Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 02/2020, Anwaltsvergütu... / 2. Nrn. 3313, 3314 VV

Auszuschließen sind ebenso die Regelungen nach Nrn. 3313, 3314 VV. Deren Anwendbarkeit verlangt nämlich die Vertretung durch den Rechtsanwalt in einem Eröffnungsverfahren, d.h. in dem Verfahrensstadium von der Antragstellung bis zur Verfahrenseröffnung. In diesem Abschnitt kann allerdings weder eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt noch beschieden werden. Dies ist ers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschäftsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 24 [Autor/Stand] Als "Geschäftsgrundstücke" (zweite Grundstücksart) bezeichnet das Gesetz solche bebauten Grundstücke, die zu mehr als 80 % eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen. Zur Entscheidung der Frage, ob die 80-%-Grenze überschritten ist, muss auch hier die gesamte Rohmiete in die Miete für gewerblichen und öffentlichen Zwecken dienende...mehr

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zfs 02/2020, Bindung an die... / Leitsatz

1. Der Rechtsanwalt ist an die einmal getroffene Bestimmung der Rahmengebühren auch dann gebunden, wenn er seiner Bestimmung unrichtige Gebührentatbestände (hier: Gebühren für den ersten Rechtszug in Strafsachen anstelle der höheren Gebühren für die Tätigkeit vor dem Schwurgericht) zugrunde gelegt hat. 2. Damit ist auch eine Nachfestsetzung der Gebührendifferenz im Kostenfest...mehr

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AGS 02/2020, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 6 S. 1 GKG entscheidet die Einzelrichterin über die Beschwerde. Das LG hat den Streitwert zutreffend auf eine Wertstufe bis 50.000,00 EUR festgesetzt. Der Gesamtstreitwert bei verbundenen Geschäften richtet sich nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages,...mehr

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AGS 02/2020, Anwaltsvergütu... / 7. Nr. 3403 VV

Wird der Rechtsanwalt ausschließlich – also ohne Vertretungsauftrag im Insolvenzverfahren – für das Verfahren der vorzeitigen Restschuldbefreiung beauftragt, so liegt eine Einzeltätigkeit vor, die mit einer 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV zu vergüten ist. Dies gilt sowohl für den Schuldner- als auch für den Insolvenzgläubigervertreter. Hinsichtlich des Gegenstandswerts ...mehr

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ZErb 02/2020, Zur Übermaßen... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Entlassung des Beteiligten zu 2) als Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses der Erblasserin. Die am … 1.2018 verstorbene Erblasserin war Reederin und frühere Alleinaktionärin der … Werft AG, eines mittelständischen Unternehmens mit ca. 100 Mitarbeitern. Von ihrem Ehemann … wurde sie … 2017 geschieden. Aus der Ehe sind zwei Töchte...mehr

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AGS 02/2020, Streitwertbeme... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben, dass ein deutscher Richter eine solche Entscheidung von sich gibt. Streitgegenstand in einem Räumungsprozess ist der Räumungsanspruch als solcher und nicht die Kündigung. Die Kündigung ist noch nicht einmal ein Rechtsverhältnis, dessen Wirksamkeit und Unwirksamkeit festgestellt werden könnte. Feststellbar ist lediglich der Bestand eines Mietverhältnis...mehr

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AGS 02/2020, Berücksichtigu... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte und zulässige Beschwerde (vgl. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG) ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, dass die Vergütung für das Verfahren S 20 AS 2422/13 auf 273,11 EUR festzusetzen ist. Auf die zutreffenden Gründe des SG wird in entsprechender Anwendung des § 142 Abs. 2 S. 3 SGG verwiesen. Hinsichtlich der Höhe der festgesetzten Verfahren...mehr

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AGS 02/2020, Staudinger, BGB-Kommentar zu §§ 985–1011: Eigentumsschutz und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (Buch 3 Sachenrecht)

Von Christoph Thole. Neubearbeitung 2019. Verlag Dr. Otto Schmidt – De Gruyter, Berlin. 717 S., 199,95 EUR Das vorliegende Werk der Staudinger, BGB-Gesamtkommentierungen thematisiert den Kernbereich des Sachenrechts. Umfasst sind Ansprüche aus dem Eigentum sowie die Normen zum Miteigentum. Dargestellt wird auch das Konkurrenzverhältnis zwischen dem Eigentümer-Besitzer-Verhält...mehr

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AGS 02/2020, Berücksichtigu... / Leitsatz

Gegenstand des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens gegen die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten nach § 56 RVG ist die gesamte Kostenfestsetzung, nicht die einzelne Gebühr. Die Überprüfung wird begrenzt durch den vom Rechtsanwalt gestellten Antrag einerseits und das Verböserungsverbot der reformatio in peius andererseits. Dieser Grundsatz führt dazu, dass im Erinnerungsve...mehr

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AGS 02/2020, Vergütung bei ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung gibt Anlass die verschiedenen Fälle der Verweisung und deren unterschiedliche gebührenrechtlichen Auswirkungen darzulegen:mehr

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AGS 02/2020, Keine Rechtsbe... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob der Erlass oder die Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren nach § 788 ZPO von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden darf, ist umstritten. Dies ist letztlich eine Frage des GKG, nämlich des § 17 GKG. Diese Frage kann daher auch nur in einem Verfahren nach dem GKG entschieden werden. In Verfahren nach dem GKG ist allerdings...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 7. Das Gläubigeraufgebot im eBAnz

Sucht man im eBAnz unter "gerichtlicher Teil", dann "Gläubigeraufgebot", gibt es fast keinen Treffer. Unter "Aufgebot" finden sich über 18.000 Eintragungen, allerdings sind "Aufgebote von Personen, Grundstücken, Nachlasssachen" zusammengefasst. Ergiebiger ist, in die Suchmaske "§ 454 FamFG; Gerichtlicher Teil" einzugeben; allerdings sind Aufgebote und Ausschließungsbeschlüss...mehr

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FoVo 02/2020, Darf ein Inka... / 2 II. Aus der Entscheidung

Verbraucherzentrale scheitert mit zulässiger Klage Das Landgericht Köln sieht sich als sachlich und örtlich zuständig an, billigt der Verbraucherzentrale trotz anderweitiger Verfahren und der Möglichkeit, im Vorprozess die jetzt beklagte Formulierung anzugreifen, ein Rechtsschutzbedürfnis zu und sieht auch keinen prozessualen Grund, das Verfahren auszusetzen. Insoweit handelt...mehr

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FoVo 02/2020, Die anwaltlic... / I. Die Problemstellung

Der Schuldner entzieht sich Der Gläubiger hat eine Forderung gegen den Schuldner von 11.253,00 EUR. Diese wurde klageweise geltend gemacht, nachdem vorgerichtlich keine Zahlung erfolgte. Vorgerichtlich wurde eine 1,3-Geschäftsgebühr geltend gemacht. Das Landgericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet, in dem der Beklagte durch einen Rechtsanwalt zwar die Verteidigung...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Volljährigenunterhalt

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.11.2019 – 3 UF 96/19 1. Umfasst die Verpflichtung des volljährigen Kindes zur Auskunftserteilung auch einen Familienunterhaltsanspruch der Kindesmutter gegen ihren jetzigen Ehemann, sind bei der Ermittlung der Mindestbeschwer gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bei Beschwerde eines auskunftsverpflichteten volljährigen Kindes in einem solchen Fall notwendige ...mehr

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AGS 02/2020, Rehberg/Asperger/Vogt/Feller/Hellstab/Jungbauer/Bestelmeyer/Frankenberg, Kommentar zum RVG

Von Jürgen Bestelmeyer, Sabine Feller, Nina Frankenberg, Heinrich Hellstab, Sabine Jungbauer, Prof. Dr. Jürgen Rehberg und Christien Vogt. 7. Aufl., 2020. Verlag Lucherhand. 1668 S., 179,00 EUR Der vorliegende seinerzeit von Göttlich und Mümmler begründete Kommentar ist als einziger RVG-Kommentar nicht nach den Paragrafen der RVG gegliedert, sondern nach alphabetischen Stichw...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 3 Anmerkung

Die Ausführungen des LSG sind rechtlich sicherlich interessant. Allerdings dürfte die Kostengrundentscheidung nichts mit der Frage zu tun haben, ob Gerichtkosten erhoben werden. Die Kostengrundentscheidung regelt, wer die Kosten zu tragen hat. Darüber ist im Erkenntnisverfahren nach den Vorschriften des SGG zu entscheiden. Darüber, welche Kosten anfallen, ist dagegen im Kosten...mehr

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AGS 02/2020, Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vorgelegt. Der Entwurf kann auf der Homepage des BMJV eingesehen werden.[1] Das Gesetz enthält Regelungen zur Entschädigung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dolmetschern, Üb...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / I. Fazit/Ausblick

Dieser kurze Rückblick auf die Reform des Schadensersatzrechtes im Jahre 2002, ihre im wesentlichen gelungene Umsetzung und die zwischenzeitlichen Entwicklungen zu den einzelnen Aspekten bestätigt, dass wir auch insoweit in einer dynamischen Welt leben. Viele der späteren Entwicklungen kann der Gesetzgeber bei Schaffung eines Regelwerkes noch nicht vorhersehen. Eine erheblic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. unten Rz. 37 f.) handelt. Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlich...mehr

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FoVo 02/2020, Die anwaltlic... / II. Nicht auf Gebühren verzichten

Das (erste) Versäumnisurteil Nach § 331 ZPO ergeht gegen den Beklagten nach Maßgabe des schlüssigen Vorbringens des Klägers Versäumnisurteil, wenn der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint. Hat der Kläger seinen Vortrag also schlüssig begründet, wird der Klage vollständig stattgegeben. Hinweis Nach § 708 Nr. 2 ZPO wird das Versäumnisurteil ohne Sicherhe...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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ZErb 02/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing, Erbrecht in der notariellen Praxis, inklusive Musterdownload Muster – Beispiele – Checklisten Handbuch, 2. Auflage 2019 Deutscher Notarverlag. ISBN 978-3-95646-177-4. ...mehr

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zfs 02/2020, Bindung an die... / 2 Aus den Gründen:

"… Il." Das Rechtsmittel ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, weil ausweislich der bereits mit Kostenfestsetzungsantrag vom 12.10.2...mehr

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AGS 02/2020, Rückwirkung ei... / 2 Aus den Gründen

Für die Entscheidung über die Erinnerung ist die Einzelrichterin, auf die das noch anhängige und im Sachzusammenhang stehende Klageverfahren nach einer Geschäftsverteilungsplanänderung übergegangen ist, zuständig. Das Gericht entscheidet über die Kostenerinnerung in der Besetzung, in der die zugrunde liegende Kostengrundentscheidung getroffen wurde (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, ...mehr

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FF 02/2020, Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester.

Katharina Hilbig-Lugani/Peter M. Huber (Hrsg.) De Gruyter Verlag Berlin 2019, geb., 216 S., 99,95 EUR, ISBN 978-3-11-055177-8 Im Sommer 2017 hat Professor Dr. Michael Coester seinen 75. Geburtstag gefeiert; ein Jubiläum, dass von Rudolf Streinz seinerzeit in der FF (vgl. Streinz, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag, FF 2017, 309 f.; vgl. auch Peschel-Gutzeit, Ein une...mehr

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AGS 02/2020, Umsatzsteuerpf... / 1 Aus den Gründen

2. Zwischen den Beteiligten ist der Sache nach hinsichtlich des Erstattungsanspruchs der Erinnerungsführerin gegen die Erinnerungsgegnerin nur streitig, ob der Verfahrensbevollmächtigte der Erinnerungsführerin wegen der für sie im Verfahren VG 37 L 225.18 V erbrachten anwaltlichen Leistungen der Umsatzsteuer unterlag. Unstreitig dürfte hingegen sein, dass der bejahendenfalls...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG-Urteil und die angefochtenen Bescheide sind aufzuheben. Sie sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO). Die Zuwendung der Klägerin an B C ist weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (dazu 1.) noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 Hs. 2 ErbStG...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Vergütung bei vorzeitiger Kündigung eines Gutachtenauftrags

Frage: Ich erstelle für Unternehmensmandanten und für Berufskollegen gelegentlich steuerliche Gutachten i. S. v. § 22 StBVV. Nun hat in einem Fall ein Auftraggeber vorzeitig, d. h. vor Fertigstellung des Gutachtens, den Auftrag gekündigt. Wir haben uns auf die Zahlung einer Pauschale geeinigt, die meinen Aufwand halbwegs abdeckt. Für künftige Fälle möchte ich mich diesbezügl...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Gebühr nach Ruhen des Verfahrens

Wenn ein Gerichtsverfahren für längere Zeit nicht betrieben wird, stellt sich die Frage, ob die Gebühren nochmals entstehen. Denn das Verfahren gerät in Vergessenheit und man muss sich wieder neu einarbeiten. Ausgangspunkt ist § 15 Abs. 5 Satz 1, 2 RVG: "Wird der Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 6.1 EU-Richtlinien

Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. a. Wirtschaftsprüf...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / e) Tod des Anwalts

Rz. 93 Verstirbt während des Prozesses der Anwalt, so tritt nach § 242 ZPO Unterbrechung des Verfahrens ein.mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Peter Bothe Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Singen Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, München Dr. Thomas Gleumes R...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Rechtsanwalt

Rz. 21 Ist der Rechtsanwalt mit dem Entwurf des Verfügungsvertrages beauftragt, fällt eine Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG an.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Gebühren des Rechtsanwalts

1. Gebührentatbestand Rz. 26 Auch wenn lediglich ein Miterbe ein Mandat für die Erbengemeinschaft erteilt, fällt die Geschäftsgebühr und/oder Verfahrensgebühr verbunden mit einer Erhöhungsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 1008 VV RVG an.[65] Berechtigt und verpflichtet wird nicht das vertretende Mitglied der Erbengemeinschaft, sondern die Gesamtheit der Miterben.[66] Dies gilt auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die 4. Auflage des "Praxiskommentar Erbrecht" mit Gesetzesstand 21.12.2019 wurde grundlegend überarbeitet und enthält ausführliche Hinweise zu aktueller Rechtsprechung und Literatur. Sie bietet in bewährter Weise der anwaltlichen Beratungspraxis eine umfassende, aktuelle und wissenschaftlich fundierte Grundlage. Die Neuauflage brachte Veränderungen in der Autorenschaft mit si...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / e) Rechtsanwälte, Notare

Rz. 58 Keine Probleme mit dem RDG haben naturgemäß Rechtsanwälte und Notare, für die die Übernahme des Amts als Testamentsvollstrecker grundsätzlich zulässig ist. Allerdings kann der Rechtsanwalt das Amt des Testamentsvollstreckers wegen § 45 Abs. 2 BRAO nicht ausüben, wenn er zuvor gegen den Träger des zu verwaltenden Vermögens tätig geworden ist. Aufgrund § 45 Abs. 3 BRAO ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Gebühren des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Gebühren bei der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts, gleich ob außergerichtlich oder im Prozess, bemessen sich nach dem Wert des verkauften Erbteils.[50]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Interessenkollision

Rz. 35 Wird eine Erbengemeinschaft vertreten, hat der Anwalt größtmögliche Sorgfalt darauf zu verwenden, dass er nicht einmal in den Verdacht des Parteiverrats gerät. Das Risiko der Interessenkollision bei Vertretung mehrerer Personen einer Erbengemeinschaft ist immens.[80] Im Gegensatz zur landläufigen Meinung vieler Anwälte ist der Gleichlauf der Interessen der Ausnahmefal...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / F. Haftungsfallen

Rz. 25 Der Rechtsanwalt ist gehindert, beide Vertragspartner eines Verfügungsvertrages zu vertreten. Dies gilt selbstverständlich auch bereits im Stadium der Beratung. Hat der Rechtsanwalt zuvor – in anderen Angelegenheiten – mehrere Erben der Erbengemeinschaft vertreten, so ist er dann gehindert, einen Miterben allein i.R.d. Verfügung über einen Erbteil zu beraten. Die erst...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Versäumung der Haftungsbeschränkung

Rz. 37 Neben der unbedingten Parteilichkeit (siehe Rdn 35) ist es vornehmste Pflicht des Anwalts, die Interessen seines Mandanten zu wahren und zu schützen. Dazu gehört es, den Mandanten auch ungefragt auf Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten hinzuweisen. Der Anwalt hat insoweit umfassend aufzuklären, um den Mandanten vor Schaden zu bewahren.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Gegenstandswert

Rz. 28 Wird ein Miterbe mit dem Ziel vertreten, seine Stellung als Alleinerbe zu erreichen, oder eine enterbte Person mit dem Ziel, eine (Mit-)Erbenstellung zu erreichen, so ist für den Gegenstandswert der Wert der beabsichtigten Besserstellung maßgebend. Beispiel Der verwitwete Erblasser E hinterlässt ein Vermögen i.H.v. 900.000 EUR. Seine drei Kinder A, B, und C sind gesetz...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen – Prinzip des sichersten Weges – Achtung Haftungsfalle

Rz. 23 Dass, wie bereits (vgl. Rdn 6) dargelegt, die Zustellung des Scheidungsantrages erforderlich ist, um die erbrechtlichen Folgen herbeizuführen, ist beim Beratungsgespräch zwischen Anwalt und Mandant zu berücksichtigen. Unter Umständen ist daher darauf zu achten, dass neben dem Scheidungsantrag noch andere Wege zu empfehlen sind.[68] Erhält demgemäß ein Rechtsanwalt den...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / F. Gestaltungshinweise für Zivil- und Steuerrecht

Rz. 33 Es ist die "hohe Kunst der Testamentsgestaltung", die vielfältigen Problembereiche der Erbengemeinschaft durch weitblickende Regelungen nach Möglichkeit vollständig zu "neutralisieren". Hierfür muss der Anwalt sich zunächst ein genaues Bild über die familiären Beziehungen seines Mandanten machen. Dies bedeutet nicht lediglich die Feststellung der familienrechtlichen B...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Verjährung

Rz. 65 Aus der Perspektive des Anwalts stellt die Verjährungsproblematik aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs oft ein großes Haftungsrisiko dar. Auch die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung des ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Abschluss des Auseinandersetzungsvertrags

Rz. 73 Der Auseinandersetzungsvertrag ist grundsätzlich eine abschließende Regelung zwischen den Miterben über die endgültige Verteilung des Nachlasses. Hierbei verursachte Fehler können "im Nachhinein" kaum noch "rückgängig" gemacht werden: Wurde der eigene Mandant i.R.d. Auseinandersetzungsvertrags "zu wenig" berücksichtigt, so rechtfertigt dies (später) regelmäßig keinen ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwalts, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbera...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Formprivileg

Rz. 1 § 2267 BGB lässt durch seine Formulierung ("genügt es") erkennen, dass die Bestimmung grds. die Errichtung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments erleichtern will. Neben der Möglichkeit der Errichtung nach § 2267 BGB stehen den Ehegatten auch alle sonst vom Gesetz zur Verfügung gestellten ordentlichen und außerordentlichen Formen der Testamentserrichtung zur...mehr