Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Einziehung (Amortisation)

Rz. 213 Die Einziehung von Gesellschaftsanteilen darf nur erfolgen soweit sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG) und der Gesellschaftsanteil voll eingezahlt ist. Dies gilt sowohl für die zwangsweise Einziehung als auch für die Einziehung mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters. Soll die Einziehung ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgen, muss ...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2.1 Statut des Arbeitsverhältnisses

Erbringen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistungen grenzübergreifend, stellt sich zunächst die Frage, welchem Statut das Arbeitsverhältnis unterliegt, das heißt, welches nationale Recht anwendbar ist. Seit dem 17.12.2009 richtet sich dies für alle EU-Mitgliedstaaten nach der Rom-I-Verordnung als unmittelbar geltendem Unionsrecht. Anwendbares Recht Sofern die Arbeitsvertragsparteien...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2.3 Gerichtsstand

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Tätigkeit der Arbeitnehmer kann die Frage relevant sein, welches Gericht für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig ist. Dies richtet sich innerhalb der Europäischen Union nach den Regelungen der Gerichtsstands- und Vollstreckungsvereinbarung.[1] Der Arbeitgeber muss vor dem Gericht des Mitgliedstaats klagen, in dessen...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2.2 Entsenderichtlinie

Ferner sollten deutsche Arbeitgeber die Entsenderichtlinie[1] auf Basis der jeweiligen Umsetzung in nationales Recht berücksichtigen, sofern ihre Arbeitnehmer innerhalb der EU tätig werden sollen. Auf dieser Grundlage können sich zwingend zu beachtende Mindestarbeitsbedingungen im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat ergeben. Diese Regelunge...mehr

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Kosten des Studiums und der... / III. Kosten der beruflichen Fortbildung

Entstehen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem bereits ausgeübten Beruf als Fortbildungskosten, sind diese als WK/BA abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gerade nicht in einem entsprechenden Dienstverhältnis bzw. einem eigenen Betrieb befindet[27]. M.E. gilt dies auch, wenn der ausgeübte Beruf keine Erstausbildung erfordert. Ber...mehr

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Kosten des Studiums und der... / II. Begriffe der Berufsausbildung bzw. des Studiums

Keine gesetzliche Definition: § 9 Abs. 6 S. 2 ff. bzw. § 4 Abs. 9 S. 2 EStG in der aktuellen Fassung legen Mindestanforderungen fest, was eine erste Berufsausbildung anbelangt. Der Begriff der Berufsausbildung selbst wird jedoch im Gesetz nicht näher definiert. Beraterhinweis Wann eine erste Berufsausbildung vorliegt, ist deshalb wichtig, weil erst nach einer abgeschossenen E...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / a) Coworking-Space als erste Tätigkeitsstätte?

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebenden, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgebenden bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmende dauerhaft zugeordnet sind (§ 9 Abs. 4 S. 1 EStG). Dienst- oder arbeitsrechtliche Zuordnung: Die Zuordnung ist zu bestimmen durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die d...mehr

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Kosten des Studiums und der... / I. Der Weg zur aktuellen Rechtslage

BFH-Rechtsprechung löst gesetzliche Änderungen aus: Die einkommensteuerliche Behandlung von Kosten des Studiums sowie der Berufsausbildung hat in den letzten Jahren mehrfache gesetzliche Veränderungen erfahren. Dabei war Ausgangspunkt dieser Änderungen, die sodann im BeitrRLUmsG v. 7.12.2011[1] bzw. dem Zollkodex-Anpassungsgesetz v. 22.12.2014[2] ihren derzeitigen Abschluss gef...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 5 Tod nach Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, Abfindungsanspruch aus Sozialplan

Sachverhalt In einem Unternehmen findet ein betriebsbedingter Personalabbau statt. Deshalb wird mit dem Betriebsrat ein Sozialplan vereinbart. Ein Arbeitnehmer erhält am 10.9. die ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31.12. Laut Sozialplan stehen ihm 10.000 EUR Abfindung zu. Am 1.11. stirbt er. Welche Ansprüche hat die Familie des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 6 Tod nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Sachverhalt Ein Arbeitgeber hat mit einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und Zahlung einer Abfindung in Höhe von 10.000 EUR brutto, zahlbar bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Während des Laufs der Kündigungsfrist verstirbt der Arbeitnehmer. Geht der Abfindungsans...mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.4 Arbeitgeberdarlehen/Zinsersparnisse: So wird der steuerpflichtige Betrag berechnet

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Zinsersparnisse, die ein Mitarbeiter aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Bei einem unentgeltlichen oder zinsve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 22 Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in § 7 Abs. 1 SGB IV ist weitergehend als der des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 611a BGB. Das (arbeitsrechtliche) Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Beschäftigungsverhältnisses. Gleichwohl ist es Hauptanwendungsbereich des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Das ergibt sich bereits aus § 7 Abs....mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis (§ 1 Abs. 2 Satz 1)

