Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch

Leitsatz Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist bei einem Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaates unter anderem, dass er nach § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 FreizügG/EU und § 2 Abs. 3 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt ist. Ein möglicher Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitnehmerschützende Vorschriften kann nicht zur Versagung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eingliederung von Personenzusammenschlüssen

Rz. 71 In ein anderes Unternehmen können nicht nur Einzelpersonen weisungsgebunden eingegliedert werden; nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG kann auch ein Personenzusammenschluss weisungsgebunden eingegliedert sein. Grundsätzlich können damit unter diese Vorschrift die folgenden Personenzusammenschlüsse fallen, wie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Schadensers... / 2 Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den alten Arbeitgeber

Gegenüber dem neuen Arbeitgeber kann der alte Arbeitgeber wegen unrichtiger Zeugniserteilung nach § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) schadensersatzpflichtig werden. Ein Anspruch nach § 826 BGB setzt jedoch zumindest bedingten Vorsatz des ehemaligen Arbeitgebers bezüglich der unrichtigen Formulierungen voraus; Fahrlässigkeit allein genügt nicht. Ein solcher Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Schadensers... / 1 Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer kann einen Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber herleiten aus Verzug, wegen Nichterteilung oder verspäteter Erteilung des Zeugnisses, aus der Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten wegen unvollständiger oder unrichtiger Zeugniserteilung. Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, dem Arbeitnehmer rechtzeitig ein ordnungsgemäße...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Schadensersatzhaftung des Arbeitgebers

Zusammenfassung Überblick Ist ein Zeugnis im Hinblick auf Tatsachenbeschreibungen oder Bewertung von Leistung und Verhalten fehlerhaft, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers oder gar eines Dritten, der sich auf den – falschen – Zeugnisinhalt verlässt, führen. 1 Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber Der Arbeitnehmer kann einen Schadensersatzanspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1 Die Beweislast

Zunächst müssen Beschäftigte ihren Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses geltend machen und diesen jedenfalls bei einem Zwischenzeugnis auch begründen. Dieses Verlangen ist regelmäßig gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben bzw. gegenüber demjenigen, der die Arbeitgeberfunktion, ggf. auch nur in bestimmten Bereichen (z. B. Personalleiter), wahrnimmt. Ist gar kein Arbeitszeugnis e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Schadensers... / Zusammenfassung

Überblick Ist ein Zeugnis im Hinblick auf Tatsachenbeschreibungen oder Bewertung von Leistung und Verhalten fehlerhaft, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers oder gar eines Dritten, der sich auf den – falschen – Zeugnisinhalt verlässt, führen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 35 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.[1] Dies gilt auch für die Wahl und die Änderung des Ausgleichszeitraums nach § 3 Satz 2.[2] Die Beteiligung des Betriebsrats soll die Interessen der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Arbeitszeit- ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / Zusammenfassung

Überblick Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder aus Sicht des Arbeitnehmers nicht ordnungsgemäß, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der Beweislast bei einer angestrebten Zeugniskorrektur und welche Kosten auf den Arbeitgeber in e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 8 Rechtsfolgen eines Verstoßes/Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 42 Bei der zwingenden öffentlich-rechtlichen Regelung in § 3 handelt es sich um ein Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB mit der Folge, dass ein Verstoß grundsätzlich die Teilnichtigkeit der Arbeitszeitvereinbarung zur Folge hat (vgl. oben Rz. 9 und BAG, Urteil v. 24.8.2016, 5 AZR 129/16 [1]). Gegen nichtige Anordnungen des Arbeitgebers besteht ein Leistungsverweigerungsrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.3 Vertrauensarbeitszeit

Rz. 34 Die gesetzlich nicht definierte Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Einhaltung der Vertragsarbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, dass die Arbeitnehmer ihren arbeitszeitbezogenen vertraglichen Verpflichtungen auch ohne diese Kontrolle nachkommen.[1] Allerdings verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG grundsätzlich eine A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Unaufschiebbarkeit der Sonn- und Feiertagsarbeit

Rz. 12 Nach dem Eingangssatz des § 10 stehen die dort aufgeführten Ausnahmetatbestände alle unter dem Vorbehalt, dass die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Diese Einschränkung galt früher nur für einen Teil der nach § 105c Abs. 1 Nr. 3, 4 GewO zulässigen Arbeiten und wurde nun auf alle Ausnahmetatbestände erstreckt. In Rechtsprechung und Literatur ist ma...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.20 Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 97 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 16 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Produktionsunterbrechung zu einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen führen würde. Der Ausnahmetatbestand gilt sowohl für die diskontinuierliche als auch die kontinuierliche Sonntagsarbeit. Es handelt sich dabei um eine Auffangregelung, mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.1 Mögliche Ausgleichszeiträume

