Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Prozessauftrag

Im Anschluss an die Beratung hat K dem Rechtsanwalt A einen unbedingten Prozessauftrag erteilt, sodass sich die hierdurch entstandenen Gebühren gem. Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV berechnen. 1. Verfahrensgebühr Die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV ist für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Für das E...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Vertretungsauftrag

Im Rahmen des ihm erteilten Vertretungsauftrags hat Rechtsanwalt A die vorstehend bei der Lösung zu Fall 1 unter 1b) III. berechnete Vergütung i.H.v. 354,62 EUR verdient.mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 6

Auf einen Blick Das Steuerrecht der gemeinnützigen Stiftung ist im Kern Gemeinnützigkeitsrecht. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit als steuerlicher Tatbestand sind in der Abgabenordnung geregelt. Stiftungen erfahren im Gemeinnützigkeitsrecht eine gewisse Sonderbehandlung. Bei Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit durch die Stiftung (formelle u...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Aufträge

In dieser Fallgestaltung ist Rechtsanwalt A ebenfalls nacheinander in zwei verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.v. § 15 Abs. 1 RVG tätig geworden.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 55 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Ebke (1983), Wirtschaftsprüfer und Dritthaftung, Bielefeld. Gerhard (1961), Wirtschaftsprüferordnung, Köln et al. Marten/Quick/Ruhnke (2020), Wirtschaftsprüfung, 6. Aufl., Stuttgart. Sommerschuh (2002), Berufshaftung und Berufsaufsicht: Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare im Vergleich, Baden-Baden.mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Die nachstehenden Ausführungen gelten nicht nur für den Verteidiger – Wahlanwalt oder Pflichtverteidiger –, sondern nach Vorbem. 4 Abs. 1 bzw. Vorbem. 5 Abs. 1 VV auch für alle anderen in Teil 4 oder 5 VV tätigen Rechtsanwälte. Sie gelten also insbesondere auch für den Nebenklägervertreter oder -beistand oder für den Zeugenbeistand.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Vergütung

Rechtsanwalt A rechnet seine Tätigkeit somit wie folgt ab:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Maßnahmen zur Beseitigung entsprechender Risiken

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In jeder komplexen Verwaltungsstruktur sollte eine Pflichtendelegation erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Delegation eingehalten werden und das eine stetige Überprüfung und Überwachung der Struktur erfolgt. Im Rahmen einer entsprechenden Struktur muss eine Aufarbeitung fehlerhaft behandelter Altsachverh...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit (Teil 4 Abschnitt 3 VV)

Wird der Rechtsanwalt in der Strafvollstreckung nur mit einzelnen Tätigkeiten beauftragt, gilt Teil 4 Abschnitt 3 VV.[25] Nach Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 2 VV ist das Beschwerdeverfahren eine besondere Angelegenheit mit der Folge, dass für die Beschwerde eine besondere Verfahrensgebühr entsteht (vgl. oben III.).mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Terminsgebühr

Die Wahrnehmung des Verhandlungstermins hat nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV die Terminsgebühr ausgelöst. Diese ist hier nach Nr. 3105 VV mit einem Satz von 0,5 angefallen. Rechtsanwalt A hat nämlich nur einen Termin wahrgenommen, in dem der Beklagte weder erschienen noch ordnungsgemäß vertreten war.mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpflichtet, zur Einforderung seiner Vergütung außerhalb eines Kostenfestsetzungsverfahrens entsprechende Berechnungen zu unterzeichnen und den Auftraggebern mitzuteilen, wenn ein Abwickler nicht bestellt oder der bestellte Abwickler insoweit nicht tätig geworden ist. BGH, Versäumnisurt. v....mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV ist für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Für das Einreichen der Klageschrift ist Rechtsanwalt A die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Aufträge

In dieser Fallgestaltung hat Rechtsanwalt A zunächst einen Beratungsauftrag und sodann einen Prozessauftrag erhalten, sodass er nacheinander in zwei verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.v. § 15 Abs. 1 RVG tätig geworden ist.mehr

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FF 06/2023, Internationales Scheidungsrecht einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich5. Aufl., Gieseking-Verlag, 2023, 128 Seiten, broschiert ISBN 978-3-7694-1280-2, 59 EUR "Die Europäisierung des Familienrechts geht jedenfalls munter weiter." So das Fazit von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Argiris Balomatis, Tübingen, in seinem Editorial zu Heft 4 der FF (FF 2023, 133). Recht hat er! Fast. Denn an den europäischen Grenzen macht das Fa...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / V. Fazit

Die Auswahl der vorstehenden Punkte zeigt, wie komplex die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sein kann, auch wenn sich die geschilderten Probleme nicht in jedem Fall stellen werden. Gleichwohl muss die anwaltliche Vertretung dies alles im Blick haben und dieser Aufsatz soll dazu dienen, die wichtigsten Dinge, in Erinnerung zu rufen und Lösungen aufzuzeigen. Autor: Dr. F...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1 – Ausgangsfall

K, der Verbraucher ist, hat gegen B eine fällige Kaufpreisforderung i.H.v. 4.000,00 EUR. Er beauftragt Rechtsanwalt A in der Sprechstunde damit, diesen Kaufpreisanspruch durchzusetzen.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 4. Anrechnung

Mangels anderweitiger Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt A und K ist die Gebühr für die Beratung gem. § 34 Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr in voller Höhe anzurechnen.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Rechtsanwalt A hat zwar keinen Termin zur mündlichen Verhandlung i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV wahrgenommen. Da auf seinen Antrag ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ergangen ist, hat er jedoch nach Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV eine 0,5-Terminsgebühr verdient.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Vergütung

Bei hier vorliegenden unterdurchschnittlichen Umständen i.S.v. § 14 Abs. 1 RVG berechnet Rechtsanwalt A dem K folgende Vergütung:mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Verfahrensgebühr

Die für das Betreiben des Geschäfts nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV angefallene Verfahrensgebühr deckt auch in dieser Fallgestaltung die Zahlungsaufforderung ab, was die Berechnung einer Geschäftsgebühr ausschließt.[2] Da Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht und an der mündlichen Verhandlung mitgewirkt hat, ist ihm die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV mit einem Gebührensatz von ...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit

Handelt es sich bei der Tätigkeit des Rechtsanwalts im Beschwerdeverfahren um eine Einzeltätigkeit, entsteht ebenfalls (nur) die Gebühr Nr. 5200 VV. Eine Regelung wie für Strafsachen in Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 3 VV, wonach das Beschwerdeverfahren bei Einzeltätigkeiten eine besondere Angelegenheit bildet, ist für das Beschwerdeverfahren bei Einzeltätigkeiten in Bußgeldsachen ni...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren. Der Beklagte beauftragte die ehemalige Rechtsanwältin E… B… (nachfolgend Schuldnerin) am 18.8.2012 mit der anwaltlichen Vertretung in einem Asylverfahren. Die Schuldnerin war in der Folgezeit für den Beklagten tätig. Der Kläger ist vor dem 7.8.2015 zum Abwickler der Kan...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

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AGS 06/2023, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Identitätsformel des RG Nach der vom Reichsgericht in RGZ 145, 164 entwickelten sog. Identitätsformel liegt derselbe Streitgegenstand vor, wenn das Zusprechen der Klage zwingend zur Folge hat, dass die Widerklage abgewiesen werden muss und wenn das Zusprechen der Widerklage zwingend zur Folge hat, dass die Klage abgewiesen werden muss. Derselbe Gegenstand in einem Rechtsmi...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Angelegenheiten

In Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV vergütet werden, ist gem. § 18 Nr. 5 RVG jedes Beschwerdeverfahren für den Rechtsanwalt eine besondere, nach Nrn. 3200 ff. VV (vgl. Vorbem. 3.2.1 VV) oder nach Nrn. 3500 ff. VV abzurechnende Angelegenheit. Dagegen bilden die Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen grds. keine besondere Angelegenheit, sondern gehören zum Rechtszu...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / I. Einführung

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zählen zu den häufigsten Tätigkeiten des im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts.[1] Gleichwohl ist schon die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mit einigen Tücken versehen und es bieten sich sowohl Fehlerquellen als auch Raum für intelligentes und vorausschauendes Vorgehen. Der folgende Beitrag widmet sich schw...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 3 Der Praxistipp

Abgrenzung schwierig In Rechtsprechung und Literatur wird der Begriff der vertretbaren Handlung i.S.d. § 887 ZPO als eine Handlung definiert, die statt von dem Schuldner auch von dem Gläubiger selbst oder einem beliebigen oder bestimmten Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich aus Sicht des Gläubigers am wirtschaftlichen Erfolg und am Charakter der Leistung etwas ände...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

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AGS 06/2023, Verfahrensdiff... / V. Fazit

So oder erscheinen die in den Varianten 2 und 3 gefundenen Ergebnis merkwürdig. Es soll also bei der Verfahrensgebühr einen Unterschied ausmachen, ob der Vergleich unter Beteiligung des Gerichts geschlossen wird oder nicht, während es für die anderen Gebühren unerheblich ist. M. E. müsste in der Nr. 3101 Nr. 2 VV das Wort "vor Gericht" gestrichen werden. Der zweite Halbsatz m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.6 Compliance-Überwachung und -Verbesserung

Tz. 55 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Überwachung und ständige Verbesserung des implementierten Tax CMS ist unerlässlich, da ein nicht fortentwickeltes Tax CMS nach kürzester Zeit nicht mehr funktionieren würde. Die Überwachung muss zwingend von Abteilungen bzw. Mitarbeitern durchgeführt werden, die dem Tax CMS nicht angehören, anderenfalls bestünde das Risiko der Einflussn...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren wegen Beleidigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. verteidigt. Nachdem der Angeklagte vom AG zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verteilt worden war, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat der Pflichtverteidiger hiergegen im Namen des Angeklagten Berufung eingelegt. Zur...mehr

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AGS 06/2023, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung folgt nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO Die Entscheidung ist zutreffend. Es gilt nicht § 41 Abs. 5 S. 1 GKG, sondern § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO. Die Frage ist allerdings strittig. Ebenso entschieden hat bereits die 65. Kammer des LG Berlin: Zitat Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG liegen – entgege...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / G. Fazit und Ausblick

Einige Gerichte neigen viel zu voreilig zu der Annahme von Vorsatz. Ein erstes Indiz, das für Vorsatz sprechen könnte, ist grundsätzlich nur ein Anlass zur Weiterermittlung, ob die Geschwindigkeitsübertretung fahrlässig oder ausnahmsweise vorsätzlich erfolgte, kein Grundsatz, den der Betroffene widerlegen müsste. Auch im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird ein Indiz für s...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / 6

Auf einen Blick Die Familiengenossenschaft dürfte im Ergebnis nur in wenigen Ausnahmesituationen als Alternative zu hergebrachten Vehikeln der Vermögensnachfolge in Betracht kommen. Zwar bietet die Rechtsform der Genossenschaft den Vorteil, dass im Fall des Ausscheidens aus der Genossenschaft fällig werdende Abfindungsansprüche in sehr weitgehendem Umfang reduziert werden kö...mehr

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AGS 06/2023, Alexander, Lauterkeitsrecht - mit Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Von Christian Alexander. 3. Aufl., 2022, Carl Heymanns Verlag, Köln. XXXII, 678 S., 79 EUR Die Neuauflage berücksichtigt die zwischenzeitlich erfolgten bedeutsamen Änderungen des UWG durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, das Gesetz für faire Verbrauchverträge sowie das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Darüber hinaus...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 1. Wonder.Legal.de

Die Plattform wonder.legal.de [20] wirbt mit der unkomplizierten Erstellung von insgesamt 308 rechtlichen Dokumenten, darunter auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, in nur drei Etappen: Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl des gewünschten Produkts, wahlweise über eine Suchleiste oder eine kategorisierte Auflistung. Der potenzielle Kunde enthält ein kurzes "Brief...mehr

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AGS 06/2023, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Gerichtsgebühr Eine sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss löst nur dann eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1812 GKG KV aus, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird. Eine erfolgreiche Beschwerde – wie hier – ist dagegen gerichtsgebührenfrei. Insoweit war daher die Entscheidung des LG zutreffend. 2. Anwaltsvergütung Auch wenn keine Gericht...mehr

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AGS 06/2023, Anhörungsrüge ... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Viel Lärm um Nichts bzw. zumindest um Wenig, denn: Im Ausgangsverfahren ging es nur um 110,00 EUR Schadensersatz, der im Adhäsionsverfahren geltend gemacht worden ist. Aber: Das BVerfG hält den Anspruch auf rechtliches Gehör hoch und beanstandet auch in diesen Minimalfällen die Verletzung, mit der Folge, dass hier ggf. das dritte Mal Verfassungsbeschwerde eingelegt werden...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Einfluss auf die Gebührenhöhe

Hat der Rechtsanwalt durch seine Tätigkeiten im Hinblick auf eine Beschwerde Mehraufwand, wovon man i.d.R. ausgehen muss, muss dieser Mehraufwand beim Wahlanwalt bei der Gebührenbemessung gem. § 14 RVG erhöhend berücksichtigt werden.[9] Da beim Pflichtverteidiger keine Rahmengebühren, sondern Festgebühren anfallen, kann bei ihm die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nur bei de...mehr

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AGS 06/2023, Beschwerdeverf... / I. Sachverhalt

Nach Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens durch Vergleich hatte das ArbG Neuruppin den Gegenstandswert festgesetzt. Gegen diese Entscheidung haben die Prozessbevollmächtigten der Beklagten Beschwerde eingelegt, weil sich "die gerichtlichen Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert" richteten. Die Rechtsanwälte haben geltend gemacht, das Arbeitsge...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 3. Getrennte Aufträge

Ist auftragsgemäß vom Rechtsanwalt zunächst Beschwerde eingelegt und diese dann später auftragsgemäß begründet worden, fallen gem. Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 1 VV die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 1 VV für die Einlegung und nach Nr. 4302 Nr. 2 VV für die Begründung der Beschwerde gesondert an. Anders als in den Anm. zu Nr. 4300 VV und Nr. 4301 VV ist zu Nr. 4302 VV insoweit nicht...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.1 Vertragsparteien

Dass am Anfang eines Vertrages – ggf. unter der Überschrift des entsprechenden Vertragstyps – dessen Parteien stehen, ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl ist auch hier Aufmerksamkeit geboten: Privatpersonen sollten mit vollem Vor- und Zunamen sowie der Adresse ihres ersten Wohnsitzes genannt werden. So werden Verwechslungen ausgeschlossen und eventuell später not...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VII. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des AG Hannover ist nur bedingt zuzustimmen. Selbstredend sind Zuschlagstatbestände als "ultima ratio" und Abweichung des Regelfalls besonders darzulegen. Erfolgt dies nicht, ist es nur konsequent, eine zusätzliche Vergütung abzulehnen. Sofern also – wie augenscheinlich geschehen – lediglich mittels unkonkreter Darlegung von Zuschlägen ausgegangen wurde, ste...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zu den Vollstreckungsaufträgen nach der Zwangsvollstreckungsformularverordnung

Auf den Zeitpunkt der Nutzungspflicht gut vorbereitet sein In den Vollstreckungsanträgen nach den Anlagen 1, 2 und 4 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) ist die Beifügung bestimmter Anlagen, etwa zu den Kosten für den Vollstreckungsauftrag, der Prozess- und/oder Verfahrenskostenhilfe, den Vollmachten oder auch den bisherigen Vollstreckungskosten und den Erstattu...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / II. Reformbemühungen

Der Ausschuss für Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins haben wiederholt die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Verfahren in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gefordert und insoweit "dringenden Reformbedarf" gesehen. Im Vordergrund stehen das Unbeha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Strafrecht sieht weder eine Vergünstigung für Gemeinnützige vor, noch wird darauf Rücksicht genommen, wenn die Handelnden ehrenamtlich tätig werden. Dies kann allenfalls im Rahmen der Festsetzung des Strafmaßes Berücksichtigung finden. Aus der Praxis sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen auch gegen ehrenamtlich handelnde Vereinsvorstän...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.2 Präambel

Präambeln, Einleitungen oder Vorbemerkungen werden Ausführungen genannt, die die Parteien eines Vertrages an den Anfang, vor die "eigentlichen" Vereinbarungen stellen. Gerade wegen dieses einleitenden Charakters werden sie oft für überflüssig gehalten. Weil sie einerseits keine konkreten Rechte und Pflichten der Parteien zu begründen vermögen, andererseits aber eine Grundlag...mehr