Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Arbeitslohnspende

Tz. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Häufig verzichten – insbesondere bei Katastrophen oder aktuell im Rahmen der Hilfe im Ukraine-Krieg – Arbeitnehmer eines Unternehmens auf Teile ihres Arbeitslohns, der dann von dem Unternehmen einer steuerbegünstigten Einrichtung zugeführt wird. Der Verzicht auf Arbeitslohn zugunsten einer steuerbegünstigten Einrichtung ist grundsätzlich ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußböden – Ausgleit- und St... / 2.2.2 Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A1.5

Die ASR A1.5 "Fußböden" fordert, dass Fußböden in Abhängigkeit von Art und Nutzung sowie den zu erwartenden gleitförmigen Stoffen (z. B. Wasser, Öl, Fett, Staub) sicher benutzt werden können. Rutschgefahren müssen durch geeignete Schutzmaßnahmen vermieden werden. Hierzu zählen Fußbodenbeläge mit einer hohen Rutschhemmung oder zusätzlichem Verdrängungsraum. Die ASR A1.5 besch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben (§ 1 GewStG, Anhang 7). Hierbei müssen si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlasserhaftung

Tz. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-/Spendenbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG (Anhang 10). Während bis zum 31.12.2013 bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten zur Veranlasserhaftung führen konnte, ist ab dem 01.01.2014 – wie bei der A...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosysteme betre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerbefreiungen

Tz. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Neben der Befreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) nach § 3 Nr. 6 GewStG gibt es auch Befreiungen für andere Betätigungen, die zwar dem Grunde nach steuerbegünstigte Tätigkeitsfelder darstellen, bei denen jedoch nicht die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erforderlich ist. Dazu zählen beispie...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 100 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewerbeertrag

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Gewerbeertrag ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung der nach körperschaftsteuerlichen (einkommensteuerlichen) Vorschriften ermittelte Gewinn aus dem einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b), der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum des entsprechenden Veranlagu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen

Tz. 90 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Zuwendungs-/Spendenbestätigung über Geldzuwendungen muss enthalten: Name und Anschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers; Name und Anschrift des Zuwendenden/Spenders; Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende); Betrag der Zuwendung/Spende in Ziffern/in Buchstaben/Tag der Zuwendung/Spende; Hinweis, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattun...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 77 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beschaffungsstellen

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Vielzahl von größeren Organisationen unterhalten für die Ausstattung ihrer Mitarbeiter und der Ausrüstung der von ihnen betriebenen Zweckbetriebe sog. Beschaffungsstellen, in denen der Bedarf an häufig benötigten Ausrüstungsgegenständen und Hilfsmaterial, wie beispielsweise die einheitliche Uniform, Verbrauchsmaterialien (wie Verbandsmateriali...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für die Ertragsteuern gilt eine Besteuerungsfreigrenze für den Tätigkeitsbereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Die Besteuerungsfreigrenze richtet sich nach der Höhe der Einnahmen einschl. Umsatzsteuer. Sie beträgt für alle steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die im Kalen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwands- bzw. Vergütungsspenden

Tz. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Unter dem Begriff der Aufwandsspende werden regelmäßig zwei unterschiedliche Sachverhalte gefasst. Zum einen gibt es den Verzicht auf einen Aufwandsersatzanspruch (§ 10b Abs. 3 Satz 5 EStG, Anhang 10). Zum anderen den Verzicht auf einen Vergütungsanspruch ("Vergütungsspende"). Die Vergütungsspende fällt dem Grunde nach nicht unter § 10b Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die eigentlichen Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeits...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkünfte aus der Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG (Anhang 10) bestimmt, dass im Ausland ansässige Personen (natürliche Personen oder andere Steuerpflichtige), die in Deutschland künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen ausüben oder verwerten, mit den hieraus erzielten Einkünften steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wem die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldner

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer (§ 5 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Gewerbesteuererklärung abzugeben. Diese muss elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Haftungshöhe

Tz. 146 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Haftungssatz für die entgangene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beträgt jeweils pauschal 30 % des in der Zuwendungsbestätigung ausgewiesenen Betrags und für die entgangene Gewerbesteuer pauschal 15 % (§ 10b Abs. 4 EStG, Anhang 10; § 9 Abs. 3 KStG, Anhang 3 und § 9 Nr. 5 Satz 14 GewStG, Anhang 7).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen

Tz. 50 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder die inländischen öffentlichen Dienststellen (§ 10b Abs. Satz 2 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Dazu gehören nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sondern auch die juristischen Personen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GewStG

Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) befreit ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften von der Gewerbesteuer mit Ausnahme etwaig unterhaltener steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe. Die Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) hat zur Folge, dass alle steuerpflichtigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.2 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Rz. 75 Die Angabepflicht nach ESRS E5-4 verlangt die Offenlegung von Informationen dazu, welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich aus den Ressourcenzuflüssen des Unternehmens ergeben (ESRS E5.28). Diese Offenlegungspflicht soll ein Verständnis für den Ressourcenverbrauch, der direkt durch das Unternehmen und über dessen vorgelagerte Wertschöpfungskette veru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Besonderheiten bei ausländischen Zuwendungsempfängern

Tz. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei einem ausländischen Zuwendungsempfänger innerhalb der EU/des EWR, der nicht beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, kann aus unionsrechtlichen Gründen (bis zum 31.12.2023) nicht verlangt werden, dass die von ihr ausgestellten Bescheinigung dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck i. S. d. § 50 EStDV (Anhang 11) entspricht. Wenn die Besc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Zuwendungsbestätigung

Tz. 98 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungsbestätigungen können auch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzung für die Übermittlung ist, dass der Zuwendende (Spender) den Zuwendungsempfänger hierzu bevollmächtigt und diesem seine Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) mitteilt (§ 50 Abs. 2 EStDV, A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kriegsopferfürsorge

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Fürsorge für Kriegsopfer fällt unter § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO (Anhang 1b), wonach die Förderung der Hilfe für Kriegsopfer zu den steuerbegünstigten Zwecken gehört. Im AEAO zu § 52 AO TZ 2.5 Satz 1 (Anhang 2) ist geregelt, dass zur Förderung des Andenkens an Kriegsopfer auch die Errichtung von Ehrenmahlen und Gedenkstätten zählt.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Aufwandsspenden

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 10b Abs. 3 Satz 5 und 6 EStG (Anhang 10) kann der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen zugunsten einer spendenempfangsberechtigten Körperschaft im Rahmen des Spendenabzugs abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung der Aufwendungen verzic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuerzerlegung

Tz. 58 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Gewerbesteuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn eine Betriebsstätte in mehreren Gemeinden belegen ist, eine Betriebsstätte von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt wird oder mehrere Betriebsstätten in mehreren Gemeinden betrieben werden (§ 28 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Zerlegungsmaßstab ist regelmäßig das Verhältnis der Summe der Arbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Tz. 123 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Aufwendungen i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10), die von Personengesellschaften getätigt werden, dürfen bei diesen den Gewinn nicht mindern. Sie sind daher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Privatentnahmen der einzelnen Gesellschafter zu erfassen. Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte werden die Sp...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einem der...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 12 Anlage A von ESRS 1 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Entstehung und Einbehaltung

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 50a Abs. 5 Satz 1 EStG (Anhang 10) ist die Abzugsteuer mit Zufließen, in der Regel bei Auszahlung der Vergütungen, abzuführen. Der Zeitpunkt des Zuflusses ist in § 73c EStDV (Anhang 11) geregelt. In diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug vorzunehmen. Als Zahlung gilt auch eine Verrechnung mit Gegenansprüchen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geldzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 151 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2019 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2017 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2014–2016 erhalten. Ein Feststellungsbescheid über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 53 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft als auch die damit verbundene Bewä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 162 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind auch alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzuste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheiten bei der Körperschaftsteuer

Tz. 124 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der körperschaftsteuerliche Spendenabzug ist bis auf kleine Abweichungen inhaltsgleich zu § 10b EStG in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 KStG (Anhang 3) geregelt. So tritt bei der Berechnung des Abzugshöchstbetrags an Stelle des Gesamtbetrages der Einkünfte das Einkommen (§ 8 KStG, Anhang 3). Als Einkommen i. S. dieser Vorschrift gilt das Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützige Zweckverfolgung

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Von den gemeinnützigen Zwecken, die in § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b) genannt sind, fallen Krankenhäuser unter den Zweck der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Unter diesen gemeinnützigen Zweck fallen neben der Behandlung und Pflege der Patienten vor allem die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten (...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Körperschaftsteuer

Tz. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Krankenhäuser in gemeinnütziger Trägerschaft können, soweit sie keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhalten, von der Körperschaftsteuerbefreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) Gebrauch machen. Darüber hinaus gilt bei unterhaltenen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Anmeldung und Abführung

Tz. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Abzugsteuer ist vom Schuldner der Steuer bis zum zehnten Tag des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats beim Bundeszentralamt für Steuern anzumelden und abzuführen (s. § 50a Abs. 5 Satz 3 EStG, Anhang 10). Diese Pflicht besteht unabhängig von der Vornahme des Steuerabzugs. Steuerschuldner ist (sind) der (die) beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 152 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Peter Punker spendet dem TSV Grün Weiß e. V., Grüne Str. 7, 36 251 Bad Hersfeld, am 20.01.2020 für die E-Jugend 20 Trikots, die er am Tag zuvor erworben hat. Den Wert der Trikots konnte Peter Punker dem Verein durch Vorlage einer Rechnung nachweisen. Der Rechnungsbetrag lautet über einen Betrag i. H. v. 2 000 EUR zzgl. 19 % Umsatz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Hinzurechnungen

Tz. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Von dem nach § 7 GewStG (Anhang 7) ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb sind Hinzurechnungen für bestimmte, im Rahmen der Gewinnermittlung abgezogene Betriebsausgaben nach § 8 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Der EU-rechtswidrige pauschale Steuerabzug bei ausländischen Künstlern und Sportlern

Tz. 23 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Aufwendungen oder Betriebsausgaben, die der ausländische Künstler oder Sportler hatte, durften ursprünglich nicht abgezogen werden. Dem ausländischen Künstler oder Sportler ist es außerdem nicht gestattet, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird, in deren Rahmen er seine Aufwendungen steuermindernd geltend machen kann (s....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuerbescheid

Tz. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Ausführungen zum Körperschaftsteuerbescheid gelten für die Gewerbesteuer entsprechend. Eine Freistellung von der Gewerbesteuer ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Verein wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (d. h. Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) unterhält. Verfolgt ein Verein lediglich ideelle Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Anhang 5) ist auch für den Transport von schwer Körperbehinderten mit Krankenfahrzeugen möglich (A 4.17.2 UStAE). Es kommt weder darauf an, ob es sich bei dem der Beförderung zugrundeliegenden Vertrag um einen Beförderungsvertrag gehandelt hat noch auf die Identität zwis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Abziehbare Mitgliedsbeiträge zur Förderung der Kultur

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Rückausnahme gibt es für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die die Kultur fördern. So sind nur die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen an Körperschaften, die die aktive Betätigung ihrer Mitglieder fördern, welche in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Laientheater, Laienchöre oder Laienorchester, nicht abziehbar ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angabepflichten

Tz. 147 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Fallen bedeutende Geschäftsvorfälle und Transaktionen in fremder Währung an, hat das Unternehmen im Rahmen seiner Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angaben zur Fremdwährungsumrechnung zu machen (IAS 1.117 iVm. IAS 1.112). IAS 1 differenziert nicht zwischen Jahres- und Konzernabschluss. Demzufolge lösen auch bedeutende aus...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 3 FAQs

1) Wie erkennt man die Rutschhemmung von Bodenbelägen? Die Rutschhemmung von Bodenbelägen wird gemäß Anhang 2 ASR A1.5 in unterschiedliche Klassen zwischen R9 und R13 eingeteilt. 2) Wo gibt es Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Bodenbeläge? Anhang 2 ASR A1.5 enthält Beispiele für unterschiedliche Arbeitsräume und -bereiche. 3) Reicht Reinigung als Maßnahme vor Ausgleitunfä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Auswirkungen für die Steuerbegünstigung

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 M.E. sind Besteuerungsgrundlagen auch dann festzustellen, wenn die Besteuerungsfreigrenze nicht überschritten wird, weil für Zwecke der Steuerbegünstigung (wegen des Erhalts der Gemeinnützig-, Mildtätig- und Kirchlichkeit) geprüft werden muss, ob das Ergebnis aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben positiv oder negativ ist (...mehr