Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

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Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

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Arbeitsausfall / 5 Leistungsfähigkeit

Der Beschäftigte muss jedoch willens und in der Lage sein, die Arbeit aufzunehmen.[1] Arbeitsunfähige Beschäftigte erhalten über § 615 BGB daher keinen zusätzlichen Entgeltanspruch.[2] Allerdings hat das BAG[3] in seinem Urteil vom 24.9.2014 angedeutet, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit selbst dann beweisbelastet sein könnte, wenn eine Verpflichtung zu...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 6 Ausgleich von Plus- und Minusstunden

Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit können grundsätzlich im selben Umfang von Elementen persönlicher Arbeitszeitflexibilität (verkürzte oder verlängerte Arbeitstage, ganze freie Tage) zwecks Zeitausgleich Gebrauch machen. Der Frage der auch tatsächlichen Nutzbarkeit individueller Arbeitszeitflexibilität kommt in der betrieblichen Praxis erhebliche Bedeutung für die Akzepta...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 10 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis der Vertrauensarbeitszeit kommt der Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen seiner Verantwortung dafür sorgen, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit die gesetzlichen Bestimmungen beachten und die gebotenen Aufzeichnungen vornehmen. Nach dem Wor...mehr

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Arbeitsausfall / 8.1 Vergütungsanspruch

Bei einem Arbeitsausfall i. S. d. § 615 BGB behält der Beschäftigte für die Zeit der Störung den Anspruch auf Entgelt. Dies ist kein eigenständiger gesetzlicher Anspruch, sondern es wird lediglich der Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB trotz Nichtleistung der Arbeit aufrechterhalten.[1] Eine zeitliche Befristung ist nicht geregelt. Er ist auch nach Beseitigung der Störu...mehr

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Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 8 Störfälle der Vertrauensarbeitszeit: Überlast und Misstrauen

Ziel: Balance von Aufgabenumfang und vereinbarter Arbeitszeit "Echte" Vertrauensarbeitszeit ist im Kern die Idee einer Balance von Aufgaben- und Arbeitszeitumfang durch Übersetzung von Arbeitszeit-Verpflichtungen, Arbeitsaufgaben, -zielen und -ergebnissen. Streng genommen ist diese Balance auch in kontrollierten, zeiterfassungsbasierten Arbeitszeitmodellen Grundlage der betri...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 5 Festlegung von Service- und Funktionszeiten

Soweit im Betrieb Service- oder Funktionszeiten als bereichsbezogene Vorgaben für die Erreichbarkeit bzw. Leistungserbringung festgelegt werden, können auch Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit in derartige Modelle eingebunden werden. Die Festlegung der Arbeitszeit muss dann durch den Arbeitnehmer so erfolgen, dass in Abstimmung mit den Arbeitskollegen eine ausreichende Prä...mehr

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KI: Europäische KI-Verordnu... / 3 Zukünftige Implikationen für Arbeitgeber

Die KI-VO richtet sich zwar in erster Linie an die Anbieter eines KI-Systems, also denjenigen, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt, um es unter ihrem eigenen Namen oder Marke zu vertreiben oder zu benutzen. Als Betreiber kommt aber auch in Betracht, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Es sei denn, dies erfolgt allein zu persönlichen, nicht be...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 11 Zusammenfassung und Perspektiven

Kernelement der Vertrauensarbeitszeit ist die Fokussierung des betrieblichen Arbeitszeitmanagements auf die Schaffung transparenter und fairer Rahmenbedingungen für eine Ausbalancierung von Aufgaben und Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft. Die impliziten Voraussetzungen erscheinen dabei oft schwieriger zu realisieren als die förmlichen betrieblichen Regelungen...mehr

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Musikschullehrer / 2.3 Rechtsfolgen

Die Einordnung des Vertragsverhältnisses hat erhebliche Folgen für die Ansprüche der Vertragspartner. Der freie Mitarbeiter genießt nicht den arbeitsrechtlichen Schutz, wie er bei einem Arbeitnehmer aufgrund von tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Andererseits ist er bei der Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend selbstständig und ist nicht den Weisungen d...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 1 Vertrauensarbeitszeit im Spannungsfeld zwischen klassischer Anwesenheitszeiterfassung und ergebnisorientierten individuellen Arbeitszeiten

