Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsnatur.

Rn 7 Bei der Einordnung einer Schiedsvereinbarung ist zwischen materiell-rechtlichem Rechtsgeschäft und Prozessvertrag zu unterscheiden. Die Einordnung erfolgt danach, wo die Vereinbarung ihre Hauptwirkungen hat. Der Kern einer Schiedsvereinbarung ist die Durchführung des schiedsgerichtlichen Verfahrens. Dieses ist nach heute anerkannter Auffassung ein echter Rechtsprechungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Berichtigung (Abs 4).

Rn 5 IV macht deutlich, dass Einwände gegen die Richtigkeit eines im Termin zustande gekommenen Vergleichs mit einem Protokollberichtigungsantrag entsprechend § 164 ZPO geltend gemacht werden können. Für den schriftlichen Vergleich gilt das in gleicher Weise gem Abs 3 mit § 278 VI 3 ZPO. Eine solche Berichtigung eröffnet aber nicht das Verlangen nach Veränderung des Inhalts ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 9 Gegen die fehlerhafte Erteilung oder Verweigerung des Rechtskraft- und des Notfristzeugnisses ist ausschließlich die Erinnerung nach § 573 I statthaft, nicht die Beschwerde nach § 567. Zuständig ist das Gericht, dessen Urkundsbeamter das Zeugnis erteilt oder verweigert hat. Bestätigt das Gericht die abschlägige Entscheidung des Urkundsbeamten, kann dagegen mit der sofor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 23 EuGFVO – Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung.

Gesetzestext Hat eine Partei ein im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenes Urteil angefochten oder ist eine solche Anfechtung noch möglich oder hat eine Partei eine Überprüfung nach Artikel 18 beantragt, so kann das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde im Vollstreckungsmitgliedstaat auf Antrag der Partei, gegen die sich die Vollstreckung ri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelf.

Rn 16 Die Anordnung und ebenso die Ablehnung einer solchen Anordnung ist nicht selbstständig mit der Beschwerde anfechtbar (BGH MDR 17, 357; Meller-Hannich MDR 17, 752 [BGH 29.11.2016 - VI ZB 23/16]). Eine Anfechtung kann nach allgemeinen Regeln zusammen mit dem Endurteil erfolgen (§§ 512, 557 II). Im Falle der Ablehnung eines Parteiantrags liegt kein Fall der sofortigen Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahrenseinleitung auf Antrag.

Rn 1 Die Norm ordnet für Abstammungsverfahren das Antragsprinzip an. Das Erfordernis dieser Regelung ergibt sich aus der Verlagerung der Abstammungssachen in das FamFG, welches – anders als § 253 ZPO – neben der grundsätzlichen Disposition der Parteien über das Verfahren allgemein auch eine solche vAw vorsieht, vgl § 24 I. Letztere wird durch § 171 vor dem Hintergrund der Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kostenbeschwer.

Rn 18 Darüber hinaus muss der Wert des Beschwerdegegenstands, also die Kostenbeschwer gem. § 567 II den Wert von 200 EUR überschreiten. Der Wert der Beschwer ist nach der Kostendifferenz zu berechnen, also nach der Differenz der Kosten, die den Beschwerdeführer nach der gerichtlichen Kostenentscheidung treffen und derjenigen Kosten, die den Beschwerdeführer nach der von ihm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Soweit die Parteien eine Maßnahme der Prozessleitung oder eine vom Vorsitzenden oder einem Mitglied des Prozessgerichts gestellte Frage beanstanden, entscheidet über die Beanstandung das Prozessgericht (§ 140). Eine sofortige Beschwerde ist insoweit ausgeschlossen. Darüber hinaus kann eine fehlerhafte Verhandlungsleitung des Vorsitzenden dessen Ablehnung nach §§ 42 ff ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Von der Beweiskraft erfasste Tatsachen.

