Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Überblick

Rz. 5 Wird der Anwalt in der Zwangsvollstreckung beauftragt, erhält er die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Daneben erhält der Anwalt seine Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 6 Die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV sind nicht nur auf die Vertretung des Gläubigers anwendbar,...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 68 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. § 15a Abs. 3 RVG. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel 40: Anrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer (I) Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR....mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Anrechnung im Verwaltungsverfahren bei vorangegangener Beratung

Rz. 53 Ist der Vertretung eine Beratung vorangegangen, so ist die Beratungsgebühr in voller Höhe auf die Geschäftsgebühr anzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Beispiel 19: Außergerichtliche Vertretung mit vorangegangener Beratungsgebühr nach bürgerlichem Recht Der Anwalt war mit der Beratung des Mandanten beauftragt worden und erhält anschließen...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / ee) Einbeziehung weiterer nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 85 Werden im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung weiter gehende nicht anhängige Gegenstände mit erledigt oder in eine Einigung einbezogen, gilt die höchste Geschäftsgebühr (Anm. Abs. 1 S. 3 zu Nr. 1005 VV). Beispiel 38: Einigung auch über nicht weitere nicht anhängige Gegenstände Der Mandant hatte die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) von zurzeit 60 auf...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 8. Beweisverfahren und nachfolgendes Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 58 Wird nach einem selbstständigen Beweisverfahren ein Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingeleitet, dann wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens ebenfalls nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV angerechnet, jetzt auf die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Angerechnet wird dann allerdings nur zu 1,0. Beispiel 35: Beweisverfahren mit nachfolge...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (bb) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Rz. 123 Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, sodass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch wiede...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / II. Beratung

Rz. 5 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Bußgeldsache beauftragt, gilt § 34 RVG. Es liegt keine Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vor. Der Anwalt soll auch hier eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 RVG). Anderenfalls steht ihm lediglich eine angemessene Gebühr nach bürgerlichem Recht zu (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Ist der Auftraggeber Verbraucher,...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Einigungsgebühr

Rz. 214 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände getroffen wird (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV). Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 215 Zu den Voraussetzungen der Einigungsge...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2303 VV

Rz. 22 Kommt es nach dem Güte- oder Schlichtungsverfahren zum Rechtsstreit, so wird nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Da hier gegebenenfalls außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren anfallen sein können, ist angeordnet, dass nur die letzte Geschäftsgebühr, also hier die de...mehr

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§ 1 Einleitung / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 113 Darüber hinaus erhält der Anwalt für jeden Kalendertag, an dem er an einem Hauptverhandlungstermin teilnimmt, eine Terminsgebühr. Rz. 114 Diese Gebühr entsteht auch dann, wenn der Termin ausfällt (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV). Rz. 115 Zu beachten ist, dass im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren die Höhe der Verfahrensgebühr von der Zuständigkeit des Gerichts abhängt...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XVI. Allgemeine Beschwerdeverfahren

Rz. 168 In Beschwerdeverfahren (§§ 146 ff. VwGO) – mit Ausnahme der Nichtzulassungsbeschwerden, der Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der Beschwerden in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten – erhält der Anwalt auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gebühren nach den Nrn. 3500, 3...mehr

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§ 35 Strafsachen / 5. Rücknahme der Anklage und erneute Anklage

Rz. 153 Wird eine Anklage zurückgenommen und sodann neu erhoben, handelt es sich bei dem dann erneuten erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren um eine neue Angelegenheit.[72] Beispiel 93: Rücknahme der Anklage und Neuerhebung Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens auf Hinweis des Gerichts zurück. Später wird erneut Anklage erhoben und die Hau...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Beweisverfahren in zivilgerichtlichen Verfahren

Rz. 2 Im selbstständigen Beweisverfahren vor den Zivilgerichten nach den §§ 485 ff. ZPO erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im ordentlichen Rechtsstreit, also nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 3 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit,[1] da es in den §§ 16, 19 R...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 5. Sonderfall: Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht an ein zuvor befasstes Gericht und anschließende Weiterverweisung an ein anderes Gericht

Rz. 87 Wird ein Verfahren vom Rechtsmittelgericht an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und verweist dieses Gericht nunmehr seinerseits das Verfahren an ein anderes erstinstanzliches Gericht, so würde zunächst § 21 Abs. 1 RVG gelten, wonach das Verfahren nach Zurückverweisung eine neue Angelegenheit wäre, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr nach V...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 20. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 64 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, handelt es sich bei dem weiteren Verfahren nach Einspruch grundsätzlich um dieselbe Angelegenheit,[17] sodass es beim bisherigen Gebührenrecht verbleibt. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung – wie noch in der BRAGO, dass das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit sei – kenn...mehr

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§ 1 Einleitung / (6) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV

Rz. 119 Ist der Anwalt auch mit der Einziehung oder verwandten Maßnahmen beauftragt, so entsteht nach Nr. 4142 VV zusätzlich eine 1,0-Wertgebühr aus dem Wert des betreffenden Gegenstands, sofern dieser nicht niedriger ist als 30,00 EUR (Anm. Abs. 2 zu Nr. 4142 VV). Rz. 120 Im vorbereitenden Verfahren und im gerichtlichen Verfahren entsteht die Gebühr insgesamt nur einmal (Anm...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / V. Anrechnung bei vorangegangener Geschäftstätigkeit

Rz. 27 Ist einem Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozesses angerechnet, da dieses jetzt das erste nachfolgende gerichtliche Verfahren ist. Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Verf...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (2) Zusätzliche Gebühr mit ausgefallener Hauptverhandlung

Rz. 130 Beispiel 58: Gerichtliches Verfahren mit ausgefallenem Hauptverhandlungstermin wegen Einstellung; aber Anreise des Verteidigers Das AG Köln beraumt Termin zur Hauptverhandlung an. Aufgrund eines Schriftsatzes des Verteidigers wird das Verfahren eine Woche vor dem Termin eingestellt und der Termin aufgehoben. Die Geschäftsstelle vergisst, den Verteidiger abzuladen, de...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Hauptsacheklage

Rz. 106 In aller Regel führt die Untätigkeit der Behörde im Widerspruchsverfahren in Verwaltungssachen nur dazu, dass die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Zeitablaufes und der Untätigkeit entbehrlich wird (§ 78 VwGO). Die "Untätigkeitsklage" betrifft hier also die Hauptsache. Daraus wiederum folgt, dass der Streitgegenstand von Verwaltungs-, Nachprüfungs-...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Abrechnung

Rz. 174 Hat der Anwalt noch keinen Klageauftrag, so löst das Abschlussschreiben eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus.[61] In aller Regel ist ein Abschlussschreiben mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV zu vergüten.[62] Eine 0,3-Gebühr nach Nr. 2302 VV scheidet grundsätzlich aus.[63] Diese Gebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV zur Hälfte, höchstens mit 0,75 ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Einstweilige Anordnung im Berufungsverfahren

Rz. 296 Wird die einstweilige Anordnung erstmals im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht beantragt (§ 86b Abs. 2 S. 2, 3 SGG), ändert sich nichts. Nach Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1, S. 2 VV gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV auch dann, wenn das Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig ist (§ 86b Abs. 2 S. 3, 4 SGG i.V.m. § 943 ZPO). Zwar entsteh...mehr

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§ 1 Einleitung / (8) Einigungsgebühren

Rz. 125 Auch im Strafverfahren kommen Einigungsgebühren in Betracht.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Anrechnung bei mehreren Verwaltungsverfahren

Rz. 66 Mit dem KostRÄG 2021 ist in § 15a RVG ein neuer Abs. 2 eingefügt worden, der klarstellt, wie anzurechnen ist, wenn einem Widerspruchsverfahren mehrere Verwaltungsverfahren vorausgegangen sind. Die neue Vorschrift stellt klar, dass jede Geschäftsgebühr hälftig anzurechnen ist, jedoch insgesamt nicht mehr als 207,00 EUR. Erfasst werden hiermit die Fälle, dass mehrere Ve...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (4) Mehrere Termine

Rz. 61 Die Terminsgebühr kann in gerichtlichen Verfahren nur einmal entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Sofern es zu mehreren Terminen kommt, entsteht die Terminsgebühr also insgesamt nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG). Unerheblich ist, ob es sich dabei um verschiedene Termine (Verhandlungs-, Beweis- oder Erörterungstermine) handelt. Nur dan...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (4) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 65 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine Gebühr in Höhe von 207,00 EUR. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 207,00 EUR.[17] Beispiel 26: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren bei mehre...mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 35 Im vorbereitenden Verfahren entsteht mit der Auftragserteilung zunächst einmal die Grundgebühr und zeitgleich die Verfahrensgebühr. Beispiel 7: Vorbereitendes Verfahren ohne Zusätzliche Gebühr Der Anwalt war im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren als Verteidiger tätig. Das Verfahren ist ohne sein Zutun von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Auszugehen ist v...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Erkenntnisverfahren

Rz. 32 Im ersten Rechtszug erhält der Anwalt auch in Arbeitssachen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Auch insoweit ergeben sich keine Besonderheiten. Rz. 33 Die Terminsgebühr entsteht auch schon dann, wenn der Anwalt an der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden nach § 54 ArbGG teilnimmt. Sie entsteht ebenso bei Abschluss eines schriftlich...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Unbeachtlichkeit einer Anrechnung

Rz. 81 Ohne Bedeutung ist es für den Gebührenrahmen der Einigungs- oder Erledigungsgebühr, wenn auf die zugrunde liegende Geschäftsgebühr eine zuvor entstandene Geschäfts-, oder Beratungsgebühr anzurechnen ist. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den im konkreten Fall verbleibenden Gebührenbetrag. Das fol...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 66. Verwaltungsverfahren

Rz. 142 Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beispiel 77: Vertretung im V...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 2. Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 70 Wegen sonstiger Tätigkeiten des Anwalts (Verkehrsanwalt, Terminsvertreter und Einzeltätigkeiten) siehe § 20.mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 3. Erinnerung gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG

Rz. 230 Ebenso erhält der Anwalt die Vergütung nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV i.V.m. Nr. 3500 VV, wenn gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG Erinnerung eingelegt wird. Hier hat der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG klargestellt, dass auch Erinnerungen gegen die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten de...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Welche Auslagen sind angefallen?

Rz. 142 Die Auslagen, die der Anwalt abrechnen kann, richten sich nach den Nrn. 7000 ff. VV. a) Allgemeine Geschäftskosten Rz. 143 Es gilt der Grundsatz, dass die allgemeinen Geschäftskosten durch die Gebühren gedeckt sind (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur soweit ausdrücklich angeordnet, erhält der Anwalt Auslagenersatz. b) Ersatz von Aufwendungen (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV) Rz. 1...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 7. Auslagen

Rz. 16 Zusätzlich erhält der Anwalt seine Auslagen nach Teil 7 VV (siehe § 38).mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Erstmalige Beauftragung im Nachprüfungsverfahren

Rz. 55 Wird der Anwalt erstmals im Nachprüfungsverfahren beauftragt, so richtet sich die Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV. Beispiel 20: Erstmalige Beauftragung im Nachprüfungsverfahren Der Anwalt wird nach Erlass des Bescheides erstmals im Nachprüfungsverfahren mit der Vertretung beauftragt. Die Tätigkeit ist durchschnittlich, aber umfangreich. Abzurechnen wie im Beispie...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / dd) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 188 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) kommt hier nicht in Betracht. Diese ist nur in der Hauptsache möglich. Beispiel 82: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung mit gerichtlichem Termin Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis (Wert: 10.000,00 EUR) hat der Mandant selbst Widerspruch ei...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 4. Beweisverfahren während anhängigem Hauptsacheverfahren

Rz. 49 Wird ein Beweisverfahren während der Anhängigkeit der Hauptsache eingeleitet, handelt es sich ebenfalls um zwei verschiedene Angelegenheiten. Auch jetzt ist anzurechnen. Dabei ist auch hier unerheblich, ob die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens angerechnet wird oder die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens. Dies hat wegen § 15a Abs. 1 RVG auf die Abrechnung ke...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / h) Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach Einstellung des Strafverfahrens

