Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen von der Versammlung der Anleihegläubiger gefasste Beschlüsse. Sie schafft für die Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Rn 2 Die Norm verfolgt zwei Ziele: zum einen möchte sie nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (d. h. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.3 Insbesondere: Informationsmängel

Rn 8 Ein Beschluss der Gläubiger kann wegen unzureichender Informationserteilung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 nur angefochten werden, wenn ein objektiv urteilender Gläubiger die Erteilung der Information als wesentliche Voraussetzung für sein Abstimmungsverhalten angesehen hätte. Mit dieser Bestimmung wird an die Parallelvorschrift § 243 Abs. 4 Satz 1 AktG angeknüpft, so dass an ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.5 Kausalitätserfordernis bei Verfahrensfehlern?

Rn 10 Nach dem Wortlaut von § 20 stellt jeder Verfahrensfehler einen Anfechtungsgrund dar. Ein derartiges Verständnis der Norm ginge jedoch zu weit. Die Vorschrift ist daher in jedem Falle dahingehend einschränkend auszulegen, dass Verfahrensfehler, die sich nicht auf das Ergebnis der Beschlussfassung auswirken, unberücksichtigt zu bleiben haben. Darüber hinaus ist bei Verfa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.2 Anfechtungsgegner

Rn 20 Die Klage, mit der Beschlüsse der Schuldverschreibungsgläubiger angefochten werden, ist gegen den Schuldner zu richten (§ 20 Abs. 3 Satz 2). Das ist geboten, weil die Gläubiger keine rechtsfähige Gemeinschaft bilden; sie sind also nicht beklagtenfähig.[24] Die Passivlegitimation des Schuldners ist letztlich auch deshalb gerechtfertigt, weil die Beschlüsse der Gläubiger...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.4 Vollziehungssperre und Freigabeverfahren

Rn 22 Solange das Prozessgericht über die Anfechtungsklage keine rechtskräftige Entscheidung getroffen hat, darf der angefochtene Beschluss nicht vollzogen werden (Vollziehungssperre), es sei denn, es wird gerichtlicherseits auf Antrag des Schuldners von der Freigabe entsprechend § 20 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 246a AktG Gebrauch gemacht. Nach der Ursprungsfassung des SchVG 20...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Nichtigkeitsgründe

Rn 23 Das SchVG kennt keine § 241 AktG vergleichbare Vorschrift. Nach der aktienrechtlichen Norm sind Beschlüsse der Hauptversammlung, denen offensichtliche bzw. besonders schwere Gesetzesverstöße innewohnen, nichtig, ohne dass es der Erhebung einer Anfechtungsklage bedarf. Rn 24 Vor dem Hintergrund, dass das SchVG keine Parallelvorschrift zu § 241 AktG kennt, stellt sich dam...mehr

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zerb 3/2016, Austausch der ... / Sachverhalt

Der Erblasser war geschieden. Er hatte einen Sohn V, der mit der Beteiligten zu 1) verheiratet war und vorverstorben ist. Aus der Ehe des Sohnes mit der Beteiligten zu 1) ist ein Kind hervorgegangen, der am 28.9.19## geborene Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 2) ist nach dem Testamentsvollstreckerzeugnis des Amtsgerichts vom 5.4.2013 Testamentsvollstrecker über den Nachlass...mehr

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zfs 3/2016, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht kein Anspruch gegen den Bekl. auf Zahlung einer Vergütung für die Reparaturarbeiten an dessen Kfz zu." 1. Mit dem LG kann aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon ausgegangen werden, dass ein vertraglicher Werklohnanspruch der Kl. gem. § 631 Abs. 1 BGB für den Austausch des Motors besteht. Insoweit hat der Bekl. weder schriftlich noch mündlich ...mehr

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zerb 3/2016, Treuwidrige Ve... / Leitsatz

Die Rücksendung einer Terminsladung in einem ungeöffneten Umschlag stellt eine treuwidrige Verweigerung der Kenntnisnahme eines anberaumten Termins dar und berechtigt nicht zur Anfechtung des Bestätigungsbeschlusses des Notars im Vermittlungsverfahren zur Erbauseinandersetzung nach §§ 363 ff FamFG. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. November 2015 – 8 W 9/15mehr

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AGS 3/2016, Anfechtbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht hält die sofortige Beschwerde der Beklagten nach § 99 Abs. 2 ZPO für statthaft. Das LG habe in der Sache aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden. Dass es sich nicht um ein Anerkenntnisurteil im technischen Sinne handele, stehe der Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO nicht entgegen. Sie sei vielmehr geboten, weil die Beklagte das Urteil mangels Beschwer...mehr

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FoVo 3/2016, Gläubigerbenac... / 1 Der Praxistipp

Zahlung aus dem Dispo ist nicht insolvenzfest Die Überweisung des Schuldners aus einem ihm eingeräumten Kontokorrentkredit führte nach dem BGH zu einer Gläubigerbenachteiligung, weil die von einem Gläubiger erwirkte Kontopfändung kein insolvenzfestes Absonderungsrecht begründet, wenn der Schuldner aus dem abgerufenen Dispositionskredit leistet. Mit Abruf sind Kreditmittel pfän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 24 Der Stpfl. hat verschiedene verfahrensrechtliche Möglichkeiten, gegen die in der Steueranmeldung liegende Steuerfestsetzung vorzugehen. Er kann eine berichtigte Steueranmeldung abgeben, die im Rahmen des § 164 Abs. 2 AO nach Zustimmung durch die Finanzbehörde die erste Steueranmeldung verdrängt. Er kann einen isolierten Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung durch ...mehr

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Anfechtung eines KSt-Bescheids zur Feststellung eines höheren Verlustes

Leitsatz Auch wenn ein Körperschaftsteuerbescheid auf 0 Euro lautet, ist (nur) dieser mit Einspruch anzufechten, wenn die Feststellung eines höheren Verlustes begehrt wird. Sachverhalt Die M-GmbH hat ihre Entwicklungsabteilung auf die neu entstehende G-GmbH ausgegliedert. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen eines Teilbetriebs nicht vor...mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Erbrecht

a) Auch bei einer mit einem Erbverzicht verbundenen Zuwendung ist für deren Qualifikation als Schenkung maßgeblich, ob sich die Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind. b) Ob eine unentgeltliche Zuwendung gewollt war, ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Maßgebliche Bedeutung kann hierbei neben dem Wortlaut des Vertr...mehr

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FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 1. Vaterschaftsanerkennung

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nach §§ 1594, 1592 Nr. 2 BGB. Die Anerkennung der Vaterschaft kommt auch in Betracht, wenn der anerkennende Vater als biologischer Erzeuger sicher ausscheidet.[3] Deswegen kann durch die Vaterschaftsanerkennung auch im Fall der heterologen Insemination eine verbindliche verwandtschaftliche Beziehung im familienrec...mehr

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zfs 2/2016, Alleinige Maßge... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… I. Das BG hat die Arglistanfechtung für wirksam und die Bekl. deshalb nicht zur Beitragsfreistellung verpflichtet angesehen. Der Ehemann der Kl. habe aus Anlass der Risikoprüfung bei Übertragung des Lebensversicherungsvertrages und dessen Erweiterung um die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung seine Anzeigenobliegenheit aus § 16 Abs. 1 S. 1, 3 VVG a.F. arglistig verle...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Konsequenzen für die Praxis

Die Entscheidung des BGH bringt ein gutes Stück Rechtsklarheit und gibt den Gerichten und der Rechtsberatung praktische Vorgaben in Adoptionsfällen an die Hand, bei denen es sich um ein Kind aus einer Samenspende handelt. In der Sache ist der Entscheidung weitgehend zuzustimmen. Dem BGH ist es offensichtlich ein Anliegen, das Recht des genetischen Vaters auf Zugang zur recht...mehr

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Zerb 2/2016, Die Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit auf die Lösungsmöglichkeiten vom gemeinschaftlichen Testament und vom Erbvertrag

Clemens Jestaedt zerb verlag, 1. Auflage 2015, 204 Seiten, broschiert, 49,– EUR ISBN 978-3-95661-023-3 Unsere Rechtsordnung betrachtet die Testierfreiheit, verstanden als das Recht, noch auf dem Sterbebett selbstbestimmt über das Schicksal des eigenen Nachlasses entscheiden zu können, als hohes Gut. Diese Freiheit kann zum einen durch den Entschluss eines Erblassers, sich im Ra...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / (2) Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers – Symptom- und Verhaltensebene

