Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren

Rz. 38 Einen gesetzlich geregelten Fall der Belehrungspflicht sieht zunächst § 49b Abs. 5 BRAO vor. Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen (siehe § 2 Rdn 50 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Durchsetzung

Rz. 100 Ein weiteres Problem tritt bei der Frage auf, wie der Auftraggeber vorzugehen hat, wenn die geschuldete Abrechnung unterblieben ist. Auch dann steht ihm nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorschüsse zu, soweit der Vorschuss nicht verbraucht ist. Soweit der Vorschuss durch angefallene Gebühren und Auslagen verbraucht ist, besteht kein Rückforderungsanspruch, weder a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Staatskasse

Rz. 25 Gebühren für einen gerichtlich bestellten Rechtsanwalt sind für die in VV Vorb. 6.4 aufgeführten Verfahren nicht vorgesehen. Die Bestimmungen über die PKH finden im Verfahren nach der WBO nach h.M. keine Anwendung.[4] Dies gilt auch für Beschwerden der Soldaten und der früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Diszipl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5112

Gesetzestext Rz. 1 VV 5112 regelt die Höhe der Terminsgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 3, Vorb. 5.1.2 Abs. 1) in den in VV 5111 genan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Europäische Titel

Rz. 18 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen im Inland nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6). In diesen Verfahren sowie durch die entsprechenden Anträge gemäß §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Umsatzsteuer

Rz. 40 Das Gericht spricht keine Bewilligung der Umsatzsteuer aus. Über den Ansatz der Umsatzsteuer ist allein im anschließenden Vergütungsfestsetzungsverfahren zu befinden (vgl. Rdn 55). Rz. 41 Liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung der besonderen Gebühr nicht vor, ist der Antrag zurückzuweisen. Rz. 42 Die Entscheidung über die Bewilligung ergeht mangels anderweitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 In vielen Fällen bedarf die Revision oder Rechtsbeschwerde der Zulassung durch das Vordergericht. Wird die Revision oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so kommt hiergegen gegebenenfalls die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese besondere Beschwerde ist abweichend von der allgemeinen Beschwerde (VV 3500), der Rechtbeschwerde (VV 3502) und den besonderen B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung

Rz. 13 Fordert der Rechtsanwalt den Schuldner ohne Vollstreckungsauftrag z.B. mit einem außergerichtlichen Vertretungsauftrag (vgl. VV 3309 Rdn 448) zur Erfüllung des Titels auf, richtet sich der Gegenstandswert der Geschäftsgebühr (VV 2300, vgl. VV 3309 Rdn 448 f.) nach dem Betrag der Hauptforderung. § 25 ist nicht anwendbar, sodass Nebenforderungen nicht berücksichtigt wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Erstattung

Rz. 409 Beantragt ein im Erkenntnisverfahren noch nicht tätiger Rechtsanwalt die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, muss der Schuldner die dadurch angefallene Verfahrensgebühr VV 3009 nicht erstatten (§ 788 ZPO), wenn der Prozessbevollmächtigte des Erkenntnisverfahrens den Antrag hätte stellen können.[407]mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Erstattungsanspruch

Rz. 45 Auf die Beratungshilfevergütung ist Umsatzsteuer zu berechnen (VV 7008). Dies gilt allerdings nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 UStG unerhoben bleibt (Anm. zu VV 7008). Auf eine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es indes nicht an, weil sie nicht innerhalb des Vergütungsschuldverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber relevant wird, sondern lediglich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahren vor dem LSG oder BSG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 37 Ist das BSG oder das LSG sachlich als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301, da in diesem Fall das LSG nicht als Berufungsgericht, sondern als Gericht erster Instanz tätig wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Antragstellung nach – angekündigter – Klagerücknahme

Rz. 143 Wird der Prozessbevollmächtigte auf Beklagtenseite erst nach Zustellung der Klagerücknahme eingeschaltet, ist ebenfalls keine notwendige Maßnahme zur Rechtsverteidigung gegeben, da die Einschaltung des Prozessbevollmächtigten nicht mehr erforderlich war. Dies hat in der Regel die Konsequenz, dass eine reduzierte Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8 für den Rechtsanwalt des Be...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Zugewinn

Viele Praktiker nutzen beim Zugewinnausgleich ein familienrechtliches Berechnungsprogramm, wodurch die Arbeit sehr erleichtert wird. Denkt man an umfangreichere Zugewinnausgleichsverfahren, sind diese ohne EDV-Unterstützung innerhalb vertretbarer Zeit kaum zu bewältigen. Aber es kann und soll kein Rechtsanwalt und kein Richter gezwungen sein, ein solches Programm zu benutzen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zugang zum Recht

Rz. 15 Abs. 1 normiert den vom BVerfG[15] formulierten Ausnahmetatbestand für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Auch Rechtsuchende, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Prozesskosten- oder Beratungshilfe zu beanspruchen hätten, könnten vor der Entscheidung stehen, ob es ihnen die eigene wirtschaftliche Lage vernünftigerweise erlaube, die finan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 19 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist, wie die Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.). Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entstehen der Gebühr

Rz. 18 Die Grundgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Entgegennahme der Information.[17] VV Vorb. 4 Abs. 2 ist insoweit analog anzuwenden. Rz. 19 Wird der Rechtsanwalt erst später beauftragt, etwa erst in der Hauptverhandlung, entsteht dennoch auch die Grundgebühr.[18] Jeder Verteidiger muss sich einarbeiten, unabhängig davon, wann er bestellt wird. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einordnung des Verfahrens

Rz. 2 Das Verfahren nach § 55 ist ein vereinfachtes Betragsfestsetzungsverfahren.[4] Die Festsetzung stellt keinen originären Verwaltungsakt, sondern einen Akt der Rechtsprechung im weiteren funktionellen Sinne dar.[5] Die Bestimmung wird ergänzt durch bundeseinheitlich geltende Verwaltungsbestimmungen (Verwaltungsvorschrift Vergütungsfestsetzung – VwV Vergütungsfestsetzung)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. 3Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteili...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einzeltätigkeiten

Rz. 2 Aus der Gesetzessystematik – Einstellung in einen eigenen Abschnitt des VV Teil 6 – sowie dem Wortlaut der Anm. Abs. 4 ("Eine Gebühr nach dieser Vorschrift entsteht jeweils auch …") ergibt sich, dass VV 6500 die Gebühr für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in allen von VV Teil 6 Abschnitt 1 bis 4 erfassten Verfahren regelt.[1] Wie in Strafsachen (VV Teil 4 Abschnitt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Frist

Rz. 11 Die Erinnerung ist nicht befristet. Das ergibt sich aus § 56 Abs. 2 S. 1, der für die Erinnerung nur auf § 33 Abs. 4, nicht aber auf die in § 33 Abs. 3 S. 3 enthaltene Beschwerdefrist verweist.[32] Die Verweisung in Abs. 2 S. 1 auf die in § 33 Abs. 3 S. 3 geregelte Frist bezieht sich damit ausschließlich auf die Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung. Der Gegena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung (Anm. Abs. 3)

Rz. 10 Wird dem Rechtsanwalt die Verteidigung oder Vertretung für das Verfahren übertragen, werden die nach VV 6500 entstandenen Verfahrensgebühren auf die für die Verteidigung oder Vertretung entstehenden Gebühren angerechnet (Anm. Abs. 3). Diese Bestimmungen in den Anm. zu VV 6500 stimmen mit VV Vorb. 4.3 überein. Auf die Erl. zu VV Vorb. 4.3 wird verwiesen. § 15a ist zu b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auf Klägerseite

Rz. 70 Erfolgt auf der Klägerseite ein Parteiwechsel, fällt für den Rechtsanwalt des Beklagten die Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nur einmal an.[80] Denn auch wenn er den Beklagten im Rechtsstreit gegen verschiedene Kläger vertritt, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, für die die Verfahrensgebühr nur einmal abgerechnet werden kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Verfahren

Rz. 273 Handelt es sich nicht um ein einheitliches Verfahren, lassen mehrere Anträge auf selbstständige Beweisverfahren die Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert gesondert entstehen. Selbst wenn die Parteien eigenständig je ein selbstständiges Beweisverfahren mit fast gleichem Beweisthema beantragen, entstehen in jedem Verfahren die Gebühren gesondert nach dem jeweils...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4

Rz. 49 Gem. § 55 Abs. 5 S. 2 hat der Festsetzungsantrag die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Nach Auffassung des OVG NRW reicht diese im Antrag enthaltene einfache Erklärung, Vorschüsse und sonstige Zahlungen nicht erhalten zu haben, nicht zur Glaubhaftmachung aus, weil solche Erklärungen nicht zu d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 162 Mit der Regelung in Nr. 2 ist keine Erweiterung der Dokumentenpauschale verbunden. Nr. 2 soll vielmehr an die Stelle der Nr. 1 Buchst. d treten, nämlich dann, wenn Kopien oder Ausdrucke nicht mehr in der herkömmlichen körperlichen Form verschickt werden, sondern stattdessen in elektronischer Form als Dateien. Nr. 2 ist nur anzuwenden, wenn in Nr. 1 Buchst. d genannte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensbeteiligte

Rz. 32 Das Rügeverfahren ist als kontradiktorisches Verfahren konzipiert. Zwar geht es um den Streit des betroffenen Verfahrensbeteiligten, der seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wähnt, mit dem Entscheidungsträger, dessen Handeln angegriffen wird (siehe auch Rdn 37). Verfahrensrechtlich ist aber nicht das Gericht sein Gegner, sondern wird ein anderer Beteiligter ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 6.1.1, 6100

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 41 Eine Anzeige der Verteidigungsabsicht im eigentlichen Sinn kann dann erfolgen, wenn das Gericht nach Einreichung einer Klage keinen frühen ersten Termin gemäß § 275 ZPO anberaumt, sondern vielmehr ein schriftliches Vorverfahren gemäß § 276 ZPO durchführt, im Rahmen dessen der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen hat, wenn er sich gegen die Klage verteid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vergütungsvereinbarung

Rz. 14 In einer Vergütungsvereinbarung können die Parteien einen von den gesetzlichen Gebühren abweichenden Betrags- oder Satzrahmen festlegen oder einen abweichenden Gegenstandswert vereinbaren (siehe § 3a). Auch sofern durch eine Vergütungsvereinbarung der gesetzliche Satz- oder Betragsrahmen einer Gebühr modifiziert wird, hat der Rechtsanwalt die konkrete Gebühr unter Ber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO

Rz. 11 Das Verfahren nach § 765a ZPO auf Räumungsschutz fällt nicht unter VV 3334.[10] Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung, das folglich durch die Gebühren nach VV 3309 abgegolten wird (siehe VV Vorb. 3.3.3 Rdn 9). Jedes Vollstreckungsschutzverfahren gilt als eigene Angelegenheit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 6.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert des Rechtsmittelverfahrens, für das die Zulassung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 37 Der Wert muss mit dem späteren Revisions- oder Rechtsmittelverfahren nicht identisch sein, da sich infolge von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen erge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 232 Pflegschaften sind in § 1909 BGB (Ergänzungspflegschaft), § 1911 BGB (Abwesenheitspflegschaft), § 1912 BGB (Pflegschaft für eine Leibesfrucht), § 1913 BGB (Pflegschaft für unbekannte Beteiligte), § 1914 BGB(Pflegschaft für gesammeltes Vermögen) und in § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft) geregelt (zum Umgangspfleger vgl. Rdn 307 ff.). Für die Vergütung bei der Bestellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühr

Rz. 6 VV 3326 bestimmt eine 0,75-Verfahrensgebühr. Die Höhe dieser Gebühr sieht der Gesetzgeber als sachgerecht an, weil sie die geringere Bedeutung der Verfahren nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3 und 106 Abs. 2 ArbGG gegenüber dem Verfahren vor dem Schiedsgericht durch den Ansatz einer geringeren Gebühr betone, dennoch aber dem erheblichen Aufwand des Rechtsanwalts gerecht wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Europäischer Vollstreckungstitel

Rz. 420 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit. In diesen Verfahren erwachsen Gebühren für eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung nach VV 3309, 3310. Dies gilt auch für die entsprechenden Anträge gemäß § 1096 Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abs. 2

Rz. 3 § 46 Abs. 2 S. 1 enthält die Möglichkeit der Vorabentscheidung der Erforderlichkeit der Reise eines Rechtsanwalts vor deren Antritt. Diese Entscheidung ist bindend. Von dieser Regelung bleibt aber die Möglichkeit der Festsetzung von Reisekosten im Vergütungsfestsetzungsverfahren unberührt, auch wenn kein Antrag zur Feststellung der Erforderlichkeit der Reise vor deren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Recht auf Beitreibung gegen andere Verfahrensbeteiligte

Rz. 15 Nach S. 3 ist § 126 ZPO entsprechend anzuwenden. Der zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt kann also seine Vergütung gegen den im Prozess unterlegenen Kläger oder andere Verfahrensbeteiligte, denen die Verfahrenskosten ganz oder teilweise auferlegt worden sind, nach den §§ 103 ff. ZPO im eigenem Namen festsetzen lassen und im eigenen Namen beitreiben. Eine Verpfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung

Rz. 2 Entsprechend den Regelungen bei Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auch in Verfahren nach der WBO für den Fall, dass der Rechtsanwalt bereits im Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten tätig war, in Abs. 2 eine Gebührenanrechnung vorgesehen. Entsprechendes gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG, wenn bereits ein Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Terminsgebühr vor Beantragung des Mahnbescheids

Rz. 104 Erstattungsrechtlich bedenklich ist die Situation dann, wenn sich der Rechtsanwalt nach Auftragserteilung aber vor Beantragung des Mahnbescheides mit dem Gegner in Verbindung setzt und mit diesem Besprechungen zur Vermeidung eines gerichtlichen Mahnverfahrens führt. Die Notwendigkeit derartiger Besprechungen und damit auch der dadurch ausgelösten Terminsgebühr wird r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmung der Vergütung

Rz. 93 §§ 612, 632 BGB sehen in ihrem Absatz 2 vorrangig die taxmäßige Vergütung vor. Zwar ist das RVG eine Taxe im Sinne dieser Vorschriften;[97] die zum 1.7.2006 erfolgte Deregulierung des Vergütungsrechts für die in Abs. 1 S. 1 genannten Tätigkeitsbereiche hat jedoch gerade eine ersatzlose Streichung der einschlägigen Gebührentatbestände des RVG bewirkt (siehe Rdn 2 ff.)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Beschwerdeverfahren

Rz. 24 Im Beschwerdeverfahren gegen eine erstinstanzliche Endentscheidung (§§ 3, 16 ThUG, §§ 58 ff. FamFG) entsteht die Verfahrensgebühr VV 6300 nach der Anm. zu VV 6300 gesondert. Eine vergleichbare Anmerkung findet sich bei der Terminsgebühr VV 6301 zwar nicht. Dies ist aber auch nicht erforderlich, weil sich bereits aus der allgemeinen Regelung in § 15 Abs. 2 ergibt, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) § 15a Abs. 1 und Staatskasse

Rz. 75 Teilweise wird statt § 15a Abs. 2 im Verhältnis zur Staatskasse die Anwendbarkeit von § 15a Abs. 1 bejaht, weil die Staatskasse die Vergütung an Stelle des bzw. neben dem Mandanten schuldet.[168] Die Beiordnung im Wege der PKH begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beio...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Auf eine Geltendmachung der durch die telefonische Kontaktierung eines Rechtsanwalts verursachten Verteidigerkosten im Wege der Leistungsklage muss sich der Kläger nur dann verweisen lassen, wenn ihm deren Bezifferung schon zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Feststellungsklage möglich und zumutbar gewesen ist. Verteidigerkosten stellen einen nach § 7 StrEG erstattung...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Dem Antragsgegner wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – im November 2017 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe (VKH) für den ersten Rechtszug unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt. Im November 2019 wurde der Antragsgegner unter Androhung der Aufhebung der VKH-Bewilligung aufgefordert, eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 155 Gemäß Nr. 2 Buchst. f gelten in den Beschwerdeverfahren nach dem EnWG die Vorschriften des VV Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können (§ 80 EnWG). a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 156 Für das Betreiben des Geschä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) ZIP-Datei

Rz. 168 Umstritten ist, ob bei Versendung einer sog. ZIP-Datei [266] nur eine oder mehrere Dateien versandt werden. Nach einer Auffassung wird beim Versendevorgang nur eine physikalische Datei versandt, so dass nach dem Wortlaut die Dokumentenpauschale nur einmal anfällt.[267] Nach anderer Auffassung ist für die Berechnung der Dokumentenpauschale auf die in der ZIP-Datei enth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermittel...mehr