Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Selbstständige Anknüpfung, Form.

Rn 64 Das auf den Bürgschaftsvertrag anwendbare Recht ist – unabhängig vom Statut der Hauptschuld (vgl Rauscher/Thorn ROM I Art 4 Rz 104) – selbstständig nach dem deutschen internationalen Schuldrecht zu ermitteln (Reithmann/Martiny/Martiny Rz 1183; implizit zu ex-Art 27 ff EGBGB: BGHZ 154, 378, 384f). Es gilt das Prinzip der freien Rechtswahl. Art 3, 4 und ggf 6 ROM I finde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 69. Vertragshändlervertrag (Abs 1 lit f).

Rn 67 Der Vertrag mit dem Vertragshändler, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren des Unternehmers verkauft, unterliegt bei objektiver Anknüpfung dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Vertragshändlers im Einklang mit I lit f (vgl Ddorf BeckRS 13, 13370 mA Zarth GWR 13, 382; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Kindler, HGB, 4. Aufl, § 92c Anhang, Rz 57; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Einführung

Rn 1 Das EGBGB regelt sehr verschiedene Themenbereiche. Sein Erster Teil kodifiziert in den Art 3–48 EGBGB das deutsche Internationale Privatrecht (IPR), wenn auch nicht vollständig. Es wird durch unionsrechtliche und völkerrechtliche Instrumente ergänzt, von denen eine Auswahl der in der Praxis besonders wichtigen Texte im Anhang Internationales Privatrecht abgedruckt und k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bestätigung (§ 482a S 2, 3).

Rn 3 § 482a S 2 stellt sicher, dass der Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff) wichtige Informationen tatsächlich zur Kenntnis genommen hat. Gleichzeitig erleichtert er dem Unternehmer im Streitfall den Nachweis, dass er seiner Belehrungspflicht nachgekommen ist (BTDrs 17/2764, 18). Rn 4 Die Einzelheiten regelt Art 242 § 2 EGBGB. Den Verträgen iSv § 481 I, 481a S 1, 481b I, II, 487 S 2 i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erfasste Gesellschaftsarten.

Rn 6 IntGesR bestimmt das anwendbare nationale Gesellschaftsrecht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (zu internationalprivatrechtlichen Aspekten von Personengesellschaften s Roth ZGR 14, 168), soweit sie mit eigener Organisationsstruktur nach außen hervortreten: zB KG, OHG und BGB-Außengesellschaften (Staud/Großfeld IntGesR Rz 777). Zu den Schwierigkeiten d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstleistungsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 11 Maßgebend bei Dienstleistungsverträgen ist der gewöhnliche Aufenthalt (Art 19) des Dienstleisters (eingehend Staud/Magnus Art 4 Rz 40f). Soweit Individualarbeitsverträge betroffen sind, kommt Art 8 zur Anwendung. Für Verträge mit Vertretern freier Berufe und Gewerbetreibenden ist nach Art 4 I lit b grds das Recht ihrer Niederlassung bzw ihres gewöhnlichen Aufenthalts m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Tabelle zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Das zu versteuernde Einkommen einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist wie nachfolgend zu ermitteln (s. R 7.1 Abs. 1 KStR 2022):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Eheschließung im Zeitraum 1.4.53–8.4.83.

Rn 31 Für Ehen, die zwischen dem 1.4.53 und dem 8.4.83 geschlossen worden sind, gilt die besondere Anknüpfungsleiter des III S 1: Rn 32 Nr 1 der Anknüpfungsleiter stellt auf eine gemeinsame Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung ab. Rn 33 Nr 2 enthält mit der Anknüpfung an das Recht, ›dem die Ehegatten sich unterstellt haben oder von dessen Anwendung sie ausgegang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Werkverträge

Rn. 456 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks, der Besteller zur Entrichtung der dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs 1 BGB). Der Unternehmer schuldet – in Abgrenzung zum Dienstvertrag – nicht nur die Leistung, sondern auch und gerade den Erf...mehr

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zfs 08/2024, Überprüfung de... / 2 Aus den Gründen:

“II. … . Die gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat die nach §§ 91 Abs. 1, 103, 104, 106 ZPO von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Gerichtskosten auf Basis von drei Gerichtsgebühren nach KV GKG Nr. 1210 in zutreffender Höhe festgesetzt. 1. Nach dem gerichtlichen Vergleich vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Der missverstandene Schuldzinsenabzug, DStR 2001, 105; Duske, Der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs 4a EStG – eine klare Abkehr vom Veranlassungsprinzip?, DStR 2000, 906; Ley, Die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs 4a EStG, NWB F 3, 11 167; Eggesiecker/Ellerbeck, Die Ermittlung der Überentnahmen bei Gewinn-Fiktionen, BB 2000, 1763; Wendt, Mehrkontenmodelle – Zweiter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Im Einzelnen haben bearbeitet

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt: Unionsrechtliche Vorgaben und Vorgaben des EWRA.

Rn 11 Das Unionsrecht enthält in Art 49, 54 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art 56, 62, 54 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) Vorgaben, die sich auf das IntGesR auswirken. Die Anwendung des IntGesR darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit führen (eingehend Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 7 ff, 51; Gebauer/Wiedmann/We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verträge über dingliche Rechte sowie Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Abs 1 lit c).

Rn 12 Maßgebliches Anknüpfungskriterium nach lit c ist der Belegenheitsort der unbeweglichen Sache (vgl BGH NJW-RR 96, 1034 [BGH 10.05.1996 - V ZR 154/95]; Ddorf NJW-RR 98, 1159; Celle IPRspr 99 Nr 31 76; Frankf NJW-RR 93, 182 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1992 - 9 U 116/89]). Der Begriff des Vertrags, der ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand hat ist un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag (Abs 1 lit a).

Rn 10 Anknüpfungspunkt für Kaufverträge über bewegliche Sachen ist der gewöhnliche Aufenthalt des Verkäufers ( Art 19 ). Beim Fahrniskauf ist vorrangig der Anwendungsbereich des CISG zu prüfen (Vor ROM I Rn 16). Soweit dieser nicht eröffnet ist (oder Teilfragen wie die Zinshöhe nicht regelt), ist beim Fahrniskauf regelmäßig die Leistung des Verkäufers die charakteristische Lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insbes Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen (lit e).

Rn 21 Lit e nimmt wie bereits Art 1 lit d EVÜ Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen vom Anwendungsbereich aus.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelanknüpfung (Abs 2): Grundsatz der charakteristischen Leistung (Abs 2).

Rn 18 Liegt keiner der in I geregelten Fallgruppen vor, greift idR II. Ggü I ist er subsidiär, sodass sich sein Anwendungsbereich auf zwei Fallgruppen beschränkt: Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entspricht (1) keiner oder (2) nur in einzelnen Teilen der in I typisierten Vertragsarten (oder stellt eine Mischung aus verschiedenen Vertragstypen dar). Erfasst werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausnahmen.

Rn 25 Art 6 gilt nun für alle in den Anbahnungssituationen geschlossenen Verbraucherverträge, doch sind Ausnahmen von I u II in IV in den fünf Buchstaben a) bis e) enthalten. Dann kann aber noch Art 46b EGBGB zum Zuge kommen. Rn 26 Lit a) betrifft Dienstleistungen, die ausschließlich in einem anderen Staat als dem Verbraucherstaat erbracht werden, bisher Art 5 IV lit b) EVÜ =...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / Einführung

[1] Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de MultipleChoice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung In den letzten 25 Jahren wurden gerade für Personen, die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Neufahrzeuge.

Rn 95 Autos: Neuwagen muss fabrikneu sein, dh sich bei Übergabe ›in dem unbenutzten und unbeschädigten Zustand befinden, wie es vom Hersteller ausgeliefert worden ist‹ (BGH NJW 13, 1365 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 374/11] mwN). Mangel ja: illegale Abschalteinrichtung, die zu einer Betriebsuntersagung oder zumindest zu der Gefahr einer Betriebsuntersagung führt (BGH ZIP 23, 640...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unfälle.

Rn 14 Große Bedeutung hat Art 4 für Straßenverkehrsunfälle, für die sich das Europäische Parlament mit seinem Vorschlag einer Sonderregelung (ABl 06, C 157 E/317, 375; zust zB G Wagner IPRax 06, 372, 379) nicht durchsetzen konnte; lediglich eine Überprüfung durch die Kommission ist in Art 30 I 3 ii vorgesehen. Hier sind zunächst etwaige Spezialregelungen in internationalen Ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Irrtum über die Person des Leistenden – Lehre vom Empfängerhorizont.

Rn 105 Seit Jahrzehnten sorgen zwei Entscheidungen des BGH für Diskussionsstoff. Im sog ›Idealheimfall‹ (BGHZ 40, 272 ff) hatte der Grundstückseigentümer C bei B ein schlüsselfertiges Haus bestellt. B beauftragte A im Namen des C mit der Ausführung der Bauleistungen; A wusste nicht, dass B keine entspr Vollmacht hatte. Ähnl war es im ›Elektrogerätefall‹ (BGHZ 36, 30 ff), in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen – Rückgriffskondiktion.

Rn 101 Gegenstand der bisherigen Betrachtungen waren Fallkonstellationen, in denen der Schuldner (B) Leistungen eines Dritten (A) an seinen, des Schuldners, Gläubiger (C) zurechenbar veranlasst hat (Rn 85 ff). Eine solche Anweisungslage fehlt, wenn A freiwillig, aus eigenem Antrieb, Leistungen auf die für ihn fremde Schuld des B erbringt. Das bleibt nicht ohne Einfluss auf d...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 61 Die Unklarheiten beginnen schon mit der Frage, ob nicht zumindest im Internationalen Privatrecht der Europäischen Union der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einheitlich auszulegen sei, der gewöhnliche Aufenthalt im internationalen Erbrecht also genauso bestimmt werden müsse wie in anderen Rechtsakten der Europäischen Union auf dem Gebiet des Internationalen Privat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonderregelung.

Rn 7 Gem § 828 II sind Kinder zwischen 7 und 10 Jahren nicht verantwortlich für Schäden im Zusammenhang mit einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn (S 1), sofern sie die Verletzung nicht vorsätzlich herbeigeführt haben (S 2). Die Schwelle für die Verschuldensfähigkeit wird heraufgesetzt, weil Kinder dieses Alters regelmäßig überfordert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Besondere Normen.

Rn 7 Das Verfassungsrecht des GG wirft mit seiner Einwirkung auf das Privatrecht zahlreiche Fragen auf. Die Koalitionsfreiheit aus Art 9 III GG begründet eine unmittelbare Drittwirkung. § 134 ist unanwendbar, weil Art 9 III 2 selbst die Nichtigkeit widersprechender Abreden anordnet. Eine unmittelbare Drittwirkung sehen die Art 38 I 2, 48 II GG vor (BGHZ 43, 387). Überholt is...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / II. Entstehung des Pflichtteilsanspruchs (§ 2317 Abs. 1 BGB)

Rz. 68 Nach § 2317 Abs. 1 BGB entsteht der Pflichtteilsanspruch zivilrechtlich grundsätzlich mit dem Erbfall, also dem Tod des Erblassers, wobei es keine Rolle spielt, ob der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird.[140] Ob dies auch dann gilt und daher ein "Erwerb ipso iure und ipso morte"[141] eintritt, wenn der Anspruch selbst oder zumindest seine Höhe davon abhängt, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einheitlichkeit der Urkunde.

Rn 6 Das gesamte Rechtsgeschäft muss in einer Urkunde enthalten sein. Unschädlich sind außerhalb der Urkunde getroffene unwesentliche Nebenabreden (BGH NJW 99, 2592; 08, 1661 [BGH 12.03.2008 - VIII ZR 71/07] Tz 22, Kellerraum). Umfasst die Urkunde mehrere Blätter oder Textteile, muss ihr Zusammenhang kenntlich gemacht sein (BGH NJW 98, 59 [BGH 24.09.1997 - XII ZR 234/95]; 03...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterschiedliche Behandlung, Abs 1.

Rn 2 Religionsgemeinschaften sind Vereinigungen mit organisierter Struktur, deren Mitglieder/Anhänger auf der Grundlage einer gemeinsamen religiösen Überzeugung ihre Übereinstimmung über Sinn und Bewältigung des menschlichen Lebens bezeugen (vgl BAG NJW 96, 143 [BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94]); unproblematisch somit Baptisten, Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft, K...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / III. Anhang

Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet (vgl. § 264 Abs. 1 S. 1 HGB). Der Anhang umfasst Erläuterungen der Bilanz und der GuV (§§ 284 ff. HGB). Kleinstkapitalgesellschaften i.S.d. § 267a HGB brauchen den Jahresabschluss unter weiteren Voraussetzungen nicht u...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.1 Teil des Abschreibungsplans

Rz. 25 Abschreibungsmethode ist die Art, in der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden.[1] Abschreibungsmethoden gibt es also nur im Rahmen der planmäßigen Abschreibung. Diese kommt nur für abnutzbare Anlagegegenstände in Betracht. Bei der Wahl der Abschreibungsmethode ist der Grundsatz der Bewer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.5 GuV-Ausweis oder Anhangangabe durch Kapital- und KapCo-Gesellschaften

Rz. 60 Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften müssen außerplanmäßige Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausweisen oder im Anhang angeben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.5 Änderungen und Berichtigungen des Abschreibungsplans

Rz. 12 Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit Der Abschreibungsplan wird verbindlich, wenn der Jahresabschluss, in dem der Abschreibungsplan erstmals berücksichtigt wird, aufgestellt worden ist.[1] Ab diesem Zeitpunkt kann er nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der ursprüngliche Abschreibungspla...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 4. Ausschüttungssperre

Gewinne, die aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens resultieren, unterliegen einer Ausschüttungssperre. Sie dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen ab...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.2 Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 42 Der bei der Übernahme eines Unternehmens entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gesetzlich als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand fingiert (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Für ihn besteht nach dem Vollständigkeitsgebot Aktivierungspflicht (§ 246 HGB). Der auf ihn nach Verteilung des Gesamtentgelts auf die einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3.2 Voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung

Rz. 52 Finanzanlagen gehören nicht zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.[1] Daher können die für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dargestellten Merkmale für die Abgrenzung zur dauerhaften Wertminderung[2] nicht angewendet werden. Bei Finanzanlagen werden Erträge aus Kapitalanlagen oder Gewinnbeteiligungen an fremden Unternehmen reali...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 1. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Zusammensetzung: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung setzen sich meist aus Personalaufwand und anderen Aufwendungen zusammen. Der Personalaufwand umfasst Löhne und Gehälter einschließlich der Beiträge in die Sozialversicherung für das in Forschung und Entwicklung eingesetzte Personal. Daneben fallen auch andere Aufwendungen – z.B. für Material, Ausrüstung, Dienstleist...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.3 Degressive Abschreibung

Rz. 31 Allgemeines Degressive Abschreibung bedeutet, dass die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr fallen. Daher spricht man auch von einer Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Es handelt sich um eine planmäßige Abschreibung. Daher müssen sich die Abschreibungen nach einem Abschreibungsplan richten. Handelsrechtlich ist jede degressive Abschreibung zulässig, die den Gru...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / VII. Forschungszulage

Begünstigte Vorhaben: Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung vom 14.12.2019 (BGBl. I 2019, 2763) begünstigt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit sie der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können (§ 2 Abs. 1 FZulG). Durchführungswege: Ein begünstigtes Vorhaben kann sowohl als E...mehr