Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 2 Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass ein Entgeltausfall infolge von Kurzarbeit vorliegt.[1] Dies setzt zwingend voraus, dass der Arbeitgeber berechtigt war, Kurzarbeit einzuführen und damit den vertraglichen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers zu reduzieren. Die Einführung von Kurzarbeit bzw. die damit verbundene Entgeltkürzung liegt jedoch nicht im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 3.4 Vertragliche Regelung

Dem Arbeitgeber ist zu empfehlen, im Vertrag zur Regelung des Urlaubs nach Bedarf einen Zustimmungsvorbehalt bzw. Ablehnungsgründe im Hinblick auf die Reduzierung oder auf die Erhöhung des Zusatzurlaubs zu vereinbaren. Denkbar ist etwa die Verweigerung aus betrieblichen oder aus in der Person des Mitarbeiters liegenden Gründen. Auch die Anzahl der Urlaubstage, die zur Dispos...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.1 Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Versicherungspflicht Das Erfordernis der Versicherungspflicht berücksichtigt, dass Kurzarbeitergeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung nur Personen zugutekommen soll, die zum Kreis der Beitragszahler gehören. In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, soweit keine Tatbestände der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnachfolge / 5 Einmalzahlungen

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt unterliegt der Beitragspflicht, wenn das bisher gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen nicht erreicht. Für die Ermittlung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen (SV-Luft) sind alle beitragspflichtigen Zeiten des Beschäftigungsverhältnisses bei dem Arbeitgeber, der die Einmalzahlung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnachfolge / 3 Versicherung der Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer durch den Wechsel des Arbeitgebers gleichzeitig ein höheres Arbeitsentgelt erhält, welches die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, stellt sich die Frage nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht. Wenn mit dem neuen Arbeitgeber auch ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird, ist der Arbeitgeberwechsel wie ein neues Beschäftigungsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnachfolge / Arbeitsrecht

Bei den rechtlichen Folgen der Betriebsnachfolge (Übergang des Betriebs oder eines Betriebsteils vom bisherigen auf einen neuen Betriebsinhaber) für die einzelnen Arbeitsverhältnisse ist zwischen Gesamtnachfolge und Einzelnachfolge zu unterscheiden. Bei der Gesamtnachfolge (z. B. Erbfolge, Verschmelzung von Kapitalgesellschaften) geht das Vermögen als Ganzes mit sämtlichen Ak...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 5 Teilarbeitsfähigkeit

Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. Kann der Beschäftigte infolge Erkrankung nicht mehr die volle vertraglich geschuldete Arbeitsleistung bringen, liegt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gleichwohl Arbeitsunfähigkeit in vollem Umfang vor, auch wenn der Beschäftigte zu einer teilweisen Arbeitsleistung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 10 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Nachweis- bzw. Feststellungspflicht

Unabhängig von der Mitteilungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind alle Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 1a EFZG verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen bzw. feststellen zu lassen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert (sogenannte Erstbescheinigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 2 Anspruchsbegründung und Beendigung

Ein Anspruch auf Unterstützung kann sich aus einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag, einer freiwilligen (teilmitbestimmten) Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Vergibt der Arbeitgeber Unterstützungsleistungen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung oder Regelung nach bestimmten Grundsätzen, die einen kollektiven Bezug zur Gesamtbelegschaft aufweisen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Rückzahlungs... / 2 Wirksamkeitsvoraussetzungen

Im Nachfolgenden sind die Voraussetzungen für eine wirksame Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag – und damit unter Berücksichtigung der §§ 305 ff. BGB – geschildert. 2.1 Kein Entgeltcharakter der Sonderzahlung Wichtig Sonderzahlung darf keinen Entgeltcharakter haben Die Sonderzahlung darf also zunächst keinen Entgeltcharakter haben, d. h. sie darf keine zusätzliche Vergütung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prokura / 5 Einzelheiten der Prokura

Die Prokura ist jederzeit widerruflich, nicht übertragbar und erlischt nicht durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäftes (§ 52 HGB). Auch das Erlöschen der Prokura muss zum Handelsregister angemeldet werden. Die Prokura kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden § 52 Abs. 1 HGB). Das zugrunde liegende Rechtsverhältnis, z. B. der Arbeitsvertrag kann dabei ungekün...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.6 Implikationen des Coronavirus auf Rückstellungsarten

Rz. 52a Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich ganz unterschiedlich auf die nach § 249 HGB ansatzfähigen Rückstellungsarten aus, was von Müller im Folgenden an den zentralen Rückstellungsarten exemplarisch verdeutlicht wird: Pensionsrückstellungen Bei leistungsorientierten Zusagen ändert sich die reine Verpflichtung grundsätzlich nicht, so dass es hier zu keinen Anpassunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Urlaub

Für am Abschlussstichtag noch nicht genommenen Urlaub von Arbeitnehmern ist eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand zu bilden, soweit der Urlaub im nachfolgenden Geschäftsjahr nachgeholt oder abgegolten werden muss.[1] Es bleibt abzuwarten, wie sich das BAG-Urteil vom 29.9.2011 auf die Urlaubsansprüche von jüngeren Beschäftigten auswirkt.[2] Für die Urlaubsansprüche von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 4 Beschäftigung Familienangehöriger

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass jemand für einen nahen Verwandten oder Familienangehörigen im Haushalt tätig ist. Allerdings muss hier unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die "Arbeitnehmereigenschaft" geprüft werden. Dazu gehören insbesondere die Feststellungen, ob es sich bei der Tätigkeit um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 33. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 103 Mit dem MoPeG[52] wird die von der Rechtsprechung bereits anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet. Es wird künftig eine rechtsfähige und eine nicht rechtsfähi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Leistungskürzu... / 2 Aus den Gründen.

1. Das LG hat angenommen, dass der Kl. gegen den Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB zustehe. Insbesondere könne der Bekl. sich im Ergebnis nicht auf die in den Kaskobedingungen der Kl. enthaltene Haftungsbeschränkung des berechtigten Fahrers berufen. Denn der Bekl. habe den Unfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke grob fahrlä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Dem demografi... / 3. Schuldrechtliche Lösung

Alternativ zu den erörterten erbrechtlichen Ausgleichsmöglichkeiten wird teilweise auch vorgeschlagen, die familiären Pflegeleistungen allein über das Schuldrecht auszugleichen.[55] Als mögliche Anknüpfungspunkte werden dabei das Arbeits- sowie das Bereicherungsrecht genannt, denen es – anders als dem Erbrecht – obliegen würde, beim Auseinanderfallen von Leistung und Gegenlei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Umfang und Dauer des Anspruches

Rz. 1250 Geschuldet wird der volle eheangemessene Unterhalt (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Wird eine zumutbare Vollzeittätigkeit aus Gründen der Arbeitsmarktsituation nicht ausgeübt, geht der Berechtigte aber einer angemessenen Teilzeitbeschäftigung nach, beschränkt sich der Anspruch auf den durch die Teilzeittätigkeit noch nicht gedeckten vollen Unterhaltsbedarf.[1312] Rz. 1251 I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von folgender Systematik des Wech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 804 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 3 Mehraufwands-Wintergeld

Entscheidend für den Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld ist, dass der Arbeitnehmer auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die nach dem Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung das Tätigwerden auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen einschließt. Mehraufwands-Wintergeld kann somit nur dann nicht gezahlt werden, we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1 Grundsätzliches zum Anstellungsvertrag und zur Bestellung des GmbH-Geschäftsführers

1.1 Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses Die Begriffe Anstellungsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Geschäftsführer-Dienstvertrag werden synonym verwendet. Teils wird auch unscharf vom Arbeitsvertrag des Geschäftsführers gesprochen. Das Dienstverhältnis des Geschäftsführers ist jedoch in der typischen Konstellation kein Arbeits-, sondern ein freies Dienstverhältnis. 1.2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.1 Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses

Die Begriffe Anstellungsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Geschäftsführer-Dienstvertrag werden synonym verwendet. Teils wird auch unscharf vom Arbeitsvertrag des Geschäftsführers gesprochen. Das Dienstverhältnis des Geschäftsführers ist jedoch in der typischen Konstellation kein Arbeits-, sondern ein freies Dienstverhältnis.mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 10.1 Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Versichert sind damit Streitigkeiten zwischen Geschäftsführer und GmbH aus dem Anstellungsvertrag. Praxis-Beispiel Fälle für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung fristlose Kündigung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot Widerruf der Versorgungszusage wegen des Vorwurfs der Untreue Streit um das Zeugnis Häufig wird lediglich der gerichtliche Rechtssch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anstellungsvertrag

Einführung Der GmbH-Geschäftsführer und seine Dienste bzw. sein Einsatz sind für die GmbH und ihre Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Das sollte bei dem Aufsetzen eines Anstellungsvertrags berücksichtigt werden und sich in ausgewogenen Regelungen über die Rechte und Pflichten niederschlagen. Um die Beziehung nicht durch Streitigkeiten z. B. über Bezüge, Nebentätigkeiten o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2 Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

Die Regelung der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis im Anstellungsvertrag ist klarstellender Natur. 2.1 Vertretungsbefugnis Bereits durch den Bestellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung wird festgelegt, ob der Geschäftsführer allein- oder gesamtvertretungsberechtigt ist. Ist keine Regelung getroffen worden, ordnet das Gesetz Gesamtvertretung an. In der Praxis übl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.5 Zuständigkeit zum Abschluss des Vertrags

Der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag, der zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer abgeschlossen wird. Die Gesellschaft wird hierbei durch die Gesellschafterversammlung oder ggf. durch den Aufsichtsrat vertreten. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Zuständigkeit eingehalten wird. Wichtig Wirksamkeit des fehlerhaften Anstellungsvertrags Ein Gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.3 Begründung der Geschäftsführerstellung

Die Vereinbarung der Geschäftsführerstellung erfolgt zwischen der GmbH, vertreten durch die Gesellschafterversammlung bzw. den ggf. zuständigen Aufsichtsrat, auf der einen und dem Geschäftsführer auf der anderen Seite. Muster: Anstellungsvertrag – GmbH-Geschäftsführervertrag –mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / Einführung

Der GmbH-Geschäftsführer und seine Dienste bzw. sein Einsatz sind für die GmbH und ihre Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Das sollte bei dem Aufsetzen eines Anstellungsvertrags berücksichtigt werden und sich in ausgewogenen Regelungen über die Rechte und Pflichten niederschlagen. Um die Beziehung nicht durch Streitigkeiten z. B. über Bezüge, Nebentätigkeiten oder die Re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 9 Fortzahlung der Vergütung

In jeden Anstellungsvertrag gehört eine Regelung zur Fortzahlung der Vergütung, denn das Gesetz hält hier keine Regelung bereit, welche die Details regelt. Zwar gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz als typisches Arbeitnehmerschutzgesetz für den Geschäftsführer nicht unmittelbar, jedoch kann auch der Geschäftsführer im Krankheitsfall Fortzahlung seiner Vergütung verlangen. Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten

Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspflichten, ebenso wie seine sozialversicherungs- und steuerrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3 Vereinbarung zur Begrenzung der Haftung des Geschäftsführers

Die Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers sind beträchtlich, besonders in Anbetracht dessen, dass er häufig nicht der eigentlich Unternehmende und damit am Gewinn der Unternehmung nur begrenzt beteiligt ist. Es liegt daher aus seiner Sicht nahe zu versuchen, diese Risiken im Rahmen des Anstellungsvertrags zu begrenzen. Die unter § 6 a im folgenden aufgeführten Vereinba...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2.2 Geschäftsführungsbefugnis

Von der Vertretungsbefugnis zu unterscheiden ist die Geschäftsführung. Darunter versteht man das "Dürfen im Innenverhältnis", also die Befugnisse des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, Entscheidungen in bestimmten Geschäftsbereichen zu treffen. Die Vertretungsbefugnis ist in der erteilten Form als Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis im Außenverhältnis unbeschrän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3.1 Ressortverantwortung

Gibt es lediglich einen Geschäftsführer, ist er allzuständig und verantwortet sämtliche Ressorts. Selbstverständlich kommt eine Delegation auf nachgeordnete Mitarbeiter in Betracht. Die Organverantwortlichkeit bleibt jedoch stets beim Geschäftsführer. Dieser hat die nachgeordneten Mitarbeiter auszusuchen, zu kontrollieren und anzuweisen. Hinweis Ressortverantwortung in Anstel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 10 Urlaub

Die Regelung des Urlaubs sollte unbedingt im Anstellungsvertrag erfolgen, denn das Bundesurlaubsgesetz gilt für den Geschäftsführer nicht unmittelbar. Neben der Vereinbarung der Anzahl der Urlaubstage ist die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung, d. h. der Auszahlung des Urlaubs in Geld, detailliert zu regeln, da hier ein erhebliches Streitpotential "schlummert". Nimmt der Gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 17 Pflichten bei Beendigung

Endet das Anstellungsverhältnis, sollte die Gesellschaft darauf achten, dass der Geschäftsführer sämtliche ihm überlassene Unterlagen, Schlüssel und sonstige Gegenstände, wie den Dienstwagen oder das Mobiltelefon, ohne Zurückbehaltungsrecht herausgeben muss. Muster § 17 Pflichten bei Beendigungmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.2 Berichtspflicht

Nicht deklaratorisch, sondern pflichtbegründend ist die Aufnahme einer regelmäßigen Berichtspflicht in den Anstellungsvertrag. Diese kann je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls weiter konkretisiert werden. Insbesondere können Zeitpunkte festgelegt werden, in denen die Berichte zu erstellen sind, z. B. Monats- bzw. Quartalsberichte.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.2 Abgrenzung zwischen Dienstverhältnis und Organverhältnis

Das Geschäftsführer-Dienstverhältnis ist streng vom Organverhältnis zu trennen. Das Organverhältnis betrifft den gesellschaftsrechtlichen Status des Geschäftsführers. Aufgrund des Organverhältnisses treffen den Geschäftsführer die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten, vor allem die Verpflichtungen, die Gesellschaft zu leiten, die Gesellschafterversammlung einzuberuf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 4 Abschluss von Geschäften mit sich selbst oder als Vertreter von Dritten

4.1 Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens Die Gesellschafterversammlung hat die Möglichkeit, den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.[4] Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer nunmehr auch mit sich selbst oder gleichzeitig als Vertreter eines Dritten Geschäfte mit der GmbH tätigen kann. Praxis-Beispiel Insichgeschäft und Drittvertretung Insi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12 Sonderleistungen/Versicherungen/Versorgung

Diese Regelung ist je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls anzupassen. 12.1 Dienstwagen Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6 Pflichten und Verantwortlichkeit des Geschäftsführers

6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspfl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3 Weitere Zuständigkeitsregelungen

Über die Frage der Einzel- und Gesamtvertretung hinaus können einem GmbH-Geschäftsführer die Ressorts im Einzelnen zugewiesen bzw. der Rahmen der Geschäftsführungsbefugnis bestimmt werden. 3.1 Ressortverantwortung Gibt es lediglich einen Geschäftsführer, ist er allzuständig und verantwortet sämtliche Ressorts. Selbstverständlich kommt eine Delegation auf nachgeordnete Mitarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.4 Wenn ein bisheriger Arbeitnehmer zum Gesellschafter berufen wird

Liegt der in der Praxis häufige Fall zugrunde, dass ein bisheriger Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt wird, sollte allerdings unbedingt geregelt werden, was mit dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschieht. Es kann aufgehoben oder als ruhendes Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Wichtig Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln Treffen die Parteien keine Regelung, ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7 Vergütung

Die Vergütung des Geschäftsführers muss, da es hier keine Tarife oder Honorarordnungen etc. gibt, in jedem Einzelfall ausgehandelt werden. Hinweis Gehaltsuntersuchungen zu Rate ziehen Beide Seiten sollten sich im Vorfeld gründlich über die "übliche" Vergütung informieren, bevor sie in Vertragsverhandlungen eintreten. Hier ermöglichen Gehaltsstrukturuntersuchungen, z. B. der Ki...mehr