Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Betriebsaufspaltung: Umfang von BV und Sonder-BV der Besitzgesellschaft, StB 2006, 55. Rn. 361 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu unterscheiden ist zwischen Besitz-Einzelunternehmen und Besitz-PersGes: s BFH v 20.04.2005, X R 58/04, BFH/NV 2005, 1774.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mindermann/Lukas, Gewinnerzielungsabsicht bei Betriebsaufspaltung, Steuerliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, NWB 2019, 2855; Kühn, Ermittlung der angemessenen Nutzungsvergütung im Rahmen der Betriebsaufspaltung, BBK 2022, 427.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff, Rechtsfolgen, Grundformen und steuerliche Rechtsgrundlagen der Betriebsaufspaltung

1. Begriff Rn. 300 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Betriebsaufspaltung hat ihren Ursprung in der zivilrechtlichen Überlegung (auch s Rn 310), wertvolles AV (Grundbesitz, Patente, wertvolle Maschinen) der operativ tätigen (Betriebs-)KapGes nicht als EK zuzuführen (im Insolvenzfall Teil der Masse), sondern nur pachtweise zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Pachtzahlungen verl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ablösezahlungen

Tz. 58 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hierzu s. die Ausführungen der Verwaltung in AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 39 (Anhang 2). S. "Ablösezahlungen".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Drachenflugsportvereine

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die diese Sportart betreiben, sind steuerbegünstigt, weil sie die Förderung des Sportsi. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) verfolgen (s. OFD Hannover vom 01.04.1988, DB 1988, 1062), s. "Drachenfliegerclubs/-vereine".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zivil- und arbeitsrechtliche Aspekte sowie steuerliche Vor- und Nachteile einer Betriebsaufspaltung

1. Zivilrechtliche Aspekte Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträglicher Verzicht auf die Pachtforderung

ca) Werthaltige Pachtforderung Rn. 392 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Verzichtet das Besitzunternehmen auf eine ihm gegenüber der Betriebs-GmbH zustehende werthaltige Pachtzinsforderung, die nach dem Vertrag bereits entstanden ist, aus gesellschaftsrechtlichen Gründen rückwirkend ganz oder teilweise, so bleibt trotz des rückwirkenden Verzichtes der Pachtzinsaufwand bei der Betrie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 20. Skatsport

Tz. 23 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Skatsport ist nicht als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck anzuerkennen. S. AEAO zu § 52 AO TZ 7 und 10, Anhang 2 und s. BFH vom 17.02.2000, BFH/NV 2000, 1071.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sportreisen

Tz. 89 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportreisen gelten als "sportliche Veranstaltungen", wenn das Betreiben des Sports wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise ist (z. B. die Reise dient ausschließlich dem Wettkampfsport oder Trainingszwecken). Reisen, bei denen die Erholung der Teilnehmer im Vordergrund steht (Touristikreisen), zählen demgegenüber nicht dazu, selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verschmelzung der Betriebs-KapGes in Form der GmbH auf die Besitz-PersGes in Form der GmbH & Co KG nach §§ 3–10 UmwStG bzw auf ein Besitzeinzelunternehmen

aa) Umwandlungsgesetz Rn. 402 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es handelt sich um eine Verschmelzung unter Aufnahme (§ 2 Nr 1 UmwG), weil die Gesellschaft, auf die verschmolzen werden soll, bereits besteht. Bei der Verschmelzung auf einen schon bestehenden Rechtsträger wird das gesamte Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung übertragen, wobei den A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Personelle Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft

Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise): Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerlicher Sicht, GmbH-Rdsch 1988, 196; Unverricht, Beweisanzeichen für die Anna...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Fußballveranstaltungen unter Einsatz von Lizenzspielern nach den Statuten des DFB

Tz. 158 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a AO (Anhang 1b) gilt uneingeschränkt auch für die Sportvereine, die Fußballveranstaltungen unter Einsatz ihrer Lizenzspieler nach den Statuten des DFB e. V. durchführen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 24. Turnen

Tz. 27 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Turnen ist "Sport" i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Mitwirkungsrechte bei dinglich abgespaltenem Nießbrauch

Rn. 31d Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Das dingliche Nießbrauchsrecht nach den §§ 1030ff ist vermögensrechtlicher Natur und umfasst keine (Um-)Gestaltungsrechte des Nießbrauchers (§ 1037 BGB iVm § 1068 BGB). Inwieweit dem Nießbraucher aufgrund seines dinglichen Rechts aber auch Mitwirkungsrechte in der Gesellschaft zustehen, insb Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung, ist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 26. Übrige Sportarten