Anwesenheitszeit ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Arbeitszeit. Anwesenheitszeit vs. Arbeitszeit Traditionelle Zeiterfassungssysteme messen insbesondere die Zeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb – nicht aber dessen (tatsächliche) Arbeitszeit. Dies ist gerade für Arbeitnehmer in Bereichen mit wissensintensiven Dienstleistungen bedeutsam, die über einen hohe...mehr

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KI: Europäische KI-Verordnu... / 2 Überblick über die Verordnungsinhalte

Risikoklassen für KI-Systeme und ihre Implikationen mit besonderem Augenmerk auf den Bereich HR:mehr

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Musikschullehrer / 2 Arbeitsverhältnis

Die Regelungen des TVöD sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind. Hierzu werden freie Mitarbeiterverhältnisse oder ...mehr

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Musikschullehrer / 1 Einleitung

Für Musikschullehrer im Angestelltenverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen tariflichen Regelungen. Neben den Mantelvorschriften des TVöD finden sich in § 51 TVöD BT-V (VKA) abweichende Bestimmungen, die Besonderheiten der Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub berücksichtigen. Aus finanziellen Gründen wurden Musikschullehrer hä...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 2 Begriff der Vertrauensarbeitszeit

Als Vertrauensarbeitszeit werden Arbeitszeitmodelle bezeichnet, in denen der Arbeitgeber grundsätzlich auf eine Kontrolle der Einhaltung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit-Verpflichtungen verzichtet. Vertrauensarbeitszeit bedeutet dabei nicht, dass es überhaupt keine Erfassung von Arbeitszeiten gibt: So kann die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten oder die betriebswirtscha...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.1 Vertragliche Merkmale

Keine Bedeutung hat die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses durch die Parteien. Die bloße Überschrift "Honorarvertrag" ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Der wirkliche Geschäftsinhalt wird nicht nur an den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen, sondern vor allem durch die praktische Durchführung des Vertrags bestimmt. Wird der Vertrag abweichend von den ...mehr

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Arbeitsausfall / 6.2 Böswilliges Unterlassen bei Kündigung

Gemäß § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Böswillig i. S. d. § 11 Nr. 2 KSchG ist eine Unterlassung, wenn dem Beschäftigten ein Vorwurf darau...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 7.2 Arbeitsvertrag

Vertrauensarbeitszeit schließt Ansprüche auf Vergütung von Mehrarbeit nicht generell aus. Kann der Arbeitnehmer aufgrund des Umfangs der vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeit zeitliche Mehrleistungen im Rahmen eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung nicht ausgleichen, sind diese grundsätzlich zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt dabei allerdings die Beweislast und muss darl...mehr

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Arbeitsausfall / 2.4 Arbeit auf Abruf

Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung grundsätzlich tatsächlich anbieten, § 294 BGB. Diese allgemeinen Grundsätze zum Annahmeverzug des Arbeitgebers gelten uneingeschränkt auch in Arbeitsver...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 9 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. So ist der Arbeitgeber insbesondere dafür verantwortlich, dass folgende Grenzen der Arbeitszeitgestaltung eingehalten werden: Werktägliche Höchstarbeitszeit als täglicher "Spitzenwert" (10 Stunden; § 3 Satz 2 ArbZG); maximal zulässi...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Auch hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des Arbeitstages oder der Woche ergeben sich für die Vertrauensarbeitszeit keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitszeitmodellen im Bereich flexibler Arbeitszeiten im Tagesdienst (Gleitzeit, variable Arbeitszeit). Ähnlich den Regelungen anderer Arbeitszeitmodelle besteht für Arbeitnehmer in Vertra...mehr

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Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit

Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten beträgt. Hierbei wird berücksichtigt, dass neben dem reinen Unterricht von der ...mehr

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Arbeitsausfall / 3.2 Störungen der Betriebsmittel

Von der Vorschrift sind betriebsinterne Störungen erfasst, die auf ein Versagen der sachlichen oder persönlichen Mittel des Betriebs zurückzuführen sind. Dazu zählen: Unterbrechungen der Energie- oder Wasserversorgung, Schäden durch Brand oder Wasser, Mangel an Roh- oder Betriebsstoffen, Mangel an für den Betrieb notwendigem Personal. Neben den Störungen der Betriebsmittel werden...mehr

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Musikschullehrer / 2.4 Umwandlung der Vertragsverhältnisse