Rn 17 Die unversehrte (§ 419) und echte (§§ 439, 440) Urkunde erbringt formellen Beweis für die Abgabe der in ihr enthaltenen Erklärung durch den Aussteller (vgl BGH NJW-RR 15, 819, 820 [BGH 12.03.2015 - V ZR 86/14]). Damit ist auch bewiesen, dass der Aussteller die Urkunde willentlich in den Verkehr gebracht hat (BGH NJW-RR 03, 384 [BGH 18.12.2002 - IV ZR 39/02]; NJW-RR 06,...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / c) Zustimmung und Verzicht

Rz. 126 Wenn der Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung zustimmt, was sowohl schriftlich als auch mündlich als auch in sonstiger Weise geschehen kann, dann ist mit der Mitteilung dieses Beschlusses des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Der Arbeitgeber kann deshalb die beabsichtigte Kündigung aussprechen. Widerruft der Betriebsrat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsbehelf (Abs 2).

Rn 3 Als Abhilfe gegen eine als unzutreffend empfundene Maßnahme sieht Abs 3 die Anfechtung der Anpassung vor Gericht vor. Antragsberechtigt ist jede Partei. Einzelheiten sind dem nationalen Recht überantwortet. Für Deutschland vgl § 1114 ZPO . In dem vom Wortlaut nicht erfassten Fall, dass die Vollstreckungsbehörde einen nach deutschen Maßstäben unbestimmten ausländischen Ti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gegen die Ablehnung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt. (2) 1Die Einspruchsschrift muss enthalten: 2Soll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsbehelfe.

Rn 57 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 574 I Nr 2 (BGH NJW-RR 04, 356); andernfalls ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar. Ein Mindestbeschwerdewert ist für die (zugelassene) Rechtsbeschwerde nicht erforderlich (BGH NJW-RR 05, 939), allerdings muss der Beschwerdewert erreicht sein (BGH AGS 10, 459 =...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zwischenurteile haben den Zweck, den Prozess zu fördern, die Verhandlung frühzeitig von einzelnen verfahrensrechtlichen Streitpunkten zu entschlacken und die nachfolgende Prozessführung damit auf den eigentlichen Streitgegenstand zu lenken. Mit dem Zwischenurteil trifft das Gericht vorweg nach Maßgabe des § 318 bindende Feststellungen zu einzelnen Elementen eines später...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit der Ablehnung der Wiedereinsetzung (Abs 3).

Rn 5 Die Versagung der Wiedereinsetzung ist nach Abs 3 anfechtbar und stellt die Beschränkung der Rechtsmittel nach dem Vorbild anderer Gesetze (dazu Holzer/Holzer § 19 Rz 6) auf den Rechtsmittelzug in der Hauptsache klar (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Dies ist notwendig, weil die Versagung der Wiedereinsetzung auch als Zwischenentscheidung angesehen werden kön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beteiligung durch das Gericht.

Rn 2 Im Unterschied zu anderen Verfahrensordnungen sieht die ZPO nur ausnahmsweise die Verpflichtung des Gerichts vor, vAw Dritte in den Prozess einzubeziehen (§ 856 III). Aus Art 103 I GG wird die weitergehende verfassungsrechtliche Pflicht hergeleitet, solche Dritte, die zwar nicht förmlich am Verfahren beteiligt sind, denen ggü die gerichtliche Entscheidung aber materiell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag (Abs 1).

Rn 3 Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Sein Inhalt muss verdeutlichen, was das Ziel des Antragstellers ist. Dazu soll der Antrag begründet werden (Abs 1 S 1). Es kann sowohl ein Verfahrensantrag als auch ein Sachantrag vorliegen. Ein fehlender Antrag kann nachgeholt werden. Ein unklarer oder fehlerhafter Antrag kann durch Verbesserung ex nunc geheilt werden. In allen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Den Antrag nach § 718 I muss ein Anwalt stellen (§ 78). Die Vorabentscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung oder aufgrund schriftsätzlicher Erörterung durch Teilurteil nach § 301 (Kobl OLGZ 90, 229; Hamm NJW-RR 87, 252; München MDR 19, 1151 [OLG München 05.06.2019 - 7 U 1844/19], Rz 35 f; BeckOKZPO/Ulrici § 718...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe und Rechtsmittelinstanz.

