Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Überblick zu ex Art 27 ff EGBGB (Einzelheiten dazu im PWW-Online-Ergänzungsband, www.pww-oe.de).

Rn 3 Die ex Art 27 ff EGBGB beruhen auf dem Prinzip der Rechtswahlfreiheit (ex Art 27 EGBGB ). Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, gilt nach dem in ex Art 28 EGBGB kodifizierten Näheprinzip das Recht des Staates, mit dem der Sachverhalt die engste Verbindung aufweist. Dafür enthält ex Art 28 II EGBGB eine widerlegliche Vermutung bereit (diese Vermutungen sind in RO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Transparenzgebot als Einbeziehungsschranke.

Rn 23 Trotz der Erwähnung in der für die Inhaltskontrolle maßgeblichen Generalklausel des § 307 I 2 (§ 307 Rn 13) ist das Transparenzgebot als Einbeziehungsschranke ebenfalls in Nr 2 verortet (Schlesw NJW 95, 2858 [BGH 12.07.1995 - XII ZB 65/95]; Grüneberg/Grüneberg § 305 Rz 39). Danach werden nur solche Klauseln in den Vertrag einbezogen, die für einen Durchschnittskunden m...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 3.3 Vertragsstrafen

Während Vertragsstrafen in Arbeitsverhältnissen lediglich der Klauselkontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterliegen[2], verbietet § 12 Abs. 2 Nr. 2 BBiG Vertragsstrafen zulasten von Auszubildenden vollständig. Derartige Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Hinweis Ausnahme Wird – nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG zulässig – in den letzten 6 Monaten des laufenden Ausbildungsverhältnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 § 312 enthält keine eigene Definition des Verbrauchervertrags. Der bis 31.12.21 ausdrücklich in I enthaltene Verweis auf die Legaldefinition in § 310 III ist entfallen, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung beabsichtigt worden wäre (BRDrs 60/21, 34). Erforderlich ist danach die Beteiligung eines Unternehmers (§ 14) und eines Verbrauchers (§ 13). Verträge mit gemisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Arbeitsrecht.

Rn 8 Auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärungen können grds angefochten werden (s.a. Rn 37). Auf die Anfechtungsfrist aus § 121 I 1 wendet das BAG § 626 II entspr an (BAG NZA 91, 722 [BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90]). In Vollzug gesetzte Arbeitsverhältnisse sind entgegen § 142 I grds nur ex nunc anfechtbar (BAG NJW 84, 446 [BAG 16.09.1982 - 2 AZR 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 4.

Rn 4 Die Genehigungspflicht besteht gem S 1 abweichend von § 1853 S 1 Nr 1 nur, wenn der Miet- oder Pachtvertrag über das 19. Lebensjahr des Kindes fortbestehen soll. Der Eintritt des Kindes in den Vertrag kraft Gesetzes (§ 566) bedarf nach dem eindeutigen Wortlaut keiner Genehmigung (vgl BTDrs 19/24445, 184). Rn 4a Keiner Genehmigung bedarf es in den drei Ausnahmefällen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Individualarbeitsverträge.

Rn 3 Zur Vertragsgestaltung bei Auslandsbezug BLDH/Lingemann Kap 11 Rz 1 ff; Schneider NZA 10, 1384. Die Formulierung ›Individualarbeitsverträge‹ in Art 8 I entspricht den in ex Art 30 EGBGB verwendeten Begriffen ›Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse‹ (Junker RIW 06, 401f), schließt auch AGB nicht aus, erfasst aber nicht Verträge mit kollektivem Charakter (Tarifverträge, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Rn 69 In den Grenzen von § 106 GewO kann der ArbG Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen, § 315 (BAG NZA 17, 1452; 14, 719), bestimmen, soweit diese nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz (BAG DB 09, 2551) festgelegt sind. Direktionsrechterweiternde Klauseln sind in den Grenzen von §§ 305 ff zulässig (Rn 63), einse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Abrufarbeit.

Rn 107 Bei Abrufarbeit (KAPOVAZ) hat der ArbN seine Arbeitsleistung entspr dem Arbeitsanfall zu erbringen (§ 12 I 1 TzBfG). Eine bestimmte (Mindest-)Dauer der Arbeitszeit (pro Woche, Monat oder Jahr) muss vereinbart werden (§ 12 I 2 TzBfG), andernfalls gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden (§ 12 I 3 TzBfG; BAG 18.10.23 – 5 AZR 22/23). Der ArbG muss den Zeitrahmen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 5 Abw von der gesetzlichen Regelung des § 142 I ist weithin anerkannt, dass ein in Vollzug gesetztes Dauerschuldverhältnis nur mit Wirkung für die Zukunft anfechtbar ist (Erman/Arnold § 142 Rz 7). Dies gilt insb für die Anfechtung von Gesellschaftsverträgen (BGHZ 55, 8; NJW 73, 1604) und Arbeitsverträgen (BAG NJW 84, 446; Anfechtung einzelner Arbeitsbedingungen BAG NJW 70...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Haftung der Partner untereinander.

Rn 19 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, haften die Partner untereinander nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wobei diese Haftungsbegrenzung mit einer entspr stillschweigenden Vereinbarung iRd § 277 (Oldbg NJW 86, 2259; Karlsr FamRZ 92, 940) oder dem allgemeinen, aus §§ 1664, 1359, 708 a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Voraussetzungen des Gläubigerverzugs sind in den §§ 293–299 geregelt. Der Gläubiger gerät demnach nur in Verzug, wenn der Schuldner die Leistung tatsächlich so anbietet, wie sie zu bewirken ist (§ 294), der Schuldner zur Leistung imstande (§ 297) und auch berechtigt ist. Bedarf es daher für die Leistung zB einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, setzt der Annahmev...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vertragsstrafe (Nr 6).

Rn 32 Nr 6 erklärt Klauseln für unwirksam, durch die der Verwender dem Kunden eine (un-)selbstständige Vertragsstrafe iSd §§ 339 ff für den Fall der dort genannten Vertragsstörungen auferlegt. Klauseln, wonach allg bei ›Nichteinhaltung des Vertrages‹ eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, sind unwirksam (Hambg NJW-RR 88, 651). Nr 6 erfasst auch Klauseln, die die Vertragsstrafe a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen der Nichtigkeit.

Rn 5 Sind zur Erfüllung des nichtigen Vertrages bereits Leistungen ausgetauscht worden, sind diese nach §§ 812 ff rückabzuwickeln. Besonderheiten gelten, soweit der Geschäftsunfähige einen Gebrauchsvorteil oder eine Dienstleistung erlangt hat, die nicht in natura herausgegeben werden kann. Müsste der Geschäftsunfähige hier nach § 818 II Wertersatz leisten, würde er faktisch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 34 Die Grundsätze des unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfts finden insb in folgenden Fällen Anwendung: Anmietung eines Wohnmobils (BGH NJW 12, 3368 Rz 9 ff), Reparaturauftrag für ein Kfz (BGH NJW 08, 1214 Rz 11; Köln VRS 89, 322, 323f), Anmietung von Geschäftsräumen (Brandbg NJW-RR 99, 1606, 1607), Architektenauftrag für ein Bauunternehmen, das Eigentümer des zu beplanend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Werkdienstwohnung.

Rn 12 Die arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Bewohnen einer funktionsbezogenen Werkwohnung kann nicht selbstständig aufgekündigt werden (BAG WuM 90, 284 [BAG 23.08.1989 - 5 AZR 569/88]). Werkdienstwohnungen sind idR Bestandteil des Arbeitsvertrages (LAG München v 11.4.06, 6 Sa 1195/04). Zu Besonderheiten im öffentlichen Dienst vgl BAGE 124, 92 [BAG 18.09.2007 - 9 AZR 822/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags.

Rn 14 Eine Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags durch aktives Handeln oder durch Verschweigen von für den anderen Teil bedeutsamen Tatsachen (bei Bestehen einer Offenbarungspflicht, s nur BGH NJW 71, 1795, 1799 [BGH 28.04.1971 - VIII ZR 258/69]; NJW-RR 91, 1312) kann neben § 123 auch von § 826 erfasst werden. Bsp: Täuschung über die Eigentumsverhältnisse am Vertragsgeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Betreuungsgericht führt über die gesamte Tätigkeit des Betreuers die Aufsicht. Es hat dabei auf die Einhaltung der Pflichten des Betreuten zu achten und insbesondere bei Anordnungen nach Absatz 3, der Erteilung von Genehmigungen und einstweiligen Maßnahmen nach § 1867 den in § 1821 Absatz 2 bis 4 festgelegten Maßstab zu beachten. (2) Das Betreuungsgericht hat den Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragskonstruktion.

Rn 3 Bei der Werkmietwohnung werden der Dienstvertrag und der Wohnraummietvertrag in zwei getrennten Verträgen abgeschlossen (vgl LAG Köln ZMR 08, 963). Bei dem Mieter muss es sich um eine weisungsgebundene abhängige Person handeln (aA Bruns NZM 14, 537), die personenidentisch mit dem Dienstverpflichteten aus dem Arbeitsvertrag ist. Eine ordentliche Kündigung der Werkmietwoh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Lohngarantien, Verdienstsicherung

Rn. 1274 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach den Tarifvertragsbestimmungen wird ArbN bei einem bestimmten Lebensalter u einer bestimmten Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, insb für den Fall ihrer Unkündbarkeit, die Weiterzahlung des bisherigen Lohns selbst für den Fall garantiert, dass ihnen ein Arbeitsplatz mit geringerer Entgeltstufe zugewiesen wird (Verdienstsicherungsklausel)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Unterlassung von Wettbewerb und Nebentätigkeiten.

Rn 84 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der ArbN Wettbewerb unterlassen (vgl § 110 GewO; BAG NZA 13, 748), ferner Nebentätigkeiten, soweit das Arbeitsverhältnis dadurch beeinträchtigt wird (BGH NZA 20, 952). Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann weiterhin vertraglich unter Genehmigungspflicht gestellt werden (BAG NZA 20, 952 [BAG 19.12.2019 - 6 AZR 23/19]). De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfungsgegenstand.

Rn 2b Der Anknüpfungsgegenstand umfasste neben der ausdrücklichen Vollmacht auch die Duldungs- oder Anscheinsvollmacht (BGHZ 43, 21; Köln NJW-RR 96, 411; AG Alsfeld NJW-RR 96, 120) und die generelle Einziehungsermächtigung (Kegel/Schurig § 17 V 2a). Einzelermächtigungen wurden dagegen kollisionsrechtlich wie Abtretungen behandelt (BGHZ 125, 196; NJW-RR 90, 250), dazu ex Art ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1854 fasst in Form eines Auffangtatbestandes die verbleibenden Genehmigungstatbestände zusammen. Übernommen werden dabei die bisherigen Regelungen in § 1822 aF Nr 1 Alt 1, Nr 8–10, 12 und 13. Die Regelung nach § 1822 aF Nr 6 u 7 zur Genehmigungspflicht von Lehr-, Dienst- und Arbeitsverträgen, die für länger als ein Jahr abgeschlossen werden, die iVm § 1908i aF I 1 auc...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.11 Tarifverträge

Auch diese Vorschrift verpflichtet an sich lediglich – wie das NachwG – zur Transparenz im Hinblick auf die (ohnehin) anzuwendenden Tarifverträge. Viel häufiger und im Ausbildungsvertrag zu regeln wäre eine Klausel, durch welche die entsprechenden Tarifverträge überhaupt erst anwendbar werden, mithin eine auch in Arbeitsverträgen übliche Bezugnahmeklausel. Solche sind auch i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Eltern bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1850 bis 1854 der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt. (2) Nicht genehmigungsbedürftig gemäß § 1850 sind Verfügungen über Grundpfandrechte sowie Verpflichtungen zu einer solchen Verfügung. (3) Trit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstige Fälle der Sittenwidrigkeit nach § 138 I (inkl Arbeitnehmerbürgschaften).

Rn 40 Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber ist nicht generell unwirksam (BGH IBR 18, 682, Rz 11: das ›Leitbild‹ des Arbeitsvertrages ist unerheblich). Sie kann aber trotz typischerweise fehlender emotionaler Verbundenheit sittenwidrig sein: Wenn eine strukturell weit überlegene Gläubigerin (zB Bank) eines Arbeitgebers in wirtschaftlicher Notlage bei eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 4 Bei bewusster Teileinigung soll der Vertrag nach der Auslegungsregel des § 154 I 1 im Zweifel nicht geschlossen sein. Diese Regel ist unanwendbar, wenn sich die Parteien trotz der noch offenen Punkte erkennbar vertraglich binden wollen. Dieser Wille kann ausdrücklich erklärt werden, kann sich aber auch aus den Umständen, wie etwa einem Vorvertrag (BGH WM 06, 1499 Tz 10;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anspruchsgrundlage der Vergütung.

Rn 72 Der Anspruch ergibt sich meist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Fehlt eine Vereinbarung oder ist sie unwirksam, gilt § 612 II Alt 2 (§ 612 Rn 5). Der ArbG muss über die Vergütung schriftlich abrechnen (§ 108 GewO) und, soweit erforderlich, Auskunft erteilen (§ 82 II BetrVG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 615 trägt der Tatsache Rechnung, dass der Dienstverpflichtete zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes regelmäßig auf die Vergütung angewiesen ist, ausgefallene Zeiten nicht ohne weiteres nacharbeiten und seine Arbeitskraft idR nicht kurzfristig anderweitig verwerten kann. 3 gilt nur für Arbeitsverhältnisse, 1 und 2 auch für freie Dienstverhältnisse, zB nicht eingehal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden (Nr 7).

Rn 39 Nr 7 gilt grds für alle Vertragstypen (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 7 Rz 7; W/L/P/Dammann § 309 Nr 7 Rz 4–9; zum Arbeitsvertrag BAG NZA 18, 589 Rz 61 ff; 22, 1328 Rz 16 ff) und erfasst alle Arten schuldhafter Pflichtverletzungen (§ 241), aus denen Schadensersatzansprüche erwachsen können, seien es vertragliche (zB §§ 280 ff, 536a), vorvertragliche (HP/Becker § 309 Nr 7 Rz 4)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung.

Rn 1 Die Regelung löst ex Art 30 EGBGB ab und ist auf Arbeitsverträge anwendbar, die nach dem 17.12.09 geschlossen wurden (Art 29; BAG BeckRS 20, 16354; NZA 14, 1076 [BAG 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B)]). Anders als bisher sind die Gemeinschaftsgerichte für die Interpretation der Verordnungsbestimmungen auch für die Mitgliedstaaten bindend zuständig (vgl Mauer/Stadtler RIW 08...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kündigungserklärung.

Rn 36 [nicht besetzt] Rn 37 Der Wille zur Vertragsbeendigung muss sich für einen objektiven Erklärungsempfänger aus der Kündigungserklärung deutlich und zweifelsfrei ergeben (§ 133; BAG NZA 07, 377 [BAG 20.09.2006 - 6 AZR 82/06]; 92, 452 [BAG 15.03.1991 - 2 AZR 516/90]). Die außerordentliche Kündigung muss ausdrücklich als solche erklärt werden (§ 626 Rn 11). Rn 38 Soll bei Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen

a) Scheingeschäfte Rz. 1231 [Autor/Stand] Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind nach § 41 Abs. 2 AO für die Besteuerung unerheblich. Gegenstand der Besteuerung ist vielmehr der Sachverhalt, der in Wirklichkeit vorliegt. Nach dem Grundgedanken der wirtschaftlichen Betrachtungsweise knüpft die Besteuerung an die tatsächlichen und nicht an die vorgetäuschten Gegebenheiten an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Bezugnahme auf ein Recht, Vorverträge.

Rn 15 Wird die Interpretation eines Vertrages einem bestimmten Recht unterstellt (›construction clause‹), wird dies als ausdrückliche Rechtswahl verstanden (München IPRax 89, 42; offen gelassen: Ddorf 20 U 59/05 v 24.1.06), jedenfalls kann man von einer stillschweigenden Rechtswahl ausgehen (Staud/Magnus Art 3 Rz 89; MüKoIPR/Martiny Art 3 Rz 58; AnwK/Leible Art 27 Rz 43, so ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem AÜG

a) Straftatbestand (§ 15 AÜG) Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gratifikationen

Rn. 1263 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Gratifikationen sind Sonderzuwendungen iRd Arbeitsvertrags an ArbN anlässlich besonderer Gelegenheiten wie Weihnachten. Arbeitsrechtlich sind Gratifikationen Entgelte für die in der Vergangenheit gezeigte Betriebstreue, für im abgelaufenen Wj erbrachte Arbeitsleistung u zusätzlich für künftig erwartete Betriebstreue (BFH BStBl II 1983, 753 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umstände.

Rn 8 Als Umstände des Vertrags zu beachten sind Natur und Charakter des Schuldverhältnisses, besondere Begebenheiten des Einzelfalls sowie Verkehrssitte und Handelsbrauch (BGH NJW-RR 07, 778 [BGH 24.01.2007 - XII ZR 168/04]; Staud/Bittner/Kolbe § 269 Rz 18; Lorenz JuS 14, 9f). Für Unterlassungsansprüche bestimmt sich der Leistungsort nicht nach dem Ort der Zuwiderhandlung, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Betriebliche Übung.

Rn 43 Betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des ArbG, aus denen die ArbN schließen können, dass ihnen aufgrund dieser Verhaltensweisen gewährte Leistungen oder Vergünstigungen künftig auf Dauer gewährt werden sollen (stRspr, BAG NJW 18, 3666). So begründet die mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (auch be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bestellte Amtsvormundschaft.

Rn 3 Fehlt eine als Einzelvormund geeignete Person, kann bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen des § 1773 als Ultima Ratio auch das Jugendamt als Vormund bestellt werden (I). Wegen des Auffangcharakters der Norm können die Eltern die Vormundschaft des Jugendamtes nicht ausschließen (§ 1782). Im Interesse, unnötige Belastungen der Behörde zu vermeiden, können sie es a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Änderungsvorbehalt (Nr 4).

Rn 32 Durch die Einschränkung der Möglichkeit, formularmäßig Änderungsvorbehalte zu vereinbaren, soll Störungen des Äquivalenzverhältnisses entgegengewirkt und Sekundäransprüche des Kunden wegen der ursprünglich geschuldeten Leistung gesichert werden (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 4 Rz 1). Nr 4 betrifft nur Leistungen des Verwenders und erfasst alle Klauseln, die unmittelbar oder m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm ist nicht nur für die Abgabe einer Willenserklärung (zur Zeitbürgschaft BGH NJW 96, 1052, 1053 [BGH 23.01.1996 - XI ZR 105/95]; zur Ablehnung des Angebots auf Vertragsverlängerung BGH NJW 75, 40) oder die Bewirkung einer Leistung, sondern auch für die fälligkeits- oder verzugsauslösenden Fristen (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24 ff) relevant. Damit hat sie keine Bede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (Nr 9).

Rn 75 Entgegen seiner zu weiten Überschrift erfasst Nr 9 nicht alle Dauerschuldverhältnisse, sondern nur Kauf-, Werk- und Dienstverträge, die auf regelmäßige Erbringung von Leistungen durch den Verwender gerichtet sind (Stoffels Rz 719). Der Umfang der Leistung und ihr zeitlicher Abstand können variieren (BGH NJW 93, 1133 [BGH 10.02.1993 - XII ZR 74/91]; KG NJW-RR 94, 1267 [...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woerner, Grundsatzfragen zur Bilanzierung schwebender Geschäfte, FR 1984, 489; Crezelius, Das sog schwebende Geschäft in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, in: Handelsrecht und Steuerrecht, Festschrift für Döllerer, Düsseldorf 1988, 81; Woerner, Die Gewinnrealisierung bei schwebenden Geschäften, BB 1988, 769; Nieskens, Schwebende Geschäfte und das Postulat des wirtschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe des Zinsanspruches für Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr (Abs 2).

Rn 5 Abs II der Vorschrift bezieht sich auf den der Zahlungsverzugsrichtlinie (s.o. Rn 1) entstammenden Begriff der Entgeltforderung und damit ebenso wie § 286 III (s § 286 Rn 21) nur auf Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind (BGH NJW 10, 3226; DB 13, 2329 Rz 13; Staud/Löwisch/Feldmann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr