Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zusätzliche Gebühr (VV 5115)

Rz. 21 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren kann der Anwalt die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 verdienen. Die frühere Streitfrage, ob die Gebührenerhöhung auch im Rechtsbeschwerdeverfahren Anwendung findet, ist damit geklärt. Rz. 22 Die Zusätzliche Gebühr kann entstehen bei Bei Rücknahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrvergleich

Rz. 41 Im Falle einer bloßen Protokollierung eines Mehrvergleichs bzw. bei bloßen Verhandlungen vor Gericht zur Einigung der Parteien oder der Beteiligten oder mit Dritten über in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche (vgl. VV 3101 Nr. 2 oder VV 3201 Nr. 2 u.a.) bleibt es ebenfalls bei einem Satz der Verfahrensgebühr von 0,5. Auch hier ist eine Reduzierung ausgeschloss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenrahmen

Rz. 3 VV 2300 ist eine Rahmengebühr. Welcher konkrete Gebührensatz innerhalb des Rahmens angemessen ist, ist nach § 14 Abs. 1 zu bestimmen.[2] Der Mindestsatz beträgt 0,5. Dieser kommt jedoch nur in einfachst gelagerten Angelegenheiten in Betracht, insbesondere bei einer vorzeitigen Beendigung, wenn sich die Sache gleich nach Entgegennahme der ersten Informationen erledigt, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertbezogene Vergütung

Rz. 4 Die Höhe der Gebühren des beigeordneten oder bestellten Anwalts nach der Gebührentabelle des § 49 richtet sich ebenso wie die Gebühren nach der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13) nach einem Gegenstandswert des Verfahrens, nicht hingegen nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Diese Methode vernachlässigt zwar die Einzelfallgerechtigkeit, hat sich aber bislang halten könn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlungsvereinbarung außerhalb der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Wird eine Zahlungsvereinbarung außerhalb eines Vollstreckungsauftrags geschlossen oder soll sie dort geschlossen werden, dürfte dagegen nur auf den Wert der Hauptforderung abzustellen sein (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 43 Abs. 1 GKG, § 37 Abs. 1 FamGKG, § 37 Abs. 1 GNotKG), da hier Zinsen und Kosten als Nebenforderungen unberücksichtigt bleiben. Beispiel: Der Anwalt ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / V. Verfahrenskostenhilfe

In Unterbringungs- oder Freiheitsentziehungssachen kann Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG beantragt und bewilligt werden. Eine solche Bewilligung kann bereits im Hinblick auf die Gerichtskosten notwendig sein. Die Frage, ob eine anwaltliche Beiordnung erfolgt, beurteilt sich nach § 78 Abs. 2 FamFG, da in den Freiheits- und Unterbringungssachen keine anwaltliche Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Dieser weitere Gebührentatbestand erfasst Beistandsleistungen für den Beschuldigten oder im Falle der VV Vorb. 4 Abs. 1 für den Privat- oder Nebenkläger bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, ist aber auch auf die Vertretung in der Hauptverhandlung anzuwenden, wenn der Anwalt nicht mit der Vertretung im Verfahren insgesamt beauftragt ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühren

Rz. 33 Der Anwalt erhält nach VV 3500 eine 0,5-Verfahrensgebühr und nach VV 3513 eine 0,5-Terminsgebühr. Auf die Höhe der Gebühren im vorangegangenen Verfahren kommt es nicht an. Er erhält daher auch dann eine 0,5-Gebühr, wenn er im Ausgangsverfahren lediglich 0,3-Gebühren erhalten hat, wie etwa bei Beschwerden in Vollstreckungssachen (VV 3309).[45] Rz. 34 Ist ein als Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3100 bestimmt nur die Höhe der Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,3. Die eigentlichen Tatbestandsmerkmale, die eine Verfahrensgebühr entstehen lassen, finden sich dagegen in VV Vorb. 3 Abs. 2, sodass auf die dortige Kommentierung zu diesen Tatbestandsmerkmalen verwiesen wird (siehe VV Vorb. 3 Rdn 12 ff.). Rz. 2 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Wechselnde Gegenstände