Rn 6 Keine isolierte Anfechtung (§ 355 II; allg Hamm NJW 10, 622 [OLG Hamm 20.11.2009 - 19 W 31/09]; zur Ablehnung eines ›Antrags‹ auf ›Entpflichtung‹ Köln MDR 08, 818: Umkehrschluss § 406 II; zum selbstständigen Beweisverfahren BGH MDR 11, 746; VersR 10, 1241; aA Frankf BauR 10, 832 – red LS: sofortige Beschwerde; Stuttg NJW-RR 09, 497; anders nunmehr MDR 11, 319). Eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren vor dem Beschwerdegericht.

Rn 55 Die Zuständigkeit richtet sich nach §§ 72, 119 I GVG. Die Entscheidung ergeht durch den obligatorischen Einzelrichter, § 11 I RpflG, §§ 567, 568. In Familiensachen ist stets das OLG zuständig (BGH MDR 78, 737). Es findet grds keine mündliche Verhandlung statt, §§ 572 IV, 128 IV. Rechtliches Gehör ist zu gewähren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zuständigkeit.

Rn 1 Die Vorschrift ist das Pendant zu § 100. Eine Beschwerde ›in einer Handelssache‹ liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine Handelssache iSd § 95 zum Gegenstand hat, auch wenn der Gegenstand der Beschwerde keine handelsrechtliche Streitfrage betrifft, so etwa bei Anfechtung eines KFB (LG Frankfurt/M 21.03.90 – 2/9 T 132/90). In Rechtssachen, die nicht zu den bürgerlichen Str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass der Widerruf eines Geständnisses nur unter den dort genannten engen Voraussetzungen möglich ist. Da es sich um eine Prozesshandlung handelt, kommt die Möglichkeit einer Anfechtung des Geständnisses nach §§ 119 ff BGB von vornherein nicht in Betracht. § 290 betrifft nur das gerichtliche Geständnis. Ein außergerichtliches Geständnis (§ 288...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeit der Klage.

Rn 4 Eine Sachentscheidung über den Streitgegenstand setzt zudem nach zutr hA (BGH NJW 99, 291 [BGH 13.10.1998 - VI ZR 81/98]; Hirtz/Oberheim/Siebert/Siebert Kap 17 Rz 4; ThoPu/Reichold Rz 2, 3; aA für das Versäumnisurteil gegen den Berufungskläger MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 7) voraus, dass die Klage (im Umfang der Anfechtung, BGH MDR 70, 1002) zulässig ist. Ist dies nicht der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz der Unanfechtbarkeit.

Rn 2 Gem S 1 sind im EA-Verfahren ergangene, stattgebende wie auch die EA versagende Endentscheidungen grds unanfechtbar. Nach der Regel, dass der Instanzenzug für die Anfechtung einer Nebenentscheidung nicht weitergehen kann als derjenige in der Hauptsache (BGH FamRZ 05, 790; Kobl FamRZ 18, 50), erfasst die Unanfechtbarkeit auch die isolierte Kostenbeschwerde (Karlsr FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bloß teilweise angefochtenes Urteil.

Rn 5 Für unbedingt vollstreckbar erklärt werden kann das Urt nur, soweit es mit der Berufung nicht angegriffen ist (Kobl MDR 13, 873). Durch Berufungsanträge angefochten ist der Teil des erstinstanzlichen Urteils, der von den zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nach § 537 aktuellen Anträgen des Berufungsführers bzw der Berufungsführer und von den Anträgen der Ansc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Anfechtbarkeit.

Rn 62 Die vor Abschluss der Instanz erfolgte Aufhebung der Verfahrensbeistandschaft wegen fehlender Erforderlichkeit sowie die Entlassung und Auswechslung des Verfahrensbeistands sind auch für diesen nicht selbständig anfechtbar, vgl Abs 5; vielmehr kann diese Entscheidung nur zugleich mit der Anfechtung der das Verfahren abschließenden Entscheidung angegriffen werden (ThoPu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachprüfung von Vorentscheidungen.

Rn 6 Ebenso wie iRd § 512 sind in der Revisionsinstanz nachprüfbar nur solche Vorentscheidungen des Berufungsgerichts, die das Gesetz nicht für unanfechtbar erklärt hat (zu überprüfbaren/nicht überprüfbaren Vorentscheidungen vgl § 512 Rn 2–8). § 557 II schließt eine Inzidentprüfung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durch das Revisionsgericht iRe Rechtsmittels, zB eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerdesumme.

Rn 52 Gemäß § 567 II muss diese über 200 EUR liegen. Maßgebend ist daher, in welchem Umfang die Entscheidung angegriffen wird. Dabei ist auch die Umsatzsteuer bei der Berechnung zu berücksichtigen (Kobl MDR 92, 196; Zö/Herget § 104 Rz 21.24). Maßgebend ist der Beschwerdewert bei Einlegung. Eine nachträgliche Absenkung macht die zulässig erhobene Beschwerde nicht unzulässig (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwaltszwang (Abs 3).

Rn 8 Der Beschwerdeführer muss sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 78, 79) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Ausnahmen vom Anwaltszwang sind in § 569 III für ZPO-Beschwerden abschließend aufgeführt. Abs 3 Nr 1 betrifft den im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führenden Rechtsstreit. Nicht als Anwaltsprozess zu führen sind insb die Prozesse vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Hat das Gericht einen Beschluss aufgehoben, dessen Inhalt nicht von Anfang an unwirksam war, so erfolgt die Aufhebung ex nunc, hat also keine rückwirkende Kraft. Alle bis zur Aufhebung vorgenommenen Rechtsgeschäfte bleiben wirksam. § 47 überwindet aber nicht andere Fehler eines Rechtsgeschäfts, die nicht mit der im Gerichtsbeschluss ausgesprochenen Befugnis in Verbindun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 12 Der Beschl, mit dem eine Beweisaufnahme übertragen oder eine beantragte Übertragung abgelehnt wird, ist als prozessleitende Verfügung grds nicht selbstständig anfechtbar (BGH NJW-RR 07, 1375; VersR 10, 1241, 1242 Rz 8). Das gilt auch für den SV, dem der Gutachtenauftrag entzogen wurde (Stuttg BauR 17, 2034 Rz 6). Der Ausschluss der isolierten Anfechtung gilt grds für a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungen des Rechtspflegers.

Rn 6 Entscheidungen des Rechtspflegers fallen nicht unter § 573. Im Grundsatz gelten für sie die allgemeinen Vorschriften (§ 11 I RPflG). Sie sind also mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn dieses Rechtsmittel eröffnet ist. Ist das nicht der Fall, findet die befristete Erinnerung statt, über welche der Richter zu entscheiden hat. Die ›Durchgriffserinnerung‹ alten Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der hemmenden Wirkung.

Rn 8 Die hemmende Wirkung des Rechtsmittels oder Einspruchs erstreckt sich auf die gesamte Entscheidung, mithin auch auf den Teil, der den Rechtsmittelführer begünstigt (BGH NJW 94, 657, 659; NJW 94, 2896 [BGH 08.06.1994 - VIII ZR 178/93]; NJW 92, 2296). Bezüglich des den Rechtsmittelführer begünstigenden Teil hört die Hemmungswirkung erst dann auf, wenn ein Anschlussrechtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 4 Darunter versteht man den wirksam beauftragten RA, dh den Prozessbevollmächtigten, wobei es auf die jeweilige Instanz ankommt (BGH NJW-RR 22, 1284 [BGH 18.07.2022 - V ZB 22/21] Rz 5; Saenger/Wöstmann § 244 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 244 Rz 4). Die nächst höhere Instanz beginnt erst mit der Einlegung des Rechtsmittels, so dass eine Unterbrechung auch dann eintritt, wenn das U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beendigung.

