Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.4 Kündigungsschutz und Wartezeiten

Das Kündigungsschutzgesetz findet auf einen Geschäftsführerdienstvertrag keine Anwendung, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.[1] Dies wird durch die gesetzliche Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestätigt, welche im Wege einer negativen Fiktion die Unanwendbarkeit der allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes für Organvertret...mehr

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Geschäftsführer / 2 Gesellschafter-Geschäftsführer

Mitunternehmer sind in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts und keine Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. Insoweit besteht also keine Sozialversicherungspflicht. Ist ein Gesellschafter jedoch gleichzeitig im Unternehmen als Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, müssen die Kriterien eines Beschäftigungsverhältni...mehr

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Anwesenheitsprämie / Arbeitsrecht

1 Zweck Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern. 2 Rechtliche Wertung Anwesenheitsprämien werden meist einmal jährlich auf Grundlage ...mehr

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Mankohaftung / Arbeitsrecht

1 Allgemeine Mankohaftung 1.1 Begriff Als ""Manko", also negative Differenz zwischen einem "Soll"- und dem tatsächlichen "Ist"-Bestand, kommen in der Praxis die nachfolgenden Konstellationen in Betracht: Kassenfehlbeträge Fehlmengen in einem Warenbestand Verluste von Waren oder Geldbeträgen beim Transport Vom Arbeitgeber überlassene Arbeitsmittel etc. (PC, Mobilgeräte, Werkzeug) k...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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Mankohaftung / 2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Rechtstechnisch handelt es sich oftmals um für den Arbeitnehmer belastende Beweislastvereinbarungen, durch die eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers etabliert werden soll....mehr

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Anwesenheitsprämie / 4 Verhinderung für nicht erhebliche Zeit

Der Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 616 BGB in anderen Fällen als Krankheit ist abdingbar. Deshalb sind Anwesenheitsprämien zulässig, die für derartige Fehlzeiten die Prämie kürzen oder entfallen lassen.mehr

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Mankohaftung / 1.1 Begriff

Als ""Manko", also negative Differenz zwischen einem "Soll"- und dem tatsächlichen "Ist"-Bestand, kommen in der Praxis die nachfolgenden Konstellationen in Betracht: Kassenfehlbeträge Fehlmengen in einem Warenbestand Verluste von Waren oder Geldbeträgen beim Transport Vom Arbeitgeber überlassene Arbeitsmittel etc. (PC, Mobilgeräte, Werkzeug) können nicht oder nicht vollständig z...mehr

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Anwesenheitsprämie / 5 Freiwilligkeit

Es empfiehlt sich dringend, in die Vereinbarung über die Gewährung einer Anwesenheitsprämie einen Freiwilligkeitsvorbehalt aufzunehmen. Praxis-Beispiel Muster für Freiwilligkeitsvorbehalt Bei der Anwesenheitsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Auch nach mehrmaliger Zahlung entsteht für die Zukunft kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die ...mehr

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Anwesenheitsprämie / 1 Zweck

Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern.mehr

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Mankohaftung / 1 Allgemeine Mankohaftung

1.1 Begriff Als ""Manko", also negative Differenz zwischen einem "Soll"- und dem tatsächlichen "Ist"-Bestand, kommen in der Praxis die nachfolgenden Konstellationen in Betracht: Kassenfehlbeträge Fehlmengen in einem Warenbestand Verluste von Waren oder Geldbeträgen beim Transport Vom Arbeitgeber überlassene Arbeitsmittel etc. (PC, Mobilgeräte, Werkzeug) können nicht oder nicht vo...mehr

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Anwesenheitsprämie / 3.4 Betriebsratstätigkeit

Wegen der Betriebsratstätigkeit[1] darf das Arbeitsentgelt nicht gemindert werden[2], auch nicht durch Wegfall von Anwesenheitsprämien.mehr

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Anwesenheitsprämie / 6 Anwesenheitsprämie und Mindestlohn

Eine Anwesenheitsprämie kann mindestlohnwirksam sein. Dies ist insbesondere bei laufenden Prämienzahlungen, die monatlich abgerechnet werden, der Fall. Weil der Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG "je Zeitstunde" festgesetzt ist und das Gesetz den Anspruch nicht von der zeitlichen Lage der Arbeit oder den mit der Arbeitsleistung verbundenen Umständen oder Erfolgen abhäng...mehr

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Anwesenheitsprämie / Zusammenfassung

Begriff Die Anwesenheitsprämie stellt eine Sonderleistung zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt dar. Anwesenheitsprämien werden – als laufende oder einmalige Zahlungen – insbesondere für den Fall versprochen, dass der Arbeitnehmer keine Fehlzeiten hat oder diese ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt...mehr

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Anwesenheitsprämie / 3.5 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Auch für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses sollten vertragliche Regelungen getroffen werden. Praxis-Beispiel Muster für Kürzungsmöglichkeit bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses Ruht das Arbeitsverhältnis während des gesamten Kalenderjahres (z. B. aufgrund von Elternzeit etc.), besteht kein Anspruch auf die Anwesenheitsprämie. Ruht das Arbeitsverhältnis nur einen Teil ...mehr

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Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit

In § 4a EFZG ist geregelt, dass auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bei der vereinbarten Kürzung der Höhe von Sondervergütungen berücksichtigt werden können. Allerdings darf die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten. Praxis-B...mehr

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Verzeichnis der ausgeschiedenen Mitarbeiter

Dr. Volker Arends Unternehmensfinanzierung (zusammen mit Hofert von Weiss) 1. – 4. Auflage Dr. Sabine Ebert EWIV 1. – 2. Auflage Prof. Dr. Jens Escher Poolverträge (2. Auflage zusammen mit Richter, 3. – 5. Auflage zusammen mit Haag) 2. – 5. Auflage Dr. Heiner Feldhaus Umwandlungsrecht 3. – 4. Auflage Dr. Anna Katharina Gollan Stiftungen und Unternehmen (2. Auflage zusammen mit Richte...mehr

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Anwesenheitsprämie / 3.2 Mutterschutz

Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen waren nach der früheren Rechtsprechung des BAG für die Zahlung einer tariflichen Jahresleistungsprämie einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen.[1] Diese Auffassung wurde anschließend vom BAG jedoch nicht mehr vertreten.[2] Die Vertragsparteien könnten auch Fehlzeiten, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahl...mehr

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Anwesenheitsprämie / 3 Die Fehlzeiten im Einzelnen

Die Anwesenheitsprämie entfällt oder wird gekürzt, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Unbestritten zulässig sind Anwesenheitsprämien, die nur in Fällen unberechtigten Fernbleibens von der Arbeit (Arbeitsbummelei) oder bei Verspätung entfallen. Praxis-Beispiel Muster für Kürzungsmöglichkeit bei unberechtigten Fehlzeiten Bei unberechtigten Fehlzeiten des Arbeitn...mehr

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Mankohaftung / Zusammenfassung

Begriff Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Waren- und/oder Kassenfehlbestände. Zu unterscheiden ist zwischen der allgemeinen Mankohaftung und der Mankohaftung aufgrund vertraglicher Mankoabrede. Ist ein Arbeitnehmer für einen Fehlbestand verantwortlich, soll dies nach der umstrittenen Rechtsprechung ein gesondertes Auftrags- oder Verwahrungsverhältnis neben d...mehr

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Mankohaftung / 1.3 Mitverschulden

Die Haftung ist gemäß der Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung nach dem Modell des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gemindert, dessen Grundsätze auch für die Mankohaftung gelten.[1] Im Hinblick auf ein mögliches Mitverschulden des Arbeitgebers ist (auch) zu berücksichtigen, wie lange das schädigende Verhalten unbemerkt vollzogen werden konnte.[2] Von...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.5 Maßnahmen mit Auslandsberührung

Rz. 13 Dem Betriebsrat eines inländischen Betriebs stehen bei personellen Maßnahmen grundsätzlich auch gegenüber im Ausland tätigen Arbeitnehmern die Beteiligungsrechte der §§ 99 ff. BetrVG zu. Erfasst werden solche Mitarbeiter, bei deren Tätigkeit es sich um eine "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebs handelt. Erforderlich ist eine Beziehung zum Inlandsbetrieb, die es rechtfert...mehr

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Anwesenheitsprämie / 3.3 Urlaubsentgelt

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitnehmer einen unabdingbaren Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub. Sinn und Zweck der Bezahlung des Urlaubs ist, dem Arbeitnehmer auch während des Urlaubs den Lebensstandard ungeschmälert zu erhalten. In den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch darf deshalb nicht eingegriffen werden. Nimmt der Arbeitnehmer daher bezahlten Mindest...mehr

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Anwesenheitsprämie / 2 Rechtliche Wertung

Anwesenheitsprämien werden meist einmal jährlich auf Grundlage einer einzelvertraglichen Regelung oder auch aufgrund betrieblicher Übung gezahlt. Möglich ist auch, dass eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag entsprechende Zusagen vorsieht. Praxis-Beispiel Muster für Zusage Anwesenheitsprämie Der Arbeitnehmer erhält für das volle Kalenderjahr eine Anwesenheitsprämie in...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Dauerhafte Beeinträchtigung

Rz. 1157 Für den Wiedereinstieg in Verhandlungen stellen Vorbehalte regelmäßig auf eine dauerhafte Beeinträchtigung ab und nicht auf solche, die lediglich kurzfristig (z.B. für den Zeitraum einer Materialentfernung) auftreten. Fehlt in der schriftlichen Ausformulierung des Abfindungsvergleiches der Hinweis, dass Neuverhandlung und weitere Zahlung nur bei Bestehen einer dauer...mehr

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Mankohaftung / 1.2 Haftungsgrundsätze und Darlegungs- und Beweislast

Eine darauf bezogene Mankohaftung – ohne, dass für diesen Fall eine arbeitsvertragliche Mankoabrede getroffen wurde – kommt als Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB bzw. unerlaubter Handlung[1] als ein Spezialfall der Haftung im Arbeitsverhältnis in Betracht. Die Mankohaftung ist dabei nach den Grundsätzen der Haftungsprivilegie...mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 10.1 Vermögenswirksame Leistungen

Der Anspruch auf vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (die zur Vermögensbildung vom Arbeitgeber zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbracht werden) ist nicht übertragbar.[1] Die zur vermögenswirksamen Anlage verwendeten Teile des Arbeitseinkommens [2] sind gleichfalls vermögenswirksame Leistungen i. S. d. 5. VermBG. Daher ist auch der zur vermögenswirksamen Anlage...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.2 Vereinbarung des Ausschlusses der Abtretung

Abtretungsverbot in Formulararbeitsverträgen In Formulararbeitsverträgen kann die Abtretung von Arbeitseinkommen ausgeschlossen werden.[1] Ein Abtretungsverbot ist aufgrund der berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem solchen Verbot und den eher geringen Auswirkungen auf die Rechtsposition des Arbeitnehmers nicht grundsätzlich unangemessen.[2] Die stillschweigende Ve...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / Arbeitsrecht

1 Warum ein BEM? § 167 Abs. 2 SGB IX dient der betrieblichen Prävention. Es soll möglichst frühzeitig geklärt werden, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern.[1] Das BEM liegt im Interesse der Beteiligten und der Solidargemeinschaft. Schließlich soll die Leistungsfähigkeit der Betroffenen ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Eine personenbedingte Kündigung ist in vielen Konstellationen denkbar. Die in der betrieblichen Praxis am häufigsten auftretenden Gründe sind Erkrankungen des Arbeitnehmers.[1] Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 7 Sonstiges

Maßnahmen dokumentieren Im Hinblick auf die Bedeutung des durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagements für einen Kündigungsschutzprozess ist es wichtig, das gesamte Verfahren und die ergriffenen Maßnahmen und Vereinbarungen zu dokumentieren. So ist es sinnvoll, über die Gespräche mit dem Beschäftigten und der Interessenvertretung jeweils ein Protokoll anzufertigen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 1 Warum ein BEM?

§ 167 Abs. 2 SGB IX dient der betrieblichen Prävention. Es soll möglichst frühzeitig geklärt werden, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern.[1] Das BEM liegt im Interesse der Beteiligten und der Solidargemeinschaft. Schließlich soll die Leistungsfähigkeit der Betroffenen gefördert bzw. erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 6 Folgen eines ordnungsgemäßen BEM – Pflicht zur Wiederholung bei weiteren Arbeitsunfähigkeitszeiten

Wurde das BEM ordnungsgemäß durchgeführt und reduzieren sich in Zukunft die Arbeitsunfähigkeitszeiten wunschgemäß, hat es sein Ziel erreicht. Endet es allerdings mit einem für den Arbeitnehmer negativem Ergebnis und kündigt deshalb der Arbeitgeber, genügt er in einem Kündigungsschutzprozess seiner Darlegungslast bereits dann, wenn er unter Hinweis auf dieses Ergebnis das Fehl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 4 BEM als betriebliche Einrichtung

§ 167 Abs. 3 SGB IX sieht die finanzielle Förderung eines institutionalisierten BEM vor. Hier muss der Arbeitgeber entsprechende Strukturen schaffen, angefangen von einem Frühwarnsystem zur Erkennung erhöhter Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zu einem Katalog betrieblicher Maßnahmen im Rahmen des BEM. Darüber hinaus wird die Bereitstellung von Sachmitteln und Personal erford...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 12 Kosten des Arbeitgebers durch Bearbeitung und Überweisung

Die Kosten der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO hat der Arbeitgeber selbst zu tragen.[1] Auch hinsichtlich der Kosten der Überweisung und der Bearbeitung der Pfändung besteht kein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den Gläubiger.[2] Diese Kosten fallen grundsätzlich dem Arbeitgeber zur Last. Auch kann eine Kostenerstattungspflicht nicht durch Betriebsvereinbarung od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Eine personenbedingte Kündigung ist in vielen Konstellationen denkbar. Die in der betrieblichen Praxis am häufigsten auftretenden Gründe sind Erkrankungen des Arbeitnehmers.[1] Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "Störquelle" beruhen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 3 Ablauf des BEM

Der Ablauf des BEM ist – wie oben dargelegt – nur teilweise geregelt und bietet deshalb Freiraum für eine betriebsspezifische Regelung. Folgende Schritte sollten beachtet werden: Infographic 1. Schritt: Einleitungsphase Der Arbeitgeber entscheidet, ob und wann mit dem BEM begonnen wird. Zum Ob: Zwar sieht das Gesetz ausnahmslos ein BEM bei Erfüllen der Voraussetzungen (länger al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2 Voraussetzungen

Persönlicher Geltungsbereich § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt bei allen Beschäftigten. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.[1] Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an, weshalb auch Klein-/ und Kleinstbetriebe betroffen sind. Auch der Geschäftsgegenstand und die Existenz einer Mitarbeiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / 2 Personenbedingte Kündigungsgründe

In den folgenden Fällen kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und hier kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt wird: Führerscheinentzug: Kann ein Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung aufgrund fehlender Fahrerlaubnis nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 5 Folgen eines unterlassenen oder fehlerhaften BEM

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung des BEM ist nicht im Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 238 SGB IX aufgeführt, sodass er ohne staatliche Sanktionen bleibt. Pflicht zur Durchführung? Die Arbeitnehmervertretung kann nach dem Wortlaut der Vorschrift die Durchführung des BEM verlangen und sie ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Ob auch der betroffene Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / Zusammenfassung

Begriff Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, ist ihnen von ihrem Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Für den Begriff der Arbeitsunfähigkeit gilt § 3 Abs. 1 EFZG. Das BEM ist ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Im Arbeitsrecht geltende Besonderheiten

Rz. 11 Das BAG hat einen weiten Begriff der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten entwickelt.[1] Es handelt sich zunächst um rechtliche Besonderheiten, wobei aber nicht allein darauf abzustellen ist, ob die jeweilige Norm nur im Arbeitsrecht Anwendung findet; zu untersuchen ist vielmehr, ob sich die Norm im Arbeitsrecht besonders auswirkt. Die Untersuchung muss sich auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Angemessene Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB)

Rz. 9 Nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB müssen bei der Anwendung der AGB-Normen auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden. 4.1 Sinn und Zweck Rz. 10 § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB macht deutlich, dass entgegen der Rechtslage vor der Schuldrechtsreform nunmehr die Regelungen des AGB-Rechts grundsätzlich auch auf Arbeitsverträge Anwend...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2 Verwirkung

Die Verwirkung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie ist ein Fall einer nach Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung.[1] Verwirkung ist gegeben, wenn nach Fälligkeit des Anspruchs Zeit vergangen ist (Zeitmoment) und Umstände durch das Verhalten des Gläubigers vorliegen, die den Schuldner darauf vertrauen lassen, der Gläubiger werde seinen Anspruch nicht mehr gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 4 Verjährung

Verjährung dient vor allem dem Schuldner, der durch den Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr mit der Geltendmachung eines Anspruchs rechnen muss. Das durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz eingeführte neue Verjährungsrecht gilt seit dem 1.1.2002. Für Ansprüche, die schon davor entstanden, aber noch nicht verjährt waren, bestehen Übergangsregelungen. Wegen der im Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 4.2 Besondere Verjährungsfristen

In einigen wenigen Fällen ist die Verjährungsfrist länger. Dies betrifft zunächst rechtskräftig festgestellte Ansprüche.[1] Hat der Schuldner einen rechtskräftigen Titel (Urteil, Mahnbescheid), verjährt der dadurch festgestellte Anspruch erst nach 30 Jahren. Gleiches gilt für gerichtliche Vergleiche[2] und für Ansprüche, die im Insolvenzverfahren festgestellt wurden.[3] Eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1 Sinn und Zweck

Rz. 10 § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB macht deutlich, dass entgegen der Rechtslage vor der Schuldrechtsreform nunmehr die Regelungen des AGB-Rechts grundsätzlich auch auf Arbeitsverträge Anwendung finden. Die Neuregelung erfasst Arbeitsverträge, die nach dem 1.1.2002 geschlossen wurden. Für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden, gilt die Regelung ab dem 1.1.2003 (s. Art. 229 § ...mehr