Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geldzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 151 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2019 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2017 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2014–2016 erhalten. Ein Feststellungsbescheid über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Keine Gewinnerzielungsabsicht

Tz. 30 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) unterscheidet sich vom Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Anhang 7) dadurch, dass keine Gewinnerzielungsabsicht gefordert wird (s. BFH vom 18.01.1984, BStBl II 1984, 451). Werden aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dennoch Gewinne erwirtschaftet,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 22 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unechte Mitgliedsbeiträge bei einem steuerbegünstigten Verein führen zur Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO, Anhang 1b). Dient dieser den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecken (z. B. Beiträge an einen Kindergarten zur Betreuung des eigenen Kindes), können die Beitragszahlungen ggf. einem steuerbegünstigten (steuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Hat das Mitglied eines Vereins für seine geleisteten Mitgliedsbeiträge einen teilweisen oder einen vollen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung, handelt es sich insoweit um unechte Mitgliedsbeiträge (RFH vom 16.06.1942, RStBl 1942, 916; BFH vom 05.06.1953, BStBl III 1953, 212). Ob und inwieweit die Leistung eines Mitglieds einen echten od...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verluste (Fehlbeträge)

Tz. 58 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Verwendung von Mitteln der Körperschaft zum Ausgleich von Verlusten, die in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstanden sind, ist nicht zulässig (s. BFH vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43). Geschieht dies jedoch nur gelegentlich und wird der Ausgleich von Verlusten auf andere Wege ernsthaft versucht (z. B. durch E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Tz. 123 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Aufwendungen i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10), die von Personengesellschaften getätigt werden, dürfen bei diesen den Gewinn nicht mindern. Sie sind daher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Privatentnahmen der einzelnen Gesellschafter zu erfassen. Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte werden die Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Lohnsteuer (Arbeitslohnspende)

Tz. 8 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die nach der Satzung die Förderung von Investitionsvorhaben betreibt und dies auf in einem bestimmten Gebiet ansässige oder ansiedlungswillige Betriebe beschränkt, dient nicht gemeinnützigen Zwecken. Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist u. a. die Förderung der Allgemeinheit. Dieses Tatbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zuwendungsbestätigung über Sachzuwendungen

Tz. 94 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Handelt es sich um eine Sachzuwendung/-spende (s. "Sachzuwendungen/Sachspenden"), sind zusätzlich noch die nachfolgenden weiteren Angaben erforderlich: Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung/-spende mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw. Angabe über die Herkunft der Sachzuwendung, wie Betriebsvermögen oder Privatvermögen. Diese Angaben sind wichtig ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Endgültige wirtschaftliche Belastung

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unter Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) sind alle Wertabgaben zu verstehen, die aus dem geldwerten Vermögen des Spenders zur Förderung des begünstigten Zwecks abfließen und bei dem Spender zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führen. Eine Ausgabe ist in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Steuerpflichtige d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Gewerbesteuer – Erweiterte Kürzung

Tz. 18 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterliegen dem Grunde nach der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Anhang 7). Ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt, wird aus Billigkeitsgründen für Einnahmen bis z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umfang des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes

Tz. 15 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der "wirtschaftliche Geschäftsbetrieb" umfasst die land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen, freiberuflichen und sonstigen wirtschaftlichen Betätigungen. Der Gesetzgeber hat den Umfang des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes weiter gefasst als den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder des Gewerbebetriebes. Er umfass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke durch Unternehmen an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, wie insbesondere Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete Menschen und zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die gemeinnützigen Einrichtungen schalten im Regelfall für die Organisation dieser Betätigungsfelder ein (gewerbliches) Kongressbüro ein. Dieses wird für den wissenschaftlichen Bereich etc. im fremden Namen und für fremde Rechnung der Einrichtungen tätig, das heißt diese Kongressbüros sind nur Geschäftsbesorger und Veranstalter der Kongresse ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schäferhundevereine

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Schäferhunde werden von vielen Hundeliebhabern geschätzt und sowohl als Gebrauchshunde, aber auch als Familienhunde vielseitig eingesetzt. Schäferhunde werden als Diensthunde (wie beim Zoll oder der Polizei), als Rettungshunde, Hütehunde, Wachhunde und Familien- und Schutzhunde für Privatpersonen verwendet. Vereine, die sich mit dem Schäferhund besc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Übertragung des Messeanteils an Kongressveranstalter

Tz. 12 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Voraussetzung für eine derartige Gestaltung ist der Abschluss eines geeigneten Vertrags zwischen den Gesellschaften und dem Kongressveranstalter. In dem Vertrag sollte das Entgelt, das von der Gesellschaft für die Überlassung der Rechte gefordert wird, klar fixiert sein und in der vereinbarten Höhe auch tatsächlich fließen. Die Einnahmen bzw...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Entgeltliche Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

Tz. 10 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Stellen steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfügung, die für die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwendig sind, können diese Betätigungen sowohl ertragsteuerlich als auch umsatz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen müssen ihre satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ausschließlich und unmittelbar verfolgen (§ 61 AO, Anhang 1b). Unterstützt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung ohne entsprechende Satzungsregelungen die vom Ukraine-Krieg Betroffenen (wie z. B. Einkaufshilfe, soziale Betreuung etc.)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufzeichnungspflichten

Tz. 77 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nicht überschritten, sind dennoch alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen. Für die Besteuerung wäre m. E. nur eine Aufzeichnung der Einnahmen aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erforderlich, weil eine Überwachung der Besteuerungsfreig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Aufwandsspenden

Tz. 155 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Rudi Roller ist als Übungsleiter und Trainer bei dem steuerbegünstigtem Sportverein TSV Blau Gelb e. V. für einige Jugendmannschaften verantwortlich. Der Sportverein wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.03.2021 für die Jahre 2017–2019 wegen Förderung des Sports als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Am 26.10.2021 reicht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufteilung

Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Erhebt ein Verein einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag, der sowohl den allgemeinen Interessen der Mitglieder (echter Mitgliedsbeitrag) als auch der besonderen Förderung einzelner Mitglieder (unechter Mitgliedsbeitrag) dient, müssen die Mitgliedsbeiträge in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden (BFH vom 16.11.1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auslagerung von Festivitäten

Tz. 112 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Festivitäten wie gesellige Veranstaltungen, Jubiläumsfeste und dgl. sollten nach Möglichkeit ausgelagert werden, damit die Besteuerungsfreigrenze von brutto 45 000 EUR für andere Aktivitäten zur Verfügung steht. Tz. 113 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird das Recht zur Durchführung einer Festivität an einen Dritten abgegeben, sind die Einnahmen aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Maschinell erstellte Zuwendungs-/Spendenbestätigung

Tz. 97 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als Nachweis reicht eine maschinell erstellte Zuwendungs-/Spendenbestätigung ohne eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus, wenn der Zuwendungs-/Spendenempfänger die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens dem zuständigen Finanzamt angezeigt hat (s. R 10b.1 Abs. 4 EStR, Anhang 12). Mit der Anzeige ist zu bestätigen, d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abziehbare Mitgliedsbeiträge zur Förderung der Kultur

Tz. 18 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine Rückausnahme gibt es für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die die Kultur fördern. So sind nur die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen an Körperschaften, die die aktive Betätigung ihrer Mitglieder fördern, welche in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Laientheater, Laienchöre oder Laienorchester, nicht abziehbar ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vorsteuerabzug

Tz. 9 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit die Entgelte umsatzsteuerfrei sind, können keine Vorsteuerbeträge abgezogen werden, weil für den Vorsteuerabzug der Ausschlusstatbestand des § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG (Anhang 5) greift. Sind die Entgelte steuerpflichtig und erfüllt die Gesellschaft außer den persönlichen auch die sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, können d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vereinfachter Spendenabzug

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen, die bis zum 31.12.2023 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließli...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die möglichen Zuwendungsempfänger unterteilen sich nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) auf folgende Gruppen:mehr

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AGS 11/2023, Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe/Dr. Hans Jochem Mayer/Detlef Burhoff. 26. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2.510 S., 169,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht ist kürzlich in 26. Aufl. erschienen. Dabei haben die Autoren die aktuellen Gesetzesänderungen und eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum

Tz. 16 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Stellen Unternehmer Unterkünfte Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich zu Verfügung, wird von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe und einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG (Anhang 5) aus Billigkeitsgründen abgesehen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohlfahrtsbriefmarken

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Seit 1949 werden über die Post bzw. die Wohlfahrtsorganisationen sog. Wohlfahrtsbriefmarken vertrieben. Bei diesen Marken wird neben dem regulären Porto ein Zuschlag zugunsten der Wohlfahrtspflege erhoben. Insgesamt belaufen sich die Erlöse aus den Zuschlägen der Wohlfahrtsmarken seit 1949 auf 459 Mio. EUR; es wurden hierbei mehr als 3,24 Milliarde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 9 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Verzichtet ein Aufsichtsratsmitglied vor Fälligkeit oder Auszahlung auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung, so gilt Abschnitt V. sinngemäß. Da es sich auf Seiten der Gesellschaft gleichwohl um Aufsichtsratvergütungen und nicht um Spenden handelt, bleibt die Anwendung des § 10 Nr. 4 KStG (Anhang 3) davon unberührt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zuwendungen

Tz. 2 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unter den Begriff Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen der Mitglieder (R 10b.1 Abs. 1 EStR, Anhang 12). 1. Spenden Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftlicher Verein

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ein wirtschaftlicher Verein ist gem. § 22 BGB (s. Anhang 12a) ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gerichtet ist. Der Verein hat deswegen das Ziel, seinen Mitgliedern Vermögensvorteile (egal, welcher Art) zu verschaffen oder zu sichern. Der Begriff des wirtscha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Gemeinsame Voraussetzungen

Tz. 31 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ansprüche auf einen Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung müssen ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Wesentliche Indizien für die Ernsthaftigkeit von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung sind auch die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einordnung von Einnahmen und Ausgaben

Tz. 78 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Auch in den Fällen des Nichtüberschreitens der Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR brutto im Jahr handelt es sich um steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind. Einnahmen und Ausgaben sind daher in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu erfassen, weil es sich dem Grunde nach um st...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Körperschaften, wie zum Beispiel medizinische Fachgesellschaften, fördern Wissenschaft und Forschung, das Gesundheitswesen u. a. und können beim Vorliegen aller Voraussetzungen als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt werden (s. §§ 51–68 AO, Anhang 1b). Diese Vereinigungen widmen sich der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Oftmals in Form von...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Freiwilligkeit

Tz. 11 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei Spenden muss es sich um freiwillige Leistungen handeln. Deshalb sind z. B. Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen beim Erben steuerlich nicht als Spenden abziehbar (BFH vom 22.09.1993, BStBl II 1993, 874; zur Nichtabziehbarkeit dieser Zuwendungen beim Erblasser s. BFH vom 23.10.1996, BStBl II...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Inhalt der Zuwendungsbestätigung

Tz. 89 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch das BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I 2013, 1333) mit Ergänzung durch das BMF-Schreiben vom 26.03.2014 (BStBl I 2014, 791) wurden die ab dem 01.01.2014 zu verwendenden verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht (Anhang 13). Soweit eine steuerbegünstigte Einrichtung ihre Zuwendungsbestätigungen nicht selber anfer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zweckgebundene Spenden

Tz. 10a Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei zweckgebundenen Spenden handelt es sich um Zuwendungen, bei denen der Spender der empfangenden Körperschaft die Zuwendung mit einer Verwendungsauflage verknüpft, wie die erhaltenen Mittel einzusetzen sind. Damit eine zweckgebundene Spende steuerlich als Zuwendung nach § 10b EStG (Anhang 10) anerkannt werden kann, ist besonders sorgfälti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensausstattung einer Stiftung

Tz. 157 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Am 02.03.2021 wird die rechtsfähige steuerbegünstigte Kunst- und Kulturstiftung in Köln anerkannt. Der Stifter, Albrecht Dürer, stattet die Stiftung am 04.03.2021 mit einem Gründungskapital von 1 Mio. EUR aus. Das Finanzamt erlässt den Feststellungsbescheid über die Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO am 04.05.2021. Die Sti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.5 Betriebsaufspaltung

Rz. 137 Die von der Rspr. entwickelte Konstruktion der Betriebsaufspaltung ist Reaktion auf Gestaltungen, die insbesondere im Hinblick auf die GewSt-Belastung, aber auch aus Anlass einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung eine Aufspaltung eines Gewerbebetriebs in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft zum Ziel haben, wobei die hinter dem Gesamtunternehmen ste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Kongressteil

Tz. 2 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Einrichtungen veranstalten jährlich wiederkehrende Kongresse oder Tagungen mit wissenschaftlichen oder belehrenden Schwerpunkten. Außerdem werden Symposien abgehalten, Expertenworkshops angeboten, Fortbildungskurse usw. durchgeführt. Die Veranstalter werden im Rahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung auf den jeweiligen Gebieten der Medizi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Wohnungsgenossenschaften

Tz. 17 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Aus Billigkeitsgründen bleiben in den Jahren 2022–2023 die Einnahmen aus der Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind, bei der Berechnung der Schädlichkeitsgrenze von 10 % für steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften/-Vermietungsvereine nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Anhang 3) unberü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geselligkeit

Tz. 93 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Alle geselligen Veranstaltungen (sowohl die vereinsinternen Veranstaltungen, die der Pflege der Geselligkeit von Mitgliedern dienen und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder stärken sollen, wie auch die Veranstaltungen, die der Neuwerbung von Mitgliedern dienen – öffentliche Veranstaltungen), die gegen Entgelt (Eintrittsgelder) durch...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einkunftsarten

Tz. 47 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Im Tätigkeitsbereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann der Verein Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (s. §§ 13, 14 EStG); Einkünfte aus Gewerbebetrieb (s. §§ 15–17 EStG, Anhang 10); Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (s. § 18 EStG) erzielen. Im Regelfall wird die steuerbegünstigte Körperschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb erwir...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 15 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Neben den Spenden sind grundsätzlich auch die lt. Satzung, Gebührenordnung oder Beschluss der Mitgliederversammlung geschuldeten Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder Umlagen der Mitglieder i. R.d. § 10b EStG (Anhang 10) abziehbar. Nicht begünstigt sind allerdings Umlagen und Aufnahmegebühren, die dem Ausgleich von Verlusten in einem steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / Zusammenfassung

Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine in Deut...mehr