Rz. 69 Ist der Gegenstand des nachfolgenden Verfahrens einerseits geringer, andererseits aber auch weitergehend, wird wiederum nur eine Gebühr aus dem Wert der Gegenstände angerechnet, der beiden Verfahren gemeinsam ist. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR für rückständige Mieten Januar, Februar und März zu je 2.500 EUR. Der Antrags...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn feststeht, dass die Geschäftsgebühr nach VV Vorb. 2.3 Abs. 3 angefallen ist, stellt sich die Frage, von welchem Gebührenrahmen auszugehen ist. Dies bestimmt sich nach den VV 2300 ff., wobei – entsprechend den allgemeinen Regeln – jeweils die speziellste Regelung anzuwenden ist. VV 2300 ist dabei der grundlegende Gebührensatz für die Höhe der Geschäftsgebühr. Er is...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 6. Dolmetscherkosten

Rz. 47 Auch die Kosten eines Dolmetschers oder Übersetzers sind zu ersetzen, soweit sie erforderlich waren. Dies kann etwa zur Übersetzung von Urkunden oder zur Verständigung mit dem Rechtsuchenden der Fall sein.[48] Die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu überprüfende Höhe der Dolmetscher- bzw. Übersetzerkosten orientiert sich gem. § 46 Abs. 2 S. 3 an den §§ 8 ff. JVE...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 11 Ein Beschwerdeverfahren ist nur im Klagezulassungsverfahren gem. § 148 Abs. 1, 2 AktG zulässig, in dem das LG entscheidet, § 148 Abs. 2 S. 6 AktG. Hier erhält der Anwalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 die Vergütung nach VV 3500 gesondert. In den Verfahren nach §§ 246a, 319 Abs. 6, § 327e Abs. 2 AktG, § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG sowie § 16 Abs. 3 UmwG, in denen das OLG entscheidet,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anzeigepflicht

Rz. 8 Um zu gewährleisten, dass bei der Festsetzung der Vergütung die anzurechnenden Beträge erfasst werden und dass darüber hinaus auch der Rückzahlungsanspruch der Staatskasse realisiert werden kann, ist der Anwalt nach § 55 Abs. 5 S. 2 verpflichtet, bis zur Beantragung der Vergütung (§ 55 Abs. 1) erhaltene Vorschüsse und Zahlungen der Staatskasse anzuzeigen (vgl. § 55 Rdn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 18 Haben die Parteien eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so ist zu prüfen, ob darin nicht gleichzeitig – zumindest konkludent – auch eine Vereinbarung zu sehen ist, dass eine Stellvertretung nicht zulässig sei. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Es lässt sich nicht grundsätzlich sagen, dass jede Vergütungsvereinbarung zugleich auch die Vereinbarung enthalte, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104

Rz. 89 Die Terminsgebühr kann für den Hauptbevollmächtigten aber auch nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 anfallen, wenn er an einer Einigung mitwirkt.[24] Beispiel: Der Terminsvertreter nimmt an der mündlichen Verhandlung teil. Die Sache wird zum Spruch genommen. Hiernach erlässt das Gericht einen Hinweisbeschluss mit einem Vergleichsvorschlag. Dieser wird angenommen und nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 18 Nur ein Auftraggeber liegt vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[29] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts beraten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist aber schon anhängig. Eine Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesamtschuldner, § 844 ZPO

Rz. 126 Ist eine Sache aufgrund einer Vollstreckung gegen mehrere Gesamtschuldner gepfändet worden und haben die Gesamtschuldner (Mit-)Gewahrsam an dieser Sache, liegen mehrere Angelegenheiten vor, wenn der Anwalt des Gläubigers einen Antrag gemäß § 825 ZPO stellt, so dass er die Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 8 mehrfach verdient hat.[117] Wegen der abschließend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Prozesskosten- und Beratungshilfe