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht, ob er im Rahmen individual- bzw. kollektivrechtlicher Regelungen und aufgrund seines Weisungsrechts einen Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten oder von 24 Wochen festlegen will.[1] Rz. 13 Im Hinblick auf den Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten ist umstritten, ob es sich um Kalendermonate handelt[2] oder um Zeitmonate i. S. d....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.17 Zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 15)

Rz. 83 Die Vorschrift entspricht weitgehend dem früheren § 105c Abs. 1 Nr. 4 Alt.1 GewO. Nach der 1. Variante des § 10 Abs. 1 Nr. 15 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit Tätigkeiten zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen beschäftigt werden. Rz. 84 Naturerzeugnisse sind tierische und pflanzliche Erzeugnisse, die in naturbelassenem Zustand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Durchführung des Arbeitszeitausgleichs

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer von 8 Stunden innerhalb des Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt nicht überschritten werden. Weitere Vorgaben im Hinblick darauf, wie dieser Durchschnittswert erreicht wird, enthält das Gesetz nicht. Umstritten ist gleichwohl, ob der Ausgleich der länge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Reichweite der Ausnahmen

Rz. 8 Die Ausnahmen bestehen für bestimmte Beschäftigungsbereiche und Betriebe. Es stellt sich die Frage nach der Reichweite der jeweiligen Ausnahmen. Sie gelten dabei für die im Gesetz ausdrücklich genannte Haupttätigkeit. Daraus folgt aber nicht, dass zwingend der ganze Betrieb hiervon erfasst wird. So bedingen Ausnahmegründe für den Produktionsbereich nicht zwangsläufig e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.10 In Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Komissionieren von leichtverderblichen Waren i. S. d. § 30 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 56 Die Ausnahme nach Nr. 10 entspricht hinsichtlich der Verkehrsbetriebe dem früheren § 105e GewO. In Abs. 1 Nr. 10 lässt das Gesetz eine Ausnahme für Verkehrsbetriebe sowie für den Transport und das Kommissionieren von leicht verderblichen Waren zu. Hierdurch soll der überragenden Bedeutung des Verkehrs in einer mobilen Gesellschaft sowie dem Bedürfnis der Verbraucher n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Verlängerung auf bis zu 10 Stunden

Rz. 7 Die werktägliche Arbeitszeit kann grundsätzlich auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sodass sich bei 6 Werktagen pro Woche eine höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 60 Stunden ergibt. Diese Verlängerung bedarf arbeitszeitrechtlich keiner Rechtfertigung; insbesondere ist ohne Belang, warum und in welchem Umfang die Arbeitszeit verlängert wird und ob die Verlängerun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.14 Bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 73 § 10 Abs. 1 Nr. 14 enthält 3 Ausnahmefälle, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt ist. Die ersten beiden Varianten gehen auf den früheren § 105c Abs. 1 Nr. 3 GewO zurück. Durch die Schaffung der Ausnahmetatbestände der Alternativen 1 und 2 nimmt der Gesetzgeber auf wirtschaftliche Gesichtspunkte Rücksicht. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Unternehmer dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.18 Misslingen von Arbeitsergebnissen (§ 10 Abs. 1 Nr. 15 2. Alt.)

Rz. 89 Nach der 2. Variante der Nr. 15 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, um das Misslingen von Arbeitsergebnissen zu verhindern. Die Regelung geht auf den früheren § 105c Abs. 1 Nr. 4 2. Alt. GewO zurück, allerdings wurde der Begriff "Arbeitserzeugnisse" durch den weiteren Begriff "Arbeitsergebnisse" ersetzt, sodass nun nicht nur Arbeiten zur Her...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 8 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 120 Der Arbeitgeber handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ordnungswidrig, wenn er einen Arbeitnehmer entgegen § 9 Abs. 1 ArbZG an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt und kein Ausnahmefall des § 10 vorliegt, dabei genügt fahrlässiges Handeln. Rz. 121 Bei einem vorsätzlichen Verhalten, durch das die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet wird oder einem wiederholten beharrlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Ausgleich der verlängerten Arbeitszeiten