Die genannten Zustände oder Krankheiten führen nicht per se zu Testierunfähigkeit. Vielmehr muss durch Gericht und Sachverständige im Einzelfall untersucht werden, ob sie die Einsichts- und Handlungsfähigkeit des Erblassers ausgeschlossen haben.[93] Entscheidend ist die Fähigkeit, im Zeitpunkt der Testamentserrichtung einen freien Willen zu bilden.[94] Hierzu gehören[95]mehr

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AGS 2/2016, Dieselbe Angele... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend sind die Instanzgerichte davon ausgegangen, dass es sich bei der anwaltlichen Vertretung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten um dieselbe Angelegenheit im Sinne der § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2 RVG handelt. 1) Ob von einer oder mehreren Angelegenheiten auszugehen ist, lässt sich nicht allgemein, sondern ...mehr

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AGS 2/2016, Streitwertfests... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Sie wurde form- und fristgerecht erhoben, § 197a SGG i.V.m. § 68 GKG. Der Wert des Beschwerdegegenstands übersteigt auch 200,00 EUR, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG. Das SG hat der Beschwerde nicht abgeholfen, § 68 Abs. 1 S. 5, § 66 Abs. 3 S. 1 GKG. Am Beschwerdegericht entscheidet der zuständige Berichterstatter, weil die angefochtene Entscheidung von eine...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 3 ist es dem Stpfl. schriftlich mitzuteilen, wenn die Prüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, also auch kein Prüfungsbericht erstellt wird. Hat die Außenprüfung nur zu Änderungen bei einzelnen der geprüften Steuerarten oder Besteuerungszeiträume geführt, liegt eine dem § 202 Abs. 1 S. 3 AO entsprechende Mitteilung in der im Pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Tatbestand

Rz. 4 Nach dem Tatbestand des § 203 AO ist die abgekürzte Außenprüfung bei Stpfl. zulässig, bei denen die Finanzbehörde eine Außenprüfung in regelmäßigen Abständen nach pflichtgemäßem Ermessen nicht für erforderlich hält. Voraussetzung für die abgekürzte Außenprüfung ist daher, dass eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 oder Abs. 2 AO überhaupt zulässig ist. § 203 AO stellt ke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.3 Belastung des Steuerpflichtigen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Grundsatz des geringsten Eingriffs)

Rz. 6 Die Außenprüfung ist in jedem Einzelfall so zu gestalten, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie des geringsten Eingriffes gewahrt bleiben. Das bedeutet konkret, dass der Prüfer jede Maßnahme, die eine Inanspruchnahme des Stpfl. enthält, so gestalten muss, dass der Stpfl. möglichst wenig belastet wird. Der Prüfer darf den Stpfl. daher nur in Anspruch nehmen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Bekanntgabe des Prüfungsberichts

Rz. 17 Der Prüfungsbericht ist seinem Wesen nach (auch) für den Stpfl. bestimmt und ihm daher zu übersenden. Da der Prüfungsbericht jedoch nicht den Charakter eines Verwaltungsakts hat,[1] handelt es sich nicht um eine förmliche Bekanntgabe nach § 122 AO; die Übersendung kann in jeder geeigneten Form erfolgen, einschließlich der Zustellung. Rz. 17a Die Übersendung hat an den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.2 Sachliche Bindung

Rz. 18 Die materielle Rechtskraft ist nicht nur in ihrer persönlichen, sondern auch in ihrer sachlichen Wirkung begrenzt. Die Bindungswirkung tritt nicht hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands ein, sondern nur, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist.[1] Man unterscheidet insoweit zwischen Streit- und Entscheidungsgegenstand.[2] Der Streitgegenstand wird...mehr

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AGS 1/2016, Anfechtung der Kostenentscheidung in einstweiligen Anordnungsverfahren

Leitsatz Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangene Kostenentscheidungen sind nur dann isoliert mit der Beschwerde anfechtbar, wenn das FamG im Anwendungsbereich des § 57 S. 2 FamFG nach mündlicher Erörterung über die beantragte Anordnung entschieden hat. Daran fehlt es, wenn die Beteiligten das Verfahren durch eine Vereinbarung beilegen, bei der (nur) die Kostenregel...mehr