Rz. 81 Für ein Mediationsverfahren kann keine staatliche Kostenhilfe beansprucht werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheitert bereits an dem fehlenden forensischen Bezug der Mediation. Sie kann selbst dann nicht gewährt werden, wenn die außergerichtliche Mediation auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durchgeführt werden so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten

Rz. 9 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3400 ist also, dass der beauftragte Anwalt gerade nicht Verfahrensbevollmächtigter sein soll, sondern dass er mit diesem korrespondieren soll. Entgegen dem Wortlaut der VV 3400 ist es jedoch nicht erforderlich, dass ein Verfahrensbevollmächtigter bereits bestellt ist. Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn die Partei den Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Landes- und Bundeskasse

Rz. 92 Das gilt insbesondere auch, wenn die Landes- und Bundeskasse betroffen sind. Nach Beendigung des Verfahrens i.S.v. Abs. 2 muss stets das erstinstanzliche Gericht entscheiden, auch wenn der Anspruch nicht gegen die Landeskasse, sondern gegen die Bundeskasse gerichtet ist. Vom Wortlaut des Abs. 2 ist zudem umfasst, dass im höheren Rechtszug über den Antrag eines Anwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 18 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 19 Die Begrenzung greift auch hier nur, wenn die Ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Aufhebung und Abänderung

Rz. 419 Jedes neue Verfahren derselben Art bildet eine neue Angelegenheit. War z.B. der erste Antrag gemäß § 765a ZPO zurückgewiesen, dem zweiten Antrag sodann stattgegeben worden und soll die darin gesetzte Räumungsfrist nunmehr verlängert werden, erhält der Anwalt für jedes dieser Verfahren eine gesonderte Gebühr, in dem genannten Beispiel also insgesamt dreimal die Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vereinbarte Vergütungen

Rz. 113 Treffen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung und nehmen sie Bezug auf die gesetzliche Vergütung (etwa das Doppelte, Dreifache o.Ä), kann es zu Auslegungsfragen kommen, die ggf. zur Unbestimmtheit, Unklarheit und damit zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung führen können.[45] Ist die gesetzliche Vergütung nicht näher bezeichnet, dann ist im Zweifel auf dieje...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auch Verlust der Grundvergütung

Rz. 167 Allein die Nichteinhaltung der Frist befreit die Staatskasse von jeder weiteren Zahlung. Sämtliche Vergütungsansprüche des Anwalts aus der konkreten Beiordnung – nicht nur der Anspruch auf die weitere Vergütung gem. § 50, sondern auch der auf die Grundvergütung (Tabelle zu § 49) – erlöschen (Abs. 6 S. 2).[342] Ein bereits gem. § 55 erlassener Festsetzungsbeschluss üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Die Gebührenerhöhung nach VV 1008

Rz. 12 In VV 1008 ist die Gebührenerhöhung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber geregelt. Tatsächlich handelt sich hierbei gar nicht um eine Gebühr, sondern nur eine Erhöhungsvorschrift, die zur Erhöhung einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr führen kann. Ob sie auch Beratungen erfasst ist strittig (siehe VV 2508 Rdn 13; § 34 Rdn 116). Rz. 13 Auch die Gebührenerhöhung nach VV...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / II. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 182 Zu beachten ist zunächst § 149 FamFG. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Beispiel: Das Gericht hat dem Ehemann im Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe für die Ehesache bewilligt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 45 Der Anwalt erhält nach VV 3401 eine halbe Verfahrensgebühr sowie nach VV 3402 eine Terminsgebühr (z.B. VV 3104). Daneben kann er u.U. auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006 oder eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003, 1004; VV 1005, 1006 verdienen (vgl. Rdn 76 ff.). Rz. 46 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen, so e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc)3. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet kein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 19 Stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein und gibt sie die Sache zur eventuellen Verfolgung an die zuständige Verwaltungsbehörde ab, sieht die Verwaltungsbehörde jedoch keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit einzuleiten, kommt es also gar nicht mehr zu einem Bußgeldverfahren, dann entsteht im Strafverfahren zwar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Derselbe Gegenstand und gemeinschaftliche Beteiligung (Anm. Abs. 1, 2)

