Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 2.1.2 Deutsch als Muttersprache

Problematisch sind Formulierungen wie "Deutsch als Muttersprache"“. Die Formulierung nimmt implizit Bezug auf die ethnische Herkunft. Es gibt zwar im Detail hierzu unterschiedliche Auffassungen, aber Deutsch als Muttersprache sprechen regelmäßig nur Deutsche. Die Anforderung "Deutsch als Muttersprache" ist daher ein Indiz gemäß § 22 AGG, das eine Benachteiligung vermuten läs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 26 Bereits aus dem Wortlaut ("Kündigung des Arbeitsverhältnisses") folgt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG nur für den internen und nicht den externen Datenschutzbeauftragten gilt.[1] Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Datenschutzbeauftragte zunächst als Externer bestellt wird und dann ein Arbeitsverh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Erlass der – in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 25.5.2018 unmittelbar geltenden (Art. 288 Abs. 2 AEUV) – DSGVO [1] finden sich die – früher in §§ 4f, 4g BDSG a. F. enthaltenen – Regelungen zum Datenschutzbeauftragten in Art. 37 bis 39 DSGVO . Sie werden durch die – auf Grundlage des Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, 38 Abs. 5 DSGVO erlassenen – Regelungen für nicht öff...mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 1 Täglicher Betriebsbesuch

Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter hat folgenden vom Arbeitgeber festgelegten Tagesablauf: Gegen 8:15 Uhr fährt er mit seinem Pkw 10 Kilometer in die Firma, wo er seine Tagesaufträge erhält. Von dort aus beginnt er gegen 9 Uhr mit seiner Außendiensttätigkeit. Um 16:45 Uhr trifft er regelmäßig wieder in der Firma ein, wo er die abgerechneten Aufträge an die Buchhaltung wei...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 2.3 Bewerbungsfoto

Einige Unternehmen erwarten, dass Bewerber ihre Unterlagen ohne Foto einsenden. Der Gedanke dahinter ist, dass sich damit eine Diskriminierung aufgrund des Phänotyps verhindern lassen soll. Auch dazu gibt es unterdessen Programme, die automatisch Bewerbungsfotos unkenntlich machen.[1] Es erscheint kaum möglich, dass sie sich damit dem Vorwurf der Diskriminierung entziehen kö...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 3.4 Rechtsfolgen des Widerrufs der Bestellung

Rz. 21 Die Bestellung kann wirksam widerrufen werden, ohne dass im selben Rechtsakt das Grundverhältnis (Arbeitsverhältnis oder Dienst-/Geschäftsbesorgungsvertrag) beendet oder das aus dem Grundverhältnis folgende schuldrechtliche Pflichtenprogramm angepasst wird. Dies entspricht der im Gesetzeswortlaut angelegten Trennungstheorie (s. Rz. 10). Dennoch kommt das BAG im Ergebn...mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 3 Tägliche Rückkehr zur Wohnung

Sachverhalt Ein Bauarbeiter ist seit mehr als einem Jahr auf einer Großbaustelle eingesetzt, die voraussichtlich zum Ende des nächsten Jahres abgeschlossen wird. Die Baustelle ist 25 Kilometer vom Firmensitz und 40 Kilometer vom Wohnort des Mitarbeiters entfernt. Er verlässt regelmäßig um 7 Uhr die Wohnung und kehrt dorthin gegen 18 Uhr zurück. Zum Firmensitz kommt er nur zu...mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 5 Täglich mehrere Einsatzstellen

Sachverhalt Ein Maurer, der auf ständig wechselnden Einsatzstellen arbeitet, ist im Februar an 10 Arbeitstagen auf einer 50 Kilometer von seiner Wohnung entfernt liegenden Baustelle tätig. An weiteren 10 Arbeitstagen ist er zunächst auf einer 20 Kilometer von seiner Wohnung entfernten Baustelle tätig. Dort arbeitete er bis mittags und fährt dann jeweils zu einer von der erst...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 33 In zeitlicher Hinsicht gilt der besondere Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten von seiner gesetzlich vorgesehenen Bestellung bis ein Jahr nach dem Ende seines Amtes (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG). Für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes ist es ohne Bedeutung, dass die Kündigung während der Probezeit bzw. Wartezeit von 6 M...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 2 Benachteiligungsverbot (Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO)