Rn 19 Als Prozessvertrag unterliegt eine Schiedsvereinbarung nicht den Regeln über den Widerruf, wie er iÜ auf Prozesshandlungen anwendbar ist. Unproblematisch möglich ist demgegenüber ein Aufhebungsvertrag durch die Parteien. Freilich bedarf ein solcher Vertrag des erkennbaren Willens beider Seiten, die Schiedsvereinbarung aufzuheben. Ein längeres Nichtbetreiben des Schieds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 48 Ist die Erinnerung unzulässig, wird sie verworfen, § 11 II 7 RPflG iVm § 572 II. Die Kosten werden entspr § 97 I dem Erinnerungsführer auferlegt. Bei zulässiger und begründeter Erinnerung entscheidet der Richter in der Sache. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. In Ausnahmefällen kann er die Sache an den Rechtspfleger zurückverweisen § 11 II 7 RPflG iVm § 573 III und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 6 Abweichend vom früheren Recht hat nun das OLG die Herrschaft über inhaltliche Erweiterungen des Musterverfahrens. Dies ist zweckmäßig, weil damit die früher auftretenden Verzögerungen im Verfahrensablauf vermieden werden. Andererseits entsteht das Problem, dass das OLG beurteilen muss, ob der vor dem erstinstanzlichen Gericht geführte Ausgangsrechtsstreit des Antragstel...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 2. Höheres Angebot

Rz. 50 Die Ausführungen zum niedrigeren Angebot gelten sinngemäß auch für ein höheres Angebot des Arbeitgebers. Da die Höhe der Abfindung im Falle des Zustandekommens des Vertrages gem. § 1a KSchG gesetzlich fixiert ist, ändert ein höheres Angebot des Arbeitgebers hieran grundsätzlich nichts, sodass der Vertrag auf dem Wege des § 1a KSchG zu den angebotenen höheren Maßgaben ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gegen die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gegen die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweise auf andere Anspruchsgrundlagen oder Einreden.

Rn 12 Die Frage- und Hinweispflicht besteht nur iRd von den Parteien unterbreiteten Streitstoffs (St/J/Kern Rz 52). Das Gericht ist daher weder berechtigt noch verpflichtet, auf andere Klagebegründungen (BGH NJW-RR 04, 495, 496) oder anderes Verteidigungsvorbringen hinzuweisen, das außerhalb des von den Parteien bisher vorgetragenen Streitstoffs liegt (München NJW-RR 12, 309...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gestaltungsrechte.

Rn 49 Bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Aufrechnung, Anfechtung, Rücktritt, Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem erstmals die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 225, 44 Rz 13). Dies gilt nach Ansicht des BGH auch für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach §§ 495 I, 355 I u II BGB aF (BGHZ 225...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage, Rücktritt, Aufhebung.

Rn 28 Der Wegfall der Geschäftsgrundlage führt weder zum Wegfall der Prozessbeendigungsvereinbarung noch der materiell-rechtlichen Absprachen, sondern nur zur Vertragsanpassung. Rechtlicher Bestand des Vergleichs und prozessbeendende Wirkung werden nicht berührt (BGH NJW 86, 1348, 1349). Die Frage, in welchem Umfang der Vergleich weiter gilt, ist daher nicht durch Fortsetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel gegen Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 14 Es findet gegen einen die Berichtigung aussprechenden Beschl des erstinstanzlichen Gerichts sofortige Beschwerde statt (§ 567), Abs 3, bei einer Berichtigung durch den Rpfleger über § 11 I RpflG, sonst nur die zugelassene Rechtsbeschwerde (§ 574). Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist allein der Beschl selbst, nicht die Hauptsache (BayObLG NJW-RR 97, 57 [OLG Köln 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gleichzeitige Entscheidung über Hauptsache und Kosten.

Rn 4 Neben der Entscheidung der Hauptsache muss auch zugleich eine Kostenentscheidung ergangen sein. Die Entscheidung muss allerdings nicht zeitgleich ergangen sein und auch nicht in der Entscheidung selbst enthalten sein. Das betrifft zB die Fälle, in denen über die Hauptsache durch Teilurteil und über die Kosten durch Schlussurteil entschieden worden ist oder im Verfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1080 ZPO – Entscheidung.

Gesetzestext (1) 1Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2Eine Ausfertigung der Bestätigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 3Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Teilweise einseitige Erledigungserklärung des Klägers.

Rn 63 Auch eine nur tw einseitige Erledigungserklärung ist bei entsprechender Teilbarkeit (vgl Rn 41) möglich. Im Urteilstenor muss zum Ausdruck kommen, dass sich die Feststellung der Erledigung nur auf einen Teil des Rechtsstreits bezieht. Die Kostenentscheidung ergeht einheitlich nach den §§ 91, 92. Im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit ist zu beachten, dass der Fest...mehr