Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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HR-Benchmarking / 1.3 Neuausrichtung des HR-Geschäftsmodells

In der Vergangenheit waren die HR-Funktionen der meisten Unternehmen lokal ausgerichtet. Jede größere Unternehmenseinheit (Business Unit, Landesgesellschaft, Werk usw.) verfügte über eine mehr oder weniger eigenständige und umfassende Personalabteilung. Dies hatte Redundanzen, Reibungs-, Qualitäts- und Zeitverluste zur Folge, erschwerte die Zusammenarbeit zwischen den Einhei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gegebene Anspruch a...mehr

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Mindestlohn / 3.8.2 Flexible Verteilung der Arbeitszeit und Mindestlohn

Unklar ist, inwieweit die Regelung des § 2 Abs. 1 MiLoG einer flexiblen Verteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über die Monatsgrenze hinweg entgegensteht. Es stellt sich vorrangig die Frage, ob in Monaten mit einer hohen Stundenleistung dennoch für die geleisteten Stunden der Mindestlohn gezahlt werden muss oder ob die Vereinbarung einer verstetigten Vergütung h...mehr

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Mindestlohn / 3.8.1 Fälligkeit von Mehrarbeit und Überstunden – Arbeitszeitkonto

§ 2 Abs. 2 MiLoG trifft eine Sonderregelung für Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Bei derartigen Mehrarbeitsstunden kann die Fälligkeit des Mindestlohns unter bestimmten Voraussetzungen durch Einrichtung eines MiLoG-Arbeitszeitkontos um 12 Monate hinausgeschoben werden. Hinweis Diese besondere gesetzliche Fälligkeitsrege...mehr

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Mindestlohn / 3.9.4 Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit

Das MiLoG nimmt Bereitschaftszeiten nicht explizit aus. Maßgebliche Zeiteinheit ist die "Arbeitsstunde". Insofern bietet es sich an, den Arbeitszeitbegriff des ArbZG heranzuziehen. Als Arbeitszeit i. S. d. ArbZG mindestlohnrelevant sind danach Bereitschaftszeiten, soweit sie nach der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sind.[1] Entsprechend hat das ...mehr

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Mindestlohn / 2.4.3 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft (§ 2 Abs. 5 und 6 6. PflegeArbbV )

Für Bereitschaftsdienste gilt eine besondere Regelung. Hintergrund dieser speziellen Regelung ist die Entscheidung des BAG[1], wonach das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15.7.2010 nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, weil die Pfleg...mehr

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Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

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Mindestlohn / 3.1 Der Anspruch auf Mindestlohn

Nach § 1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Seit dem 1.1.2024 beträgt der Mindestl...mehr

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Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr...mehr

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Mindestlohn / 3.7.1 Grundregelung

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB).[1] Ein Arbeitsverhältnis ist geprägt durch (i. d. R.) Erwerbsabsicht, Wei...mehr

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Mindestlohn / 2.4.4 Mehrurlaub (§ 4 6. PflegeArbbV)

Der Beschäftigte hat Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Erholungsurlaub, der, ausgehend von einer jahresdurchschnittlichen Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage im Kalenderjahr 2024 jeweils 9 Tage beträgt (Mehrurlaub). Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Woche, erhöht oder verring...mehr

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Mindestlohn / 4.3 Auswirkungen auf die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs)

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie enthält keine gesetzlichen Änderungen bezüglich der Minijobs. Die Änderungen betreffen ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung (eine Unterform der geringfügigen Beschäftigung). In der Praxis sind alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen eines Minijobs beschäftigt haben, ab 1.1.2015 dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer d...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

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Mindestlohn / 3.2 Berechnungszeitraum für den Mindestlohn – Monatsentgelt

Der aktuelle Mindestlohn beträgt 12,41 EUR (ab 1.1.2025: 12,82 EUR). Daraus folgt jedoch nicht, dass bezüglich der Einhaltung des Mindestlohns isoliert auf jede einzelne Arbeitsstunde abzustellen ist. Vielmehr ist maßgebend, dass im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum durchschnittlich der Mindestlohn eingehalten wird.[1] Lohnabrechnungszeitraum im TVöD ist gem. §§ 15 Abs. 1, 2...mehr

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Mindestlohn / 2.4.1 Mehrarbeit/Überstunden (§ 3 Abs. 2–6 6. PflegeArbbV)

Grundsätzlich ist der Pflegemindestlohn nach § 2 Abs. 1 spätestens am letzten Bankarbeitstag des Kalendermonats fällig, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war fällig, § 3 Abs. 1 . Im Übrigen, z. B. bei Überstunden, wird das Mindestentgelt spätestens am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgekalendermonats fällig. Um den unterschiedlichen flexiblen Arbeitszeitmodellen ...mehr

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Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

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Mindestlohn / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Zunächst werden sämtliche vom betrieblichen Geltungsbereich erfasste Beschäftigte in den Geltungsbereich einbezogen und im Wege eines Negativkatalogs anschließend bestimmte Beschäftigtengruppen wieder vom Geltungsbereich ausgenommen. Aufgrund des Negativkatalogs sind vom Geltungsbereich ausgenommen Beschäftigte in den Bereichen Verwaltung, Haustechnik, Küche, hauswirtschaftliche ...mehr

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Mindestlohn / 2.4.6 Ausschlussfrist

Gemäß § 5 der PflegeArbbV verfallen die Ansprüche auf den Mindestlohn, wenn diese nicht innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Verhältnis zum gesetzlichen Mindestlohn Die in der PflegeArbbV festgelegten Grundsätze zur Bemessung des Mindestentgelts in der Pflegebranche gehen gem. § 1 Abs. 3 MiLoG. im Geltungsbereich der Verordnungen dem im ...mehr

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Mindestlohn / 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Allerdings wirkt sich der Mindestlohn in bestimmten Bereichen auf die Sozialversicherung aus: Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, kann es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung. Minijobber haben Anspruch auf Tarifentgelt, sie sind vom G...mehr

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Mindestlohn / 3.9.3 Problem leistungsbezogene Vergütung

Ein weiteres Problem stellt sich, wenn eine leistungsbezogene Vergütung vereinbart worden ist, z. B. Provisionsvereinbarungen bzw. umsatzabhängige Vergütung oder sonstige erfolgsabhängige Vergütung, aber auch durch die Vereinbarung von Stücklohn wie es z. B. bei Akkordlohn-Vereinbarungen üblich ist. Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen ist auch nach Einführung des Mi...mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 2 Wöchentlicher Betriebsbesuch

Sachverhalt Ein Kundendienstmonteur fährt mit seinem eigenen Pkw jeweils montags gegen 7:30 Uhr zunächst in die Firma. Dort holt er den firmeneigenen Werkstattwagen ab und stellt seine Wochentour zusammen. Er verlässt die Firma erst gegen 10 Uhr. Am Freitagmittag beendet er gegen 15 Uhr seine Außendiensttätigkeit, indem er in der Firma seine Aufträge abrechnet und an die Buc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1 Besondere Arbeitszeiten

3.2.1.1 Nachtarbeit Rz. 31 Nachtarbeit ist die Arbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 2 EStG). Wird sie vor 0 Uhr aufgenommen, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz für die Arbeit zwischen 0 Uhr bis 4 Uhr (§ 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG). Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG unstreitig vor, dann bildet der bloße Umstand, dass die Aufzeichnunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4.2.2 Umrechnung in Stundenlohn

Rz. 45 Bemessungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge ist der in einen Stundenlohn umgerechnete Grundlohn (§ 3b Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG). Als Stundenlohn dürfen maximal 50 EUR angesetzt werden. Diese Höchstgrenze entspricht einem Monatslohn von 8.000 EUR und einem Jahresarbeitslohn von 100.000 EUR, wodurch die Steuerfreiheit für sehr hohe Einkünfte beschränkt werden so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit (Rz. 44) für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung zusteht, wird als Grundlohn definiert (§ 3b Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 EStG). Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt, ist für die Bemessung der Ste...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.6 Keine weitergehenden Verpflichtungen des Betriebsrats

Aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann nicht abgeleitet werden, dass der Betriebsrat den Arbeitnehmern "gut zureden müsste", einen vom Arbeitgeber angebotenen Änderungsvertrag, etwa auf Erhöhung der Arbeitszeit bei gleich bleibendem Gehalt, zu unterzeichnen.[1] In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass es dem Betriebsrat nicht verwehrt ist,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 5 ABC der steuerfreien Zuschläge

Rz. 48 Ärzte: Vergütungen für Bereitschaftsdienste enthalten regelmäßig Grundlohn und werden für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt. Eine Steuerbefreiung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[1] Altersteilzeit: Zinsen für auf Altersteilzeitkonto gebuchte Zuschläge sind keine Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.[2] Apotheker: E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1.3 Feiertagsarbeit

Rz. 33 Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem Feiertag von 0 Uhr bis 24 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 3 EStG). Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages (§ 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die gesetzlichen Feiertage werden durch den Ort der Arbeitsstätte bestimmt (§ 3b Abs. 2 S. 4 EStG). Bundesweite Feiertage (oder ihnen gleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.1.1 Gesondert

Rz. 26 Es muss sich um gesonderte Zuschläge handeln, d. h. sie müssen zusätzlich zum Arbeitslohn ("neben dem Grundlohn") gezahlt werden (§ 3b Abs. 1 EStG). Dazu ist erforderlich, dass im Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und den Zuschlägen unterschieden und ein Bezug zwischen Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit und der Lohnhöhe hergestellt wird.[1] Bei einer Netto...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3 Voraussetzungen

Rz. 25 Es sind nur gesonderte Zuschläge (Rz. 26ff.) steuerfrei, wenn sie für eine tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung (Rz. 35) innerhalb der besonderen Arbeitszeiten (Rz. 31ff.) gewährt und auch tatsächlich ausbezahlt (Rz. 37) werden. Es handelt sich daher nicht um einen allgemeinen Freibetrag. Die Steuerbefreiung ist darüber hinaus an besondere Nachweispflichten geknüpft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1.1 Nachtarbeit

Rz. 31 Nachtarbeit ist die Arbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 2 EStG). Wird sie vor 0 Uhr aufgenommen, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz für die Arbeit zwischen 0 Uhr bis 4 Uhr (§ 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG). Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 EStG unstreitig vor, dann bildet der bloße Umstand, dass die Aufzeichnungen des Arbeitgebers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.2.1.2 Sonntagsarbeit

Rz. 32 Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag von 0 Uhr bis 24 Uhr (§ 3b Abs. 2 S. 3 EStG). Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonntag folgenden Tages (§ 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Sonntagsarbeit, die zugleich Feiertagsarbeit ist, ist als Feiertagsarbeit zu behandeln ("vorbehaltlich").mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Bei § 3b EStG handelt es sich um eine Steuerbefreiung für bestimmte Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG, nämlich Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Rz. 2 § 3b Abs. 1 EStG nennt hierfür die Voraussetzungen (Rz. 25ff.) und normiert auch die Rechtsfolge (Rz. 40ff.). Die Aufzählung in Nr. 1 bis Nr. 4 enthält die pr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhepause

Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält keine Legaldefinition des Begriffs der "Ruhepause". Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 18 Der Betriebsrat hat im Hinblick auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht umfasst zunächst Beginn und Ende der Ruhepausen i. S. d. § 4 sowie deren Dauer.[1] Es erfasst auch die Frage, ob die Arbeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Teilabschnitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.4 Festlegung der Ruhepausen

Rz. 15 Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Ruhepausen täglich sichergestellt sind.[1] Dabei hat der Arbeitgeber diese Pflicht erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3.2 Reisen im überwiegend betrieblichen Interesse

Es liegt kein Arbeitslohn vor, soweit die Reise im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Bei einer Bildungsmaßnahme ist ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen, wenn sie die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Insoweit ist es jedoch keine Voraussetzung, da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundlohn

Die Höhe des Grundlohns ist steuerlich für die Frage bedeutsam, in welchem Umfang Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG steuerfrei gezahlt werden dürfen (> Lohnzuschläge Rz 8 ff). Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem > Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen > Lohnzahlu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Straf- und Bußgeldvorschriften/Rechtsschutz

Rz. 22 Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG). § 23 Abs. 1 ArbZG stellt besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten unter Strafe, wenn nämlich der Arbeitgeber vorsätzlich handelt und dadurch Gesundheit oder Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pauschali... / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 10.10.-28.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 12,41 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber, diese dürfte auch auf die Arbeitnehmerin ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen (vgl § 38 Abs 3 EStG, § 38a Abs 4 EStG). Die Steuerklasse ist eines der beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale . Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse ist maßgebend für die familiengerechte ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Form und Inhalt

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre tatsächliche Durchführung (> Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhezeit

Rz. 1 Begrifflich ist Ruhezeit der arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen 2 Schichten desselben Arbeitnehmers.[1] § 5 legt diesen Zeitraum mit mindestens 11 Stunden fest. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der täglichen Arbeitszeiten sind in Abgrenzung hierzu Ruhepausen (vgl. § 4 ArbZG)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.2 Lage und Dauer der Ruhezeit

Rz. 6 Die mindestens 11-stündige Ruhezeit muss dem Arbeitnehmer ununterbrochen nach der Beendigung der täglichen Arbeitszeit gewährt werden. Tägliche Arbeitszeit ist nicht die Arbeitszeit eines Kalendertags, sondern die individuelle tägliche Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers.[1] Das ArbZG enthält keine konkreten Vorgaben zur Lage der Ruhezeit und verlangt insbesondere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.2 Berufspraktischer Studienteil, § 8 Abs. 2 TVHöD

Für die berufspraktischen Studienabschnitte bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung gelten die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TVHöD). Dies gilt gleichermaßen für die Durchführung der berufspraktischen Studienabschnitte bei einer anderen Einrichtung (Abs. 2 Satz 2). Ausgehend von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.2.3 Mehrarbeit

§ 8 Abs. 5 Satz 1 TVHöD bestimmt, dass Studierende, und zwar unabhängig davon, ob sie unter das JArbSchG fallen oder nicht, grundsätzlich nicht über die nach Abs. 2 geregelte Studienzeit beschäftigt werden dürfen. Eine entsprechende Regelung enthält § 35 Satz 1 HebG. Die §§ 21, 23 JArbSchG bleiben gem. § 8 Abs. 5 Satz 2 TVHöD unberührt. Die Tarifvertragsparteien haben damit l...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.1 Zeitpunkt der Mitteilung

Rz. 10 Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat die Mitteilung unverzüglich zu erfolgen. Nach der gesetzlichen Definition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies "ohne schuldhaftes Zögern". Hinweis Der Arbeitnehmer muss deshalb in der ersten Betriebsstunde am ersten Tag der Erkrankung den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer inform...mehr