Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.4 Häuslicher Bereich

Rz. 121 Das Gesetz nennt nur den Ort der Tätigkeit als Anfang und Ende des versicherten Weges. Der Weg beginnt zumeist beim Verlassen des häuslichen Bereichs und endet beim Erreichen dieses Bereichs. Der Versicherte muss diesen Weg wegen der vorangehenden bzw. der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit zurücklegen. Als Ausgangspunkt kommt auch ein 3. Ort in Betracht. Nur der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a. F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprechend ist die Wegeabweichung, nicht aber der Aufenthalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.4 Arbeitsgeräteunfall (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 158 Die Vorschrift ähnelt § 549 RVO a. F. Sie dehnt den Versicherungsschutz nach Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Umgang mit einem Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung aus. Auch diese Vorschrift muss im Zusammenhang mit allen nach § 2 Abs. 1 versicherten Personengruppen und Betätigungen gesehen werden. Anders als Abs. 2 Nr. 2 und 3 handelt es sich nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.7 Umweg oder Abweg

Rz. 131 Wählt der Versicherte einen längeren als den direkten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit, behält aber die Zielrichtung bei, so wird dies als Umweg bezeichnet. Weicht der Versicherte von dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit ab und ändert die Zielrichtung in der Weise, dass er wieder an den Ort des Abweichens zurückkehren muss, um von dort den Weg zum oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.8 Unterbrechung des Weges

Rz. 136 Der Weg von und nach dem Ort der Tätigkeit kann in zweierlei Hinsicht unterbrochen sein. Zum einen kann es sein, dass der Versicherte von dem direkten (versicherten) Weg abweicht. Soweit ein (Teil-)Umweg oder Abweg nicht versichert ist (vgl. dazu Rz. 131 bis 135), führt dies zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Dieser lebt dann wieder auf, wenn der Betreffend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.9 Versicherte Tätigkeiten auf dem Weg nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 141 Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Antritt des Weges zusammenhängen, sind ebenso versichert wie der Weg selbst. Dazu gehört etwa das Warten an der Haltestelle auf das öffentliche Verkehrsmittel oder auf das Abholen mit dem Pkw (BSG, Urteil v. 19.10.1982, 2 RU 21/81). Der Versicherungsschutz wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Schüler während der Wartezei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.3 Schutzzweck der Norm

Rz. 120b Der Versicherungstatbestand des Abs. 2 Nr. 1 trägt wie die die Wegeunfallversicherung einführende Regelung des § 545a RVO i. d. F. v. 14.7.1925 (RGBl. 1925 S. 97) allein den Gefahren Rechnung, die sich während der gezielten Fortbewegung im Verkehr aus eigenem, gegebenenfalls auch verbotswidrigem Verhalten, dem Verkehrshandeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Einflüss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.5 Weg zwischen auswärtiger Unterkunft und Familienwohnung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 151 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 3 RVO a. F. Versichert ist der (unmittelbare direkte) Weg von der Unterkunft am Ort der Tätigkeit zur ständigen Familienwohnung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Wohn- und Beschäftigungsort so weit voneinander entfernt liegen, dass der Versicherte am Beschäftigungsort eine Unterkunft nehmen muss und nur in größeren Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde klarstellend als Präventionsaufgabe aufgenommen. Der Systematik des § 7 Abs. 1 entsprechend werden auch die Berufskrankheiten als Versicherungsfälle genannt. Als Einweisungsnorm gibt die Norm einen Überblick über die Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Aufgaben der Unfallversicherung werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.1 Prävention

Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbedingte Gesundh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.3 Entschädigung

Rz. 5 Entschädigung wird Versicherten und Hinterbliebenen nach Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 7) in Form von Geldleistungen gewährt. Dazu gehören insbesondere Renten. Versicherte erhalten Leistungen nach Maßgabe der §§ 56 ff.; Hinterbliebenenleistungen sind in den §§ 63 ff. geregelt. Der Begriff der Entschädigung meint den Ausgleich, die Kompensation der durch den Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.1 Generelle und individuelle Kausalität

Rz. 30 Nimmt der Verordnungsgeber eine Erkrankung in die Berufskrankheitenliste auf, so erkennt er nur den generellen Ursachenzusammenhang zwischen ihr und den jeweiligen Einwirkungen verbindlich an (BSG, Urteil v. 26.2.1992, 9a RV 4/91). Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Berufskrankheiten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.13 Datenschutzregelungen (Abs. 9)

Rz. 111 Abs. 9 enthält die bereichsspezifische Ermächtigung zur Datenerhebung der für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen. Entsprechend dem Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung dürfen die Daten auch zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verarbeitet oder genutzt werden. Darüber hinaus ist insoweit die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.2 Voraussetzungen gemäß Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2

Rz. 65 Die in Abs. 1 Satz 2 genannten Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste müssen auch für die Anerkennung nach Abs. 2 erfüllt sein. Daher sind die unter Rz. 45 bis 54 erläuterten Voraussetzungen an dieser Stelle zu prüfen: Der Versicherte muss einer besonderen Personengruppe angehört haben, die besonderen Einwirkungen, d. h., Einwirkungen mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwirkungen auf eine Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.4 Listenmäßige Erkrankung

Rz. 26 Eine Krankheit i. S. d. Unfallversicherungsrechts liegt vor, wenn sich ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand klinisch manifestiert und zu körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsstörungen führt (BSG, Urteile v. 11.1.1989, 8 RKnU 1/88, und v. 29.11.1973, 8/7 RU 24/71; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Kap. 2.2.1, S. 67)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2 Aufnahmeschwelle (Abs. 1 Satz 2 HS 1)

Rz. 37 Abs. 1 Satz 2 HS 1 ermächtigt den Verordnungsgeber, solche Erkrankungen in die Liste aufzunehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Rz. 38 Dass nicht jedes beruflich (mit)bedingte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.6 Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft

Rz. 48 Der Verordnungsgeber darf nur solche Erkrankungen in die Liste aufnehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind. Damit koppelt der Gesetzgeber die Rechtssetzungsbefugnis des Verordnungsgebers an einen außerrechtlichen Maßstab und betont damit gleichzeitig, dass die Bezeichnung einer Krankheit als Berufsk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.4 Typische Berufskrankheit (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) a. F.)

Rz. 18 Neben einer dauernden Einbuße der körperlichen Bewegungsunfähigkeit führte auch eine typische Berufskrankheit zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags, sofern diese den Grad der Behinderung von 30 oder 40 mitverursacht hatte. Der Begriff der Berufskrankheit entlehnt sich gem. § 9 Abs. 1 S. 1ff. SGB VII der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / Zusammenfassung

Überblick Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie über den Gesundheitsschutz

9.1 Allgemeines Rz. 131 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG betrifft die Sachvorschriften des Gesundheitsschutzes, also Regelungen, die die Arbeit selbst im Sinne der Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen gestalten. Unfallverhütungsvorschriften sind die Vorschriften, die nach § 15 SGB VII von den Berufsgenossenschaften erl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.1 Allgemeines

Rz. 131 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG betrifft die Sachvorschriften des Gesundheitsschutzes, also Regelungen, die die Arbeit selbst im Sinne der Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen gestalten. Unfallverhütungsvorschriften sind die Vorschriften, die nach § 15 SGB VII von den Berufsgenossenschaften erlassen werden; s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.3 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Rz. 139 Die Betriebspartner sind zur gemeinsamen Ausfüllung der gesetzlichen Rahmenvorschriften aufgerufen. Dabei haben sie sich auf eine technisch definierte Lösung zu einigen. Nicht mitbestimmungspflichtig sind die für den Arbeitsschutz unerheblichen Aspekte, z. B. Hersteller, Bezugsquelle, Lieferungsbedingungen und unter Umständen Designfragen. Der Betriebsrat kann also g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 132 Voraussetzung der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist zunächst, dass eine ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Die Rahmenvorschrift muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d. h. die Auswahl unter mehreren möglichen Regelungen zur Erreichung des Sicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.2 Unterlassungsanspruch

Rz. 17 Die Missachtung der Mitbestimmungsrechte hat betriebsverfassungsrechtliche und individualrechtliche Folgen. Auf der betriebsverfassungsrechtlichen Ebene wird dem Betriebsrat von der Rechtsprechung ein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung zugestanden, der wenn nötig auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.[1] Der zur Sicherung der Mitbestimmu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausnahmen.

Rn 8 Die wichtigsten Ausnahmen von der Regel in I stehen in II (u. Rn 9 ff) und anderen Vorschriften über ein Schmerzensgeld: va § 11 2 StVG, § 6 HaftpflG, § 8 ProdHaftG, § 53 II LuftVG, § 29 II AtomG und § 84 AMG. Eine Art von Schmerzensgeld gewähren auch die §§ 651f II; 844 III BGB; 21 II 3 AGG. Dagegen begründet der von der Rspr entwickelte Anspruch auf Genugtuung wegen V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unfälle.

Rn 14 Große Bedeutung hat Art 4 für Straßenverkehrsunfälle, für die sich das Europäische Parlament mit seinem Vorschlag einer Sonderregelung (ABl 06, C 157 E/317, 375; zust zB G Wagner IPRax 06, 372, 379) nicht durchsetzen konnte; lediglich eine Überprüfung durch die Kommission ist in Art 30 I 3 ii vorgesehen. Hier sind zunächst etwaige Spezialregelungen in internationalen Ü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 2 I schließt für einen ›Schaden, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine Entschädigung in Geld aus. Das bezieht sich auf den Schadensersatz nach § 251, nicht dagegen auf die Herstellung nach § 249 (vgl § 249 Rn 20). Wo diese aber unmöglich ist, führt I zur Verneinung eines Schadensersatzanspruchs überhaupt, wenn nicht eine Ausnahme (wie etwa schon II) eingreift. Der wichtig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach der Fortzahlung.

Rn 14 Nach dem Ende der Fortzahlung (o. Rn 13) liegt der Ausfallschaden beim Verletzten selbst (soweit nicht sonstige Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen; dies führt, etwa beim Krankengeld oder bei der Unfallrente, zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X). Der Schaden umfasst den weggefallenen Verdienst, also auch denkbare Gehaltserhöhungen oder Beförderungen (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Haftungsprivilegierung.

Rn 25 Bei gesetzlichen Haftungsprivilegierungen kommt es auf den Zweck der jeweiligen Regelung an. Ist ein Arbeitsunfall durch einen von §§ 104, 105, 106 SGB VII (früher §§ 636f RVO) begünstigten Arbeitgeber oder Arbeitskollegen u einen außenstehenden Zweitschädiger verursacht, so beschränkt sich der Anspruch des Geschädigten auf den Verantwortungsanteil des Zweitschädigers ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs.

Rn 13 Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs (insb soziale Sicherungssysteme) werden mitunter als zusätzliche Spur des Haftungsrechts betrachtet (s insb Marschall v Bieberstein VersR 68, 509 ff); va bei Unfallschäden ist häufig sogar von ›Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz‹ die Rede (s nur Fleming/Hellner/v Hippel Haftungsersetzung durch Versic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gegen § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insbes §§ 134, 138, welche den rechtswidrig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 9 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] Er hat jedoch kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 8 Rechtsfolgen

Die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist öffentlich-rechtlich durch Androhung von Strafe oder Bußgeld gesichert. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen kann der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren, wenn erhebliche Gefahr für Leib oder Leben besteht, die auf andere Weise nicht abgewendet werden kann und gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 5.3 Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Des Weiteren muss der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 5 ASiG Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben übertragen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister sein.[1] Ihre Aufgaben überschneiden sich zum Teil mit denen der Betriebsärzte, insbesondere i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gießereimechaniker (Profess... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen insbesondere bezüglich möglicher Körperverletzungen und Gesundheitsschäden an sich bewegenden Maschi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.1 TVÜ-VKA

Aufgrund der Tarifeinigung vom 1.4.2014 in Potsdam ist die bisherige Protokollerklärung zu Abschnitt III des TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2014 durch den neu eingefügten § 16a ersetzt worden. Die Sicherung des Lohnstands bei Leistungsminderung (§§ 25 Abs. 4, 28, 28a BMT-G/BMT-G-O) sowie die Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit (§ 56 BAT/BAT-O) waren Gegenstan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.7 Betriebliche Mitbestimmung

Sofern im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat besteht, ist dieser insbesondere bei folgenden Bereichen miteinzubeziehen: Fragen der betrieblichen Lohngestaltung[1] Sonderurlaub für soziale/nachhaltige Zwecke[2] Technische Einrichtung zur Erhebung von Arbeitnehmerdaten[3] Grundsätze über das betriebliche Vorschlagwesen[4] Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschutz[5]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.2.1 Individuelle und arbeitsplatzbezogene Prämien

Individuelle Prämien werden in der Regel als Teil des Arbeitsvertrags oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten. Gerade für Teamleiter und Personen mit Führungsaufgaben kann hierdurch die jährliche Teilnahme an bestimmten Fortbildungen (z. B. zur Inklusion oder zur Verhinderung der Diskriminierung) zusätzlich finanziell vergütet werden. Es bietet sich aber auch an, ganze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.1 Bezugspunkt der ESG-Ziele (individuelle und unternehmensweite Ziele)

Eine solche Zielvereinbarung besteht im Kern aus 2 Elementen: Zum einen aus den zu erreichenden Zielen und zum anderen aus einem Bezugszeitraum (meist Kalender- oder Wirtschaftsjahr). Zusätzlich wird in der Regel auch die Höhe des jeweiligen Bonus geregelt, um dem Arbeitnehmer den finanziellen Anreiz vor Augen zu führen. Zwingend notwendig ist dies allerdings nicht.[1] Insof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.2 Inhalt der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die eAU-Bescheinigung, die der Arbeitgeber sodann abrufen kann, enthält folgende Inhalte: Name des Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit Datum der ärztlichen Feststellung Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder eines sonstig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Nachhaltigkeit / Nichtfinanzieller Leistungsindikator

Nicht monetäre quantitative Mengenangabe oder Kennzahl, wie z. B. emittierte Treibhausgase in Tonnen, Wasserverbrauch in Litern, Arbeitsunfälle je geleistete Stunden etc.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 74 Die CSRD stellt klar, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur auf die finanzielle Sicht (Outside-in-Perspektive) bezieht. Dementsprechend müssen nicht nur die ESG-Faktoren, die für ein finanzielles Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens (Geschäftsrelevanz) notwendig sind, in die Nachhaltigkeitsbericht...mehr