Rz. 81 Wird ein Strafverfahren eingestellt, in dem der Anwalt als Verteidiger bereits tätig war, und schließt sich hieran ein Bußgeldverfahren an, so ist das Bußgeldverfahren gegenüber dem Strafverfahren nach § 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält also im Strafverfahren die Gebühren nach Teil 4 VV und im Bußgeldverfahren die Gebühren nach Tei...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Überblick

Rz. 104 War der Anwalt bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde beauftragt (siehe Rdn 33 ff.), kann im gerichtlichen Verfahren die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) nicht mehr erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu Nr. 5100 VV). Rz. 105 Ebenso wenig kann die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV erneut entstehen, wenn sie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde bereits angef...mehr

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§ 1 Einleitung / (a) Ermittlung der Betriebsgebühr

Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nrn. 2300, 2303 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 VV) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2100 VV). Diese Gebühren entstehen für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Vorangegangene Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 243 Ist dem Revisionsverfahren eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen, so liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor (§ 17 Nr. 9 RVG). Allerdings wird die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Revisionsverfahrens angerechnet (Anm. zu Nr. 3512 VV). Beispiel 134: Tätigkeit im Revisionsverfahren nach erfo...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / b) Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 37 In Verfahren nach Teil 6 VV erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV (siehe oben Rdn 28). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260,00 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 3...mehr

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§ 35 Strafsachen / (2) Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 87 Entstehen kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV. Sie entsteht in diesem Verfahrensabschnitt erneut, unabhängig davon, ob die Gebühr im vorbereitenden Verfahren bereits entstanden ist und wie viele Termine dort stattgefunden hatten. Beispiel 36: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Nach Eingang der Akten führt das AG Köln zunächst im...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 38. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 94 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Beispiel 47: Nichtzulassungsbeschwerde Auf die in 2020 erhobene Berufung hatte das OLG im August 2021 ein Urteil erlassen und die Revision nicht zugelassen. ...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / dd) Einigungsgebühr

Rz. 49 Dadurch, dass die Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nunmehr in den Katalog der Vorbem. 3.2.1 VV aufgenommen worden sind, gilt folglich auch der höhere Gebührensatz der Nr. 1004 VV. Die Gebühr der Nr. 1000 Nr. 1 VV ermäßigt sich also nur auf 1,3. Beispiel 22: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung und Einigung Gegen den Besc...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / b) Beratung

Rz. 46 Die Vergütung für eine Beratung ist in Nr. 2502 VV geregelt. Eine Staffelung der Gebühren nach Zahl der Gläubiger ist hier nicht vorgesehen. Hinzukommen kann die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Beispiel 25: Beratung Schuldenbereinigung Der Anwalt berät den Mandanten mit dem Ziel einer Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 76. Zwangsvollstreckung

Rz. 156 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 56 Nach Nrn. 7001, 7002 VV kann der Anwalt die von ihm im Rahmen des Mandats aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte abrechnen. Er hat die Wahl, konkret abzurechnen (Nr. 7001 VV) oder pauschal (Nr. 7002 VV). Rz. 57 Ein nachträglicher Wechsel der Abrechnungsmethode ist zulässig. Hat der Anwalt zunächst pauschal nach Nr. 7002 VV abgerechnet, ist er nicht gehindert...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XII. Rechtsbeschwerde nach § 78 Abs. 2 ArbGG

Rz. 61 Für eine Rechtsbeschwerde nach § 78 Abs. 2 ArbGG ist ebenso wie für die nach § 574 ZPO der besondere Gebührentatbestand der Nr. 3502 VV anzuwenden. Siehe zu Einzelheiten § 17. Beispiel 23: Rechtsbeschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Gegen die Beschwerdeentscheidung des LAG im Kostenfestsetzungsverfahren legt der Anwalt für den Mandanten Rechtsbeschwerde zu...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (f) Verhandlung nach Einspruch

Rz. 111 Ergeht im ersten Termin oder im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil, sodass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV ausgelöst worden ist, und wird dann auf Einspruch des Beklagten hin ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Zusätzliche Gebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 125 Wird der Anwalt hinsichtlich Einziehung oder verwandter Maßnahmen tätig, so entsteht eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, der gegebenenfalls vom Gericht auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen ist. Ein Zuschlag ist bei dieser Gebühr nicht vorgesehen. Es entsteht also immer eine 1,0-Gebühr, unabhäng...mehr