Rz. 12 Der (interne) Datenschutzbeauftragte darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden (Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO). Darin liegt eine besondere Ausformung des allgemeinen Maßregelungsverbots (§ 612a BGB). Verstößt der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot, ist die benachteiligende Maßnahme (z. B. Abmahnung, Kündigung) unwirksam...mehr

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 2.1.1 Sprachkenntnisse

Es ist grundsätzlich in Ordnung, ein bestimmtes Sprachniveau als Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit zu verlangen. Regelmäßig erfordert die sinnvolle Bewältigung einer Tätigkeit die Fähigkeit, in der geläufigen Sprache des Ortes, an dem die Tätigkeit stattfindet, zu kommunizieren. Die Einstufung des Sprachniveaus erfolgt neutral anhand des gemeinsamen Referenzrahmens ...mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 7 Auswärtige Übernachtung über 3 Monate

Sachverhalt Ein Monteur, der in Hannover wohnt, ist seit Juli des Vorjahres (und voraussichtlich noch bis Ende des nächsten Jahres) auf Montage in Hamburg eingesetzt. Eine Arbeitgeberzuordnung zum Betrieb ist nicht erfolgt. Unter der Woche übernachtet er in einer Pension zum Preis von 25 EUR je Nacht (ohne Frühstück), die in 10 Kilometer Entfernung von der Arbeitsstätte liegt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.2.2 Änderungskündigung

Rz. 37 Im Hinblick auf die Beendigung der arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten des internen Datenschutzbeauftragten liegt ein wichtiger Grund für die Änderungskündigung z. B. dann vor, wenn der Datenschutzbeauftragte die gesetzlichen Voraussetzungen der Fachkunde oder Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllt (vgl. Rz. 3). Das ergibt sich aus der gesetzlichen Wertung der Art. ...mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 6 Auswärtige Übernachtung unter 3 Monaten

Sachverhalt Ein in Freiburg wohnender Polier, der auf Großbaustellen eingesetzt wird, ist seit Januar in Karlsruhe tätig. Er arbeitet dort voraussichtlich bis Ende des Jahres. Unter der Woche übernachtet er – außer dienstags – in einem angemieteten 1-Zimmer-Appartement (monatliche Miete 250 EUR), das unmittelbar neben der Baustelle liegt. Jeweils dienstags und freitags fährt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1.1 Gesetzeszweck

Rz. 7 Um die unabhängige Aufgabenerfüllung des Datenschutzbeauftragten zu gewährleisten und ihn vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf die Amtstätigkeit des Datenschutzbeauftragten zu schützen, sieht das Gesetz 3 Schutzkomponenten vor: Schutz gegen Benachteiligung und Abberufung wegen der Erfüllung seiner Aufgaben (Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSG...mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 8 Sammelbeförderung

Sachverhalt Eine Firma setzt Bauarbeiter in Kolonnen auf Großbaustellen ein. Dabei werden sie in firmeneigenen Kleinbussen zu ihrem jeweiligen Einsatzort transportiert. Die Kleinbusse starten von einem Parkplatz als gemeinsamem Treffpunkt. Für die Fahrt dorthin erhalten die Mitarbeiter eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr auf Antrag zusätzlich zum vereinbar...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.3 Großer Handlungsspielraum des Arbeitgebers

Diese Darstellung der systematischen Grundzüge zeigt bereits den großen Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber dem Arbeitgeber einräumt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt zu einer weiteren Einschränkung der Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats. Für den Bereich der sozialen Mitbestimmung hat das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung von 1994[1] anerka...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.2 Vorläufige personelle Maßnahmen

Weiter enthält das Gesetz in § 100 BetrVG die Befugnis des Arbeitgebers, vorläufige personelle Maßnahmen durchzuführen. Hierzu muss er zwar ein formalisiertes, kurzen Fristen unterworfenes Verfahren einleiten, kann aber dann die personelle Maßnahme erst einmal durchführen, ohne seinerseits gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu müssen. Der Betriebsrat ist dann in d...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 4 Konsequenzen von Pflichtverletzungen: Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss aus dem Betriebsrat

Wie bereits erwähnt, hat der Arbeitgeber generell keinen einklagbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter Handlungen. Ausgenommen sind Eigentumsverletzungen, denen mit dem Unterlassungsantrag gemäß § 1004 BGB entgegengetreten werden kann.[1] Ansonsten bleibt ihm als effizientes Mittel zur Verhinderung rechtswidriger Handl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Allgemeine Wirkung der Sperrfrist

Rz. 7 Seit der Junk-Entscheidung des EuGH[1] bedeutet die Sperrzeit, dass die rechtliche Beendigungswirkung der arbeitgeberseitigen Kündigung bzw. der sonstigen vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungshandlung (z. B. Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag) nicht in der Sperrfrist eintreten darf[2]. Solange die Sperrfrist läuft, ist die Beendigungswirkung der vom...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.5 Persönliche Angriffe

Angriffe gegen den Personalleiter in der Betriebsversammlung können einen Pflichtenverstoß darstellen, wenn dieser seiner personalen Würde verletzt wurde und wenn es sich um Schmähkritik handelt. Dies ist nur dann der Fall, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht.[1] Die Rechtsprechung i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Verwaltungsakt

Rz. 12 Die Abkürzung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG ist ein begünstigender Verwaltungsakt [1] mit privatrechtsgestaltender Wirkung[2]. Es gelten die Regelungen der §§ 31 ff. SGB X. Die Entscheidung der Arbeitsverwaltung wird mit Bekanntgabe an den Arbeitgeber wirksam (§§ 39 Abs. 1 Satz 1, 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Der zu entlassende Arbeitnehmer ist zwar mittelbar von d...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.4 Mehrere Beschlussverfahren

Auch das Führen einer Mehrzahl von Beschlussverfahren stellt keinen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten dar, solange die Verfahren nicht rechtsmissbräuchlich oder schikanös eingeleitet werden.[1] Allerdings kann der Betriebsrat aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet sein, den Arbeitgeber vor Einleitung eines Beschlussverfa...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.3 Mitarbeiterumfragen des Betriebsrats

Will der Betriebsrat Umfragen in der Belegschaft durchführen, so kann er dies grundsätzlich im Rahmen seines Aufgabenbereichs und unter Beachtung der allgemeinen Regelungen für seine Tätigkeit und ohne eine Einbeziehung des Arbeitgebers in die Planung oder Durchführung der Umfrage tun. Begrenzt ist sein Handeln lediglich durch die Verpflichtung, darauf zu achten, dass Betrie...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Rückwirkende Verkürzung

Rz. 11 Ist dem Antrag des Arbeitgebers auf rückwirkende Abkürzung der Sperrfrist stattgegeben worden, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber dennoch weiterbeschäftigt, bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt bis zur tatsächlichen Beendigung der Beschäftigung an den Arbeitnehmer zu zahlen.[1]mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.4 Kurzfristige personelle Einzelmaßnahmen

Das Maß der Einschränkung zeigt sich insbesondere bei den kurzfristigen personellen Einzelmaßnahmen. Wenn der Arbeitgeber etwa eine Aushilfe einstellt, kann er diese Maßnahme als dringend erforderlich bezeichnen und durchführen. Endet die Beschäftigung, bevor das Zustimmungsersetzungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist, muss dieses eingestellt werden, auch wenn ...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / Zusammenfassung

Überblick Der Betriebsrat ist Träger einer Vielzahl von Rechten gegenüber dem Arbeitgeber, die er im Beschlussverfahren durchsetzen kann. Diese Einflussmöglichkeiten haben aber auch Grenzen und sowohl der Betriebsrat als Kollegialorgan als auch die einzelnen Betriebsratsmitglieder haben Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Diese sind aber im Gegensatz zu denen des Arbeitgebe...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.1 Allgemeines

Aus dem Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist keine den Betriebsrat bindende allgemeine Schweigepflicht zu entnehmen, die ihn daran hindern könnte, der Belegschaft Nachrichten über zwischen ihm und dem Arbeitgeber entstandene Kontroversen zukommen zu lassen.[1]mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.4 Persönliche Verhältnisse und Daten von Arbeitnehmern

Auch über Informationen über persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen und der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten erfährt, haben die Mitglieder des Betriebsrats Stillschweigen zu bewahren.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Infor...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 1 Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit

Gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG arbeiten Arbeitgeber und Betriebsrat "vertrauensvoll … zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen". Die Vorschrift enthält verbindliches, das Verhalten der Betriebsparteien regelndes, unmittelbar geltendes Recht und ist keine bloße Auslegungshilfe für andere betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften. Sie schafft allerdings keine eigenen Mitb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.5 Nachweispflichten

Rz. 38 Die Steuerfreiheit der Zuschläge setzt nach ständiger Rspr. grundsätzlich die Einzelaufstellung der geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit voraus. Modellrechnungen genügen diesen Anforderungen nicht. Der Arbeitgeber genügt diesem Erfordernis, indem er in einer Anlage zum Lohnkonto das Datum des Arbeitstags, die Stundenzahl sowie – soweit dies für die Quali...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Verlängerung der Sperrfrist

Rz. 17 Nach § 18 Abs. 2 KSchG kann die Agentur für Arbeit im Einzelfall die Sperrfrist auf bis zu 2 Monate verlängern. Fristbeginn ist der Eingang der ordnungsgemäßen Anzeige. Eine solche Verlängerungsentscheidung muss dem Arbeitgeber vor Ablauf der regelmäßigen Sperrfrist von einem Monat (§ 18 Abs. 1 Halbsatz 1 KSchG) bekannt gegeben werden, sonst hat die Freifrist nach § 1...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.5 Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

Die Befugnis zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Angelegenheiten des Betriebs wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Betriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit selbst darüber entscheiden könne, wann und in welchem Umfang eine öffentliche Stellungnahme angebracht ist. Insoweit kann auch er s...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.7 Parteipolitische Bestätigung

Parteipolitische Betätigungen hat der Betriebsrat nach der klaren Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zu unterlassen. Dabei wird der Begriff der Parteipolitik weit ausgelegt, denn mit dem Verbot soll nicht nur Betriebsfrieden gewahrt werden, sondern auch die parteipolitische Neutralität, denn die Arbeitnehmer sollen vor einer Beeinflussung geschützt werden, der sie sich ni...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 10 Die zuständige Agentur für Arbeit kann auf ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers [1] die Sperrfrist verkürzen, indem sie nach § 18 Abs. 1 KSchG ihre Zustimmung erteilt, dass die Entlassung vor Ablauf der regelmäßigen Sperrfrist von einem Monat wirksam wird. Die Zustimmung kann auch rückwirkend bis zum Tage der Antragstellung erteilt werden (§ 18 Abs. 1 Halbsatz 2 KSch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.4 Negativattest der Arbeitsverwaltung

Rz. 15 Dieselben Grundsätze müssen konsequenterweise auch beim sog. Negativattest gelten. Hat die Arbeitsverwaltung irrtümlich angenommen, die beabsichtigten Entlassungen seien nicht anzeigepflichtig, und hat sie dem Arbeitgeber ein entsprechendes Negativattest erteilt, so kann sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess dennoch darauf berufen, es habe eine nach § 17 KS...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.1 Gebundene Mitbestimmung

Der Arbeitgeber bedarf bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG zwar der Zustimmung des Betriebsrats, dieser darf sie aber nur bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz abschließend aufgeführter Gründe verweigern. Bei einer solchen "gebundenen Mitbestimmung" ersetzt nicht die Einigungsstelle nach billigem Ermessen die Einigung der Betriebspartner, sondern das Arbeitsgerich...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 1 Allgemeines

Nicht nur Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber häufig Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, die sie nicht nur für berufliche Fahrten, sondern auch für private Zwecke nutzen können. Häufig erhalten auch freie Mitarbeiter, wie z. B. Handelsvertreter, Bausparkassenvertreter o. ä., von ihrem Auftraggeber ein Fahrzeug gestellt. Dabei sind insbesondere 2 Fälle zu unterscheiden....mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.7 Sonderstellung von Betriebsratsmitgliedern