4.2.1 Begriff Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. E...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.1 Begriff

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. Ein sozialvers...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.3 Mitarbeitende Familienangehörige

Rz. 35 Familienmitglieder sind dann Arbeitnehmer, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbringen, andernfalls handelt es sich nur um eine familiär geprägte Mithilfe, auf die arbeitsrechtliche Vorschriften keine Anwendung finden. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Maßgeblich ist regelmäßig der Wille, ein Arbeitsverhältnis zu begründen ode...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.6 Weitere besondere Beschäftigungsformen

Rz. 39 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren (Teilzeit-)Arbeitsverhältnissen, unterliegt jedes Arbeitsverhältnis dem MuSchG, auch wenn es sich ggf. nur um eine Nebentätigkeit handelt. Im Leiharbeitsverhältnis gilt das MuSchG nicht nur für den Verleiher als Arbeitgeber, sondern hinsichtlich des Arbeitsplatzes der Frau hat nach § 11 Abs. 6 Satz 1 AÜG auch der Entleiher die öffen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.5 Weiterbeschäftigung bei Kündigung

Rz. 37 Wird die Arbeitnehmerin beschäftigt, weil ihr nach Ausspruch einer Kündigung ein Weiterbeschäftigungsanspruch zusteht, so ist nach dem Rechtsgrund für die Weiterbeschäftigung zu unterscheiden. Erfolgt sie nach § 102 Abs. 5 BetrVG (bzw. den entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Vorschriften), weil die Arbeitnehmervertretung der Kündigung widersprochen hat, so be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Preisgeld / 1 Berufliche Veranlassung

Einnahmen aus Preisgeldern können unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Preisgeld und einer Einkunftsart besteht. Hierzu ist einzelfallbezogen zu prüfen, welcher Anlass zur Preisverleihung geführt hat. Eine Preisverleihung an einen Arbeitnehmer, die nicht die Pers...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Räumlicher Geltungsbereich des MuSchG – Auslandsbezug

Rz. 65 Besonderheiten können bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug auftreten, sei es, weil der Arbeitnehmer ausländischer Staatsangehöriger ist, sei es, weil es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, dessen Pflichten der Arbeitnehmer im Ausland zu erfüllen hat. Hinweis Territorialprinzip Dabei gilt als Grundregel, dass die Geltung des MuSchG sich als staatliches Arbeitssc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rz. 36 Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis, selbst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.[1] Letztes gilt jedenfalls, solange die Aufwandsentschädigung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Wenn gleichzeitig noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein besteht, z. B. als geringfügige Beschäftigung, unterliegt das aber dann dem MuSch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Preisgeld / 3 Preisverleihungen durch fremde Dritte

Arbeitslohn kann ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten[1] anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung darstellt, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist, dass sich die Leistung des Dritten für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / 1 Trinkgelder als Arbeitslohn von dritter Seite

Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Dies gilt auch für die Zuwendung eines Dritten, wenn diese ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Der Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / Zusammenfassung

Begriff Trinkgelder sind freiwillige Zahlungen Dritter – typischerweise von Gästen im Hotel- und Gastronomiegewerbe – für die Dienste des Arbeitnehmers zusätzlich zum vom Arbeitgeber gezahlten Entgelt. Sie sind zu unterscheiden von sonstigen Bedienungsgeldern, die als Preisbestandteil zwangsweise von Dritten (Kunden) gezahlt werden. Erhält der Arbeitnehmer Trinkgelder, können...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Arbeitgeber im Sinne des MuSchG (§ 2 Abs. 1)

Rz. 1 § 2 Abs. 1 definiert den für das MuSchG geltenden Arbeitgeberbegriff. Nach Satz 1 sind alle natürlichen und juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die Personen im Fall von § 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG beschäftigen, Arbeitgeber i. S. d. Gesetzes. § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt dem Arbeitgeber verschiedene andere, dem persönlichen Geltungsbereich nach § 1 A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.7 Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 7)

Rz. 55 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Geltung des MuSchG für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Allerdings unterliegt dieser Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, die nach § 4 Nr. 6 ArbSchG verlangen, dass der Arbeitgeber bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 3 Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 4 GG). Das ist nicht nur ein Programmsatz, sondern ein konkreter, objektiv-rechtlicher Schutzauftrag, aus dem das BVerfG[1] auch die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für schwangere Arbeitnehmerinnen abgeleitet hat. Das MuSchG verwirklicht den staatlichen Schutzauftrag, der s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2 Einzelfälle

4.2.2.1 Arbeitsverhältnis Rz. 22 Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in § 7 Abs. 1 SGB IV ist weitergehend als der des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 611a BGB. Das (arbeitsrechtliche) Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Beschäftigungsverhältnisses. Gleichwohl ist es Hauptanwendungsbereich des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Das ergibt ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.6 Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind (Nr. 6)

Rz. 51 In den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes fallen Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind, und ihnen Gleichgestellte i. S. v. § 1 Abs. 1 und 2 HAG. Das MuSchG stellt ausschließlich auf die heimarbeitsrechtliche Definition ab. Danach gilt es für im Bereich der Heimarbeit für die Heimarbeiterinnen und die Hausgewerbetreibenden. Die Begriffe werden in § 2 HAG defi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Preisgeld / Zusammenfassung

Begriff Preise können sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sein oder steuerlich auch gänzlich unbeachtlich, wenn sie in die private Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen fallen. Anders verhält es sich mit Preisgeldern, die der Arbeitgeber als zusätzliche Entlohnung für besondere berufliche Leistungen gewährt, etwa im Rahmen eines betrieblichen Verbesserungswettbewerbs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.2 Frauen mit Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Nr. 2)

Rz. 47 Hier werden die Frauen in den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen, wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen i. S. v. § 219 SGB IX beschäftigt sind. Dies sind vor allem die Fälle, in denen die soziale Betreuung überwiegt und nur ein Taschengeld gezahlt wird, sodass kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis i. S. v. § 1 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsferien / Zusammenfassung

Begriff Mit Betriebsferien, Betriebsurlaub oder Werksferien wird der Zeitraum bezeichnet, in der alle oder die meisten Arbeitnehmer eines Betriebs geschlossen ihren Erholungsurlaub nehmen und der Betrieb ganz oder teilweise vorübergehend geschlossen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage sind das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Weitere erfasste Personengruppen (§ 1 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 40 Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den persönlichen Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes auch durch die Aufnahme weiterer Personengruppen durch § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-8 erheblich erweitert. Unabhängig davon, ob ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 Satz 1 vorliegt, fallen die in den Nr. 1-8 genannten Personengruppen in den Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.3 Entwicklungshelferinnen im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes (Nr. 3)

Rz. 48 Entwicklungshelferinnen sind keine Arbeitnehmerinnen und stehen auch nicht in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zum Träger des Entwicklungsdienstes. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) hat der Träger des Entwicklungsdienstes die dem Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz obliegenden Pflichten vertraglich zu übernehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Von einer zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird allerdings nur dann ausgegangen, wenn sie während der Schwangerschaft erfolgte.[1] Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vor Beginn der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 1 Beschäftigungsverhältnis/Entgeltabrechnung

1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Annahmeverzugs kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nur in jedem tatsächlich durchführbaren und bestehenden Arbeitsverhältnis haben. Das gilt für alle Arten der Arbeitsverhältnisse, seien es unbefristete, befristete, Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Arbeitsverhältnisse. Auch für Ausbildungsverhältnisse gilt § 615 BGB grundsätzlich, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.3 Ende des Annahmeverzugs

Der Annahmeverzug entfällt für die Zukunft, sowie seine Voraussetzungen zumindest teilweise entfallen. Der Arbeitgeber kann den Annahmeverzug also beenden, indem er künftig die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wieder annimmt. Im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangt die Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber unmissverständlich klarstellt, er habe zu Unrecht gek...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2.4 Beamtinnen

Ein Beamten- oder Dienstverhältnis als Dienstordnungsangestellte ist einem Arbeitsverhältnis nach § 1 MuSchG nicht gleichzusetzen. Frauen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (z. B. Beamtinnen), haben daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für sie ist vielmehr die "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen" maßgebend, die eine Weiterzahlun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.1 Tatsächliches Angebot

Für Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis hält die Rechtsprechung an der Konstruktion des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, dass grundsätzlich nur ein tatsächliches Angebot den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzen kann.[1] Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung demzufolge zur rechten Zeit, am rechten Ort, in der rechten Art und Weise und als Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.3 Entbehrliches Angebot

Das Gesetz sieht als Extremfall vor, dass sogar ein wörtliches Angebot entbehrlich ist, wenn eine vom Arbeitgeber zu erbringende Mitwirkung an der Arbeitsleistung nach dem Kalender bestimmt ist.[1] Dies ist nach der Rechtsprechung des BAG dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hat oder – bei einer ordentlichen Kündigung – die Kündigungsfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 3.2 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes

Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten Frauen, die zwar nicht bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis standen, bei Arbeitsunfähigkeit jedoch aus ihrem Versicherungsverhältnis einen Anspruch auf Krankengeld haben (Nicht-Arbeitnehmerinnen); zwar bei Beginn der Schutzfrist in einem befristeten Arbeitsverhältnis standen und Mutterschaftsgeld in Höhe des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 6 Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes

Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Betroffen sind nicht nur privat versic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf das weiter zu zahlende Entgelt sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB). Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 3.2.2 Arbeitnehmerin ohne Arbeitgeberzuschuss

Bei Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitgeberzuschuss ist das bisher gezahlte Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 EUR vom Tag des Wegfalls des Zuschusses an auf das Krankengeld umzustellen. Damit ist eine Neuberechnung des Mutterschaftsgeldes nach den für das Krankengeld geltenden Rechtsvorschriften durchzuführen. Der Arbeitergeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt z. B. mit Ablauf ...mehr