Rz. 11 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nur auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Der Arbeitgeber hat also darauf zu achten, dass längere Arbeitszeiten an einzelnen Werktagen durch entsprechend kürzere Arbeitszeiten an ander...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.13 Im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 70 Die Vorschrift entspricht der früheren Regelung in § 105c Abs. 1 Nr. 3 GewO. Zulässig ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen. Rz. 71 Unter dem Bewachungsgewerbe versteht man nach § 34a GewO das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen. Hierzu zählt z. B. die B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeiten nach § 10 Abs. 2

Rz. 104 § 10 Abs. 2 erlaubt die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen mit Produktionsarbeiten, wenn die Unterbrechung der Tätigkeit dazu führt, dass für die nach Abs. 1 Nr. 14 zulässigen Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Wiederaufnahmevorbereitungen und Funktionskontrollen mehr Arbeitnehmer erforderlich wären als bei durchgehender Produktion...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Werktägliche Arbeitszeit (Satz 1)

Rz. 4 Die gesetzliche Regelung geht von der werktäglichen Arbeitszeit aus. Werktag ist jeder Kalendertag, der kein Sonntag oder gesetzlich festgelegter Feiertag ist. Werktag ist damit auch der Samstag, und zwar unabhängig davon, ob an ihm üblicherweise gearbeitet wird oder nicht. Der Gesetzgeber geht also von einer 6-Tage-Woche aus, die folglich allen Berechnungen im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Die Bedeutung dieser Regelung ist in der Praxis gering, da bei der Polizei- und Ordnungsverwaltung sowie den Gerichten überwiegend Soldaten, Beamte und Richter tätig sind, für die das ArbZG bereits generell nicht gilt. In Betracht kommt daher etwa die Beschäftigung von Angestellten in Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie Behörden, die zur Umsetzung der im Rahmen von B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.2 Bezahlter Sonderurlaub

Im Fall einer persönlichen Arbeitsverhinderung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Freistellung wird häufig als Sonderurlaub bezeichnet. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber in diesen Fällen das Entgelt fortz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.2 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Das Bundesurlaubsgesetz untersagt dem Arbeitnehmer, während der Zeit des Urlaubs eine Erwerbstätigkeit zu leisten, die dem Urlaubszweck zuwider laufen würde.[1] Dieses Verbot zielt nicht nur auf Tätigkeiten ab, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis erbracht werden, sondern auf alle Betätigungen, die auf Erwerb ausgerichtet sind und dem Erholungszweck zuwider laufen. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.3 Unbezahlter Urlaub

Eine besondere Fallgruppe der Befreiung von der Arbeitsverpflichtung stellt der sog. unbezahlte Urlaub dar. Mit Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in dem jeweils vereinbarten Umfang eingegangen. Demgemäß hat er im Regelfall keinen Anspruch darauf, von eben dieser Verpflichtung – sei es auch unter Fortfall de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 2 Grundsätze der Personalaktenführung

Eine Personalakte beinhaltet regelmäßig den gesamten dienstlich relevanten Lebensablauf eines Mitarbeiters, belegt und ergänzt durch weitere Dokumente. So sammeln sich in der Akte häufig höchst sensible Daten über den jeweiligen Beschäftigten, die einen entsprechenden Schutz verdienen. Das Führen einer Personalakte und die Aufzeichnung dieser Daten ist für den Arbeitgeber ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 8 Rechtliche Rahmenbedingungen der Personalplanung

Unterrichtungspflicht Bei der Personalplanung sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. So hat das Unternehmen die Mitarbeiter über dessen Aufgaben und Verantwortung sowie über die Art der Tätigkeiten und die Einordnung der Arbeitsabläufe in das Unternehmen zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 2.1 Vertraulichkeit der Personalakte

Die Vertraulichkeit einer Akte ist gewährleistet, wenn die Zugriffsmöglichkeiten so gering wie möglich gehalten werden und der Nutzerkreis nach genauen Regeln definiert ist. Außerhalb dieses Nutzerkreises ist jeder weiteren Person der Zugriff zu verweigern bzw. sicherzustellen, dass ein Zugriff nicht erfolgen kann. Die berechtigten Nutzer haben die erhaltenen Informationen n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 2.2 Richtigkeit und Vollständigkeit der Personalakte

Da der Arbeitgeber über seine Angestellten Leistungsdaten wie z. B. Leistungsbeurteilungen oder Urteile zur sachlichen Befähigung verfassen und speichern darf, ist der Grundsatz der Richtigkeit der Akte nicht ganz einfach umzusetzen. Der Grundsatz der Richtigkeit bezieht sich sowohl auf Tatsachenbehauptungen, sowie auf wertende Aussagen. Es muss bei der Speicherung von Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 3.1.5 Auswertungsmöglichkeiten und Skilldatenbanken

Die gesteigerten Auswertungsmöglichkeiten, die sich aus vollständig digitalisierten Akten ergeben, bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Möglichkeiten zur optimalen Nutzung eigener (betrieblicher und privater) Potenziale. Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber deshalb erlaubt, sog. Skilldatenbanken über seine Beschäftigten oder Bewerber zu erstellen. Für die Zulässigkeit sol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 2.3 Analyse und Prognose des Personalbestands

Aktuellen Personalbestand bestimmen Um den zukünftigen Personalbestand prognostizieren zu können, ist zunächst der gegenwärtige Bestand zu ermitteln. Dies erfolgt durch eine Zählung aller Mitarbeiter. Dabei sind sowohl alle Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten als auch Beschäftigte aus Arbeitsüberlassungsfirmen zu berücksichtigen. Zur Erfassung des aktuellen Personalbestands e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
BAFA-gefördertes Transforma... / 1 Chancen und Vorteile für Unternehmen mit Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit für Unternehmen ist unumgänglich: Warum sollten sich Unternehmer jetzt mit diesem Thema beschäftigen? Die weltweiten CO2-Emissionen steigen trotz gegensätzlicher Bemühungen jedes Jahr weiter an. Unternehmen werden daher vermehrt aufgefordert Ihren Beitrag zu leisten diesen Aufwärtstrend umzukehren. Auch auf Bundesebene sollen bis 2030 die zulässigen CO2-Emissi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 5 Personalabbauplanung

Möglichkeiten des Personalabbaus Es können verschiedene Ursachen sein, die im Unternehmen zu einem Personalüberhang führen: Konjunkturelle oder saisonale Einflüsse, aber auch geplante Veränderungen im Unternehmen wie Standortverlagerungen, die Aufgabe von Geschäftsfeldern oder Rationalisierungen machen es erforderlich, Personal zu reduzieren und den Personalabbau zu planen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / Zusammenfassung

Überblick Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses werden durch den Arbeitgeber zahlreiche personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet. Eine herausragende Rolle im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes spielt die Personalakte, in der regelmäßig alle Informationen über einen Mitarbeiter erhoben und verarbeitet werden. Bei der Führung der Personalakte sind umfangreic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 1.3 Einflussfaktoren auf die Personalplanung

Bei der Personalplanung sind eine Vielzahl von externen Faktoren zu berücksichtigen, die vom Unternehmen nicht beeinflusst werden können. Dies sind vor allem: die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, der gesellschaftliche Wertewandel, z. B. hin zu mehr Nachhaltigkeit und Diversität, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus Mitarbeitersicht durch flexible Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 1.5 Einsichtsrecht in die Personalakte (§ 83 Abs. 1 BetrVG)

Das Einsichtsrecht des Beschäftigten in die eigene Personalakte regelt § 83 Abs. 1 BetrVG: "Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klimaschutzpaket: Energetis... / 1.1 Nutzung

Überlassung an andere Personen Werden Teile des Förderobjekts unentgeltlich an andere Personen zu Wohnzwecken überlassen, ist dies für die Inanspruchnahme der Förderung unschädlich (§ 35c Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine Überlassung an die Kinder ist auch möglich. Kinder Allerdings nur, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Kind i. S. d. § 32 Abs. 1 bis 5 EStG ist und die Überlassung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.1 Förderung des Geschäftsbetriebs

Rz. 2 Ob Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb dienen bzw. ihn fördern, richtet sich vorrangig nach dem Gegenstand des Unternehmens, wobei der Begriff des Geschäftsbetriebs enger zu fassen ist als der Begriff des unternehmerischen Zwecks generell.[1] Die Förderung des Geschäftsbetriebs darf nicht nur direkt begründet werden, auch indirekte Wirkungen, etwa von Umweltschut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 3 Abweichende Regelungen

Nach § 7 Abs. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt[1], einen anderen Ausgleichszeitraum f...mehr