Einzelvertraglich können die Arbeitsvertragsparteien jederzeit einvernehmlich das Vertragsverhältnis ändern. Eine einseitige "Umwandlung" des Vertragsverhältnisses durch den Mitarbeiter hat nur in der Weise eine praktische Bedeutung, als dass freie Mitarbeiter gerichtlich überprüfen lassen können, ob ihr Vertragsverhältnis nach einer Gesamtschau als Arbeitsverhältnis zu bewe...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 7.3 Betriebliche Mitbestimmung

Die im Rahmen betrieblicher Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit enthaltenen Vorgaben zur Verteilung der Arbeitszeit unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates (z. B. täglicher/wöchentlicher Arbeitszeitrahmen, Vorgaben zu Service- und Funktionszeiten, Pausen etc.). Dem Betriebsrat steht im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung ...mehr

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Arbeitsausfall / 6.1 Zumutbare Arbeit

Zumutbare Arbeitsangebote muss der Beschäftigte annehmen. Die Zumutbarkeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Der Beschäftigte hat seine Arbeitskraft so nutzbringend wie möglich zu verwerten.[1] Praxis-Beispiel So ist etwa trotz Aufrechterhaltung der Kündigung eine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen zumutbar.[2] Eine Unzumutbarkeit der anderweitigen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3 Betriebsrisiko

Ist die Arbeitsleistung vorgegeben, muss der Beschäftigte sie entsprechend erbringen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, verliert er in letzter Konsequenz den Anspruch auf das Entgelt. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt. Die Rechtspflicht zur Beschäftigung bedeutet, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten vertragsgemäß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.1 Pflichten für Arbeitgeber ("Betreiber") nach der KI-Verordnung

Auf Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, kommen vor allem folgende Pflichten zu: Menschliche Aufsicht durch kompetente, ausgebildete und befugte Personen sicherstellen und erforderliche Unterstützung gewähren.[1] Information der Arbeitnehmervertreter und betroffenen Arbeitnehmer vor Inbetriebnahme oder Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz.[2] Sich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.5 Ausnahmen

Das BAG lässt nur eine Ausnahme von der Pflicht zur Fortzahlung des Entgelts zu, wenn die ungeminderte Fortzahlung des Lohns den Betrieb zum Erliegen oder doch sein Fortbestehen ernstlich gefährden würde.[1] Schon die Darlegung für die tatsächlichen Voraussetzungen einer solchen Risikobegrenzung wird dem Arbeitgeber schwerfallen. Allein die Notwendigkeit, die zur Lohnfortzah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.6.1 Kurzarbeit/Quarantäne

Ist der Arbeitsausfall zwar andauernd, aber nicht endgültig, kann der Arbeitgeber über Kurzarbeit nach §§ 95 ff. SGB III die finanziellen Folgen abmildern (ausführlich Beitrag Kurzarbeit). Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb und dadurch geringere Lohnkosten für den Arbeitgeber. Davon können al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.2 Umfang der Tätigkeit

Der Umfang der Tätigkeit ist ebenfalls kein eindeutiges Kennzeichen für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis. Auch freie Mitarbeiter sind bestrebt, ein möglichst großes Arbeitspensum zu erhalten, da hiervon unmittelbar die Höhe ihres Honorars abhängig ist.[1] Andererseits kann auch bei der Ausführung von Tätigkeiten in geringem zeitlichen Umfang ein hohes Maß an Weisu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.2 Handlungsempfehlungen

Unternehmen, die KI-Systeme i. S. d. VO einsetzen oder einen solchen Einsatz in Zukunft in Betracht ziehen, sollten sich bereits jetzt auf die kommenden Regelungen und die o. g. Pflichten für Betreiber von KI-Systemen vorbereiten: Insbesondere sollte eine Inventur dahingehend erfolgen, ob überhaupt KI-Systeme im Einsatz (bzw. in Planung) sind, und wenn ja, ob es sich um Hochr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2 Abgrenzungsmerkmale

Folgende Abgrenzungsmerkmale sind in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden: Wichtig Die Beurteilung, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, erfolgt individuell durch eine Gesamtschau der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse. Ob einzelne Merkmale für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, ist daher nicht entscheiden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 3 Nr. 39 EStG bei Ausschluss einzelner Arbeitnehmer-Gruppen

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer setzt die ausnahmslose Einbeziehung aller seit einem Jahr oder länger in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer voraus (sog. All Employee-Pläne). Entsprechend führt der Ausschluss von Mitarbeitern mit ruhenden Arbeitsverhältnissen (z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 7.4 Fehlerhafte Angaben

Erteilt hingegen der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf dessen Anfrage in Unkenntnis der Rechtslage eine falsche Auskunft, so ist die Berufung auf die Ausschlussfrist nicht treuwidrig.[1] Es gehört nicht zu den Pflichten des Arbeitgebers, den Beschäftigten auf den drohenden Ausschluss hinzuweisen.[2] Es ist Sache des Arbeitnehmers, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, in w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.3 Steuerfreiheit von Maßnahmen

Der Steuergesetzgeber erlaubt in Ausnahmefällen, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten geldwerte Vorteile zukommen lässt, ohne dass dafür Steuern aufseiten des Arbeitnehmers anfallen. Hinweis Steuerprivilegierte Maßnahmen können insgesamt steuerfrei sein oder die Steuer kann vom Arbeitgeber pauschal übernommen werden (§ 40 Abs. 2 EStG). Für die Beschäftigten bleibt die Leist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.7 Ansprüche aus rückwirkenden Rechtsgrundlagen

Ansprüche, die auf einer rückwirkenden Rechtsgrundlage beruhen, werden mit dem Wirksamwerden der Rechtsgrundlage fällig. Auf den Rückwirkungszeitraum kommt es nicht an. Bei einem rückwirkend in Kraft getretenen Gesetz werden Ansprüche für den Rückwirkungszeitraum mit dem Tag der Verkündung des Gesetzes fällig.[1] Beruht der Anspruch auf einem rückwirkend vereinbarten Tarifve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 7.1 Verzichtserklärung

Die Anwendung einer arbeitsvertraglichen oder tariflichen Ausschlussfrist kann im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn ihre Einhaltung zugunsten des Beschäftigten einvernehmlich abbedungen ist. Nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG) ist dies jederzeit möglich.[1] Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Schuldner durch seine Erklärungen oder durch sei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.5 Erstattungsansprüche Dritter

Soweit Dritte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis Ansprüche gegen eine der Vertragsparteien geltend machen können, die jedoch der anderen Vertragspartei zuzurechnen sind, wird der Ausgleichsanspruch zwischen ihnen erst dann fällig, wenn der Dritte seinerseits seine Rechte wirksam geltend macht. Solange nicht feststeht, ob überhaupt ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.2 Person des Erklärenden

Die Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung einer Ausschlussfrist im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ist keine Willenserklärung, sondern eine einseitige geschäftsähnliche Handlung, auf die die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches nur entsprechend ihrer Eigenart analog Anwendung finden. Da die Geltendmachung eines Anspruchs den Schuldner an seine Leistungspflicht eri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.1 Arbeitsvertragliche Zahlungsansprüche

Bei Zahlungsansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis kann die Fälligkeit regelmäßig nach dem Kalender bestimmt werden. So sind die Arbeitsentgelte, die als Bemessungszeitraum den Kalendermonat vorsehen, nach § 24 TVöD grundsätzlich am letzten Tag eines Monats zu zahlen. Die Frist verschiebt sich auf den vorhergehenden Werktag, wenn der Zahltag auf ein Wochenend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.5 Sonderausgabenabzug

Erhält ein Alleingesellschafter eine betriebliche Altersversorgung (Pensionszusage), hat er diese wirtschaftlich aus eigenen Mitteln erbracht.[1] Deshalb ist der Vorwegabzug bzw. der Höchstbetrag der Basisversorgung ab 2005 für den Sonderausgabenabzug nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen. Der BFH hat dies auch für 2 jeweils zu 50 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.2 Zeitwertkonten

Ein in den letzten Jahren immer beliebter gewordenes Vergütungsmodell sind die Zeitwertkonten. Hierauf werden Zeitguthaben bzw. Überstunden angespart und durch eine Gutschrift auf einem Wertguthabenkonto dokumentiert. Das Zeitwertkonto kann dann in späteren Jahren genutzt werde, um z. B. vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Von Beginn an war strittig, ob die Gutschrift bei de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 8 Verwirkung, Verjährung

Mit der Geltendmachung in Textform wird lediglich das Erlöschen des Anspruchs aufgrund einer Ausschlussklausel vermieden. Andere Rechtsinstitute, die die Geltendmachung des Anspruchs hindern können, bleiben davon unberührt. Ansprüche können daher auch trotz Geltendmachung gleichwohl nach den Verjährungsbestimmungen der §§ 194 ff. BGB verjähren Verjährung. Beispiel Ein Beschäf...mehr