. 391 Altersteilzeit nach dem ATG wurde früher von der BA finanziell gefördert. Diese Fördervoraussetzungen sind weggefallen. Praxistipp Seit dem 1.1.2010 begonnene Altersteilzeitvereinbarungen werden durch die BA finanziell nicht mehr gefördert. Auch außerhalb des ATG wird die Altersteilzeit allerdings durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Subventionen unterstütz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Halbierung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 394 Schließlich muss die individuelle Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert werden. Seit der Novellierung des ATG vom 1.1.2000 steht der Zugang zur Altersteilzeit auch Teilzeitarbeitskräften zu, sofern diese ihre Arbeitszeit halbieren[1018] und trotz der Halbierung i.S.d. §§ 24, 25 SGB III versicherungspflichtig b...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Förderungsumfang

Rz. 400 Altersteilzeit wird – unabhängig von den früheren Förderansprüchen der BA, aber nicht von den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 2 und 3 Abs. 1 ATG – steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.[1031] Sowohl die Aufstockungsbeträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG) – selbst wenn diese über die gesetzlichen Mindestbeträge hinausgehen – als auch die zusätzlichen Rentenver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Laufzeit

Rz. 393 Die Laufzeit der Altersteilzeit muss mindestens zwei Jahre betragen und wenigstens bis zu einem Zeitpunkt reichen, zu dem der Arbeitnehmer eine – ggf. geminderte – Altersrente beanspruchen kann.[1017] Liegt das vereinbarte Ende der Altersteilzeit hingegen vor dem Erreichen des Rentenalters, sind die Voraussetzungen des ATG nicht erfüllt. Praxistipp Der Zeitpunkt des f...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Geeignetes Altersteilzeitmodell

Rz. 395 Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich auf ein Arbeitszeitmodell geeinigt haben, das – nach früherer Maßgabe – die Fördervoraussetzungen des ATG erfüllt. Formell setzt dies den ausdrücklichen Abschluss eines Altersteilzeitvertrages voraus. Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss schriftlich vor Beginn der Altersteilzeit abgeschlossen werden (§ 1...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 662 Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind die betrieblichen Richtlinien, nach denen der Urlaub im Einzelfall gewährt oder – wie z.B. in Saison- und Kampagnenbetrieben – nicht gewährt werden darf oder soll.[1715] Hierzu gehört vor allem die generelle Entscheidung, ob der Erholungsurlaub von den Arbeitnehmern während des ganzen Jahres genommen werden kann oder während einer be...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Begünstigter Personenkreis

Rz. 392 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Personenkreis. Vorausgesetzt wird ein Arbeitnehmer, (das Gesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder, es sei denn, diese sind auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig), der zu Beginn der Altersteilzeit zumindest das 55. Lebensjahr vollendet hat. Daneben muss der betreffende Arbeitnehmer von den vergangenen fünf Jahren ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitslosengeld

Rz. 404 Zur sozialen Sicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig vor Erreichen eines Anspruchs auf eine Altersrente endet (etwa durch Insolvenz des Arbeitgebers), hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt. Danach bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das verdient ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Kündigung

Rz. 412 Schließlich ist auch eine Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses durch Kündigung denkbar.[1052] Da das Altersteilzeitverhältnis allerdings seiner Natur nach befristet oder auflösend bedingt ist, setzt die ordentliche Kündigung nach §§ 15 Abs. 3, 21 TzBfG eine ausdrückliche Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag voraus.[1053] Ansonsten ist zwischen dem klassischen ...mehr

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§ 5 Urlaub / 3. Unterjährige Veränderungen der Zahl der Arbeitstage pro Woche

Rz. 22 Berechnungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn sich die Verteilung der Arbeit auf die Wochentage unterjährig endet. Das BAG vertrat früher die Auffassung, die Urlaubstage seien grundsätzlich umzurechnen, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringere oder erhöhe[13] (sog. Quotierung). Daran hat das BAG[14] nach den Entscheidungen des EuGH vom 22.4...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 382 Arbeitgeber A leitet ein Softwareunternehmen mit 20 Arbeitnehmern. Es besteht weder ein Betriebsrat noch eine Tarifbindung. Wegen nachlassender Leistungen möchte sich A von seinem 61-jährigen Systemadministrator M trennen. Die freie Stelle will er künftig mit V besetzen, der im Unternehmen des A zum Fachinformatiker ausgebildet wird und kurz vor Abschluss seiner Ausb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Rz. 398 Der Arbeitgeber muss auch die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Nach der – freilich unglücklich formulierten – gesetzlichen Regelung dient das Regelarbeitsentgelt als Berechnungsbasis zur Ermittlung der Aufstockungsleistungen. Ausgehend vom (hälftigen) Altersteilzeitbrutto, dem Regelarbeitsentgelt, werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindest...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 990 Für die konkrete Formulierung einer Bezugnahmeklausel gilt insbesondere bei nicht tarifgebundenen Parteien im Ausgangspunkt die Vertragsfreiheit; bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist jedoch die zwingende Wirkung der Tarifnormen (§ 4 Abs. 1 TVG) zu beachten, gegenüber der sich die Bezugnahmeabrede nur im Fall einer ausdrücklichen Gestattung oder einem günstigeren Inha...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Insolvenzsicherung

Rz. 405 Eine weitere Absicherung des Arbeitnehmers liegt in der Verpflichtung des Arbeitgebers, für eine Insolvenzsicherung des Wertguthabens zu sorgen, das im Blockmodell in der Arbeitsphase aufgebaut wird (§ 8a ATG).[1034] In Betracht kommen in der Praxis insbesondere Bankbürgschaften, Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers, bestimmte Versicherungsmodelle...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) § 5 Ruhegeldfähiges Einkommen

Rz. 677 Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1615...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Betriebsübergang

Rz. 407 Das Arbeitsverhältnis eines Altersteilzeitlers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über. Dies gilt auch bei Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase des Blockmodells befinden.[1036] Freilich steht auch Arbeitnehmern in Altersteilzeit das gesetzliche Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB zu. Arbeitgeber sollten vor einem Betriebsü...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitgebers

Rz. 396 Arbeitgeberseitig müssen die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sein (§ 3 ATG). (1) Aufstockung des Arbeitsentgelts in der Altersteilzeit Rz. 397 Der Arbeitgeber muss das Bruttoarbeitsentgelt für die Altersteilzeit aufstocken. Zusätzlich zum Arbeitslohn muss er einen Aufstockungsbetrag von 20 Prozent des – neu eingeführten – Regelarbeitsentgelts gewähren. Zum Reg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Entgeltsicherung

Rz. 406 Der Arbeitgeber ist – trotz Wegfallens der Fördervoraussetzungen – zwingend zur Zahlung der Aufstockungsbeträge gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet (§ 8 Abs. 2 ATG).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) § 8 Abs. 3 ATG

Rz. 190 Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Altersteilzeit gem. § 8 Abs. 3 ATG zu einem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Altersrente hat, ist eine Befristung (vgl. dazu Rdn 106 und Rdn 388 ff.).mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 43 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 44 Bereits seit ...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Berechtigter Personenkreis

Rz. 31 Nach dem Wortlaut ist jeder Teilzeitarbeitnehmer berechtigt, den Anspruch nach § 9 TzBfG geltend zu machen, nach der Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG also jeder Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind allerdings ausgenommen, § 9a Abs. 4 Hs. 2 TzBfG....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Einführung Rz. 383 Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mittels eines Teilzeitarbeitsverhältnisses einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen.[1007] Hierzu bedarf es eines individuellen Änderungsvertrages, durch den der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vermindert. Gesetzlich ist weder zugunsten des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers ein ein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitnehmers

(1) Begünstigter Personenkreis Rz. 392 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Personenkreis. Vorausgesetzt wird ein Arbeitnehmer, (das Gesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder, es sei denn, diese sind auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig), der zu Beginn der Altersteilzeit zumindest das 55. Lebensjahr vollendet hat. Daneben muss der betreffende Arbeitnehmer vo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Wiederbesetzung des freigewordenen Arbeitsplatzes

Rz. 399 Seit dem 1.1.2010 ist es nicht mehr erforderlich, dass der freigewordene Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen oder einem Ausgebildeten nach Abschluss der Ausbildung wiederbesetzt wird.[1030]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Sicherung des Arbeitnehmers

aa) Arbeitslosengeld Rz. 404 Zur sozialen Sicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig vor Erreichen eines Anspruchs auf eine Altersrente endet (etwa durch Insolvenz des Arbeitgebers), hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt. Danach bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1180 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[3105] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebsverfassungsrecht

Rz. 408 Für Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit kontinuierlich herabgesetzt haben (klassisches Modell) oder sich in der Arbeitsphase im Blockmodell befinden, treten in betriebsverfassungsrechtlicher Sicht keine Änderungen ein. In der Freistellungsphase im Blockmodell befindliche Mitarbeiter sind hingegen weder bei der Bestimmung der wahlberechtigten Arbeitnehmer i.S.d. § 9 Bet...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. Hinzurechnungsfreie Entgeltbestandteile

Rz. 15 Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitsentgelt von derzeit maximal 538 EUR je Monat noch weitere Zahlungen oder andere geldwerte Gegenstände an den Arbeitnehmer leisten, ohne dass dem Beschäftigungsverhältnis die Geringfügigkeit aberkannt würde, solange es sich um Leistungen handelt, die entweder gar kein Arbeitsentgelt oder von der Lohnsteuer (und damit auch von der S...mehr

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§ 5 Urlaub / 2. Keine regelmäßige Arbeitswoche

Rz. 20 Das Urlaubsrecht stellt auf die regelmäßig pro Woche zu leistenden Arbeitstage ab. Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird. Wiederholt sich beispielsweise die Verteilung regelmäßig alle zwei Wochen, kann auf d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 266 In einem Druckereibetrieb wurden am 8.5.2023 außerordentliche Betriebsratswahlen durchgeführt. Der Wahlvorstand hatte zur Vorbereitung der Wahl eine Wählerliste mit insgesamt 59 Wahlberechtigten erstellt. Die Liste enthielt u.a. eine sich in Elternzeit befindende Arbeitnehmerin sowie die beiden zu ihrer Vertretung befristet eingestellten Teilzeitkräfte. Außerdem wurd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Übergang des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1054 Die Arbeitnehmer sind im Einzelnen darauf hinzuweisen, was der Eintritt des neuen Inhabers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeutet. Dabei muss insbesondere deutlich werden, dass der neue Inhaber zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs neuer Schuldner arbeitsvertraglicher Ansprüche ist und ihm das Direktionsrecht zusteht und zwar – wenn der Arbeitn...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Anfechtung einer Betriebsratswahl

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.21: Anfechtung einer Betriebsratswahl An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Firma _________________________, vertreten durch _________________________, Antragstellerin, – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen 2. Betriebsrat der _________________________, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Teilzeit- und befristetes Arbeitsverhältnis

Rz. 170 Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse sind vor allem im TzBfG geregelt. Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurden. Eine ordentliche Kündigung ist während ihrer Laufzeit nur möglich, wenn die Parteien dies vereinbart haben (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Zulässig ist eine Befristung in zwei Fällen: Zum einen, falls sie aus sa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Gleichstellungsabrede

Rz. 1005 Der vorstehend skizzierte Nachteil einer kleinen Bezugnahmeklausel in Gestalt einer auch für die tarifgebundenen Arbeitnehmer eintretenden Entkopplung von der kraft Gesetzes maßgebenden tariflichen Situation hatte die ältere Rechtsprechung des BAG dadurch vermieden, indem sie eine kleine dynamische Bezugnahmeklausel bei tarifgebundenen Arbeitgebern[2356] im Sinne ei...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / E. Arbeitszeitkonten

Rz. 47 Ein weit verbreitetes Mittel zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten. Bei dieser Gestaltung wird auf Seite der Arbeitszeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Arbeitsmenge vereinbart, die dann im Rahmen der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes flexibel und nach Anfall der Arbeit abgeleistet wird. Ist eine tägliche Mindestar...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 102 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 TzBfG erlaubt die Befristung wegen eines in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grundes. Dieser darf jedoch nicht etwa im Geschlecht des Arbeitnehmers begründet sein.[337] Auch eine unterschiedliche Befristungsdauer aufgrund des Alters bedarf einer Rechtfertigung.[338] Rz. 103 Eine individual- oder kollektivrechtliche Altersgrenze ist auch un...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Vorschriften über das Wahlverfahren

Rz. 271 Das "Wahlverfahren" ist durch Verstöße gegen die §§ 9 bis 18, 20 BetrVG und die Normen der Wahlordnung betroffen.[549] Als in der Praxis häufig auftretende Verstöße sind hier beispielhaft zu nennen:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / B. Rechtsfolgen von Diskriminierung

Rz. 12 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot ist, dass eine widersprechende Regelung nach § 134 BGB (teil-)nichtig und damit unbeachtlich ist. Im Falle der (Teil-)Nichtigkeit diskriminierender Bestimmungen gelten die §§ 306 Abs. 1, 2, § 139 BGB. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, denn der Arbeitnehmer verlangt keinen verschuldensabhängigen Sc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 7.1 Unterbrechung der Altersteilzeit

Zu einer bloßen Unterbrechung der Altersteilzeit, ohne dass hierbei ein Störfall – mit der Folge einer Verbeitragung für das gesamte Arbeitsentgelt – eintritt, kann es dann kommen, wenn eine Rente auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung zugebilligt wurde, wenn eine betriebsbedingt notwendige Rückkehr zur Beschäftigung mit bisheriger wöchentlicher Arbeitszeit in der Arbeits- o...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 10 Mittelbare Förderung der Altersteilzeit durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen des AltTZG für Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind die Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber – grundsätzlich auch oberhalb der gesetzlichen Mindestbeträge – steuer-[1] und sozialabgabenfrei.[2] Praxis-Tipp Steuer- und Sozia...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 7 Störfall, Unterbrechung der Altersteilzeit, Verzicht auf die Arbeitsleistung

Verstirbt der Arbeitnehmer während der Freistellungsphase, wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, verkauft der Arbeitnehmer das Wertguthaben oder tritt volle Erwerbsminderung ein, tritt der sogenannte Störfall ein. Vorrangig sind dann die Sozialversicherungsbeiträge für das gesamte Arbeitsentgelt sofort fällig. An den Arbeitnehmer bzw. seine Erben muss im Störfall zudem das E...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 8.2 Urlaubsansprüche

Bei (Rest-)Urlaubsansprüchen beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei Altersteilzeit ist § 7 Abs. 4 BUrlG, der eine Abgeltung nicht gewährten Urlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt, nach BAG so auszulegen, dass darunter dessen rechtliche Beendigung zu verstehen ist. Im Falle eines Arbeitsverhältnisses in Altersteilzeitarbeitsverhältnissen...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.2 Modelle der Arbeitszeitverteilung

Bei der Festlegung eines Arbeitszeitmodells sind die Rahmenbedingungen aus § 2 Abs. 1 und Abs. 2 AltTZG einzuhalten. Für die Durchführung der Altersteilzeit existieren dabei innerhalb der gesetzten Grenzen durch das AltTZG unterschiedliche Modelle: Beim Teilzeitmodell wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilze...mehr