Den einzelnen Betriebsratsmitgliedern sind für ihr Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt. So verbietet § 78 Abs. 2 BetrVG die Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihres Amts. Nicht jeder faktische Vorteil ist jedoch davon erfasst. So ist die Verhandlungsposition eines Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.1 Zurechnung der Pflichtverstöße einzelner Betriebsratsmitglieder

Pflichtverstöße einzelner Betriebsratsmitglieder können dem Betriebsrat als Gremium zugerechnet werden, wenn dieser das gesetzwidrige Verhalten eines seiner Mitglieder billigt oder sogar unterstützt. Voraussetzung dieser Zurechnung ist aber, dass der Arbeitgeber die Umstände für diese Billigung, bzw. Unterstützung detailliert vorträgt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.1 Information der Belegschaft über den Ausgang eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Ein Verstoß gegen das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit liegt nicht schon dann vor, wenn der Betriebsrat einen Informations-Aushang vornimmt, in dem sachlich dargestellt wird, dass der Arbeitgeber mitbestimmungswidrig den Verkauf von zollfreien Kantinenwaren eingeschränkt hat und dies mittels eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens abgewehrt wurde.[1] Dies gilt auch, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.1 Grenzen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

In sozialen Angelegenheiten ist die Mitbestimmung bekanntlich am stärksten ausgeprägt.[1] Allerdings gibt es auch hier Grenzen der Einflussmöglichkeit des Betriebsrats. So hat der Arbeitgeber bei Regelungen, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, einen Verhandlungsanspruch, auf den sich der Betriebsrat einlassen muss. Erst wenn ernsthaft geführte Einigungsbemühu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.1.3 Mischfälle

Rz. 30 Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit werden häufig zusammen mit nicht steuerbefreiten Zuschlägen für Mehrarbeit gezahlt. Hierfür findet sich eine ausführliche Regelung in R 3b Abs. 5 LStR 2023. Unproblematisch sind die Fälle, in denen die Zuschläge getrennt voneinander gezahlt werden, da sich dann die nach § 3b EStG steuerfreien Zuschläge o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2 Grenzen der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

Im Gegensatz zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten sind die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen geringer ausgeprägt. Dies ist bereits im Gesetz so angelegt und die Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts sieht einen weiten Handlungsspielraum für den Arbeitgeber. Zunächst gilt, dass der Betriebsrat nur ab einer Unterne...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.6 Keine weitergehenden Verpflichtungen des Betriebsrats

Aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann nicht abgeleitet werden, dass der Betriebsrat den Arbeitnehmern "gut zureden müsste", einen vom Arbeitgeber angebotenen Änderungsvertrag, etwa auf Erhöhung der Arbeitszeit bei gleich bleibendem Gehalt, zu unterzeichnen.[1] In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass es dem Betriebsrat nicht verwehrt ist,...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5 Die Grenzen der Einflussnahme des Betriebsrats bei den verschiedenen Mitbestimmungstatbeständen

Das Betriebsverfassungsgesetz differenziert sehr stark zwischen den einzelnen Gebieten der Mitbestimmung. In wirtschaftlichen Angelegenheiten ist die Mitbestimmung am schwächsten ausgeprägt, weil die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes die unternehmerische Entscheidung schützt. Ansonsten muss man zwischen der Mitbestimmung in sozialen und in personellen Angelegenheiten unter...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.3 Aufsichtsratsmitglieder

Es besteht grundsätzlich eine Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auch gegenüber dem Betriebsrat, selbst wenn der Arbeitnehmervertreter zugleich dessen Mitglied ist. Verstößt der Arbeitnehmer hiergegen, kommen zunächst die Sanktionen des Gesellschaftsrechts, vor allem die Abberufung aus dem Aufsichtsrat in Betracht. Eine außerordentliche Kündig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.1.2 Pauschal

Rz. 29 Pauschale Zuschläge sind nur dann steuerfrei, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlung oder Vorschuss auf eine spätere Einzelabrechnung gezahlt werden[1], und den später ermittelten Zuschlägen für tatsächlich geleistete Stunden entsprechen. Sie sind bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos einzeln zu errechnen...mehr