Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 20 Der Anwalt erhält die 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3403 zum einen für die Einreichung, die Anfertigung oder die Unterzeichnung von Schriftsätzen. Rz. 21 Durch die Gebühr werden auch begleitende Tätigkeiten, insbesondere die Entgegennahme der Information und die Beratung des Mandanten, abgegolten.mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Mietsachen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 17 Die Zusätzliche Gebühr kann auch nach einer Zurückverweisung anfallen. Wird das erstinstanzliche Urteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und dort außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, so erhält der Anwalt alle Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1), so dass auch hier die Zusätzliche Gebühr anfallen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002

Rz. 162 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht vertraglich verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 163 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch die Regulierungsbehörde e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungshilfe

Rz. 71 Bei Abrechnung der Beratungshilfevergütung muss die Landeskasse auch die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer festsetzen und auszahlen. Rz. 72 Hier war bislang unstrittig, dass die Landeskasse die Umsatzsteuer auch dann zahlen muss, wenn der Rechtsuchende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da hier erst gar kein Anspruch gegen den Rechtsuchenden bestand. Infolge de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtskräftige Entscheidung (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 132 Ist nach Abs. 1 S. 1 eine Hemmung der Verjährung eingetreten, so endet sie mit der rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens. Auch hier sind wieder die §§ 16 und 19 im Auge zu behalten. Solange der Anwalt Neben- und Abwicklungstätigkeiten nach diesen Vorschriften vornimmt, bleibt die Verjährung gehemmt. Erst wenn sämtliche dieser Tätigkeiten durch rechtskräftige En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 24 Der Anwalt erhält in Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Beschwerdeentscheidungen nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. a grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weitere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Antrag auf Feststellung

Rz. 88 Der Anwalt muss auftragsgemäß den Antrag stellen, eine erfolgte Einigung zwischen den Parteien oder mit Dritten gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen. Allerdings dürften aufgrund des Umstandes, dass der Gesetzestext ausdrücklich auf § 278 Abs. 6 ZPO Bezug nimmt, auch die sonstigen Möglichkeiten des Zustandekommens eines Beschlussvergleichs für die Entstehung einer redu...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / VIII. Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 62 Die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren richtet sich nach § 33. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist auf Antrag eines Beteiligten oder eines Verfahrensbevollmächtigten vom Gericht der jeweiligen Instanz festzusetzen. Rz. 63 Eine unmittelbare Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 besteht nicht, da die Gerichtsgebühren sich nach dem Gesamtwert richten, währe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Bindungswirkung

Rz. 5 An die Bemessung des Gegenstandswerts durch das Gericht nach § 74 GNotKG ist der Anwalt auch im Fall des § 31 nach § 32 Abs. 1 gebunden, und zwar auch dann, wenn eine rechtskräftige Streitwertfestsetzung unrichtig sein sollte.[2] Sie muss dann gegebenenfalls angegriffen werden. Geschieht dies nicht, bleibt der festgesetzte Wert bindend. Von diesem festgesetzten Wert is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gleichartige Gebührensätze

Rz. 234 Keine Anwendung findet Abs. 3 bei gleichartigen Gebührensätzen. In diesem Fall entsteht nach Abs. 1 vielmehr von vornherein nur eine einzige Gebühr. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 7.000 EUR schließen die Parteien zunächst eine Einigung über 3.000 EUR und später über die restlichen 4.000 EUR. Es entsteht eine einzige Einigungsgebühr aus dem Gegenstandswert von 7....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Berechnung der Erhöhung

Rz. 5 Die Erhöhung wird bei Wertgebühren (§ 13) nicht prozentual von der jeweiligen Ausgangsgebühr ermittelt, sondern als fester Betrag mit jeweils 0,3 Gebühreneinheiten aufgeschlagen. Rechnerisch handelt es sich also nicht mehr um einen Erhöhungsfaktor.[9] Das begünstigt den Anwalt bei einer Ausgangsgebühr von weniger als 1,0 und belastet ihn bei einer solchen von mehr als ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift also nur, wenn die Hauptsachegebühr nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gesonderte Zählung je Angelegenheit

Rz. 204 Seit dem 1.8.2013 (2. KostRMoG) wird in Nr. 1 zwischen Schwarz-Weiß-Kopien bzw. Schwarz-Weiß-Ausdrucken und Farbkopien bzw. Farbausdrucken unterschieden. Für Farbkopien und Farbausdrucke (zum Begriff siehe Rdn 43) sind die doppelten Sätze vorgesehen (1 EUR statt 0,50 EUR und 0,30 EUR statt 0,15 EUR). Auf die Erl. in Rdn 43 f. wird verwiesen. Rz. 205 Bei Farbkopien bzw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 165 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 75 ff. EnWG gilt § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine unbegründete Beschwerde oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Pauschgebühr

Rz. 41 Die Bewilligung einer Pauschgebühr im Revisionsverfahren ist sowohl für den Wahlanwalt nach § 42 als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt nach § 51 möglich, und zwar für sämtliche der dort anfallenden Gebühren (VV 5100, 5113, 5114, 5115), ausgenommen die Wertgebühr der VV 5116 (§§ 42 Abs. 1 S. 2, 51 Abs. 1 S. 2). Rz. 42 Für die Festsetzung zust...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anrechnung

Rz. 70 Eine Anrechnung der vereinbarten Gutachtengebühr auf andere Gebühren, etwa die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits, ist – im Gegensatz zu der Beratungsgebühr – nicht vorgesehen (siehe Rdn 123 ff.). Der Anwalt erhält die Vergütung vielmehr zusätzlich und kann diese auch behalten, wenn er anschließend einen weiter gehenden Auftrag, etwa einen Prozessauftr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vorschuss auf die Pauschgebühr (§ 51 Abs. 1 S. 5)

Rz. 20 Der Vorschuss des Pflichtverteidigers auf die Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 Satz 5 hat nichts mit dem Vorschuss nach § 47 Abs. 1 zu tun. Danach ist auf Antrag ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Anwalt insbesondere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Höhe der zu erwartenden Pauschgebühr nicht zugemutet werden kann, die Festsetzung der Pauschge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Teilweise Erledigung vor Antragstellung

Rz. 78 Hierbei ist zunächst die 1,0-Gebühr als auch die 0,5-Gebühr nach VV 1008 zu erhöhen. Bei der Begrenzung nach § 15 Abs. 3 ist jetzt eine erhöhte Gebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1) als Maßstab zugrunde zu legen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, für zwei Auftraggeber einen Mahnbescheid über 13.000 EUR zu beantragen. Vor Antragstellung zahlt der Schuldner 1.000 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 18 Einen Anspruch auf die Zusätzliche Gebühr erwirbt der Anwalt nur, wenn er daran mitgewirkt hat, dass sich das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt hat oder dass die Hauptverhandlung entbehrlich geworden ist, weil:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6207)

Rz. 6 Nach VV 6207 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im zweiten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Muster

Rz. 28 Muster 1: Antrag auf Bewilligung einer besonderen Gebühr Antrag auf Bewilligung einer besonderen Gebühr Rechtsanwalt R Antrag nach § 41a RVG An das OLG [...] In dem Musterverfahren des Musterklägers vertreten durch Rechtsanwalt R gegen den Musterbeklagten vertreten durch Rechtsanwalt S stelle ich folgende Anträge:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Die Vergütung für eine Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nicht persönlich vornimmt, wird nach diesem Gesetz bemessen, wenn der Rechtsanwalt durch einen Rechtsanwalt, den allgemeinen Vertreter, einen Assessor bei einem Rechtsanwalt oder einen zur Ausbildung zugewiesenen Referendar vertreten wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Wertgebühren für Einzeltätigkeiten, VV Teil 3 Abschnitt 4

Rz. 83 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so erhält er nach VV 3400 eine Verfahrensgebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens aber eine 1,0 Verfahrensgebühr. Rz. 84 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Vertretung in einem Termi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse

Rz. 13 Die Vergütung des Rechtsanwalts aus der Landeskasse bestimmt sich nach den §§ 45 ff. Damit berechnet sich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes gegen die Landeskasse nach der Tabelle zu § 49. Der Rechtsanwalt erhält nach § 46 auch Auslagen vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Vertretenen erforderlich waren. Für die zur notwendigen Unte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anrechnung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 24 Der durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingefügte Abs. 2 S. 2 stellt klar: Bei Anrechnung einer Gebühr, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht, auf eine Gebühr, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse besteht, vermindert sich der Anspruch gegen die Staatskasse nur insoweit, als der Rechtsanwalt insgesamt durch eine Zahlung auf die anzurechnende G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beratung

Rz. 13 Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag zur Vertretung im Rechtszug oder im Verfahren erteilt, so gehört die Beratung, Auskunft oder ein schriftliches Gutachten zur Vorbereitung der Klage, des Antrags oder der Rechtsverteidigung. Sie ist dann nach Abs. 1 S. 2 Nr. 1 keine gesondert zu vergütende Tätigkeit. So kann es beispielsweise liegen, wenn der Auftraggeber den Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verwaltungszwangsverfahren (Abs. 1)

Rz. 11 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dies gilt nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren). Die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete oder nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt erhält, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten des Bundes aus der Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes aus der Landeskasse. (2) Der Rechtsanwalt, de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Besondere Gebühr nach § 41a

Rz. 7 Für das erstinstanzliche Musterverfahren kann das OLG auf Antrag des Rechtsanwalts, der den Musterkläger vertritt, eine besondere Gebühr nach § 41a bewilligen. Die Gebühr zuzüglich Umsatzsteuer ist aus der Staatskasse zu zahlen (§ 41a Abs. 4). Dieser Betrag wird zu einer Auslage des Musterverfahrens (vgl. Nr. 9007 GKG-KostVerz.), die über Nr. 9018 GKG-KostVerz. anteili...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein Vorschuss

Rz. 49 Ein Vorschuss kann von der Staatskasse nicht gefordert werden (§ 41a Abs. 4 S. 2). Dies kann verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen.[16] Der Mehraufwand für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, wird durch die Auswahlentscheidung des OLG nach § 9 Abs. 2 KapMuG, wer Musterkläger wird, ausgelöst. Dabei beruht eine Auswahlentscheidung grundsätzlich auch auf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 33 § 20 ThUG gilt sowohl für den Wahlanwalt als auch für den gemäß § 7 Abs. 1 ThUG gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt (vgl. § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG).[35] Die Beiordnung erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 ThUG zur Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen im Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung. Gemäß § 6 Abs. 2 ThUG wird der beigeordnete Rechtsanwalt durch seine Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 8 Für diese strafprozessähnlichen Verfahren bestimmt Abs. 1 die entsprechende Anwendung der Vorschriften für die Revision nach VV Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3. Die zur Anwendung kommenden Gebührentatbestände gelten die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts ab. Auf die weitergehenden Erläuterungen zu den nachfolgend genannten Gebührentatbeständen wird verwiesen. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse, § 45 Abs. 2

Rz. 8 Nach § 45 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt eine Vergütung aus der Landeskasse verlangen, wenn die Personen, für die er bestellt worden ist, mit der Zahlung der Vergütung in Verzug sind. Verzug liegt vor, wenn die Vertretenen nach Fälligkeit und Mahnung oder nach Zustellung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses gemäß § 11 nicht zahlen. Rz. 9 Streitig ist, ob der Verzug ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 6 Nach VV 6203 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 55 EUR bis 352 EUR (Mittelgebühr 203,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 63 Ist ein Rechtsanwalt gestorben, so kann die Rechtsanwaltskammer gem. § 55 Abs. 1 BRAO einen Rechtsanwalt zum Abwickler der Kanzlei bestellen. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und auf Kosten des Vertretenen tätig. Der Vergütungsanspruch steht daher nicht dem Abwickler, sondern den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung im Zwischenstreit mit einem Zeugen

Rz. 43 Steht ein Rechtsanwalt einem Zeugen in der mündlichen Verhandlung in einem Zwischenstreit über dessen Zeugnisverweigerungsrecht bei, entstehen dem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit Gebühren nach VV 3100 ff. (VV Vorb. 3 Abs. 1), soweit die Gebührentatbestände im Einzelnen erfüllt sind und sofern sich seine Tätigkeit auf den Beistand in dem Zwischenstreit über die Berech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vertreter

Rz. 62 Bei der Tätigkeit eines Vertreters des beauftragten bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts gilt § 5. Nimmt der Rechtsanwalt eine Tätigkeit nicht persönlich vor, entsteht gleichwohl ein RVG-Vergütungsanspruch, wenn der Rechtsanwalt durch einen Rechtsanwalt, den allgemeinen Vertreter, einen Assessor bei einem Rechtsanwalt oder einen zur Ausbildung zugewiesenen Refe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gebühren

Rz. 44 Ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG, die Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG beschränkt, so erhält er nach VV 3326 eine 0,75 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit in den bena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 12 Die Voraussetzungen der besonderen Gebühr ist in § 41a Abs. 1 S. 1 normiert. Rz. 13 Voraussetzung ist, dass der Aufwand des Rechtsanwalts, der den Musterkläger vertritt, im Vergleich zu dem Aufwand der Rechtsanwälte, die die Beigeladenen vertreten, höher ist. Hier kommt es auf einen tatsächlichen, vergütungsrechtlich relevanten Mehraufwand an. Die besondere Gebühr sche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. FamFG-Sachen

Rz. 17 Seit dem FGG-Reformgesetz erfasst § 12 auch die Gleichstellung bei Verfahrenskostenhilfe. Rz. 18 Die Verfahrenskostenhilfe wird im FamFG AT in den §§ 76 bis 78 FamFG geregelt. Dabei verweist § 76 Abs. 1 FamFG grundlegend auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, nämlich auf §§ 114 bis 127 ZPO.[5] Die §§ 76 Abs. 2, 77, 78 FamFG enthalten dann einzelne Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die Gebühr

Rz. 8 Nach VV 6211 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im dritten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 132 EUR bis 1.221 EUR (Mittelgebühr 676,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 fest. Zur Zubilligung der Höchstgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Stellt ein Gericht gemäß § 397b Absatz 3 der Strafprozessordnung fest, dass für einen nicht als Beistand bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt die Voraussetzungen einer Bestellung oder Beiordnung vorgelegen haben, so steht der Rechtsanwalt hinsichtlich der von ihm bis zu dem Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts erbrachten Tätigkeiten ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 4 Anm. Nr. 1 beschäftigt sich zum einen mit der häufig vorkommenden Situation, dass die Angelegenheit, wegen derer der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, erledigt ist, noch bevor der Rechtsanwalt eine weitergehende Tätigkeit entfalten konnte. Zum anderen betrifft Anm. Nr. 1 auch die Fälle, in denen dem Rechtsanwalt durch den Auftraggeber das Mandat entzogen wird bzw. di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstellungsentscheidungen gem. § 120 Abs. 3 ZPO

Rz. 26 Weiterhin wird vertreten (so auch in der 6. Aufl. dieses Werks), dass der Rechtsanwalt, dessen Vergütungsinteresse die Staatskasse zu wahren hat, im eigenen Namen zum Widerspruch gegen eine Einstellung von Zahlungen oder gegen die Ablehnung einer angeregten Wiederaufnahme von Zahlungen in Form der Erinnerung berechtigt sei.[33] Mit diesem Rechtsbehelf solle der Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 102 Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts in Höhe des Nettobetrages[71] erstattungsfähig.[72] Zwar umfasst nach bislang herrschender Meinung der Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei der Höhe nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erteilung eines Verfahrensauftrages

Rz. 7 Voraussetzung für die Anwendung von Anm. Nr. 1 ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein Verfahrensauftrag für die in VV 3324 bis 3327, 3334 und 3335 genannten Verfahren, erteilt ist (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Ist dies schon nicht der Fall, kann keine Gebührenreduzierung nach Anm. Nr. 1 eintreten, da eine Verfahrensgebühr nicht entstehen kann. Der Rechtsanwalt kann dann a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Hat der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt durch schuldhaftes Verhalten die Beiordnung oder Bestellung eines anderen Rechtsanwalts veranlasst, kann er Gebühren, die auch für den anderen Rechtsanwalt entstehen, nicht fordern.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Überlassung und Bereitstellung

Rz. 212 In einem Arbeitsgang überlässt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien, wenn er bspw. 10 gespeicherte Dateien einer E-Mail an den Mandanten als pdf-Anlagen anhängt.[318] In einem Arbeitsgang stellt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien zum Abruf bereit, wenn er diese 10 gespeicherten Dateien an einen Online-Datendienst (Cloud) als pdf-Daten ho...mehr