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Auch Rudersport (s. RFH vom 20.12.1938, RStBl 1939, 688) und Segelflugsport sind als Sport anzuerkennen. Radsport kann ebenfalls als steuerbegünstigt (gemeinnützig) anerkannt werden, wenn er nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Schach gilt als Sport, s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Fiktion), Anhang 1b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachliche Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen

Schrifttum: Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ergebnis

Tz. 106a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Gewinne (Überschüsse) aus den einzelnen Tätigkeitsbereichen sind wegen den Anforderungen, die der Gesetzgeber an die tatsächliche Geschäftsführung stellt (s. § 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b), getrennt zu ermitteln. 2.1 Gewinnermittlung für den ideellen Tätigkeitsbereich Tz. 106b Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Im ideellen Bereich werden durch den S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuersatz (Tarif)

Tz. 63 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Körperschaftsteuersatz beträgt für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften 15 % des zu versteuernden Einkommens (s. § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KStG, Anhang 3).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Besondere Bilanzierungsfragen bei Betriebsaufspaltung

Schrifttum: Korn, KÖSDI 2002, 13 422, 13 426ff. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.02.2002, BStBl I 2002, 262. Rn. 380 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Unter dem Stichwort "besondere Bilanzierungsfragen" ist einzugehen auf die Aspekte der Bilanzierung des Pachtvermögens und von Substanzerhaltungsansprüchen, von Gewinnansprüchen aus der Betriebs-KapGes sowie von Darlehen bzw speziell (Sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Steuerliche Rechtsgrundlage der Betriebsaufspaltung/übergreifende GewSt-Befreiung

a) Steuerliche Rechtsgrundlage Rn. 303 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die "Betriebsaufspaltung" ist ein auf Richterrecht (s zB RFH RStBl 1945, 34; zur historischen Entwicklung der Rspr und deren Begründung ausführlich s Wacker, FR 2021, 544 zu III.) beruhendes "Rechtsinstitut" des Ertragsteuerrechts zur Abwehr einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens durch ESt- und Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Anteile/Darlehen an der/die Betriebs-KapGes u deren Abschreibung

a) Anteile Rn. 385 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Wegen der Zugehörigkeit der Anteile zum notwendigen BV des Einzel-Besitzunternehmens bzw analog zum notwendigen Sonder-BV II der Besitz-PersGes zB s BFH v 12.06.2013, BStBl II 2013, 907 (dazu s Prinz, DB 2013, 1218) u BFH v 04.07.2007, BStBl II 2007, 772. Der BFH qualifiziert in seinem Urt v 12.06.2013, aaO, auch eine Minderheitsbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besitz-PersGes und Betriebs-KapGes

ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Un-/angemessener Pachtzins, verbilligte oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung/nachträglicher Pachtverzicht

Schrifttum: Mindermann/Lukas, Gewinnerzielungsabsicht bei Betriebsaufspaltung, Steuerliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, NWB 2019, 2855; Kühn, Ermittlung der angemessenen Nutzungsvergütung im Rahmen der Betriebsaufspaltung, BBK 2022, 427. a) Besitz-PersGes und Betriebs-PersGes Rn. 389a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ab s Rn 390 beschränkt sich die Betrachtung auf die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betriebsaufspaltung über die Grenze

Schrifttum: Ruf, Die Betriebsaufspaltung über die Grenze, DStR 2006, 232; Bodden, Die Neuregelung des § 50i EStG durch das StÄndAnpG Kroatien, DB 2014, 2371; Baltromejus, Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung, IWB 2016, 25; Weiss, Betriebsaufspaltung über die Grenze, DBA-Steuerfreistellung schließt pauschales BA-Abzugsverbot nicht aus, PIStB 2017, 185; Stiller, Grenzübersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung

1. Personelle Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise): Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Wegfall der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung

Schrifttum: Stahl, Betriebsaufgabe und -unterbrechung, KÖSDI 2006, 15 125; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545; Müller, Absicherungsstrategien zur Vermeidung von unerwünschten Besteuerungseffekten bei Betriebsaufspaltung; NWB 2024, 489; Dressler/Nickel, Wege aus der Betriebsaufspaltung, DStR 2024, 403. Rn. 400 Stand: EL 174 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mittelbare Beteiligungen an Besitz-PersGes bzw Betriebs-KapGes über zwischengeschaltete KapGes

da) Mittelbare Beherrschung der Betriebs-GmbH Rn. 320g Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beherrscht die die Besitz-PersGes beherrschende Personengruppe die Betriebs-GmbH nur mittelbar über eine zwischengeschaltete GmbH, reicht dies für die personelle Verflechtung zur Entstehung einer Betriebsaufspaltung aus: BFH v 29.11.2017, BStBl II 2018, 426 Rz 47–48; BFH v 29.11.2007, BStBl II 2...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige (bewegliche) materielle WG

Rn. 350 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hierzu bringt Biergans, NWB F 18, 2849 folgendes, mE zutreffendes Bsp für eine unzweifelhaft wesentliche Betriebsgrundlage: Beispiel: "Eine ‚Ein-Mann-GmbH’ betreibt einen Kranverleih. Der einzige Spezialkran im Wert von 2 Mio befindet sich im Eigentum des Gesellschafters und ist von diesem an die Gesellschaft verpachtet worden. Ansonsten ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beendigung des Pachtvertrags/Schrumpfungsmodell

Rn. 426 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hierzu s Rn 302 zu (5). Endet die Betriebsaufspaltung mit Ablauf des Pachtvertrags und gibt die Betriebs-KapGes gem vertraglicher Vereinbarung die gepachteten WG zurück, so ist dieser Vorgang an sich erfolgsneutral (evtl Auswirkungen aus Ausbuchung betreffend den Substanzerneuerungsanspruch, s Rn 381 Bsp; wegen der Haftung gem § 613a BGB bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Existenz eines Nur-Betriebsgesellschafters

Rn. 320d Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Nur-Betriebsgesellschafter verhindert, auch bei Vereinbarung des Einstimmigkeitsprinzips in der GmbH (zum Einstimmigkeitsprinzip bei der Besitz-PersGes s Rn 320a, 321 zu (4) sowie BFH vom 28.05 2020, BStBl II 2020, 710), eine personelle Verflechtung nicht, wenn sich der zwischen Betriebs-GmbH und Besitzgesellschaft geschlossene Mietvert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verpachtung bei Betriebsaufspaltung als gewerbliche Betätigung

Rn. 150 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Jetzt s Rn 300ff (in Kapitel "XII. Anhang: Betriebsaufspaltung"). Rn. 151 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fälle der Beherrschung der Betriebs-KapGes durch die maßgebliche Personengruppe

Rn. 320b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Vorbemerkung Bei der Betriebs-GmbH muss die "Personengruppe", die die Besitz-PersGes beherrscht, auch nur über eine einfache, nicht eine 75 %ige qualifizierte Mehrheit verfügen, weil die einfache Mehrheit für die Beherrschung gemäß § 47 Abs 1 GmbHG ausreichend ist (wenn dies nicht gesellschaftsvertraglich zugunsten eines qualifizierten Mehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verschmelzung der Besitz-PersGes in Form der GmbH & Co KG auf die Betriebs-KapGes bzw Übertragung der WG eines Besitz-Einzelunternehmens auf die Betriebs-GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gem § 20 UmwStG

Schrifttum: Patt in D/P/M, § 20 UmwStG Rz 69(09/2023); Fuhrmann, Formwechsel, Verschmelzung und Anwachsung – Umformung einer GmbH & Co KG in eine GmbH, KÖSDI 2023, 23 105. Rn. 410 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 iVm den §§ 123 Abs 3 und 124 Abs 1 UmwG kann eine Besitz-PersGes in der Rechtsform der GbR ihr Vermögen nicht durch Ausgliederung zur Aufnahme im Wege ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 73 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden anlässlich von sportlichen Veranstaltungen auch gesellige Veranstaltungen (Disco-Abende, Tanzveranstaltungen etc.) durchgeführt, sind die Einnahmen aus diesem Bestätigungsfeld (z. B. Eintrittsgelder, Verkauf von Speisen und Getränken) dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die unmittelbar mit diesen Verans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Stimmrechtsausschluss nur bei Abschluss/Modifizierung des Nutzungsvertrags

Rn. 320c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung liegt lt IV. Senat BFH BStBl II 1989, 455 (so auch BFH BStBl II 2006, 415; BFH X BStBl II 1997, 44) auch dann vor, wenn der/die beherrschende/n Gesellschafter der Betriebs-KapGes bei Gesellschafterbeschlüssen über bestimmte laufende Geschäfte (insbesondere Abschluss/Modifizierung des Nutzungsvertrags) mit dem i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Geschäftsleitung

Tz. 6 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO, Anhang 1b). Bei Verbänden/Vereinen wird es darauf ankommen, wo die Vorstandsmitglieder oder die sonst zur Vertretung berechtigten Personen ihre leitende Tätigkeit in Bezug auf die Verbands-/Vereinsgeschäfte ausüben. Es kommt es nicht darauf an, wo die getroffene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Besonderheiten bei der Einheits-Betriebsaufspaltung (100 % der GmbH-Anteile liegen bei der Besitz-GmbH & Co KG)

Rn. 414 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Handelsrechtlich gilt nach dem UmwG, dort § 54 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwG, bei voll eingezahlten Anteilen ein Kapitalerhöhungswahlrecht. Im Zuge der Verschmelzung würde die übernehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolger der übertragenden Besitz-GmbH & Co KG ja eigene Geschäftsanteile erwerben. Diese Anteile stünden damit ebenfalls zur Verfügung, um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ersatzweise Beherrschung durch Stimmrechtsvollmachten

Rn. 320e Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung kann in Fällen, in denen der Anteilsbesitz der die Besitz-PersGes beherrschenden "Personengruppe" dieser in der Betriebs-GmbH keine einfache Stimmenmehrheit gewährt, durch Stimmrechtsvollmachten bewusst hergestellt werden: s Woerner, DStR 1986, 735, 740. Auch eine jederzeit widerrufliche Vollmacht für den von §...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abgabetermine für Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Besitz-PersGes und Betriebs-PersGes

Rn. 389a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ab s Rn 390 beschränkt sich die Betrachtung auf die klassische Kombination Besitz-PersGes und Betriebs-KapGes. Ist die Betriebsgesellschaft eine PersGes (diese muss selbst einen Gewerbebetrieb unterhalten, s Rn 302 zu (9)), der die wesentliche Betriebsgrundlage von einermehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Schießsport

Tz. 21 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schießsport bzw. das Sportschießen ist gemeinnützig (s. BFH vom 12.11.1986, BFH/NV 1987, 705). Schützenvereine können auch dann als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung neben dem Schießsport (Hauptzweck) auch das Schützenbrauchtum (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7 und 12, Anhang 2) fördern. Die Du...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volksmusiker

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erzielen nebenberufliche Musiker Einnahmen aus ihrer Betätigung, können sie 25 % ihrer Einnahmen, höchstens jedoch 900 EUR (vor VZ 2023: 614 EUR) (s. H 18.2 EStH "Betriebsausgabenpauschale") im Jahr pauschal als Betriebsausgaben in Abzug bringen. Mit der Pauschale sind sämtliche entstandenen Aufwendungen abgegolten. Werden höhere Betriebsausgaben be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Nicht werthaltige Pachtforderung

Rn. 393 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Soweit die Pachtforderung ganz oder zT objektiv nicht werthaltig ist, entsteht bei Pachtforderungsverzicht bei der Betriebs-GmbH in Höhe des nicht werthaltigen Teils ein stpfl Gewinn und beim Besitzunternehmen ein Aufwand aus Teilwertabschreibung (s Rn 385 ) auf die Pachtforderung. Rn. 394 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzugsfähigkeit der Geschäftsführergehälter und der Pensionsrückstellungen bei der Betriebs-KapGes/vGA-Aspekte

Rn. 395 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zum anderen führt das Stichwort "Gewinnermittlung" zur Frage der Abzugsfähigkeit der Geschäftsführergehälter bei der Betriebs-KapGes. Im Gegensatz zur GmbH & Co KG, wo das Geschäftsführergehalt dem gewerblichen Gewinn der Mitunternehmerschaft zuzurechnen ist (s Rn 48), ist das bei der Betriebsaufspaltung nicht der Fall, weil wegen fehlenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammenfassend

Rn. 315 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zusammenfassend ist die Betriebsaufspaltung nach wie vor ein geeignetes Mittel, die Vorteile von PersGes und KapGes durch Feinsteuerung von Geschäftsführergehältern/Pensionszusagen für in der Betriebs-GmbH tätige Besitz-Gesellschafter und Pachterlöse für passive Besitz-Gesellschafter zu kombinieren (aber s Rn 390 ). Bei (zu) hohen Nutzungsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufbauten der Betriebs-GmbH auf dem Grundstück des Besitzunternehmens

Rn. 382 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Hierzu hat der BFH v 07.10.1997, GmbHR 1998, 846 festgestellt, dass die Aufbauten bis zum Pachtende der GmbH zuzurechnen und auch von dieser zu bilanzieren seien, wenn die GmbH die Bauten während der gesamten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nutzen durfte und auch tatsächlich genutzt hat. Im Urteilsfall verpachtete eine GbR an eine Betrie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 22. Tanzsport

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung das Tanzen turnier- und sportmäßig betreiben, können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Die geselligen (gesellschaftlichen Veranstaltungen) dürfen aber nicht im Vordergrund stehen (s. Erlass des FinMin NRW vom 08.12.1972, DB 1973, 80). Balletts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr