Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.1 Steuerfreie Familienheimfahrten

Für die Benutzung eines Firmenwagens zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entfällt der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Pkw für diese Fahrten der Abzug als Werbungskosten zustehen würde.[1] Für eine wöchentliche Familienheimfahrt, die der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen durchführen kann, wird damit auf die steue...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8 Überlassung von Sonderfahrzeugen

Die Monatsbeträge i. H. v. 1 % der Privatnutzung sowie 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach dem Gesetzeswortlaut für sämtliche Fahrzeuge anzuwenden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Fahrten unentgeltlich überlässt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung der Firmenwagenbesteuerung findet sich keine Definition des Begri...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2 Ermittlung der Gesamtkosten

Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Für Elektrofahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ist eine pauschale Kürzung der Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs für die darin enthaltenen Aufwendungen für das Batteriesystem vorg...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.4 Tarifliche Vergütungsregelungen

Praxis-Tipp Weitere Informationen rund um Tarifverträge Nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) werden Tarifverträge zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber bzw. den Arbeitgeberverbänden geschlossen. Auch Tarifverträge, Haus- oder Firmentarifverträge können unter bestimmten Voraussetzungen in Fragen des Arbeitsverhältnisses zur Anwendung kommen. Eine tarifliche Regelung ist ...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.1 Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 ist ein Arbeitsschutzgesetz, das der Gesundheit der Beschäftigten dient und vor Überforderung oder zu kurzer Erholungszeit schützen soll. Vom Gesetzgeber werden Handlungsspielräume für die betriebliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten aufgezeigt, die den individuellen Bedürfnissen und Situationen in Unternehmen gerecht werden sollen[1...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 5 Vergütung und Nachhaltigkeit

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Nachhaltigkeitsdiskussion spielt zunehmend auch die Vergütung eine wichtige Rolle. Zum einen geht es hier um regulatorische oder gesetzliche Anforderungen und Berichtspflichten rund um eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung. Generell sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeitenden für gleichwertige Arbeit nach analogen Maßstäben, a...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 6.1 Aufgabenbeschreibung

In der Regel werden Aufgabenbeschreibungen in der Form von Stellenbeschreibungen vorgenommen. Sie erläutern schriftlich die Aufgaben des Stelleninhabers und verdeutlichen die Zielbereiche des jeweiligen Mitarbeiters. Es wird somit klar, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung die Stelle mit sich bringt. Zusätzlich enthält die Stellenbeschreibung die quantitativen (Umsa...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.2.4 Prämienlohn

Der Prämienlohn hingegen kombiniert Zeit- und Mengenlohn. Dem Arbeitnehmer wird ein festes Grundgehalt, ergänzt um eine Prämie, gezahlt. Dabei kann der Arbeitnehmer die Höhe der Prämie beispielsweise durch sein Arbeitsergebnis bestimmen. Der Prämienlohn unterscheidet sich vom Akkordlohn, weil hier nicht nur die Belohnung quantitativer, sondern auch qualitativer Faktoren mögl...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.4 Die pauschalen und prozentualen Abschläge in Übersichtform

Die jeweiligen Abschläge und Kürzungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die es bei der Firmenwagenbesteuerung in den Jahren 2013-2030 zu beachten gilt, sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer komplizierten (ökologischen) Anspruchsvoraussetzungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Die nachfolgende Übersicht kann hie...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.11 Mobile Arbeit

Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit zählt die Nutzung von unterschiedlichen Formen der mobilen Arbeit in vielen Bereichen zum betrieblichen Alltag. Gemeint ist hiermit die Kombination aus zeit- und ortsflexibler beruflicher Tätigkeit mit oder ohne Einsatz von mobilen Endgeräten. Mobiles Arbeiten bezeichnet grundsätzlich das Arbeiten außerhalb des Betriebes in Form von...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.2 Instrumente der Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.3 Mindestlohn

Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes, kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, durch eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung bezi...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 1 Rahmenbedingungen für Vergütungsmodelle

Die Entlohnung in Geld ist nach wie vor der entscheidende Wertmaßstab und war lange Zeit die nahezu ausschließliche Währung für geleistete Arbeit. Mittlerweile sind viele andere Währungen hinzugekommen, die sowohl begrifflich wie rechtlich einen weiter gefassten Rahmen erforderlich gemacht haben. Die Gegenleistung des Arbeitgebers für geleistete Arbeit des Arbeitnehmers ist ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.5 Vergütungsregelungen in einer Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitnehmern (Betriebsrat) und Arbeitgebern (Unternehmensleitung) eines bestimmten Betriebes geschlossen. Dabei sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 BetrVG zu berücksichtigen. Da Arbeitsentgelt durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können sie nur dann Gegenstand einer Betriebsvereinbar...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.7 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bru...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.10 Vertrauensarbeitszeit

Von der Funktionszeit führt ein kleiner entscheidender Schritt zur Vertrauensarbeitszeit. Bei Vertrauensarbeitszeit steht wie bei der Funktionszeit die eigenverantwortliche Lage und Verteilung der Arbeitszeit im Mittelpunkt. Die Beschäftigten können entsprechend der betrieblichen Aufgaben und vereinbarten Ziele den Beginn, Ende und ihre Pausen selbstbestimmt wählen. Die jewe...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in dreifacher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die b...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.2.1 Übernahme der Zusage

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann die Zusage aus einem alten Arbeitsverhältnis von einem neuen Arbeitgeber übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sich sowohl der alte und der neue Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einig sind, dass die Zusage auf den neuen Arbeitgeber übergehen soll. In diesen Fällen übernimmt der neue Arbeitgeber die Zusage so, wie sie v...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst. Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Praktikan...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 5 Widerruf

Ansprüche auf bAV können nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt oder widerrufen werden. Deshalb enthalten Versorgungsordnungen häufig einen Widerrufsvorbehalt, der die Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Widerruf des Leistungsversprechens durch den Arbeitgeber festlegt. Der Arbeitgeber kann aber auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie z. B. Stö...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9.1 Mindestschutz für Pensionskassenzusagen vor dem 1.1.2022

Der vollständige PSVaG-Schutz von Pensionskassenzusagen setzt erst bei Arbeitgeberinsolvenzen ab 2022 ein. Tritt die Insolvenz des Arbeitgebers vor dem 1.1.2022 ein, gewährt § 30 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG einen europarechtskonformen Mindestschutz der Betriebsrentenansprüche. Dieser greift, wenn die Kasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um meh...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9.2 Schutz von Pensionskassenzusagen nach dem 1.1.2022

Wird ein Arbeitgeber nach dem 31.12.2021 insolvent, sichert der PSVaG grundsätzlich die unverfallbaren Anwartschaften der Arbeitnehmer sowie der Betriebsrentner in Höhe der Ausfalldifferenz zwischen der vom Arbeitgeber zugesagten Versorgung und der tatsächlichen Betriebsrentenzahlung der Pensionskassen. Im Ergebnis wird die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung vollständig abge...mehr

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Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Voraussetzung ist...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.5 Entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung

Für die beim neuen Arbeitgeber mit der Übertragung erworbenen Anwartschaften nach § 4 Abs. 2, 3 BetrAVG gelten die Regelungen für die Entgeltumwandlung entsprechend. Daraus folgt u. a.: Die neue Anwartschaft ist sofort unverfallbar und damit insolvenzgeschützt. Der Arbeitgeber muss die Leistung um mindestens 1 % jährlich anpassen bzw. bei einer Durchführung über eine Direktver...mehr

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Beihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietbeihilfe, Mietzuschuss usw.) und trägt dadurch zur Verbilligung von Wohnraum bei, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ist nicht anwendbar, da kein Sachbezug vorliegt. Soweit die Mietbeihilfen regelmäßig ...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.2.2 Übertragung des Wertes der unverfallbaren Anwartschaft

Bei der 2. Möglichkeit der einvernehmlichen Übertragung wird zuerst aus der unverfallbaren Anwartschaft ein Übertragungswert errechnet. Dieser wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen, der dann dem Arbeitnehmer eine wertgleiche Zusage zu geben hat. Bei der Erteilung der wertgleichen Zusage ist der neue Arbeitgeber nicht an die Ausgestaltung der alten Zusage gebunden. Im Gege...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.5 Abfindung trotz Abfindungsverbot

Eine Abfindung ist nur im Rahmen des § 3 BetrAVG zulässig. Abfindungen, die gegen diese Bestimmung verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig. Die Nichtigkeit führt dazu, dass die Anwartschaft nicht untergeht, sondern aufrechterhalten bleibt. Der Arbeitnehmer kann dann bei Eintritt des Versorgungsfalls die zugesagte Versorgungsleistung von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.6 Portabilität und Riester-Förderung

Die Übertragung einer Riester-geförderten Anwartschaft auf bAV stellt keine schädliche Verwendung dar. Vorausgesetzt, es ist eine lebenslange Altersversorgung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AltZertG vorgesehen. Der Arbeitnehmer kann von seinem neuen Arbeitgeber verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Riester-Förderung erfüllt werden, wenn die bAV über einen Pensionsfonds, ei...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / Zusammenfassung

Überblick Der Mindestlohn ist eine festgelegte Lohnuntergrenze, die von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland für alle Arbeitgeber und alle Arbeitsverhältnisse und damit alle Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) einige Ausnahmen zugelas...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pension...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 5.1 Lohnsteuer

Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituation finanziell...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Betriebsrenten und die Anwartschaften der Arbeitnehmer sind gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert, wenn sie von dessen Zahlungsfähigkeit abhängig sind. In diesem Fall werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) geschützt. Der PSVaG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Rahmen seiner mit der Sicheru...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 5.2 Sozialversicherung

Steuerfreie Beihilfen, die ein Arbeitgeber seinem in einer Notsituation befindlichen Arbeitnehmer gewährt, sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Sind die Beihilfen in Notsituationen für den über 600 EUR im Kalenderjahr hinausgehenden Betrag steuerpflichtig, sind sie auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.2 Abfindung von Kleinstanwartschaften und Minirenten

Kleinstanwartschaften bzw. Minirenten können abgefunden werden soweit sie bei monatlichen Renten 1 % der monatlichen Bezugsgröße und bei Kapitalbeträgen bis 120 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen. Diese Abfindung kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Unerheblich ist, dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens die monatliche Bezugsgröße überschritten wurde. Ei...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 1.2 Reine Beitragszusage

Sofort unverfallbar sind die gezahlten Beiträge auf eine Altersrente aus einer reinen Beitragszusage, und zwar unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber finanziert wurden oder aus einer Entgeltumwandlung stammen.[1] Die Unverfallbarkeitsfristen gelten daher nur, für eine arbeitgeberfinanzierte Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, soweit der Tarifvertrag nichts andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.1 Lohnsteuer

Fortlaufend gezahlte Übergangsbeihilfen, die private Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bis zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung gewähren, sind als laufender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.[1] Hinweis Steuerfreie Entgeltersatzleis...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 8 Schutz von Entgeltumwandlungsansprüchen

Entgeltumwandlungsansprüche sind sofort insolvenzgeschützt, wenn die Zusage ab dem 1.1.2002 erteilt wurde[1] und die Umwandlungsbeträge 4 % der zum Umwandlungszeitpunkt geltenden BBG nicht überschritten haben. Haben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstelle einer Gehaltserhöhung eine bAV vereinbart, liegt keine Entgeltumwandlung vor. Insolvenzschutz besteht daher erst mit Ei...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.7 Insolvenzschutz

Die entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung hat zur Folge, dass die neue Anwartschaft sofort gesetzlich unverfallbar ist, und damit Insolvenzschutz genießt. Die einvernehmliche Übertragung des Wertes einer unverfallbaren Anwartschaft ist der Höhe nach unbegrenzt und sofort gesetzlich unverfallbar. Sofortiger Insolvenzschutz besteht aber nur in der Höhe de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / Arbeitsrecht

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern Arbeitslohn. Sie unterliegt deshalb den Vorschriften über...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2 Portabilität

Arbeitnehmer hatten in der Vergangenheit bei einem Arbeitsplatzverlust bzw. -wechsel nur die Möglichkeit, ihre unverfallbaren Anwartschaften auf bAV stehen zu lassen. Eine Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber war nur unter strengen Auflagen möglich. Wurde die bAV über einen externen Träger durchgeführt, hatte der Arbeitnehmer u. U. die Mög...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9 Umfang des Insolvenzschutzes

Der PSVaG sichert Leistungen der bAV bis zum dreifachen der im Zeitpunkt der ersten Fälligkeit maßgebenden Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV.[1] Kapitalleistungen sind dabei in einen monatlichen Anspruch umzurechnen. Dies geschieht, indem die 120-fache monatliche Leistung berechnet wird. Die Höchstgrenze gilt sowohl für vom Arbeitgeber finanzierte, wie auch für über Entgeltumwand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 6.1 Lohnsteuer

Beihilfen, die für Zwecke der Ausbildung und Erziehung geleistet werden (Ausbildungs-, Erziehungs-, Studienbeihilfen, Stipendien), gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nrn. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.1 Abfindung von vertraglich unverfallbaren Anwartschaften und von Anwartschaften im laufenden Arbeitsverhältnis

§ 3 Abs. 1 BetrAVG verbietet grundsätzlich die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Abfindung laufender Betriebsrenten. Abfindbar bleiben vertraglich unverfallbare Anwartschaften. Möglich bleibt auch die Abfindung von Anwartschaften während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Vorausgesetzt, sie steht in keinem zei...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 1.2 Arten von Darlehen

Rz. 3 Hinsichtlich der Tilgung unterscheiden sich die Darlehen in Fälligkeitsdarlehen: Zum Fälligkeitstag ist das Darlehen in einem Betrag zurückzuzahlen; Tilgungsdarlehen: Das Darlehen ist im Fall eines Darlehens mit Ratentilgung in gleichen Raten (Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder (meistens) Jahresraten) zurückzuzahlen.[1] Im Fall eines Darlehens mit Annuitätentilgun...mehr

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Beihilfen / 1.1 Lohnsteuer

Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen (z. B....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 3.1 Lohnsteuer

Geldzuwendungen, die aus Anlass der Heirat des Arbeitnehmers oder der Geburt eines Kindes gewährt werden, gehören stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Lediglich Sachzuwendungen bleiben bis zu einem Wert von 60 EUR brutto als Aufmerksamkeiten aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses steuerfrei.[2] Achtung Überschreitung der Freigrenze führt zu Arbeitslohn Wir...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 4 Wahrung unverfallbarer Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer

Grundsätzlich bleiben Veränderungen der Versorgungsregelung und der Bemessungsgrundlagen außer Betracht, die nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Die Anwartschaft wird also quasi festgeschrieben. Ab dem 1.1.2018 wird dieser Grundsatz kombiniert mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der EU-Mobilitäts-Richtlinie. Veränderungen müssen dann berücksichtigt werde...mehr