Rz. 60 Nach Abs. 1 der Anm. zu VV 1008 ist für die Erhöhung von Wertgebühren erforderlich, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Nach Abs. 2 der Anm. zu VV 1008 wird die Erhöhung dann nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Beispiel: Der Anwalt reicht für 4 Auftraggeber wegen eines gemeinschaftlichen Zahlungsanspr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung wegen Untätigkeit des Urkundsbeamten

Rz. 224 Wird auf das Festsetzungsverlangen des Anwalts nicht reagiert oder der Antrag zögerlich bearbeitet, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung der Festsetzung gleichkommen. Hiergegen kann Erinnerung gem. § 56 eingelegt werden (siehe § 56 Rdn 8);[406] diese ist vorrangig gegenüber dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 27 Abs. 1 EGGVG.[407] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühr

Rz. 49 Der Anwalt erhält für die Wahrnehmung eines Termins eine 0,8-Gebühr. Die Gebühr nach VV 3403 kann unter Begrenzung nach § 15 Abs. 6 mehrmals entstehen. Rz. 50 Eine Erhöhung bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber nach VV 1008 um jeweils 0,3 bei gemeinschaftlicher Beteiligung ist auch hier vorzunehmen, da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Tätigkeit im Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen nach dem Dritten Abschnitt des StrRehaG und enthält zwei Gebührentatbestände:mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / I. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbescheid

Rz. 14 Endet das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde, so werden die dem Betroffenen zu ersetzenden Auslagen von der Verwaltungsbehörde gemäß § 106 OWiG festgesetzt. Gegen den entsprechenden Kostenfestsetzungsbescheid kann nach § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2, 1. Hs. OWiG binnen zwei Wochen ab Zustellung gemäß § 62 OWiG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenansatzverfahren und Hauptsache

Rz. 86 Die Tätigkeit des Anwalts im Kostenansatzverfahren ist im RVG dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Insoweit greift der Auffangtatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1, wonach Tätigkeiten im Verfahren über den Kostenansatz als Neben- und Abwicklungstätigkeit zum Gebührenrechtszug der Hauptsache gehören und mit den Gebühren des Rechtszugs abgegolten sind. Das gilt auch im Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Weitere Angaben

Rz. 62 Die Aufzählung in Abs. 2 ist nicht abschließend. Soweit weitere Angaben dort nicht gefordert werden, heißt dies nicht, dass diese stets entbehrlich sind.[45] Allerdings werden weitere Angaben nur in Ausnahmefällen erforderlich sein.[46] Rz. 63 Im Falle einer Vergütungsvereinbarung können sich aus dem Inhalt der Vereinbarung u.U. weitere Angaben als erforderlich herauss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 17 Wird die Zahlungsvereinbarung im Rahmen eines Vollstreckungsauftrags geschlossen oder soll sie dort geschlossen werden, ist der Anspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 zu berechnen. Zinsen und Kosten sind der Hauptforderung hinzuzurechnen, da sich der Gegenstandswert einer Forderung in der Vollstreckung nicht allein nach dem Wert der Hauptforderung richtet, sondern bis zur Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren für Einzeltätigkeiten, VV 3400 ff.

