Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beratungspflicht des Betriebsrats

Rz. 10 Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat gemäß § 86a Satz 2 BetrVG das Thema des Vorschlags innerhalb von 2 Wochen auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Das Quorum von 5 % bezieht sich auf Arbeitnehmer des Betriebs, d. h. auf Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei sind auch übe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 10 Für Streitigkeiten über den zulässigen Inhalts eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sind die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach § 2a i. V. m. §§ 80ff. BetrVG zuständig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 28 Bestehen zwischen den Betriebsparteien Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle, so entscheiden hierüber die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach §§ 2a, 80ff. ArbGG. Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG ist der eingeschränkte Prüfungsmaßstab auf eine offensichtliche Unzuständigkeit zu berücksichtigen. Rz. 29 Entsteht aufgrund der An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Prozessuales

Rz. 15 Die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG darüber, ob, wann, in welcher Weise und in welchem Umfang der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten hat, unterliegt der Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte (BAG, Beschluss v. 11.7.2000, 1 ABR 43/99 [1]). Die Einigungsstelle trifft keine Ermessensentscheidung hinsichtlich des Umfangs der zu erteilende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats

Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbeitgeber und auch dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer dieses Recht nicht zu (BAG, Beschluss v. 28.6.1984, 6 ABR 5/83[1]). Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, insoweit bedarf es eines wirksamen Beschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Gebührenfreihe... / II. Privilegierung ist streitig

Es ist streitig, ob ein nach Verkündung eines Urteils abgeschlossener Vergleich die gebührenrechtliche Privilegierung nach der Vorbem. 8 GKG KV herbeiführt. 1. Kein Wegfall mehr möglich Nach einer Auffassung soll der Abschluss eines Vergleiches nach Verkündung eines Urteils keine gebührenrechtlichen Auswirkungen mehr haben. Nach dieser Ansicht müsse der gerichtliche Vergleich ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Arbeitsgerichts

Rz. 45 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis wird auf Veranlassung des ArbG beendet (und damit eine tarifbegünstigte Entschädigung indiziert – > Rz 21), wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat. Auf den bei § 3 Nr 9 EStG aF im Hinblick auf § 9 Abs 1 KSchG wesentlichen Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit kommt es...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 5 Die ordentliche Kündigung

Helfen Gespräche, wiederholte Unterweisungen, Abmahnungen oder Betriebsbußen nicht weiter, wird der Arbeitgeber eine Kündigung ins Auge fassen müssen. Auch hier gilt: Das angemessene Mittel muss zuerst zur Anwendung kommen, in diesem Fall also die ordentliche Kündigung nach §§ 620 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Um diese wirksam rechtssicher auszugestalten, muss der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 4.3 Richtig abmahnen

Will der Arbeitgeber wegen eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften eine Abmahnung erteilen, muss sie auf einem abmahnfähigen Sachverhalt beruhen und es müssen alle Formalitäten beachtet werden. Abmahnfähig ist natürlich nur ein Verhalten, zu dem der Arbeitnehmer auch konkret verpflichtet ist. Praxis-Tipp Bestandteile der Abmahnung Die Abmahnung besteht immer aus den 3 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 6 Rechtsweg bei Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten zwischen Dienststelle und Personalrat über das Bestehen einer Dienstvereinbarung oder über deren Inhalt und Auslegung entscheiden die Verwaltungsgerichte im Beschlussverfahren (vgl. z. B. § 108 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Macht ein Arbeitnehmer Ansprüche aus einer Dienstvereinbarung geltend bzw. behauptet er, durch eine auf einer Dienstvereinbarung beruhenden En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.7 Rechtsmittel des Beschäftigten

Für den Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 11.8.2020, 5 SaGa 3/20). Unterzieht sich ein Beschäftigter einer durch den Arbeitgeber unrechtmäßig angeordneten Untersuchung, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 3 Literatur

Rz. 44 Eichenhofer, Öffentlich-rechtliche Erstattung bei unstatthafter Beschäftigung gegen Mehraufwendungen, SGb 2012 S. 66. Pattar, Erstattungsansprüche bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs, SGb 2012 S. 631, 699. Steppler/Denecke, Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten und die Folgen einer Verweisung zum Sozialgericht, NZA 2013 S. 482.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.4 Rückgriff des als Haftender in Anspruch genommenen Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer und Verzicht hierauf

Rz. 74 Der vom FA als Haftender herangezogene Arbeitgeber hat im Innenverhältnis gegen den Arbeitnehmer einen privatrechtlichen Rückgriffsanspruch aus Auftrag nach § 670 BGB. Der Anspruch ist zunächst auf Freistellung und nach der Erfüllung der Haftungsschuld auf Erstattung gerichtet. Der Rückgriffsanspruch ist privatrechtlicher Natur. Für seine Geltendmachung sind die Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 Anrufung des Arbeitsgerichts

1 Allgemeines Rz. 1 § 17 TzBfG regelt die Frist zur Erhebung einer Befristungskontrollklage. Rz. 2 Die Vorschrift hat mit Wirkung ab dem 1.1.2001 die Vorgängerregelung in § 1 Abs. 5 BeschFG ersetzt. § 17 Satz 1 und 2 TzBfG entsprechen ihrem Wortlaut nach der früheren Regelung. § 17 Satz 3 TzBfG stellt hingegen eine Neuregelung dar. 2 Anwendungsbereich Rz. 3 Die Klagefrist des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.3 Zuständiges Gericht

Rz. 19 Die Befristungskontrollklage ist grundsätzlich beim nach § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 12 ff. ZPO örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Wird die Klage vor einem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht erhoben, so ist dies für die Fristwahrung unschädlich, wenn die Zuständigkeit nicht gerügt oder der Rechtsstreit nach § 48 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 17a Abs. 2 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.2 § 6 KSchG – Verlängerte Anrufungsfrist

Rz. 62 § 17 Satz 2 TzBfG ordnet auch die entsprechende Anwendung des § 6 KSchG an. § 6 KSchG dient – wie auch § 5 KSchG – dazu, die Rechtsfolgen des § 4 KSchG bzw. § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG abzumildern. Nach Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist gilt über § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG die Befristung als von Anfang an wirksam. Nach § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 6 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.1 § 5 KSchG – Zulassung verspäteter Klagen

Rz. 55 § 17 Satz 2 TzBfG nimmt § 5 KSchG vollständig in Bezug. Das bedeutet, dass im Falle der Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich auch bei einer gegen eine Befristung oder auflösende Bedingung gerichteten Klage ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der verspäteten Befristungskontrollklage gestellt werden kann. Diesem Antrag ist nach § 17 Satz 2 Tz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4 Entsprechende Anwendung der §§ 5-7 KSchG nach (§ 17 Satz 2 TzBfG)

4.1 § 5 KSchG – Zulassung verspäteter Klagen Rz. 55 § 17 Satz 2 TzBfG nimmt § 5 KSchG vollständig in Bezug. Das bedeutet, dass im Falle der Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich auch bei einer gegen eine Befristung oder auflösende Bedingung gerichteten Klage ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der verspäteten Befristungskontrollklage gestellt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3 Erhebung der Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG

3.1 Inhalt des Klageantrags Rz. 10 Nach § 17 Satz 1 TzBfG richtet sich die Befristungskontrollklage auf die Feststellung, "dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist". Streitgegenstand ist die Frage der Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich insoweit – ähnlich wie bei § 4 KSchG – um einen punktuellen Streitgegens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6 Fortsetzungsanspruch des befristet beschäftigten Arbeitnehmers

6.1 Unbefristeter Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Rz. 68 Für die Frage der Rechtfertigung einer Befristung sind die Umstände bei Vertragsschluss maßgeblich.[1] Entfällt nach Abschluss des Vertrags, aber vor Ablauf der Befristung der Befristungsgrund, so wandelt sich der zunächst wirksam befristete Arbeitsvertrag regelmäßig nicht von selbst in einen unbefristeten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.7 Klagefrist bei Fortsetzung (§ 17 Satz 3 TzBfG)

Rz. 44 Nach § 17 Satz 3 TzBfG beginnt die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt wird, mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung beendet sei. Die Regelung des § 17 Satz 3 TzBfG war im Regierungsentwurf des Te...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.8 Ende der Klagefrist

Rz. 53 Die Klagefrist des § 17 TzBfG endet nach §§ 187, 188, 193 BGB mit Ablauf von 3 Wochen nach dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Praxis-Beispiel Endet das Arbeitsverhältnis am Montag, den 17.8., so ist die Klage bis spätestens Montag, 7.9., zu erheben. Rz. 54 Ausreichend dafür ist, dass die Klage am letzten Tag der Frist bei Gericht eingeht, wenn und soweit d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 5 Problem der Mehrfachbefristung

Rz. 67 § 17 Satz 1 TzBfG gilt nach seinem Wortlaut wie auch Sinn und Zweck für jede Befristung. Das bedeutet, dass für jede Befristung gesondert geprüft werden muss, ob die Klagefrist eingehalten ist. Dies gilt auch bei mehreren aufeinander folgenden Befristungen.[1] Ist die Frist des § 17 Satz 1 TzBfG nicht eingehalten und mithin diese Klagefrist versäumt und greifen die §§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.3 Kein Fortsetzungsanspruch wegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 72 Zweifelhaft ist, ob ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hergeleitet werden kann. Übernimmt ein Arbeitgeber befristet beschäftigte Arbeitnehmer regelmäßig in ein Dauerarbeitsverhältnis bzw. in ein weiteres befristetes Arbeitsverhält...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.5 Tarifvertragliche Einstellungsgebote und Verlängerungsabreden

Rz. 76 Tarifliche Vorschriften gibt es vor allem zur Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss oder Berufsausbildung. Verschiedentlich sehen Tarifverträge vor, dass zum Zwecke der Beschäftigungssicherung mit den Auszubildenden unmittelbar nach Abschluss der Berufsausbildung befristete Arbeitsverträge (früher regelmäßig für die Dauer von 6 Monaten, heute, vor dem Hintergrun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 TzBfG regelt die Frist zur Erhebung einer Befristungskontrollklage. Rz. 2 Die Vorschrift hat mit Wirkung ab dem 1.1.2001 die Vorgängerregelung in § 1 Abs. 5 BeschFG ersetzt. § 17 Satz 1 und 2 TzBfG entsprechen ihrem Wortlaut nach der früheren Regelung. § 17 Satz 3 TzBfG stellt hingegen eine Neuregelung dar.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.1 Kein Fortsetzungsanspruch wegen Vertrauenstatbestand

Rz. 70 Hat der Arbeitgeber des befristet beschäftigten Arbeitnehmers bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags oder während dessen Laufzeit dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer verbindlich in Aussicht gestellt, ihn über den Befristungsablauf hinaus weiter zu beschäftigen, so verhält sich der Arbeitgeber widersprüchlich und treuwidrig i. S. d. § 242 BGB, wenn er sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.3 § 7 KSchG – Wirksamwerden der Kündigung

Rz. 66 § 17 Satz 2 TzBfG erklärt schließlich § 7 KSchG ebenfalls für entsprechend anwendbar. § 7 2. Halbsatz KSchG ist für den Fall der Befristungskontrollklage bedeutungslos. § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 1. Halbsatz KSchG führt dazu, dass die Befristung bzw. auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses als von Anfang an rechtswirksam gilt, wenn die Rechtsunwirksamkeit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.2 Fortsetzungsanspruch wegen Zusage einer Weiterbeschäftigung

Rz. 71 Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann sich auch aus dem Gesichtspunkt einer bindenden Zusage des Arbeitgebers ergeben.[1] Eine bindende Zusage des Arbeitgebers kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent erfolgen. Im letzteren Falle ist regelmäßig jedoch die Auslegung des Verhaltens bzw. der Erklärungen des Arbeitgebers zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2 Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsansprüche

Rz. 69 Denkbar sind im Rahmen des Befristungsrechts auch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des zunächst wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses. Als dogmatische Begründungsmuster werden insoweit regelmäßig Argumente des Rechtsmissbrauchs, des Vertrauensschutzes bzw. der Fürsorgepflicht angeführt. Teilweise kann sich ein entsprechender Fortse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.2 Form des Klageantrags

Rz. 15 Die Klageschrift muss die allgemeinen Anforderungen des § 253 ZPO erfüllen, also die Bezeichnung der Parteien, des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des Klagebegehrens sowie einen bestimmten Antrag enthalten. An eine Befristungskontrollklage dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es muss vielmehr genügen, wenn aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.6 3-wöchige Klagefrist (§ 17 Satz 1 TzBfG)

Rz. 35 Da § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich für sämtliche Arten von Befristungen und Bedingungen unabhängig davon gilt, ob sich die Befristung oder Bedingung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz oder aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen ergibt[1], ist sie auch auf alle Fälle in Rede stehender unwirksamer Befristung oder Bedingung anzuwenden. Die Klagefrist ist nach der Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.4 Fortsetzungsanspruch wegen Rechtsmissbrauchs

Rz. 73 Ob die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam ist bzw. sich ein Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs ergeben kann, ist bereits seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG aus dem Jahre 1960 umstritten. Der Große Senat des BAG hat sich im Beschluss vom 12.10.1960 (BAG, Beschluss v. 12.10.1960, GS 1/59 [1]) mit der Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.1 Inhalt des Klageantrags

Rz. 10 Nach § 17 Satz 1 TzBfG richtet sich die Befristungskontrollklage auf die Feststellung, "dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist". Streitgegenstand ist die Frage der Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich insoweit – ähnlich wie bei § 4 KSchG – um einen punktuellen Streitgegenstand.[1] Bei einer Klage na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.3 Gerichtliche Durchsetzung des Fortsetzungsanspruchs

Rz. 77 Nach der Rechtsprechung des BAG kann der Arbeitnehmer seinen Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstellungsanspruch im Wege der Leistungsklage gegen den Arbeitgeber verfolgen. Der Arbeitnehmer muss beantragen, den Arbeitgeber zu verurteilen, das Angebot des Arbeitnehmers auf Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses anzunehmen.[1] Der Klageantrag ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Klagefrist des § 17 TzBfG erfasst sämtliche befristeten Arbeitsverhältnisse.[1] Dabei kommt es auf die Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses ebenso wenig an, wie auf die Frage, ob auf dieses die besonderen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes anwendbar sind. Ebenso unerheblich ist es, um welche Art der Befristung es sich handelt. § 17 TzBfG erfasst sowohl ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.5 Feststellungsinteresse

Rz. 27 Die bei Feststellungsklagen notwendige Prüfung, ob der klagende Arbeitnehmer an der begehrten Feststellung ein rechtliches Interesse hat (§ 256 ZPO), erübrigt sich im Rahmen der Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG regelmäßig. Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt daraus, dass der betreffende Arbeitnehmer nur mit einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.1 Unbefristeter Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Rz. 68 Für die Frage der Rechtfertigung einer Befristung sind die Umstände bei Vertragsschluss maßgeblich.[1] Entfällt nach Abschluss des Vertrags, aber vor Ablauf der Befristung der Befristungsgrund, so wandelt sich der zunächst wirksam befristete Arbeitsvertrag regelmäßig nicht von selbst in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um (BAG, Urteil v. 15.8.2001, 7 AZR 144/00 [2])....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht

Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsplätze generell auszuschreiben, sondern vielmehr im Falle der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes diesen auch – sofern er geeignet ist – als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben.[1] Rz. 8 Eine Verpflichtung zur außerbetrieblichen Ausschreibung besteht grundsätzlich nicht. Eine öffentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bewilligung

Rz. 14 Unter einer Bewilligung ist – wie auch unter Maßgabe des SGB – nur die vorherige Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zu verstehen. Das ist Tatbestandsvoraussetzung. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, d. h. durch eine Regelung im Einzelfall mit Außenwirkung. Diese erfolgt in aller Regel vor Antritt der Leistung in schriftl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.4 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Nach § 23 Abs. 2 AGG sind Antidiskriminierungsverbände befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, als Beistände für Benachteiligte in der Verhandlung aufzutreten. Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren diese Antidiskriminierungsverbände in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht als Beistand eines Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten für Klagen wegen Benachteiligung

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG sind Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend zu machen. Nach Auffassung des BAG kann diese Frist auch durch eine Klage gewahrt werden.[1] Dabei hat es zugunsten der Klägerin eine Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO angenommen, d. h., es genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 1.2 Überblick

Die EU-Richtlinien verpflichten den Gesetzgeber dazu, im Bereich Beschäftigung und Beruf Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht sicherzustellen. Bezogen auf die Merkmale Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft ist nach den Richtlinien eine Umsetzung auch im zivil- und sozialrechtli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr