Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.1 Verfall des Urlaubs nur nach Hinweis

Der EuGH hat akzeptiert, dass das nationale Recht den Verfall von Urlaubsansprüchen am Ende des Urlaubsjahres oder eines sich daran anschließenden Kalenderjahres anordnet.[2] Der EuGH fordert aber, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub wahrzunehmen. Daraus folgert er nicht, dass der Arbeitgeber ihn zum Ende des Jahres seinerseits auch ohne Antrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufskrankheit / Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis bleibt bei bestehender Berufskrankheit grundsätzlich bestehen. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Berufskrankheit[1] arbeitsunfähig, so hat er zunächst Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.3 Verletztengeld

Ist der Verletzte arbeitsunfähig, gewährt der Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Es beträgt 80 % des Brutto-Arbeitsentgelts, darf jedoch das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Einmalzahlungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Kann der Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung beanspruchen, weil die Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1 Ziel

Die stufenweise Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers soll dessen medizinische Rehabilitation unterstützen, ihn zügig in das Arbeitsleben integrieren und den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern. Dabei kooperieren Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arzt und Krankenkasse (oder ein anderer Rehabilitationsträger). Jeder Beteiligte kann eine stufenweise Wiedereingliederung anregen. Ärzte sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die stufenweise Wiedereingliederung wird im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vereinbart. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer und ist nicht auf behinderte Menschen beschränkt.[1] Es ist durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.4 Verfügbarkeit für die Arbeitsagentur

Das Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit die nachrangige Leistung der Arbeitsförderung.[1] Das Gesetz fordert deshalb, dass die Agentur für Arbeit prüft, ob ein Bezieher von Kurzarbeitergeld – zur Vermeidung der Leistungszahlung – in eine andere, zumutbare befristete oder unbefristete Beschäftigung (Zweitarbeitsverhältnis) vermittelt werden kann. Wenn und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 3 Beteiligung des Arbeitgebers

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen der stufenweisen Wiedereingliederung stets zustimmen. Außerdem muss der Arbeitnehmer arbeitsunfähig sein und darf seine bisherige Tätigkeit nur teilweise verrichten können. Die stufenweise Wiedereingliederung zielt darauf ab, das vorhandene Arbeitsverhältnis zu erhalten. Die Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ist freiwillig....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1.1 Vertrag eigener Art

Nimmt der Arbeitnehmer eine (teilweise) Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederung auf, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, soweit die Tätigkeit ausschließlich zu Rehabilitationszwecken erfolgt.[1] Die Vereinbarung über die stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit ist vielmehr als Vertrag eigener Art nach §§ 241, 311 BGB anzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / Zusammenfassung

Begriff Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2.10 Weg zum Betrieb aufgrund arbeitsvertraglicher Pflichten

Unfallversicherungsschutz kann auch in Fällen bestehen, in denen der Betrieb nicht zum Zwecke der Verrichtung der Arbeit aufgesucht wird. Vielmehr ist ein Weg zum Betrieb der Tätigkeit zuzurechnen, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb aufsucht, um arbeitsvertragliche Pflichten zu erfüllen. In einem Urteil nennt das BSG[1] als Beispiele die Anzeige und den Nachweis der Arbeitsunf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 1 Einordnung

Für die Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage) erhalten Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (unverändert) Entgeltfortzahlung. Voraussetzung für diesen gesetzlichen Anspruch ist, dass den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Entgegen dem Wortlaut der Vorschriften besteht der Anspruch nur dann nicht, w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen Arbeitnehmer, die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus zwingenden Gründen aufnehmen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen, die nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind.[1] Für den Arbeitnehmerbegriff gel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.3 Verfügungsmacht

Rz. 24 Eng mit der festen Einrichtung verwandt ist die Regel, dass die Geschäftseinrichtung oder Anlage nicht nur vorübergehend eine Verfügungsmacht hat. Die Verfügungsmacht ist nach deutschem Verständnis eine zwingende Voraussetzung für das Bestehen einer Betriebstätte. Daher kann, anders als in anderen Ländern, die bloße Dienstleistung keine Betriebstätte begründen. Ohne d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse

Mindestumfang der Kurzarbeit Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld erfordert einen gewissen Mindestumfang des Entgeltausfalls. Danach muss im jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) mindestens 1/3 der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Bei Entgeltausfällen unterhalb dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsverdienst (Unf... / 2 Höhe des Jahresarbeitsverdienstes bei Leistungsansprüchen

Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation), zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation), zum Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation) und bei Pflegebedürftigkeit werden unabhängig von der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes gezahlt. Nur die Höhe der Geldleistungen ist von der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2.1 Versicherte kraft Gesetzes

In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B. Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner, ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbände und Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.7 § 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD – aufgehoben

§ 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichten. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist §1 Abs. 2 Buchst. k durch den Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 14. Juli 2022 zum TVöD aufgehoben worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2022. Hinter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6 Altfälle

Nach der Protokollerklärung zu Absatz 2 Buchst. s sind auch ausgenommen wissenschaftliche Assistentinnen/Assistenten, Verwalterinnen/Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistentinnen/Assistenten und Lektorinnen/Lektoren, soweit und solange entsprechende Arbeitsverhältnisse am 1. Oktober 2005 bestehen oder innerhalb der Umsetzungsfrist des § 72 Abs. 1 Satz 7 HRG begründ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.4 Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien und wissenschaftlichen Forschungsinstituten

Der Begriff des Lehrbeauftragten nach neuem Recht deckt sich im Wesentlichen mit dem früheren Begriff. Daher ist die bisherige Rechtsprechung[1] zum Begriff des "Lehrbeauftragten" ohne Weiteres übertragbar. Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots erteilt.[2] Lehrbeauftragte nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbstständig wahr. Wird der Lehrauftrag durch e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 3 Räumlicher Geltungsbereich

Der TVöD umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Allerdings wird im TVöD bei einigen Bestimmungen unterschieden zwischen den Tarifgebieten West und Ost. Wird auf das Tarifgebiet Ost Bezug genommen, gelten die Regelungen für die Beschäftigen, deren Arbeitsverhältnis in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet begründet worden ist und bei denen der Bezug des Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TVöD setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) zugrunde liegt. Der weitere Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts, der auch die Bea...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 4 Betrieblicher Geltungsbereich

Der TVöD erstreckt sich nach § 1 TVöD auf den Bund und alle Mitglieder eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Er gilt nicht für die Länder. Ist der Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA, ist weiter hinsichtlich der zur Anwendung kommenden Sparte zu unterscheiden. Soweit Betriebe in privater Rechtsform geführt werden, rei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.7 Besondere Personengruppen im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich

Nicht vom Geltungsbereich ausgenommen sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. S. d. § 53 HRG. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter Die Aufgaben und die hochschulrechtlichen Funktionen der Personalkategorien "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter" wurden durch das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 1 Einleitung

Um festzustellen, ob der TVöD auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, muss geprüft werden, ob Arbeitgeber und Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem zeitlichen Geltungsbereich dem räumlichen Geltungsbereich dem betrieblichen Geltungsbereich und dem persönlichen Geltungsbereichmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der TVöD wurde am 13.9.2005 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TVöD am 1.10.2005 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TVöD § 20 TVöD (Jahressonderzahlung) am 1.1.2007, § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b und c TVöD (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 TVöD (Zusatzurlaub) am 1.1.2006 in Kraft. Gemäß § 39 Abs. 2 TVöD kann dieser Tarifvertrag mit ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6 Vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommene Personengruppen

§ 1 Abs. 2 TVöD führt in einem Ausnahmekatalog abschließend diejenigen Beschäftigten auf, die, obgleich sie unter den allgemeinen persönlichen Geltungsbereich des TVöD fallen, vom Geltungsbereich des TVöD dennoch ausgenommen sind. Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber, der – gleich ob tarifgebunden oder nicht – in seinem Betrieb generell für seine Beschäftigten den TVöD anwendet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 3 Rabattgewährung durch Dritte

Preisvorteile, die dem Arbeitnehmer im Hinblick auf sein Dienstverhältnis von Dritten eingeräumt werden, gehören nur dann zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber in qualifizierter Form an der Verschaffung dieser Preisvorteile mitgewirkt hat. Eine solche Mitwirkung liegt vor, wenn aus dem Handeln des Arbeitgebers ein Anspruch des Arbeitnehmers auf den Preis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.2 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) definiert in § 42 die Begriffe "Hochschullehrerinnen" und "Hochschullehrer". Dies sind danach die Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Hochschulen. Welche Einrichtungen als Hochschulen anzusehen sind, ergibt sich aus § 1 HRG. Die tarifvertraglichen Begriffe "Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer" sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.1 Arbeitnehmer im Ruhestand

Unerheblich ist, ob der Personalrabatt aufgrund einer früheren oder gegenwärtigen Beschäftigung zufließt. Auch im Ruhestand befindliche Steuerzahler können von ihrem früheren Arbeitgeber Personalrabatte beziehen. Keine Rabatte aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses sind Rabatte, die allein wegen einer gegenwärtigen Tätigkeit bei einem zum Konzernverbund gehörenden Tocht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.2 Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern

Der Rabattfreibetrag kann für jedes einzelne Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden. Ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, kann der Rabattfreibetrag im Kalenderjahr mehrfach in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt bei einem Arbeitgeberwechsel während des Jahres.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.3 Doppelter Rabattfreibetrag bei Ehe-/Lebenspartnern

Bei beiderseits berufstätigen Ehe-/Lebenspartnern ist der Freibetrag von 1.080 EUR entsprechend zu vervielfachen, auch wenn das Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber besteht. Praxis-Beispiel Berufstätige Ehegatten: Gleicher Arbeitgeber ist gleich doppelter Freibetrag Ein Automobilunternehmen überlässt einem Arbeitnehmer einen Jahreswagen zum Preis von 21.000 EUR. Der Endprei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.2 Definition "arbeitsrechtlicher Arbeitgeber"

Die Gewährung des Sachbezugs muss nicht nur Ausfluss des Dienstverhältnisses sein. Begünstigt sind ausschließlich Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Abzustellen ist auf den arbeitsrechtlichen Arbeitgeber, demgegenüber die arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen.[1] Hersteller einer Ware können gleichzeitig mehrere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 5.2 Vorbereitungsphase

Risikoanalyse Wurde Outsourcing-Potenzial identifiziert, muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, um mögliche Risiken wie z. B. die Abhängigkeit von Lieferanten/Dienstleistern, möglichen Qualitätsverlust oder Datenschutzprobleme oder die Gefahr von Wissensverlust zu analysieren. Das Unternehmen sollte Strategien zur Risikominimierung entwickeln, wie z. B. detaillierte ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.3 Hilfskräfte

Schon die Reichsassistentenordnung vom 1.1.1940 sah in § 15 f wissenschaftliche Hilfskräfte vor. Sie sollten zur "Wahrnehmung solcher wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten bestellt (werden), für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist". Herkömmlicherweise wurden demgemäß als wissenschaftliche Hilfskräfte einmal Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.2 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, eine Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt seitens des Arbeitgebers aber nicht besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.4 Freistellung des Arbeitnehmers vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer von ihrer Arbeit freigestellt werden, obwohl das (arbeits)rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses noch gar nicht erreicht ist. Die Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sind dabei – je nach Vereinbarung und Sachverhalt – unterschiedlich. Freistellung von der Arbeitsleistung Hat der Arbeitgeber ein "Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Die Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.3 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird festgelegt

Die Beschäftigung endet auch im Falle des arbeitsgerichtlichen Vergleichs mit dem Zeitpunkt auf den das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt worden ist. Nach außen hin weist ein arbeitsgerichtlicher Vergleich zwar Einvernehmlichkeit aus. Im Falle eines Arbeitsgerichtsverfahrens geht die Einvernehmlichkeit letztlich aber verloren. Das Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 3 Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse (Arbeitszeiten)

Das Fortbestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer Unterbrechung der Arbeitsleistung (z. B. während einer Freistellungsphase bei Vereinbarung flexibler Arbeitszeit, während des sog. Sabbatjahres) ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.5 Außergerichtlicher Vergleich

Die Ausführung zum arbeitsgerichtlichen Vergleich[1] gilt dann nicht, wenn sich die Parteien außerhalb des arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen. In diesen Fällen richtet sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen, die für den Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse bei Auflös...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.2 Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung weiter zu leisten. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.1 Ende der "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers

Die Beschäftigung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer wirtschaftlich und tatsächlich endet. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tage als beendet anzusehen ist, so endet mit dem letzten Tag der Arbeit auch die Versicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.5 Lehrer und Dozenten

Für Lehrer, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bi...mehr