Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 172a Zusamm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 48 Bataille/Weck, Gemeinsam stärker? Überprüfung von freiwilligen Vereinigungen gesetzlicher Krankenkassen nach dem GWB, KrV 2015 S. 45. Kaeding/Kluckert, Das Achte Gesetz zur Änderung des GWB, WzS 2013 S. 231. Kluckert, Anfechtung von Kartellverfügungen im Sozialrechtsweg, SGb 2013 S. 7. Sichert, Die Zusammenschlusskontrolle als Teil des Verfahrens der freiwilligen Vereini...mehr

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Sommer, SGB V § 172a Zusamm... / 2.4 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 47 Über die Maßgaben des Abs. 2 hinaus bestehen weitere Abweichungen von den Vorschriften des GWB, die das gerichtliche Verfahren betreffen. In § 63 Abs. 4 Satz 3 GWB wird bestimmt, dass für Streitigkeiten über Entscheidungen des BKartA, die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen nach § 172a betreffen, § 202 Satz 3 SGG gilt. § 202 Satz 3 SGG bestimmt, dass bei Str...mehr

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Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

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AGS 7/2015, Ordnungsgemäße ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über Kosten eines Widerspruchsverfahrens. Der im Juni 1980 geborene Kläger, der von dem beklagten Jobcenter laufend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezieht, machte die Übernahme von Energieschulden bei dem Beklagten geltend und schaltete zur Interessenwahrnehmung einen Rechtsanwalt ein. Die Bevollmächtigung umfasste au...mehr

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FF 7+8/2015, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt 65 Jahre alt

Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Dr. Hohmann-Dennhardt nachträglich noch ganz herzlich zum 65. Geburtstag Ende April 2015. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt ist seit 2004 Mitglied des Beirates. Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss hatten sich damals wohlbedacht dafür entschieden, neben Frau Richterin Weber-Monnecke als Mitglied des 12. Zivils...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Wirkung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 15 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Die Anmeldung ist eine > Steuererklärung iSd § 150 Abs 1 AO, in der der ArbG die Steuer selbst errechnen muss. Eine ausnahmsweise in Papierform eingereichte LSt-Anmeldung ist vom ArbG oder einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben (> Unterschrift). Bei elektronischer Übermittlung ist hingegen keine elektronische Signat...mehr

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 3 Grundsätzlich sind damit vier Vollstreckungsvoraussetzungen in Bezug genommen, nämlich der Vollstreckungsantrag, der gerichtliche Titel mit vollstreckungsfähigem Inhalt, die Erteilung der Vollstreckungsklausel und die Zustellung einer Ausfertigung des Titels an den Vollstreckungsschuldner. Rz. 4 Der Vollstreckungsantrag ist an das zuständige Vollstreckungsorgan zu richt...mehr

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Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im Inland tätigen Arbeitnehmer: Bindungswirkung und erstmalige Anwendung der Konsultationsvereinbarung in § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20.12.2010

Leitsatz 1. Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine zuvor in Deutschland wohnende Person nach ihrem Wegzug in die Schweiz von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhält (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Eine Übereinkunft zwischen den de...mehr

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AGS 6/2015, Kostenentscheidung im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft

Leitsatz Es entspricht der Billigkeit, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn er ohne nähere Anhaltspunkte und Verdachtsmomente die Vaterschaft anficht und den Antrag nach Eingang des feststellenden Gutachtens zurücknimmt. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 16.3.2015 – 5 WF 34/15 1 Sachverhalt Der Antragsteller hatte ein Verfahren auf Anfechtung der Vaterscha...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 4. "Anfechtung" der vorläufigen Wertfestsetzung

a) Keine Beschwerde Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Die vorläufige Wertfestsetzung ist auch hier nicht anfechtbar (s.o. II. 4. a) b) Beschwerde gegen die Anordnung der Vorauszahlung Möglich ist allerdings auch hier die Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung (§ 58 FamGKG), mit der inzidenter die Wertfestsetzung überprüft werden kann (s.o. II. 4. b). c) Gege...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 4. "Anfechtung" der vorläufigen Wertfestsetzung

a) Keine Beschwerde Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar (OLG Jena MDR 2010, 1211; OLG Düsseldorf AGS 2009, 455 = JurBüro 2009, 542). Die Beschwerde nach § 68 GKG (s.u. 6.) ist nur gegen die endgültige Wertfestsetzung gegeben. Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festgesetzten Werts können daher nur im Beschwerdeverf...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / a) Keine Beschwerde

Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar (OLG Jena MDR 2010, 1211; OLG Düsseldorf AGS 2009, 455 = JurBüro 2009, 542). Die Beschwerde nach § 68 GKG (s.u. 6.) ist nur gegen die endgültige Wertfestsetzung gegeben. Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festgesetzten Werts können daher nur im Beschwerdeverfahren nach § 67 GKG...mehr

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AGS 6/2015, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte ein Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft zu dem am 10.6.1997 geborenen Kind X, dessen Vaterschaft er anerkannt hatte, eingeleitet. Hierzu sah er sich veranlasst, weil er von Dritten darauf aufmerksam gemacht worden war, dass das Kind keine Ähnlichkeit mit ihm aufweise, sondern einem anderen Mann ähnlich sehe. Das Gericht hat mit den Beteiligten ein...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / c) Gegenvorstellung

Des Weiteren ist hier auch eine Gegenvorstellung möglich (s.o. II. 4. c).mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / a) Keine Beschwerde

Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Die vorläufige Wertfestsetzung ist auch hier nicht anfechtbar (s.o. II. 4. a)mehr

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AGS 6/2015, Kostenentscheid... / 3 Anmerkung

Bei dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft handelt es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so dass hier eine Kostenentscheidung isoliert anfechtbar ist. Allerdings wäre – wie hier – bei einer Antragsrücknahme auch in einer Familienstreitsache eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gegeben gewesen (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 ZPO...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / c) Gegenvorstellung

Gegenvorstellung möglich Möglich ist daneben immer eine Gegenvorstellung gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung. Das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, den Streitwert zutreffend festzusetzen (§ 63 Abs. 3 S. 1 GKG). Dies gilt auch für eine vorläufige Wertfestsetzung. Das Gericht ist daher verpflichtet, auf eine begründete Gegenvorstellung hin den Wert abzuändern, zu...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / b) Beschwerde gegen die Anordnung der Vorauszahlung

Möglich ist allerdings auch hier die Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung (§ 58 FamGKG), mit der inzidenter die Wertfestsetzung überprüft werden kann (s.o. II. 4. b).mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / b) Beschwerde gegen die Anordnung der Vorauszahlung

Beschwerde gegen Vorauszahlung möglich Auch wenn eine Beschwerde gegen die vorläufige Wertfestsetzung nicht zulässig ist, kann sie inzidenter angegriffen werden, nämlich dann, wenn die weitere Tätigkeit des Gerichts, i.d.R. die Zustellung der Klage (§ 12 Abs. 1 GKG), von der vorherigen Zahlung der Gerichtsgebühr abhängig gemacht wird. Gegen diesen Beschluss, mit dem das Geric...mehr

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AGS 6/2015, Klage auf Fests... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin ist bis 2021 Hauptmieterin von gewerblichen Räumen, die sie an eine Tochtergesellschaft untervermietet hatte und für die sie ab Ende 2012 einen neuen Untermieter suchte. Es kam zu einer grundsätzlichen Vereinbarung der Untermieterin mit der Beklagten über den Eintritt in den Untermietvertrag und die Übernahme des vorhandenen Inventars. Später kam es zu Differenz...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / 1. Einheitslösung ("Berliner Testament")

Bei der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum alleinigen Vollerben und zu Schlusserben die gemeinschaftlichen Kinder zu jeweils gleichen Teilen ein.[3] Eine Ersatzerbenregelung, eine Anordnung für den Katastrophenfall, eine Pflichtteilsklausel, ein Anfechtungsverzicht, eine Regelung zur Wechselbezüglichkeit bzw. Bindungswirkung sowie ggf. Schweigepflichten...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / 1. Abstammungsrechtliche Zuordnung nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB

Das deutsche internationale Abstammungsrecht ist in erster Linie[12] in Art. 19 EGBGB geregelt. Das Ungewöhnliche ist, dass Art. 19 EGBGB mehrere gleichberechtigte Anknüpfungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt:[13] Nach Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGBGB unterliegt die Abstammung eines Kindes dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Darüber hinaus ka...mehr

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AGS 6/2015, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Staatskasse ist gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, weil das LG sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen hat. 1. Zwar wird nach den §§ 1 Nr. 1d i.V.m. 4 Abs. 1 Nr. 7b der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.10.1995 (BayVertrV; BayGVBl...mehr

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Verlustfeststellung unterbleibt wegen inhaltlicher Bindung an den Einkommensteuerbescheid

Leitsatz Das Finanzgericht München ging der Frage nach, unter welchen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt werden kann. Einen genauen Blick warf das Gericht auf die Vorschrift zur inhaltlichen Bindung der Verlustfeststellung an den Einkommensteuerbescheid. Sachverhalt Im Jahre 2009 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer eines U...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anfechtung von Grundlagen und Folgebescheiden (§ 351 Abs. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) können nicht durch Anfechtung des Folgebescheides (§ 182 Abs. 1 AO) angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Dies ist die Konsequenz aus der Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für die auf ihnen beruhenden Folgebescheide (zur rechtlichen Einordnung des § 351 Abs. 2 AO s. Rz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anfechtung von Änderungsbescheiden (§ 351 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 351 Abs. 1 AO setzt voraus, dass der Einspruchsführer einen Verwaltungsakt, der einen anderen Verwaltungsakt ändert, anfechten will. Dabei greift die einschränkende Regelung nur ein, wenn der ursprüngliche Bescheid nicht mehr angegriffen werden kann. Der Erstbescheid muss unanfechtbar sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Einspr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anfechtungsbeschränkung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anfechtungseinschränkung betrifft nur den Tenor des Verwaltungsakts, nicht die der Entscheidung zugrundeliegenden Vorgänge und Besteuerungsgrundlagen. Der Steuerpflichtige darf also alle Gründe vorbringen, solange das Ergebnis, bei Geld-Verwaltungsakten der Geldbetrag, des Erstbescheids nicht angetastet wird. Bei einem Steueränderung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Andere Änderungs- und Aufhebungstatbestände

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einschränkung des Einspruchs wird durchbrochen, wenn sich aus den Vorschriften über die Korrektur von Verwaltungsakten etwas anderes ergibt (§ 351 Abs. 1 2. HS AO). Diese Regelung stellt nur klar, dass sich der Steuerpflichtige ohne Einschränkung auf die allgemeinen Änderungs- und Aufhebungsvorschriften berufen kann, die ihm einen A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 351 AO ist keine selbstständige Änderungsvorschrift. Vielmehr wird die Abänderbarkeit eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes vorausgesetzt und bezieht sich der Regelungsgehalt des § 351 AO auf den Abänderungsbescheid. § 351 AO schränkt die Einspruchsbefugnis eines beschwerten Steuerpflichtigen (§ 350 AO) sachlich ein, indem er den Um...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geänderte Verwaltungsakte

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geändert ist ein Verwaltungsakt dann, wenn er eine inhaltliche Änderung in Form eines Steuermehr- oder Steuerminderbetrages erfährt. Eine Änderung ist also zugunsten und zum Nachteil des Steuerpflichtigen möglich. Umstritten ist, ob Verwaltungsakte, die den §§ 130, 131 AO unterfallen, d. h. zurückgenommen oder widerrufen werden, "geänder...mehr

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Neues zur Insolvenzanfechtung

Zusammenfassung In zwei neuen Entscheidungen (Urteil v. 12.2.2015, IX ZR 180/12 und Beschluss v. 16.4.2015, IX ZR 6/14) hat der BGH seine Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung weiter präzisiert. Zum einen geht es um sog. Bargeschäfte. Zum anderen rückt er davon ab, bei Geschäftspartnern, die der spätere Schuldner um eine Ratenzahlungsvereinbarung gebeten hatte, stets von der ...mehr

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Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur

Leitsatz 1. Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. 2. § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO sind auf die Ein...mehr

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Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

Leitsatz Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Finanzamt das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen. Die...mehr

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AGS 5/2015, Gebühren im Ver... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB wird von der Verwaltungsbehörde verhängt, nämlich vom Bundesamt der Justiz (§ 335 Abs. 1 HGB). Das Ordnungsgeldverfahren ist ein Justizverwaltungsverfahren (§ 335 Abs. 2 S. 2 HGB). Gegen die Verhängung des Ordnungsgeldes ist zwar nach § 335 Abs. 4 S. 1 HGB die "Beschwerde" gegeben, über die das LG Bonn entschei...mehr

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ZFS 5/2015, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen:

[4] "Die Revision hat keinen Erfolg." [5] I. Das BG (Thüringer OLG, Urt. v. 15.1.2014 – 7 U 399/13, juris) hat, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, im Wesentlichen ausgeführt: Zwischen den Parteien sei ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, wegen dessen Nichterfüllung der Bekl. Schadensersatz zu leisten habe. Die vom Bekl. erklärte Anfechtung greife nicht d...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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Beschluss: Bestimmtheitsgrundsatz

Leitsatz Sanktionierungen von Verstößen gegen die Hausordnung entsprechen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Voraussetzungen für den Eintritt dieser Folge im Vorwege hinreichend bestimmt festgelegt sind (Benennung von konkreten Zuwiderhandlungen). Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen 2 Beschlüsse vor. Der zum Tagesordnungspunkt (TOP) 3 gefasste Beschluss lautet wie f...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines. Kritik – berechtigt oder unberechtigt?

Rn 1 Die im früheren Konkursrecht unbekannte Regelung des § 88 wurde in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften in den §§ 28, 87, 104 VerglO in die Insolvenzordnung aufgenommen,[1] reicht aber nicht so weit wie die vergleichbare frühere Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO. Sie erfasst die typischen inkongruenten Sicherheiten, die nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 ohnehin anfechtba...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

In Deutschland in einem europäischen Verfahren ergangene Urteile werden in den anderen EU-Mitgliedsstaaten vollstreckt und anerkannt, ohne dass es eines besonderen Exequaturverfahrens bedarf (Art. 20 Abs. 1 EU-BagatellVO). Für die Vollstreckung ist gem. Art. 21 Abs. 2 EU-BagatellVO neben der Urteilsausfertigung insbesondere auch eine Bestätigung nach Art. 20 Abs. 2 EU-Bagate...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Wird der Antrag auf Erteilung der Bestätigung zurückgewiesen, so gelten die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Vollstreckungsklausel entsprechend (§ 1106 Abs. 2 S. 2 ZPO). Es ist die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) einzulegen und nicht die Erinnerung nach § 573 oder § 732 ZPO, da es sich um eine Entscheidung des Rechtspflegers hand...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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FoVo 4/2015, Antrag auf Haf... / 3 Der Praxistipp

Was tun nach der Nichtabnahme? Der Gläubiger muss sich zunächst fragen, ob er überhaupt einen Haftbefehl beantragen will, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft durch Nichterscheinen oder eine grundlose Verweigerung vereitelt. Erscheint der Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht, kann es der Gläubiger zunächst dabei belassen. Der Schuldner w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltung für die Grundsteuer

Rz. 7 [Autor/Stand] Anders als bei der derzeit nicht mehr erhobenen Vermögensteuer[2] sowie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer muss bei der Erhebung von Grundsteuer nicht das bürgerlich-rechtliche Eigentum die eigentliche Grundlage für die Besteuerung bilden. Deshalb ist es möglich, bei einer Bewertung, die in erster Linie der Grundsteuer dient, die Eigentumsverhältnisse...mehr

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zerb 4/2015, Die Übernahme ... / Aus den Gründen

Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 4 und § 56 des Sozialgerichtsgesetzes <SGG>) zulässig. (...) Die Klage ist jedoch unbegründet. Denn die angefochtenen Bescheide, soweit die Klägerin diese nach Erlass des weiteren Bescheides des Beklagten vom 18.7.2014 gegenüber ihrem Bruder Er. K. – noch – angreift, sind rechtmäßig und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Ausnahme: Selbstständige Anfechtung einer Einspruchsentscheidung

Rz. 54 Der durch § 44 Abs. 2 FGO für das Klageverfahren unterstellte Regelungsverbund von ursprünglichem Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung hat zur Folge, dass die Einspruchsentscheidung grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar ist. Eine nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage ist regelmäßig unzulässig.[1] Rz. 55 Da sich die finanzgerichtliche Sachentschei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Vorbehalt der §§ 45 und 46 FGO – Unmittelbare Klage

Rz. 6 Das Vorverfahren ist nur "vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO" als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage erforderlich. Rz. 7 § 45 FGO bestimmt Fälle, in denen die Klage ohne Vorverfahren zulässig ist. Es sind dies die Sprungklage, die mit Zustimmung der Behörde und des Gerichts erfolgen kann[1] und die Anfechtung der Anordnung eines dinglichen Arrests.[2] Rz. 8 Nach § 46 F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Überblick und Zweck

Rz. 1 Sieht das Gesetz ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor, was ausschließlich mit dem Einspruchsverfahren in den §§ 347ff. AO der Fall ist–, verlangt § 44 Abs. 1 FGO, das dieses im Regelfall als Vorverfahren vor einer Klageerhebung durchzuführen ist und bestimmt dessen gänzliche oder teilweise Erfolglosigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung der (Anfechtungs- un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 2.3 Beginn des Schutzjahres bei Entscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 15 Hat der Versicherte gegen den Entziehungsbescheid oder den Rentenherabsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt, so gilt Folgendes: Ergeht ein Widerspruchsbescheid, mit dem der Widerspruch zurückgewiesen wird, so beginnt das Schutzjahr weiterhin mit der Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides. Dabei bleibt es auch, wenn sodann die Anfechtungsklage abgewiesen wird oder e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Ablaufhemmung durch Anfechtung eines nichtigen Verwaltungsaktes

Sachverhalt Der Ablauf einer Feststellungsfrist wird nicht durch Anfechtung des erlassenen Verwaltungsaktes gehemmt, wenn dieser nichtig ist, da nur ein rechtswirksamer Bescheid geeignet ist, die Feststellungsfrist zu wahren und eine Ablaufhemmung herbeizuführen. Im Streitfall ging es verkürzt dargestellt um die verfahrensrechtliche Frage, ob ein negativer Feststellungsbesche...mehr