Rz. 19 Ist der Anwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt und beschränkt sich der Auftrag auf eine Einzeltätigkeit in Verfahren vor dem FG, fallen die Verfahrensgebühren nach VV 3400 ff. an. Eine Terminsgebühr kann nach VV Vorb. 3.4 Abs. 1 nur dann entstehen, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist (VV 3402 i.V.m. 3401).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 57 Der Anwalt erhält grundsätzlich eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,1 ermäßigt (VV 3207 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 58 Unter den Voraus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abgrenzung zur Angelegenheit

Rz. 52 Während der Gegenstand inhaltlich eine Rechtsposition umschreibt, die von dem Anwalt vertreten wird,[155] steht in Abgrenzung dazu der Begriff der Angelegenheit für den Vorgang, der den äußeren Rahmen bei der Wahrnehmung dieser Rechtsposition abgibt (im Übrigen siehe auch § 7 Rdn 24 f.).[156] Die Angelegenheit ist deshalb nicht identisch mit dem gebührenrechtlichen Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 267 Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; nur Auslagen werden geschuldet. Eine Kostenerstattung ist nach allen Gerichtskostengesetzen ausgeschlossen: Rz. 268 Weder kann der Anwalt nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO noch der Gegner nach § 91 Abs. 1 ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2103

Gesetzestext Rz. 1 Bei dieser Vorschrift handelt es sich um die Entsprechung der VV 2101 für Angelegenheiten, in denen im Rechtsmittelverfahren ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet (VV 3328)

Rz. 10 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. In Verfahren nach VV 3328 hat VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen allerdings kaum Bedeutung, da hier tatbestandlich bereits eine abgesonderte m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterscheidung zwischen Prozess- und Gebührenrecht

Rz. 34 Unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung versteht man grundsätzlich die in einem formalisierten Verfahren geregelte Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Hinsichtlich der Anwendung des Unterabschnitts 3 ist allerdings zu beachten, dass der prozessrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung nicht stets mit dem gebührenrechtliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 14 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Pauschgebühr.[10] Dies bedeutet zum einen, dass mit der jeweiligen Gebühr die gesamte Tätigkeit des Anwalts in derselben Vollstreckungsangelegenheit abgegolten ist (§ 15 Abs. 1),[11] soweit hierfür nicht die Terminsgebühr VV 3310 entsteht. Was unter dem Begriff "derselben Vollstreckungsangelegenheit" zu verstehen ist, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschgebühr (§§ 42, 51)

Rz. 4 Anzuwenden sind auch die Vorschriften über die Bewilligung einer Pauschgebühr. Sofern der Gebührenrahmen für den Wahlanwalt nicht ausreicht, um seine Tätigkeit angemessen zu vergüten, kann er nach § 42 eine Pauschgebühr beantragen. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt hat die gleiche Möglichkeit nach § 51. Zuständig ist in beiden Fällen das OLG, in dessen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ruhendes Verfahren

Rz. 20 Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, so ist es auch dann nicht beendet, wenn es längere Zeit (über sechs Monate hinaus) nicht betrieben wird. Die prozessuale Situation ist keineswegs endgültig, sondern kann durch Aufnahme (§ 250 ZPO) jederzeit wieder in Bewegung geraten mit der Folge, dass eine Veränderung des Kostenanfalls und der Kostenverteilung eintritt.[22] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kombination VV 3200 Anm. Abs. 1 Nr. 1/Anm. Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt.

Rz. 39 Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR Berufung einzulegen. Bevor dies geschieht, wird der Auftrag teilweise zurückgenommen. Die Berufung soll nur über 12.000 EUR durchgeführt werden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Parteien über die Klageforderung und weitergehende anhängige 3.000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO

Rz. 120 In eigener Sache kann der Anwalt zwar unmittelbar keine Reisekosten abrechnen, da es an einem Auftraggeber fehlt. Gleichwohl kann er gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO auch seine Reisekosten erstattet verlangen, allerdings auch nur in dem Umfang, in dem eine Partei an seiner Stelle eine Kostenerstattung erhalten hätte.[122] Auch hier gelten allerdings die neuen Grundsätze de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 492 Wird der Anwalt nicht für Gläubiger oder Schuldner, sondern für Dritte (zur Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern, die nicht zur Zwangsvollstreckung gehören vgl. Rdn 151 ff.) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung tätig, so ist Folgendes zu beachten: Dritter ist jede Person, die nicht Gläubiger oder Schuldner ist; der Dritte ist damit nicht Partei des Vollstreckun...mehr