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AGS 1/2016, Anfechtung der ... / Leitsatz

Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangene Kostenentscheidungen sind nur dann isoliert mit der Beschwerde anfechtbar, wenn das FamG im Anwendungsbereich des § 57 S. 2 FamFG nach mündlicher Erörterung über die beantragte Anordnung entschieden hat. Daran fehlt es, wenn die Beteiligten das Verfahren durch eine Vereinbarung beilegen, bei der (nur) die Kostenregelung dem ...mehr

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AGS 1/2016, Anfechtung der ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte gegen die Antragsgegnerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem GewSchG u.a. mit dem Ziel beantragt, ein Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbot verhängen zu lassen. Im Verfahren war die Antragstellerin anwaltlich vertreten, die Antragsgegnerin nicht; im Anhörungstermin vor dem FamG haben die Beteiligten das Verfahren durch Abschluss eine...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Grundentscheidung, Anfechtung [Rdn 500]

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AGS 1/2016, Anfechtung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. Denn die beanstandete Kostenentscheidung unterliegt gem. § 57 S. 1 FamFG keinem Rechtsmittel. Nach dieser Vorschrift sind Entscheidungen der Familiengerichte im einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich unanfechtbar. Davon macht § 57 S. 2 Nr. 4 FamFG eine Ausnahme, wenn das FamG aufgrund mündlicher Erörterung über einen Antrag nach dem GewSchG en...mehr

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FoVo 1/2016, Wer ist der ri... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hat Frage schon entschieden Der BGH hat keine grundsätzliche Bedeutung in der Sache gesehen und deshalb eine Zurückweisung im Beschlusswege in Aussicht gestellt. Er verweist auf die bereits erfolgte Klärung der Rechtsfrage: Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessio...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 85]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Fristen [Rdn 464]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Grundentscheidung, staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung [Rdn 513]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütung in Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 345]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Grundentscheidung, Allgemeines [Rdn 481]

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Kosten

Die Anfechtung der isolierten Kostenentscheidung, die in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 57 S. 2 Nr. 1 FamFG ergeht, nachdem die Sorgerechtsanträge nach deren mündlicher Erörterung für erledigt erklärt worden sind, ist nicht statthaft, da eine solche Entscheidung keine Entscheidung über die elterliche Sorge enthält und Kostenentscheidungen nicht im Katalog des...mehr

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FoVo 1/2016, Wer ist der ri... / 3 Der Praxistipp

Fall im Inkassovertrag regeln In der Sache überzeugend sieht der BGH bei der nur treuhänderischen Abtretung den Gläubiger und nicht das Inkassounternehmen als Anfechtungsgegner. Nach den zwei Entscheidungen des BGH dürfte diese Frage abschließend geklärt sein. Insolvenzverwalter haben sich hierauf einzustellen. Für Gläubiger wie die Inkassounternehmen, die mit dem Instrument ...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 363]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Rechtsschutz [Rdn 561]

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FoVo 1/2016, Wer ist der ri... / 1 I. Der Fall

Fiduziarische Abtretung zur Einziehung Das beklagte Inkassounternehmen wurde von dem ebenso beklagten Gläubiger beauftragt, eine Werklohnforderung gegen die spätere Insolvenzschuldnerin beizutreiben. Die Forderung wurde zum Zwecke der Beitreibung an das Inkassounternehmen abgetreten. Vor der Beantragung der Insolvenz zahlte die spätere Insolvenzschuldnerin aufgrund einer Rate...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Rechtsschutz, Allgemeines [Rdn 421]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel [Rdn 759]

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Teil B: Vollstreckung von S... / BtM-Verfahren, Zurückstellung, Rechtsmittel [Rdn 185]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1028]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Verzicht [Rdn 671]

Rdn 672 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I Rdn 281. Rdn 673 1. Jeder Verfahrensbetroffene, der eine Strafverfolgungsmaßnahme erlitten hat, kann de facto auf Entschädigung verzichten. Dies steht außer Zweifel, da eine entgegenstehende Vorschrift nicht existiert und er – je nach Verfahrensstadium – bereits die Herbeiführung einer Grun...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, Allgemeines [Rdn 282]

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