Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 1 Allgemeines

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG kann der Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.3 Gütetermin

Die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz beginnt mit der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zweck der gütlichen Einigung der Parteien. Eine Güteverhandlung wird nur im Urteilsverfahren, nicht auch im Beschlussverfahren durchgeführt. Die Durchführung der Güteverhandlung ist zwingend vorgeschrieben.mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.5.2 Entscheidung des Gerichts

Das Gericht trifft die Entscheidung über die Zurückweisung von verspätetem Sachvortrag in der Regel zusammen mit der Endentscheidung. Damit ist eine Nichtzulassung nur mit der Sachentscheidung selbst angreifbar. Vorher ist der Partei rechtliches Gehör zu gewähren. Das verspätete Vorbringen der Partei ist so darzustellen und zu berücksichtigen, als ob diese den Sachverhalt ni...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.2 Entscheidung des Gerichts

Liegt ein relevanter Zurückweisungsgrund aus § 335 ZPO vor, wird der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils durch Beschluss des Arbeitsgerichts zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist nach § 336 ZPO i. V. m. § 78 Satz 1 ArbGG die sofortige Beschwerde statthaft. Die Notfrist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, auch wenn diese Verkündung in einem besonderen Termi...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / Zusammenfassung

Die häufigste Verfahrensart der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist das Urteilsverfahren. Für das Urteilsverfahren ist das Arbeitsgericht sachlich ausschließlich zuständig. Vereinbarungen über eine andere Gerichtsbarkeit sind nicht zulässig. Für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren der ersten Instanz gelten nach § 46 Abs. 2 ArbGG die Verfahrensvorschriften der ZPO...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.12 Besonderheiten des Urteils im Arbeitsgerichtsprozess

Das arbeitsgerichtliche Urteil unterscheidet sich in mehreren Punkten von Urteilen der ordentlichen Zivilgerichte: Es beinhaltet obligatorisch die Festsetzung des Streitwerts. Es enthält im Gegensatz zu Urteilen nach der ZPO keine Regelungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Diese sind entbehrlich, da nach § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG arbeitsgerichtliche Urteile immer und ohne Si...mehr

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Aufhebungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff In beiderseitigem Einverständnis kann ein Arbeitsverhältnis jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag sofort oder unter Einhaltung einer Frist (oftmals der Kündigungsfrist) beendet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform muss in jedem Fall beachtet werden. Im Unterschied zu einer bloßen Ausgleichsquittung oder einem nach Ausspruch einer Kündigung geschlossene...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.1.1 Gerichtskosten

Prozesskosten sind zum einen Gerichtskosten. Diese fallen nach dem GKG an und unterscheiden sich in Gebühren und Auslagen. Die Gerichtsgebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben für das Tätigwerden der Rechtspflegeorgane. Diese werden nach den Anlagen 1 und 2 zum GKG orientiert am Streitwert erhoben. Auslagen des Gerichts sind geldwerte Aufwendungen der Gerichte für Ausfert...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.6 Beweisvereitelung und Beweiserschwerung

Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht (Beweisvereitelung) oder erschwert (Beweiserschwerung), indem sie während des Prozesses oder vorher vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert.[1] Das beweiserschwerende Verhalten einer Partei wird durch das Gericht bei...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.10 Besondere Prozessförderungspflicht in Kündigungsverfahren

Nach § 61a ArbGG bestehen sowohl für die Parteien des Rechtsstreits als auch für das Arbeitsgericht im Kündigungsverfahren besondere Prozessförderungspflichten. Das gilt für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Güteverhandlung soll innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung stattfinden. Für den Fall, dass d...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.1 Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

Aus dem Gesetzeswortlaut des § 4 Satz 1 KSchG ergibt sich der Klageantrag einer Kündigungsschutzklage: Es wird beantragt festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.[1] Streitgegenstand ist die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine bestimmte Kündigung, sogenannte punktuelle Streitgegenstandst...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.2 Keine Kostenerstattung

Um das Kostenrisiko zu senken, hat im Urteilsverfahren der ersten Instanz die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands. In der Praxis führt dieser Grundsatz jedoch gerade oft dazu, dass eine Partei aus Kostengründen ein gerichtliches Verfahren scheu...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigungsgründe

Eine betriebsbedingte Kündigung kann auf dringenden innerbetrieblichen Gründen, z. B. Um- oder Einstellung der Produktion, Rationalisierungsmaßnahmen, oder dringenden außerbetrieblichen Gründen, z. B. Auftragsmangel, Rückgang des Umsatzes, beruhen. Diese Gründe müssen zu der unternehmerischen Entscheidung führen, dass der Arbeitsplatz wegfällt. Auch eine Betriebsumgestaltung...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.1 Voraussetzungen

Für den Erlass eines Versäumnisurteils gelten die Vorschriften der §§ 330 ff. ZPO. Voraussetzung ist zunächst, dass die nicht erschienene/nicht verhandelnde Prozesspartei ordnungsgemäß nach den Zustellvorschriften der §§ 166 ff. ZPO und rechtzeitig, d. h. unter Beachtung der angemessenen Ladungsfrist, geladen wurde. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann kein Versäumnisurte...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.4 Unmittelbarkeitsgrundsatz

Entsprechend dem Grundsatz der Unmittelbarkeit findet die Verhandlung der Parteien und die Beweisaufnahme unmittelbar gegenüber und vor dem erkennenden Gericht statt.[1] Im Zivilverfahren vor dem Landgericht ist dieser Grundsatz durch die Bestellung des Einzelrichters[2], des beauftragten Richters[3] und des ersuchten Richters[4] eingeschränkt. Im Verfahren vor dem Arbeitsgeri...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.2 Verhandlungsgrundsatz

Nach dem Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz hat das Gericht alle Umstände zu berücksichtigen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung geworden sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie von der darlegungspflichtigen Partei vorgetragen worden sind. Das Arbeitsgericht hat den Sachverhalt nicht von Amts wegen zu ermitteln. Es obliegt demnach den Parteien, alle erhebli...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.6 Öffentlichkeitsgrundsatz

Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist grundsätzlich öffentlich zu führen. Das gilt sowohl für die Güteverhandlung, die streitige Verhandlung und die Beweisaufnahme sowie für die Verkündung der Entscheidung.[1] Der Grundsatz der Öffentlichkeit wird z. B. durch einen nicht vom Gesetz gedeckten, vom Gericht angeordneten Ausschluss oder eine Zugangsbeschränkung verletzt. Bei Überf...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.3 Ergebnisse der Güteverhandlung

Ergebnis des überwiegenden Teils der Güteverhandlungen sind Vergleiche zwischen den Prozessparteien. Vergleiche werden protokolliert. Nach § 162 ZPO wird für die Wirksamkeit des Vergleichs die Protokollaufzeichnung vorgelesen oder von einem Tonträger abgespielt und von beiden Prozessparteien genehmigt. Es besteht für eine oder beide Parteien die Möglichkeit, die Wirksamkeit ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.1 Klagezustellung und Ladung

Nach Eingang der Klageschrift beim Arbeitsgericht wird diese nach den Zustellvorschriften der §§ 166 ff. ZPO an die Beklagtenseite zugestellt. Die Klageschrift muss nach § 47 Abs. 1 ArbGG mindestens eine Woche vor dem Gütetermin zugestellt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, d. h., findet der Termin vor Ablauf einer Woche nach Zustellung der Klageschrift statt, kann ge...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.1 Antragstellung

Die Prozesskostenhilfe kann gleichzeitig mit der Klageeinreichung oder erst im Verlauf des Verfahrens beantragt werden. In Abweichung zum Zivilprozess wird eine Klage im Arbeitsgerichtsverfahren, die mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht wird, sofort zugestellt. Im Zivilprozess wird die Klage erst zugestellt, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt oder ein Kostenvor...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.1 Zeugenbeweis

Der Zeugenbeweis kommt in Betracht, wenn es um Wahrnehmungen einer dritten Person über vergangene Tatsachen geht. Eigene Schlussfolgerungen des Zeugen sind jedoch nicht beweistauglich, da sie nicht auf eigenen Wahrnehmungen beruhen. Da jede Art von Wahrnehmungen möglich ist, ist auch der Zeuge vom Hörensagen ein taugliches Beweismittel. Soll ein Zeuge über die inneren Tatsac...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.2 Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach §§ 32, 33 RVG. Grundsätzlich rechnen sich die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Vorschriften ausgehend vom Gegenstandswert.[1] Gemäß § 49b Abs. 5 BRAO muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Nach dem RVG ist es zulässig, Honorarvereinbarungen...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.7 Kammertermin

Kommt es im Gütetermin zu keiner Beendigung des Rechtsstreits, ist die Güteverhandlung erfolglos geblieben. Diese Feststellung ist in das Terminsprotokoll aufzunehmen. Nach § 54 Abs. 4 ArbGG schließt sich unmittelbar die streitige Verhandlung (Kammertermin) an. Falls der weiteren Verhandlung jedoch Hinderungsgründe entgegenstehen, ist ein Termin zur streitigen Verhandlung zu...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11 Beweisregelungen im Arbeitsgerichtsprozess

Zum Beweisrecht im Urteilsverfahren ist in § 58 Abs. 1 ArbGG die Regelung enthalten, dass die Beweisaufnahme vor der Kammer erfolgt. § 58 Abs. 2 ArbGG regelt gesondert die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Durch das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) v. 3.7.2015[1] wird in § 58 Abs. 3 ArbGG geregelt, das...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.13 Rechtsmittelbelehrung

Alle Entscheidungen des Arbeitsgerichts müssen eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, § 9 Abs. 5 ArbGG. Diese Belehrung ist Bestandteil der Entscheidung des Gerichts und muss auch von der Unterschrift der Richter umfasst sein.[1] Unzureichend ist ein Hinweis auf die nachfolgende oder auf der Rückseite abgedruckte Belehrung.[2] Wird gegen diese Erfordernisse verstoßen, ist die...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.8 Urteil

Gelingt es auch im Kammertermin nicht, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen und ist der Rechtsstreit entscheidungsreif, entscheidet das Gericht durch Urteil. Bei einer (geheimen) Beratung der Kammer haben die ehrenamtlichen Richter das gleiche Stimmrecht wie der Vorsitzende. Das kann u. U. dazu führen, dass der Vorsitzende von den ehrenamtlichen Richte...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.2.3 Erlöschen

Sowohl der Umfang als auch die Beschränkung der Bevollmächtigung sind in den §§ 81–83 ZPO geregelt. Eine Vollmacht kann durch Kündigung des Auftragsverhältnisses oder durch Widerruf erlöschen. Das Erlöschen der Vollmacht wird erst wirksam, wenn dies der anderen Partei oder dem Gericht mitgeteilt wird. Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Verbandsvertreter ge...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.1 Beratungshilfe

Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in außergerichtlichen Angelegenheiten ist es auch im Arbeitsrecht einkommensschwachen Parteien möglich, Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz – BerHG) in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe können auch ausländische Parteien beantragen, die ihren Wohns...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.1 Gerichtsgebühren

Fallen Gerichtsgebühren an, ist für die Ermittlung der Höhe § 63 GKG anzuwenden. Das Gericht bestimmt durch Beschluss den Wert für die zu erhebenden Gebühren, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitwert ergangen ist oder sich das Verfahren auf andere Weise erledigt hat. § 62 Satz 1 GKG findet keine Anwendung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.[1] Gegen den Beschluss d...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2 Prozessführung im Arbeitsgerichtsprozess

Während früher eine Prozessvertretung durch Rechtsanwälte oder Personen, die das Verhandeln vor Gericht gewerbsmäßig betrieben, noch in der ersten Instanz ausgeschlossen war, um sogenannte "Gelehrtenprozesse" und hohe Verfahrenskosten für die Beteiligten zu vermeiden, ist heute gesetzlich festgeschrieben, dass die Parteien den Prozess vor den Arbeitsgerichten selbst führen o...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.1 Vorbereitung der Güteverhandlung

Für den Vorsitzenden des Gerichts besteht die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen die Güteverhandlung vorzubereiten. Nach § 51 Abs. 1 ArbGG kann der Vorsitzende in jeder Lage des Rechtsstreits das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen. Diese Anordnung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden. Handelt es sich bei den Parteien um Personengesellschaften, s...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.3 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Das Gericht entscheidet über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil. Hinsichtlich der nach § 9 (§ 10) KSchG zu zahlenden Abfindung ist kein Antrag notwendig. Sie wird von Amts wegen im Auflösungsurteil festgelegt. Die Höhe und die Berechnung der Abfindung legt § 10 KSchG fest. Danach kann das Gericht als Abfindung einen Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festsetze...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8 Klageanträge

Die Kündigungsschutzklage ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts einzureichen.[1] Die Klageschrift muss in deutscher Sprache verfasst sein[2] und hat grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift des Arbeitnehmers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten zu tragen.[3] Die fristwahrende Einreichung von Schriftsätzen per Telegramm[4] oder Telefax[5]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.4 Prozessführungsbefugnis

Von der Prozessfähigkeit ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, die nur demjenigen zusteht, der unmittelbar Inhaber eines Anspruches ist bzw. zur Erfüllung eines Anspruches verpflichtet ist. Anstatt den Prozess selbst zu führen, kann sich die Partei auch von jedem in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt – ausgenommen R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Örtliche und sachliche Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 34 Richtet sich die Klage gegen eine gerichtliche Entscheidung, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs, also das Gericht des Verfahrens, in dem der nämliche Vollstreckungstitel geschaffen wurde, sachlich und örtlich ausschließlich zuständig (§§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Eine Änderung durch die Einführung des FamFG hat insoweit nicht stattgefunden. Das gilt auch dann, w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 4.3 Ergebnisse und Rechtsfolgen der Erörterung

Rz. 59 Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien nach § 8 Abs. 3 TzBfG nicht, bleibt es zunächst bei den bisherigen Arbeitsbedingungen. Dann kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts auch bis zum rechtskräftigen Abschluss des arbeitsgerichtlichen Verfahrens die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit sowie ihre Lage nach billigem Ermessen gemäß § 106 Satz 1 G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichstellungsbeauftragte / 2 Rechtsstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalabteilung an und ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Ihre Aufgaben führt die Gleichstellungsbeauftragte weisungsfrei aus.[1] Aufgrund ihrer besonderen Stellung ist die Gleichstellungsbeauftragte vor Kündigungen, Versetzungen und Abordnungen wie ein Mitglied der Personalvertretung geschützt.[2] Entsprechend ge...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.2 Zeitliche Komponenten tariflicher Ausschlussfristen

Die Tarifvertragsparteien können die Dauer der Ausschlussfrist grundsätzlich frei ausgestalten. Dabei werden häufig 2-stufige Ausschlussfristen vereinbart, die nicht nur die außergerichtliche Geltendmachung, sondern darauf aufbauend auch die gerichtliche Geltendmachung binnen einer bestimmten Frist vorsehen. Meist betragen diese Fristen nicht weniger als 2 Monate, auch wenn ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.3 Ablehnung des Antrags

Will der Arbeitgeber die im förmlichen Verfahren nach § 15 Abs. 7 BEEG beanspruchte Arbeitszeitverringerung ablehnen, hat er den Arbeitnehmer darüber gemäß § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG innerhalb einer Frist von 4 bzw. 8 Wochen ab Antragstellung (je nach Alter des Kindes, für das Elternzeit beantragt wurde), d. h. ab Zugang des Teilzeitwunschs beim Arbeitgeber, unter Angabe von Ab...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zumindest eine erst nach Antritt der Elternzeit mit dem eigenen Arbeitgeber vereinbarte Teilzeittätigkeit wird vom BAG betriebsverfassungsrechtlich als Einstellung angesehen, auch wenn der Arbeitnehmer auf seinem angestammten Arbeitsplatz mit reduzierter Stundenzahl weiter arbeitet. Demzufolge hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG.[1] Nach den allgemein...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 6 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Festsetzung der Abfindungshöhe durch das Arbeitsgericht Die Auflösungsentscheidung trifft das Arbeitsgericht im Urteil. Das Arbeitsgericht setzt in der Auflösungsentscheidung die Höhe der Abfindung fest. Das KSchG nennt in § 10 Abs. 1 und 2 nur die Höchstbeträge der Abfindung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres: bis zu 12 Monatsverdienste. Vom 51. bis zur Vollendung des 55....mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2.2 Gründe für den Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss – bezogen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – Tatsachen vortragen, aus denen deutlich wird, warum für die Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Die Auflösungsgründe können sich aus dem Kündigungssachverhalt oder dem Prozessverlauf ergeben. Der Auflösungsantrag muss im Prozess besonders ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 5 Auflösungsentscheidung

Die Auflösungsentscheidung trifft das Arbeitsgericht im Urteil. Die Verurteilung zur Zahlung der Abfindung ist gemäß § 62 Satz 1 ArbGG wie ein normales Zahlungsurteil vorläufig vollstreckbar. Die Berufung des Arbeitgebers gegen die durch Richterspruch gestaltete Auflösung des Arbeitsverhältnisses lässt seine Zahlungspflicht unberührt, falls nicht die Zwangsvollstreckung (auf...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 1 Voraussetzungen eines Auflösungsantrags

Ist die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt und lässt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine gütliche Einigung auch im Rahmen eines Prozessvergleichs nicht erreichen, bleibt in geeigneten Fällen noch die Möglichkeit eines Auflösungsantrags. Nach § 9 KSchG können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung ein...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.3.2 Auflösungsgründe aus dem Prozessverlauf

Auflösungsgründe können sich auch im Verlauf des Prozesses ergeben. Überziehen der Arbeitgeber oder sein Prozessbevollmächtigter den Arbeitnehmer z. B. im Bereich verhaltens- oder leistungsbedingter Kündigungen mündlich oder schriftlich mit persönlichen Angriffen, sind diese als Auflösungsgründe geeignet. Sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Vortrag ist unter diese...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Gleichzeitiger Auflösungsantrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Stellen beide Parteien einen Auflösungsantrag, wird nach allgemeiner Auffassung nicht mehr geprüft, ob die Anträge begründet sind. Man geht dann ohne weiteres davon aus, dass ein Auflösungsgrund besteht. Das BAG hat sich in dieser Frage zwar unentschieden gezeigt, bis zu einer gegenteiligen Entscheidung ist jedoch von dieser Praxis auszugehen. Jedenfalls kann, wenn beide Par...mehr