Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.5 Entgeltfortzahlung und Kündigung

Wird ein Arbeitsverhältnis "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" gekündigt, behält der Arbeitnehmer den Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.[1] Dies gilt auch bei Erkrankung schon während der Wartefrist.[2] Es muss eine wirksame Kündigung vorliegen. "Anlass" i. S. d. § 8 EFZG und Kündigungsgrund müssen sich nicht decken. Die Krankheit muss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 3.3 Feiertag bei gleichzeitiger Kurzarbeit

Fallen Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit mit einem Feiertag zusammen, ist vom Arbeitgeber Feiertagsentgelt zu zahlen.[1] Wegen der Höhe der Feiertagsentgeltzahlung gilt das unter Feiertagsarbeit Gesagte. Wird die für einen Wochentag normalerweise anfallende Arbeit durch Betriebsvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrags in zulässiger Weise anderweitig verteilt (z. B. wenn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 4 Kurzarbeit

Bei Kurzarbeit, bei der die gesunden Kollegen ein vermindertes Arbeitsentgelt erhalten, richtet sich grundsätzlich das wegen Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlende Arbeitsentgelt nach der verkürzten Arbeitszeit.[1] Bei "Kurzarbeit Null" entfällt der Anspruch. Das Kurzarbeitergeld selbst gehört nicht zum Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber fortzuzahlen hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 3 Beitragspflicht zur Sozialversicherung

Für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wird die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nicht unterbrochen. Die Tage der Entgeltfortzahlung sind beitragspflichtige Sozialversicherungstage und das fortgezahlte Entgelt ist sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt.[1] Damit ist es bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 9 Pflegezeit und Erholungsurlaub

Rz. 56 Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat.[1] Seit dem 1.1.2015 sieht § 4 Abs. 3 PflegeZG die Möglichkeit einer anteiligen Reduzierung des Urlaubsanspruchs entsprechend der Dauer der Pflegezeit – nach dem Vorbild des § 17 BEEG für die Dauer einer Elternzeit – vor. Der Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 5.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Annahmeverzug ist an die nachfolgenden Voraussetzungen geknüpft. Zunächst muss ein erfüllbares, tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis bestehen.[1] Von Bedeutung ist diese Voraussetzung insbesondere in den Fällen der Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach Ausspruch einer im Nachhinein für unwirksam befundenen Arbeitgeberkündigung. Ein für die Vergangenheit rückw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10 BUrlG verhindert die Anrechnung bestimmter medizinischer Maßnahmen auf den Urlaub. Es findet damit eine Berücksichtigung statt, die gewährleistet, dass durchzuführende Kur- und Heilverfahren nicht immer mit der Erholung des Arbeitnehmers verbunden sind. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor Inkrafttreten des BUrlG angenommen und festgestellt, dass ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.4 Schadensersatzanspruch

Rz. 11 Ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs eine nach § 8 BUrlG verbotene Erwerbstätigkeit verrichtet, begeht grundsätzlich eine schuldhafte Nebenpflichtverletzung und kann sich deshalb nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig machen.[1] Meist wird es jedoch dem Arbeitgeber nicht gelingen, einen Schaden nachzuweisen. Denn ersetzbar ist nur ein adäquat kausal ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5 Urlaub nach einer Maßnahme

Rz. 14 Der Arbeitnehmer hat das Recht, nach einer beendeten Maßnahme seine noch bestehenden Urlaubsansprüche unmittelbar umzusetzen. Das ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 2 BurlG. Sog. Schonzeiten gibt es dazu nicht mehr. Stattdessen muss nun der Arbeitnehmer seinen Urlaub einsetzen, wenn er nicht im unmittelbaren Anschluss an die Maßnahme arbeiten möchte.[1] Der Urlaubsanspru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 16 Der Urlaubsanspruch der Heimarbeiter ist, auch wenn nach § 12 BUrlG die § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nicht zur Anwendung kommen, befristet. Urlaubsjahr ist der 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres. Der nicht geltend gemachte Urlaubsanspruch verfällt, es sei denn, der in Heimarbeit Beschäftigte war aus von seinem Willen unabhängigen Gründen, insbesondere einer nachgewiesenen A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.1 Unbeachtliche Umstände

Rz. 20 Ob eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist gleichgültig. Ohne Bedeutung für die Erfüllung der Wartezeit sind daher Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit: Auch wenn die Elternzeit noch in der Wartezeit beginnt und der Arbeitgeber den Urlaub deshalb nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzt, ist die Wartezeit nach 6 Monaten erfüllt, Zeiten des Ruhens d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Verbot der Anrechnung

Rz. 9 Wie § 9 BUrlG enthält auch die Regelung in § 10 BUrlG eine Ausnahme von § 275 Abs. 1 BGB. [1] Durch die Teilnahme an der Kur ist der Arbeitnehmer daran gehindert, die Arbeitsleistung zu erbringen. Nach §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG wird diese Arbeitsverhinderung der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Wird daher die Urlaubsgewährung infolge der Bewilligung und des Antritts ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 2.1 Beginn und Dauer der Probezeit

Die Probezeit beginnt grundsätzlich mit dem rechtlichen (vereinbarten) Beginn des konkreten Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Arbeit tatsächlich aufgenommen hat.[1] Auch längere Ausfallzeiten z. B. wegen Arbeitsunfähigkeit, Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung, einer vom Beschäftigten zu vertretenen Arbeitsversäumnis, usw. sind unerheblich, die Pro...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 4.3 Ordentliche Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit zeichnet sich neben der kürzeren Kündigungsfrist dadurch aus, dass erleichterte Kündigungsmöglichkeiten bestehen.[1] Solange insbesondere eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht als willkürlich angesehen werden kann oder die Kündigung nach § 134 BGB wegen Verletzung gesetzlicher Verbotsbestimmungen unwirksam ist, ist nahezu jede ordentliche Kündigung in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 3 Melderechtliche Auswirkungen

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung/Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht weiter fort[1], während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- und Versorgungskrankengeld. Diese Tatbestände lösen, soweit sie mindestens einen vollen Kalendermonat umfassen, die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung nach der DEÜV ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 5.1 Sicherheit und Gesundheit

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auch mit älter werdenden Belegschaften zu sichern, wird es zur zentralen Aufgabe der Unternehmensführung, die Gesundheit und damit auch die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Krankheiten verhüten ist dabei nicht das einzige Ziel: Es geht auch besonders darum, die Gesundheit der Mitarbeiter aktiv zu fördern (sog. "Salut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsrechts v. 23.5.2017[1] wurde im Vorgriff auf die Neufassung des Mutterschaftsgesetzes, die weitgehend erst zum 1.1.2018 in Kraft trat, bereits mit der Verkündung des Gesetzes der Kündigungsschutz auf eine nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte Fehlgeburt erweitert. Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 übernahm die Vorschrift...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Seit Mai 2004 besteht für Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX die Verpflichtung zu einem BEM: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…), mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / Zusammenfassung

Überblick Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Teilnahme für den Arbeitnehmer am BEM ist freiwillig, er kann das Angebot auch ablehnen. Der Arbeitgeber muss sich als...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.1 Definition und Hintergrund

Der Begriff "Betriebliches Eingliederungsmanagement" wird entsprechend den Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt definiert: "Betriebliches Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, im Betrieb mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potenziale Menschen gesund und arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.4 Folgen von Verstößen

Das Gesetz sieht keine unmittelbaren Konsequenzen bei Nichteinhaltung vor. Allerdings wurden mit dieser Vorschrift die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung verschärft, eine Kündigung sollte das letzte Mittel sein. Die Durchführung eines BEM macht eine krankheitsbedingte Kündigung nicht automatisch wirksam. Hat der Arbeitgeber jedoch kein BEM durchgeführt, erhöh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Versicherte sind berufsunfähig, wenn der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann (Deutsche Rentenversicherung). Berufsunfähigkeit ist eine Form der Erwerbsminderung und – im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend ist – i. Allg. eine dauernde Beeinträchtigung. Ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und Berufskrankheiten und damit auch die Zahl der Beschäftigte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.2 Dauertatbestände

Rz. 78 Treten fortlaufend neue kündigungsrelevante Tatsachen zutage (sog. Dauertatbestand), beginnt die Ausschlussfrist nicht bereits mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte erstmals zur Kündigung berechtigt wäre.[1] Vielmehr hat er die Möglichkeit, nach jedem neu auftretenden Ereignis (z. B. unentschuldigtes Fehlen) bzw. erst nach Abschluss einer länger anhalten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.4 Stellung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 39 Leitende Angestellte treffen i. d. R. höhere Sorgfalts- und Treuepflichten. Deren Nichteinhaltung kann deshalb auch schneller eine Kündigung nach sich ziehen, als bei anderen Arbeitnehmern.[1] Beispiel [2] Ein leitender Angestellter darf sich im Fall plötzlicher Erkrankung jedenfalls dann, wenn seine Anwesenheit im Betrieb aus besonderem Anlass (z. B. Probelauf einer vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Wozu BEM?

Das BEM ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Damit wird er verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein strukturiertes BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.2 Konstellation 2: BEM wird wegen befristeter oder unbefristeter Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen

Das BEM wird abgeschlossen, wenn eine befristete oder unbefristete volle Erwerbsminderung des Betroffenen festgestellt wurde und ein entsprechender Bescheid vorliegt. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung nach befristetem Rentenbezug ist nicht von einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Deshalb wird das BEM-Verfahren nicht automatisch wiedereröffnet; allerdings kann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.1 Konstellation 1: Ziele des BEM sind erreicht

Die Ziele des BEM können erreicht worden sein durch Maßnahmen, die im Rahmen des BEM eingeleitet und durchgeführt worden sind. Im Einzelfall kann auch aufgrund ärztlich-therapeutischer Maßnahmen außerhalb der betrieblichen Einflusssphäre oder durch Selbstheilung die Wiederherstellung eines stabilen Gesundheitszustandes beim Betroffenen gelungen sein, wodurch sich die Fehlzei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.2 Situationsanalyse

Wichtig Welche Faktoren beeinflussen die dauerhafte Weiterbeschäftigung? Die Situationsanalyse erfolgt in der praktischen betrieblichen Umsetzung des BEM in sehr unterschiedlicher inhaltlicher Tiefe. Die Folge sind vielfach keine, unzureichende oder wenig nachhaltige Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters nicht wirklich sicherstellen. Zu häufig wird aussc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.1 BEM-Einleitung

Wichtig Sorgfalt bei der BEM-Einleitung Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Betroffenen einer Teilnahme am BEM zustimmen oder diese verweigern. In Verbindung mit der vorherrschenden Unternehmenskultur ist hierauf besondere Sorgfalt zu legen. Der Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.2 Datenschutz und Vertraulichkeit sicherstellen

Die Regelung des Datenschutzes ist das zentrale Thema zur Vertrauensbildung im BEM und noch vor der eigentlichen Einleitung des BEM-Verfahrens zu bearbeiten bzw. zu klären. Der Datenschutz ist auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen. Die Anforderungen der DSGVO sowie des BDSG verlangen eine Konkretisi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.6 Unverschuldete Arbeitsversäumnis

Rz. 70 Zeiten unverschuldeter Arbeitsversäumnis des Arbeitnehmers bleiben für die Berechnung des Geldfaktors außer Betracht. Um Fälle unverschuldeter Arbeitsversäumnis handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann. Im Gegensatz zum Arbeitsausfall, der regelmäßig eine Gruppe von Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Grundprinzip der Berechnung des Urlaubsentgelts

Rz. 11 Für die Berechnung des Urlaubsentgelts sind 2 Faktoren zu betrachten: Zum einen stellt sich die Frage, für wie viele Tage der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsentgelt hat – dies wird üblicherweise als der sog. Zeitfaktor der Berechnung des Urlaubsentgelts bezeichnet. Die andere Frage ist, wie hoch das Entgelt ist, das für den einzelnen Urlaubstag zu zahlen ist – der sog...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Zweckbefristung

Um eine Zweckbefristung handelt es sich, wenn der Beendigungstermin nicht durch Zeitablauf bestimmt ist, sondern sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt.[1] Bei einer Zweckbefristung machen die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig, dessen Eintritt sie für gewiss halten, während der genau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Einzelfälle zur maßregelnden Kündigung

Rz. 31 Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für dessen Arbeitsverhältnis kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt, während oder sogar wegen einer Erkrankung gekündigt wird.[1] Begründet wird dies vielfach damit, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 612a BGB lägen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt. Es fehle an ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5.1 Rechtsausübung

Rz. 25 In Ausübung seiner Rechte muss der Arbeitnehmer handeln. Dies kann grds. in einem tatsächlichen und rechtlichen Verhalten jeder Art bestehen; eine besondere rechtliche Qualifizierung wird nicht vorausgesetzt. Eine Rechtsausübung in diesem Sinne kann nicht nur in der Geltendmachung von Ansprüchen bestehen, sondern auch in der Wahrnehmung sonstiger Rechtspositionen.[1] V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.4 Bei Meldeversäumnis

Rz. 52 Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die die Meldung oder das Erscheinen unmöglich machen oder erschweren, sodass ein anderes Verhalten unter Abwägung der Interessen des Arbeitslosen und der Agentur für Arbeit nicht zugemutet werden konnte. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Erkrankungen, Vorstellungsgespräche bei ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Kausalität zwischen Rechtsausübung und Benachteiligung

Rz. 27 Unzulässig ist eine Benachteiligung, "weil" der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung[1], der aber nicht bereits dann gegeben ist, wenn die Rechtsausübung die Bedingung (conditio sine qua non) für die Benachteiligung ist. Die Rechtsprechung hält darüber h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Rechtsfolgen und Verfahrensfragen

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen einer Sperrzeit vor, so tritt diese kraft Gesetzes ein. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit werden also ausgelöst, ohne dass es eines entsprechenden Ausspruchs durch Verwaltungsakt bedarf.[1] Liegt allerdings bereits ein Bewilligungsbescheid vor, so ist es trotz des Eintritts der Sperrzeitfolgen kraft Gesetzes unerlässlich, diesen aufzuheben, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.2 Mitarbeiterbindung

Mit dem Begriff Mitarbeiterbindung (oder Retention) ist gemeint, dass die Mitarbeiter in der Firma oder dem Unternehmen gehalten werden sollen. Bestandspflege also im Sinne eines Nachhaltigkeitsmanagements. Mitarbeiterbefragungen spielen hierbei eine Rolle. Der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitszeit eine Beteiligung an Befragungen aus berechtigtem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 12 Ein Versicherungsfall ist ferner die Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist die auf Krankheit beruhende Unfähigkeit des Versicherten zur Verrichtung seiner zuvor ausgeübten Erwerbstätigkeit. Arbeitsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherte nur unter der Gefahr einer erheblichen Verschlimmerung der Krankheit noch fähig ist, die zuletzt ausgeübte Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.6 Abgrenzung zum Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit (§§ 44, 44a ff.)

Rz. 88 Ein Anspruch auf Krankengeld nach § 45 SGB V besteht nicht (mehr), sobald der betreuende Elternteil wegen eigener Arbeitsunfähigkeit (§ 44 und 44a) das erkrankte Kind nicht mehr beaufsichtigen, betreuen, pflegen oder während der Mitaufnahme begleiten kann. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist gegenüber dem nach § 44 oder 44a nachrangig (vgl. auch Abschn. 9.5.1 des G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.1.1 Krankheit

Rz. 9 Unter Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand zu verstehen, dessen Eintritt – Beginn des Versicherungsfalls – entweder die Notwendigkeit einer Heilbehandlung des Versicherten oder aber seine Arbeitsunfähigkeit oder beides zugleich zur Folge hat (vgl. BSG, Urteil v. 28.2.2008, B 1 KR 19/07 R Rz. 10 m. w. N. aus Rechtsprechung und Literatur). ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr