Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 9. Änderungskündigung

Rz. 100 Die dargestellten allgemeinen Anhörungsgrundsätze gelten auch bei einer Änderungskündigung. Orientiert sich der Arbeitgeber bei seinem Kündigungsentschluss an den Regeln des KSchG, dann hat er dem Betriebsrat nachvollziehbar mitzuteilen, welche Gründe die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen sollen, für den Fall, dass der betroffene Arbeitnehmer das Ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Verfahren.

Rn 74 Während das Kreditinstitut den unpfändbaren Grundfreibetrag nach den §§ 850k I 1, 850c I 1 automatisch berücksichtigen muss, gilt dies nicht für die Aufstockungsbeträge. Hierfür ist ein zumindest konkludent gestelltes Verlangen des Schuldners bzw ein entspr Antrag erforderlich (Ahrens NJW 10, 2001, 2004). Gesetzlich ist ein solches Begehren nicht ausdrücklich vorgeschr...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personenbedingte Kündigung

Rz. 82 Bei der personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitzuteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmen diese Gründe mit den Gründen überein, die zur sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erforderlich sind, dann bezieht sich die Mitteilungspflicht auf all diejenigen Umstände, die sich nach den "kü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechnung.

Rn 8 Der pfändungsfreie Teil des Arbeitseinkommens ist abhängig vom monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Auszahlungsmodus zu berechnen. Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach der arbeitsrechtlichen Bestimmung zwischen Schuldner und Drittschuldner und darf nicht durch das Vollstreckungsgericht festgelegt werden (LG Bochum Rpfleger 85, 370). Weichen die Arbeitsvertragsp...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / VI. Durchführung des Verfahrens

Rz. 116 Hat der Arbeitgeber seine Mitteilungspflicht ordnungsgemäß erfüllt, besteht für den Betriebsrat Gelegenheit, zu der beabsichtigten Kündigung des Arbeitgebers Stellung zu nehmen. Hat der Betriebsrat gegen die Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, und zwar bei einer ordentlichen Kündigung spätestens innerha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik.

Rn 4 Die §§ 850 ff bilden das Fundament der sozialen Pfändungsvorschriften für das Erwerbseinkommen. Geldforderungen gegen den ArbG oder den Dienstherrn unterliegen den Pfändungsbeschränkungen der §§ 850–850i. Es gilt hier ein modifiziertes Herkunftsprinzip (Ahrens NJW-Spezial 09, 21, 22). Gepfändet werden können nach § 832 auch künftige Vergütungen. Die Pfändung erfasst auc...mehr

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§ 24 Kammertermin / A. Einführung

Rz. 1 Der Vorsitzende hat die streitige Verhandlung so vorzubereiten, dass sie möglichst in einem Termin zu Ende geführt werden kann, §§ 56 Abs. 1 S. 1, 57 Abs. 1 S. 1 ArbGG. Ist das nicht durchführbar, insbesondere weil eine Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden kann, so ist der Termin zur weiteren Verhandlung, die sich alsbald anschließen soll, sofort zu verkünden, § 57 ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / I. Nichtigkeit infolge Anfechtung

Rz. 26 Hat der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag oder nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung einen Abwicklungsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen, sind verschiedene Fallgestaltungen denkbar, bei denen dem Arbeitnehmer ein Anfechtungsrecht nach § 123 Abs. 1 BGB zustehen kann. Von besonderer praktischer Relevanz sind dabei vor allem die Fälle, in denen der Arbeitgeber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsverbot.

Rn 90 Dem Drittschuldner ist nach § 829 I 1 verboten, an den Schuldner zu leisten (Arrestatorium). Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, ist grds die Leistung ggü dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB. Der Drittschuldner trägt das Risiko, den richtigen Empfänger zu bestimmen. Bei einer unwirksamen Zahlung an den Schuldner muss der Pfändungsgläubiger so gestel...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / II. Ansichten in der Literatur

Rz. 10 In der Literatur wurde zunächst (allerdings noch vor den grundlegenden Entscheidungen des BVerfG) darum gestritten, ob es außerhalb des KSchG einen allgemeinen Schutz vor willkürlichen Kündigungen gebe. Diese Frage wurde häufig verbunden mit der Konkretisierung von Fallgestaltungen sittenwidriger oder treuwidriger Kündigungen, die bereits gegen §§ 138, 242 BGB verstoß...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXI. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 95 Die nach nationalem deutschen Recht bisher herrschende Qualifizierung des Vorstands der AG und des Geschäftsführers der GmbH als Nichtarbeitnehmer mit der weiteren Folge, dass "normalerweise" Arbeitsrecht auf die Rechtsverhältnisse dieser Personen keine Anwendung findet, ist in jüngerer Zeit durch vor allem europäische Rechtsprechung in Bewegung gekommen. So hat der E...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 58 Menschen sind i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben. Unterfällt das zu kündigende Arbeitsverhältnis nicht deutschem Vertragss...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Ansprüche im masseunzulänglichen Verfahren

Rz. 131 Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen "Massearmut" (§ 207 InsO) und "Masseunzulänglichkeit" (§ 208 InsO). "Massearmut" liegt vor, wenn sich nach der Eröffnung herausstellt, dass nicht einmal die Kosten des Verfahrens (Verwaltervergütung und Gerichtsgebühren) gedeckt sind, während das Gesetz von "Masseunzulänglichkeit" spricht, wenn zwar die Kosten aus der Masse...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB

Rz. 7 So kann die Zurückweisung der Kündigungserklärung gem. § 174 S. 1 BGB Erfolg versprechen. Dazu ist zunächst festzustellen, ob die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst bzw. von dessen Organvertreter, sondern von einem (vermeintlich oder tatsächlich) Bevollmächtigten ausgesprochen worden ist. Weiter ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Forderung.

Rn 5 Gehaltsforderungen stellen die Arbeitseinkommen iSv § 850 II, III dar (dazu § 850 Rn 11 ff; zur Titulierung BAG NZA-RR 09, 79 [BAG 09.04.2008 - 4 AZR 104/07] Rz 33), einschl etwa der nach § 850b nur bedingt pfändbaren Bezüge (Gottwald § 832 Rz 3) und der verschleierten Einkünfte nach § 850h (Wieczorek/Schütze/Lüke § 832 Rz 3), nicht aber die fiktiv aufgelaufenen Lohn- o...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 8. Krankheit

Rz. 21 Krankheit kann nur dann die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage rechtfertigen, wenn die Erkrankung die rechtzeitige Klageerhebung objektiv unmöglich gemacht hat.[50] Solange die Krankheit nicht die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt, kann der Arbeitnehmer seine Rechte auch dadurch ausreichend wahrnehmen, indem er Angehörige oder Bekannte mit der Klage...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Herausgabe von Arbeitsmitteln und -geräten

Rz. 122 Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verschiedene Arbeitsmittel zur Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt und ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, diese mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses herauszugeben, tituliert worden, so ist dieser Anspruch nach § 883 ZPO, d.h. nach den Bestimmungen über die Herausgabe und Leistung von Sachen, zu vollstreck...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / D. Karenzentschädigung

Rz. 26 Im deutschen Recht gilt ausnahmslos der Grundsatz der bezahlten Karenz. Alle Ausnahmen, die eine entschädigungslose Wettbewerbsklausel zuließen, sind entweder für nichtig erklärt oder abgeschafft. Rz. 27 Nach der gesetzlichen Regelung muss der Arbeitgeber für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.7 Brutto- und Nettowerte bei der Kfz-Überlassung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschn. 15.23. UStAE befasst sich mit der Umsatzbesteuerung teilunternehmerisch genutzter Fahrzeuge sowie der Überlassung von Fahrzeugen an das Personal. Dort sind einige für das Verständnis der Bemessungsgrundlage wichtige Feinheiten beschrieben. Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe (Eigenverbrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 14 § 36 I 2 InsO verweist für das Insolvenzverfahren und entspr § 292 I 3 InsO für das Restschuldbefreiungsverfahren auf § 850g (BGH NJW 03, 2167). Antragsbefugt ist zusätzlich der Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, wenn in einem Schuldenbereinigungsplan die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis abgetreten sind (BGH NZI 08, 384, 386 [BGH 21.02.2008...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhinderung.

Rn 2 Eine Verhinderung iSd Abs 2 liegt vor, wenn Richter oder Urkundsbeamter nicht nur vorübergehend zur Unterschriftsleistung außerstande sind. Hierbei führt ein Ausscheiden aus dem Richterdienst oder – den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betreffend – aus dem öffentlichen Dienstverhältnis eine Verhinderung im vorgenannten Sinn herbei. Wechselt der Richter lediglich gesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahmen.

Rn 7 Gesetzlich ausdrücklich zugelassene Ausn von der Unvereinbarkeitsregel und damit letztlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Bereich finden sich in § 4 II DRiG. Dort sind neben der Gerichtsverwaltung einschl der sog Justizverwaltung (Nr 1, dazu vor §§ 21a ff Rn 11), für die § 42 DRiG sogar eine grds Verpflichtung zur Übernahme von Tätigkeiten begründet, konkrete g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben übermitteln, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gemischte Ansprüche.

Rn 35 Bei einer gemischten Erwerbstätigkeit treten neben die Vergütungsansprüche aus einem abhängigen Arbeits- oder Dienstverhältnis Forderungen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen Einkommensquelle (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850 Rz 72). In diesem Fall ist der Pfändungsschutz aus den §§ 850 ff für die Arbeits- oder Dienstvergütung auf Antrag durch ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aushilfsmusiker

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aushilfskräfte, die einfache Arbeiten verrichten, sind wegen der dadurch indizierten Weisungsgebundenheit/Eingliederung in den Betrieb in der Regel nicht selbständig (sondern angestellt) tätig, während eine Tätigkeit, die Raum für Initiative und eigene Gestaltung zulässt, auch selbständig ausgeübt werden kann (BFH vom 14.06.1985 – VI R 150–152/82, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Hinterbliebenenbezüge.

Rn 28 Diese Bezüge werden an den Hinterbliebenen eines ArbN oder Beamten vom ArbG oder Dienstherrn bzw einer an seine Stelle tretenden Versorgungseinrichtung aufgrund des früheren Arbeits- oder Dienstverhältnisses gezahlt. Hinterbliebene sind Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Keine Hinterbliebenen iSd Vorschrift sind Lebensgefährten. Auch hier sind Hinterbliebenenversorgu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 ...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Rechtsschutzformen mit Arbeits-Rechtsschutz

Rz. 21 Ob der Mandant über den Arbeits-Rechtsschutz verfügt, hängt von der Ausgestaltung seines Rechtsschutzvertrags ab. Die ARB 2010 beschreiben in ihrem (besonderen) Teil 4 verschiedene Rechtsschutzformen. Diese Vertragsgestaltungen sind inhaltlich auf den unterschiedlichen Rechtsschutzbedarf der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten und enthalten deshalb nicht immer als Bes...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen an das mit der Betreuung und Erziehung beauftragte Personal

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen für geleistete Dienste von Personen, die an Erziehungsleistungen nach § 4 Nr. 23 Buchst. a UStG oder Betreuungsleistungen nach § 4 Nr. 23 Buchst. b UStG beteiligt sind, werden nach § 4 Nr. 23 S. 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Entsprechende Leistungen an Personen, die Verpflegu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.4.5 Firmenwagen

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Überlassung eines Firmenwagens an das Personal ist steuerbar, wenn der Unternehmer seinen Arbeitnehmern die Nutzung firmeneigener Fahrzeuge – auch zur Privatnutzung – gegen Entgelt überlässt (BFH vom 06.06.1984, Az: V R 136/83, BStBl II 1984, 688 und vom 10.06.1999, Az: V R 104/98, BStBl II 1999, 582). Eine steuerbare (und steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. c)

Rz. 73 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts im Ausland!) und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen. Dies gilt vor allem für Auslandsbedien...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXIII. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen nach fristloser Kündigung des Dienstvertrags

Rz. 102 Zumindest erste Hilfe bietet dem Organ die Durchsetzung der Vergütungsansprüche in einem Urkundenprozess, da die von Seiten der AG oder GmbH zur Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) geltend gemachten Pflichtverletzungen regelmäßig jedenfalls insoweit nicht mit den Mitteln des Urkundenprozesses beweisbar sind, als es um das Verschulden des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.1 Vorgängerregelung § 19a EStG bis Vz 2008

Rz. 1 Mit gleicher Benennung des Paragrafen bestand eine bis Vz 2008 anzuwendende Vorgängerregelung zur Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern. Diese wurde in den § 3 Nr. 39 EStG verlagert und betrifft die Steuerfreiheit für Vorteile von Arbeitnehmern im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteilig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Tz. 31 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 § 40a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG (Anhang 10) setzt nach R 40a.1 Abs. 3 LStR (Anhang 8a) voraus, dass das Dienstverhältnis dem Ersatz einer ausgefallenen oder dem akuten Bedarf einer zusätzlichen Arbeitskraft dient. Die Beschäftigung von Aushilfskräften, deren Einsatzzeitpunkt längere Zeit vorher feststeht, z. B. bei Volksfesten oder Messen, ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenzverfahren.

Rn 9 Im Insolvenzverfahren ist für Entscheidungen über die Vollstreckungsverbote aus § 89 I, II InsO das Insolvenzgericht zuständig, § 89 III InsO, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ob ihr Erlass abgelehnt wird (BGH ZInsO 04, 391, 392; 06, 139 Rz 5; ZVI 07, 78 Rz 3; NJW-RR 08, 294). Ein eröffnetes und noch nicht beendetes Insolvenzverfahren ist ebenso wenig V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Karenzentschädigungen (Abs 3 lit a).

Rn 31 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellt werden in Abs 3 lit a) sog Karenzentschädigungen, die der ArbN (auch GmbH-Geschäftsführer Rostock NJW-RR 95, 173, 174 [OLG Rostock 06.09.1994 - 1 U 40/94]) zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob eine gesetzliche, zB aus den §§ 74, 90a ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Behörden und sonstige öffentliche sowie private Einrichtungen.

Rn 4 Einrichtungen kommen schon nicht als SV in Betracht (s § 404 Rn 6). Bei Behörden etc sind vorrangige Spezialregelungen zu beachten (zB § 192 III 1 BauGB; vgl BGHZ 62, 93, 95 = NJW 74, 701; vgl auch BFG DStRE 97, 223). Behörden können als solche grds schon deshalb nicht abgelehnt werden, weil die Ablehnungsgründe auf natürliche Personen zugeschnitten sind (Jena OLG-NL 05...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§§ 2ff. dUStG)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als steuerpflichtige Person wird jede Person, die selbstständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ohne Rücksicht auf den Zweck oder die Ergebnisse dieser Tätigkeit ausübt, behandelt. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" (weiterhin nur "unternehmerische Tätigkeit") wird als jede Tätigkeit definiert, aus der Einkün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Post, Sparkassen.

Rn 14 Eine Sonderstellung nehmen nach der Privatisierung der Deutschen Post die Lizenznehmer nach dem PostG ein. Lizenznehmer, die wie die Post AG Briefzustellungsdienstleistungen nach dem PostG übernehmen, sind gem § 33 I PostG verpflichtet, förmliche Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze über die Verwaltungszustellung vorzunehmen und im Um...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.3 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 55 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, dann sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV für die Beurteilung der Frage, ob die Grenze von 538 EUR überschritten wird, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen (s. Abschn. B 2.2.2.1 Geringfügigkeits-Richtli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Personalfragebogen

Tz. 20 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber (Verband/Verein) feststellen, ob bei seinen Arbeitnehmern eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür muss er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich beurteilen. Der Personalfragebogen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Unfallversicherung

Tz. 49 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Alle abhängig Beschäftigten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes versichert (s. § 2 Abs. 1 SGB VII), das gilt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Der Arbeitgeber meldet hierzu ein Beschäftigungsverhältnis der zuständigen Berufsgenossenschaft; die Beitragslast aus der Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber all...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Lohnsteuer-Pauschalierung mit 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG

Tz. 59 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG (Anhang 10) kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber für einen geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV keinen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat (z. B. auf Grund der Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäfti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsempfänger.

Rn 4 Familienangehörige sind nicht nur der Ehegatte und Kinder, sondern auch Pflegekinder oder in die Familie aufgenommene nahe Verwandte. Rn 5 Erwachsensein setzt nicht Volljährigkeit voraus; ausreichend ist, dass der Empfänger nach Alter und geistiger Entwicklung den Zweck und seine Verpflichtung zur Weitergabe des Dokuments an den Adressaten zu erkennen vermag. Dazu muss e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschäftigte (Abs 2 Nr 1).

Rn 3 Die Rechtsform, in der die Genannten handeln, ist für die Anwendung der Norm ohne Bedeutung. Nach dem Wortlaut kommt es auch nicht darauf an, ob das Beschäftigungsverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, ob es zeitlich befristet und welcher Art die Beschäftigung ist und ob der Beschäftigte mit der Streitsache befasst ist oder eine Position mit...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einleitung

Rz. 112 Investoren schrecken häufig vor einer Übernahme des Geschäftsbetriebes zurück, weil § 613a BGB eingreift und die Beschäftigungsverhältnisse in ihren ursprünglichen Bedingungen übernommen werden müssen. In dieser Gemengelage gegenläufiger Interessen kommt – quasi als Alternative zur vorgenannten Kündigung auf Erwerberkonzept – die Einschaltung einer sog. Transfergesel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2 Geringfügig entlohnte neben Hauptbeschäftigung

Tz. 53 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Auch wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, erfolgt keine Zusammenrechnung der beiden Beschäftigungen (s. Abschn. B 2.2.2.2 Geringfügigkeits-Richtlinien). Tz. 54 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Werden hingegen mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer nicht geringfügigen versicherungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 15 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Tagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen ...mehr